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Thema | Prüfung und Zulassung für die Feuerwehr (war: Anwendungsverbot ...) | 11 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 574930 | |||
Datum | 08.08.2009 13:51 | 5620 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino weil es seit Jahren eine amtliche Prüf- und Zulassungspflicht für Feuerlöschgeräte auf Beschluß der IMs nicht mehr gibt. Gilt das nur für Feuerlöschgeräte oder für alle Geräte die gesondert für die Feuerwehr geprüft wurden? Welche werden noch geprüft bzw. müssen noch geprüft werden? Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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Autor | Marc8 S.8, Borken / NRW | 574937 | |||
Datum | 08.08.2009 15:59 | 3208 x gelesen | |||
Nach einigen Schwierigkeiten kann mal wieder gesagt werden: Google hilft. Verwaltungsvereinbarung Prüfung FwAusrüstung Den § 1 könnt Ihr vergessen. Die Prüfstelle in MS ist geschlossen und die in Sachsen m.W. auch. Der Rest müsste noch stimmen. Am Montag schau ich mal ins SGV NRW, da müsste eigentlich eine aktuelle Fassung der VwVereinbarung zu finden sein. | |||||
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Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 574941 | |||
Datum | 08.08.2009 17:06 | 3052 x gelesen | |||
Hallo, danke! Hier gab es schon mal eine Anfrage zu dem Thema. Kam aber leider auch nichts raus. Komisch z.B. ist, dass ich auf den Seiten des IdF Sachsen-Anhalt keine aktuellen Hinweis auf die Prüfstelle finde. Das letzte mal wird die Prüfstelle 2003 erwähnt. Celle gib es noch, jedenfalls laut der Internetseite des LFS. Und von daher wäre die grundsätzliche Frage: In welchen Bundesländern gilt die Verwaltungsvereinbarung noch? Welche Prüfinstitute gibt es noch? Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 574942 | |||
Datum | 08.08.2009 17:16 | 3017 x gelesen | |||
Hallo, in Hessen: Medical Airport Service (MAS) Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 574956 | |||
Datum | 08.08.2009 18:58 | 3049 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Marc Stolbrink Den § 1 könnt Ihr vergessen. Die Prüfstelle in MS ist geschlossen und die in Sachsen m.W. auch. Der Rest müsste noch stimmen. Am Montag schau ich mal ins SGV NRW, da müsste eigentlich eine aktuelle Fassung der VwVereinbarung zu finden sein. Hoffentlich nicht. Das Ding ist sowas von rechtswidrig. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2009: Nach Platz 27 in 2007 dieses mal auf Platz 30. Überraschung auf Platz 13 | |||||
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Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 574967 | |||
Datum | 08.08.2009 20:21 | 2980 x gelesen | |||
Hallo Christian, Geschrieben von Christian Fleschhut in Hessen: Medical Airport Service (MAS) Und was führen die für Prüfungen durch? Ich finde die nicht in der Verwaltungsvereinbarung... Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 574977 | |||
Datum | 08.08.2009 22:47 | 2918 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von André Schild Und was führen die für Prüfungen durch? ... in dem hier fraglichen Zusammenhang keine ! Der MAS für im Lande Hessen die internen Überprüfungen (Revisionen) der Feuerwehren und Fahrzeugabnahmen (geförderter Fahrzeuge) durch. Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Marc8 S.8, Borken / NRW | 575190 | |||
Datum | 10.08.2009 15:11 | 2886 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Christi@n Pannier--- Hoffentlich nicht. Das Ding ist sowas von rechtswidrig. Das hier wird Dich freuen: Fachinfo AGBF Bund/DFV: Wegfall der amtlichen Prüfstellen | |||||
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Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 575286 | |||
Datum | 10.08.2009 22:33 | 2723 x gelesen | |||
Hallo Marc, danke für die Recherche! Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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Autor | Olaf8 S.8, Wendschott / Nds | 575589 | |||
Datum | 12.08.2009 17:37 | 2745 x gelesen | |||
Ich bin gelinde gesagt etwas verwirrt. Bedeutet das nun das ich mit der Gloriaspritze löschen darf? CE Prüfzeichen vorausgesetzt. Manchmal überfordert mich das deutsche Feuerwehrwesen :-) MkG Olaf | |||||
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Autor | Marc8 S.8, Borken / NRW | 575590 | |||
Datum | 12.08.2009 17:44 | 2654 x gelesen | |||
Das kommt darauf an: Wahrscheinlich müsstest Du eine Gefährdungsanalyse machen. Da steht dann drin, wann Du unter welchen Voraussetzungen die Spritze anwenden kannst, welche Sicherheitsregeln zu beachten sind und wie Deine Einsatzkräfte zu schulen sind. Dann ginge das. Du versuchst nämlich mit den Maßnahmen der Gefährdungsanalyse zu verhindern, dass eben sowas nicht passiert, was die Unfallkassen schreiben: beim Einsatz von ungeprüftem Löschgerät einen Unfall provozieren. | |||||
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