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Thema | Gebühren für Fehleinsätze (war: Rauch erzeugen im Wald) | 13 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 565465 | |||
Datum | 22.06.2009 20:37 | 5735 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Sebastian Kahl Dieses ergibt sich i.d.R. aus der Gebührenordnung für die Feuerwehr der jeweiligen Gemeinde. zu über 90% ist dort der Passus enthalten, dass Fehlarlame von dem Verursacher zu tragen sind. in welchen Bundesländern ist das denn so möglich? Für NRW sehe ich (abgesehen von den Betreibern von BMA) keine Rechtsgrundlage dafür. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 565466 | |||
Datum | 22.06.2009 20:39 | 4093 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Henning Koch Für NRW sehe ich (abgesehen von den Betreibern von BMA) keine Rechtsgrundlage dafür. Das gilt für Sachsen ebenso! mkg hwk | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Visselhövede / NDS | 565471 | |||
Datum | 22.06.2009 20:54 | 4028 x gelesen | |||
Ich habe hier einige Gebührenordnungen liegen (aus NDS und Bremen), denen ich dieses so entnehme. Zumindest wenn man sich darüber einig ist, dass es als grob fahrlässig angesehen werden kann, große Nebel- oder Ruchmengen zu erzeugen, welche von Außenstehenden sicherlich als Begleiterscheinung eines Feuers interpretiert werden. Die aus diesem Verhalten resultierende Alarmierung der Feuerwehr durch einen Dritten dürfte damit Gebührenbewährt sein. Und da auch die Komunen immer weniger zu verschenken haben, wird die Wahrscheinlichkeit der Berechnung eines solchen Einsatzes immer größer. Ich möchte betonen, dass ich hier ausschließlich meine eigene Meinung vertrete! Und wie jedem Anderen, unterlaufen auch mir Fehler. Dieses bitte ich zu berücksichtigen. DANKE | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 565472 | |||
Datum | 22.06.2009 20:59 | 3988 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Sebastian Kahl Ich habe hier einige Gebührenordnungen liegen (aus NDS und Bremen), denen ich dieses so entnehme. Link zum Wortlaut? Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Visselhövede / NDS | 565475 | |||
Datum | 22.06.2009 21:10 | 3947 x gelesen | |||
Für Bremen wäre das z. B. Feuerwehr- Bremen Für alle anderen Gemeinden bitte infach Googl´n. Das sind nämlich wirklich viele. Suche nach -> Gebührenordnung, Feuerwehr, *Gemeinde* Viel Spaß beim lesen ;o) Gruß, Sebastian Ich möchte betonen, dass ich hier ausschließlich meine eigene Meinung vertrete! Und wie jedem Anderen, unterlaufen auch mir Fehler. Dieses bitte ich zu berücksichtigen. DANKE | |||||
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Autor | Rand8y T8., Münster / NRW | 565499 | |||
Datum | 23.06.2009 00:57 | 4023 x gelesen | |||
Hm, aufgrund der Formulierung der Gebührenordnung bei uns würde ich das aber auch so deuten: Gebührenordung Feuerwehr Münster | |||||
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Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 565501 | |||
Datum | 23.06.2009 01:33 | 3797 x gelesen | |||
Morgen, Geschrieben von Randy Taylor Hm, aufgrund der Formulierung der Gebührenordnung bei uns würde ich das aber auch so deuten: aufgrund welcher Stelle? mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Visselhövede / NDS | 565510 | |||
Datum | 23.06.2009 08:48 | 3722 x gelesen | |||
In der Tat sehe ich bei der Gebührenordnung "Münster" auch keinen Hinweis darauf. Ich möchte betonen, dass ich hier ausschließlich meine eigene Meinung vertrete! Und wie jedem Anderen, unterlaufen auch mir Fehler. Dieses bitte ich zu berücksichtigen. DANKE | |||||
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Autor | Jan 8P., Arnsberg / NRW | 565521 | |||
Datum | 23.06.2009 09:15 | 3758 x gelesen | |||
In unserer Gebührensatzung Klick wird in §2 (1) auf den §41 (2) im FSHG NRW verwiesen Dort steht:
Sind damit nicht auch Fehlarlarme abgedeckt (insbesondere unter (1) "Herbeiführen einer Gefahr") ? Dieser Post gibt nur meine ganz private Meinung wieder und steht in keinem Zusammenhang mit irgendwelchen Organisationen, Institutionen, Firmen o.ä. | |||||
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Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 565538 | |||
Datum | 23.06.2009 10:11 | 3659 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan PaterSind damit nicht auch Fehlarlarme abgedeckt (insbesondere unter (1) "Herbeiführen einer Gefahr") ? Nein, Voraussetzung für (1) ist, dass eine Gefahr oder ein Schaden bestanden hat Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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Autor | Jan 8P., Arnsberg / NRW | 565683 | |||
Datum | 23.06.2009 16:42 | 3648 x gelesen | |||
Wäre das nicht in diesem Fall mit dem künstlich Rauch gegeben gewesen? Dieser Post gibt nur meine ganz private Meinung wieder und steht in keinem Zusammenhang mit irgendwelchen Organisationen, Institutionen, Firmen o.ä. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 565684 | |||
Datum | 23.06.2009 16:45 | 3637 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan PaterWäre das nicht in diesem Fall mit dem künstlich Rauch gegeben gewesen? Was ist daran so gefährlich? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Visselhövede / NDS | 565706 | |||
Datum | 23.06.2009 17:58 | 3580 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan Pater Sehe ich erstmal auch so. Allerdings könnte eine Gemeinde ja argumentieren, dass das "Vortäuschen" einer Gefahrensituation dem Herbeiführen einer tatsächlichen Gefahrensituation gleich kommt. Für den Alarmierenden ist der Unterschied nicht zu erkennen. Und der Einsatz erfolgte auf Grund dieser Täuschung. Könnte für den verursacher eng werden. Ich aber kein Jurist... Also ist die Annahme rein spekulativ! Ich möchte betonen, dass ich hier ausschließlich meine eigene Meinung vertrete! Und wie jedem Anderen, unterlaufen auch mir Fehler. Dieses bitte ich zu berücksichtigen. DANKE | |||||
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