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ThemaFahrzeugzulassung als So-KFZ seit 29.04.2009? (EG-FGV)14 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW565315
Datum22.06.2009 12:537691 x gelesen
Hallo,

wer hat seit 29.04.2009 ein Neufahrzeug (!) für Fw oder KatS zugelassen (oder das versucht) und wurde von der Zulassungsstelle auch (bzw. welche) Form der Genehmigung nach der neuen EG-FGV verlangt?

Aktueller Stand hier wäre die Forderung nach einer Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV.
(Die Diskussion der Anwendungsbereiche der EG-FGV die in
§ 3 EG-FGV genannt sind, war bisher nicht hilfreich, weil aus dem Satz "Die Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung nach der Richtlinie 2007/46/EG kann für folgende Fahrzeuge erteilt werden:
...
2. Fahrzeuge, die für den Einsatz durch die Streitkräfte, den Katastrophenschutz, die Feuerwehr und die Ordnungskräfte konstruiert und gebaut sind,..."
alles mögliche zu interpretieren wäre...
(Kann = muss nicht, kann/darf aber verlangt werden
Kann = entweder Typ- oder Einzelgenehmigung
- aber wer legt das dann jeweils fest?)


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorThom8as 8K., Geisenheim / Hessen565326
Datum22.06.2009 14:184600 x gelesen
Hallo,
unser ELW1 wurde am 03.06.2009 zugelassen, die erforderliche Genehmigung nach § 13 musste eingeholt werden, da die BRD, vertreten durch das Verkehrsministerium, die in der EWG-Richtlinie in Aussicht gestellte Ausnahmen nicht in das nationale Recht übernommen hat.
Daher muss nun eine Betriebserlaubniss vorgelegt werden. Sicher sind wir Weltmeister in der Steigerung von Verwaltungsdienstleisten.
Zum Nachlesen sehe bitte unter BGBL. I 2009, Ausgabe 21 vom 27.04.2009, Seite 872

Einzelgenehmigungen / Betriebserlaubnisse

Zum 29.04.2009 haben sich einige Änderungen im Zusammenhang mit der Erlangung von Betriebserlaubnissen für einzelne Kraftfahrzeuge ergeben. Aufgrund der Richtlinie 2007/46/EG des europäischen Parlamentes und der Neufassung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO) benötigen Fahrzeuge, für die keine EG-Typgenehmigung beim Kraftfahrt-Bundesamt registriert ist, eine behördliche Bestätigung, dass das Fahrzeug den geltenden Bauvorschriften entspricht, bevor diese zum Straßenverkehr zugelassen werden können.
Diese Einzelgenehmigungen/Betriebserlaubnisse werden im Bundesland Hessen von Bündelungsbehörden erteilt.

Auf Antrag wird

* für Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis gem. § 19 Abs. 2 StVZO auf der Grundlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen gem. § 21 StVZO erteilt,
* für Neufahrzeuge eine Einzelgenehmigung auf der Grundlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen gem. § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) erteilt. nullnullnicht


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AutorMich8ael8 O.8, Gelsenkirchen / NRW565329
Datum22.06.2009 14:224479 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinoaber wer legt das dann jeweils fest?)

Siehe Art.2 Abs. 3
Die Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung gemäß dieser
Richtlinie ist für folgende Fahrzeuge fakultativ möglich:
[...]
b) Fahrzeuge, die für den Einsatz durch die Streitkräfte, den
Katastrophenschutz, die Feuerwehr und die Ordnungskräfte
konstruiert und gebaut sind, und [...]

Bedeutung liegt auf "fakultativ" (freiwillig, auf eigenen Willen, usw.)


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW565331
Datum22.06.2009 14:404357 x gelesen
Geschrieben von Michael OlbrischSiehe Art.2 Abs. 3
Die Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung gemäß dieser
Richtlinie ist für folgende Fahrzeuge fakultativ möglich:


Wo liest Du das in welchem Art. 2 der EG-FGV?

1. Gibts in der FGV keine Art. sondern §§.
2. Hab ich den § 3 verlinkt, da steht wörtlich in "(3) Die Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung nach der Richtlinie 2007/46/EG kann für folgende Fahrzeuge erteilt werden:

1. Fahrzeuge, die hauptsächlich für den Einsatz auf Baustellen, in Steinbrüchen, in Häfen oder auf Flughäfen konstruiert und gebaut sind;

2. Fahrzeuge, die für den Einsatz durch die Streitkräfte, den Katastrophenschutz, die Feuerwehr und die Ordnungskräfte konstruiert und gebaut sind, und..."

Da steht zwar "kann", aber was das genau heißt ist offensichtlich umstritten. "Fakultativ" steht da in jedem Fall nicht...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorThom8as 8K., Geisenheim / Hessen565334
Datum22.06.2009 14:474259 x gelesen
Es gilt seit 27.04.2009 nationales Recht. Was die EG fakultativ ihren Mietgliedsstaaten einräumt, muss von diesen nicht übernommen werden.
Für Feuerwehr, KATS, Bund und Polizei gibt es keine Ausnahmen, also muss die Einzelgenehmigung bei Zulassung vorliegen.
In Hessen gibt es extra zwei Bündelungsbehörden (Süd und Nord), damit die Genehmigung in 5 Arbeitstagen vorliegt.


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AutorMich8ael8 O.8, Gelsenkirchen / NRW565335
Datum22.06.2009 14:474334 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoWo liest Du das in welchem Art. 2 der EG-FGV?

Richtlinie 2007/46/EG

Kapitel 1, Allgemeine Bestimmumgen

dort der Artikel 2, Abs. 3

Auf die o.g. RiLi bezieht sich der § 13 RG-FGV

Geschrieben von Ulrich CimolinoDie Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung nach der Richtlinie 2007/46/EG kann für folgende Fahrzeuge erteilt werden:

Du fragtest nach dem "kann" und wer dieses "kann" festlegt, ich nannte die Quelle.

2007/45/RG

Seite 4


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW565337
Datum22.06.2009 14:544199 x gelesen
Geschrieben von Michael OlbrischGeschrieben von Ulrich Cimolino
Wo liest Du das in welchem Art. 2 der EG-FGV?


Richtlinie 2007/46/EG

Kapitel 1, Allgemeine Bestimmumgen

dort der Artikel 2, Abs. 3

Auf die o.g. RiLi bezieht sich der § 13 RG-FGV


der § 3 der EG-FGV ist offensichtlich zum größten Teil (aber nicht wörtlich!) aus dem Art. 2 abgeschrieben worden. Dort steht "kann"

Geschrieben von Michael OlbrischDu fragtest nach dem "kann" und wer dieses "kann" festlegt, ich nannte die Quelle.

2007/45/RG

Seite 4


s.o. - es gilt in Deutschland die EU-FGV - da steht das, was ich hier verlinkt und reinkopiert habe...

Evtl. hat man ja versucht, über diese Formulierung eine Ausnahme für die SoKFZ (Fw etc.) zu regeln, das ist aber wohl nicht gelungen, wenns ganze Bundesländer gibt, die das anders auffassen....


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW565339
Datum22.06.2009 14:574283 x gelesen
Geschrieben von Thomas KempenichWas die EG fakultativ ihren Mietgliedsstaaten einräumt, muss von diesen nicht übernommen werden.

Deutschland scheint "fakultativ" schlicht mit "kann" übernommen zu haben...
Und jetzt streitet man sich drum, was eigentlich damit nun genau gemeint sein könnte....


Geschrieben von Thomas KempenichFür Feuerwehr, KATS, Bund und Polizei gibt es keine Ausnahmen, also muss die Einzelgenehmigung bei Zulassung vorliegen.

Genau DAS steht SO sicher nicht im § 3 der EG-FGV....


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorThom8as 8K., Geisenheim / Hessen565344
Datum22.06.2009 15:114135 x gelesen
das steht aber so im BGBl und ist am 29.04.2009 in kraft getreten.

Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Erteilung von EG-Genehmigungen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge
aus Nr. 21 vom 27.04.2009, Seite 872


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW565347
Datum22.06.2009 15:224118 x gelesen
Geschrieben von Thomas Kempenichdas steht aber so im BGBl

komisch, beim Bundesjustizministerium stehts auch mit "kann"...
http://www.gesetze-im-internet.de/eg-fgv/__3.html


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


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AutorMich8ael8 O.8, Gelsenkirchen / NRW565354
Datum22.06.2009 15:484068 x gelesen
Man könnte das "kann" in §3 EG-FGV Abs. 3 über den §3 EG-FGV Abs. 1 herleiten.
In diesem steht, dass die Bestimmungen der Richtlinie 2007/46/EG anzuwenden sind. (Nur mal eine Idee...)


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW566031
Datum25.06.2009 12:113901 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinower hat seit 29.04.2009 ein Neufahrzeug (!) für Fw oder KatS zugelassen (oder das versucht) und wurde von der Zulassungsstelle auch (bzw. welche) Form der Genehmigung nach der neuen EG-FGV verlangt?

gabs wirklich nicht mehr Neuzulassungen mit Problemen wegen fehlender Genehmigung nach EG-FGV (oder hat das alternativ gar keinen interessiert)?


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


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AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin566043
Datum25.06.2009 13:003835 x gelesen
Hallo,

vielleicht mal an die entsprechenden Kollegen hier in Berlin wenden, falls kein Kontakt besteht, gibts die Kontaktdaten per PM.
Hier wurden seit dem sowohl RTW als auch LHF zugelassen.

Gruß
Sebastian


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW583547
Datum22.09.2009 10:113748 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinower hat seit 29.04.2009 ein Neufahrzeug (!) für Fw oder KatS zugelassen (oder das versucht) und wurde von der Zulassungsstelle auch (bzw. welche) Form der Genehmigung nach der neuen EG-FGV verlangt?

gibts hier neuere Erkenntnisse aus Erfahrungen mit der Zulassung von Neufahrzeugen?


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


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 22.06.2009 12:53 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 22.06.2009 14:18 Thom7as 7K., Geisenheim
 22.06.2009 14:22 Mich7ael7 O.7, Gelsenkirchen
 22.06.2009 14:40 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 22.06.2009 14:47 Thom7as 7K., Geisenheim
 22.06.2009 14:57 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 22.06.2009 15:11 Thom7as 7K., Geisenheim
 22.06.2009 15:22 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 22.06.2009 15:48 Mich7ael7 O.7, Gelsenkirchen
 22.06.2009 14:47 Mich7ael7 O.7, Gelsenkirchen
 22.06.2009 14:54 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 25.06.2009 12:11 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 25.06.2009 13:00 Seba7sti7an 7R., Berlin
 22.09.2009 10:11 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
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