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ThemaFeuerwehr vs. THW112 Beträge
RubrikTHW
 
AutorMich8ael8 W.8, Engen / BW561669
Datum03.06.2009 10:2456899 x gelesen
Hallo,

wird in unserem Nachbarkreis gerade heftigst diskutiert:

http://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/ueberlingen/art372495,3796973

Wie ist denn das bei euch geregelt?


-Ganz private Meinung-

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AutorEric8 P.8, Hohentengen / Baden Württemberg561672
Datum03.06.2009 10:4249958 x gelesen
Hallo Michael,

leider kann man den Artikeln des Südkuriers in der letzten Zeit nicht mehr viel Glauben schenken. (Aus eigener Erfahrung) Meiner Meinung nach kann man genauso "BILD" drüberschreiben.
Wir haben bei uns absolut keine Probleme mit dem THW. Jeder hat seine Stärken und Schwächen.
Ich denke dass das Thema in der Presse hochgekocht wird um A: viele Klicks auf der Page zu haben
und B: über das berüchtigte Sommerloch zu kommen.

Ich finds einfach nur schade, das sich die Presse immer mehr dazu verleiten lässt, Informationen ohne Prüfung / Hintergrundwissen herauszugeben oder veröffentlichen.

Gruß Eric


Das ist natürlich ausschließlich meine private und eigene Meinung !

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AutorTobi8as 8R., Oberteuringen / BW561677
Datum03.06.2009 11:0149017 x gelesen
Guten Morgen,



also im Östlichen Bodenseekreis ist da noch nix angekommen.
Kann ja sooo schlimm im dem Fall nicht sein.




Grüsse vom See


*Gott zur Ehr, dem nächsten zur Wehr*

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!

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AutorMich8ael8 W.8, Engen / BW561682
Datum03.06.2009 11:1649351 x gelesen
Geschrieben von Eric PeslerLeider kann man den Artikeln des Südkuriers in der letzten Zeit nicht mehr viel Glauben schenken. (Aus eigener Erfahrung) Meiner Meinung nach kann man genauso "BILD" drüberschreiben.
Wir haben bei uns absolut keine Probleme mit dem THW. Jeder hat seine Stärken und Schwächen.
Ich denke dass das Thema in der Presse hochgekocht wird um A: viele Klicks auf der Page zu haben
und B: über das berüchtigte Sommerloch zu kommen.

Ich finds einfach nur schade, das sich die Presse immer mehr dazu verleiten lässt, Informationen ohne Prüfung / Hintergrundwissen herauszugeben oder veröffentlichen.

Gruß Eric


Hallo Eric,

sehe die Sache eigentlich wie du.
Leider hat die journalistische Leistung des SK sehr nachgelassen.

Meine Frage hat aber auf das Miteinander von THW und FF abgezielt, wir hier in Engen haben keinen THW OV und daher leider auch wenig bis gar keine Berührungspunkte. Der nächste OV ist glaube ich in Singen und was die genau machen kann ich dir leider auch nicht sagen.
Eigentlich schade und man sollte diesen Artikel zum Anlass nehmen dies zu ändern.

Auch ein kleiner Lichtblick, wir im Kreis KN sind gerade dabei die Führungsgruppen des Kreises ein wenig auf einander abzustimmen, damit sie sich auch gegenseitig Hilfe und Unterstützung leisten können. Mit im Boot sitzen in diesem Zusammenhang auch das THW und die DLRG.
Doch leider haben wir schon das eine oder andere Definitionsprobleme gefunden und somit wird es manchmal schwierig das gleiche zu meinen und vom gleichen zu reden.
Wir sind aber , glaube ich, auf einem guten Weg.


-Ganz private Meinung-

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AutorNadj8a N8., Waldshut-Tiengen / Baden Württemberg561693
Datum03.06.2009 11:5148864 x gelesen
Also wir haben bei uns auch ein THW und ich muss sagen das die Zusammenarbeit klappt. Es kommt zwar nicht oft zu gemeinsamen Einsätzen aber bei bestimmten Einsatzstichworten wird der THW Fachberater automatisch mit dazu alamiert.
Auch hatten wir letztes Jahr im Juli einen gemeinsamen Sturmeinsatz und es gab keinerlei Probleme bei der Zusammenarbeit, soweit ich das beurteile.

Grüsse vom Hochrhein


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AutorFlor8ian8 T.8, Bad Bentheim / Niedersachsen561696
Datum03.06.2009 12:0348849 x gelesen
Hallo erstmal, ich denke über das THW erstmal sehr gut. Sie haben uns schon bei einigen Einsätzen unterstützt und maßgeblich zum Ensatzerfolg beigetragen. Beispielsweise bei der Ausleuchtung einer sehr großen Einsatzstelle im vergangenen Jahr und bei der Aufarbeitung von Bruchholz nach dem Schneechaos.
Lagerhallenbrand Gildehaus


Ich kann die Jungs vom THW sehr gut verstehen, wenn ihre Motivation am Boden ist, da sie eine sehr gute Ausbildung, Fachkenntnisse und Ausrüstung besitzen die leider viel zu selten eingesetzt wird.
Natürlich kann ich das nur nach meinem Kenntnisstand beurteilen, denke aber das ist ein weitreichendes Problem. Denn sollte der Otto-Normal Einsatzleiter mit einer Lage überfordert sein müsste er es ja erstmal übers Herz bringen die Nachbarwehr zu alamieren, was in einigen Gegenden ja schon einem Super-Gau gleicht. Und dann noch einen Verein zu alamieren der nicht nur von ausserhalb kommt sondern auch noch blaue Autos und eine bei weitem effektivere, technische Ausrüstung hat, das fällt schwer.

Die THW-Jungens haben es sich genauso wie wir verdient ihre Einsätze abzuarbeiten und ihr Können zu zeigen. Denn in Einsatzlagen wie LKW-Bergung, Gebäudesicherung, Ausleuchtung oder Baumbeseitigung sind die einfach besser ausgebildet und ausgestattet, als der normalo freiwillige Feuerwehrmann.

MkG Florian Tegeder


Die von mir eingestellten Beiträge beinhalten ausschließlich meine persönliche Meinung und nicht die der FF in der ich vertreten bin.

Gruß Florian

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.561701
Datum03.06.2009 12:1248190 x gelesen
Geschrieben von Michael WehrleWie ist denn das bei euch geregelt?
Gemeinsame Ausbildung
Gemeinsame Übung
Gemeinsame Einsätze


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen561708
Datum03.06.2009 12:4448584 x gelesen
Geschrieben von Florian TegederDenn in Einsatzlagen wie LKW-Bergung, Gebäudesicherung, Ausleuchtung oder Baumbeseitigung sind die einfach besser ausgebildet und ausgestattet, als der normalo freiwillige Feuerwehrmann.

Aber einfach nicht zuständig.

Gruß
Ingo


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg561712
Datum03.06.2009 12:5048392 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum FeldeLKW-Bergung,

Bergung ist ja auch nicht unsere Aufgabe Wir retten und sichern.

Geschrieben von Ingo zum FeldeGebäudesicherung,

Das macht auch beim THW nicht jeder OV. Auch nicht unsere Aufgabe und kommt im normalen Tagesgeschäft doch eher seltener vor.

Geschrieben von Ingo zum FeldeAusleuchtung

Naja, nicht unbedingt. Viele Feuerwehren haben, was das angeht, deutlich aufgerüstet. Und Licht brauche ich halt auch sofort und nicht erst wenn das THW eintrifft.

Geschrieben von Ingo zum FeldeBaumbeseitigung

Echt? Wie setzen die denn einen Baum ab? Haben die auch Drehleitern? Wirklich, gerade was das angeht sehe ich beim THW keinen Vorteil der Feuerwehr gegenüber.


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorJoch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg561713
Datum03.06.2009 12:5048223 x gelesen
- "Wir" sind gerade dabei näher zusammen zu rücken ( Link ).
- Unser LF 10/6 war eine Zeit lang in einer blauen Garage untergebracht
- die THW-Atemschutzgeräteträger werden bei uns fortgebildet
- Bei Einsätzen (z.B. Unwetter) ist man auch gemeinsam unterwegs...
Zusammenfassend kann ich sagen: Zusammenarbeit funktioniert.


Grüße aus Mannem
Jochen

Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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AutorAlex8and8er 8W., Ingolstadt / Bayern561715
Datum03.06.2009 12:5148492 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum FeldeGeschrieben von Florian Tegeder
Denn in Einsatzlagen wie LKW-Bergung, Gebäudesicherung, Ausleuchtung oder Baumbeseitigung sind die einfach besser ausgebildet und ausgestattet, als der normalo freiwillige Feuerwehrmann.


Aber einfach nicht zuständig.

Gruß
Ingo


Meiner Meinung nach sollte das THW gerade bei o.g. Einsätzen in die AAO eingebunden werden - hier sind sie halt die Profis und nicht wir als Feuerwehr (ganz egal ob BF oder FF).

Die Feuerwehr macht auch vieles wofür sie eigentlich nicht zuständig ist, und warum? weil es einfach Sinn macht.

Wenn man sich eine WF in die AAO einplant, interessiert es keinen - aber beim THW gröhlen alle los...


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AutorFlor8ian8 T.8, Bad Bentheim / Niedersachsen561716
Datum03.06.2009 12:5348140 x gelesen
Also die genauen Zuständigkeiten kenne ich nicht genau. Aber vieleicht sollte man nicht nur an die Zuständigkeiten sondern auch an den Einsatzerfolg denken. Desweiteren bietet sich das THW auf seiner Internetplatform sehr gerne an, um die Feuerwehren im Einsatzfall zu unterstützen.

MkG Florian Tegeder


Die von mir eingestellten Beiträge beinhalten ausschließlich meine persönliche Meinung und nicht die der FF in der ich vertreten bin.

Gruß Florian

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen561718
Datum03.06.2009 12:5648051 x gelesen
Das THW ist sicher für gewisse (Teil-)Szenarien besser ausgbeildet und Ausgestattet wie die Feuerwehren.

"Grundproblem" ist aber, daß die meisten Lagen ersteinmal ein Problem der örtlichen Feuerwehr sind und man weitere Kräfte erst hinzuzieht (bzw. hinzuziehen wird) wenn man der Lage mit eigenen Kräften nicht oder nicht in angemessener Zeit Herrr werden kann. Dabei spielen natürlich im gewissen Rahmen auch Kostenüberlegungen eine Rolle.

Das mag zwar für den einen oder anderen Helfer des THW (aber auch anderer Organsiationen) traurig sein, ist aber nunmal so.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg561719
Datum03.06.2009 12:5648344 x gelesen
Geschrieben von Alexander WeckerMeiner Meinung nach sollte das THW gerade bei o.g. Einsätzen in die AAO eingebunden werden - hier sind sie halt die Profis und nicht wir als Feuerwehr (ganz egal ob BF oder FF).

Meine Frage: Was wird hier eigentlich mit LKW-Bergung gemeint? TH-LKW zur Menschenrettung? Oder doch nur die Bergung verunfallter LKW? Denn das kann auch ein Abschleppunternehmen machen.

Und warum sollte sich das THW bei der TH-LKW besser auskennen oder besser ausgerüstet sein als eine Feuerwehr?

Das einzige, was ich wirklich als THW-only aus dieser Liste oben sehe ist die Gebäudesicherung.

Ich habe wirklich nichts gegen das THW und ich arbeite auch gerne mit ihnen zusammen. Gerade was Abstützarbeiten angeht. Aber man sollte nicht die Zuständigkeiten vermischen.


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen561722
Datum03.06.2009 13:0047968 x gelesen
Geschrieben von Florian Tegeder Also die genauen Zuständigkeiten kenne ich nicht genau.

Einfach mal einen Blick ins entsprechende Gesetz werfen:

§ 1 THW-Helferrechtsgesetz (Auszug)
(1) (...)
(2) Das Technische Hilfswerk ist eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt mit eigenem Verwaltungsunterbau im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Es hat folgende Aufgaben:

1. Technische Hilfe im Zivilschutz,
2. technische Hilfe im Auftrag der Bundesregierung außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes,
3. technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, insbesondere im Bergungs- und Instandsetzungsdienst.

(3) (...)



MkG
Marc


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Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
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(2) ...

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AutorStef8an 8H., Essen / NRW561724
Datum03.06.2009 13:0548151 x gelesen
Geschrieben von Florian TegederAlso die genauen Zuständigkeiten kenne ich nicht genau.

Das ist schon mal eine gute Voraussetzung für eine Fachdiskussion.

Geschrieben von Florian TegederAber vieleicht sollte man nicht nur an die Zuständigkeiten sondern auch an den Einsatzerfolg denken.

Vielleicht sollte man auch mal daran denken, dass wir an Recht und Gesetz gebunden sind. Wenn man das THW anders einbinden wollte, sollte man dafür den gesetzlichen Rahmen schaffen. Und da sind auch die Städte und Gemeinden zu beteiligen, nicht primär die Helfer des THW.

Geschrieben von Florian TegederDesweiteren bietet sich das THW auf seiner Internetplatform sehr gerne an, um die Feuerwehren im Einsatzfall zu unterstützen.

Das machen Fachfirmen und verschiedene HiOrgs auch.


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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen561730
Datum03.06.2009 13:1748042 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum FeldeAber einfach nicht zuständig.
Möchtest Du, dass wir jetzt einfach mal nur die Beiträge aus diesem Forum zusammentragen, wo selbst von euch bemerkt wurde, dass eine FW dafür wegen fehlenden öffentlichen Interesses (Steuergeld) nicht zuständig war?
Das wolltest Du mit der leichtfertigen Bemerkung doch wohl nicht lostreten, oder?

Die Frage der Zuständigkeit ist nur vorgeschoben und stellt sich hier gar nicht, da die Zuständigkeit auch nach der Alarmierung des THWs durch das Unterstellungsverhältniss bei der Feuerwehr bleibt. Der Punkt steht hier gar nicht erst zur Debatte.


Gruss
Jürgen Wenzel


Neu:4. Auflage - 03/09 / TETRA-Digitalfunk im THW in sechs Teilen // Das THW in Google Earth
Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen561732
Datum03.06.2009 13:2148306 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannGerade was Abstützarbeiten angeht. Aber man sollte nicht die Zuständigkeiten vermischen.
Auch hier meine Anmerkung, dass das nichts mit Zuständigkeiten zu tun hat. Auch in einem solchen Fall bleiben diese durch das Unterstellungsverhältnis des THWs bei der FW.


Gruss
Jürgen Wenzel


Neu:4. Auflage - 03/09 / TETRA-Digitalfunk im THW in sechs Teilen // Das THW in Google Earth
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AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü561733
Datum03.06.2009 13:2147998 x gelesen
Hallo Jürgen,

wie sind die allgemeinen Ausrückezeiten beim THW?


Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg561734
Datum03.06.2009 13:2248067 x gelesen
Geschrieben von Jürgen WenzelMöchtest Du, dass wir jetzt einfach mal nur die Beiträge aus diesem Forum zusammentragen, wo selbst von euch bemerkt wurde, dass eine FW dafür wegen fehlenden öffentlichen Interesses (Steuergeld) nicht zuständig war?

Meinst Du damit, dass die Feuerwehr obwohl fehlender gesetzlicher Zuständigkeit tätig wurde? In so einem Fall liegt es dann meistens an einer Anforderung zur Amtshilfe, oder?

Da liegt die Zuständigkeit wieder wie beim THW bei der anfordernden Instanz. Und wenn die die Feuerwehr bestellt, dann kann die Feuerwehr ja nichts dazu, oder?


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg561736
Datum03.06.2009 13:2348138 x gelesen
Geschrieben von Jürgen WenzelAuch hier meine Anmerkung, dass das nichts mit Zuständigkeiten zu tun hat. Auch in einem solchen Fall bleiben diese durch das Unterstellungsverhältnis des THWs bei der FW.

Das wollte ich mit diesem Beitrag auch nicht aussagen. Die Abstürzarbeiten hast Du ziemlich aus dem Kontext meines Textes gerissen. Und die Zuständigkeiten die ich meinte waren Rettung und Sicherung.


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen561737
Datum03.06.2009 13:2348197 x gelesen
Geschrieben von Jürgen WenzelAuch in einem solchen Fall bleiben diese durch das Unterstellungsverhältnis des THWs bei der FW.

Das stimmt zwar. Letztendlich ist es auch eine Frage der Kosten. Zahle ich jemanden anderes für eine Tätigkeit oder erledige ich es selbst (selbst wenn das Bedeutet, daß es evtl. umständlicher ist).

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen561738
Datum03.06.2009 13:2447876 x gelesen
Geschrieben von Peter Kofflerwie sind die allgemeinen Ausrückezeiten beim THW?

Kommt auf den OV und die benötigte Anzahl von Helfern an. Einige können mit der Fw locker mithalten.

MkG
Marc


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(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen561740
Datum03.06.2009 13:2647913 x gelesen
Geschrieben von Stefan HeckWenn man das THW anders einbinden wollte, sollte man dafür den gesetzlichen Rahmen schaffen.
Ist alles schon in der alten, wie auch in der neuen Version des ZSG gegeben.


Gruss
Jürgen Wenzel


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AutorMuts8chl8er 8K., Heidelberg / Baden561741
Datum03.06.2009 13:3047826 x gelesen
Also ich kann man die lage bei uns Schildern, sofern ich sie richtig beurteilen kann.

Bei uns in der Stadt gibt es zwar einen OV vom THW die Ressourcen werden jedoch sehr selten genutzt. Da wir im vergleich zu anderen Städten eine recht große Freiwiliige Feuerwehr haben. Des weitern liegt HD so günstig das es eher selten zu der art schlimmen Unwettern kommt.

Im RNK sieht das ganze doch anderes aus. die OV Sinsheim und Walldorf habe ich schon öfter mit der Feuerwehr zusammen arbeiten sehen.

ich denke das klapp ganz gut bei dennen


Feuerwehrmänner sterben nie, die gehen durch die Hölle und fahren den nächsten Einsatz.

www.ffw-heidelberg.de
www.feuerwehr-handschuhsheim.de

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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg561742
Datum03.06.2009 13:3148312 x gelesen
Hallo Marc!

Geschrieben von Marc DickeyDas stimmt zwar. Letztendlich ist es auch eine Frage der Kosten. Zahle ich jemanden anderes für eine Tätigkeit oder erledige ich es selbst (selbst wenn das Bedeutet, daß es evtl. umständlicher ist).

Ich war der Meinung, dass der Einsatz des THWs durch den Bund getragen wird und nciht durch die Feuerwehr bzw. die Komune zahlen muss. Irre ich mich da?

Gruß Patrick


Das war meine Meinung

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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen561743
Datum03.06.2009 13:3148042 x gelesen
Geschrieben von Jürgen Wenzeldass eine FW dafür wegen fehlenden öffentlichen Interesses (Steuergeld) nicht zuständig war?

Hallo Jürgen,

ich bin in keiner FW sondern einer Hiorg.
Ansonsten ist es aber eben so, dass die FW erst einmal Zuständig ist. Natürlich kann eine Gemeinde das THW einsetzen, sie kann aber auch ihre kleinen OF einsetzen und damit das eigene Personal motivieren.

Die Helfer in den reinen KatS Einheiten werden damit leben müssen.

Gruß
Ingo


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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen561745
Datum03.06.2009 13:3148064 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannMeinst Du damit, dass die Feuerwehr obwohl fehlender gesetzlicher Zuständigkeit tätig wurde? In so einem Fall liegt es dann meistens an einer Anforderung zur Amtshilfe, oder?
Fällen eines Baumes oder abpumpen des Fischteiches bei einem Mitglied des z.B. Gemeiinderates = Amtshilfe?
Ich Glaube, Du hast den tieferen Sinn meiner Frage nicht verstanden. Ich möchte aber auch nicht weiter darauf eingehen.


Gruss
Jürgen Wenzel


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg561746
Datum03.06.2009 13:3247836 x gelesen
Geschrieben von Jürgen WenzelFällen eines Baumes oder abpumpen des Fischteiches bei einem Mitglied des z.B. Gemeiinderates = Amtshilfe?

Ähm, ich dachte wir reden hier über Einsatztätigkeiten? Dann musst Du schon auch mal dazu schreiben, dass Du technische Arbeiten meinst und keinen Einsatz.


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorMark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg561748
Datum03.06.2009 13:4548048 x gelesen
Hallo,
ich denke mal wenn ein OV vorhanden ist sollte man sich schonmal Gedanken machen ob es bei Unwetterlagen Sinnvoll ist ein (ich unterstele mal, halb besetztes) LF zum Keller Pumpen abzustellen.

Bei uns ist man zum Glück (bin letztes mal von einem Brandmelder zum nächsten gefahren) drauf gekommen das zumindest ein LF voll besetzt in der Garage bleibt um eventuelle Notfälle übernehmen zu können, zumindest um die Erstmassnahmen einzuleiten.
Somit werden bei uns aber in solchen Situationen vermehrt unsere Ortsteile und je nach Lage auch das THW eingebunden.

Aber ich glaub Du warst an unserer Gesamtprobe am 16.5. auch dabei?? Zumindest drei Kameraden von Dir waren da.

Und für alle anderen eine Bitte:
Zerfleichst Euch doch nicht wegen eines solch reißererischen Artikels (ist nicht das erste mal im SK bei der was hochgekocht wird), beide, FW und THW haben ihre daseins Berechtigung.


-----------------------------------------------------------
Gruß
Markus

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen561749
Datum03.06.2009 13:4847943 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum Feldeich bin in keiner FW sondern einer Hiorg.
Hallo Ingo,

wenn ich schrieb "von euch" meine ich damit die Forumgemeinde, da ich nicht immer auseinanderklamüsern werde, wer woher kommt oder wo organisiert ist.
Es geht hier aber um den Begriff "Zuständigkeit", mit dem hier einige um sich werfen, da diese im Sinne der Verantwortlichkeit schon per Gesetz immer bei der FW liegt. Diese Verantwortung ändert sich auch nicht durch die Nachforderung und den Einsatz zusätzlicher Kräfte anderer Org.


Gruss
Jürgen Wenzel


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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg561752
Datum03.06.2009 14:0047783 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Markus RebholzBei uns ist man zum Glück (bin letztes mal von einem Brandmelder zum nächsten gefahren) drauf gekommen das zumindest ein LF voll besetzt in der Garage bleibt um eventuelle Notfälle übernehmen zu können, zumindest um die Erstmassnahmen einzuleiten.

Das wird bei uns bei größeren Lagen eigentlich immer so gemacht.
Vor 3 Jahren beim großen Bahnen und letztes Jahr während des Hochwassers im Killertal war jeweils ein LF aus unserer Abteilung komplett besetzt am Standort um für Albstadt den Brandschutz sicher zu stellen.

Gruß Patrick


Das war meine Meinung

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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen561755
Datum03.06.2009 14:2047738 x gelesen
Geschrieben von Jürgen WenzelEs geht hier aber um den Begriff "Zuständigkeit", mit dem hier einige um sich werfen, da diese im Sinne der Verantwortlichkeit schon per Gesetz immer bei der FW liegt.

Hallo Jürgen,

aus Sicht des Sanitäts- und Rettungsdienstes stellt man fest, dass das mit der Zuständigkeit der FW nicht immer so gilt (und in allen Ländern unterschiedlich ist) aber vom Prinzip hast du recht.

Gruß
Ingo


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AutorManu8el 8M., Fürstenfeldbruck / Bayern561760
Datum03.06.2009 15:1648141 x gelesen
Hi Patrick,

wir alarmierten bei der Schneeschmelze mal das THW mit der Hannibalpumpe, da unsere Pumpenleistung nicht ausreichte und ein Dorf unter Wasser stand. Paar Wochen später erhielt die Stadt eine Rechnung die sich gewaschen hat. Durch 3 Einsätze dieser Art hätten wir uns eine eigene Hannibal kaufen können.

Grüße Manuel


Natürlich alles meine Meinung und nicht die meiner Wehr.


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AutorJürg8en 8H., Herne / NW561762
Datum03.06.2009 16:0447942 x gelesen
Geschrieben von Manuel MaiDurch 3 Einsätze dieser Art hätten wir uns eine eigene Hannibal kaufen können.


Aha, du hast die aufgeschlüsselte Rechnung doch sicher vorliegen? Was waren Helferstunden? Was waren Gerätestunden? Wie war die Summe aufgeschlüsselt? Du kennst den Kaufpreis einer Hanibal mit Zubehör?

Ihr habt die Rechnung als FW bezahlt? Oder weitergeleitet? An wen? Wer hat zum Schluss gezahlt?


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht!

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AutorMich8ael8 W.8, Engen / BW561763
Datum03.06.2009 16:0547638 x gelesen
Geschrieben von Markus RebholzAber ich glaub Du warst an unserer Gesamtprobe am 16.5. auch dabei?? Zumindest drei Kameraden von Dir waren da. --> Jo war ich dabei, hättest dich mal gemeldet ;)


-Ganz private Meinung-

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AutorAnto8n S8., Köln / NRW561764
Datum03.06.2009 16:0847597 x gelesen
Hallo zusammen,

ein Beispiel aus diesem Jahr:
hier in Köln hatten wir ja im März nach dem Einsturz des Stadtarchivs über mehrere Tage viel zu tun. Hierbei war u.a. das THW auch sehr eingebunden und soweit ich bei meinen Schichten im Funkraum des Kölner ELW 3 mitbekommen habe war auch bei jeder Lagebesprechung mindestens ein Fachberater des THW dabei. Weiterhin wurde das THW in verschiedenen Bereichen erheblich eingesetzt.

Genaure Infos kann man in den archivierten Eilinfos aus dem Zeitraum vom 03.03.-15.03.2009 nachlesen.

Grüße,


FMA/FF Köln FMD (Fernmeldedienst)

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AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü561766
Datum03.06.2009 16:2448067 x gelesen
Tach

Geschrieben von Jürgen HäfnerAha, du hast die aufgeschlüsselte Rechnung doch sicher vorliegen? Was waren Helferstunden? Was waren Gerätestunden? Wie war die Summe aufgeschlüsselt? Du kennst den Kaufpreis einer Hanibal mit Zubehör?

Ihr habt die Rechnung als FW bezahlt? Oder weitergeleitet? An wen? Wer hat zum Schluss gezahlt?



Unabhängig dieses Beispieles könnte die Bezahlung bzw. Inrechnungstellung nach Anforderungen durchaus eine der Hemmschwellen sein, warum das THW wenig zu Einsätzen hinzugerufen wird.

Zum Schluss bezahlt grundsätzlich die Gemeinde der FW die das THW angefordert hat. Da kann unter Umständen der Kom. durchaus zum Rapport zum Kämmerer/Bgm gerufen werden.
Da die Einsatzzeiten der FW ja über Einsatzberichte und Leitstelle dokumentiert werden, kann da schon mal was zur Prüfung weitergeleitet werden.

Peter


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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW561768
Datum03.06.2009 16:3247786 x gelesen
Naja, und wenn die Feuerwehr selber die Arbeit erledigt und noch einiges mehr an Zeit braucht weil entsprechendes Gerät nicht vorhanden entstehen der Stadt noch mehr Kosten....
Komisch, ich frag mich nur warum einen so etwas nie auffällt...
Gruß
Sven


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AutorKevi8n S8., Rüsselsheim / Hessen 561769
Datum03.06.2009 16:3647848 x gelesen
Gude!

So ganz versteh ich die Aufregung ja nicht,…

Das eine Feuerwehr wie Überlingen nicht so schnell auf das THW zurück greift ist für mich verständlich. Die Wehr hat meines Erachtens genug Personal und Material um auch eine größere Lage unter Kontrolle zu bringen. Und wenn es nötig gewesen wäre, hätten die entsprechenden Führungskräfte das THW mit Sicherheit dazu geholt.

Außerdem ist auf der Home Page der Feuerwehr Salem zu lesen dass dort das THW zwar nur mit Drei Mann im Einsatz war, aber sie waren da! Und auf der Seite des THW Überlingen steht, das sie auch in Meersburg waren.

Vielleicht sind die Feuerwehren des westlichen Bodenseekreises einfach auch relativ gut vorbereitet auf solche „Sturmeinsätze“ schließlich gab es das die letzten Jahre doch öfters, wenn auch nicht in so starkem Ausmaß!

MkG


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AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü561771
Datum03.06.2009 16:3947797 x gelesen
Tach,

Geschrieben von Sven HildebrandtNaja, und wenn die Feuerwehr selber die Arbeit erledigt und noch einiges mehr an Zeit braucht weil entsprechendes Gerät nicht vorhanden entstehen der Stadt noch mehr Kosten....
Komisch, ich frag mich nur warum einen so etwas nie auffällt...


Wieviel Mehrkosten enstehen denn? Wieviel Stundenlohn verrechnet die Stadt für die FW und wieviel stellt das THW in Rechnung?
Die Geräte bei der FW sind vorhanden und einmal bezahlt worden. Da hab ich nur den normalen Verschleiss und Reparatur.

Es gibt genug Feuerwehren, die bei einem Sturmeinsatz Samstagsabends keine Lohnausfallkosten haben, ergo keine Personalkosten und auch keine Vergütung an die FW bezahlt. Wenn dann noch die Verpflegungskosten übernommen werden gibt es aber dann eine mehr als nur grosse Differenz zur Rechnung oder?

Entsprechendes Geräte, gute Aussage, irgendwann stehen wir einfach an der Leistungsgrenze der Pumpen. Dann kann ich Amtshilfe bei anderen Wehren/Landkreisen ordern oder eben das THW. Letztere werden vermutlich einfach aus Kostengründen nicht gerufen oder nur im Äussersten Notfall.
Da Geld nunmal eine wichtige Rolle spielt.....kann man sicherlich den Weg der Entscheidungsfindung nachvollziehen. Ob man den auch gut finden muss steht selbstverständlich auf einem anderen Blatt.

Peter


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AutorMich8ael8 S.8, Giessen / Hessen561772
Datum03.06.2009 16:4147759 x gelesen
Also grundsätzlich zahlt ja erst einmal der Verursacher und nicht der Anforderer, also sollte die Hemmschwelle bei der informierten Führungskraft doch sehr niedrig bleiben.

Und Ich denke auch das, wenn man sich so die Stundensätze von THW und Feuerwehrs mal genauer anschaut, die Kollegen in blau doch weniger Kosten verursachen als wir.

Gruß Michael


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AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü561773
Datum03.06.2009 16:4447776 x gelesen
Tach,

Geschrieben von Schmidt MichaelAlso grundsätzlich zahlt ja erst einmal der Verursacher und nicht der Anforderer, also sollte die Hemmschwelle bei der informierten Führungskraft doch sehr niedrig bleiben

Zuerst zahlt der Anforderer und kann dann die Kosten weiterreichen an den Verursacher, sofern denn einer da ist.
Wie du einem Sturm allerdings etwas in Rechnung stellen willst.....

Geschrieben von Schmidt MichaelUnd Ich denke auch das, wenn man sich so die Stundensätze von THW und Feuerwehrs mal genauer anschaut, die Kollegen in blau doch weniger Kosten verursachen als wir.

Dann nimm doch einfach mal die Stundensatz den die Gemeinde für die eigene Feuerwehr errechnet hat und setz die STundenkosten des THW dagegen.

Vielleicht fällt eine unsere Argumentationen damit tief ins Wasser.

Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW561774
Datum03.06.2009 16:4447518 x gelesen
Hallo,

geregelt ist da bei uns nichts, entweder unsere Feuerwehren im Kreis benötigen uns für eine Lage oder ebend nicht. Die Feuerwehren kennen die Einsatzmöglichkeiten und entsprechenden Optionen mit den zu erwartenden Ausrückzeiten.
Die kameradschaftliche Seite ist sehr angenehm und ohne große Ängste und Sorgen.
Wenn doch, wissen die Damen und Herren wo sie sich melden können um diese Dinge zu klären.

Fakt ist bei uns auch, wir kommen nicht so schnell in den Einsatz. Hat mehrere Gründe, zum einen die Leistungsfähigkeit und zum anderen auch, das alle Ortsteile doch auch ihren Teil gemacht haben wollen. Was auch absolut verständlich ist denn auch hier muss man die Motivation aufrecht erhalten.

In der vergangenheit gab es drei Lagen wo wir sehr frühzeitig mit alarmiert wurden, Schneechaos, Kyrill und eine Schiffshavarie.
Wir und vor allem ein Großteil der Helfer, wünscht sich zwar den ein oder anderen Einsatz mehr, was auch verständlich ist, aber unsere Motivation leidet noch nicht da drunter.

Vor allem würde ich mir mehr Zusammenarbeit bei "kleineren Lagen" wünschen um allein für die etwaige "größere Lage" sich besser zu kennen, wir auf unserer Seite mehr Einsatzerfahrung sammeln konnten und gewisse spielregeln einfach bekannt und ins Blut übergegangen sind.

Wir sind keine Konkurentz, wir kosten keine Stellen und durch uns wird schon gar kein Material eingespart. Klar kosten wir auch Geld und wenn wir ehrlich sind kostet jede Helferstunde der Stadt was, egal ob nun die "eigene" Feuerwehr oder der RKler oder halt der THWler.

Was die Kosten im allgemeinen an geht kann ich nur betonen, besucht den Lehrgang "Zusammenwirken Feuerwehr und THW" bzw. Hilfsorganisationen, redet dort mir den Leuten und redet dann einmal mit den zuständigen Ortsverbänden.
Gruß
Sven


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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen561776
Datum03.06.2009 16:5047687 x gelesen
Theoretisch habe ich bei meinem VF mal seitens des THW folgendes gelernt:
Anforderung des THW, danach entscheidet das THW evtl. unter Entsendung eines Fachberaters was benötigt wird und fordert über die THW eigene Struktur Kräfte und Mittel an.

So weit so gut.

Das THW berechnet ihren Einsatz generell. Der Anforderer(wir nehmen jetzt mal den Hausbrand) kann einen Antrag auf Kostenniederschlagung stellen. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf Entsprechung.

Was ich allerdings gerade frage: Gibt es Möglichkeiten mit dem THW über Verträge(analog der Verträge zwischen Kommunen über gegenseitige Hilfe ohne Kostenerstattung zu schließen bzw. gibt es so etwas bereits?

Peter


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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW561777
Datum03.06.2009 16:5147576 x gelesen
Nach neuer Richtlinie

3 Eurp pro Stunde und Helfer
18 Euro Verdienstausfall pro Stunde , wird aber nur verrechnet wenn der Helfer das auch in Anspruch nimmt.

Und genau das stelle ich jeden in auch in Rechnung nicht mehr nicht weniger

Gunnar Kreidl
THW Pfedelbach



r


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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW561778
Datum03.06.2009 16:5247620 x gelesen
Pro Helfer, ausserhalb der Lohnfortzahlung, 3 EUR Stunde.
So, was kostet der Feuerwehr bzw. der Stadt die Helferstunde, natürlich auch hier ohne Lohnfortzahlung?
Gruß
Sven


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AutorDani8el 8R., Reppenstedt / Niedersachsen561779
Datum03.06.2009 16:5847782 x gelesen
Geschrieben von Peter KofflerUnabhängig dieses Beispieles könnte die Bezahlung bzw. Inrechnungstellung nach Anforderungen durchaus eine der Hemmschwellen sein, warum das THW wenig zu Einsätzen hinzugerufen wird.

Ich denke auch, dass das einer der Gründe sein wird!
Ich war auch überrascht als ich nach dem letzten Hochwassereinsatz von der ein oder anderen Rechnung gehört habe! Bis dahin habe ich irgendwie gedacht das die jeweiligen Ministerien im Kat-Fall die Kosten für THW und Bw nicht weiter reichen!

Mich würde mal interessieren ob und wie die Hilfe unserer Kameraden vom THW (und eigentlich auch der Bundeswehr) bei Hilfseinsätzen im Ausland in Rechnung gestellt werden?!
(Ich meine nicht mal die Einsätze in armen Dritte Welt Ländern.)


Ärgerlich auf jeden Fall für die Kameraden des THW wenn eventuelle Anforderungen wegen irgendwelcher Kostenfragen wegfallen!


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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg561780
Datum03.06.2009 16:5947730 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Peter LieffertzWas ich allerdings gerade frage: Gibt es Möglichkeiten mit dem THW über Verträge(analog der Verträge zwischen Kommunen über gegenseitige Hilfe ohne Kostenerstattung zu schließen bzw. gibt es so etwas bereits?

Ich glaube, dass das mit dem THW eher weniger Sinn macht. ich sehe nämlihc keine wirkliche gegenleistung. Bei 2 Kommunen wird es ja meistens so raus kommen, dass Komune A sich Sonderfahrzeug X kauft und damit umsonst in die Kommune B ausrückt, weil die ihr Sonderfahrzeug Y in die Kommune A kostenlos schickt.
Man könnte allerhöchstens dann Dienstleistungen evtl. Vereinbaren, wie z. B. für einmal Einsatzstelle ausleuchten bekommt ihr 20 Atemluftflaschen gefüllt oder so.

Gruß Patrick


Das war meine Meinung

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen561781
Datum03.06.2009 17:0047902 x gelesen
Geschrieben von Peter KofflerWie du einem Sturm allerdings etwas in Rechnung stellen willst.....

Der Baum gehört aber immer jemanden :-).

Im Ernst, ich kenne einen Gebührenbescheid über den sich erst Kommune mit SBA und dann SBA mit Forst und schließlich Kommune mit SBA und Forst über die Kosten doch sehr uneins waren.
Ich habe dabei gelernt das ein Baum bis 1,50 m neben der Straße zum SBA gehört und alles andere zum Forst bzw. anderen Eigentümer.
Es gipfelte in der Frage warum die Fw. diesen Baum überhaupt(B-Straße) beseitigt hätte. Gott sei Dank hatte die Polizei in Eilentscheidung so entschieden ;-).

Peter


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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW561782
Datum03.06.2009 17:0447542 x gelesen
Im Falle des Einsatzes Sturm Lothar in Frankreich hatte die EDF den Einsatz bezahlt

Bei unseren Einsatz nach den Hurican Mitch in Honduras wurden wir von der GTZ beauftragt , die haben auch den görßten Teil der Kosten getragen

Wird das THW von Innenministerium beauftragt bezahlt es der Bund selber

Aber das was du schreibst ist Richtig im Kat Fall werden die Kosten von den jeweiligen Bundesland getragen . Daher ruft man den sehr ungern aus . Und die Kosten bleiben bei dein Einzelnen Gemeinden hängen

Was wird denn bei euch für Stundensätze verrechnet

Gunnar Kreidl
THW Pfedelbach


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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen561783
Datum03.06.2009 17:0447570 x gelesen
Geschrieben von Patrick WeegenMan könnte allerhöchstens dann Dienstleistungen evtl. Vereinbaren, wie z. B. für einmal Einsatzstelle ausleuchten bekommt ihr 20 Atemluftflaschen gefüllt oder so.

Über die Modalitäten kann man sicher reden.

Geschrieben von Patrick WeegenIch glaube, dass das mit dem THW eher weniger Sinn macht. ich sehe nämlihc keine wirkliche gegenleistung. Bei 2 Kommunen wird es ja meistens so raus kommen, dass Komune A sich Sonderfahrzeug X kauft und damit umsonst in die Kommune B ausrückt, weil die ihr Sonderfahrzeug Y in die Kommune A kostenlos schickt.

Nene, ich meine schon "nur" die gegenseitige Unterstützung. Heißt keine Berechnung von Mannstunden oder Lohnersatzkosten und Kosten für Fahrzeuge und Betriebsmittel. Gibt es in meinem Dunstkreis durchaus öfter.

Peter


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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen561784
Datum03.06.2009 17:0847760 x gelesen
Geschrieben von Peter KofflerDann nimm doch einfach mal die Stundensatz den die Gemeinde für die eigene Feuerwehr errechnet hat und setz die STundenkosten des THW dagegen.

Vielleicht fällt eine unsere Argumentationen damit tief ins Wasser.

Machen wir das doch einfach.
Hier mal die Tarifordnung für die FF der Stadt Mölln, die beim Googlen einfach zuerst erschien.
Danach werden für auch schon für FF-Angehörige, bei denen kein Verdienstausfall entsteht, 20,00€ berechnet.

Bei uns kostet der Helfer ohne Verdienstausfall nach der Abrechnungsrichtlinie 3,00€.
Fällt Verdienstausfall an, erhöht sich der Betrag, unabhängig der Verdienstausfallhöhe, auf 21,00€.

Wer bezahlt bei der FF den Verdienstausfall, der ja in der Regel mit allen Neben- und Verwaltungskosten weit darüber liegt?


Gruss
Jürgen Wenzel


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AutorDani8el 8R., Reppenstedt / Niedersachsen561786
Datum03.06.2009 17:1547377 x gelesen
Geschrieben von Gunnar KreidlWas wird denn bei euch für Stundensätze verrechnet

Zahlen habe ich nicht mehr im Kopf aber die Bw war wohl günstiger, die haben uns nur die Kosten für die Fuhrparkfahrzeuge in Rechnung gestellt. (Kosten hierfür lagen glaub ich im unteren fünfstelligen Bereich)

Damit möchte ich jetzt auf keinen Fall die Leistung des THW und der Bw vergleichen und irgendwie in Frage stellen! Beide Einheiten haben wir dringend gebraucht und waren somit dankbar das wir sie einsetzen konnten!


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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen561789
Datum03.06.2009 17:1947516 x gelesen
Geschrieben von Daniel WünschÄrgerlich auf jeden Fall für die Kameraden des THW wenn eventuelle Anforderungen wegen irgendwelcher Kostenfragen wegfallen!
Zitat aus der THW-AbrechnungsrichtlinieSteht der zuständigen Behörde kein Kostenersatzanspruch gegenüber dem
Begünstigten zu, so schreibt die Abrechnungsrichtlinie nunmehr fest, dass das THW
auf die Geltendmachung seines Anspruches gegenüber der Behörde ganz oder
teilweise verzichten kann (§ 5 Abs. 3).

Auch da hat eine FF oder Gemeinde also keine Nachteile durch den Einsatz des THW.


Gruss
Jürgen Wenzel


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen561793
Datum03.06.2009 17:2847435 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen WenzelZitat aus der THW-Abrechnungsrichtlinie"Steht der zuständigen Behörde kein Kostenersatzanspruch gegenüber dem
Begünstigten zu, so schreibt die Abrechnungsrichtlinie nunmehr fest, dass das THW
auf die Geltendmachung seines Anspruches gegenüber der Behörde ganz oder
teilweise verzichten kann (§ 5 Abs. 3)."
Auch da hat eine FF oder Gemeinde also keine Nachteile durch den Einsatz des THW.


... was auch hier bisher wunderbar funktioniert hat ...

Gruss
Gerhard


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AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü561794
Datum03.06.2009 17:2947640 x gelesen
Tach,

ok, zählt diese Verordnung bei Unterstützung des THW auch?

Wird das bei Amtshilfe auch so berechnet.

So wie diese Verordnung aussieht geht meine Betrachtung den Bach runter, ok...aber so ganz glauben kann ich es noch nicht.

Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü561795
Datum03.06.2009 17:3047564 x gelesen
Tach,

Geschrieben von Jürgen Wenzelauf die Geltendmachung seines Anspruches gegenüber der Behörde ganz oder
teilweise verzichten kann (§ 5 Abs. 3).



Scheint aber das THW bei der Rechnung der Pumpen nicht gemacht zu haben. Außerdem steht da kann und nicht muss.


Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen561797
Datum03.06.2009 17:3747271 x gelesen
Hallo Jürgen,

nichts Anderes hatte ich bereits vorher geschrieben. Kann, muss aber nicht.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen561798
Datum03.06.2009 17:4147533 x gelesen
Geschrieben von Peter KofflerScheint aber das THW bei der Rechnung der Pumpen nicht gemacht zu haben. Außerdem steht da kann und nicht muss.
Nun werd mal nicht pingelig.
Kannst Du Texte von Richtlinien oder Gesetzen interprätieren? Obwohl ich es anders glaube muss ich hier wohl annehmen, dass Du es nicht kannst oder nicht willst.
Der Text heisst in der Praxis nichts anderes, als dass in diesem Fall darauf verzichtet wird. Alles Andere ist als Hintertür zu sehen, wie sie solche Texte nun mal immer vorsehen.


Gruss
Jürgen Wenzel


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AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü561800
Datum03.06.2009 17:4747394 x gelesen
Tach,

nun werd mal nicht persönlich.. Ich hab vermutlich mehr Gesetze und Richtlinien gelernt, gesehen und verstanden als Du mir zustehen willst.

Kann heisst nicht muss und d. h. in der Regel wird nicht darauf verzichtet.

Pingelig hat mit Lesen von Gesetzen/RL nichts zutun.


Wenn du hier von gängiger Praxis sprichst, hat der OV des THW diese wohl nicht gehört. Ansonsten hätte man ja, DEINER INTERPRETATION nach, auf die Rechnung verzichtet. Oder?


Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorMitj8a S8., Pinneberg / SH561801
Datum03.06.2009 17:4747444 x gelesen
Moin,

bei uns klappt die Zusammenarbeit, sei es bei Übungen oder Einsätzen, bestens. So gut, dass es hierzu sogar mal einen Bericht im FM gab.

Passend hierzu auch die Aktion FeuerWerk.

Gruß,
Mitja


Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich!

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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg561802
Datum03.06.2009 17:4847504 x gelesen
Hallo Jürgen!

Das heißt also im Klartext, dass man davon ausgehen kann, dass der einsatz des THW kostenlos ist, sofern nicht auch die Gemeinde die Kosten irgendwo einfordern kann. Richtig?

Und in dem Moment, wo sich die Gemeinde die Kosten für den FW-Einsatz holt kann sie auch gleich die Kosten vom THW mit weiter geben.

Gruß Patrick


Das war meine Meinung

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen561803
Datum03.06.2009 17:5047781 x gelesen
Geschrieben von Peter KofflerSo wie diese Verordnung aussieht geht meine Betrachtung den Bach runter, ok...aber so ganz glauben kann ich es noch nicht.
Sieht so aus.
Das ganze ist in einer bundesweit für alle THW-OV geltenden und bindenden Abrechnungsrichtlinie festgeschrieben.

Hier stellt sich mir jetzt im Gegenzug die Frage, warum oder mit welcher Begründung eine FF für einen Feuerwehrmann ohne Verdienstausfall dennoch, ohne das diese Kosten entstehen, z.B. 18,00€ berechnet.
Beantwortet ist auch noch nicht die Frage, wer die über die 18;00€ hinaus durch den Verdienstausfall entstehenden Kosten trägt.


Gruss
Jürgen Wenzel


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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen561804
Datum03.06.2009 17:5447271 x gelesen
Geschrieben von Patrick WeegenDas heißt also im Klartext, .......................
................................kann sie auch gleich die Kosten vom THW mit weiter geben.

So lese und interprätiere ich das und so wurde es auch intern kommuniziert.
Diese Regelung ist aber auch nicht neu.


Gruss
Jürgen Wenzel


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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen561805
Datum03.06.2009 17:5747449 x gelesen
Geschrieben von Patrick WeegenDas heißt also im Klartext, dass man davon ausgehen kann, dass der einsatz des THW kostenlos ist, sofern nicht auch die Gemeinde die Kosten irgendwo einfordern kann. Richtig?

Nö, da steht ausdrücklich erstmal Es kann verzichten. Und dann kann ich nicht pauschal davon ausgehen das es kostenfrei ist und bleibt.

Geschrieben von Patrick WeegenUnd in dem Moment, wo sich die Gemeinde die Kosten für den FW-Einsatz holt kann sie auch gleich die Kosten vom THW mit weiter geben.

Richtig und auch nachvollziehbar.

(Übrigens berechnen selbst SEG ihre Einsätze ;-)-eigenes Erleben-.


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen561808
Datum03.06.2009 18:0847350 x gelesen
Geschrieben von Peter Kofflernun werd mal nicht persönlich.. Ich hab vermutlich mehr Gesetze und Richtlinien gelernt, gesehen und verstanden als Du mir zustehen willst.
Ich schrieb dazuObwohl ich es anders glaube muss ich hier wohl annehmen, dass Du es nicht kannst oder nicht willst.
Ich bin also nicht persönlich geworden und habe dir den Rückzug offen gelassen.
Mit deinem Angriff beantwortest Du meine Fragen aber noch nicht.

Ich schrieb dazuHier stellt sich mir jetzt im Gegenzug die Frage, warum oder mit welcher Begründung eine FF für einen Feuerwehrmann ohne Verdienstausfall dennoch, ohne das diese Kosten entstehen, z.B. 18,00€ berechnet.
Beantwortet ist auch noch nicht die Frage, wer die über die 18;00€ hinaus durch den Verdienstausfall entstehenden Kosten trägt.



Gruss
Jürgen Wenzel


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AutorTobi8as 8R., Oberteuringen / BW561809
Datum03.06.2009 18:1347316 x gelesen
Hier will ich mich mal nochmal melden.

Kevin zeigt hier ganz deutlich dass er sich Informiert hat! Das lobe ich mir!
Ist ganr nicht so dämlich, er hat jetzt wenigsten ein bischen dazubeigetragen, dass vieleicht nicht alles für bare münze genommen wird was der SK so schreibt.




Ganz großes Lob!!



Grüsse vom See


*Gott zur Ehr, dem nächsten zur Wehr*

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg561812
Datum03.06.2009 18:1947381 x gelesen
Geschrieben von Jürgen WenzelHier stellt sich mir jetzt im Gegenzug die Frage, warum oder mit welcher Begründung eine FF für einen Feuerwehrmann ohne Verdienstausfall dennoch, ohne das diese Kosten entstehen, z.B. 18,00€ berechnet.

Mit Kosten für Ausbildung, Kosten für Beschaffung/ Pflege PSA, Raumkosten,...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen561815
Datum03.06.2009 18:2747374 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen WenzelIch schrieb dazu"Hier stellt sich mir jetzt im Gegenzug die Frage, warum oder mit welcher Begründung eine FF für einen Feuerwehrmann ohne Verdienstausfall dennoch, ohne das diese Kosten entstehen, z.B. 18,00€ berechnet.
Beantwortet ist auch noch nicht die Frage, wer die über die 18;00€ hinaus durch den Verdienstausfall entstehenden Kosten trägt."


... weil die Kalkulation davon ausgeht, dass mit den 18 (oder was auch immer) € als Pauschalbetrag über die Summe aller kostenpflichtigen Einsätze des Jahres (oder irgendeines Kalkulationszeitraums) die hier bei der Gemeinde entstehenden Kosten gedeckt werden. Die Mehrkosten, die durch höhere Lohnersatzleistungen entstehen werden durch Einsparungen, wenn keine Lohnersatzleistungen gezahlt werden müssen, gedeckt. D.h. Feuerwehr (bzw. der Feuerwehrmann) kostet Tag und Nacht das gleiche - egal ob er von der Couch kommt oder von der Arbeit ...)

Gruss
Gerhard


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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen561816
Datum03.06.2009 18:3547533 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerMit Kosten für Ausbildung, Kosten für Beschaffung/ Pflege PSA, Raumkosten,...
Das sind Vorhaltekosten die bei uns über den Bund und bei den FW über die Gemeinde, in beiden Fällen aber schon vom Steuerzahler getragen/finanziert wurden.
Heißt denn also im Umkehrschluss, das der THW-Helfer ohne Verdienstausfall, verglichen mit dem Feuerwehrmann, nur mit etwa 15% in der Rechnung steht, da wir die Vorhaltekosten nicht mit berechnen.


Gruss
Jürgen Wenzel


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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW561818
Datum03.06.2009 18:4147252 x gelesen
Ja so ist das , nur das ab der neuen Richtlinie das THW sich nicht an den Dritten wendet, sondern die Rechnung erst einmal an die Feuerwehr stellt

Bei uns im Geschäftsführerbereich besteht im Moment die klare Ansage keine Rechnungen an die Feuerwehren oder an die Polizei zu stellen

Gunnar Kreidl
THW Pfedelbach


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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen561819
Datum03.06.2009 18:4247398 x gelesen
Geschrieben von Gerhard BayerDie Mehrkosten, die durch höhere Lohnersatzleistungen entstehen werden durch Einsparungen, wenn keine Lohnersatzleistungen gezahlt werden müssen, gedeckt. D.h. Feuerwehr (bzw. der Feuerwehrmann) kostet Tag und Nacht das gleiche - egal ob er von der Couch kommt oder von der Arbeit ...)
Tja Gerhard, das verstehe ich ja alles.
Das heisst aber letztlich, dass wir als THW bei einem gemeinsamen Einsatz von jeweils 50%/50% mit und ohne Verdienstausfall, in der Gesamtrechnung preiswerter sind, richtig?

Das ganze Thema wäre mir auch relativ egal, wenn nicht immer wieder Gerüchte gesteut werden würden, dass man uns nicht anfordert, weil wir zu teuer sind, ohne selbst die eigenen Kalkulationen, geschweige denn, die des THWs, zu kennen.


Gruss
Jürgen Wenzel


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen561820
Datum03.06.2009 18:4347280 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen WenzelDas sind Vorhaltekosten die bei uns über den Bund und bei den FW über die Gemeinde, in beiden Fällen aber schon vom Steuerzahler getragen/finanziert wurden.
Heißt denn also im Umkehrschluss, das der THW-Helfer ohne Verdienstausfall, verglichen mit dem Feuerwehrmann, nur mit etwa 15% in der Rechnung steht, da wir die Vorhaltekosten nicht mit berechnen.


... liegt u.a. daran, dass die Ausstattung und Personal der Feuerwehr eben bestimmungsgemäß zu einem wesentlichen Anteil für den eben fraglichen aufgrund Gesetz kostenpflichtigen Einsatz vorgehalten wird. Das THW und sein Personal/Ausstattung hat ja primär die Aufgaben gemäß THW-Helferrechtsgesetz, also primär ZS bzw. KatS. Insoweit abrechnungstechnisch Äpfel und Birnen ...

Gruss
Gerhard


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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg561821
Datum03.06.2009 18:4347149 x gelesen
Hallo Gunnar!

Geschrieben von Gunnar KreidlBei uns im Geschäftsführerbereich besteht im Moment die klare Ansage keine Rechnungen an die Feuerwehren oder an die Polizei zu stellen

und zu welchem Geschäftsführerbereich gehört ihr? Ist das der gleiche wie Albstadt (Müsste ich glaub Tübingen sein)?


Das war meine Meinung

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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW561822
Datum03.06.2009 18:4447254 x gelesen
Geschrieben von Peter LieffertzNö, da steht ausdrücklich erstmal Es kann verzichten. Und dann kann ich nicht pauschal davon ausgehen das es kostenfrei ist und bleibt.

Stimmt so steht das da!! So halte ich es auch für richtig.
Aber:
Geschrieben in einer Präsentation für den Lehrgang Zusammenwirken Feuerwehr und THW Soweit die zuständigen Stellen aufgrund der sie bindenden Gebührenvorschriften auf die Erhebung von Kosten verzichten (FSHG), werden von Seiten des THW keine Kosten erhoben.
Dieser Sachverhalt sollte dem THW in kurzer Schriftform bestätigt werden.


Geschrieben von Peter LieffertzRichtig und auch nachvollziehbar.

Ist sogar von den Gerichten so gefordert, früher haben wir direkt abgerechnet und nun muss das über die Feuerwehr laufen.
Gruß
Sven


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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW561823
Datum03.06.2009 18:4647203 x gelesen
Nein ,nicht der selbe, wir gehören zum Geschäftsführerbereich Heilbronn

ca 8 bis 10 Ortsverbände Bilden einen Geschäftsführerbereich, dort arbeiten dann Hauptamtliche Kräfte des THW

Gunnar Kreidl
THW Pfedelbach


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen561824
Datum03.06.2009 18:5247433 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen WenzelTja Gerhard, das verstehe ich ja alles.
Das heisst aber letztlich, dass wir als THW bei einem gemeinsamen Einsatz von jeweils 50%/50% mit und ohne Verdienstausfall, in der Gesamtrechnung preiswerter sind, richtig?


... bisher ward ihr (d.h. eure hiesige "Niederlassung") uns genauso billig oder teuer wie eine Nachbarfeuerwehr (die hier auch keine Personalkosten in Rechnung stellen) - da entweder Kostenträger da war oder Kosten niedergeschlagen wurden ...

... also kommt hier das THW wenn es irgendwas besser als die FF kann oder schlicht und einfach die Resourcen der örtlichen FF erschöpft sind und das THW sinnvoll einsetzbar ist (wobei es hier auch schon kombinierte Fw/THW-Trupps gab, die Brände - auch unter PA - gelöscht haben). Wenn was über Tage geht, habe ich mit dem THW teilweise die besseren Karten ... (O-Ton-Kamerad vom THW: "Feuerwehr ist zwar schnell - aber auch schnell müde, das THW braucht länger, halt dann aber auch länger durch" - ist was Wahres dran ...

Gruss
Gerhard


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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW561825
Datum03.06.2009 18:5347146 x gelesen
Geschrieben von Tobias RietherGanz großes Lob!!

Auch ein dickes Lob von mir!!
Danke!!
Gruß
Sven


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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen561826
Datum03.06.2009 18:5547109 x gelesen
Genau Sven, nichts anderes behaupte ich ja.

Mir geht es nur gegen den Strich das sich Jemand angepisst fühlt ohne einen wirklichen Grund dafür zu haben.

Hier wird doch nicht die vielerorts gute Zusammenarbeit verteufelt. Nur muss man auch das "kann" in Betracht ziehen.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorDani8el 8R., Reppenstedt / Niedersachsen561847
Datum03.06.2009 19:3247192 x gelesen
Geschrieben von Jürgen WenzelDer Text heisst in der Praxis nichts anderes, als dass in diesem Fall darauf verzichtet wird

In unserem Fall nicht!

Naja ich weiß ja nicht von wann die Richtlinie ist?


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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen561852
Datum03.06.2009 19:4047210 x gelesen
Geschrieben von Daniel WünschNaja ich weiß ja nicht von wann die Richtlinie ist?
Hallo Daniel,
die Richtlinie ist vom 4. Dezember 2008, war aber inhaltlich, was den Kostenverzicht anbelangt, auch vorher schon so geregelt.


Gruss
Jürgen Wenzel


Neu:4. Auflage - 03/09 / TETRA-Digitalfunk im THW in sechs Teilen // Das THW in Google Earth
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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW561868
Datum03.06.2009 20:1847099 x gelesen
Man muss aber anmerken das wir von unserer Seite den Fall natürlich nicht kennen geschweige denn den genauen Hergang.
Der genaue Hergang würde mich mal interessieren.
Gruß
Sven


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AutorDani8el 8R., Reppenstedt / Niedersachsen561869
Datum03.06.2009 20:1947115 x gelesen
Geschrieben von Jürgen Wenzeldie Richtlinie ist vom 4. Dezember 2008, war aber inhaltlich, was den Kostenverzicht anbelangt, auch vorher schon so geregelt

Danke,
ist auf jeden Fall gut zu wissen!

Bei uns in der TEL klappt die Zusammenarbeit mit den Fachberatern von den verschiedenen HilfsOrg und anderen Einheiten sehr gut! Was wir brauchen fordern wir halt an und in der Regel haben wir es immer bekommen!
Aber das sind halt alles immer Großschadenslagen, bei "Normalen"-Einsätzen hört mal sehr selten von Unterstützung durch das THW!


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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen561870
Datum03.06.2009 20:3547068 x gelesen
Geschrieben von Daniel WünschAber das sind halt alles immer Großschadenslagen, bei "Normalen"-Einsätzen hört mal sehr selten von Unterstützung durch das THW!
Bei den Normaleinsätzen erledigt sich der THW-Einsatz auch meistens durch die längeren Vorlaufzeiten von selbst.
Zudem sind das in der Mehrzahl oder fast ausschließlich Einsätze, bei denen das THW schon von der Aufgabenstellung her überflüssig wäre.


Gruss
Jürgen Wenzel


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds561874
Datum03.06.2009 20:4847289 x gelesen
Freunde, ich weiß, dass ich blauäugig bin und immer noch an Vernunft und das Gute im Menschen glaube.

Manches Mal dafür auf den Popo gefallen..

Aber gut, was wäre, wenn man sagt: Die Aufgaben der FW und des THW (plus aller etnsrpechenden Organisationen) sind es, den Bürgern rasch, effizient und ohne großes Geschxxx (nicht druckfähig!) Hilfe zu bringen?

Hausbrand, Haus muss abgestützt werden (Trümmer, es muss gesucht werden), also her mit dem THW (seltsamerweise geht das so in etwa hier in der Region, Ein Gewehre, dass man um Himmels willen der eigenen Reputation wegen keine Anderen herein bittet gibt es hier nicht)

Also, Telefon, "THW komm!" und das war es..

Alles Weitere, das lasst doch die Bürokratenseelen später auskochen..

Den betroffenen Bürger interessiert es einen XXX, wer zu welcher Hilfe kommt, sie wollen mit Recht Hilfe!

Ich hätte hier bei einem entsprechenden Fall (der hier nicht passiert!) keinerlei Hemmungen, diese Fragen pressemäßig aufzuwerfen - und das nicht nur ein- sondern mehrfach, in dem ich nachfrage, was da nun draus geworden ist..

Menschlichkeit und Logik...

Gruß Klaus
Stimme der Vernunft

Aber wie geschrieben: Ich bin Idealist, kongruent zu weltfremd!

Gruß
Klaus


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg561885
Datum03.06.2009 22:0947076 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Jochen Petzinger

Bei Einsätzen (z.B. Unwetter) ist man auch gemeinsam unterwegs...

Wie auch

-> " Hier "

und

-> " Hier ",

um nur mal zwei Beispiele von Vielen aus der Region aufzuzählen.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorKevi8n S8., Rüsselsheim / Hessen 561890
Datum03.06.2009 23:0246933 x gelesen
Danke,...

Liegt aber vielleicht daran das ich selber aus dem Landkreis komme und früher unter anderem Mitglied der Feuerwehr Überlingen war und als solches diverse Sturmeinsätze mit gemacht habe,...

Allerdings habe ich auch bei 2 Übungen Hand in Hand mit dem THV des OV Überlingen gearbeitet,...
Und anschliesend haben wir zusammen gegrillt, also meines erachtens war das Verhältnis nicht so schlecht,...

MkG

Kevin Schubert


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AutorJoch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg561901
Datum03.06.2009 23:2246901 x gelesen
Man kann auch auf den Seiten des THW Mannheim (unter Einsätzen) vorbeischauen.


Grüße aus Mannem
Jochen

Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg561905
Datum04.06.2009 00:0947141 x gelesen
Hallo Marc, Hallo Forum,

Zerfleischt Euch nicht wegen der Kosten.

Z. B. auf dieser THW Seite wird die Kostenfrage wie folgt dargestelllt:
Geschrieben von THW Halver Was kostet der THW-Einsatz?

Keine Frage, der Einsatz des THW kostet Geld. Wieviel, steht im Gebührenkatalog, und das steht in einem sehr günstigen Verhältnis zur erbrachten Leistung.
Die THW-Abrechnungsrichtlinie nennt aber auch weit gefasste Ausnahmesituationen, so dass in den meisten gängigen Einsatzkonstellationen der Anforderer nicht zahlungspflichtig wird:

• Erfolgt die THW-Anforderung im Zusammenhang mit Pflichtaufgaben der Feuerwehr, ist für uns ein Kostenverzicht möglich.
• Bei Hilfeleistung auf Veranlassung der Polizei ist nicht diese, sondern allein der Begünstigte kostenpflichtig.
• Ist ein unmittelbar Begünstigter feststellbar, so werden die Kosten diesem gegenüber geltend gemacht. Die Kosten unseres Einsatzes rechnen wir selbst mit dem Nutznießer der Leistung oder dem Verursacher ab.
• Soweit die zuständigen kommunalen oder staatlichen Stellen aufgrund der sie bindenden Gebührenvorschriften auf die Erhebung von Kosten verzichten, werden von Seiten des THW ebenfalls keine Kosten in Rechnung gestellt.


In der gleichen Art wurde es mir vor einigen Jahren auch vom Örtlichen THW erklärt.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen561909
Datum04.06.2009 00:5447028 x gelesen
Hallo,

und was sagt dein jetzt Geschriebenes nun? Zumindest nichts, was hier gestern nicht schon so dargestellt wurde.

Da Kostenverzicht möglich nicht automatisch heißt:"Ist kostenlos".

Es geht nicht darum die gute Zusammenarbeit mit dem THW madig zu machen. Nur muss man auch die mögliche Folge zumindest für den schlimmsten Falls eines "Übereiflings" kennen.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorJürg8en 8H., Herne / NW561910
Datum04.06.2009 01:0846935 x gelesen
Geschrieben von Manuel Mai Hi Patrick,

wir alarmierten bei der Schneeschmelze mal das THW mit der Hannibalpumpe, da unsere Pumpenleistung nicht ausreichte und ein Dorf unter Wasser stand. Paar Wochen später erhielt die Stadt eine Rechnung die sich gewaschen hat. Durch 3 Einsätze dieser Art hätten wir uns eine eigene Hannibal kaufen können.

Grüße Manuel


Natürlich alles meine Meinung und nicht die meiner Wehr.


Lieber Manuel,

für deine Aussage fehlt mir immer noch die Berechnungsgrundlage!

Und dann würde mich allgemein noch interessieren, wie viele FW/Verwaltungen/Städte schon solch angeblich überhöhte Rechnungen erhielten und NICHT dagegen angegangen sind?


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht!

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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW561911
Datum04.06.2009 01:4546953 x gelesen
Ich hatte versehentlich eine nicht korrekte Rechnung den Regierungspresidium Tübingn gestellt
Da hatten wir genau ein Tag nach Rechnungseingang eine sehr unschöne Mail

Natürlich zu recht und wir konnten sofort die Rechnung korregieren
Denke nicht das Verwaltungen sich an der Nase rum führen lassen

Gunnar Kreidl
THW Pfedelbach


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern561917
Datum04.06.2009 08:1646927 x gelesen
Hallo,



Geschrieben von Peter Lieffertzund was sagt dein jetzt Geschriebenes nun? Zumindest nichts, was hier gestern nicht schon so dargestellt wurde.

Nix neues.


Geschrieben von Peter LieffertzDa Kostenverzicht möglich nicht automatisch heißt:"Ist kostenlos".

Genau da ist das Problem, mir ist ein Fall bekannt wo das THW ausgeleuchtet hat und es hinterher richtig Stress gab wegen der Kosten, da zu der Zeit die Feuerwehr keinen Lohnausfall benötigt hätte und sowieso vor Ort war kam man in massive Argumentationsnöte gegenüber der Gemeinde, eine Kostenniederschlagung fand auch nicht statt.


Geschrieben von Peter LieffertzEs geht nicht darum die gute Zusammenarbeit mit dem THW madig zu machen. Nur muss man auch die mögliche Folge zumindest für den schlimmsten Falls eines "Übereiflings" kennen.

Genau. Ich kann auch nur positives von der Zusammenarbeit berichten die wir mit "unserem" OV haben, aber man muß eben wissen was man tut und wen man braucht.
Wenn natürlich mal so ein Presseartikel wie in Überlingen raus ist stellt sich die Frage wie man da noch vertrauensvoll zusammen arbeiten kann ......


Gruß
Christian





TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorMart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen561918
Datum04.06.2009 08:2846905 x gelesen
Geschrieben von Patrick WeegenIch war der Meinung, dass der Einsatz des THWs durch den Bund getragen wird und nciht durch die Feuerwehr bzw. die Komune zahlen muss. Irre ich mich da?

Hallo Patrick,

wir (das THW) muss die Rechnung zur Zeit immer an den Anforderer (Polizei, Feuerwehr, Ordnungsämter) stellen.
Abgerechnet wird nach den Vorgaben der Abrechnungsrichtlinie.
Wenn der Anforderer keinen Verursacher als Kostenträger findet kann die Rechnung reduziert oder komplett fallen gelassen werden.
Der Anforderer MUSS aber selber tätig werden, zum Telefon greifen und uns in Kenntniss setzen.

Bei Auslandseinsätzen werden die Kosten durch andere Behörden/Ämter/Organisationen getragen.
Zum Beispiel UN, EU, Auswärtiges Amt,...


Gruß Martin



http://www.thw-neuss.de

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AutorManu8el 8M., Fürstenfeldbruck / Bayern561922
Datum04.06.2009 08:5646846 x gelesen
Servus Patrick,

ich merke schon, vielleicht habe ich es etwas überspitzt ausgedrückt. Sorry...

Wollte damit nur sagen das auch das THW ihre Einsätze in Rechnung stellt, und diese nicht gerade (wie auch bei uns) günstig sind. Sicherlich wird dies auch ein Grund sein warum man vielleicht etwas länger darüber nachdenkt ob das THW angefordert wird. Dennoch bin ich der Meinung, sobald unsere Resourcen erschöpft sind (egal ob Manpower oder fehlende Gerätschaften) sollte das THW angefordert werden. Dies wird sich in der Regel aber auf Großschadenslagen (längere Dauer) beschränken. Fakt ist das es eine Weile dauert bis der jeweilige OV vor Ort ist (in unserer Region). Da ist dann abzuwägen ob wir es in der Zeit nicht selber schaffen solange es nicht an Material fehlt.

Genaue Zahlen habe ich leider nicht mehr im Kopf, da dies schon einige Jahre her ist. Was mir dennoch im Kopf blieb ist die Aufrechnung das 3 solcher Einsätze uns eine eigene Pumpe beschert hätte.

Ob unsere Verwaltung gegen die Rechnung angegangen sind, entzieht sich meiner Kenntnis.

Grüße


Alles meine private Meinung!

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AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü561928
Datum04.06.2009 10:0847072 x gelesen
Tach,

Geschrieben von Martin Dropmannwir (das THW) muss die Rechnung zur Zeit immer an den Anforderer (Polizei, Feuerwehr, Ordnungsämter) stellen.


Ihr widerspricht euch selber?! Jürgen Wenzel behauptet das das eine KANN-Rechnung ist und es Anweisungen gibt, demzufolge keine Rechnung gestellt werden soll.

Was stimmt denn nun?

Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen561934
Datum04.06.2009 10:3746735 x gelesen
Geschrieben von Peter KofflerIhr widerspricht euch selber?! Jürgen Wenzel behauptet das das eine KANN-Rechnung ist und es Anweisungen gibt, demzufolge keine Rechnung gestellt werden soll.
Jürgen Wenzel behauptet hier gar nichts.
Was Du hier in der Annahme. dass es niemand merkt, verdreht wieder gibst, stimmt nicht.

Ich zitierte in meinem gestrigen Beitrag aus der THW-AbrechnungsrichtlinieSteht der zuständigen Behörde kein Kostenersatzanspruch gegenüber dem Begünstigten zu, so schreibt die Abrechnungsrichtlinie nunmehr fest, dass das THW auf die Geltendmachung seines Anspruches gegenüber der Behörde ganz oder teilweise verzichten kann (§ 5 Abs. 3).

Erklärend dazu schrieb ich dazu späterDer Text heisst in der Praxis nichts anderes, als dass in diesem Fall darauf verzichtet wird. Alles Andere ist als Hintertür zu sehen, wie sie solche Texte nun mal immer vorsehen.

Das ist etwas ganz Andees, als Du es hier darstellst und bezieht sich nur auf die Fälle, bei denen auch die Feuerwehren nichts in Rechnung stellen oder kein verantwortlicher Kostenträger da ist.

Weiterhin schrieb ich dazu, dass das THW auch danach verfährt und in solchen Fällen keine Rechnung stellt.


Gruss
Jürgen Wenzel


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AutorChri8sti8an 8K., Kelkheim / Hessen561944
Datum04.06.2009 11:1546888 x gelesen
Hi,

für Hessen gilt:
In den meisten Feuerwehrgebührensatzungen ist für die Helfer ein pauschaler Kostensatz pro Stunde unabhängig von den tatsächlichen Kosten für Lohnausfall festgeschrieben. Dieser Satz kann also auch dann berechnet werden, wenn gar keine Lohnausfallkosten entstanden sind.

Ein neueres Gerichtsurteil hat allerdings die Umlage von Vorhaltekosten auf die Einsätze für rechtswidrig befunden, es dürfen also nur die tatsächlich entstandenen Kosten für die Dauer des Einsatzes berechnet werden. Zieht man das konsequent durch, komm ich da in meinem Bereich auf Kostensätze, die das Schreiben der Rechnung teuerer machen als den Betrag, der abgerechnet wird...

Zum Thema Lohnausfall: in Hessen macht der Arbeitgeber seine Kosten gegen die Kommune geltend, für die der Mitarbeiter im Einsatz war. Wo sich die Kommune das Geld herholt, ist ihr Problem. Bei Brandeinsätzen z.B. in der Regel gar nicht, die sind nach hessischem Recht bis auf ein paar Ausnahmen kostenfrei...


Viele Grüße,


Christian Kopp
"Man fasst sich an den Kopf und greift ins Leere..." (unbekannt)
"Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx)

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen561947
Datum04.06.2009 11:3246816 x gelesen
Geschrieben von Christian KoppEin neueres Gerichtsurteil hat allerdings die Umlage von Vorhaltekosten auf die Einsätze für rechtswidrig befunden, es dürfen also nur die tatsächlich entstandenen Kosten für die Dauer des Einsatzes berechnet werden. Zieht man das konsequent durch, komm ich da in meinem Bereich auf Kostensätze, die das Schreiben der Rechnung teuerer machen als den Betrag, der abgerechnet wird...
Hallo Christian,
sehr schön, dass Du das hier anführst.
Das war auch bei uns die Grundlage für die neue Richtlinie, weshalb ich auch in vorgenenden Beiträgen immer wieder auf die rechtswidrige Berechnung der Vorhaltekosten eingegangen bin.
Und ja, auch bei uns hat es darauf hin in der Helferschaft die gleichen Gedanken gegeben, wonach nur noch der überleben kann, der möglichst keine Einsätze hat, da die Kostensätze jetzt nicht mehr kostendeckend sind.


Gruss
Jürgen Wenzel


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AutorMart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen562238
Datum05.06.2009 14:4046608 x gelesen
Geschrieben von Peter KofflerIhr widerspricht euch selber?! Jürgen Wenzel behauptet das das eine KANN-Rechnung ist und es Anweisungen gibt, demzufolge keine Rechnung gestellt werden soll.

Was stimmt denn nun?


Beides aber oberflächlich gesehen gilt das hier: Wenn der Anforder keinem Dritten eine Rechnung stellt, verzichten wir auf die in Rechnung gestellten Kosten.

Das ganze ist aber mit Papierkram verbunden (Wir leben ja in Deutschland) und deshalb in der Praxis ein wenig komplexer.

OK?


Gruß Martin



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AutorThom8as 8K., Überlingen / Baden-Württemberg562835
Datum08.06.2009 11:5046703 x gelesen
Hallo,

zunächst einmal muss ich bemerken, dass es die FFw. Überlingen überhaupt nicht betrifft! Wir hatten selbst in unserem Einsatzgebiet lediglich mehrere kleinere Einsätze und waren dann mit zwei Zügen und zwei Teilortwehren zu Überlandhilfe nach Uhldingen-Mühlhofen (Aufstellungsraum Kloster Birnau) beordert worden.

Ferner war zu jeder Zeit der Brandschutz bei uns mit genügend nachzualarmierenden Kräften gesichert! Was im einzeln abging entzieht sich meiner Erkenntnis, doch ist meiner Meinung nach, es logisch, dass man versucht mit seinen eigenen Kräften erst einmal sich der Herausforderung zu stellen bevor man "Mann und Maus" in Bewegung setzt. Des weiteren kann es natürlich passieren, dass ein Baum mehrere Stunden umgestürzt liegen bleibt, wenn sich jeder auf den anderen verlässt und keiner die Feuerwehr, Polizei informiert. Ich selbst bin auch an einem Baum vorbeigefahren den keiner gesehen hatte. Nachdem ich das gemeldet hatte, hat es keine 5 Min. gedauert bis die FFw. Uhldingen-Mühlhofen mit den HLF dort sich der Herausforderung gestellt hat.

Ich finde es eigentlich einen sehr schlechten Stihl sich in der Presse zu beschweren anstelle erst einmal mit den Verantwortlichen darüber zu sprechen und die Hintergründe zu erfahren. Wie hat einer so schön geschrieben, wie die Kindergartenkinder!!

Viele Grüße


Viele Grüsse

Thomas

www.Feuerwehr-Ueberlingen.de

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen562861
Datum08.06.2009 14:1446765 x gelesen
Geschrieben von Thomas KappesIch finde es eigentlich einen sehr schlechten Stihl sich in der Presse zu beschweren anstelle erst einmal mit den Verantwortlichen darüber zu sprechen und die Hintergründe zu erfahren.
Hallo Thomas,

selbst, wenn die Aussagen, wie sie in der Presse veröffentlicht wurden, so stimmen würden, gäbe ich dir Recht.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit sollte schon dahin gehend ausgebildet werden, dass derartige Aussagen nichts in der Presse zu suchen haben, da hier in der Regel niemand unbeschadet das Feld als Sieger verlassen kann. Es bleiben für alle Beteiligten immer nur Ruinen.

Erkennt ein Reporter, dass er auf einen nicht darauf vorbereiteten Kameraden getroffen ist, schlachtet er es oftmals zu seinem Nutzen im Sinne der Auflage aus. Der angesprochene Kamerad fühlt sich aufgewertet und plaudert, nicht ahnend, was er damit anrichtet, unbefangen aus seinem unerschöpflichen Wissensschatz.

Trotz der in diesem Forum viel zu hoch gelobten Öffentlichkeitsarbeit des THWs, gibt es diese Kameraden natürlich auch bei uns und wir werden es sicherlich nie ganz ausmerzen können.

Wir, d.h. jeder in seiner Institution, sollten hieraus also die Lehre und den Schluss ziehen, dass wir intern noch mehr darauf einwirken, dass Pressearbeit wirklich nur durch den dazu ausgebildeten Sprecher zu leisten ist. Werden dennoch andere Kameraden befragt, was des Reportagecharakters wegen ja nie ganz ausgeschlossen werden kann und auch zugebilligt werden muss, sollten diese Aussagen nur im Beisein unseres jeweiligen Medienvertreters zulässig sein.


Gruss
Jürgen Wenzel


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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland562863
Datum08.06.2009 14:4046497 x gelesen
Hallo Jürgen,

tja, Geschrieben von Jürgen WenzelWir, d.h. jeder in seiner Institution, sollten hieraus also die Lehre und den Schluss ziehen, dass wir intern noch mehr darauf einwirken, dass Pressearbeit wirklich nur durch den dazu ausgebildeten Sprecher zu leisten ist. das ist in Ordnung, aber wenn ein Ortsbeauftragter was sagt, wie steht es denn dann mit der Stellung eines Pressesprechers? Steht der unter oder über dem ?
Analog zu Feuerwehrs: wenn der "Große Cheffe" ,sprich Wehrführer sich beklagt, dass die böse böse Nachbarwehr seine Jungs nicht alarmiert hat, sondern in der ganz großen Katastrophe alleine gearbeitet hat - was soll da ein Pressesprecher der Feuerwehr noch ausbügeln können?

Das Problem ist bei vielen Führungskräften der HiOrgs wohl, dass man sich selbst und seinen Laden für ganz wichtig hält, manchmal ohne auf die Alternativen zu schauen, leider. Jede HiOrg hat ihre Stärken und Schwächen, aber eine Bündelung der Kräfte kann doch nur für den Einsatzerfolg wünschenswert sein oder?

so denn,
viele Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen562865
Datum08.06.2009 14:5946588 x gelesen
Geschrieben von Paul Bohlenaber wenn ein Ortsbeauftragter was sagt, wie steht es denn dann mit der Stellung eines Pressesprechers? Steht der unter oder über dem ?
Das Unterstellungsverhältnis regelt nicht automatisch die Rechte und Zuständigkeiten.
Diese sind nach den Funktionsbeschreibungen und daraus resultierender Ausbildung geregelt.
Nach außen, d.h. der Presse gegenüber, hat der Pressesprecher das Sagen, der aber im Auftrag des Ortsbeauftragten handelt.
Würde also der Ortsbeauftragte verlangen, dass der Pressesprecher der Presse gegenüber eine entgleiste Erklärung abgibt, kann der Pressesprecher sein Veto einlegen oder sie so umformulieren, dass kein Schaden angerichtet wird.

Geschrieben von Paul Bohlensprich Wehrführer sich beklagt, dass die böse böse Nachbarwehr seine Jungs nicht alarmiert hat, sondern in der ganz großen Katastrophe alleine gearbeitet hat
Wie ich in meinem vorhergehenden Beitrag schon schrieb, haben derartige Aussagen nichts in der Presse zu suchen.
Besteht jemand doch auf eine solche Veröffentlichung, sitzt er auf dem falschen Stuhl, da er die Vertrauensbasis und die Zusammenarbeit zerstört und er somit seiner Institution langfristig nur Schaden zufügt.

Geschrieben von Paul BohlenJede HiOrg hat ihre Stärken und Schwächen, aber eine Bündelung der Kräfte kann doch nur für den Einsatzerfolg wünschenswert sein oder?
Ich hätte es nicht besser schreiben können. Cheffs, welcher Farbe auch immer, die diesem Grundsatz zuwider handeln oder ihre Pressesprecher dahin gehend vergewaltigen, haben in unserer heutigen Struktur nichts mehr verloren.


Gruss
Jürgen Wenzel


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds562890
Datum08.06.2009 19:2146478 x gelesen
Geschrieben von Jürgen WenzelWir, d.h. jeder in seiner Institution, sollten hieraus also die Lehre und den Schluss ziehen, dass wir intern noch mehr darauf einwirken, dass Pressearbeit wirklich nur durch den dazu ausgebildeten Sprecher zu leisten ist. Werden dennoch andere Kameraden befragt, was des Reportagecharakters wegen ja nie ganz ausgeschlossen werden kann und auch zugebilligt werden muss, sollten diese Aussagen nur im Beisein unseres jeweiligen Medienvertreters zulässig sein.

Hallo,

dieses sollte so selbstverständlich sein, dass wir uns da drüber gar nicht unterhalten müssten.

Ich weiß leider, dass gerade Pressesprecher oftmals nach den Fähigkeiten "kann er sich ausdrücken und ist er in der deutschen Sprache einigermaßen sattelfest?" ausgesucht.

Das aber langt nicht..
In England z.B. ist es ein eigener Lehrgang an der Feuerwehrschule Moreton - und die Kollegen werden drauf gedrillt, sich ihrer Verantwortung bewusst sein.

Sie lernen, dass sie ihre Wehr vertreten und nicht ihre Meinung..

Egal, ob sie glauben, dass da etwas schief gelaufen ist, NIE werden sie das so weitergeben und sie werden immer ihre Vorgesetzten entsprechend beraten.

Doch, als Feuerwehrkollege fordere auch ich, dass kein Unbefugter der Presse gegenüber den Mund aufmacht, als Mitglied der schreibenden Zunft jedoch freue ich mich natürlich über die Unbedarften.

WAS ich da draus mache, das ist eine andere Sache, aber wenn mir da jemand etwas in das Ohr flüstert, was er nicht darf, dann fällt das nicht unter den Tisch, sondern ich hake da nach..

Allerdings ist mein Credo: Höre möglichst viele Seiten und verlasse Dich nciht auf ein Gerücht.
Leider langt die Zeit für eine gründliche Recherche nicht in jedem Falle, das ist die Krux .

Ich weiß um diese Probleme und ich weiß leider auch um weniger verantwortungsbewusste Reporter, die gerne auf dem falschen Fuß "Hurra" schreien..

Übrigens: Wenn ich mal nachhakte und ein Wehrführer meint, dass er mir keine Aussagen machen muss, so kann er das tun (rein rechtlich auch nicht, aber da streite ich mich nicht herum)
Dann sage ich ihm nur ganz kühl, dass ich mit den Aussagen arbeite, die ich bekommen habe. Und genau das mache ich, aus die Maus

Gruß
Klaus


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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen562902
Datum08.06.2009 20:3846549 x gelesen
Geschrieben von Klaus BethgeDas aber langt nicht..
In England z.B. ist es ein eigener Lehrgang an der Feuerwehrschule Moreton - und die Kollegen werden drauf gedrillt, sich ihrer Verantwortung bewusst sein.

Warum in die Ferne Schweifen, ..................
Das gibt es bei uns (THW) auch. Es werden folgende Lehrgänge für die Pressearbeit angeboten:
Öffentlichkeitsarbeit im THW für BÖH, OB, stv. OB und HA
Modul Fortbildungslehrgang Medien I für BÖ, OB, stv. OB und HA
Modul Fortbildungslehrgang Medien II f. BÖ OB stv.OB HA
Modul Fortbildungslehrgang Medien III Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation im Einsatz für BÖ, OB, stv. OB und HA
Modul Fortbildungslehrgang Veranst. für BÖ, OB, stv. OB und HA

Das sollte reichen.

Dass es dennoch immer wieder Ausrutscher gibt, die wir nicht verhindern können, sollte uns aber auch klar sein.


Gruss
Jürgen Wenzel


Neu:4. Auflage - 03/09 / TETRA-Digitalfunk im THW in sechs Teilen // Das THW in Google Earth
Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg593340
Datum22.11.2009 13:5146718 x gelesen
Guten Tag

siehe z.B.:

-> " Blau unterstützt Rot ".

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW593353
Datum22.11.2009 16:2846354 x gelesen
Geschrieben von Bernhard Deimannsiehe z.B.:

-> " Blau unterstützt Rot ".


wusste nicht, dass das THW die Sprenglöschtechnik (weiter) betreibt, sonst ist das m.W. eingestellt worden...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorHerm8ann8 H.8, Uelzen / 593366
Datum22.11.2009 18:0146261 x gelesen
Hallo,
der Bogen ist im sprengtechnischen Bereich weit gespannt.
Wegen Informationsdefizit habe ich für die 5 Landkreisverwaltungen in dem THW-Geschäftführerbereich Buxtehude eine kleine Präsentation über die Möglichkeiten erstellt. Auch die Landesverbände können Informationen weitergeben und über die jeweiligen Geschäftsführer kann mit den ~300 Sprengberechtigten Kontakt aufgenommen werden. Diese helfen sicher gerne weiter.

Glückauf
Hermann H.
SpgBe


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AutorMart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen593382
Datum22.11.2009 19:1446364 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinowusste nicht, dass das THW die Sprenglöschtechnik (weiter) betreibt, sonst ist das m.W. eingestellt worden...
Naja ich meine wir haben noch eine Rolle mit dem Schlauch der dann mit Wasser gefüllt wird.
Wie da aber der genaue Ausbildungs- & Erfahrungsstand ist müsste ich erfragen. Ich vermute mal dass es über Theorie und ein paar Probesprengungen nicht hinaus geht.


Gruß Martin



http://www.thw-neuss.de

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AutorHerm8ann8 H.8, Uelzen / 593388
Datum22.11.2009 19:5546420 x gelesen
Schlauch, aus beschichtetem Gewebe nach dem 2RS-Verfahren.
Hier spezielle Info siehe
http://www.burgenlandfeuerwehr.de/infos/ausbildg/2rsystem.htm

Vor meiner Einführung in dieses Produkt habe ich mit Folienschläuchen eigene Versuche durchgeführt.

Glückauf
Hermann H.


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 03.06.2009 10:24 Mich7ael7 W.7, Engen
 03.06.2009 10:42 ., Hohentengen
 03.06.2009 11:16 Mich7ael7 W.7, Engen
 03.06.2009 11:01 Tobi7as 7R., Oberteuringen
 03.06.2009 11:51 Nadj7a N7., Waldshut-Tiengen
 03.06.2009 12:03 Flor7ian7 T.7, Bad Bentheim
 03.06.2009 12:44 Ingo7 z.7, LK Harburg
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 03.06.2009 12:56 Dani7el 7H., Schriesheim
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 03.06.2009 16:59 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 03.06.2009 17:04 Pete7r L7., Frankenberg
 03.06.2009 16:51 ., Wüstenrot
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 03.06.2009 20:48 Klau7s B7., Isernhagen
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 03.06.2009 20:18 Sven7 H.7, Ibbenbüren
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 03.06.2009 13:48 Jürg7en 7W., Gifhorn
 03.06.2009 14:20 Ingo7 z.7, LK Harburg
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 03.06.2009 23:22 Joch7en 7P., Mannheim
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 03.06.2009 12:56 ., Bad Hersfeld
 04.06.2009 00:09 Mich7ael7 B.7, Münsingen
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 03.06.2009 13:45 Mark7us 7R., Stockach
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 03.06.2009 18:53 Sven7 H.7, Ibbenbüren
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