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Thema | Fahrzeugzulassung als So-KFZ seit 29.04.2009? (EG-FGV) | 14 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 565315 | |||
Datum | 22.06.2009 12:53 | 7718 x gelesen | |||
Hallo, wer hat seit 29.04.2009 ein Neufahrzeug (!) für Fw oder KatS zugelassen (oder das versucht) und wurde von der Zulassungsstelle auch (bzw. welche) Form der Genehmigung nach der neuen EG-FGV verlangt? Aktueller Stand hier wäre die Forderung nach einer Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV. (Die Diskussion der Anwendungsbereiche der EG-FGV die in § 3 EG-FGV genannt sind, war bisher nicht hilfreich, weil aus dem Satz "Die Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung nach der Richtlinie 2007/46/EG kann für folgende Fahrzeuge erteilt werden: ... 2. Fahrzeuge, die für den Einsatz durch die Streitkräfte, den Katastrophenschutz, die Feuerwehr und die Ordnungskräfte konstruiert und gebaut sind,..." alles mögliche zu interpretieren wäre... (Kann = muss nicht, kann/darf aber verlangt werden Kann = entweder Typ- oder Einzelgenehmigung - aber wer legt das dann jeweils fest?) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Geisenheim / Hessen | 565326 | |||
Datum | 22.06.2009 14:18 | 4623 x gelesen | |||
Hallo, unser ELW1 wurde am 03.06.2009 zugelassen, die erforderliche Genehmigung nach § 13 musste eingeholt werden, da die BRD, vertreten durch das Verkehrsministerium, die in der EWG-Richtlinie in Aussicht gestellte Ausnahmen nicht in das nationale Recht übernommen hat. Daher muss nun eine Betriebserlaubniss vorgelegt werden. Sicher sind wir Weltmeister in der Steigerung von Verwaltungsdienstleisten. Zum Nachlesen sehe bitte unter BGBL. I 2009, Ausgabe 21 vom 27.04.2009, Seite 872 Einzelgenehmigungen / Betriebserlaubnisse Zum 29.04.2009 haben sich einige Änderungen im Zusammenhang mit der Erlangung von Betriebserlaubnissen für einzelne Kraftfahrzeuge ergeben. Aufgrund der Richtlinie 2007/46/EG des europäischen Parlamentes und der Neufassung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO) benötigen Fahrzeuge, für die keine EG-Typgenehmigung beim Kraftfahrt-Bundesamt registriert ist, eine behördliche Bestätigung, dass das Fahrzeug den geltenden Bauvorschriften entspricht, bevor diese zum Straßenverkehr zugelassen werden können. Diese Einzelgenehmigungen/Betriebserlaubnisse werden im Bundesland Hessen von Bündelungsbehörden erteilt. Auf Antrag wird * für Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis gem. § 19 Abs. 2 StVZO auf der Grundlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen gem. § 21 StVZO erteilt, * für Neufahrzeuge eine Einzelgenehmigung auf der Grundlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen gem. § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) erteilt. nullnullnicht | |||||
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Autor | Mich8ael8 O.8, Gelsenkirchen / NRW | 565329 | |||
Datum | 22.06.2009 14:22 | 4506 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinoaber wer legt das dann jeweils fest?) Siehe Art.2 Abs. 3 Die Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung gemäß dieser Richtlinie ist für folgende Fahrzeuge fakultativ möglich: [...] b) Fahrzeuge, die für den Einsatz durch die Streitkräfte, den Katastrophenschutz, die Feuerwehr und die Ordnungskräfte konstruiert und gebaut sind, und [...] Bedeutung liegt auf "fakultativ" (freiwillig, auf eigenen Willen, usw.) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 565331 | |||
Datum | 22.06.2009 14:40 | 4384 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael OlbrischSiehe Art.2 Abs. 3 Wo liest Du das in welchem Art. 2 der EG-FGV? 1. Gibts in der FGV keine Art. sondern §§. 2. Hab ich den § 3 verlinkt, da steht wörtlich in "(3) Die Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung nach der Richtlinie 2007/46/EG kann für folgende Fahrzeuge erteilt werden: 1. Fahrzeuge, die hauptsächlich für den Einsatz auf Baustellen, in Steinbrüchen, in Häfen oder auf Flughäfen konstruiert und gebaut sind; 2. Fahrzeuge, die für den Einsatz durch die Streitkräfte, den Katastrophenschutz, die Feuerwehr und die Ordnungskräfte konstruiert und gebaut sind, und..." Da steht zwar "kann", aber was das genau heißt ist offensichtlich umstritten. "Fakultativ" steht da in jedem Fall nicht... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Geisenheim / Hessen | 565334 | |||
Datum | 22.06.2009 14:47 | 4283 x gelesen | |||
Es gilt seit 27.04.2009 nationales Recht. Was die EG fakultativ ihren Mietgliedsstaaten einräumt, muss von diesen nicht übernommen werden. Für Feuerwehr, KATS, Bund und Polizei gibt es keine Ausnahmen, also muss die Einzelgenehmigung bei Zulassung vorliegen. In Hessen gibt es extra zwei Bündelungsbehörden (Süd und Nord), damit die Genehmigung in 5 Arbeitstagen vorliegt. | |||||
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Autor | Mich8ael8 O.8, Gelsenkirchen / NRW | 565335 | |||
Datum | 22.06.2009 14:47 | 4360 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoWo liest Du das in welchem Art. 2 der EG-FGV? Richtlinie 2007/46/EG Kapitel 1, Allgemeine Bestimmumgen dort der Artikel 2, Abs. 3 Auf die o.g. RiLi bezieht sich der § 13 RG-FGV Geschrieben von Ulrich Cimolino Die Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung nach der Richtlinie 2007/46/EG kann für folgende Fahrzeuge erteilt werden: Du fragtest nach dem "kann" und wer dieses "kann" festlegt, ich nannte die Quelle. 2007/45/RG Seite 4 | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 565337 | |||
Datum | 22.06.2009 14:54 | 4224 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael OlbrischGeschrieben von Ulrich Cimolino der § 3 der EG-FGV ist offensichtlich zum größten Teil (aber nicht wörtlich!) aus dem Art. 2 abgeschrieben worden. Dort steht "kann" Geschrieben von Michael Olbrisch Du fragtest nach dem "kann" und wer dieses "kann" festlegt, ich nannte die Quelle. s.o. - es gilt in Deutschland die EU-FGV - da steht das, was ich hier verlinkt und reinkopiert habe... Evtl. hat man ja versucht, über diese Formulierung eine Ausnahme für die SoKFZ (Fw etc.) zu regeln, das ist aber wohl nicht gelungen, wenns ganze Bundesländer gibt, die das anders auffassen.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 565339 | |||
Datum | 22.06.2009 14:57 | 4310 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas KempenichWas die EG fakultativ ihren Mietgliedsstaaten einräumt, muss von diesen nicht übernommen werden. Deutschland scheint "fakultativ" schlicht mit "kann" übernommen zu haben... Und jetzt streitet man sich drum, was eigentlich damit nun genau gemeint sein könnte.... Geschrieben von Thomas Kempenich Für Feuerwehr, KATS, Bund und Polizei gibt es keine Ausnahmen, also muss die Einzelgenehmigung bei Zulassung vorliegen. Genau DAS steht SO sicher nicht im § 3 der EG-FGV.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Geisenheim / Hessen | 565344 | |||
Datum | 22.06.2009 15:11 | 4162 x gelesen | |||
das steht aber so im BGBl und ist am 29.04.2009 in kraft getreten. Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Erteilung von EG-Genehmigungen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge aus Nr. 21 vom 27.04.2009, Seite 872 | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 565347 | |||
Datum | 22.06.2009 15:22 | 4146 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Kempenichdas steht aber so im BGBl komisch, beim Bundesjustizministerium stehts auch mit "kann"... http://www.gesetze-im-internet.de/eg-fgv/__3.html ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mich8ael8 O.8, Gelsenkirchen / NRW | 565354 | |||
Datum | 22.06.2009 15:48 | 4094 x gelesen | |||
Man könnte das "kann" in §3 EG-FGV Abs. 3 über den §3 EG-FGV Abs. 1 herleiten. In diesem steht, dass die Bestimmungen der Richtlinie 2007/46/EG anzuwenden sind. (Nur mal eine Idee...) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 566031 | |||
Datum | 25.06.2009 12:11 | 3929 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinower hat seit 29.04.2009 ein Neufahrzeug (!) für Fw oder KatS zugelassen (oder das versucht) und wurde von der Zulassungsstelle auch (bzw. welche) Form der Genehmigung nach der neuen EG-FGV verlangt? gabs wirklich nicht mehr Neuzulassungen mit Problemen wegen fehlender Genehmigung nach EG-FGV (oder hat das alternativ gar keinen interessiert)? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 566043 | |||
Datum | 25.06.2009 13:00 | 3860 x gelesen | |||
Hallo, vielleicht mal an die entsprechenden Kollegen hier in Berlin wenden, falls kein Kontakt besteht, gibts die Kontaktdaten per PM. Hier wurden seit dem sowohl RTW als auch LHF zugelassen. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 583547 | |||
Datum | 22.09.2009 10:11 | 3772 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinower hat seit 29.04.2009 ein Neufahrzeug (!) für Fw oder KatS zugelassen (oder das versucht) und wurde von der Zulassungsstelle auch (bzw. welche) Form der Genehmigung nach der neuen EG-FGV verlangt? gibts hier neuere Erkenntnisse aus Erfahrungen mit der Zulassung von Neufahrzeugen? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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