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Thema | Frage zu Strafmaß bei nichtbeachtung einer Anweisung der Feuerwehr | 52 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Flor8ian8 S.8, bedernau / bayern | 573890 | |||
Datum | 03.08.2009 00:50 | 15260 x gelesen | |||
Hallo ich hätte eine Frage und zwar folgendes welches Strafmaß gibts es wenn sich jemand partout nicht an eine Straßensperre hält? Folgendes hat sich so zugetragen: Veranstaltung Feuerwehr sperrt Straße mit Sperrböcken und Umleitungschild. (Das Umleitungschild steht neben dem Sperrbock. so das niemand ohne weiteres am Sperrbock vorbeifahren kann, weil zu dieser Zeit viele Leute auf dem Weg zu der Veranstaltung auf dieser Straße zu fuß unterwegs waren) Es kommen zeitgleich ein Gemeindearbeiter mit Dienstwagen (der an den Sperrböcken die Akkus für die Warnlicher auswechselt) und direkt hinter dem Sperrbock steht und ein Anlieger . Auf Meine BITTE der Anliege solle doch bitte warten bis der Gemeindearbeiter die Akkus ausgewechselt hat, wird dieser total aufbrausend und brüllt rum dann würde er aben absteigen und die Verkehrszeichen selber beiseite schieben. Meine Fragen nun diesbezüglich welche strafe hätte es gegeben wenn dieser Anlieger seine Drohung tatsächlich war gemacht hätte die verkehrszeichen eigenmächtig beiseite zu schieben. Achja ich bin aus Bayern. Und in bayern hat die Feuerwehr in solchen sachen weisungsrecht. | |||||
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Autor | Flor8ian8 S.8, bedernau / bayern | 573892 | |||
Datum | 03.08.2009 01:11 | 12479 x gelesen | |||
Nachtrag: Anmerkung in eigener Sache: Der "Anlieger" ist nicht wirklich ein Anlieger sondern hat lediglich einen ausgeborgten Traktor zu seinem bruder zurückbringen wollen | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 573893 | |||
Datum | 03.08.2009 01:13 | 12462 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian SimonAnmerkung in eigener Sache: Der "Anlieger" ist nicht wirklich ein Anlieger sondern hat lediglich einen ausgeborgten Traktor zu seinem bruder zurückbringen wollen Dann ist er doch ein Anlieger, er hat schliesslich ein Anliegen in dieser Strasse. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 573894 | |||
Datum | 03.08.2009 01:15 | 12335 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian SimonDer "Anlieger" ist nicht wirklich ein Anlieger sondern hat lediglich einen ausgeborgten Traktor zu seinem bruder zurückbringen wollen Also ist er doch Anlieger. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 573898 | |||
Datum | 03.08.2009 01:23 | 12293 x gelesen | |||
Hallo, also egal wer da welche Zeichen als Anlieger umeinander schiebt, - wenn ihr sonst keine Probleme habt, dann wirklich herzlichen Glückwunsch zu Eurer Insel des Feuerwehrfriedens .......... Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | |||||
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Autor | Flor8ian8 S.8, bedernau / bayern | 573899 | |||
Datum | 03.08.2009 01:26 | 12266 x gelesen | |||
Ok Ich fühle mich nun bestätigt hier in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen :-( | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 573900 | |||
Datum | 03.08.2009 01:29 | 12224 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian SimonOk Hallo, da gebe ich Dir recht, denn für solche Fragen braucht man kein """FACH"""forum! Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | |||||
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Autor | Dani8el 8 H.8, Gemmingen / BW | 573905 | |||
Datum | 03.08.2009 01:50 | 12323 x gelesen | |||
Mach dir nix draus.. in diesem "Fachforum" gibt es eineige, die schon superschlau und allwissend auf die Welt gekommen sind. Die perfekten Feuerwehrmänner, die keine Fehler machn und keine "dummen" Fragen stellen... | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 573906 | |||
Datum | 03.08.2009 02:03 | 12121 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Florian Simon Meine Fragen nun diesbezüglich welche strafe hätte es gegeben wenn dieser Anlieger seine Drohung tatsächlich war gemacht hätte die verkehrszeichen eigenmächtig beiseite zu schieben. Achja ich bin aus Bayern. Und in bayern hat die Feuerwehr in solchen sachen weisungsrecht. Dann sollte sie auch wissen, wo sie das nachschauen kann. ZustGVerk, Art. 7a --> STVO, § 49 (3) Nr. 1 --> StVG, § 24 MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2009: Nach Platz 27 in 2007 dieses mal auf Platz 30. Überraschung auf Platz 13 | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 573907 | |||
Datum | 03.08.2009 02:10 | 12090 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HauckMach dir nix draus.. in diesem "Fachforum" gibt es eineige, die schon superschlau und allwissend auf die Welt gekommen sind. Die perfekten Feuerwehrmänner, die keine Fehler machn und keine "dummen" Fragen stellen... Hallo, die Entwicklung der Masse der Teilnehmer des Feuerwehr-Forums belegt genau das Gegenteil! Es gibt keine perfekten FA und genau das wird diskutiert. Man hat allerdings das Problem, dass man ständig danach gefragt wird, warum man sich häufig auf das Niveau mancher Fragesteller herablässt und genau deshalb sich viele Feuerwehrkollegen hier nicht mehr beteiligen und nicht einmal mehr mitlesen. ...... und genau das finde ich sehr schade und deshalb bin ich schon der Meinung, dass man zwischen Unwissenheit, Neugierde und Dämlichkeit unterscheiden sollte. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 573908 | |||
Datum | 03.08.2009 05:20 | 12072 x gelesen | |||
Mahlzeit.. wirklich ein Feuerwehrproblem? Unter Umständen hast du ein Problem z.B. wegen Nötigung u.ä. Wenn sich jemand nicht daran hält Polizei rufen und gut. Die Geister die ich rief. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 573923 | |||
Datum | 03.08.2009 07:38 | 11823 x gelesen | |||
Sagt mal von was träumt ihr eigentlich sonst noch in der Nacht? ist ja der Wahnsinn wenn ich die Uhrzeiten lese, ist das ne Bettflucht auf Grund zu hohen Druckes ?, lol eine schöne Woche wünsche ich Klaus | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 573925 | |||
Datum | 03.08.2009 07:52 | 12044 x gelesen | |||
Gegenfrage, mit welchen Verkehrszeichen war die Straße gesperrt? Einfahrt verboten und Anlieger frei oder was genau? Wenn letzteres dort dabei war würde ich mal ganz nett sagen, seih froh das der Typ dir nicht im Nachgang noch das Leben schwer macht. Schau dir im Netz mal die defenition von Anlieger an! Ansonsten geb ich dir aber so weit recht das der Mann auch die 5min noch hätte warten können. Aber da wir nicht wissen wie die Situation genau war mag ich das nicht beurteilen. Gruß Sven | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 573926 | |||
Datum | 03.08.2009 08:01 | 11763 x gelesen | |||
Hallo Florian, ein nicht ganz einfaches Thema für das Feuerwehr-Forum, da wir uns hier im Straßenverkehrsrecht befinden. Zuerst wäre mal da von mir die Rückfrage, ob da nur ein Zeichen 250 stand (rundes Schild mit weißer Fläche und rotem Ring = "Sperrschild") oder auch das Zusatzzeichen 1020-30 ("Anlieger frei"). Wenn ein Zusatzzeichen 1020-30 steht, dann darf er reinfahren, ohne dieses Zusatzzeichen wäre einschlägig die Tatbestandnummer 141160 "Sie benutzen mit einem Kraftfahrzeug [...] obwohl durch Zeichen 250 [...] gesperrt war", die kostet dann 20 Doppel-Mark. Aber ahnden darf das nur die Polizei. Wenn Du den Agrarfachökonomendienstwagenausleiher aufhalten willst, bist Du schnell im Bereich der Nötigung, was Dich den Führerschein kosten kann, da Du die Nötigung im Straßenverkehr begangen hast. Für den Aufschrei: Wir reden im geschilderten Fall über eine Veranstaltung, nicht über die Sicherungsmaßnahme einer Einsatzstelle nach bayerischem Feuerwehrgesetz. Wenn wir noch die Bauern-Drohung "Verkehrszeichen selber beiseite schieben" diskutieren wollen: Hier könnte man, wenn dann auch andere Leute in den gesperrten Bereich einfahren, einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr konstruieren. Aber davor sollten wir uns erst mal über das Vorliegen einer verkehrsrechtlichen Anordnung und die korrekter Umsetzung dieser unterhalten. Wenn Du tiefer in die Materie einsteigen willst, dann empfehle ich Dir das Forum Verkehrsportal, das Dich mit so einer Fragestellung kompetent aufschlaut. Sonnige Grüße Thomas Meine Einsatzfotos in Ulm, um Ulm und um Ulm herum http://www.einsatzfoto.net | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 573929 | |||
Datum | 03.08.2009 08:23 | 11805 x gelesen | |||
Guten Morgen, Komisch aber auch. Da ist meist wochenlang vorher bekannt, dass an diesemjenen Tag eine Veranstaltung ist und diverse Wege gesperrt sind, aber justament an diesem Tag haben plötzlich alle Anwohner, die ja gaaaar nichts von der Veranstaltung wussten, äußerst wichtige Fahrten zu erledigen, die keinen Aufschub dulden. (z.B. unter komischer Verkleidung mit einem roten Kopftuch der Oma Wein und Kuchen bringen o.ä.). Den ganzen Sums hatte ich die letzten Tage mit Beamten unserer örtlichen PI durchgenudelt und auf die pauschale Frage nach dem Strafmaß bekam ich auch sofort die passende Antwort: Es kommt drauf an. Es ging sich um folgendes: Dem Firefighter-Worldcup in der Triathlon-Langdistanz hat sich auch dieses jahr wieder eine ganze Reihe feuerwehrfremder Extremsportler angeschlossen, um bei dieser Gelegenheit den Quelle-Challenge zu zelebrieren. Nachdem diverse Feuerwehren die Polizei nach ordnungsgemäßer Weisung und Anforderung durch POL und Verkehrsbehörde unterstützten, ging auch ich für einen reibungslosen Ablauf auf die Straße. Dort "kollidierte" ich ebenfalls mit einem Anwohner. Dieser war (verständlicherweise) etwas angefressen, da er für den sonst 10minütigen Arbeits-Heimweg schon ca. 90 Minuten unterwegs war. Und als ob dies nicht schon Strafe genug wär trifft er auch noch auf mich, der ihn ca. 200m vor der rettenden Wohnung auch noch auf einen weiteren 1,5km-Umweg schickt. Dummerweise ist dann der Gaul mit ihm durchgegangen, und er machte mir außer der eigentlich unzulässigen Durchfahrt noch den Effe. Letztendlich hat sich aber alles beruhigt, da er den Fehler selbst eingesehen hat und sich nach meiner Erreichbarkeit erkundigt und sich aufs förmlichste entschuldigt hat. Ich habe dann auf weitere Schritte verzichtet, die POL ebenso. Alles in allem, wenn einer nicht folgt, gibts nur eines: Melden macht frei, und belastet den Vorgesetzten. In keinem Fall werde ich (außer der Aussage bei der Vernehmung) aber selbst etwas unternehmen. Weil die, die sich dann drum kümmern, schon die entsprechenden Maßnahmen ergreifen und ein Bußgeld ja (leider) nicht an mich ausgezahlt wird. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 573930 | |||
Datum | 03.08.2009 08:27 | 11762 x gelesen | |||
Hallo Gerhard! Wenn du es schon bedauerst, dass viele sich hier nicht mehr beteiligen, solltest du dir vielleicht mal überlegen, ob es so hilfreich ist, wenn solche Kommentare wie deiner kommen. Es war hier doch wohl eine klare Fragestellung bezüglich eines konkreten Problems. Wenn dir die Frage nicht Fachbezogen genug ist, dann benutz doch einfach die "Ignorieren"-Funktion für den Thread. Dann muss sich keiner Kommentare durchlesen, die weder der Qualität des Threads, noch der beantwortung der Frage dienen. Diesen Beitrag sollten sich aber noch ein paar andere zu Herzen nehmen von denen auch regelmäßig ähnliche Kommentrae abgegeben werden. Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 573934 | |||
Datum | 03.08.2009 08:35 | 11642 x gelesen | |||
Hallo Franz-Peter! Ich bin auch alljährlich beim Albstadt-Bikemarathon auf der Straße zum Absperren. Dort rauschen wir auch regelmäßig mit Ortsansäßigne (Anwohner gibts in dem fall nicht, weil eine Straße außer Orts), die so ganz überrascht davon sind, dass das Rennen gerade an diesem Samstag ist. Was ich allerdings auch noch viel witziger finde, ist dass ich vor ein paar Jahren mit dem Teamchef eines teilnehmenden Teams aneinander geraten bin, der unbedingt durch wollte, trotz weisung durch die Polizei, dass niemand durchgelassen wird. Ich wurde diesen etwas erbitterten Zeitgenossen dann aber auch nur durch die Hilfe eines grün Uniformierten wieder los. Wenn eine Sperrung durch entsprechende Verkehrszeichen erfolgt und zu deren Aufstellung die entsprechenden Genehmigungen beim Veranstalter vorhanden sind, sollte man eigentlich einem FA nicht ans Bein pinkeln können, wenn dieser die Sperrung durchsetzt, vor allem nicht dann, wenn er dazu beauftragt wurde. Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 573935 | |||
Datum | 03.08.2009 08:36 | 11620 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Florian Simon Meine Fragen nun diesbezüglich welche strafe hätte es gegeben wenn dieser Anlieger seine Drohung tatsächlich war gemacht hätte die verkehrszeichen eigenmächtig beiseite zu schieben. Ich vermute mal keine, denn meines Wissens ist Schilder verschieben generell mal keine Handlung mit der man sich strafbar macht. Geschrieben von Florian Simon Achja ich bin aus Bayern. Und in bayern hat die Feuerwehr in solchen sachen weisungsrecht. Bin auch aus Bayern. Aber auch da gibts Dinge wie "Verhältnismäßigkeit" und dergleichen. Grüße Magnus | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 573937 | |||
Datum | 03.08.2009 08:42 | 11617 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrick Weegenwenn dieser die Sperrung durchsetzt, vor allem nicht dann, wenn er dazu beauftragt wurde. Sorry, wenn ich mich hier mal so dumm stelle wie ein durchschnitlicher Kraftfahrer: "Wer hat Dich auf welcher Rechtsgrundlage zur Durchsetzungeiner Sperrung beauftragt?" Vorsicht, Du bewegst Dich damit trampelnd auf ganz dünnem Eis! Meine Einsatzfotos in Ulm, um Ulm und um Ulm herum http://www.einsatzfoto.net | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 573945 | |||
Datum | 03.08.2009 09:09 | 11558 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Magnus Hammerl Ich vermute mal keine, denn meines Wissens ist Schilder verschieben generell mal keine Handlung mit der man sich strafbar macht. Wenn es eine verkehrspolizeiliche Anordnung für die Schilder gab, diese entsprechend umgesetzt wurde und dann jemand diese Schilder in welcher Art auch immer entfernt, wird dies vermutlich auf gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr hinauslaufen. Wenn das nicht verboten wäre, könnte ja jeder munter jedes Verkehrszeichen mal so ändern, wie er es für richtig hält. Bei uns war mal sowas ähnliches, da waren die Absperrungen quer über die Straße aufgestellt und auch noch mit Ketten und Vorhängeschloß an den Leitplanken rechts und links gesichert (da am Vortag schon mal welche die Schilder einfach so beiseite geräumt hatten), ein Oberschlauer baute dann die Schilder ab und legte sie flach auf den Boden zum drüberfahren. Leider wurde er nicht erwischt. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Tino8 W.8, Neuss / NRW | 573948 | |||
Datum | 03.08.2009 09:26 | 11458 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Michael Weyrich--- Wenn es eine verkehrspolizeiliche Anordnung für die Schilder gab, diese entsprechend umgesetzt wurde und dann jemand diese Schilder in welcher Art auch immer entfernt, wird dies vermutlich auf gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr hinauslaufen. Wenn das nicht verboten wäre, könnte ja jeder munter jedes Verkehrszeichen mal so ändern, wie er es für richtig hält. § 145 Absatz 2 Nr. 1 StGB: "Wer absichtlich oder wissentlich die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Warn- oder Verbotszeichen beseitigt, unkenntlich macht oder ihrem Sinn entstellt ... wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft...." Hierunter fallen auch Streckenverbotszeichen zum Schutz von Veranstaltungsteilnehmern vor den Gefahren des fließenden Verkehrs. Gruß, tino | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 573949 | |||
Datum | 03.08.2009 09:29 | 11429 x gelesen | |||
Geschrieben von Tino Wagner§ 145 Absatz 2 Nr. 1 StGB: Halte ich schon für sehr frei interpretiert... trotzdem bin ich der Meinung das das mit Feuerwehrs nichts zu tun hat. Das einzige Strafmaß das wir kennen müssen ist das hinzuziehen der Polizei. Alles andere wäre mir a) zu doof b) zu riskant (Nötigung bis hin zur Freiheitsberaubung) .. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 573950 | |||
Datum | 03.08.2009 09:36 | 11412 x gelesen | |||
Ein paar neugierige Fragen dazu: 1. Handelte es sich um eine allgemeine Sperrung des gesmten Verkehrs? Wenn ja, wodurch war die Ausnahme für Anlieger begründet? 2. War es eine eingeschränkte Sperrung, die aufgrund ihrer Beschilderung Anliegern die Passage erlaubte? Wenn ja, wieso war die Passage dann technisch nicht möglich? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Tino8 W.8, Neuss / NRW | 573954 | |||
Datum | 03.08.2009 09:51 | 11390 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschHalte ich schon für sehr frei interpretiert... Das Oberlandesgericht Köln führt zum Überkleben eines eines 30 km/h-Schildes mit einer 50 km/h-Folie aus: "Nach § 145 II Nr. 1 StGB wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Gefahr- oder Verbotszeichen beseitigt, unkenntlich macht oder in ihrem Sinn entstellt. Streckenverbotszeichen, mit denen die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit herabgesetzt wird, dienen vornehmlich dem Schutz von Fußgängern, im vorliegenden Fall insbesondere von Kindern. Derartige Verkehrszeichen fallen ohne Zweifel unter § 145 II Nr. 1 StGB." Siehe Neue Juristische Wochenschrift 1999, Seite 1044. Und selbstverständlich dient auch ein Durchfahrtsverbot zur Absicherung einer Arbeitsstelle, eines Umzuges oder eines Volksfestes der Verhütung von Unglücksfällen. tino255 | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 573956 | |||
Datum | 03.08.2009 09:53 | 11387 x gelesen | |||
Geschrieben von Tino Wagner
Und dann wird es interssant. Fängt unmittelbar hinter der Absperrung die Gefahrenstelle an oder ist dort erstmal ein Puffer? Und wie wird das Schild weggeräumt? Auf die Seite das es einsehbar ist? Wird es mitgenommen? Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 573959 | |||
Datum | 03.08.2009 09:56 | 11248 x gelesen | |||
Hallo, ich hab die geschilderte Situation so verstanden: Ein Anlieger wollte sich die Schilder zur "Verkürzung" der Wartezeit selbst auf die Seite schieben, da es ihm wohl zu lange gedauert hätte auf die Beendigung des Akkutausches zu warten. Allein darin kann ich keine strafbare Handlung erkennen, wenn es vielleicht auch nicht besonders "nett" ist. Geschrieben von Michael Weyrich Wenn es eine verkehrspolizeiliche Anordnung für die Schilder gab (...) ohne Frage! Grüße Magnus | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 573962 | |||
Datum | 03.08.2009 10:02 | 11301 x gelesen | |||
Geschrieben von Tino WagnerUnd selbstverständlich dient auch ein Durchfahrtsverbot zur Absicherung einer Arbeitsstelle, eines Umzuges oder eines Volksfestes der Verhütung von Unglücksfällen. Nur das das Verbot ja wohl nicht für Anlieger galt, zu denen die besagte Person ja gehörte und nichts darüber ausgesagt wurde ob dieser nicht sogar das Schild wieder in die Ursprungsposition gebracht hat. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 573976 | |||
Datum | 03.08.2009 10:53 | 11415 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrick WeegenWenn dir die Frage nicht Fachbezogen genug ist, dann benutz doch einfach die "Ignorieren"-Funktion für den Thread. Dann muss sich keiner Kommentare durchlesen, die weder der Qualität des Threads, noch der beantwortung der Frage dienen. Hallo Patrick, Entschuldigung, ich werde Dinen gutgemeinten Rat zukünftig befolgen. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | |||||
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Autor | Tino8 W.8, Neuss / NRW | 573980 | |||
Datum | 03.08.2009 11:04 | 11320 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschUnd wie wird das Schild weggeräumt? Auf die Seite das es einsehbar ist? Wird es mitgenommen? Richtig, davon hängt das ob, ob es nach § 145 StGB strafbar ist. Wird die Absperrung beseitigt, kommt auch noch § 145 Absatz 2 Nr. 2 StGB in Betracht. Wenn der da nur zur Seite räumt, dann durchfährt und danach alles wieder aufbaut, sehe ich jetzt auf Anhieb auch keine Strafbarkeit. Und die bloße Nichtbeachtung von Weisungen, seien sie von Polizeibeamten, Feuerwehrleuten oder Rettungassistenten ausgesprochen, ist auch keine Straftat. Tino255 | |||||
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Autor | Olaf8 T.8, Dortmund / NRW | 573993 | |||
Datum | 03.08.2009 11:41 | 11329 x gelesen | |||
Warum kann man nicht einfach mal vernünftig mit den Leuten vor Ort reden? Ein nettes Wort schadet niemanden und beugt mancher Eskalation vor. Und wenn man dann noch versucht, das Problem für beide Seiten vernünftig zu lösen, das hätte bestimmt was. ;-) Mache ich in meinem Job regelmäßig, da funktioniert es auch. Meine HP: OT112.de ab sofort mit neuer Galerie. | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 573998 | |||
Datum | 03.08.2009 12:00 | 11265 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Thomas Heckmann Sorry, wenn ich mich hier mal so dumm stelle wie ein durchschnitlicher Kraftfahrer: Also ich würde mal sagen, wenn es eine entsprechende Verkehrsrechtlicheanordnung der entsprechenden Behörde gibt, dass die FW eine Straße für eine Veranstaltung sperren darf, sollte das reichen. Oder? Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 574005 | |||
Datum | 03.08.2009 12:21 | 11283 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrick Weegenwenn es eine entsprechende Verkehrsrechtlicheanordnung der entsprechenden Behörde gibt, dass die FW eine Straße für eine Veranstaltung sperren darf, sollte das reichen. Oder? Richtig! Meine Frage ging aber um etwas anderes: Geschrieben von mir selber [...] zur Durchsetzung einer Sperrung beauftragt?" Du darfst zwar eine Beschilderung gemäß VRA aufstellen, aber eben mehr auch nicht, Du darfst niemanden aus einem Haltverbot abschleppen und auch niemanden unter Einsatz verbaler oder körperlicher Gewalt daran hindern, an Deiner Absperrschranke vorbeifahren. Das wird immer noch und ausschließlich durch das Kompetenzzentrum Polizei erledigt (dazu gehören neben der Landspolizei ("Streifenpolisit") auch die Ortspolizeibehörden und der gemeindliche Vollzugsdienst ("Politesse")). Meine Einsatzfotos in Ulm, um Ulm und um Ulm herum http://www.einsatzfoto.net | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 574170 | |||
Datum | 04.08.2009 05:36 | 11130 x gelesen | |||
Geschrieben von Olaf TampierWarum kann man nicht einfach mal vernünftig mit den Leuten vor Ort reden? Warum? Ich bin doch Feuerwehrmann.. ich hab doch dies das und jenes Recht .. Im Ernst. Weil Kommunikation (so richtig mit Rollenspiel, Eisbergmodell, 4 Seiten einer Nachricht) nicht im Ansatz bei Feuerwehrs gelehrt wird. Und du weißt so gut wie ich wie man mit ganz einfachen Mitteln Erfolge erzielt Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 574215 | |||
Datum | 04.08.2009 10:03 | 11055 x gelesen | |||
Geschrieben von Tino WagnerUnd die bloße Nichtbeachtung von Weisungen, seien sie von Polizeibeamten, Feuerwehrleuten oder Rettungassistenten ausgesprochen, ist auch keine Straftat. Eine Straftat nicht, wohl aber zumindest im Geltungsbereich des FSHG(NRW) eine Ordnungswidrigkeit: Geschrieben von FSHG §27(2) Personen, die den Einsatz stören oder sich oder andere gefährden, haben auf Weisung von Einsatzkräften den Einsatzort umgehend zu verlassen. Geschrieben von FSHG §38 Durch dieses Gesetz werden das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 GG), auf Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 GG) und auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 GG) eingeschränkt. Geschrieben von FSHG §39 Bußgeldvorschriften
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 574217 | |||
Datum | 04.08.2009 10:06 | 11106 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschIm Ernst. Weil Kommunikation (so richtig mit Rollenspiel, Eisbergmodell, 4 Seiten einer Nachricht) nicht im Ansatz bei Feuerwehrs gelehrt wird. Das ist für NRW falsch! Das IdF NRW gibt sich in diesem Bereich seit Jahren große Mühe. Aber halt erst ab GF aufwärts. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 574219 | |||
Datum | 04.08.2009 10:09 | 11075 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamDas ist für NRW falsch! Das IdF NRW gibt sich in diesem Bereich seit Jahren große Mühe. Aber halt erst ab GF aufwärts. Auf für drei mir bekannte Rettungsdienstschulen ist es bestandteil der RA-Ausbildung. Sowohl für die Kommunikation mit dem patienten und deren Bekannten/Angehörigen als auch für den Umgang mit Teammitgliedern. | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 574220 | |||
Datum | 04.08.2009 10:12 | 11003 x gelesen | |||
Geschrieben von Olaf TampierWarum kann man nicht einfach mal vernünftig mit den Leuten vor Ort reden? Ein nettes Wort schadet niemanden und beugt mancher Eskalation vor. Und wenn man dann noch versucht, das Problem für beide Seiten vernünftig zu lösen, das hätte bestimmt was. ;-) Im konkreten Ursprungsfall (Absicherung einer Veranstaltung) ist das sicherlich möglich und daher auch angebracht. In meinem anderen Beitrag bezog ich mich mal ausdrücklich auf den Geltungsbereich des FSHG(NRW) (Verkehrsabsicherung von Veranstaltungen dürfte regelmäßig nicht darunter fallen). Da kann ich mich an diverse Situationen erinnern wo eine Anordnung ("Hier nicht durchfahren", "Verlassen sie sofort die Einsatzstelle!", ...) erstmal reichen muss. | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 574222 | |||
Datum | 04.08.2009 10:16 | 11379 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannDann ist er doch ein Anlieger, er hat schliesslich ein Anliegen in dieser Strasse. "Anlieger" leitet sich zwar nicht aus "Anliegen" ab, sondern heißt nur "Bewohner und deren Besucher", aber Anlieger war er dennoch. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 574240 | |||
Datum | 04.08.2009 12:33 | 11349 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel Hermann Dann ist er doch ein Anlieger, er hat schliesslich ein Anliegen in dieser Strasse. Gibts dann eigentlich auch den Einsteher? Das ist der, der in gewissen Straße keinen Anliegen sondern Einstehen hat ;-O SCNR, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 574245 | |||
Datum | 04.08.2009 13:53 | 11162 x gelesen | |||
Unsere österreichischen Nachbarn haben haben das Problem aus der Welt geschafft, da heißt es Anrainer. | |||||
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Autor | Fran8z-G8eor8g B8., Lippetal / NRW | 574269 | |||
Datum | 04.08.2009 15:53 | 11250 x gelesen | |||
Geschrieben von Adolf HuberAnrainer. Kommt da nur rein wer Rainer heißt? ;-) Gruß, F.- G. | |||||
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Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü | 574274 | |||
Datum | 04.08.2009 16:28 | 11168 x gelesen | |||
Tag, auch wenn ich grundsätzlcih Kalauer mag und auch hier schmunzeln konnte, versucht doch bitte beim Thema zu bleiben. Grüsse Peter Team feuerwehr.de Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 574290 | |||
Datum | 04.08.2009 18:00 | 10992 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeifferda gebe ich Dir recht, denn für solche Fragen braucht man kein """FACH"""forum! Bei dem Anteil an echter Fachlichkeit, der hier noch herrscht, stören mich solche Fragen auch nicht mehr... Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 574304 | |||
Datum | 04.08.2009 18:42 | 11068 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamBei dem Anteil an echter Fachlichkeit, der hier noch herrscht, stören mich solche Fragen auch nicht mehr. Hallo Andreas, ich oute mich mal und gestehe, dass ich DEINE Beiträge immer mit viel Vergnügen und keineswegs unkritisch lese. Insofern nimm es bitte nicht persönlich, dass ich jetzt ein wenig enttäuscht bin. Auch ich habe es zwei Mal lesen müssen, weil sich mir der Sinn nicht ad hoc erschloss, aber das ist nicht das Thema: Keine Fachfrage - auf dieses Problem bist DU selber eingegangen, nur: Was IST eine Fachfrage? Für mich als Fossil der Feuerwehrgeschichte mit eigenen und ausgedehnten Erfahrungen sind manche Fragen so, dass ich im ersten Moment sage: "Au wire!" Und, das will ich nicht verhehlen, dann gibt es auch Leute, die versuchen, uns hier ein Bild von ihrer Reputation zu zeigen, dem ich so nicht folgen will, kann und mag. Aber das ist eine andere Baustelle.. Was mich so betroffen gemacht hat: Der Kamerad hat eine Frage gestellt, Punkt und aus.. Wem sie nicht passt, wer sie nicht beantworten will, der soll doch einfach die Finger von der Tastatur lassen, ebenfalls Punkt und aus! Irgend jemand schrieb, dass viele Leser/Schreiber das FORUM verlassen hätten, aber dann kam eine in meinen Augen falsche Schlussfolgerung: Nicht, weil irgend jemand etwas sinnbefreites schrieb, sondern weil der Ton mitunter (sic) zu rau wurde.. Was soll das?? Wer die Frage beantworten kann und mag, der möge es bitte tun, wer es nicht kann und auch nicht will, der hat kein Recht, den Anderen einfach nieder zu machen. Diese Art hat mich dazu gebracht, gewissen Leuten, die schreiben können, was sie wollen einfach nicht mehr zu antworten.. In diesem Sinne: Semper fideles Klaus | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 574307 | |||
Datum | 04.08.2009 18:47 | 11018 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus BethgeKeine Fachfrage - auf dieses Problem bist DU selber eingegangen, nur: Was IST eine Fachfrage? Die meisten Ausgangsbeiträge enthalten Fachfragen, da bin ich ganz bei Dir. Die wenigsten Antworten enthalten Fachantworten, da bin, ich sofern ich Dich richtig verstehe, auch ganz bei Dir. Ich mache meinen Eindruck inzwischen daran fest, wie oft ich im Laufe des Tages die Ingore-Funktion nutze. An guten Tagen weniger als 5 mal... Insofern störts mich auch nicht, wenn die eine oder andere Frage zum 354. mal kommt oder nicht in ein so genanntes Feuerwehrforum gehört. Der Seitenhieb war also am wenigsten auf den eigentlichen Fragesteller gemünzt ;-) Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Fran8z-G8eor8g B8., Lippetal / NRW | 574330 | |||
Datum | 04.08.2009 21:38 | 10830 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Simonwelches Strafmaß gibts es wenn sich jemand partout nicht an eine Straßensperre hält? Wenn wir eine Straße sperren,mit quergestelltem Fahrzeug und Blaulicht, kommt es schon mal vor daß jemand so dreist ist und versucht durch eine noch so kleine Lücke zu fahren. Zunächst mal gibt es eine lautstarke Belehrung, wenn das nicht hilft oder die Kameraden auf eine andere Weise gefährdet werden, wird das Kennzeichen notiert und mit einem Kommentar an das Ordnungsamt weitergegeben. Spätestens nach einer Woche bekommt der Halter einen Bußgeldbescheid. Was das Strafmaß angeht entscheiden das die Behörden, da haben wir auch noch keine Rückmeldung von einem Betroffenen bekommen;-) Geschrieben von Florian Simon wird dieser total aufbrausend und brüllt rumSo sind die Bayern halt;-)) Gruß, F.- G. | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 574336 | |||
Datum | 04.08.2009 21:52 | 10876 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamDer Seitenhieb war also am wenigsten auf den eigentlichen Fragesteller gemünzt ;-) Hallo Andreas, das freut mich zu lesen.. Es gibt ein altes Wort; Es gibt keine dumme Fragen, nur dumme Anworten. Wenn ein Kamerad/Kollege etwas fragt, dann hat er in der Regel ein Problem. Dass manche Leute (Stichwort: "Wie komme ich zu einer BF?") etwas nerven, das wissen wir Beide.. Hoher Wirkungsgrad für die Woche Klaus | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 574350 | |||
Datum | 04.08.2009 23:14 | 10800 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz - Georg BredeZunächst mal gibt es eine lautstarke Belehrung, wenn das nicht hilft oder die Kameraden auf eine andere Weise gefährdet werden, wird das Kennzeichen notiert und mit einem Kommentar an das Ordnungsamt weitergegeben. Spätestens nach einer Woche bekommt der Halter einen Bußgeldbescheid. Halte ich durchaus für eine sinnige vorgehensweise. [1] Könntest du dich erkundigen wegen welcher Ordnungswidrigkeit ein Bußgeldbescheid ausgestellt wird? Insbesondere ob als Misachtete Rechtsvorschrift das FSHG angewandt wird. Grüße Manuel [1] Es sind mir durchaus Situationen vorstellbar wo auch durch Einsatzkräfte ein Platzverweis nach Abwägung der Verhältnissmäßigkeit mittels unmittelbarem Zwang durchgesetzt werden muss. | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 574351 | |||
Datum | 04.08.2009 23:18 | 10799 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Franz - Georg Brede mit quergestelltem Fahrzeug und Blaulicht innerhalb geschlossener Ortschaft. Weils dann mehr Spaß macht, oder besser aussieht? Bei uns stehen da meist "nur" Verkehrszeichen und ein FA (SB). Gruß Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Fran8z-G8eor8g B8., Lippetal / NRW | 574366 | |||
Datum | 05.08.2009 06:50 | 10826 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtKönntest du dich erkundigen Ich muß ergänzen daß das Ordnungsamt die Sache an die Polizei weiterleitet. Wonach die dann abrechnen ? Wenn ich es erfahren sollte lasse ich es wissen. Gruß, F.- G. | |||||
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Autor | Fran8z-G8eor8g B8., Lippetal / NRW | 574367 | |||
Datum | 05.08.2009 07:22 | 10756 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblBei uns stehen da meist "nur" Verkehrszeichen und ein FA (SB). Mein Beispiel bezog sich auf kurzfristige Sperrungen bei Umzügen. Sollte es um längere Veranstaltungen gehen werden auch bei uns von der Gemeinde Sperren aufgestellt und mit 2 Kameraden besetzt. Bei Mißachtung wird auch hier das Kennzeichen notiert. Gruß, F.- G. | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 574381 | |||
Datum | 05.08.2009 10:09 | 10687 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz - Georg BredeIch muß ergänzen daß das Ordnungsamt die Sache an die Polizei weiterleitet. Wonach die dann abrechnen ? Wenn ich es erfahren sollte lasse ich es wissen. Ah, ok. Also wird es höchstvermutlich keine Ordnungswidrigkeit nach dem FSHG sein. Denn für deren Verfolgung ist die ordnungsbehörde zuständig. Wäre interessant herauszufinden was im Bußgeldbescheid steht. | |||||
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