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ThemaFeuerlöscher vorgeschrieben ?16 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorKay 8H., Düsseldorf / NRW560035
Datum25.05.2009 12:4010059 x gelesen
Hallo,

habe mal eine Frage an die Feuerwehr Experten hier. Vor einigen Wochen habe ich zusammen mit meiner Frau ein Haus gekauft, nun stehen ein paar Renovierungsmaßnahmen und der Umzug an.

Die Heizungsanlage wird (leider) noch mit Öl betrieben. Vor dem Heizungsraum hängt noch ein älterer Feuerlöscher, der schon lange nicht mehr geprüft wurde. Nach meinen Recherchen habe ich leider keine endgültige Antwort finden können.

Meine Frage: ist für solche Anlagen ein Feuerlöscher heute noch zwingend vorzuhalten ? Wenn ja, müsste wohl ein neuer angeschafft werden.

Gruß
Kay


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg560039
Datum25.05.2009 13:087711 x gelesen
Geschrieben von Kay HellmichNach meinen Recherchen habe ich leider keine endgültige Antwort finden können. Was hat das zuständige Bauamt gesagt? Weil die sollten das wissen.


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein: www.helferportal.org

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz560041
Datum25.05.2009 13:237687 x gelesen
Hallo Kay,
wie bei Rechtsthemen üblich: Dies ist keine Rechtsberatung...

Das ist im Landesrecht geregelt und in den Bundeländern unterschiedlich. Grundlage für deine Anlage ist die:
Feuerungsverordnung Nordrhein-Westfalen
(FeuVO NW)
vom 21. Juli 1998
und nach der gibt es kein Vorhaltepflicht für Feuerlöscher, jedoch ist es durchaus sinnvoll, einen Feuerlöscher vorzuhalten, auch wenn dieser nicht gesetzlich verlangt wird.
Pulverlöscher müssten alle 2 Jahre einer Prüfung unterzogen werden, meist ist es sogar billiger gleich einen neuen zu kaufen.
grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz560044
Datum25.05.2009 13:317586 x gelesen
Hallo Kay,

ob Vorschrift oder nicht, ein funktionierender Feuerlöscher ist für mich in meinem Haus eine Selbstverständlichkeit.

Viel wichtiger sind jedoch Rauchmelder.
Ich gehe mal davon aus, dass Du diese kleinen Lebensretter in Deinem Haus schon geplant bzw. sogar schon montierst hast.

MfG, Thomas Klee


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorKay 8H., Düsseldorf / NRW560049
Datum25.05.2009 13:467775 x gelesen
In der FeuVO hatte ich schon mal geschaut, aber eben nichts gefunden. Werde aber nochmal beim Bauamt nachfragen. Der alte Feuerlöscher wird aber auch so ersetzt.

Geschrieben von Thomas KleeIch gehe mal davon aus, dass Du diese kleinen Lebensretter in Deinem Haus schon geplant bzw. sogar schon montierst hast.

Geplant ja, aber da im Moment noch einiges umgebaut wird, werden die erst später montiert.


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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW560064
Datum25.05.2009 14:527411 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Kay HellmichDer alte Feuerlöscher wird aber auch so ersetzt.


Dann rate ich dir keinen ABC-Pulverlösche zu kaufen sondern einen Schaumlöscher und diesen dann auch in der Wohnung und nicht im Heizungsraum zu lagern.

Gruß,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisationen, der ich angehöre.


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern560069
Datum25.05.2009 15:147474 x gelesen
..warum "leider" noch mit Öl betrieben? Bei Ölheizungen ist das Risiko einer Explosionsgefahr geringer als bei Gas- oder Pelletheizungen....

Wie schon Vorredner sagten es handelt sich um Landesrecht, deswegen nützen Dir Aussagen von mir zu Feuerlöschern in Bayern nichts...


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz560075
Datum25.05.2009 16:297753 x gelesen
Geschrieben von Kay HellmichGeplant ja, aber da im Moment noch einiges umgebaut wird, werden die erst später montiert.

Hallo Kay,

wenns auch nicht zu der Fragestellung "Feuerlöscher" passt.

Wenn Du eh noch umbaust, denke für die Rauchmelder an Leerrohre zum Verbinden der einzelnen Melder, oder noch besser an 220-V-Geräte.

MfG, Thomas Klee


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz560077
Datum25.05.2009 16:377457 x gelesen
Würde ich nicht machen. Funkmelder mit 9V sind völlig ausreichend ;-)


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorJörg8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen560080
Datum25.05.2009 16:557767 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Kay HellmichVor einigen Wochen habe ich zusammen mit meiner Frau ein Haus gekauft

Also vor Baujahr 1996, ja?

Geschrieben von Kay HellmichDie Heizungsanlage wird (leider) noch mit Öl betrieben.Geschrieben von Kay HellmichMeine Frage: ist für solche Anlagen ein Feuerlöscher heute noch zwingend vorzuhalten ?

Ja, wenn die Baugenehmigung vor 1996 erteilt wurde, denn da galt noch die Heizöllagerstätten-VO.
Diese ist, obwohl zurückgezogen, immer noch Bestandteil der Baugenehmigung(da zu der Zeit noch gültig). Somit ist dir vorgeschrieben: ein 6kg ABC-Löscher, wenn bis 5000ltr Heizöl einlagern kannst. Wenn du über 5000 ltr einlagern kannst, dann muß es ein 12 kg ABC-Löscher sein. Es zählt hier das Fassungsvermögen der/des Tanks, nicht das was du rein füllst.


mkG
Jörg Wißmann

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AutorKay 8H., Düsseldorf / NRW560084
Datum25.05.2009 17:227329 x gelesen
Geschrieben von Volker Leiste ..warum "leider" noch mit Öl betrieben? Bei Ölheizungen ist das Risiko einer Explosionsgefahr geringer als bei Gas- oder Pelletheizungen....

Mag sein, aber Öl wird auch nicht gerade günstiger und man muss immer ans rechtzeitige Nachtanken denken...

Geschrieben von Jörg WißmannAlso vor Baujahr 1996, ja?


Jepp, Baujahr 1991.

Wegen der Literzahl muss ich mal genau nachschauen, wie groß der Tank ist. Müsste aber eigentlich unter 5000 Liter liegen...


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AutorAlex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern560099
Datum25.05.2009 18:477378 x gelesen
interessanter Zufall, wir haben heute unseren Hauskauf auch fix gemacht und werden im Oktober voraussichtlich umziehen.
Derzeit geplant:
je Etage (3) ein Schaumlöscher und ein
Funkrauchmeldersystem (9V) von Minimax mit "Funk-BMZ", wobei ich vermutlich nach derzeitiger Planung 16 Funkrauchmelder brauchen werde:
2x Dachstuhl/Gebälk, 1x SchlaZi, 2x KiZi, 1x WoZi, 1x GästeZi, 1x Küche, 1x Werkstatt, 1x Büro, 2x Flure, 1x Heizung, 1x Hauswirtschaftsraum, 1x Geräteschuppen, 1x Keller

Interessanterweise ist laut unserem Makler bei sowas meistens auch ein Rabatt bei der Brand-/Wohngebäudeversicherung möglich und verhandelbar ...


Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken !

Gruß,
Alexander "Truthahn" Rosenthal

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AutorKay 8H., Düsseldorf / NRW560107
Datum25.05.2009 19:477312 x gelesen
Geschrieben von Alexander RosenthalFunkrauchmeldersystem (9V) von Minimax mit "Funk-BMZ"

Hm, hast du da nähere Informationen zu diesem System ? Hab auf der Internetseite leider nichts finden können.


Geschrieben von Alexander RosenthalInteressanterweise ist laut unserem Makler bei sowas meistens auch ein Rabatt bei der Brand-/Wohngebäudeversicherung möglich und verhandelbar ...

Interessant, muss ich auch mal nachhaken in diese Richtung...


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AutorAlex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern560161
Datum26.05.2009 07:047182 x gelesen
ich hab mich auch nur hier eingelesen: einer von vielen Händlern
ein paar von den MX-20 Dingern, ein MX-30 und ein Sack voller Batterien ... fertig ist die BMA ;-)
Ich denke mal für ein Privat-Haus und die Sicherheit der Kids vollkommen ausreichend.


Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken !

Gruß,
Alexander "Truthahn" Rosenthal

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AutorOlaf8 W.8, Kiel / Schleswig-Holstein560285
Datum26.05.2009 18:007562 x gelesen
Hallo,
Soweit ich weiss ist die sogenante Feuerschutz-Polizeiliche Verordnung mitte der 90er Jahre gefallen,du müsstest sogesehen keinen Löscher bereithalten.

Es stand aber geschrieben:
NORDREIN-WESTPHALEN
ein 6Kg ABC-Feuerlöscher für die Heizöllagerung.
A) in Heizöllagerräumen.
B)in Gebäuden ausserhalb von Heizöllagerräumen bei Lagerung von mehr als 1.000 L Heizöl.
Rechtsgrundlage: §§ 21 Abs. 4 und 22 Abs. 5 FeuVO.

Im eigenen Interesse würde ich den Löscher trotzdem durch einen neuen ersetzten,da ein Feuerlöscher immer richtig ist!

Sag mir doch einmal das Fabrikat oder den Typ,dann könnte ich dir genau sagen um was für ein Fabrikat/ Löscherbauart und alter es sich handelt und ob dein Modell auch noch zugelassen ist.


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 560381
Datum27.05.2009 07:207048 x gelesen
Geschrieben von Kay HellmichWenn ja, müsste wohl ein neuer angeschafft werden.

Ich würde einfach 2-3 Löscher neu kaufen.. auf das Geld kommt es dann auch nicht mehr an ..
Und im Keller schadet ein (Pulver) Löscher eh nicht..


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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 25.05.2009 12:40 Kay 7H., Düsseldorf
 25.05.2009 13:08 Udo 7B., Aichhalden
 25.05.2009 13:23 Stef7an 7J., Birlenbach
 25.05.2009 13:31 Thom7as 7K., Hermeskeil
 25.05.2009 13:46 Kay 7H., Düsseldorf
 25.05.2009 14:52 Juli7an 7H., Stemwede
 25.05.2009 16:29 Thom7as 7K., Hermeskeil
 25.05.2009 16:37 Stef7an 7J., Birlenbach
 25.05.2009 18:47 Alex7and7er 7 R.7, Hof
 25.05.2009 19:47 Kay 7H., Düsseldorf
 26.05.2009 07:04 Alex7and7er 7 R.7, Hof
 25.05.2009 15:14 Volk7er 7L., Erlangen
 25.05.2009 16:55 ., Osnabrück
 25.05.2009 17:22 Kay 7H., Düsseldorf
 26.05.2009 18:00 Olaf7 W.7, Kiel
 27.05.2009 07:20 Flor7ian7 B.7, Völklingen
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