alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaWahl zum EInheitsführer5 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
Autor= an8ony8m =8 a8., 3 / überall562216
Datum05.06.2009 10:306486 x gelesen
Hallo Forum,

bei uns in der Einheit stehen zum Ende des Jahrs die Wahlen zum Einheitsführer an.

Der bisherige Einheitsführer tritt aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur Wahl an. Seine Dienstzeit läuft Anfang 2010 aus und bis dahin steht er auch weiterhin als Einheitsführer zur Verfügung.

Der übriggebliebenen Kandidaten (mit F III Qualifikation) stehen bis auf 2 Kameraden (wovon nur einer das Amt übernehmen würde) aus privaten und beruflichen Gründen nicht zur Wahl des Einheitsführers.

Der mögliche Kandidat teilt die Mannschaft, sprich ein Teil der Einheit möchte diesen BM aus versch. Gründen nicht als Einheitsführer sehen.

Da ich mich mit dem Wahlprozedere nicht auskenne entstehen aus der Situation nun folgende Fragen für mich, die Ihr mir evtl. beantworten könnt. Im Netz habe ich keine ausreichenden Antworten gefunden. Die Forensuche war für mich auch nicht erfolg-reich.

1. Wie läuft die Wahl überhaupt ab? (ist eine gewisse Mehrheit gefordert, etc…)

2. Was ist wenn z.B. die Hälfte der Einheit gegen diesen Kameraden stimmt bzw was ist mit den Enthaltungen?

3. Was wäre, wenn der Kandidat, nachdem er merkt, dass er von Teilen der Mannschaft nicht gewollt ist, eine mögliche Wahl nicht annimmt? Wird dann ggfls ein vorübergehender Einheitsführer (ggfls extern, sprich z.B aus der Nachbarwehr oder seitens der BF?) bestimmt?



Anmerkungen der Redaktion: bezieht sich auf NRW


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen562220
Datum05.06.2009 12:473773 x gelesen
Geschrieben von = anonym = anonym1. Wie läuft die Wahl überhaupt ab? (ist eine gewisse Mehrheit gefordert, etc…)

Das ist zumindest hier in Niedersachsen in der Satzung der betreffenden Feuerwehr geregelt.


Grüße
Jens

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJens8 M.8, Siele / NRW562221
Datum05.06.2009 12:563738 x gelesen
Hallo,

was ist bei dir ein Einheitsführer? Nicht der Wehrführer sondern ein Löschzugführer oder
Löschgruppenführer nehme ich jetzt mal an (?).

In NRW ist es so geregelt, das der Leiter der Feuerwehr einen "Einheitsführer" einsetzt bzw. ernennt.
Dazu bedarf es keiner Wahl durch die Mitglieder der Einheit.
Natürlich sollte im Normalfall niemand eingesetzt werden, hinter dem nicht die Kameraden der
Einheit stehen, von daher kenne ich das so, das der Leiter der Feuerwehr die Leute der Einheit anhört.

Wenn es doch um den Wehrführer (Leiter der Feuerwehr) geht, guck mal ins FSHG §11.

Gruß


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 S.8, Borken / NRW562222
Datum05.06.2009 13:014069 x gelesen
In NRW finden keine Wahlen zu Funktionen in der Feuerwehr statt.

Der Leiter der Feuerwehr (Wehrführer) wird von der Gemeinde auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters ernannt, nachdem dieser die aktive Wehr angehört hat. Eine Anhörung ist aber keine Wahl. Der KBM ist auch nicht an das Votum der Wehr gebunden. Ebenso muss der Rat der Gemeinde dem Vorschlag des KBM nicht folgen - wird der vorgeschlagene Kandidat vom Rat abgelehnt, muss erneut angehört und vorgeschlagen werden. Dieses Procedere ergibt sich aus der Personalhoheit der Gemeinde.

Alle anderen Funktionen (Einheitsführer, Löschzugführer, gem. Laufbahnverordnung NRW) werden durch den Leiter der Feuerwehr ernannt. Eine Wahl ist ebenfalls nicht vorgesehen.

Um was für eine Funktion geht es denn bei Eurem Einheitsführer? LdF, ZF, GF, ...

Anm.: weibliche Feuerwehrangehörige sind trotz meiner obigen Formulierung natürlich mit eingeschlossen.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8é S8., Essen / NRW562229
Datum05.06.2009 13:303663 x gelesen
Hallo,

grundsätzlich findet keine Wahl in NRW statt, sondern die Zug- und Gruppenführer werden vom Leiter der Berufsfeuerwehr für die Dauer von 6 Jahren bestellt. Grundlage dafür ist der §14 der LVO FF.
Ausnahme: Sprecher der FF wird für die Dauer von 6 Jahren gewählt (§11(2) FSHG).

Nun sind mir Städte mit BF in NRW bekannt, die zur Unterstützung der Auswahl des Leiters der Berufsfeuerwehr sich eine Geschäftsordnung (oder ähnliches) für die FF aufgestellt haben.
In der die Unterstützung des Sprechers, seine Vertretung usw. geregelt ist. Das geht so weit, das es Einheitsführer in jeder Löschgruppe/Löschzug gibt, die diese Einheit innerhalb der Feuerwehr vertreten.
Diese werden von der Mannschaft der Einheit gewählt und dem Leiter der Berufsfeuerwehr zur Ernennung vorgeschlagen.

Falls die Wahl bei euch eine Grundlage hat, dann nur in dieser Geschäftsordnung (oder wie die bei euch auch immer heißt) begründet. Und dort sollte auch der Ablauf der Wahl geregelt sein.

Gruß
André


Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog

Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 05.06.2009 10:30 = an7ony7m =7 a7., 3
 05.06.2009 12:47 ., Bremervörde
 05.06.2009 12:56 Jens7 M.7, Siele
 05.06.2009 13:01 Marc7 S.7, Borken
 05.06.2009 13:30 Andr7é S7., Essen
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt