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ThemaAnzahl einer Bootsbesatzung14 Beträge
RubrikTaktik
 
AutorChri8sti8an 8M., Maintal / Hessen565660
Datum23.06.2009 15:427306 x gelesen
Hallo Forumsuser und stille Mitleser!

Habe nach einer Unterhaltung über Einsätze am und auf dem Wasser stellten sich mir folgende Fragen:

Gibt es eigentlich eine Norm, DV oder ähnliches zum Thema Besatzung auf Booten?

Wieviel Feuerwehrmänner (SB) sind mindestens bzw. maximal auf einem Boot als Besatzung mitzunehmen?

Zählt der Bootsführer als Maschinist oder als Fahrzeugführer?


MKG Christian

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Es handelt sich um meine persönliche Meinung...

http://www.feuerwehr-maintal.de

Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht,
beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.

Oberverwaltungsgericht Münster 10A 363/86 11.12.1987
----

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AutorStef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz565664
Datum23.06.2009 16:054889 x gelesen
Geschrieben von Christian MüllerGibt es eigentlich eine Norm, DV oder ähnliches zum Thema Besatzung auf Booten?
SportbootFüV-Bin
BinSchStrO

Geschrieben von Christian MüllerWieviel Feuerwehrmänner (SB) sind mindestens bzw. maximal auf einem Boot als Besatzung mitzunehmen?
Ich würde mal behaupten, das hängt vom Boot ab..

Kreisausbildung RLP für Bootsfüher kann ich dir noch bieten...

Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorChri8sti8an 8M., Maintal / Hessen565670
Datum23.06.2009 16:144695 x gelesen
Beim schnellen überfliegen der Kreisausbildung RLP würde ich auf mindestens 3 Feuerwehrmänner (SB) tendieren
(Bootsführer - Fahrzeugführer/Truppführer, Bootsmann- Maschinist und ein Dritter - Truppmann)

Somit hätte man wieder einen selbstständigen Trupp.


MKG Christian

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Es handelt sich um meine persönliche Meinung...

http://www.feuerwehr-maintal.de

Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht,
beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.

Oberverwaltungsgericht Münster 10A 363/86 11.12.1987
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AutorTom 8S., Burgkunstadt / Bay565673
Datum23.06.2009 16:184572 x gelesen
Also bei den Herren der Wasserrettung ist meistens üblich
ein Bootsführer, ein Bootsgast und ein Rettungsschwimmer (der ins Wasser geht).
Die entsprechende Ausbildung regelt die Prüfungsordnung Boot, wobei
DLRG und WAWA sich selbst relativ hohe anforderungen gesetzt haben.

Je nach Eisatz wird die besatzung sicherlich varieren.


Der Bootsführer ist Fahrzeugführer und der alleinig verantwortliche auf dem Boot...


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AutorEric8 P.8, Hohentengen a.H. / Baden Württemberg565677
Datum23.06.2009 16:264570 x gelesen
Hallo Christian,

ich würde mal sagen, das hängt vom Boot ab. Kommt auch drauf an, ob eine TS drauf ist oder z.B. Taucher mitfahren. Außerdem können ja nur soviele Personen mitfahren, wie Schwimmwesten vorhanden sind.
Wir fahren standartmäßig mit 3-4 Mann. Da kommt man noch schnell genug von A nach B und man kann noch falls nötig andere Personen mitnehmen.
Gruß Eric


Das ist natürlich ausschließlich meine private und eigene Meinung !

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AutorRamo8n K8., Bremen / Bremen565705
Datum23.06.2009 17:544555 x gelesen
Moin Moin,

ich habe bei mir nur eine alte (1981) KatS-DV 282 gefunden. Dort wird für motorisierte Boote mindestens gefordert:
1x Bootsführer
1x Bootsmann

in wie weit diese KatS-DV mal aktualisiert und für die Feuerwehr überarbeitet wurde, kann ich aber so nicht sagen.

Bei der DLRG gibt es die Anweisung für den Bootsdienst in der DLRG, hier wird für MRB der DLRG gefordert:
1x Bootsführer
1x Bootsgast

diese sind nur für den Betrieb des Bootes zuständig, zusätzliches Personal wie Taucher, Sanitäter, Ärzte, etc. wird gesondert gerechnet.

Da wir bei uns größere Boote haben, gehen diese in aller Regel mit einem Bootsführer und 2 Bootsgasten in den Einsatz.

Wie viele Personen im Boot maximal befördert werden können, wird durch den Bootstyp vorgegeben und ist zum Beispiel auch auf der Typplakette im Boot angegeben.


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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz565707
Datum23.06.2009 17:594497 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian MüllerBeim schnellen überfliegen der Kreisausbildung RLP würde ich auf mindestens 3 Feuerwehrmänner (SB) tendieren
(Bootsführer - Fahrzeugführer/Truppführer, Bootsmann- Maschinist und ein Dritter - Truppmann)

Da tendierst du völlig richtig, für RTB 1-3 ist die Besatzung 1:2, selbständiger Trupp.

Für MZB ist m.E. dann Besatzung 1:5.


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern565712
Datum23.06.2009 18:314401 x gelesen
Hallo,


für unser MZB (10 Mann maximal) gilt:

Wasserrettung/THL/Öl 4 Mann
Feuer 5 Mann (davon 2 ausgerüstete AGT)

Ansonsten je nach Bedarf auf- oder abstocken, aber so wie oben wird bei Alarm ausgerückt.


Gruß
Christian





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AutorJörg8-Mi8cha8el 8H., Essen / NRW565717
Datum23.06.2009 18:504318 x gelesen
Hallo zusammen,
es gibt meines Wissens nach keine verbindliche DV für die Besatzung eines MZB. Sicherlich wird jede Feuerwehr für sich regeln, mit welcher Besatzung die jeweiligen MZB besetzt werden. Weiterhin spielt die Bauart und die von der Herstellerwerft vorgegebene max. Belastung hier eine Rolle.
Bei uns (Feuerwache Essen-Kupferdreh) wird das MZB mit der LF Besatzung (sprich, im Normalfall mit 1-3, ein Bootsführer, ein Einheitsführer, mind. ein Rettungsassistent, ein Feuerwehrmann SB), besetzt. Das ist für die normalen Wasserrettungseinsätze völlig ausreichend.

Gruß Jörg


Alle von mir hier im Forum verfassten Beiträge geben ausschließlich meine persönliche Meinung, bzw. Interpretation zu den besprochenen Sachverhalten wieder und sind kein offizielles Statement meiner Dienststelle.

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AutorStef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz565749
Datum23.06.2009 21:524278 x gelesen
1x Bootsmann = 1x Bootsgast?


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorRamo8n K8., Bremen / Bremen565753
Datum23.06.2009 22:254142 x gelesen
Ja, ich glaube schon. In der alten DV wird der Begriff Bootsmann verwendet und bei der DLRG heisst das ganze Bootsgast. Ich nehme aber an, dass beides die gleiche Funktion bezeichnet.


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AutorBern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern565754
Datum23.06.2009 22:254272 x gelesen
Sorry einmal Bootsgast ist nicht gleich Bootsmann. Mein Bootsmann muss meine Kommados ohne Rückfrage verstehen.Und selbst wenn ich im Ferienprogramm mein Boot voll hab, würde ich nicht ohne Bootsmann fahren.

Grüße

Bernadette

Bootsführerin im THW


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AutorRamo8n K8., Bremen / Bremen565761
Datum23.06.2009 23:034196 x gelesen
Geschrieben von Bernadette SchedlMein Bootsmann muss meine Kommados ohne Rückfrage verstehen

Genau das gilt für einen Bootsgasten aber auch. Bootsgasten sind ausgebildete Helfer, die eine entsprechende Fachausbildung Wasserrettungsdienst abgeschlossen haben und dann an Bord für so Sachen verantwortlich sind wie festmachen, Schleppverbindungen herstellen, Personen aus dem Wasser ins Boot holen, Verletzte betreuen, sich um nicht ausgebildete Personen auf dem Boot kümmern, etc.


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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen565762
Datum23.06.2009 23:124155 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Bernadette Schedl:
Sorry einmal Bootsgast ist nicht gleich Bootsmann. Mein Bootsmann muss meine Kommados ohne Rückfrage verstehen.
Na ja, die DLRG wird mit dem "Bootsgast" bestimmt auch keinen Gast auf dem Boot meinen... ;-)

Siehe auch Wikipedia: Bootsgast und Bootsmann, oder hier: DLRG Ausbildungsseminar Seemannschaft - sowie diverse andere Links, die Google auf die Suchwörter "DLRG Bootsgast" auswirft, und die verdeutlichen, daß der "Bootsgast" bei der DLRG schon irgendwie zur (ausgebildeten) Besatzung gehört.


Gruß

Daniel


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 23.06.2009 15:42 Chri7sti7an 7M., Maintal
 23.06.2009 16:05 Stef7an 7J., Birlenbach
 23.06.2009 16:14 Chri7sti7an 7M., Maintal
 23.06.2009 16:18 Tom 7S., Burgkunstadt
 23.06.2009 17:59 Dani7el 7M., Jockgrim
 23.06.2009 16:26 ., Hohentengen a.H.
 23.06.2009 17:54 Ramo7n K7., Bremen
 23.06.2009 21:52 Stef7an 7J., Birlenbach
 23.06.2009 22:25 Ramo7n K7., Bremen
 23.06.2009 22:25 Bern7ade7tte7 S.7, Marxheim
 23.06.2009 23:03 Ramo7n K7., Bremen
 23.06.2009 23:12 Dani7el 7R., Peine
 23.06.2009 18:31 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 23.06.2009 18:50 Jörg7-Mi7cha7el 7H., Essen
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