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ThemaPrüfung und Zulassung für die Feuerwehr (war: Anwendungsverbot ...)11 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorAndr8é S8., Essen / NRW574930
Datum08.08.2009 13:515568 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich Cimolinoweil es seit Jahren eine amtliche Prüf- und Zulassungspflicht für Feuerlöschgeräte auf Beschluß der IMs nicht mehr gibt.

Gilt das nur für Feuerlöschgeräte oder für alle Geräte die gesondert für die Feuerwehr geprüft wurden?
Welche werden noch geprüft bzw. müssen noch geprüft werden?


Gruß
André


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AutorMarc8 S.8, Borken / NRW574937
Datum08.08.2009 15:593167 x gelesen
Nach einigen Schwierigkeiten kann mal wieder gesagt werden: Google hilft.

Verwaltungsvereinbarung Prüfung FwAusrüstung

Den § 1 könnt Ihr vergessen. Die Prüfstelle in MS ist geschlossen und die in Sachsen m.W. auch. Der Rest müsste noch stimmen. Am Montag schau ich mal ins SGV NRW, da müsste eigentlich eine aktuelle Fassung der VwVereinbarung zu finden sein.


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AutorAndr8é S8., Essen / NRW574941
Datum08.08.2009 17:063010 x gelesen
Hallo,

danke! Hier gab es schon mal eine Anfrage zu dem Thema. Kam aber leider auch nichts raus.

Komisch z.B. ist, dass ich auf den Seiten des IdF Sachsen-Anhalt keine aktuellen Hinweis auf die Prüfstelle finde. Das letzte mal wird die Prüfstelle 2003 erwähnt. Celle gib es noch, jedenfalls laut der Internetseite des LFS.

Und von daher wäre die grundsätzliche Frage:
In welchen Bundesländern gilt die Verwaltungsvereinbarung noch?
Welche Prüfinstitute gibt es noch?


Gruß
André


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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen574942
Datum08.08.2009 17:162979 x gelesen
Hallo,

in Hessen: Medical Airport Service (MAS)


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional574956
Datum08.08.2009 18:583008 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Marc StolbrinkDen § 1 könnt Ihr vergessen. Die Prüfstelle in MS ist geschlossen und die in Sachsen m.W. auch. Der Rest müsste noch stimmen. Am Montag schau ich mal ins SGV NRW, da müsste eigentlich eine aktuelle Fassung der VwVereinbarung zu finden sein.

Hoffentlich nicht. Das Ding ist sowas von rechtswidrig.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2009: Nach Platz 27 in 2007 dieses mal auf Platz 30. Überraschung auf Platz 13

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AutorAndr8é S8., Essen / NRW574967
Datum08.08.2009 20:212933 x gelesen
Hallo Christian,

Geschrieben von Christian Fleschhutin Hessen: Medical Airport Service (MAS)

Und was führen die für Prüfungen durch? Ich finde die nicht in der Verwaltungsvereinbarung...


Gruß
André


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen574977
Datum08.08.2009 22:472871 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von André SchildUnd was führen die für Prüfungen durch?

... in dem hier fraglichen Zusammenhang keine !

Der MAS für im Lande Hessen die internen Überprüfungen (Revisionen) der Feuerwehren und Fahrzeugabnahmen (geförderter Fahrzeuge) durch.

Gruss
Gerhard


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AutorMarc8 S.8, Borken / NRW575190
Datum10.08.2009 15:112848 x gelesen
Geschrieben von ---Christi@n Pannier--- Hoffentlich nicht. Das Ding ist sowas von rechtswidrig.


Das hier wird Dich freuen:
Fachinfo AGBF Bund/DFV: Wegfall der amtlichen Prüfstellen


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AutorAndr8é S8., Essen / NRW575286
Datum10.08.2009 22:332687 x gelesen
Hallo Marc,

danke für die Recherche!


Gruß
André


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AutorOlaf8 S.8, Wendschott / Nds575589
Datum12.08.2009 17:372697 x gelesen
Ich bin gelinde gesagt etwas verwirrt.
Bedeutet das nun das ich mit der Gloriaspritze löschen darf? CE Prüfzeichen vorausgesetzt.

Manchmal überfordert mich das deutsche Feuerwehrwesen :-)

MkG Olaf


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AutorMarc8 S.8, Borken / NRW575590
Datum12.08.2009 17:442618 x gelesen
Das kommt darauf an: Wahrscheinlich müsstest Du eine Gefährdungsanalyse machen. Da steht dann drin, wann Du unter welchen Voraussetzungen die Spritze anwenden kannst, welche Sicherheitsregeln zu beachten sind und wie Deine Einsatzkräfte zu schulen sind. Dann ginge das. Du versuchst nämlich mit den Maßnahmen der Gefährdungsanalyse zu verhindern, dass eben sowas nicht passiert, was die Unfallkassen schreiben: beim Einsatz von ungeprüftem Löschgerät einen Unfall provozieren.


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 07.08.2009 21:40 Ulri7ch 7C., Düsseldorf Anwendungsverbot für "Gartenspritzen" zum Feuerlöschen?
 08.08.2009 13:51 Andr7é S7., Essen
 08.08.2009 15:59 Marc7 S.7, Borken
 08.08.2009 17:06 Andr7é S7., Essen
 08.08.2009 17:16 Chri7sti7an 7F., Fürth
 08.08.2009 20:21 Andr7é S7., Essen
 08.08.2009 22:47 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 08.08.2009 18:58 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 10.08.2009 15:11 Marc7 S.7, Borken
 10.08.2009 22:33 Andr7é S7., Essen
 12.08.2009 17:37 ., Wendschott
 12.08.2009 17:44 Marc7 S.7, Borken
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