alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaGültgkeit RS (Schein)25 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorHenn8ing8 W.8, Rhauderfehn / Niedersachsen562746
Datum07.06.2009 19:557886 x gelesen
Moin
Mitte 2006 habe ich meine Rettungssanitäter mit erfolg bestanden.
Nun wollte ich mal wissen oder dieser nun als Erste Hilfe anerkannt wird bei einer Führerschein Ausbildung (kl.C) ?
Könnt ihr mir da Weiter helfen?


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8S., Berlin / Berlin562756
Datum07.06.2009 20:225699 x gelesen
Na denke doch mal selber nach. Du hast eine höherwertige Ausbildung als den Erste-Hilfe-Lehrgang.
Die Forderungen der Fahrerlaubnisverordnung sind die Mindestvoraussetzungen, mehr zu wissen ist in diesem Fall unschädlich.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 W.8, Rhauderfehn / Niedersachsen562757
Datum07.06.2009 20:265609 x gelesen
Das es mehr Wert ist schon klar
Ich frag mich nur ob der Fahrlehrer das annerkennt


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLore8nz 8W., Hamburg / Hamburg562759
Datum07.06.2009 20:365539 x gelesen
Meine Erste Hilfe Ausbildung, welche ja Part der Grundausbildung ist, wurde bei (B) damals anerkannt. Jede höhere Ausbildung sollte mit entsprechendem Nachweis daher akzeptiert werden.
Einen Vorteil erlangst du damit beim Fahrlehrer sicher nicht. (falls das Wort anerkennen so gemeint war)


http://www.firefighternation.com/forum/topics/we-need-to-stop-the-hero-crap

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8S., Warstein / NRW562760
Datum07.06.2009 20:525202 x gelesen
HAst Du nach dem Bestehen Deines RS-Scheins auch die regelmässigen Fortbildungen (wie es in NDS aussieht, weis ich nicht, aber in NRW 30Std. pro Jahr) absolviert? Mit einem gültigen RS-Schein ist das sicherlich kein Problem, ihn als EH-Schein annerkannt zu bekommen, aber wenn er schon 3 Jahre her ist und keine Fortbildungen absolviert wurden, weis ich nicht, wie die reagieren. Versuchen würde ich es aber auf jeden Fall


Alle Beiträge sind meine eigenen Ideen und spiegeln nicht die Meinung meiner Feuerwehr, einzelner Mitglieder oder Führung wieder. Ich beantworte und stelle Fragen aus reinem eigenen Interesse!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDomi8nik8 D.8, Bissendorf / Niedersachsen562761
Datum07.06.2009 20:575119 x gelesen
Geschrieben von Westermann HenningIch frag mich nur ob der Fahrlehrer das annerkennt
Der Fahrerlehrer braucht das nicht anzuerkennen.
Maßgeblich ist die ausstellende Stelle, z.B. die Kreisverwaltung.
Am einfachsten überzeugen kannst du den dortigen Mitarbeiter am besten mit einer einschlägigen Verordnung:
§19 Abs. 5 Nr 3 FeV


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLutz8 W.8, Düren / NRW562762
Datum07.06.2009 20:585364 x gelesen
Geschrieben von Lorenz Warnke Meine Erste Hilfe Ausbildung, welche ja Part der Grundausbildung ist, wurde bei (B) damals anerkannt. Jede höhere Ausbildung sollte mit entsprechendem Nachweis daher akzeptiert werden.
Einen Vorteil erlangst du damit beim Fahrlehrer sicher nicht. (falls das Wort anerkennen so gemeint war)


Das ist Glück

Wir haben Lehrrettungsassistenten im Lehrgang, die gemeinsam mit uns, wo über die Hälfte der Leute schon RS sind, einen Erste Hilfe Lehrgang absolvieren da wir ohne gültige Erste Hilfe (nicht älter als 6 Monate) nicht zum Führerschein zugelassen werden. Die Erste Hilfe wird klar vom Amt verlangt.


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern562763
Datum07.06.2009 21:015170 x gelesen
Auszug aus der FEV
§ 19 Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, Ausbildung in Erster Hilfe
(5) Als Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und einer Ausbildung in Erster Hilfe gilt auch die Vorlage
3. einer Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder [B] rettungsdienstliche Ausbildung [/B] oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer (Deutsches Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold).


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDomi8nik8 D.8, Bissendorf / Niedersachsen562764
Datum07.06.2009 21:095392 x gelesen
Geschrieben von Lutz WagnerDas ist Glück
Und das ist Pech:

Geschrieben von Lutz WagnerWir haben Lehrrettungsassistenten im Lehrgang, die gemeinsam mit uns, wo über die Hälfte der Leute schon RS sind, einen Erste Hilfe Lehrgang absolvieren da wir ohne gültige Erste Hilfe (nicht älter als 6 Monate) nicht zum Führerschein zugelassen werden. Die Erste Hilfe wird klar vom Amt verlangt.

Zeugt wohl von Unwissenheit der Sachbearbeiter oder mangelnder Erfahrung.
Woher die 6-Monats-Frist kommt, würde mich auch interessieren. Kann man die Fahrerlaubnisverordnung einfach so erweitern?
Das lehrt uns auch, ab und zu mal selber einen Blick in die entsprechenden Gesetze zu werfen, obwohl eigentlich die Anderen die Experten sein sollten...


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW562765
Datum07.06.2009 21:145316 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Westermann HenningMitte 2006 habe ich meine Rettungssanitäter mit erfolg bestanden.
Nun wollte ich mal wissen oder dieser nun als Erste Hilfe anerkannt wird bei einer Führerschein Ausbildung (kl.C) ?
Könnt ihr mir da Weiter helfen?


Eigentlich ist das klar geregelt. Wenn die Fahrerlaubnisbehörde (der Fahrlehrer hat da eigentlich nichts mit zu tun) sich damit schwer tut, soll sie einfach in §19(5)Nr.3 FeV nachlesen:

(5) Als Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und einer Ausbildung in Erster Hilfe gilt auch die Vorlage
(...)
3. einer Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer (Deutsches Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold).


Gruß,
Henning


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern562783
Datum08.06.2009 00:135070 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Lutz WagnerDie Erste Hilfe wird klar vom Amt verlangt.
Geschrieben von Lutz Wagnernicht älter als 6 Monate
so ein Fall ist mir auch bekannt! Die Behörde verlangte stur einen SMU Kurs nicht älter als (?).
Hab mich aber nicht näher damit befasst und weiß auch nicht, ob das rechtens war / ist.


Gruß
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 562787
Datum08.06.2009 05:135068 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblDie Behörde verlangte stur einen SMU Kurs nicht älter als (?).

Wobei ich HIORG kenne die ganz unkompliziert einem RS / RA einen aktuellen SMU Kurs attestieren..


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Ich bin ein Freund der klaren Worte

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern562825
Datum08.06.2009 10:005019 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian BeschWobei ich HIORG kenne die ganz unkompliziert einem RS / RA einen aktuellen SMU Kurs attestieren..
das darfst du doch nicht sagen;-)

Im Ernst. Gibt es in unserem KV definitiv nicht mehr. Die Ausbilder dürfen keine Bestätigung ausfüllen. Die Listen, wer an welchem Kurs teilgenommen hat, gehen an den KV, und nur der stellt dann die Bescheinigungen aus.


Gruß
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü562827
Datum08.06.2009 10:194886 x gelesen
Moin

Geschrieben von Christof Stroblso ein Fall ist mir auch bekannt! Die Behörde verlangte stur einen SMU Kurs

Ich könnte also theoretisch Arzt sein, promoviert haben, vielleicht sogar noch Notarzt sein und wenn ich dann aus Zeitgründen erst nach allem einen FS machen will, verlangt die Behörde einen SMU?
Cool.. kann ich mir richtig gut vorstellen.. und der Arzt sitzt dann im Kreise der zu Unterweisenden und erklärt wie es laufen soll...

DAS ist deutsche Bürokratie.


Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern562828
Datum08.06.2009 10:394801 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Peter KofflerDAS ist deutsche Bürokratie.
ja leider. Wie gesagt, hatte das mal auf meiner Dienststelle (RD) mitbekommen, dass die Behörde von einem Kollegen (EA) mit Rett.San Ausbildung die aktuelle Bescheinigung eines SMU Kurs verlangte. Ich weiß aber nicht, wie das damals "ausgegangen ist".


Gruß
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r S8., Kressbronn am Bodensee / Baden Württemberg562829
Datum08.06.2009 10:444827 x gelesen
Für interessierte FA aus Baden Württemberg gilt:

Grundausbildung als EH Kurs anerkannt

Vielleicht gibts da ja auch was von der RD Seite?

Gruß Peter


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz562848
Datum08.06.2009 12:375025 x gelesen
Hi Henning,
also im Prinzip Ja - das gibt die FeV her. Allerdings ist durch die FeV nicht geregelt wie "alt" dieser Nachweis sein darf. Daher gibt es bei jeder FS-Stelle eine andere Auffassung, bis hin zur Dienstanweisung, wie in einem solchen Fall zu verfahren ist.
Bei manchen gilt 2-Jahre, bei anderen 6 Monate, wieder andere machen keine Beschränkung - es bleibt dir leider nichts anderes übrig, als bei der für dich zuständigen Behörde nachzufragen

Bei Ärzten wird die EH oder SMU übrigens nur anerkannt, wenn sie eine Fachkunde NA nachweisen können :-) im gewissen Sinne auch logisch, weil Zahnärzte z.B. sich nicht unbedingt mit Maßnahmen zur Ersten-Hilfe auskennen, auch wenn das im ersten Moment lächerlich erscheint.

Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern562849
Datum08.06.2009 12:435002 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Stefan JurgahnBei Ärzten wird die EH oder SMU übrigens nur anerkannt, wenn sie eine Fachkunde NA nachweisen können
das widerspricht aber doch dem was Henning gepostet hat:
§19(5)Nr.3 FeV

(5) Als Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und einer Ausbildung in Erster Hilfe gilt auch die Vorlage
(...)
3. einer Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer (Deutsches Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold).


Gruß
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz562854
Datum08.06.2009 13:014962 x gelesen
Geschrieben von Stefan JurgahnBei Ärzten wird die EH oder SMU übrigens nur anerkannt, wenn sie eine Fachkunde NA nachweisen können :-) im gewissen Sinne auch logisch, weil Zahnärzte z.B. sich nicht unbedingt mit Maßnahmen zur Ersten-Hilfe auskennen, auch wenn das im ersten Moment lächerlich erscheint.

Also diese Vorgehensweise würde sicherlich erstinstanzlich kassiert:

§19FeV sagt:
(5) Als Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und einer Ausbildung in Erster Hilfe gilt auch die Vorlage
1.
eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder der Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,


So, und jetzt?

Davon abgesehen sind "Grundkurse" EH und Notfallmedizin im Studium und in der Approbationsordnung vorgesehen.

Manuel


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz562855
Datum08.06.2009 13:054827 x gelesen
Hi Christoph,
Nö wieso? Eine Promotion ist keine Sanitätsausbildung. Wenn ein Arzt die Fachkunde NA hat, ist dies eine rettunsdienstliche Ausbildung - die dann annerkannt wird.
Das ist vergleichbar mit einem Elektro-Ing., der darf z.B. auch nicht ohne weiteres einen Installations-Betrieb führen, dafür wird ein Meister-Titel verlangt.

Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz562856
Datum08.06.2009 13:074949 x gelesen
Geschrieben von Daniel SchwichtenbergHAst Du nach dem Bestehen Deines RS-Scheins auch die regelmässigen Fortbildungen (wie es in NDS aussieht, weis ich nicht, aber in NRW 30Std. pro Jahr) absolviert? Mit einem gültigen RS-Schein ist das sicherlich kein Problem, ihn als EH-Schein annerkannt zu bekommen, aber wenn er schon 3 Jahre her ist und keine Fortbildungen absolviert wurden, weis ich nicht, wie die reagieren.


Die Fortbildungspflicht gibt es in NRW nicht für Rettungssanitäter sondern für das "in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzte nichtärztliche Personal" und ergibt sich aus §5 RettG NRW.

Das regelmäßige Fortbildungen zur Erhaltung der Fähigkeiten unabdingbar sind ist unbestritten, Jedoch für die FeV höchstvermutlich nicht einschlägig.

Alles in allem:
Solche Geschichten "der $Wichtige Ausbildung Schein" wird von der Fahrerlaubnissbehörde nicht anerkannt!" hört man öfter und es gibt sie auch öfter mal.
Aber alle mir bekannten fälle liesen sich auf dem ganz kleinen Weg klären.
"Die Ausbildung ist ja viel Besser als der nrmale EH-Schein. Dass das gleichwertig ist steht auch in der Fahrerlaubnisverordnung wenn sie nachschauen möchten".
Ich persönlich war bislang bei drei FAhrerlaubnisbehörden vorstellung und hab bei keiner einzigen einen normalen EH-Schein vorgelegt. Immer ohne jegliche Komplikation.


Manuel


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz562857
Datum08.06.2009 13:124764 x gelesen
Ach Mist sorry,
ich ziehe meine Aussage zurück, ich hab jetzt was verwechselt. Kommt davon wenn man antwortet ohne vorher noch mal den Gesetztestext zu lesen ;-)
Ich war gedanklich bei nem ähnlich Thema
Manuel hat vollkommen recht!
Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFred8eri8k W8., Erbach/Odenwald / Hessen562859
Datum08.06.2009 13:584856 x gelesen
Hallo Stefan!

Geschrieben von Stefan JurgahnDas ist vergleichbar mit einem Elektro-Ing., der darf z.B. auch nicht ohne weiteres einen Installations-Betrieb führen, dafür wird ein Meister-Titel verlangt.
Ein Dipl.-Ing. der Fachrichtung Elektrotechnik benötigt bestimmt keinen Meisterbrief, um einen Elektroinstallationsbetrieb zu führen bzw. um ein solches Gewerbe anzumelden (s. §§ 1 I u. 7 II HwO).

Gruß

Frederik

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen562868
Datum08.06.2009 15:444995 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Dominik Domhoff:
Zeugt wohl von Unwissenheit der Sachbearbeiter oder mangelnder Erfahrung.
Woher die 6-Monats-Frist kommt, würde mich auch interessieren. Kann man die Fahrerlaubnisverordnung einfach so erweitern?

Meines Erachtens kaum.


Das lehrt uns auch, ab und zu mal selber einen Blick in die entsprechenden Gesetze zu werfen, obwohl eigentlich die Anderen die Experten sein sollten...
Das Problem bzw. viel mehr eines unserer echten (!) heutigen Probleme sind vielmehr besagte "Experten", unter anderem auch als Verwaltungsfachangestellte (SB) bekannt.

Obwohl es Gesetze, Verordnungen, ergänzende Ausführungsvorschriften usw. gibt, meinen einzelne Mitarbeiter der Verwaltungen mitunter oder aber sogar immer häufiger, noch genauer als besagte Schriftdokumente arbeiten zu müssen und es noch besser zu wissen (als es sich der Gesetzgeber (!) an sich dachte...). Wird inzwischen inzwischen z.B. auch immer häufiger von Politikern (öffentlich) bemängelt, die sich zum Teil sehr wundern, was von ihren Absichten in der Gesetzgebung schon nach der ersten Runde durch die Ministerialbürokratie noch übrigbleibt, von der zum Teil sehr unterschidelichen Handhabung vor Ort dann ganz zu schweigen.

Mir z.B. neulich in etwas anderem Zusammenhang bei der Verlängerung des FS CE passiert: Obwohl ich ein druckfrisches Attest vom Arbeitsmediziner, der solche Untersuchungen nebenher bemerkt nicht grade selten durchführt, präsentierte, auf dem fett hervorgehoben stand "erfüllt die Anforderungen nach FeV", meinte die Verwaltungsfachangestellte des Straßenverkehrsamtes eben dieses aufgrund der Sehkraft-Werte eines einzelnen Auges bzw. beider zusammen (denn nicht nur 1 + 1 / 2 ergibt hier 1; brauche langsam mal eine neue Brille, Sehkraft war aber beidäugig auch mit der alten gemäß der Anforderungen FeV noch lange ausreichend) anzweifeln zu müssen. Diese "Auslegungsfrage" konnte zwar nach einem kurzen Telefonat mit dem ausstellenden Arzt geklärt werden, aber davon abgesehen mal ganz grundsätzlich: Der Mediziner hatte mir mit Stempel und Unterschrift die Erfüllung der medizinischen Anforderungen gemäß FeV attestiert. Das ist das, was gefordert ist. Auf welcher Grundlage bitte bildet sich die Verwaltungskraft ein, solch ein Attest aufgrund medizinischer Details in Frage stellen zu müssen / können / dürfen? (Noch grundsätzlicher: Selbst WENN es sich um ein Gefälligkeitsattest handeln würde?)

Bezüglich des Ausgangsthemas ist es an sich schon sehr traurig, daß manche Verwaltungen auf einer Bescheinigung über die Erste Hilfe beharren, obwohl jedem normal denkenden Menschen einleuchtet, daß eine RS-, RA-Ausbildung und dergleichen diese Anforderung weit mehr als übererfüllt. An sich traurig daher auch, daß der Gesetzgeber diesen gesunden Menschenverstand in der FeV auch noch explizit aufführen mußte (!) - nun ist er dort jedoch aufgeführt, und ich als RS z.B. würde mich daher ganz sicher kaum um eine EH-Bescheinigung bemühen... und von "nicht älter als 6 Monate" steht da übrigens auch nichts.


Gruß

Daniel


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz562873
Datum08.06.2009 17:084684 x gelesen
Gut, ich war bis eben davon überzeugt :-) Passt zu dem Montag-Morgen Thread, ich halt jetzt die Klappe


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 07.06.2009 19:55 Henn7ing7 W.7, Rhauderfehn
 07.06.2009 20:22 Chri7sti7an 7S., Berlin
 07.06.2009 20:26 Henn7ing7 W.7, Rhauderfehn
 07.06.2009 20:36 Lore7nz 7W., Hamburg
 07.06.2009 20:58 Lutz7 W.7, Düren
 07.06.2009 21:09 ., Bissendorf
 08.06.2009 15:44 Dani7el 7R., Peine
 08.06.2009 00:13 Chri7sto7f S7., Vilseck
 08.06.2009 05:13 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 08.06.2009 10:00 Chri7sto7f S7., Vilseck
 08.06.2009 10:19 Pete7r K7., Hamburg/Zürich
 08.06.2009 10:39 Chri7sto7f S7., Vilseck
 07.06.2009 20:57 ., Bissendorf
 07.06.2009 20:52 Dani7el 7S., Warstein
 08.06.2009 13:07 ., Westerwald
 07.06.2009 21:01 ., Neuburg
 07.06.2009 21:14 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 08.06.2009 10:44 Pete7r S7., Kressbronn am Bodensee
 08.06.2009 12:37 Stef7an 7J., Birlenbach
 08.06.2009 12:43 Chri7sto7f S7., Vilseck
 08.06.2009 13:05 Stef7an 7J., Birlenbach
 08.06.2009 13:58 Fred7eri7k W7., Erbach/Odenwald
 08.06.2009 17:08 Stef7an 7J., Birlenbach
 08.06.2009 13:01 ., Westerwald
 08.06.2009 13:12 Stef7an 7J., Birlenbach
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt