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ThemaZulassung Bootsanhänger9 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorDirk8 W.8, Hofheim/Ried / Hessen572632
Datum27.07.2009 13:456233 x gelesen
Hallo!

Meines Wissens sind Anhänger für Feuerlöschzwecke Zulassungsfrei....

Gilt dies auch für Trailer von Feuerwehrbooten?
(Die Ausnahmegenehmigung für Anhänger aus BaWü ist bekannt.)

Gibt es ein analoges Verfahren auch für Hessen?

Wie läuft dann die Kennzeichnung?

Eine Betriebserlaubniss für den Anhänger (§21 StVZO für zulassungsfreie Fahrezeuge) liegt vor.

Vieleich kann mir ja jemand helfen! :-)

gruss
Dirk


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW572634
Datum27.07.2009 14:094234 x gelesen
Geschrieben von Dirk WagnerMeines Wissens sind Anhänger für Feuerlöschzwecke Zulassungsfrei....

Gilt dies auch für Trailer von Feuerwehrbooten?
(Die Ausnahmegenehmigung für Anhänger aus BaWü ist bekannt.)

Gibt es ein analoges Verfahren auch für Hessen?


Nach einschlägigen Erfahrungen aus mehreren Anfragen verschiedener Feuerwehren und auch hier zu Zulassungsfragen: an die zuständige Straßenverkehrszulassungsstelle wenden.

Das dürfte nämlich v.a. eines sein: Auslegungssache....


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorDirk8 W.8, Hofheim/Ried / Hessen572639
Datum27.07.2009 14:414530 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Ulrich CimolinoDas dürfte nämlich v.a. eines sein: Auslegungssache....

Richtig! Zwei Personen aus dem Kreis dieser Behörde gefragt -> Zwei verschiedene Antworten...

1. -> Da brauchst Du gar nix, noch nicht einmal das Kennzeichen des Zugfahrzeuges

2. -> Du brauchtst eine Versicherung (Deckungskarte) zur richtigen Zulassung, Regelung mit
Kennzeichen des Zugfahrzeuges gibt es nicht mehr....

§ 3 Abs. 2.2

Zulassungsfrei sind Anhänger:

g) Anhänger für Feuerlöschzwecke

oder sogar

e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke,
wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden


Die Zulassung von Fahrzeugen scheint wirklich abhängig vom jeweiligen Sachbearbeiter zu sein.
Es gibt ja anscheinend sogar noch Landkreise die FW-Fahrzeuge mit kommunaler Numer (XY-2079) zulassen....


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AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen572641
Datum27.07.2009 14:493883 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino
Nach einschlägigen Erfahrungen aus mehreren Anfragen verschiedener Feuerwehren und auch hier zu Zulassungsfragen: an die zuständige Straßenverkehrszulassungsstelle wenden.

Das dürfte nämlich v.a. eines sein: Auslegungssache....


Eben, gute Frage ..... ältere FwA bei uns sind nicht angemeldet, die neueren wie Trailer des MZB (Bj. 1998) oder FwA-Transport der JF (2000) und danach folgende FwA sind dagegen durchweg zugelassen worden.

Warum das so war, weiß ich aber auch nicht, eventuell kann mir das der Stadtgerätewart beantworten, allerdings ist der gerade in Urlaub gefahren.

Von daher, und v.a. da Behörden ggfs. nach Bundesländern oder sogar innerhalb der BL verschiedene "Rechtsauffassungen, äh, -vorschriften" haben, wie Uli richtig anriet, beim
Str-Verkehrsamt fragen.

MkG, Sven


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW572642
Datum27.07.2009 14:544165 x gelesen
Geschrieben von Dirk Wagner1. -> Da brauchst Du gar nix, noch nicht einmal das Kennzeichen des Zugfahrzeuges


das ist m.E. falsch, zulassungsfrei heißt noch lange nicht, dass kein Kennzeichen erforderlich wäre!


Geschrieben von Dirk WagnerZulassungsfrei sind Anhänger:

g) Anhänger für Feuerlöschzwecke


Das wären formal zunächst TSA, FwA-Schlauch etc.
Wenn es sich um ein Boot mit Löscheinrichtungen handelt könnte man das auch diskutieren.
Ist ein Boot ein "Feuerlöschzweck"? (Wenn man großzügig auslegt, für die Feuerwehr, dann ja, ansonsten s.o. nein.)


Geschrieben von Dirk Wagnere) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke,
wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden


wieder andere Baustelle....


Tip:
Ganz normal zulassen, spart viele Diskussionen... ;-)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen572657
Datum27.07.2009 16:413868 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Dirk WagnerMeines Wissens sind Anhänger für Feuerlöschzwecke Zulassungsfrei....

Gilt dies auch für Trailer von Feuerwehrbooten?
(Die Ausnahmegenehmigung für Anhänger aus BaWü ist bekannt.)

Gibt es ein analoges Verfahren auch für Hessen?


... also hier (Hessen, 30 km nördlich) sind TSA, FwA-P und Schlauchanhänger mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeuges (Anhänger für Feuerlöschzwecke) versehen (gewesen), während andere Anhänger (FwA-Logistik, ÖSA, FwA-Gefahrgut) mit eigenem Kennzeichen fahren (bzw. fuhren).

Ich gehe daher davon aus, dass ein Trailer eines MZB oder RTB ein eigenes Kennzeichen braucht ...

Gruss
Gerhard


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AutorRudi8 S.8, Klingenberg - Trennfurt / Bayern572661
Datum27.07.2009 17:363735 x gelesen
Hallo
Wir haben vor vier Wochen einen Trailer angemeldet. Der Trailer hat ein eigenes grünes Nummerschild bekommen - da von der KFZ-Steuer befreit - und benötigt keine eigene Versicherung, da er über das jeweilige Zugfahrzeug mit versichert ist. Der Hänger muss durch das Anmelden aber alle zwei Jahre zum TÜV.


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW572664
Datum27.07.2009 18:003778 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Dirk Wagner
1. -> Da brauchst Du gar nix, noch nicht einmal das Kennzeichen des Zugfahrzeuges

das ist m.E. falsch, zulassungsfrei heißt noch lange nicht, dass kein Kennzeichen erforderlich wäre!


Ack.

Leider ist die Notwendigkeit des "Widerholungskennzeichens" in §10(8) FZV etwas versteckt geregelt. Wer dieses bei den Vorschriften für zulassungsfreie Anhänger sucht (§3 und §4), kommt ggf. zu der falschen Auffassung, es wäre nicht mehr notwendig.

Geändert hat sich aber auch etwas: es ist nicht mehr das Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs notwendig, sondern ein (beliebiges) Kennzeichen, dass der Halter des ziehenden Fahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf.

Geschrieben von Ulrich CimolinoTip:
Ganz normal zulassen, spart viele Diskussionen... ;-)


Ack.

Wenn nämlich hinterher jemand anderer Meinung ist, wird sich die Zulassungsstelle nicht auf ihre frühere Meinungsäußerung festnageln lassen, und der Fahrer (!) hat ggf. große Probleme.

Gruß,
Henning


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg572671
Datum27.07.2009 18:343706 x gelesen
Geschrieben von Rudi StelzerDer Trailer hat ein eigenes grünes Nummerschild bekommen - da von der KFZ-Steuer befreit -

Wobei grüne Nummer auch nicht zwingend ist. Du kannst Feurwehrfahrzeugen auch ohne grüne Nummer zulassen. Diese dient i.d.R. dazu, Mißbrauch (= Steuertatbestände) zu verhindern um es zu ermöglichen, daß zweckwidrige Nutzung sofort als solche erkannt werden kann. Beispiel: Landwirt fährt mit steuerbefreitem Traktor und ANhänger beim Christbaumsammeln für die örtlichen Pfanfinder und kassiert nachher eine Strafe dafür; wäre das Kennzeichen schwarz gewesen (also farblich gesehen), dann wäre dieser Tatbestand nicht sofort zu erkennen gewesen.
Bei einem Feuerwehrfahrzeug einer kommunalen Feuerwehr liegt diese Gefahr i.d.R. nicht vor.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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 27.07.2009 13:45 Dirk7 W.7, Hofheim/Ried
 27.07.2009 14:09 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 27.07.2009 14:41 Dirk7 W.7, Hofheim/Ried
 27.07.2009 14:54 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 27.07.2009 18:00 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 27.07.2009 14:49 Sven7 B.7, Peine
 27.07.2009 16:41 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 27.07.2009 17:36 Rudi7 S.7, Klingenberg - Trennfurt
 27.07.2009 18:34 Chri7sti7an 7F., Wernau
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