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ThemaHilfeleistungspflicht auf Alarmfahrt war:So nicht! Fahrzeugbrand oh...16 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg568840
Datum08.07.2009 13:116823 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Lars TiedemannKönnte nämlich sein, daß man sich dann wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten muß...

Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich auf anfahrt zum Gerätehaus bin und an der Einsatzstelle vorbei komme?
Wobei man hier unterscheiden muss:
a) alleine im Privat PKW
b) alleine in einem Führungs- oder Transportfahrzeug (z.B. Kdow, MTF, GW-Transport)
c) alleine mit LF (rückt laut AAO bei dem Stichwort als erstes aus bzw. ist sogar einziges LF am Standort)

Ich denke mal im Fall c) ist klar, dass ich erstmal Manschaft holen fahre, da wird mir sicherlich keiner nen Strik draus drehen.
Aber wie sieht es in den anderen beiden Fällen aus? Als Einsatz nehmen wir mal einen VU mit eingeklemter Person.

Gruß Patrick


Das war meine Meinung

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg568842
Datum08.07.2009 13:194105 x gelesen
Aus meiner Sicht:
Fall a): normale Hilfeleistung wie jeder andere Bürger auch.
Fall b): normale Hilfeleistung wie jeder andere Bürger auch (+ qualifizierte Notfallmeldung über Funk)
Fall c): mindestens qualifizierte Notfallmeldung über Funk, dann Entscheidung je nach Situation nach Rücksprache mit den Verantwortlichen.


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein: www.helferportal.org

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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg568846
Datum08.07.2009 13:244083 x gelesen
Hallo Udo!

Was meinst du mit Notfallmeldung? Ne erste Lagemeldung oder was?
Ich hatte ja schon geschrieben, dass das unter der Annahme passiert, dass ich den Alarm bereits erhalten habe und jetzt auf dem Weg zum Gerätehaus bin um dann auszurücken.
Wenn noch kein Alarm aufgelaufen ist, ist klar, dass ich dann in allen drei Fällen anhalte um zu helfen.

Gruß Patrick


Das war meine Meinung

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz568853
Datum08.07.2009 13:583857 x gelesen
Geschrieben von Patrick WeegenWas meinst du mit Notfallmeldung? Mit dem Telefon wählt man die 112, wenn du Funk hast, kannst du dir das Wählen sparen ;-)
Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorBern8har8d G8., München / Bayern568854
Datum08.07.2009 14:203755 x gelesen
Ich denke mal im Fall c) ist klar, dass ich erstmal Manschaft holen fahre, da wird mir sicherlich keiner nen Strik draus drehen.
Aber wie sieht es in den anderen beiden Fällen aus? Als Einsatz nehmen wir mal einen VU mit eingeklemter Person.

Warum? Du bist vor Ort, und wenn als einziger FDL, dann bist Du ja der Maschinist. d.h. Du kannst evtl. eine rudimentäre Verkehrsabsicherung aufbauen, und wenn der PKW brennen sollte, wirst Du auch alleine einen Schnellangriff vornehmen können. Auch die Erste Hilfe kann bzw. muss man alleine beginnen... Die restliche Mannschaft kann ja mit einem MTW/MZF bzw. anderen Fahrzeugen nachrücken.
Weiterfahren würde ich nicht . Kommt auch nicht so gut bei den Beteiligten/ Betroffenen an.
Sollte allerdings das Fahrzeug das einzige am Standort sein, dann ... weiß ich auch nicht, was ich machen würde...


Es handelt sich hier ausschließlich um meine private Meinung. Sie kann durchaus von der meines Arbeitgebers, und/oder Vorgesetzten abweichen. Dies ist weder beabsichtigt noch als beabsichtigt anzusehen.

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz568856
Datum08.07.2009 14:283675 x gelesen
Geschrieben von Bernhard GlasSollte allerdings das Fahrzeug das einzige am Standort sein, dann ... weiß ich auch nicht, was ich machen würde. genau das gleiche..wenn nur ein Fahrzeug vorhanden ist, dann kann der Ort ja nicht sooo groß sein, dass man die E.-Stelle auch zu Fuss erreichen könnte?
Ausserdem ist das der gleiche Fall, als wäre das Fahrzeug außer Dienst (Wekstatt etc.)...dann muß Hilfe von einem anderen Standort kommen
Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorChri8sti8an 8H., Karlsruhe / Baden-Württemberg568857
Datum08.07.2009 14:313620 x gelesen
Wenn ich mit einem Fahrzeug alleine unterwegs bin, melde ich mich normal S6 (nicht einsatzbereit) und bei einem Alarm wird dann normal automatisch ein anderes Fahrzeug bzw. eine andere Wehr alarmiert. Somit rollt ein gleichwertiges Fahrzeug zur E-Stelle. Ich bleibe am Einsatzort und helfe.


Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun.

Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird.

WICHTIGER HINWEIS!
Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung.

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg568866
Datum08.07.2009 15:413463 x gelesen
Sorry, da war der Zusammenhang nicht ganz klar, ich hätte die Beiträge davon lesen sollen.

Wenn der Alarm bereits raus ist, und unter der Voraussetzung, das das Dienstfahrzeug mit dem ich unterwegs zur Unterkunft/Gerätehaus bin absolut unabkömmlich ist, sehe ich (meiner Meinung nach) keinen Grund, anzuhalten.
Ob sich die Funkmeldung erübrigt, ergibt sich, meiner Meinung nach, nach dem ersten Augenschein, vielleicht stellt sich die Lage ja völlig anders dar als die Alarmmeldung aussagt.


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein: www.helferportal.org

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AutorMart8in 8P., Niederscheld / Hessen568870
Datum08.07.2009 15:513395 x gelesen
Hallo zusammen
erstmal zitiere ich jetzt den § um den es sich dabei handelt:

§ 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist , wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


das ganze sehe ich so: (meine ganz persönliche Meinung die ich allerdings auch so schon öfters gehört habe)

Wenn ich zum Einsatz alarmiert werde habe ich am Einsatz teilzunehmen. (In Hessen)
§ 11 HBKG
Rechtsstellung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen

(1) Die Rechte und Pflichten der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind durch Ortssatzung zu regeln, soweit sich nichts anderes aus diesem Gesetz ergibt. Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen haben an Einsätzen und an angeordneten oder genehmigten Übungen und Ausbildungsveranstaltungen teilzunehmen und Weisungen vorgesetzter Personen nachzukommen.


Die Pflicht aus §11 HBKG (keine Ausnahme) sehe ich Größer als die Plicht aus 323c StGB. (ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten )

Daher sehe ich vom Grundsatz oder besser Gesetz her kein Problem [egal wie man sich entscheidet oder in welcher Situation (a,b oder c)]

Ansonsten kann man da pauschal eigentlich nichts sagen was man machen soll da es immer auf die örtlichen gegebenheiten und die Situation ankommt...

Gruß Martin


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AutorChri8sti8an 8W., Münster / NRW568876
Datum08.07.2009 16:103349 x gelesen
Nur so für die Leute, die es interessiert. Thematisch vll interessant, um ein wenig zu sehen, wie das ganze Thema andere sehen:

Ich habe als Vorpraxis zu meinem angestrebten Studium 8 Wochen Praktikum bei dem Aufbauer Schlingmann in Dissen gemacht. Auch dort wird darauf geachtet, dass Vorführfahrzeuge auf jedem Weg, den sie machen, zumindest einen vollen Tank haben, um im Fall der Fälle nicht einfach vorbeifahren zu müssen. Ob auf dem Auto dann "Feuerwehr" steht oder wie bei den Vorführern "Schlingmann" ist Otto Normal ja erst einmal egal. Das sieht nicht die Aufschrift, sondern nur ein großes rotes Auto mit blauen Lichtern auf dem Dach. Ein Fahrzeugbrand, bei dem dann per Schnellangriff geholfen werden konnte, soll auch schon vorgekommen sein. Zu erwähnen ist an dieser Stelle vll noch, dass die Fahrer von Schlingmann oft zumindest in der FF tätig sind, einige auch darüber hinaus.

Meine Meinung:
Synchron dazu würde ich das in jeder anderen Situation sehen. Ob ich nun auf der Anfahrt zum Gerätehaus bin, auf einer Werkstattfahrt mit 'nem roten Auto oder was auch immer. Was zählt ist auch die Öffentlichkeitswirkung. Und wenn man die angesprochene Notfallmeldung lediglich mit einem kurzen Anhalten verbindet. So unabkömmlich kann kein Fahrzeug sein, als dass dafür ein Leben riskiert werden muss, nur weil jemand nicht ordentlich geguckt hat. Der Standort könnte ja auch per Funk gemeldet werden, so dass die Kameraden dann eventuell mit Bulli oder ähnlichem nachrücken könnten.


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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland568877
Datum08.07.2009 16:163302 x gelesen
Hallo,

also Geschrieben von Bernhard GlasSollte allerdings das Fahrzeug das einzige am Standort sein, dann ... weiß ich auch nicht, was ich machen würde... wie schon gesagt, dann ist der Ort i.d.R. auch eher überschaubar und dann kann man überlegen, vom Gerätehaus mit Privatpkw anzufahren, wenn bekannt ist, dass das einzige Fahrzeug schon da ist.
Bei VU mit eingeklemmter Person sollte eh schon Verstärkung am rollen sein , also würde ich anhalten und nach Möglichkeit Hilfe leisten,

viele Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorFlor8ian8 P.8, Breitscheid / Rheinland-Pfalz568878
Datum08.07.2009 16:173303 x gelesen
Geschrieben von Stefan Jurgahngenau das gleiche..wenn nur ein Fahrzeug vorhanden ist, dann kann der Ort ja nicht sooo groß sein, dass man die E.-Stelle auch zu Fuss erreichen könnte?

Es soll aber auch durchaus vorkommen das eine Feuerwehr für mehrere Ortsteile zuständig ist und nur ein Fahrzeug hat. Wenn ich bei uns zu Fuss zur Einsatzstelle wöllte hätte ich stellenweise schon ein paar Kilometer zu laufen, weil ein LF für 13 Ortsteile auf über 12 km².


Das ist meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr

Gruß Florian

www.ff-breitscheid.de

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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg568880
Datum08.07.2009 16:223279 x gelesen
Geschrieben von Christian WagnerEin Fahrzeugbrand, bei dem dann per Schnellangriff geholfen werden konnte, soll auch schon vorgekommen sein.

Hab ich das nicht erst in ner Feuerwehrbravo gelesen, allerdings war es da glaub ich ein vorführfahrzeug mit Ulmer kennzeichen.

Natürlich werde ich nicht vorbeifahren, wenn ich sehe, dass da einer kurz vor dem verbrennen ist. Dann lieber anhalten, Gummiwurst raus (sofern vorhanden, sonst muss halt ein guter alter C raus geholt werden) und Attacke!
Blöd wirds nur dann, wenn es mal so geht wie bei nem gemeldeten Wohnungsbrand bei uns letztes Jahr: MTF beim Stützpunkt zum Schläuche holen, LF16 beim Tanken und LF10/6 auf Einweisungsfahrt (vielleicht wars auch nur Bewegungsfahrt, weiß ich nimmer so genau). Die LF waren allerdings so schnell wieder am GH, dass noch nicht mal soviel leite da waren, dass voll besetzt werden konnte. Nur hat wohl der erste, der gekommen ist blöd geschaut, als die Fahrzeughalle leer war.

Gruß Patrick


Das war meine Meinung

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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg568881
Datum08.07.2009 16:253319 x gelesen
Geschrieben von Paul Bohlenwie schon gesagt, dann ist der Ort i.d.R. auch eher überschaubar und dann kann man überlegen, vom Gerätehaus mit Privatpkw anzufahren, wenn bekannt ist, dass das einzige Fahrzeug schon da ist.

Privat PKW ist zwar möglich, wurde hier ja aber schon zur genüge Diskutiert.
Zu Fuß wirds dann kompliziert, wenn die ES außerhalb liegt.

Gruß Patrick


Das war meine Meinung

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AutorFlor8ian8 P.8, Breitscheid / Rheinland-Pfalz568885
Datum08.07.2009 16:483262 x gelesen
Geschrieben von Christian Heitzmann Wenn ich mit einem Fahrzeug alleine unterwegs bin, melde ich mich normal S6 (nicht einsatzbereit) und bei einem Alarm wird dann normal automatisch ein anderes Fahrzeug bzw. eine andere Wehr alarmiert. Somit rollt ein gleichwertiges Fahrzeug zur E-Stelle.

Das geht aber nur wenn das System der Leitstelle das auch hergibt, in unserem Landkreis müsstest du dann jedes mal ein Fax schicken mit einer Ersatzeinheit die du benennst wenn du zum Tanken fährst oder PA Geräte tauschen oder ...., und das muss mit den entsprechenden Unterschriften versehen sein.


Das ist meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr

Gruß Florian

www.ff-breitscheid.de

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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland568925
Datum08.07.2009 20:403051 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Patrick WeegenPrivat PKW ist zwar möglich, wurde hier ja aber schon zur genüge Diskutiert. richtig, aber eher in Richtung erstes Fahrzeug vor Ort, soll/muss noch jemand nachkommen. Hier ist halt mal ne Ausnahme und sollte kein Problem darstellen (ich setze mal angepasste Fahrweise etc. voraus) denke ich mal.


so denn,
Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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 08.07.2009 12:20 Lars7 T.7, Oerel So nicht! Fahrzeugbrand ohne PSa gelöscht
 08.07.2009 13:11 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 08.07.2009 13:19 Udo 7B., Aichhalden
 08.07.2009 13:24 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 08.07.2009 13:58 Stef7an 7J., Birlenbach
 08.07.2009 15:41 Udo 7B., Aichhalden
 08.07.2009 14:20 Bern7har7d G7., München
 08.07.2009 14:28 Stef7an 7J., Birlenbach
 08.07.2009 16:17 Flor7ian7 P.7, Breitscheid
 08.07.2009 14:31 Chri7sti7an 7H., Karlsruhe
 08.07.2009 16:48 Flor7ian7 P.7, Breitscheid
 08.07.2009 16:16 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
 08.07.2009 16:25 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 08.07.2009 20:40 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
 08.07.2009 15:51 Mart7in 7P., Niederscheld
 08.07.2009 16:10 Chri7sti7an 7W., Münster
 08.07.2009 16:22 Patr7ick7 W.7, Albstadt
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