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ThemaSinn? war: zugelassene Heckblaulichter als gerichtete Lampen38 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg574467
Datum05.08.2009 16:0913013 x gelesen
Hallo zusammen!

Kann mir eigentlich mal einer den Sinn erklären, warum gerichtete Lampen nur nach vorne verbaut werden dürffen und nicht nach hinten?
Gehen von den nach hinten gerichteten Lampen irgendwelche Gefahren aus oder was soll dieses Verbot?

Zu gegeben stelle ich es mir ziemlihc blöd vor, wenn man mal im Verbund unterwegs ist und das vorausfahrende Fahrzeug solche Lampen nach hinten drin hat, aber dazu gibts ja schließlich nen Schalter, ist sogar bei unserem LF16 so, das hinten ne normale RKL hat.

Gruß Patrick


Das war meine Meinung

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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen574472
Datum05.08.2009 16:4810670 x gelesen
Einfach gesagt:
Das wird wie mit allem im Bereich KFZ-Anbauteile sein.
Sind nicht dafür geprüft/abgenommen, sprich haben keine Zulassung für die Verwendung auf diese Weise.
Wenn sich jemand findet, der für sowas "Papiere" machen lässt dann darf man das auch so verbauen.


Grüße
Jens

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen574488
Datum05.08.2009 18:1410497 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Patrick WeegenKann mir eigentlich mal einer den Sinn erklären, warum gerichtete Lampen nur nach vorne verbaut werden dürffen und nicht nach hinten?
Gehen von den nach hinten gerichteten Lampen irgendwelche Gefahren aus oder was soll dieses Verbot?


... historisch bedingt:

Bis irgendwann in den 90er waren auch Frontblitzer nicht zulässig, da § 52 (3) damals nur von "Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht)" ir Rede war.

Nach längeren Drängen - insbes. aus dem Bereich der Fw und des RD" wurde dann der Satz ergänzt: "Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht)."

... für gerichtes Licht in andere Richtungen wurde bisher entweder kein Bedarf (entsprechend nachdrücklich) rübergebracht oder der Sinn wurde von Fachministerium (Verkehrsministerium) - warum auch immer - bisher nicht anerkannt.

Gruss
Gerhard


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 574528
Datum06.08.2009 05:5510311 x gelesen
Mahlzeit

Geschrieben von Gerhard BayerNach längeren Drängen - insbes. aus dem Bereich der Fw und des RD" wurde dann der Satz ergänzt: "Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht)."

War da nicht z.B. die POL in BW Vorreiter während man Feuerwehren es rigoros verboten hatte?

Geschrieben von Gerhard Bayer... für gerichtes Licht in andere Richtungen wurde bisher entweder kein Bedarf (entsprechend nachdrücklich) rübergebracht oder der Sinn wurde von Fachministerium (Verkehrsministerium) - warum auch immer - bisher nicht anerkannt.

Und warum hat es keine Interessenvertretung bis heute geschafft endlich für Klarheit zu sorgen?


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg574549
Datum06.08.2009 09:2010231 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschUnd warum hat es keine Interessenvertretung bis heute geschafft endlich für Klarheit zu sorgen?
...weil diese Interessenvertretung gerade die nächste Ski-Ausfahrt organisiert?

Außerdem hat die ja ihr Jahressoll mit dem Fw-Führerschein erfüllt.
2010 gibt´s die Interschutz,
2011 die Ausführungsbestimmungen zum Fw-Führerschein,
2012 die Harmonisierung der ausführungsbestimmungen,
viellicht 2013?


Uli ist ja leider ausgelastet mit dem Inhalt der Fahrzeuge und der Gewichtsverteilung,
aber vielleicht kann er ja in seinem Referat einen Beleuchtungssachverständigen heranzüchten?


Meine Einsatzfotos in Ulm, um Ulm und um Ulm herum
http://www.einsatzfoto.net

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen574554
Datum06.08.2009 09:3210198 x gelesen
Geschrieben von Thomas Heckmann2012 die Harmonisierung der ausführungsbestimmungen,

Harmoni... was? Wie soll denn so was gehen? Die örtlichen Gegebenheiten müssen doch zumindest auf Landesebene berücksichtigt werden. Man kann doch nicht Regelungen die beispielsweise in NRW funktionieren nicht auf Niedersachsen oder Bayern übertragen.

SCNR

MkG
Marc


"Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

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AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg574559
Datum06.08.2009 09:3810171 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyHarmoni... was? Wie soll denn so was gehen?
deswegen ja vielleicht 2013...

Ich freue mich ja schon auf den ersten Foreneintrag (und Ulis Antwort darauf), wenn ein Fw-Führerschein-Inhaber hier aufschlägt, dem seine Lizenz nach einem Wohnortwechsel nicht anerkannt wird.
;-)

Geschrieben von Marc DickeyNRW
= NiedeRsachsen West?


Meine Einsatzfotos in Ulm, um Ulm und um Ulm herum
http://www.einsatzfoto.net

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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin574562
Datum06.08.2009 09:4110217 x gelesen
Geschrieben von Thomas HeckmannUli ist ja leider ausgelastet mit dem Inhalt der Fahrzeuge und der Gewichtsverteilung,
aber vielleicht kann er ja in seinem Referat einen Beleuchtungssachverständigen heranzüchten?

Aber dann gleich auch die Intersection Lights thematisieren. ;-)


Freundliche Grüße

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 574563
Datum06.08.2009 09:4210161 x gelesen
Geschrieben von Thomas Heckmanndeswegen ja vielleicht 2013...

Ich frage mich wo hier die ganzen Fürsprecher des DVF sind?

hier das selbe Problem wie mit der Logistik.

Es würde keiner merken das man mit der legalisierung einen greifbaren Vorteil hat. Deshalb für Superkröger und Co uninteressant weil nicht verwertbar.

Geschrieben von Thomas HeckmannIch freue mich ja schon auf den ersten Foreneintrag (und Ulis Antwort darauf), wenn ein Fw-Führerschein-Inhaber hier aufschlägt, dem seine Lizenz nach einem Wohnortwechsel nicht anerkannt wird.

Das heulen und wehklagen wird man bis in die Düsseldorfer Vororte Longerich und Chorweiler hören..


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin574564
Datum06.08.2009 09:4510070 x gelesen
Geschrieben von Florian Beschdie Düsseldorfer Vororte Longerich und Chorweiler hören..
*Hehe*


Freundliche Grüße

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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz574567
Datum06.08.2009 09:5710187 x gelesen
Geschrieben von Oliver SteinbeckAber dann gleich auch die Intersection Lights thematisieren. ;-)

[x] Dafür!

Ich kenne diese "Front-Seitenblitzer" nur als anderer Verkehrsteilnehmer.
Ich find die wirlich gut. Man wird doch spürbar früher auf das Einsatzfahrzeug aufmerksam. Vor allem auch auch die Richtung aus der es jetzt in die Kreuzung einfährt. Bei enger und nch hoher Bebauung ist das durch das Horn alleine aufgrund von Streuung und Reflektionen nicht immer einfach.

Achja: Und alley-Lights. Damit man nicht mehr während der Fahrt mit der MagLite Hausnummern anleuchten muss. Gerade nach links ungünstig wenn man da als Fahrer auch noch fahren soll.


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AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg574569
Datum06.08.2009 10:0110144 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtUnd alley-Lights. Damit man nicht mehr während der Fahrt mit der MagLite Hausnummern anleuchten muss. Gerade nach links ungünstig wenn man da als Fahrer auch noch fahren soll.

Kann der Beifahrer nicht auch mit seiner MagLite nach links leuchten?
;-)

Und genau deswegen brauchen wir doch wieder Beleuchtungsfachleute, denn die Energiebilanz sollte halt auch nicht aus dem Auge verloren werden...


Meine Einsatzfotos in Ulm, um Ulm und um Ulm herum
http://www.einsatzfoto.net

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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz574571
Datum06.08.2009 10:0710925 x gelesen
Geschrieben von Thomas HeckmannKann der Beifahrer nicht auch mit seiner MagLite nach links leuchten?
;-)


Natürlich.
Nur dummerweise blendet er entweder den Fahrer weil der im Lichtkegel sitzt oder er fummelt mit der MagLite vor der Nase des Fahrers rum.

Solche "Alley Lights" (Hat jemand einen passenden deutschen Ausdruck dafür?) findet man hierzulande sehr selten.
Sie sind sicherlich nicht die Lösung für alle Problemfälle da sie ebend nur zur Seite leuchten. Jedoch vermisse ich sie doch nachdem ich mal das vergüngen hatte mit diesen nach Hausnummern zu suchen.


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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen574581
Datum06.08.2009 11:0510161 x gelesen
Hallo,


geschrieben von Manuel Schmidt:
Solche "Alley Lights" (Hat jemand einen passenden deutschen Ausdruck dafür?)
Arbeitsstellenscheinwerfer, Umfeldbeleuchtung.

findet man hierzulande sehr selten.
... inzwischen z.B. nur so ziemlich an jedem RTW

Sie sind sicherlich nicht die Lösung für alle Problemfälle da sie ebend nur zur Seite leuchten. Jedoch vermisse ich sie doch nachdem ich mal das vergüngen hatte mit diesen nach Hausnummern zu suchen.
Klappt hervorragend, auch wenn (eben) nicht als "Such-", sondern "Arbeitsscheinwerfer" / Umfeldbeleuchtung deklariert. Könnte allerdings wiederum an der Nomenklatur / am dt. Zulassungsrecht liegen - "Hausnummern-Suchscheinwerfer, seitlich gerichtet" = no go, "Umfeld-" bzw. "Arbeitsstellenbeleuchtung" - kein Problem...


Gruß

Daniel


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen574669
Datum06.08.2009 21:2610051 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtSolche "Alley Lights" (Hat jemand einen passenden deutschen Ausdruck dafür?) findet man hierzulande sehr selten

Ab und zu in dem Hella Balken QS... kann aber nicht beurteilen, wie hell das wirklich ist...


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW574675
Datum06.08.2009 22:1010221 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Patrick WeegenKann mir eigentlich mal einer den Sinn erklären, warum gerichtete Lampen nur nach vorne verbaut werden dürffen und nicht nach hinten?

Das ist erstmal ziemlich einfach:

Man hat vor vielen Jahren (irgendwann kurz nach dem Krieg, schätze so in den 50ern?) mal beschlossen, dass die Blaulicht-Scheinwerfer nicht mehr für den modernen Straßenverkehr ausreichen und deswegen Rundum-Kennleuchten vorgeschrieben. Damit eben das betreffende Fahrzeug rundum kenntlich gemacht wird.

Wie gesagt: Leuchten mit einer Hauptabstrahlrichtung (nach vorne, vereinzelt mit Neben-Abstrahlrichtung seitlich) gab es vorher ja schon. Das wollte man nicht mehr haben.

Irgendwann Ende der 80er/Anfang der 90er hat man dann erkannt, dass die Erfordernisse des modernen Straßenverkehrs _zusätzliche_ Kennleuchten geringerer Bauhöhe sinnvoll sein können, um für vorherfahrende Fahrzeuge besser erkenbar zu sein. (genau darum geht es ja die ganze Zeit, nicht um die Hormonausschüttung des Fachbetrachters beim Anblick des blitztenden und blinkenden Fahrzeugs!)

Für den Heckbereich des Fahrzeugs greift diese Argumentation erkennbar nicht, zumal nicht bei den gewünschten Anbauhöhen. (ausserdem sind nennenswerte Wegerechtsfahrten im Rückwärtsgang eher selten). Hier überwiegt dann der Nachteil der fehlenden Rundumwirkung.

Zwischenzeitlich hat sich dann die Erkenntnis etabliert, dass man die durch bewegliche Fahrzeugteile (i.d.R.: Heckklappen) verdeckten Sichtbereiche von Rundumkennleuchten mit zusätzlichen gerichteten Kennleuchten kompensieren kann. Auch das ist inzwischen (soweit ich es überblicke) zulassungsrechtlich relativ unproblematisch.

Was nun in letzter Zeit neu ist, sind gerichtete Kennleuchten die in Baugruppen einer bestimmten Anordnung _zusammen_ eine (teilweise) Rundumwirkung erzeugen. In Kombination mit weiteren (Rundum-) Kennleuchten an der Fahrzeugfront können diese also durchaus die gewünschte Rundumwirkung entfalten.

Allerdings gibt es sowas im nennenswerten Umfang erst mit dem Aufkommen der LED-Technik für Kennleuchten, und das ist in Deutschland realistisch gesehen grade mal rund 5 der Fall. Also noch viel zu neu, um von einer entsprechenden rechtlichen Regelung erfasst zu werden ;-)

Aber ich rechne fest damit, dass man zukünftig auch die "Zusammenstellung von Kennleuchten mit Hauptabstrahlrichtung zu einer Baugruppe mit (teilweiser) Rundumwirkung" genehmigen wird.

Meinetwegen gerne mit ausdrücklicher Empfehlung der Kreuzungs-Kennleuchten...

Geschrieben von Patrick WeegenGehen von den nach hinten gerichteten Lampen irgendwelche Gefahren aus oder was soll dieses Verbot?

Ersetzt man die hinteren Rundumleuchten durch gerichtete Kennleuchten, fehlt ggf. ein deutlicher Teil der Rundumwirkung. Zusätzlich sind sie als Kennleuchte überflüssig und deswegen abzulehnen. Stichworte: Einheitliches Signalbild, Vermeidung von Informationsüberflutung und Blendung..

Geschrieben von Patrick WeegenZu gegeben stelle ich es mir ziemlihc blöd vor, wenn man mal im Verbund unterwegs ist und das vorausfahrende Fahrzeug solche Lampen nach hinten drin hat, aber dazu gibts ja schließlich nen Schalter, ist sogar bei unserem LF16 so, das hinten ne normale RKL hat.

Zufall.

Vorgeschrieben ist das (straßenverkehrsrechtlich) nicht.

Der KdoW mit RTK6 kann ja auch nicht die Kennleuchtenwirkung nach hinten abschalten.

Gruß,
Henning


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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg574709
Datum07.08.2009 09:0010117 x gelesen
Hallo Henning!

Geschrieben von Henning Kochausserdem sind nennenswerte Wegerechtsfahrten im Rückwärtsgang eher selten
Wie wäre es dann mit Rangierfahrten? Das Blaulicht ist ja nicht nur wegen dem Wegerecht, siondern auch zur Warnung da!

Was allerdings die RKL am Heck angeht, kenne ich kein Fahrzeug, wo diese so verbaut ist, dass diese auch wirklich in alle Richtungen zu sehen ist. Bei uns versteckt die sich z. B. hinter den Dachaufbauten und unser LF16 wurde definitiv vor dem "Frontblitzer-Hype" gebaut.

Geschrieben von Henning KochAber ich rechne fest damit, dass man zukünftig auch die "Zusammenstellung von Kennleuchten mit Hauptabstrahlrichtung zu einer Baugruppe mit (teilweiser) Rundumwirkung" genehmigen wird.
Geschrieben von Henning KochErsetzt man die hinteren Rundumleuchten durch gerichtete Kennleuchten, fehlt ggf. ein deutlicher Teil der Rundumwirkung. Zusätzlich sind sie als Kennleuchte überflüssig und deswegen abzulehnen. Stichworte: Einheitliches Signalbild, Vermeidung von Informationsüberflutung und Blendung..


ich würde Sagen ein Paar blitzer im Heck, die nach hinten abstrahelen und ein paar an der Seite, die jeweils nach links und rechts abstraheln, erfüllen den Job mindestens so gut, wie eine RKL!
Wenn man dann noch hingeht und über die ganze Fahrzeug länge in regelmäßigem Abstand Blitzer einzu bauen, dann hat man auch noch eine bessere Signalwirklung nach links und rechts, wenn man in eine Kreuzung einfährt (vgl. Blitzer in den Kotflügeln der Stuttgarter Prosche-NEFs). Ich möchte mal behaupten, dass das nicht nur bei Integration in die Kotflügels eines PKWs, sondern auch bei größeren Modellen (LF, ...) einiges bringen könnte.
Die Blendung von folgenden Fahrzeugen ist natürlich ein Argument, betrifft massiv IMHO eigentlihc nur Verbundsfahrten und dafür gibts ja dann die schon erwähnten Schalter, die Magirus in die aktuellen LFs übrigens für die Heckblaulichter Grundsätzlich einbaut, obwohl ich diese für das folgende Fahrzeug gar nicht so störend finde.

Geschrieben von Henning KochDer KdoW mit RTK6 kann ja auch nicht die Kennleuchtenwirkung nach hinten abschalten.

Das ist richtig, allerdings ist die RTK6 auf nem KdoW auch eher nicht auf Augenhöhe des Fahrers des folgenden LFs. Außerdem würde ich zwischen RKLs mit Drehreflektor und Blitzleuchten unterscheiden. Ein Drehreflektor wird nicht so exterm blendend empfunden wie blitzer.

Gruß Patrick


Das war meine Meinung

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü574743
Datum07.08.2009 13:3510086 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Patrick Weegenvgl. Blitzer in den Kotflügeln der Stuttgarter Prosche-NEFs). Ich möchte mal behaupten, dass das nicht nur bei Integration in die Kotflügels eines PKWs, sondern auch bei größeren Modellen (LF, ...) einiges bringen könnte.


Ja, zum Beispiel am Korb einer DLK (seitlich am Korb, oberhalb der "5")


Gruß Andi


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AutorBenj8ami8n T8., Hamburg <--> Borgloh-Osnabrück / 574745
Datum07.08.2009 13:419849 x gelesen
Das finde ich ne super Idee, die da oben anzubringen... Ist ja nun mal das Erste was in die Kreuzung einfährt.


Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg
Benjamin Tschirley
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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg574747
Datum07.08.2009 13:569923 x gelesen
Auf die Idee bin ich noch nicht gekomen!
Macht aber absolut Sinn. Der Korb ist ja schon sichtbar, wenn der Fahrer noch nix sieht.
Sind halt wieder die Schwaben, die auf so ne Idee gekommen sind *g* (Ich wei0ß, EIgenlob stinkt!)

Gruß Patrick


Das war meine Meinung

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg574770
Datum07.08.2009 15:139926 x gelesen
Geschrieben von Andreas RometschJa, zum Beispiel am Korb einer DLK (seitlich am Korb, oberhalb der "5")

Hallo,

wir hatten mit Vertreter vom RP auf dem Hof der FRW 5 mal einige Kreuzungsbereiche mit Großfahrzeugen nachgestellt. Die Vorführung hat auch die RP-Vertreter davon überzeugt, dass es zumindest mal ein Versuch wert wäre.

Den Versuch mit dem Zisch-Geräusch haben wir schnell wieder beendet, aber ich glaube , dass sich solche seitlichen Blitzer in der Zukunft durchsetzen werden. Fazit: Wer nichts probiert kann auch keine neuen Erkenntnisse, ganz gleich ob postiver oder negativer Art, gewinnen.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW574774
Datum07.08.2009 15:199855 x gelesen
Geschrieben von Gerhard PfeifferDen Versuch mit dem Zisch-Geräusch haben wir schnell wieder beendet, aber ich glaube , dass sich solche seitlichen Blitzer in der Zukunft durchsetzen werden.

Ich gehe auch davon aus, dass die in den USA seit vielen Jahren üblichen seitlichen Blitzer auch bei uns zugelassen werden. Schleichend finden die ja schon Eingang.

Dauert halt wieder "1 Feuerwehrzeiteinheit" = 10 Jahre..


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg574776
Datum07.08.2009 15:259889 x gelesen
Geschrieben von Patrick WeegenSind halt wieder die Schwaben, die auf so ne Idee gekommen sind *g* (Ich wei0ß, EIgenlob stinkt!)

Hallo,

ich muss gestehen, dass unser Technik-Chef kein Schwabe ist, sondern aus dem Norden kommt :-)

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW574827
Datum07.08.2009 19:309761 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Patrick Weegenich würde Sagen ein Paar blitzer im Heck, die nach hinten abstrahelen und ein paar an der Seite, die jeweils nach links und rechts abstraheln, erfüllen den Job mindestens so gut, wie eine RKL!

und ich bleibe dabei, dass Entladungslampen dafür weitgehend ungeeignet sind.

Rundumwirkung mit verteilten Einzelbaugruppen geht IMNSHO nur mit LEDs wirklich ordentlich.

Geschrieben von Patrick WeegenDas ist richtig, allerdings ist die RTK6 auf nem KdoW auch eher nicht auf Augenhöhe des Fahrers des folgenden LFs.

Mir fällt da spontan die Verlegung einer Einheit aus dem östlichen Ruhrgebiet an den Niederrhein ein: Abmarsch ziemlich früh an einem feuchten, diesigen Tag. Erstes Fahrzeug ein KdoW mit RTK6, dahinter zwei Kräder....

Geschrieben von Patrick WeegenAußerdem würde ich zwischen RKLs mit Drehreflektor und Blitzleuchten unterscheiden. Ein Drehreflektor wird nicht so exterm blendend empfunden wie blitzer.

Wenn ich die hier üblichen Heck-Kennleuchten vergleiche:
Drehspiegeloptik mit Halogen-Lampe: wenig Blendung, schlechtere Wirkung
RKL mit Entladungslampe: gute Warnwirkung, aber deutlich mehr Blendwirkung
Kombination von je zwei LED-Modulen in den beiden hinteren Aufbauecken: meiner Meinung nach der derzeit beste Kompromiss.

Gruß,
Henning


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AutorHolg8er 8R., Karlsbad / Ba.-Wü.574848
Datum07.08.2009 23:009841 x gelesen
N'abend,

Geschrieben von Patrick Weegen
Ein Drehreflektor wird nicht so exterm blendend empfunden wie blitzer.
Naja, ich kann mich an Mercedes-Streifenwagen (mit diesem RKL-Typ, montiert auf dem Nachfolger W 124) bei uns in den 90er erinnern, da wurden die RKL bis in Höhe der Birne mit schwarzem Klebeband abgeklebt weil sie den Polizeibeamten an den Einsatzstellen beim auf das Fahrzeug zulaufen immer in den Augen blendete.


Gruß aus dem Nordschwarzwald
Holger

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AutorHolg8er 8R., Karlsbad / Ba.-Wü.574852
Datum07.08.2009 23:199803 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian Besch
War da nicht z.B. die POL in BW Vorreiter während man Feuerwehren es rigoros verboten hatte?
Mehr als bei POL war dies beim RD festzustellen. Wenn ich mich richtig erinnere hatte der RD seine RTW über die Straßenverkehrsbehörde beim Regierungspräsidium vorgestellt und mit einem ergänzenden Schreiben des "allgemeinen" Straßenverkehrs-TÜV, dass die Frontblitzer sinnvoll sind die Teile dort genehmigt bekommen. Für Feuerwehrs war dieser Weg versperrt, da die Zulassung über den getrennten FW-TÜV abgesegnet werden musste und da scheiterte das Vorhaben.


Gruß aus dem Nordschwarzwald
Holger

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AutorHolg8er 8R., Karlsbad / Ba.-Wü.574854
Datum07.08.2009 23:289791 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Patrick Weegen
Was allerdings die RKL am Heck angeht, kenne ich kein Fahrzeug, wo diese so verbaut ist, dass diese auch wirklich in alle Richtungen zu sehen ist.

Muss sie auch nicht. Wenn ich es richtig im Kopf habe (Gihl, Fahrzeugtechnik?), muss bei Fw-Fahrzeugen die blaue RKL vorne nur einen Sichtbarkeitsradius von 270° erreichen (und eine hintere denke ich entsprechend) im Gegensatz zu Fahrzeugen mit gelben RKL, welche 360° haben müssen (ggf. auch durch mehrere RKL sicherzustellen).


Gruß aus dem Nordschwarzwald
Holger

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AutorBjör8n S8., Alzenau-Kälberau / Bayern574860
Datum08.08.2009 00:1210413 x gelesen
Hallo Daniel, Hallo Forum,

Geschrieben von Daniel Ruhland Klappt hervorragend, auch wenn (eben) nicht als "Such-", sondern "Arbeitsscheinwerfer" / Umfeldbeleuchtung deklariert. Könnte allerdings wiederum an der Nomenklatur / am dt. Zulassungsrecht liegen - "Hausnummern-Suchscheinwerfer, seitlich gerichtet" = no go, "Umfeld-" bzw. "Arbeitsstellenbeleuchtung" - kein Problem...Ich kenn mich jetzt da bei den Vorschriften nicht so aus, aber unsere Umfeldbeleuchtung ist an die Feststellbremse gekoppelt, was aus meiner Sicht auch Sinn macht, um andere Verkehrsteilnehmer bei vergessenem Ausschalten nicht zu blenden.
Wäre also evtl. ein Argument dagegen (was nicht heißen soll, dass ich sowas nicht gut fände), aber hier gibt es bestimmt Leute, die das genauer wissen.

Gruß
Björn


Das ist alles meine persönliche Meinung, nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.

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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz574876
Datum08.08.2009 02:399790 x gelesen
Geschrieben von Daniel RuhlandArbeitsstellenscheinwerfer, Umfeldbeleuchtung.
Nee, damit bin ich so nicht einverstanden.
Denn das gibt's ja beides schon in anderen Anwendungszwecken als das was man mit Alleylights tut.

Geschrieben von Daniel Ruhland... inzwischen z.B. nur so ziemlich an jedem RTW
Ah, in Nds also?
Wie sind eure Erfahrungen damit?

Sorry ich bin selten in Nds. in RLP und NRW sind mir solche Fahrzeuge kaum bekannt.


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 574881
Datum08.08.2009 06:229769 x gelesen
Geschrieben von Gerhard PfeifferFazit: Wer nichts probiert kann auch keine neuen Erkenntnisse, ganz gleich ob postiver oder negativer Art, gewinnen.

Wie wahr, wie wahr.

Gilt imo auch für diverse Fahrzeugkonstruktionen wie das Dortmunder LF Log..


Problem ist, gerade bei solchen Sondersignalgeschichten, das im ungünstigsten Fall der Prüfer kommt und mein "das ist nicht original!".

Hier täte es dringend not die Gesetzeslage endlich anzupassen.

Davon ab..

im Saarland scheint es seit neustem auch nicht mehr zulässig zu sein HWA mit Richtungsfunktion zu verwenden.


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü574889
Datum08.08.2009 09:469840 x gelesen
Hallo,


Geschrieben von Holger RoßwagMehr als bei POL war dies beim RD festzustellen. Wenn ich mich richtig erinnere hatte der RD seine RTW über die Straßenverkehrsbehörde beim Regierungspräsidium vorgestellt und mit einem ergänzenden Schreiben des "allgemeinen" Straßenverkehrs-TÜV, dass die Frontblitzer sinnvoll sind die Teile dort genehmigt bekommen.

Also zumindest hier in Stuttgart fuhr die Stuttgarter Polizei auf einzelnen Fahrzeugen (Unfallaufnahmewagen) schon mit Strassenräumern als der Rest von BaWü noch nicht mal wußte das es sowas gab. Der erste an den ich mich erinnere war ein Düsseldorfer Transporter noch mit dem alten "Blechgrill", also so rund 1980. Auch die RTW der BF Stuttgart auf dem gleichen (längeren) Fahrgestell hatten welche, DAS Datum kann sicherlich Gerhard liefern.


Gruß Andi


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen574895
Datum08.08.2009 10:279837 x gelesen
...bzw beim Schreiben auf dem Dach blendete. Allerdings ist ds schon bemerkenswert schlau, die RKl abzukleben, damit noch weniger Licht rauskommt.


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern574898
Datum08.08.2009 11:169793 x gelesen
falls dann doch noch etwas mehr Licht und Blaulicht gewünscht wird:

Die Schweden bringen ihr Licht mit

Scheinbar nehmen die Gesetze es dort nicht so streng mit den Kennleuchten.


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg574899
Datum08.08.2009 11:189749 x gelesen
Geschrieben von Andreas RometschAlso zumindest hier in Stuttgart fuhr die Stuttgarter Polizei auf einzelnen Fahrzeugen (Unfallaufnahmewagen) schon mit Strassenräumern als der Rest von BaWü noch nicht mal wußte das es sowas gab. Der erste an den ich mich erinnere war ein Düsseldorfer Transporter noch mit dem alten "Blechgrill", also so rund 1980. Auch die RTW der BF Stuttgart auf dem gleichen (längeren) Fahrgestell hatten welche, DAS Datum kann sicherlich Gerhard liefern.

Hallo,

die Fahrzeuge der damaligen VUD der Polizei waren, zumindest nach meiner Kenntnis, die ersten Fahrzeuge mit Frontblitzer. Da gab es bereits Mitte der siebziger Jahre einen kurzzeitigen Versuch mit wasserfarbenblau gefärbten Nebelscheinwerfer. Ab diesem Zeitpunkt fahren diese Fahrzeuge mit Frontblitzer.

Das Datum für die RTW kann ich vermutlich nicht mehr genau bestimmen, denn es gab eine provisorische Anbringung (was bei der Polizei dran ist kann ja nicht verboten sein:-)) ) und dann ca. Mitte der achtziger Jahre die Ausnahmegenehmigung vom RP. Ab dieser Zeit gab es auch eine Reklame der Firmas Bosch, wo mit einem Bild des Stuttgarter RTW für Frontblitzer geworben wurde.

@Andi: Wenn Du am Montag auf der Wache vorbeikommst, kann ich mal schauen ob ich zu dem Vorgang was finde.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW574901
Datum08.08.2009 11:269845 x gelesen
Geschrieben von Frank EisenblaetterScheinbar nehmen die Gesetze es dort nicht so streng mit den Kennleuchten.

M.E. gibts im KFZ-Bereich (für So-KFZ) fast nirgendwo so viele Vorschriften, Ausnahmen davon bzw. komplexere Regelungen an diese zu gelangen wie in Deutschland.


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorHolg8er 8R., Karlsbad / Ba.-Wü.574932
Datum08.08.2009 14:309725 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Lüder Pott
Allerdings ist ds schon bemerkenswert schlau, die RKl abzukleben, damit noch weniger Licht rauskommt.
Offensichtlich war ihnen das Licht, welches oberhalb der abgeklebten Birne über den Reflektorspiegel nach außen strahlte ausreichend :-)


Gruß aus dem Nordschwarzwald
Holger

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AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern574943
Datum08.08.2009 17:229676 x gelesen
ich überlege die ganze Zeit, ob ein Leasing Einsatzfahrzeug mit schwedischer Zulassung in Deutschland betrieben werden dürfte. Es hätte ja alle EU NORMEN.


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW574953
Datum08.08.2009 18:439847 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Frank Eisenblaetterich überlege die ganze Zeit, ob ein Leasing Einsatzfahrzeug mit schwedischer Zulassung in Deutschland betrieben werden dürfte.

Straßenverkehrsrechtlich?

Wenn du das Fahrzeug in Deutschland betreiben möchtest, musst du es in Deutschland zulassen.

Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung dürfen in Deutschland nur vorübergehend betrieben werden, insbesondere dürfen sie hier keinen regelmässigen Standort haben. Siehe §§20-22 FZV.

Gruß,
Henning


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 04.08.2009 14:46 Ulri7ch 7C., Düsseldorf zugelassene Heckblaulichter als gerichtete Lampen
 05.08.2009 16:09 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 05.08.2009 16:48 ., Bremervörde
 05.08.2009 18:14 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 06.08.2009 05:55 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 06.08.2009 09:20 Thom7as 7H., Dornstadt
 06.08.2009 09:32 ., Bad Hersfeld
 06.08.2009 09:38 Thom7as 7H., Dornstadt
 06.08.2009 09:42 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 06.08.2009 09:45 ., Berlin
 06.08.2009 09:41 ., Berlin
 06.08.2009 09:57 ., Westerwald
 06.08.2009 10:01 Thom7as 7H., Dornstadt
 06.08.2009 10:07 ., Westerwald
 06.08.2009 11:05 Dani7el 7R., Peine
 08.08.2009 00:12 Björ7n S7., Alzenau-Kälberau
 08.08.2009 02:39 ., Westerwald
 06.08.2009 21:26 Lüde7r P7., Kelkheim
 08.08.2009 11:16 ., Diepersdorf
 08.08.2009 11:26 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 08.08.2009 17:22 ., Diepersdorf
 08.08.2009 18:43 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 07.08.2009 23:19 Holg7er 7R., Karlsbad
 08.08.2009 09:46 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 08.08.2009 11:18 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 06.08.2009 22:10 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 07.08.2009 09:00 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 07.08.2009 13:35 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 07.08.2009 13:41 Benj7ami7n T7., Hamburg <--> Borgloh-Osnabrück
 07.08.2009 13:56 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 07.08.2009 15:25 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 07.08.2009 15:13 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 07.08.2009 15:19 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 08.08.2009 06:22 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 07.08.2009 19:30 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 07.08.2009 23:00 Holg7er 7R., Karlsbad
 08.08.2009 10:27 Lüde7r P7., Kelkheim
 08.08.2009 14:30 Holg7er 7R., Karlsbad
 07.08.2009 23:28 Holg7er 7R., Karlsbad
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