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Thema | Einsatz wärend der Schulzeit | 66 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Tobi8as 8 K.8, Datzeroth / Rheinlandpfalz | 561982 | |||
Datum | 04.06.2009 14:51 | 27617 x gelesen | |||
Hey, wollte mal fragen, das wenn der Melder geht wärend meiner unterrichtszeit ich den unterricht verlassen darf um am einsatz teilzunehmen. Weil heute ging bei mir in der schule der melder und ich wollte erst mal hören was los ist..weil für kleine sachen brauch ich ja nit extra fahren. doch mein lehrer hat mich des unterrichts verwießen weil der melder nichts in der schule zu suchen hätte....und ich kein bereitschaftsdienst habe....Aber soweit ich doch weiss ist man dauerhaft in bereitschaft wenn man bei der FFW ist oder nicht? hoffe ihr könnt mir darauf eine Antwort geben. gut schlauch tobi | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Lutten / | 561983 | |||
Datum | 04.06.2009 15:02 | 24745 x gelesen | |||
Hallo Tobi, ehrliche Meinung von mir: Schule geht vor, außer deine Wehr hat akute Personalsorgen und kann auf deine Anwesenheit nicht verzichten. Dann solltest du aber vorher das Gespräch mit dem Klassenlehrer und dem Schulleiter suchen, die dir das OK für dein Fernbleiben im Alarmierungsfall geben müssen. Unerlaubtes Fehlen bleibt unerlaubtes Fehlen. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 561984 | |||
Datum | 04.06.2009 15:10 | 24305 x gelesen | |||
In meiner Schulzeit kam es 3 oder 4 mal vor, daß ich während des Unterrichts einen Alarm bekam. War zu der Zeit bereits 18 bzw. 19 und hatte den Melder nur an, wenn ich auch mit dem Auto gefahren bin. Strecke bis zur Feuerwehr etwa 20km. Bei zwei größeren Einsätzen bin ich dann auch dort hingefahren und konnte noch helfen, Tagsüber sind wir zwar ausreichend aber nicht üppig besetzt. Schichtarbeiter sei dank! Mit meinem Stammkursleiter (in RLP der Klassenlehrer in der Oberstufe) hatte ich das entsprechend einmal abgeklärt. Die Fehlstunden durften wir uns selbst unterschreiben, mit der Begründung Feuerwehreinsatz war das für ihn auch kein Problem. Eine weitere Bescheinigung des Wehrführers oder ähnliches wollte er auch nicht sehen. Was dein Lehrer da sagt ist in meinen Augen definitiv nicht korrekt. Genauso wie man eigentlich jederzeit das Recht hat, den Arbeitsplatz zu verlassen müßte dies auch für Bildungseinrichtungen gelten. Vielleicht nicht gerade mitten in Prüfungen aber ansonsten sollte das kein Problem darstellen. Im Zweifelsfall in einem persönlichen Gespräch abklären und auch klarmachen, daß man nicht wegen "jedem Scheiß" gleich flitzt (Ölspur, umgestürzter Baum, BMA,...) sondern erst wenn es etwas größeres ist. Du wirst ja auch ein Stückchen zu fahren haben und nur um am Ende noch kurz die Straße zu kehren sollte man dann vielleicht nicht unbedingt den Unterricht verlassen, am Arbeitsplatz kann man im Notfall länger machen. In der Schule geht das nicht, das muß man dann selbst nachholen. Also mein Tipp, am besten mal das persönliche Gespräch suchen. Und wenn du bei diesem Lehrer konkret weißt, daß es eh nichts bringen wird, geh gleich eine Stufe höher. Aber immer freundlich und sachlich bleiben. Verweise auf Dinge wie Tagesalarmsicherheit, Freiwillige Leistung für die Gesellschaft, die Wichtigkeit der Feuerwehr,... Mit freundlichem Gruß, Steffen | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 561985 | |||
Datum | 04.06.2009 15:11 | 24288 x gelesen | |||
Hallo und wilkommen im Forum! Damit diese Diskussion zielführend wird bitte ich Dich die folgenden Fragen zu beantworten: -wie alt bist Du? -welche feuerwehrtechnische Ausbildung hast Du? -hast Du einen Führerschein / KFZ? -wie lange dauert es, bis Du Deine FW erreichst? -welche Schulform besuchst Du? -gibt es bei Euch eine Bereitschaftsschleife? Des weiteren: Du scheinst einen 4-m Melder mit dienstlich gelieferter "Mithörschaltung" zu haben? Dann an dieser Stelle der vorsichtige Hinweis, daß das Mithören nur zu dienstlichen Zwecken zulässig ist und daß die Informationen vertraulich sind und Zivilisten nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Hier wird das Thema am Problem Scanner diskutiert. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Tobi8as 8 K.8, Datzeroth / Rheinlandpfalz | 561987 | |||
Datum | 04.06.2009 15:14 | 24104 x gelesen | |||
danke für die antwort ;-) ich werd morgen mal das gespräch suchen und mal sehn was bei rauskommt. tobi | |||||
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Autor | Patr8ick8 H.8, Moringen / Niedersachsen | 561989 | |||
Datum | 04.06.2009 15:16 | 24026 x gelesen | |||
- In welchem Jahrgang befindest du dich derzeit? - Welche Ausbildung hast du in der FF? - Wie weit ist er Schulstandort von der Wache entfernt? (- Wie sind die Leistungen in dem Fach, in welchem der Melder ausgelöst hat, wie die Leistungen in den Fächern die noch auf dem Stundenplan standen?) Ich würde auf keinen Fall mit der Brechstangenmethode versuchen eine Erlaubnis zu erzielen bei Alarm mit ausrücken zu dürfen. Zunächst wäre mit Sicherheit ein Gespräch mit der Führung der Wehr angebracht wie es dort gehandhabt wird. Viele Wehren die ich persönlich kenne handhaben es so, dass Personen in der Ausbildung (Schule, berufliche Ausbildung) nicht bei Einsätzen mit ausrücken sollten. Uni war/ist bei dieser Regelung außen vor, wobei man meiner Meinung nach als Student bereits die Reife besitzen sollte zu wissen, dass ne Vorlesung oder ein Tutorium ggf. wichtiger ist. Erst wenn die Wehrführung dir erlaubt bei Einsätzen mitzufahren lohnt es sich das Gespräch mit dem Klassenlehrer/-in zu suchen. Zur Schulleitung würde ich vielleicht nicht gleich laufen. Aber jeder ist ja seines eigenen Glückes Schmied. | |||||
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Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 561990 | |||
Datum | 04.06.2009 15:17 | 24576 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Richter Unerlaubtes Fehlen bleibt unerlaubtes Fehlen. Mal ganz langsam, auch die Schule ist keine Diktatur. Es mutet zwar manchmal so an aber selbst ein Lehrer oder Schulleiter ist an Regeln gebunden. Ob es nun konrekt zulässig ist, dazu müßte sich jemand anhand der Regelungen bzw. Gesetzeslage im konkreten Bundesland äußern. Aber ich sehe ehrlich gesagt nicht, wo Schule gegenüber Arbeitsplatz eine Sonderstellung hat in den mir bekannten Regelungen. Und damit wäre es ihm erlaubt im Alarmfall die Schule zu verlassen. Darüber können sich auch Lehrer nicht so einfach hinwegsetzen! | |||||
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Autor | Tobi8as 8 K.8, Datzeroth / Rheinlandpfalz | 561991 | |||
Datum | 04.06.2009 15:18 | 24225 x gelesen | |||
Also, ICh bin 19 jahre alt hab den Führerscheind er Klasse B und besitze ein Auto mit dem ich auch immer an der schule bin....ich fahre ca. 12 min. bis zum Feuerwehhaus erreiche. Ich besuche eine Berufsbildene schule um meinen realschulabschluss nachzuholen. Zum weiteren ich weiss das das Mithören nur zu Dienstlichen Zwecken genutz werden darf ich wollte halt nur wissen was genau ist um zu wissen ob ich gehn "Muss" oder nicht. Und sorry ich weiss mit einer Bereitschaftsschleife grad mal nichts anzufangen. mfg tobi | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 561992 | |||
Datum | 04.06.2009 15:19 | 24101 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Tobias Klappert Weil heute ging bei mir in der schule der melder und ich wollte erst mal hören was los ist.. Das ist ganz klar ein No-Go und wurde dir hoffentlich bei der Melderübergabe auch erklärt... Ich hätte dich auch mal gefragt, was das soll, den Melder im Unterricht offen zu lassen und mitzuhören... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Leon8 T.8, Dortmund / NRW | 561993 | |||
Datum | 04.06.2009 15:20 | 23836 x gelesen | |||
Mahlzeit, ich habe es damals so gemacht, dass ich bei mit meiner damaligen Schulleiterin vorgesprochen und das Problem erläutert habe. Dabei habe ich kurz vorgestellt wann und wie wir als FF überhaupt erst tätig werden (sieht in einer Stadt ohne BF sicherlich anders aus). Sie fand die Sache gut und hat mich dahingehend unterstützt, dass ich während der Schulzeit von ihrer Seite aus los durfte was ich dann auch gemacht habe. Durch Formblätter, unterschrieben vom zuständigen Einheitsführer mit der Einsatzdauer, konnte ich die Fehlstunden entschuldigen lassen. Vor und auch während Klausuren habe selbstverständlich den Melder aus gemacht. Gruß aus Do | |||||
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Autor | Kai 8K., Walldorf (BaWü) / Baden-Württemberg | 561994 | |||
Datum | 04.06.2009 15:22 | 23895 x gelesen | |||
Hallo Tobi, Vorher klären vermeidet Ärger. D.h. ich würde die Vorgehensweise empfehlen: Erst mit dem Rektor abklären, was die allgemeine Haltung er Schule zu dem Thema ist, dann mit allen betroffenen Fachlehrern sprechen und ihnen erklären worum es geht und wie das mit der Bereitschaft und Alarmierung genau abläuft, erst danach den eingeschalteten Melder (wieder) mit in die Schule bringen. Bei mir war das damals recht problemlos; man hat mein Engagement bei der Feuerwehr sehr positiv aufgenommen. Bei Klausuren durfte ich auch wegen Einsätzen nicht fehlen (und ich hätte auch deswegen nicht zu den Nachklausuren gehen wollen), daher habe ich den Melder abends vor Klausuren abgeschaltet. Ebenso habe ich mich in der Zeit der intensiven Abiturvorbereitung komplett bei der Feuerwehr abgemeldet. Von Seiten der Feuerwehr war es auch überhaupt kein Problem, wenn die Schule Priorität hatte. Zur Feuerwehr bin ich nur gegangen, wenn mir die Unterrichtsstunden verzichtbar für das Erreichen meiner schulischen Ziele schienen. Dank der Unterstützung von Schulkollegen konnte ich verpassten Stoff sehr gut nachholen, sonst wäre ich vielleicht gar nicht von der Schule aus in den Einsatz gegangen. Ich würde Dir also raten, in Ruhe das Gespräch zu suchen, und zwar auf eine Art, die nicht zum Konflikt mit Deinen Lehrern führt, denn unter einem Konflikt mit den Lehrern würden vielleicht der Spaß am Lernen und die Noten leiden. Viel Erfolg für den weiteren Bildungsweg und die besten Wünsche, Kai | |||||
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Autor | Tobi8as 8 K.8, Datzeroth / Rheinlandpfalz | 561995 | |||
Datum | 04.06.2009 15:22 | 24065 x gelesen | |||
öm ich hatte meinen melder erst nicht auf mithören ich habe nur die alamierung nicht ganz mitbekommen un wollte daher nur wissen was genau ist mehr nicht. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 561996 | |||
Datum | 04.06.2009 15:24 | 24057 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias Klappertöm ich hatte meinen melder erst nicht auf mithören ich habe nur die alamierung nicht ganz mitbekommen un wollte daher nur wissen was genau ist mehr nicht. Sorry, aber das ist auch ein No-go. Sowas macht man nicht in der Öffentlichkeit... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 561997 | |||
Datum | 04.06.2009 15:30 | 24090 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fleschhut Sorry, aber das ist auch ein No-go. Sowas macht man nicht in der Öffentlichkeit... Da ich mal davon ausgehe, daß Tobias sich nicht mitten in den Schulraum gestellt hat und seinen Melder auf maximale Lautstäre gestellt hat, damit ja auch ja alle etwas mitkriegen sondern mindestens auf den Gang gegangen ist mal die Frage an dich: Wie soll man das außerhalb der eigenen 4 Wände sicherstellen, daß niemand mithören kann, der nicht dazu berechtigt ist? Praktisch nicht sicherzustellen. Aber für viele durchaus wichtig, ob sie nun Arbeitsplatz, Schule,... verlassen oder nicht. | |||||
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Autor | Tobi8as 8 K.8, Datzeroth / Rheinlandpfalz | 561998 | |||
Datum | 04.06.2009 15:32 | 23999 x gelesen | |||
klar das ist Praktisch unmöglich. Nur man muss sich das so vorstellen wir hatten heute fachpraktischen unterricht und meine schulkammerraden waren in der werkstadt am schaffen un als ich den melder auf mithören geschaltet habe bin ich aus der werkstadt rausgegangen damit eben keiner was mitbekommt...nur ich konnte ja nit wissen das mein lehrer auf einemal um die ecke kommt...... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 562000 | |||
Datum | 04.06.2009 15:35 | 23789 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Steffen Wenz Da ich mal davon ausgehe, daß Tobias sich nicht mitten in den Schulraum gestellt hat und seinen Melder auf maximale Lautstäre gestellt hat, damit ja auch ja alle etwas mitkriegen sondern mindestens auf den Gang gegangen ist mal die Frage an dich: Hm, ich verstehe seinen Beitrag aber durchaus so, insbesondere, weil ihn sein Lehrer aus dem Unterricht verwiesen hat. Geschrieben von Steffen Wenz Praktisch nicht sicherzustellen. Aber für viele durchaus wichtig, ob sie nun Arbeitsplatz, Schule,... verlassen oder nicht. Ich entscheide das auch... Ich handhabe das so: kurz in ein leeres Büro und Tür zu, oder, wenn da keins vorhanden ist, kurz ins Freie in ein Eck gestellt oder auch mal schnell ins Auto gesetzt. Es geht schon, wenn man denn will... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Lore8nz 8W., Hamburg / Hamburg | 562001 | |||
Datum | 04.06.2009 15:36 | 23668 x gelesen | |||
Ich lasse mein DME grundsätzlich zu hause, da ich noch so jung bin, noch so viele Einsätze erleben werde, und die dürfen sich erstmal getrost hinter der Schule einreihen. Gibt es vor der Schule eine größere Schadenslage, dann ziehe ich den Einsatz vor, da um so eine Zeit Personalnot herrscht. Würde ich in der Zeit eine Klausur schreiben, würde Schule wieder vorgehen. Hier hilft der GMV weiter. Gruß http://www.firefighternation.com/forum/topics/we-need-to-stop-the-hero-crap | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Lutten / | 562002 | |||
Datum | 04.06.2009 15:38 | 24211 x gelesen | |||
Geschrieben von Steffen Wenz auch die Schule ist keine Diktatur Habe ich auch nicht behauptet, aber wenn ein Fehlen beim Unterricht (auch aufgrund eines Feuerwehreinsatzes) nicht vorab mit dem Lehrer/der Lehrerin abgesprochen ist, wird es erst einmal als unerlaubtes Fehlen vermerkt. Dieses lässt sich zwar entschuldigen (hat "demokratische Züge"), aber im Zweifel hat der Lehrer/die Lehrerin den alles entscheidenden "Maßstab" Benotung zur Hand. Da macht es schon Sinn, vorab mal das Gespräch gesucht zu haben und mit dem Lehrer/der Lehrerin ein mögliches Fehlen bei Alarmierungen abzusprechen. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 562003 | |||
Datum | 04.06.2009 15:46 | 24058 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias Klappert.ich fahre ca. 12 min. bis zum Feuerwehhaus Ist dann noch ein Fahrzeug und Kameraden im GH um mit diesen ausrücken zu können ? Welche Ausbildung hast Du ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8S., Neuenbürg / Württ / Baden-Württemberg | 562004 | |||
Datum | 04.06.2009 15:49 | 23796 x gelesen | |||
Hatte während meiner ABI-Zeit/Berufschulzeit auch den Melder in der Schule dabei (allerdings nur 1,5km zum Feuerwehrhaus + abgeschlossene Grundausbildung + verfügbarer PKW). Im Vorfeld hatte natürlich das positiv verlaufene Gespräch mit dem Schulleiter stattgefunden. Probleme gab's nur hin und wieder mit den jeweiligen Lehrern, da diesen das wohl von der Schulleitung nicht mitgeteilt wurde. Bin dadurch mal zu einem (später anulliertem) roten Eintrag gekommen. Sinngemäß: "Schüler Christoph Schönthaler verlässt nach Handyklingeln unerlaubt den Unterrichtsraum". ;-) ABER: Bei Prüfungen/Klassenarbeiten war der Melder aus. Mithören war auch tabu - entweder es passt rein, dann geht man egal was anliegt oder es passt eben nicht und man bleibt da. Gruß Christoph Everybody's Darling is everybody's Depp!!!! (F.J. Strauss) | |||||
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Autor | Tobi8as 8 K.8, Datzeroth / Rheinlandpfalz | 562006 | |||
Datum | 04.06.2009 16:00 | 24018 x gelesen | |||
Falls es wichtig ist was genau für Ausbildungen ich habe.... Grundlehrgang , Funklehrgang und Pa gru0 tobi | |||||
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Autor | Jose8f F8., Siebenaich / BW | 562007 | |||
Datum | 04.06.2009 16:06 | 23566 x gelesen | |||
Einer meiner ehemaligen JF-Schützlinge hat mir mal angerufen und hat gesagt sein Lehrer hätte ihm seinen Melder weggenommen(ohne das Alarm war). DAnn hab ich in meiner Funktion als GF bei dem Lehrer angerufen und ihnr ordentlich zur sau gemacht ob er sich bewusst wäre das er Gegenstände nicht jemandem nicht abnehmen dürfe die demjenigen gar nicht gehören. Und das er sich strafbar gemacht habe(auch wenns ned so war). Der Schüler hatte binnen 5min seinen Melder wieder. | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 562008 | |||
Datum | 04.06.2009 16:07 | 23573 x gelesen | |||
Hallo! Also ich habe (zum Glück) die Schule hinter mir gelassen. Habe Dort aber die Erfahrung gemacht, dass die meisten Lehrer auf Ehrenämter sehr positiv reagieren. Auf während meiner 2 Jahre auf einer weiterführenden Schule, habe ich als ich dann 18 war mit meinem Klassenlehrer gesprochen, der hatte kein Problem damit. Als es dann kurz Zeit später um die Verteilung von Parkausweisen ging, habe ich als Begründung den Feuerwehrdienst angegeben und dadurch sogar einen Parkplatz direkt vor dem Schulgebäude bekommen. Zu einem Einsatz musste ich während dieser zeit allerdings nie. Auf der berufschule habe ich auch gleich meiner Klassenlehrerin bescheid gesagt, dass es sein kann, dass ich deswegen nicht komm. Während des Unterrichts bin ich da nur einmal gegangen, da die Schule ca 1 h Fahrzeit von der FW weg war und da hat es sich auch gelohnt. gar nicht zum unterricht erschienen bin ich mehrfach wegen einsätzen, da wurde dann aber immer mein ausbildungsbetrieb informiert (meist durch meine Eltern), der dann auch gleich die Schule informiert hat und gleiche ne schriftliche entschuldigung gefaxt hat. Gab dort auch nie Probleme, nicht mal als ich bei ner Klassenarbeit gefehlt habe, an die ich im eifer des Gefächts mitten in der Nacht einfach nciht mehr gedacht habe. Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 562009 | |||
Datum | 04.06.2009 16:08 | 23653 x gelesen | |||
Hallo Tobias! Geschrieben von Tobias Klappert nur ich konnte ja nit wissen das mein lehrer auf einemal um die ecke kommt...... Er hat also die Alarmierung selber gar nicht mitbekommen? Hast du Ihn nicht aufgeklärt, warum du mit dem Melder vor der Tür stehst? Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 562010 | |||
Datum | 04.06.2009 16:09 | 23514 x gelesen | |||
Hallo, auch ich gehöre zu den Belächelten, die in der Schule mit Melder rumgelaufen sind. Als ich das Ding bekommen habe waren meine ersten Wege zum Direx und zum Klassenlehrer. Beide wurden davon in Kentniss, ebenso wie die Fachlehrer und es gab einen Hinweis in der Akte. Damit war dann für alle klar, was los ist, auch wenn ein Einsatz nachts kam und man den morgen danach nicht zur Schule konnte. Sorum sollte auch dein Weg sein, dann klappts auch mit dem Lehrer ;-) | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 562011 | |||
Datum | 04.06.2009 16:11 | 23527 x gelesen | |||
Geschrieben von Kai König
Mal blöd gefragt - kann die Schule sich da überhaupt was aussuchen was sie davon zu meinen hat? Letztlich steht doch erstmal in wohl jedem Brandschutzgesetz sinngemäße Inhalte wie "bei Alarm haben sich alle FA zum Alarmplatz zu begeben" und "aus Fw-Tätigkeit darf kein Nachteil entstehen". Da sehe ich eigentlich erstmal recht wenig Spielraum, wie man ein Befolgen der alarmierung wirksam untersagen will. Letztlich ist ein "Geh besser zur Schule" doch genauso eine Duldung der Nichtbefolgung wie wenn man 40km Anfahrt zu 'ner Ölspur hat - Kulanz seitens der Wehr, weil die andere Tätigkeit in der Gesamtsituation sinniger ist, als dem Alarm zu folgen. Daraus lässt sich aber meines Erachtens nicht seitens Dritter wie hier der Schule ein Anspruch ableiten, dass dieses gegen den Willen des FA so zu handhaben sei. Es mag ja ganz sinnig sein, dass die Leutz zur Schule gehen, aber wenn man Ihnen mit 18 1/2 zutraut unter PA in eine äußerst lebensfeindliche Umgebung vorzugehen. sollten sie wohl auch entscheiden können, ob sie der Alarmierung den Vorrang einräumen. Gruß, Thorben Gruhl | |||||
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Autor | Tobi8as 8 K.8, Datzeroth / Rheinlandpfalz | 562012 | |||
Datum | 04.06.2009 16:13 | 23844 x gelesen | |||
ich habe es versucht ihm zu erklären aber er hat mich kaum zu wort kommen lassen...bei mir war es auch so das die lehrer positiv darauf reagiert haben das ich in der FFw bin....es war auch bis heute alles kein prob. ich kam mal nit zu schule oder auch schonmal zu spät durch Einsätze...hatte dann jedesmal ne bescheinigung vom Wf mitgebracht....nur heute hat mein lehrer auf einmal so rumgemotz....dabei war das das erste mal das mein melder geganen ist un das in fast 2 jahren....wusste auch bis dato nit das ich in der schule bescheid sagen muss das ich einen melder bei mir trage... | |||||
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Autor | Helm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern | 562013 | |||
Datum | 04.06.2009 16:13 | 23685 x gelesen | |||
Hallo Tobi, Du bist alt genug deine eigene Entscheidungen zu treffen, aber bedenke: - Schafts Du dein Schulziel auch bei (öfterem) Fehlen sicher? - Nach >12 Minuten Anfahrt ist doch in der Regel die wichtigste zeitkritischste Phase des Einsatzes eh schon rum. - Welchen Eindruck machen die Fehlzeiten auf deine Klassenkameraden und ggf. auf einen zukünftigen Arbeitgeber/Lehrbetrieb. - Welche Konsequenzen treten auf, wenn ein Klassenkamerad/Lehrer durch die empfangene Einsatzmeldung von einem Einsatz in seinem persönlichen Umfeld erfährt und u.U. hierdurch Kurzschlußhandlungen entstehen? - Wie viel innere Ruhe hast Du, gemäßigt das Gerätehaus anzufahren? - ... Meine Empfehlung: 1. Melder aus 2. mit Schulleitung besprechen, ob/wie Du notfalls ausrücken dürftest 3. mit Wehrleitung abklären, wie du erreichbar bist, wenn Du während der Schulzeit unbedingt benötig wirst. (Anruf Sekretariat o.Ä.) MkG Helmut | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 562015 | |||
Datum | 04.06.2009 16:17 | 23675 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Tobias Klappert wusste auch bis dato nit das ich in der schule bescheid sagen muss das ich einen melder bei mir trage... Musst du ja auch nicht. Jedenfalls nicht für das mitführen eines solchen. Schließt du das jetzt aus der Empfehlung der Schreiber hier, das vorher abzuklären um Stress zu vermeiden oder war das Ansage von deinem Lehrer? Maximal kann die Schule den Gegenstand für die Dauer des Unterrichts verwahren, wenn von ihm eine Störung ausgeht. Also Dauerhaft mithören (vom Problem des BOS-Funk mal ganz abgesehen) ist also nicht drin, stumm sollte der ja niemanden im Lernen beeinträchtigen. Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8S., Neuenbürg / Württ / Baden-Württemberg | 562016 | |||
Datum | 04.06.2009 16:20 | 23604 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias Klappert...wusste auch bis dato nit das ich in der schule bescheid sagen muss das ich einen melder bei mir trage... Sorry - GMV? Das "Tragen" wird wohl kaum das Problem sein, aber eben das "Weggehen" Gruß Christoph Everybody's Darling is everybody's Depp!!!! (F.J. Strauss) | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 562017 | |||
Datum | 04.06.2009 16:21 | 23495 x gelesen | |||
Hallo Helmut! Geschrieben von Helmut Rebling Welche Konsequenzen treten auf, wenn ein Klassenkamerad/Lehrer durch die empfangene Einsatzmeldung von einem Einsatz in seinem persönlichen Umfeld erfährt und u.U. hierdurch Kurzschlußhandlungen entstehen? Hä? Was ist, wenn er in ner mit Kumpels unterwegs ist, der Melder rutner geht und einer der Kumpels bekommt mit, dass es bei seiner Oma brennt? Dann dürftest den Melder gar nirgends dabei haben oder zumindest nur ausgeschalten. Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | Tobi8as 8 K.8, Datzeroth / Rheinlandpfalz | 562018 | |||
Datum | 04.06.2009 16:21 | 23706 x gelesen | |||
Also es ist jetzt hier durch die schreiber...ich werde morgen das gespräch mit meinem lehrer und / oder rektor suchen und das dann abklären....un mein melder ist im unterricht nur so eingestellt das er aufgeht wenn eine Alamierung vorliegt.. | |||||
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Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 562021 | |||
Datum | 04.06.2009 16:35 | 23507 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FleschhutHm, ich verstehe seinen Beitrag aber durchaus so, insbesondere, weil ihn sein Lehrer aus dem Unterricht verwiesen hat. Das Gegenteil wäre ja inzwischen bewiesen. Man muß ja nicht immer gleich vom negativen Fall ausgehen. ;-) Aus dem Raum heraus auf den Gang dürfte ausreichen. Wenn dann plötzlich jemand um die Ecke kommt, hat man eben Pech gehabt. Daß der Lehrer nicht mit sich hat reden lassen, jeder hat mal einen schlechten Tag. Und man hätte persönlich anwesend sein müssen, um es wirklich sicher beurteilen zu können. Aus meiner Sicht hat Tobias alles richtig gemacht und sich nichts zu Schulden kommen lassen, was man ihm vorwerfen kann. Bei 12min Fahrtzeit von der Schule zum Gerätehaus ist ein "Nachrücken" bei größeren Einsätzen auch durchaus gerechtfertigt. Da er PA-Lehrgang hat, kann er eventuell bei einem größeren Brand Mitglied eines ablösenden Trupps sein. Bei einem VU kann man ohne TH-Lehrgang immerhin absperren, Material vom Fahrzeug zur Unfallstelle bringen, Handreichungen durchführen,... Je nachdem wie es mit der Tagesalarmsicherheit aussieht kann das dann schonmal wichtig sein. | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 562022 | |||
Datum | 04.06.2009 16:35 | 23490 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph SchönthalerSorry - GMV? Leben wir hier in einem freien Land oder nicht? Wer will es auf der Grundlage von was verbieten bei einem volljährigen Schüler? Selbst wenn man ein Telefonat führen muss, wer will auf Grundlage von was dies verbieten, wenn man dafür den Raum verlässt (Vorrausgesetzt Vibrationsalarm)? Grüße Jens | |||||
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Autor | Muts8chl8er 8K., Heidelberg / Baden | 562023 | |||
Datum | 04.06.2009 16:36 | 23602 x gelesen | |||
Kleiner Tipp noch. Bring deinem Lehrer noch schreiben mit in dem drin steht das du, wenn der Melder los geht auf dem weg zum Gh auch versichert bist. Ich denke das mit dem Versicherungsschutz ist das größte Problem für eine Schule. Hab ich auch gemacht, seit dem kein Problem mehr. Feuerwehrmänner sterben nie, die gehen durch die Hölle und fahren den nächsten Einsatz. www.ffw-heidelberg.de www.feuerwehr-handschuhsheim.de | |||||
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Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 562024 | |||
Datum | 04.06.2009 16:38 | 23616 x gelesen | |||
Geschrieben von Helmut ReblingMeine Empfehlung: Das ist der abstruseste Vorschlag, den ich in einem solchen Fall jemals gehört habe. Gerade wenn man tagsüber dringend Leute braucht wird man kaum die Zeit haben, erstmal noch einzelnen Leuten "hinterherzutelefonieren". Dann ist es einfacher, gleich nachzualarmieren. Da muß das Kirchturmdenken dann über Bord geschmissen werden. Wenn man Leuten zutraut, in ein brennendes Gebäude vorzudringen und sich diversen Gefahren auszusetzen, die tödlich sein können (=PA-Einsatz), dann sollte man ihnen auch zutrauen einen Melder richtig handhaben zu können und selbst zu entscheiden, ob sie nun zum Einsatz kommen oder nicht. | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8S., Neuenbürg / Württ / Baden-Württemberg | 562026 | |||
Datum | 04.06.2009 16:40 | 23571 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens RugenLeben wir hier in einem freien Land oder nicht? Das wir jetzt aber etwas OT. Natürlich leben wir in einem freien Land - aber auch da gibt es Regeln. Der Lehrer wird den Schüler wohl kaum an die Wand ketten um ihn an seinem Weggehen zu hindern. Die Frage ist nur welche Konsequenzen das nach sich zieht (egal ob jetzt rechtlich belegbar oder nicht) und ob man mit etwas Kommunikation im Vorfeld sich das Ganze ersparen kann. Aber da sind wir ja grad auf der Suche nach einer Musterlösung ;-) Gruß Christoph Everybody's Darling is everybody's Depp!!!! (F.J. Strauss) | |||||
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Autor | Flor8ian8 P.8, Breitscheid / Rheinland-Pfalz | 562027 | |||
Datum | 04.06.2009 16:41 | 23947 x gelesen | |||
Hallo, da ich aus der selben Verbandsgemeinde komme wie Tobias kann ich hier vieleicht etwas für Klarheit sorgen. Unsere VG ist tagsüber personell tagsüber Recht dünn besetzt und einzelne Bereitschaftsschleifen gibt es nicht. Daher werden bei uns die meisten Einheiten voll alarmiert, d.h. Melder und Sirenenalarm. Die Einheit in der Tobias ist besitzt ein TSF, eine Möglichkeit zum Nachrücken gibt also nicht, bzw. nur mit Privat-PKW. Was den Rest der Aussagen des Threadopeners angeht habe ich im Moment so meine Zweifel bezüglich Auto/Führerschein, Atemschutzgeräteträgerausbildung und auch dem heute angeblich stattgefundenen Einsatz (vieleicht hatte aber auch sein FME nur ne Fehlfunktion). Das ist meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr Gruß Florian www.ff-breitscheid.de | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 562028 | |||
Datum | 04.06.2009 16:46 | 23464 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph SchönthalerDie Frage ist nur welche Konsequenzen das nach sich zieht Das ist in der Tat die Frage, und wenn manche Lehrer, die im Prinzip nur Dienstleister für diejenigen sind, die in der Klasse sitzen, dann mal von ihrem hohen Ross runter kommen ist das auch alles kein Problem. Letztlich entscheiden die Klausuren ob jemand seinen "Schein" verdient hat, oder nicht, da brauch sich kein Lehrer als Hüter über Recht und Anstand vorher schon dazwischen schalten, solange der Unterricht dadurch nicht gestört wird, was hier offensichtlich nicht der Fall war. Grüße Jens | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 562029 | |||
Datum | 04.06.2009 16:48 | 23702 x gelesen | |||
Geschrieben von Mutschler KaiKleiner Tipp noch. Bring deinem Lehrer noch schreiben mit in dem drin steht das du, wenn der Melder los geht auf dem weg zum Gh auch versichert bist. Ich denke das mit dem Versicherungsschutz ist das größte Problem für eine Schule. Letztendlich wäre fehlender Versicherungsschutz ein Problem des nicht-versicherten, nicht der Schule. Ich bin mir relativ sicher vor einigen JAhren in einer Fachzeitschrift einen Artikel gelesen zu haben in dem es darum ging, dass die gesetzliche Versicherung bei einem Wegeunfall auch dann zahlen muss, wenn sich der Arbeitnehmer wiederrechtlich frühzeitig vn der Arbeitsstelle entfernt. Ich nehme das mal als Anlass dafür hier nachzufragen: Kann jemand sachdienliche hinweise zum Auffinden dieses Urteils geben? Manuel | |||||
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Autor | Tom 8S., Burgkunstadt / Bay | 562030 | |||
Datum | 04.06.2009 16:49 | 23569 x gelesen | |||
Hallo Zusammen, ich muss zugeben, ich habe nicht alle Antworten gelesen. Fakt ist: es gibt die Schulpflicht, und in dieser Zeit hat der Lehrer die Aufsichtspflicht. Also einfach mal eben so weg geht definitiv nicht !!!!!!!!! Der formale Weg ist, das der Kommandant der SChule einen Antrag auf Freistellung schickt, die Schule entscheidet dann. Und sollte die Schule NEIN sagen, dann würde ich das einfach aktzeptiern und nicht auf eine harte Tour versuchen, etwas durchzusetzen. Sicherlich ist eine Wehr auf jeden Mann / Frau angewiesen, aber wir reden hier nicht von einem Job, sondern von der SCHULBILDUNG unserer Wehrmänner und - frauen. Ich plane Schüler definitiv während der Schulzeit nicht mit ein, schließlich habe ich auch gegenüber meinem Personal eine Führsorgepflicht. Lieber eine gute Schulbildung, als ein, zwei Einsätze mehr gefahren........... | |||||
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Autor | Muts8chl8er 8K., Heidelberg / Baden | 562031 | |||
Datum | 04.06.2009 16:52 | 23959 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Manuel Schmidt--- Letztendlich wäre fehlender Versicherungsschutz ein Problem des nicht-versicherten, nicht der Schule. Naja ich denk das es doch ein Problem für die Schule ist wegen der Aufsichtspflich. Hab führer immer gesagt bekommt, verlassen Sie das Schulgelände nicht, usw. Feuerwehrmänner sterben nie, die gehen durch die Hölle und fahren den nächsten Einsatz. www.ffw-heidelberg.de www.feuerwehr-handschuhsheim.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Giessen / Hessen | 562032 | |||
Datum | 04.06.2009 16:55 | 23577 x gelesen | |||
Hallo Steffen, also bei einer Anfahrt von 12 Minuten zum GH, das Fahrzeug der Wehr und die Kameraden sind dann bestimmt schon weg, umziehen und mit dem Privatwagen zur E-Stelle fahren dann sind locker mal 20-30Minuten vergagen bis er an der E-stelle eintrifft. Seine Wehr wird, so denke ich mal wenn ich mir Ihre HP so ansehe, bestimmt nicht alleine ausrücken. Er wird also bis er einmal tätig werden kann in der 3. oder 4.Reihe eingesetzt werden und ist bestimmt nicht mehr Einsatz entscheidend. Meiner Meinung nach sollte Schule und Ausbildung immer vorrang haben, als der 5. SiTrupp zu sein der nicht benötig wird oder sich an eine Absperrung stellt die eh schon vorhanden ist. Aber ich geb dir Recht ausschalten muss nicht unbedingt sein, sollte doch noch eine Nachalamierung kommen kann man sich immer noch auf den Weg machen. Gruß Michael | |||||
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Autor | Flor8ian8 P.8, Breitscheid / Rheinland-Pfalz | 562036 | |||
Datum | 04.06.2009 16:59 | 23426 x gelesen | |||
Geschrieben von Schmidt MichaelSeine Wehr wird, so denke ich mal wenn ich mir Ihre HP so ansehe, bestimmt nicht alleine ausrücken. korrekt, die Einheit Datzeroth rückt prinzipiell immer nur zusammen mit der Einheit Niederbreitbach aus, nie alleine. Das ist meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr Gruß Florian www.ff-breitscheid.de | |||||
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Autor | Maxi8mil8ian8 K.8, Preetz / Schleswig-Holstein | 562038 | |||
Datum | 04.06.2009 17:00 | 23585 x gelesen | |||
Hallo, heiße zwar nicht Tobi, aber.. - Schafts Du dein Schulziel auch bei (öfterem) Fehlen sicher? Was ist öfteres Fehlen? 2 Einsätze innerhalb der Schulzeit während eines Schuljahres? 3 Einsätze? Mit entsprechend Engagement kann man den versäumten Stoff auch selbstständig wieder aufholen. - Welchen Eindruck machen die Fehlzeiten auf deine Klassenkameraden und ggf. auf einen zukünftigen Arbeitgeber/Lehrbetrieb. Was die Klassenkameraden darüber denken wäre mir persönlich relativ egal, und auch die einsatzbedingten Fehlzeiten sollten bei einer "normalen" FF eigentlich überschaubar bleiben. - Welche Konsequenzen treten auf, wenn ein Klassenkamerad/Lehrer durch die empfangene Einsatzmeldung von einem Einsatz in seinem persönlichen Umfeld erfährt und u.U. hierdurch Kurzschlußhandlungen entstehen?Wenn die Durchsagen derart detailliert ausfallen, gibt es noch die Möglichkeit, den Melder auf lautlos zu schalten, was in der Schule m.E. eh angebracht ist. - Wie viel innere Ruhe hast Du, gemäßigt das Gerätehaus anzufahren? Sorry, was hat das mit dem Thema "Einsatz während der Schulzeit" zu tun? Meine Empfehlung: -Eigenen einsatztaktischen Wert objektiv beurteilen. (AGT vs. <18 Jahre, Fahrzeit zum Feuerwehrhaus..) -Mit den Lehrern absprechen (meiner Erfahrung nach kein Problem, wenn man sein Anliegen sachlich vorträgt) -Melder auf lautlos stellen, um seine Mitschüler im Einsatzfalle nicht zu stören. Ruhig zum Lehrer gehen, bescheid sagen und losfahren. -Während Klassenarbeiten o.Ä., den Melder ausschalten -Wenn die schulische Leistung leidet, selbstverantwortlich den Melder zuhause lassen. Ich denke, man muss nicht immer alles so verbissen sehen :-) Mfg. Alled meine private Meinung! | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 562039 | |||
Datum | 04.06.2009 17:03 | 23727 x gelesen | |||
Mahlzeit .. Geschrieben von Daniel Richter außer deine Wehr hat akute Personalsorgen und kann auf deine Anwesenheit nicht verzichten. falscher Ansatz.. Wenn eine Wehr auf Schüler angewiesen ist (Ausbildungsstand?) dann läuft was schief.. Mit Kindern kann man keinen Krieg gewinnen. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 562040 | |||
Datum | 04.06.2009 17:05 | 23716 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias KlappertFalls es wichtig ist was genau für Ausbildungen ich habe.... Ja ist es um deinen taktischen Wert zu ermitteln.. wieviele Fahrzeuge hat eure Wehr? Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 562041 | |||
Datum | 04.06.2009 17:07 | 23578 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian PaganettiDie Einheit in der Tobias ist besitzt ein TSF, eine Möglichkeit zum Nachrücken gibt also nicht, bzw. nur mit Privat-PKW. Hat sich im meinen Augen das Thema "Melder mit in die Schule nehmen" erledigt bevor es auch nur einmal akut wurde.. Leider hat der ein oder andere WF da nicht die Eier das deutlich klar zu machen. Mein LBZ Führer hat mir das damals unmissverständlich klar gemacht und ich hab mich auch zu 95% daran gehalten.. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 562042 | |||
Datum | 04.06.2009 17:08 | 23372 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FleschhutIch hätte dich auch mal gefragt, was das soll, den Melder im Unterricht offen zu lassen und mitzuhören... Vielleicht meinte unser junger Padawan auch das er erstmal nach der Alarmierung die Durchsage, die man auch mit nicht freigeschaltetem Melder hört, angehört hat. Ein Wundermittel, wenn man unüberlegte Reaktionen minimieren will.. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Giessen / Hessen | 562043 | |||
Datum | 04.06.2009 17:10 | 23665 x gelesen | |||
Die Einheit hat ein TSF Geschrieben von ---Florian Peganatti--- korrekt, die Einheit Datzeroth rückt prinzipiell immer nur zusammen mit der Einheit Niederbreitbach aus, nie alleine. Gruß Michael | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 562064 | |||
Datum | 04.06.2009 18:53 | 23445 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian PaganettiDie Einheit in der Tobias ist besitzt ein TSF, eine Möglichkeit zum Nachrücken gibt also nicht, damit dürften 12 km Anfahrt eher dagegen sprechen Geschrieben von Florian Paganetti Was den Rest der Aussagen des Threadopeners angeht habe ich im Moment so meine Zweifel bezüglich Auto/Führerschein, Atemschutzgeräteträgerausbildung und auch dem heute angeblich stattgefundenen Einsatz upps. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 562069 | |||
Datum | 04.06.2009 19:21 | 23476 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Roleffdamit dürften 12 km Anfahrt eher dagegen sprechen Wenn da wirklich nur 11 Aktive (vgl. Homepage) in der OF sind, kann man mit Sicherheit gut abschätzen, wie deren Tagesverfügbarkeit ist und ob es sich lohnt. Grüße Jens | |||||
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Autor | Pier8re 8S., schlanstedt / Sachsen Anhalt | 562108 | |||
Datum | 04.06.2009 21:15 | 23237 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Maximilian Köhler--- Wie viel innere Ruhe hast Du, gemäßigt das Gerätehaus anzufahren? Sorry, was hat das mit dem Thema "Einsatz während der Schulzeit" zu tun? Meines erachtens sehr viel. Bei einem Anfahrtsweg von 12km benötigt man wenn man aus der Klasse aufsteht, zum Auto läuft und losfährt alleine schon 2-5 min. Dann die Fahrt von 12km. Wenn man durch nen Ort muß etc. kommen dann nochmal 10 min. drauf. + Umziehen im GH, Anfahrt zum Einsatzort. Ich kenne keinen jungen Führerscheininhaber, der an dieser Stelle die Ruhe hätte und nicht so Rasen würde als ging es um das eigene Leben. Dafür fehlt es ihnen an Erfahrung. Wenn man an sich selbst in das Alter zurück denkt weiß man was ich meine Meine Meinung ist einfach: Zuhause, auf dem Weg zur Schule und von dort weg mach den Melder einfach an. In der Schule mache ihn besser aus. Bevor du von der Schule auf halber Strecke bist, sind schon die nächsten Wehren zur Unterstützung alarmiert und fast schon vor Ort. | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching, z. Zt. Amberg / Bayern | 562121 | |||
Datum | 04.06.2009 21:52 | 23247 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Tom Schneider Fakt ist: es gibt die Schulpflicht, und in dieser Zeit hat Meines Wissens endet die nach 9 Jahren. Dürfte bei den Meisten zwischen 15-17 Jahren liegen, und da man in diesem Alter eh noch keinen FME bekommt, weil man noch nicht "vollwertig" (jedenfalls in Bayern) einsetzbar ist, kann man auch nicht aus dem Unterricht (ausser bei Sirenenalarm). Was man nach den 9 Jahren macht, ob und wie man zur Schule geht, kann jeder selber entscheiden, muss allerdings auch die Konsequenzen dafür tragen. Geschrieben von Tom Schneider Lieber eine gute Schulbildung, halte ich für richtig. Muss aber jeder mit sich selber ausmachen. Gruß Dies alles ist meine Meinung! Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun! | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 562181 | |||
Datum | 05.06.2009 07:54 | 23185 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph ReberMeines Wissens endet die nach 9 Jahren Du verwechselst da was. Nach 9 Jahren Schule endet die Schulpflicht, nicht die Aufsichtspflicht. Im Prinzip ist die Aufsichtspflicht ab 18 Jahren erledigt, könnte mir aber vorstellen, dass das in schulen anders aussieht, weil es da evtl. Auflagen durch den Versicherer gibt. Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | Helm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern | 562193 | |||
Datum | 05.06.2009 08:43 | 23108 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Maximilian Köhler "- Schafts Du dein Schulziel auch bei (öfterem) Fehlen sicher?"Ich schrieb auch nur darüber nachdenken. Die Ausdrucksweise von Tobi klingt für mich nicht nach Einzerschüler und auch bei denen solls welche geben die lernen müssen. Geschrieben von Maximilian Köhler Es macht schone einen Unterschied ob ich etwas hektischer 1 Minute oder 12 Minuten unterwegs bin: von zu Hause: hinfahren -> Umziehen -> zu E-Stelle fahren von der Schule/Arbeitsplatz,..: losfahren -> über MElder mithöhren, daß (1.)Fahrzeug losfährt -> ärgern, daß man nicht dabei ist -> unvorsichtiger Fahren -> ...... MkG Helmut | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 562196 | |||
Datum | 05.06.2009 08:47 | 23273 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrick WeegenIm Prinzip ist die Aufsichtspflicht ab 18 Jahren erledigt, könnte mir aber vorstellen, dass das in schulen anders aussieht, weil es da evtl. Auflagen durch den Versicherer gibt. Nein, es gibt dort keine Auflagen der Versicherer. Nur gilt da da selbe was auch schon in der Arbeitswelt gilt: Es ist dann kein Problem der gesetzlichen UV mehr. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 562218 | |||
Datum | 05.06.2009 10:37 | 23274 x gelesen | |||
Hallo Marc! Geschrieben von Marc Dickey Nein, es gibt dort keine Auflagen der Versicherer. Nur gilt da da selbe was auch schon in der Arbeitswelt gilt: Es ist dann kein Problem der gesetzlichen UV mehr. Ich meinte jetzt weniger den Einsatzfall (Das es dann Problem der gemeindeversicherung ist, ist mir klar). Ich meinte jetzt mehr das allgemeine Verlassen des Schulgeländes bzw. unbeaufsichtigter Aufenthalt in bestimmten Bereichen (z. B. Maschinenräumen), ist hier aber ehr OT. Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | Jens8 M.8, Siele / NRW | 562224 | |||
Datum | 05.06.2009 13:14 | 23029 x gelesen | |||
Hallo, während meiner Abizeit kam es IMHO ~2 mal vor, das ich von der Schule zu einem Einsatz bin. Das habe das erst gemacht, nach dem ich 18 Jahre alt war und meine Entscheidungen dementsprechend selber treffen konnte. Zweimal bin ich auch erst 2~3~4 Stunden später zu Schule um entsprechenden Schlafmangel, Folge eines längeren nächtlichen Einsatzes, auszugleichen. Aber Entschuldigungen kann man sich mit 18 ja selber schreiben. Die Lehrer hatten aber auch nie etwas dagegen, war kein Problem. Gruß | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 562226 | |||
Datum | 05.06.2009 13:24 | 22995 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrick WeegenIch meinte jetzt weniger den Einsatzfall (Das es dann Problem der gemeindeversicherung ist, ist mir klar). Ich meinte jetzt mehr das allgemeine Verlassen des Schulgeländes bzw. unbeaufsichtigter Aufenthalt in bestimmten Bereichen (z. B. Maschinenräumen), ist hier aber ehr OT. Ich auch. Der volljährige Schüler darf jederzeit das Schulgelände verlassen. Dann steht er jedoch nicht mehr unter dem Schutz der ges. UV (außer Heimweg). MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching, z. Zt. Amberg / Bayern | 562227 | |||
Datum | 05.06.2009 13:24 | 23087 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Patrick Weegen meinte jetzt mehr das allgemeine Verlassen des Schulgeländes bzw. unbeaufsichtigter Aufenthalt in bestimmten Bereichen Also nach den 9 Jahren Schulpflicht kannst du selber entscheiden, ob und wann du zur Schule gehst, selbst wenn du noch Minderjährig bist. Der Versicherungsschutz erlischt bei (unnötigem) Verlassen des Schulgeländes automatisch. Ausnahmen sind der direkte Weg zur Schule und nach Hause, sowie Schulveranstaltungen. Seit dem das Rauchen an bayerischen Schulen verboten ist, müssen die Schüler das Schulgelände zum Rauchen verlassen. Dabei sind sie nicht mehr über die Schule versichert. Das wurde uns so zum Schuljahresbeginn eindeutig so mittgeteilt. Nachzulesen unter anderem hier (§36, §78 FOBOSO) oder hier (§37, §38 GSO) (für Bayern) Gruß Dies alles ist meine Meinung! Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun! | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 562228 | |||
Datum | 05.06.2009 13:25 | 23053 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph ReberAlso nach den 9 Jahren Schulpflicht kannst du selber entscheiden, ob und wann du zur Schule gehst, selbst wenn du noch Minderjährig bist. So einfach ist das nicht. Minderjährige unterstehen der Aufsichtspflicht der Schule. Also können sie nicht entscheiden ob sie bleiben oder gehen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 562230 | |||
Datum | 05.06.2009 13:38 | 22959 x gelesen | |||
Richtig! Nach 9 Jahren musst du nur nicht mehr auf eine Allgemeinbildende Schule gehen. Danach kann man sich dann aussuchen, was man macht. Ein Hauptschüler hat also nach der 9. Klasse, die Wahl ob er ne ausbildung macht, oder noch ne Weile Allgemeinbildende Schule. Gleiches gilt für Realschüler und Gymnasiasten, wobei es hier eher selten vorkommt, dass man schon nach der 9. Klasse aufhört um was anderes zu machen. Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | Helm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern | 562233 | |||
Datum | 05.06.2009 13:42 | 22924 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christoph Reber Also nach den 9 Jahren Schulpflicht kannst du selber entscheiden, ob und wann du zur Schule gehst, selbst wenn du noch Minderjährig bist. Nö: http://www.landratsamt-roth.de MkG Helmut | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 562236 | |||
Datum | 05.06.2009 14:00 | 22952 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph ReberAlso nach den 9 Jahren Schulpflicht kannst du selber entscheiden, ob und wann du zur Schule gehst, selbst wenn du noch Minderjährig bist. Du vermischt hier Schulpflicht mit Aufsichtspflicht. Grüße Jens | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 562407 | |||
Datum | 06.06.2009 06:24 | 22844 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens Rugen
Und dann? Dann ist er im Zweifelsfall alleine da.. Ausserdem hat sich das Problem erledigt - Userdaten nicht mehr verfügbar. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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