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ThemaAufgaben Leiter Atemschutz vs Aufgaben Atemschutzgerätewart13 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen571957
Datum23.07.2009 13:1012721 x gelesen
Hallo Zusammen,

wer kann mir Informationen zum Aufgabengebiet eines Leiter Atemschutz bei der FF geben. Mich würde die rechtliche Stellung innerhalb der FF (gegenüber Leiter der Feuerwehr und den jeweiligen Einheitenführern) interessieren.

Viele Grüße


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AutorMark8us 8S., Solingen / Nordrhein-Westfalen571959
Datum23.07.2009 13:216955 x gelesen
Hallo Falk,

Informationen zu den jeweiligen Aufgabengebieten findest Du in der FwDV 7 im Kapitel 4 KLICK MICH


Gruß

Markus


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg571963
Datum23.07.2009 13:486615 x gelesen
Geschrieben von Markus SchuchertInformationen zu den jeweiligen Aufgabengebieten findest Du in der FwDV 7 im Kapitel 4 KLICK MICH

Hallo Falk,

zusätzlich wäre wohl die Angabe des Bundeslands im Profil von Vorteil.

Gruß, MaWe

[X] Für eine Pflichtangabe Bundesland im Profil


Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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AutorMark8us 8S., Solingen / Nordrhein-Westfalen571964
Datum23.07.2009 13:566373 x gelesen
Hallo Markus,

also wenn ich mich recht erinnere gilt die FwDV in ganz D und wurde den Ländern zur Einführung empfohlen wenn ich das dem Deckblatt so recht entnehme.
Gibt sogar noch eine separate Ausführung des THW als DV 7.


Gruß

Markus


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg571966
Datum23.07.2009 14:017492 x gelesen
Geschrieben von Markus Schuchertalso wenn ich mich recht erinnere gilt die FwDV in ganz D und wurde den Ländern zur Einführung empfohlen wenn ich das dem Deckblatt so recht entnehme.

Hallo!
"Zur Einführung empfohlen" ist ungleich "eingeführt". Im Übrigen hab ich den "Leiter Atemschutz" -was auch immer das sein mag- in meiner FwDV 7 nicht gefunden. Daher wäre eine Eingrenzung woher den der Thread-Eröffner kommt nett, eine google-Suche nach "Leiter Atemschutz" hat nämlich keine wirkliche Erhellung gebracht.

Gruß, MaWe


Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW571971
Datum23.07.2009 14:126424 x gelesen
Geschrieben von Markus Weberwas auch immer das sein mag- in meiner FwDV 7 nicht gefunden.

In meiner Ausgabe von 2004 findet sich folgendes auf Seite 4:
Für die Aufgabenverteilung im Atemschutz sind bei Bedarf folgende Funktionen vorzusehen:
Funktion
Leiter des Atemschutzes
Verantwortungsbereich
• Beraten des Leiters der Feuerwehr
im Aufgabengebiet Atemschutz
• Kontrolle der persönlichen Atemschutznachweise
• Überwachen des Aufgabengebietes
Atemschutz einschließlich der
Aus- und Fortbildung
Voraussetzungen
Ausbildung als Atemschutzgeräteträger;
Ausbildung als Gruppenführer

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorJens8 M.8, Siele / NRW571978
Datum23.07.2009 14:385768 x gelesen
Hallo,

"Neukirchen-Vluyn" ist ja nun nicht gerade ein Name, der öfters vorkommt denke ich,
daher hat Google mir in wenigen Sekunden bestätigt, das es ein Ort in NRW ist. :-)

Gruß


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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz571979
Datum23.07.2009 14:486254 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannIn meiner Ausgabe von 2004
Ich finde das schon etwas seltsam. Meine Ausgabe heisst: "Stand:2002 mit Änderungen 2005" welche ist denn nun die "Richtige"? oder gibt es doch Bundesland abhängige Varianten?

Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW571981
Datum23.07.2009 14:526289 x gelesen
Geschrieben von Stefan Jurgahnoder gibt es doch Bundesland abhängige Varianten?

keine Ahnung, aber meine ist die aktuelle die es beim IdF im Downloadbereich gibt.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz571985
Datum23.07.2009 15:025916 x gelesen
Komisch gell
ich hab meine von der LFKS RLP und beim BBK liegt die gleiche Version?!?

Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW571987
Datum23.07.2009 15:096027 x gelesen
Geschrieben von Stefan JurgahnKomisch gell
ich hab meine von der LFKS RLP und beim BBK liegt die gleiche Version?!?


So ist das halt im Förderalismus. Warum können sich die Länder nicht mal auf eine Aufgabenteilung einigen und die Veröffentlichung von Vorschriften an eine Stelle delegieren?
Das wäre doch mal ein Fortschritt.

Gruß

thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorMark8us 8B., Steinebach / Rheinland-Pfalz571988
Datum23.07.2009 15:115925 x gelesen
Der von Dir zitierte Inhalt ist jedenfalls in der 2002/2005-Version auch zu finden. Allerdings auf Seite 6..


Natürlich alles m e i n e Meinung.

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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz571989
Datum23.07.2009 15:155953 x gelesen
Hab die Antwort selbst gefunden ;-)
BBK:

Der Ausschuß Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) hat die nachfolgenden Feuerwehr-Dienstvorschriften verabschiedet und den Bundesländern zur Einführung empfohlen.

Da der AFKzV den Bundesländern eine Einführung der Feuerwehr-Dienstvorschriften nur empfiehlt, ist der Inhalt der FwDV in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und muss nicht mit der hier veröffentlichen Fassung des AFKzV identisch sein.

Die Einführung der FwDV erfolgt in den einzelnen Bundesländern zu unterschiedlichen Terminen und kann mit inhaltlichen Änderungen verbunden sein.

Die für die einzelnen Bundesländern gültige Fassung ist im Landesgesetzblatt veröffentlicht.

Im Internet finden Sie eine Übersicht über den Stand der in Kraft gesetzten Feuerwehr-Dienstvorschriften.

Die gedruckte Form der Feuerwehrdienstvorschriftten kann beim Versandhaus des Deutschen Feuerwehrverbandes GmbH, Koblenzer Straße 135 –139, 53177 Bonn, beim Deutschen Gemeindeverlag W. Kohlhammer GmbH oder über den Buchhandel bestellt werden.


Bei den hier aufgelisteten Feuerwehr-Dienstvorschriften handelt es sich um die Fassung, die vom Ausschuß Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV), verabschiedet wurde.


Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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 23.07.2009 13:10 Falk7 S.7, Neukirchen-Vluyn
 23.07.2009 13:21 Mark7us 7S., Solingen
 23.07.2009 13:48 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 23.07.2009 13:56 Mark7us 7S., Solingen
 23.07.2009 14:01 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 23.07.2009 14:12 Thom7as 7E., Nettetal
 23.07.2009 14:48 Stef7an 7J., Birlenbach
 23.07.2009 14:52 Thom7as 7E., Nettetal
 23.07.2009 15:02 Stef7an 7J., Birlenbach
 23.07.2009 15:09 Thom7as 7E., Nettetal
 23.07.2009 15:11 Mark7us 7B., Steinebach
 23.07.2009 15:15 Stef7an 7J., Birlenbach
 23.07.2009 14:38 Jens7 M.7, Siele
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