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Thema | Entpflichtung nach 30 Jahren | 51 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Uwe 8K., Hermsdorf / Thueringen | 575453 | |||
Datum | 11.08.2009 22:21 | 16040 x gelesen | |||
Entpflichtung Viele Probleme in den freiwilligen Feuerwehren! Die Krone setzt dem ganzen jedoch der Bürgermeister der Stadt Hermsdorf auf. Er entpflichtet 11 Kameraden, weil sie sich gegen den Stadtbrandmeister zur Wehr gesetzt haben. (u.a. Beleidigung, sexuelle Übergriffe(verbal)gegen Frauen in der Fw, öffentliche Herabwürdigung, u.s.w.), die lokale Presse berichtete bereits. Ist ein Ehrenam in Deutschland eigentlich einen Dreck Wert ???? Muss sich ein Ehrenamtlicher alles gefallen lassen ??? 30 Jahre Feuerwehr, davon 16 Jahre als Stadtjugendwart will ich nicht so einfach in den Sand setzen! Muss deshalb jetzt vor dem Verwaltungsgericht gegen meine Entflichtung klagen, weil ich eine Diensverweigerung begehe. Wer mehr dazu wissen will mailt mir, muss man sich sowas antun? Die Feuerwehr war unser 2.Zuhause und jetzt müssen wir uns öffentlich als "Abtrünnige" beschimpfen lassen, die die Einsatzbereitschaft gefährden, oder sogar verhindern wollen !!! MkG Uwe KleichEntpflichtung nach 30 Jahren | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 575455 | |||
Datum | 11.08.2009 22:30 | 11769 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe Kleich(u.a. Beleidigung, sexuelle Übergriffe(verbal)gegen Frauen in der Fw, öffentliche Herabwürdigung, u.s.w.) Wenn das so war bzw. ist dann sollte das Ganze ja juristisch einwandfrei zu klären sein. Wobei es ja auch immer auf die Beweislage ankommt. Und um deine Frage zu beantworten: Geschrieben von Uwe Kleich Muss sich ein Ehrenamtlicher alles gefallen lassen ? Nein, muss er nicht. Auch ihm stehen die normalen Instanzen offen. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Uwe 8K., Hermsdorf / Thueringen | 575456 | |||
Datum | 11.08.2009 22:41 | 11433 x gelesen | |||
Schon alles richtig. Nur als Anmerkung: War bis 30.04.09 Stellvertretender STBM und wurde "aus beruflichen Gründen entpflichtet" Einer geregelten Arbeit nachzugehen ist für den dienst in der FFW also nicht unbedingt von Vorteil! die begründung damals war: Am Wochenende gibt es in der Feuerwehr nichts zu tun ! Und ich muss leider von Mo.-Fr. LKW fahren. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 575458 | |||
Datum | 11.08.2009 22:44 | 11031 x gelesen | |||
Hallo! Kannst du villeicht deine Gedanken und Aussagen etwas sortieren und dann nochmals aufschreiben. Dann kann man vielleicht auch nachvollziehen was da läuft. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 575460 | |||
Datum | 11.08.2009 22:49 | 11311 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe KleichNur als Anmerkung: War bis 30.04.09 Stellvertretender STBM und wurde "aus beruflichen Gründen entpflichtet" Einer geregelten Arbeit nachzugehen ist für den dienst in der FFW also nicht unbedingt von Vorteil! Ja wie jetzt?! Du wurdest auf deinen Wunsch aus beruflichen Gründen entpflichtet oder wurdest du vom Bürgermeister aus wegen beruflicher Abwesenheit entpflichtet? Geschrieben von Uwe Kleich die begründung damals war: Am Wochenende gibt es in der Feuerwehr nichts zu tun ! Und ich muss leider von Mo.-Fr. LKW fahren. Also wurdest du nicht auf eigenen Wunsch entpflichtet?! MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 575462 | |||
Datum | 11.08.2009 22:55 | 11102 x gelesen | |||
Hallo, auch wenn es jetzt böse klingt, aber das: War bis 30.04.09 Stellvertretender STBM und wurde "aus beruflichen Gründen entpflichtet" finde ich durchaus in Ordnung, wenn man das: Und ich muss leider von Mo.-Fr. LKW fahren. mit einbezieht... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Uwe 8K., Hermsdorf / Thueringen | 575463 | |||
Datum | 11.08.2009 22:56 | 11272 x gelesen | |||
Ich wurde nicht auf eigenen Wunsch entpflichtet, sonder weil ich die ganze Woche als LKW fahrer unterwegs bin und wie es hieß, das Amt damit nicht ausführen kann und am Wochenende in einer Stützpunktfeuerwehr am Hermsdorfer Kreuz ja nichts zu tun ist. | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 575464 | |||
Datum | 11.08.2009 22:57 | 11194 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe KleichIch wurde nicht auf eigenen Wunsch entpflichtet, sonder weil ich die ganze Woche als LKW fahrer unterwegs bin und wie es hieß, das Amt damit nicht ausführen kann und am Wochenende in einer Stützpunktfeuerwehr am Hermsdorfer Kreuz ja nichts zu tun ist. Auf welcher Grundlage? Ist ja bestimmt in dem Entpflichtungsschreiben mit Quelle beschrieben. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Uwe 8K., Hermsdorf / Thueringen | 575466 | |||
Datum | 11.08.2009 23:05 | 11136 x gelesen | |||
Entpflichtung erfolgte nach ThürbkG und Satzung der FFW Hermsdorf | |||||
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Autor | Mich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen | 575493 | |||
Datum | 12.08.2009 08:35 | 10870 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FleschhutHallo, Du bist ja lustig. Wenn das in meiner Heimatstadt zum Tragen kommen würde, weil die betreffenden Kameraden in FFM und Umgebung arbeiten, dann würden bei uns einige auf der Abschußliste stehen. Kann und will ich nicht verstehen. Der Großteil der Arbeit ist doch eher ein Verwaltungsamt. Gruß Michael | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 575499 | |||
Datum | 12.08.2009 08:50 | 10826 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Tiedemann Der Großteil der Arbeit ist doch eher ein Verwaltungsamt. eben, deshalb ja. Es ist mir absolut schleierhaft, wie man so ein Amt a) alleine (daher brauchts IMHO eien Stellvertreter vor Ort) b) ehrenamtlich (ab einer gewissen Größe) durchführen kann. Daher finde ich es mehr als legitim (in der Satzung) zu fordern, dass die Führungskräfte (StBI / stellv.) in der Stadt arbeiten sollten bzw. in einer vernünftigen Zeit vor Ort sein sollten. Ich verstehe den Ersteller so, dass er im Fernverkehr arbeitet. Und das halte ich persönlich nicht mit dem Amt für vereinbar. Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 575504 | |||
Datum | 12.08.2009 09:58 | 10617 x gelesen | |||
Moin, daß man vom Amt des stellv. StBM entpflichtet wird ist ja noch nachvollziehbar, wenn es denn so sein sollte, daß der Kamerad nicht das Amt ausfüllen kann. Die meisten erkennen eine solche Überlastung aber schon rechtzeitig von selbst. Eine Entpflichtung aus der Fw insgesamt halte ich aber für Unverhältnismäßig. Gruß Lutz | |||||
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Autor | Fran8z-G8eor8g B8., Lippetal / NRW | 575506 | |||
Datum | 12.08.2009 10:02 | 10507 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FleschhutUnd das halte ich persönlich nicht mit dem Amt für vereinbar. Solange der StBi und sein Stellv. harmonieren und sich die Arbeit teilen (Stellv. nimmt die Termine am Wochenende war) ist der Bürgermeister gut beraten die Satzung nicht so streng auszulegen, alleine um Ruhe in der Wehr zu behalten. Es sei denn zwischen Bürgermeister und stellv. StBi bestehen Differenzen anderer Art, dann müssen die Beiden das untereinander ausmachen und die Entscheidung des Bürgermeisters ist zu respektieren. Gruß, F.- G. | |||||
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Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü | 575510 | |||
Datum | 12.08.2009 10:35 | 10903 x gelesen | |||
Tach, Geschrieben von Uwe Kleich War bis 30.04.09 Stellvertretender STBM und wurde "aus beruflichen Gründen entpflichtet" Schön wäre noch zu wissen, seit WANN Du stellv. StBM warst. Geschrieben von Uwe Kleich Einer geregelten Arbeit nachzugehen ist für den dienst in der FFW also nicht unbedingt von Vorteil! Ist es auch nicht wirklich. Während der Arbeitszeit steht man nämlich in aller Regel deim Einsatzdienst nur selten zur Verfügung. Wenn man dann noch auswärts tätig ist, ist der Vorteil für die FF umso geringer. Und als LKW-Fahrer stell ich mir das schon schwer vor zwischendurch an Einsätzen teilnehmen zu können. Da muss man einfach mehr ehrlich zu sich selbst sein. In anderen Berufen und Arbeitsverhältnissen sieht das auch anderst aus. Geschrieben von Uwe Kleich Am Wochenende gibt es in der Feuerwehr nichts zu tun Nun, schwer für euren Ort zu beschreiben aber grundsätzlich ist die Aussage als nicht ganz richtig darzustellen. Viele Sitzungen finden nunmal unter der Woche statt und nur selten am WE. Richtig ist aber, das man am WE trotzdem einiges tun kann, Schriftwechsel usw. Geschrieben von Uwe Kleich Und ich muss leider von Mo.-Fr. LKW fahren Nunja, das gibt aber auch leider jeden Monat den Gehaltsscheck oder? Gruß Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 575531 | |||
Datum | 12.08.2009 12:31 | 10437 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FleschhutDaher finde ich es mehr als legitim (in der Satzung) zu fordern, dass die Führungskräfte (StBI / stellv.) in der Stadt arbeiten sollten bzw. in einer vernünftigen Zeit vor Ort sein sollten. Genau. Und dann muss die beliebige Feuerwehr aus den 50-60 Bewerbern um solche Ämter ja nur noch die raussuchen, auf die das zutrifft. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 575533 | |||
Datum | 12.08.2009 12:34 | 10366 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andreas Bräutigam Genau. Und dann muss die beliebige Feuerwehr aus den 50-60 Bewerbern um solche Ämter ja nur noch die raussuchen, auf die das zutrifft. oder schlichtweg entsprechende Stellen vorhalten. Wäre dann eben eine Stelle mit Zeitvertrag, wie beim Bürgermeister ja auch... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 575534 | |||
Datum | 12.08.2009 12:44 | 10302 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fleschhutwie beim Bürgermeister ja auch... nee, der hat eben KEINEN Vertrag. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 575535 | |||
Datum | 12.08.2009 12:46 | 10196 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andreas Bräutigam nee, der hat eben KEINEN Vertrag. von mir aus, aber eben nen Job, der mit ner Wahl verknüpft ist. Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 575536 | |||
Datum | 12.08.2009 12:48 | 10108 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Andreas Bräutigam nee, der hat eben KEINEN Vertrag. Und, wenn ich mich recht entsinne, ist der BGM auch finanziell einigermaßen abgesichert, wenn er nach 1-2 Amtszeiten eben nicht wieder neu gewählt wird. Bei einem hauptamtlichen SBI, der weiterhin aber von der Wählergunst abhängig ist, würde das erst recht spannend. Von dem ist dann btw auch erst recht nicht mehr zu erwarten, dass er ggf. Standortzusammenlegungen, strukturelle Optimierungen und finanzielle Optimierungen am Fahrzeugkonzept anstrebt. MfG Ingo -- Erster Atemschutzwettkampf der FF Vockenhausen "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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Autor | Uwe 8K., Hermsdorf / Thueringen | 575543 | |||
Datum | 12.08.2009 13:06 | 10266 x gelesen | |||
Bin gerade vom Anwalt zurück und hab interressiert alle Beiträge gelesen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes sieht so aus, daß die Entpflichtung zunächst aufgeschoben ist und als rechtswidrig eingstuft wurde. Dies betrifft die allgemeine Entpflichtung , nicht die von der Funktion StStBI ! Leider sieht die Sache in unserer Stadt so aus, der StBI und der Gerätewart sind Angestellte auf dem Bauhof. 2 weitere Bauhofleute waren Feuerwehrmitglieder, sind aber nach kurzer Zeit wieder ausgetreten. Neueinstellungen wurden auf dem Bauhof vorgenommen und es wurden Leute eingestellt, die mit der FFW nichtsam Hut haben, obwohl sich mehrere Aktive (auch ich) beim BM auf diese Stellen beworben hatten.(Hausmeisterstellen und techn. Mitarbeiter) Außerdem hat unseren BM die FW bisher wenig interrssiert, der Sportverein war wichtiger und für die Handballer vom SV Hermsdorf wurde alles getan um sie in der Stadt als "Leistungsträger" zu halten. Die Pflichtaufgabe zur Vorhaltung einer einsatzbereiten FW lief da immer so nebenbei. Die probleme fangen aber gerade erst an, da die Einsatzbereitschaft immer mehr gefährdet ist, weil viele junge Kameraden abwandern. Und da hatten wir noch Glück: als Jugendwart ist es mir gelungen, jedes Jahr 2-3 zum Truppmannlehrgang zu entsenden und eine Mannschaftsstärke von 15-20 JF-Leuten zu halten. Aber auch solches Engagement ist in unserer Stadt nicht viel Wert. Das Ehrenamt wird weiter mi Füßen getreten. | |||||
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Autor | Uwe 8K., Hermsdorf / Thueringen | 575546 | |||
Datum | 12.08.2009 13:22 | 10332 x gelesen | |||
Hallo Peter, stellv. StBi war ich seit 3 Jahren, als die Wahl stattfand war ich arbeitslos und laut Aussage BM," wir werden in der Stadt schon was finden" hab ich mich überhaupt zur Wahl gestellt. Wenn aber ein ehemaliger und abgewählter StBm die gesamte Büroarbeit macht ist somit für das Wochenende wirklich nichts zu tun. Auch eine Art von Mobbing, wenn jemand weg soll. Und zum dritten, auf einen Gehaltsscheck kann ich als Alleinverdiener mit Familie nicht verzichten. | |||||
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Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü | 575551 | |||
Datum | 12.08.2009 13:49 | 10266 x gelesen | |||
Hallo Uwe, erstmal danke für die Infos aber eine Bitte hätte ich an Dich. Schreibe etwas strukturierter. Mit Absätzen liest sich dein Text wesentlich einfacher. Ok. So jetzt zum Thema: Geschrieben von Uwe Kleich stellv. StBi war ich seit 3 Jahren, als die Wahl stattfand war ich arbeitslos und laut Aussage BM," wir werden in der Stadt schon was finden" hab ich mich überhaupt zur Wahl gestellt. Gibt es hierzu irgendwelche Zeugen die diese Aussage bestätigen können? Oder Sitzungsprotokolle oder ähnliches? Geschrieben von Uwe Kleich Wenn aber ein ehemaliger und abgewählter StBm die gesamte Büroarbeit macht Warum macht der das? Das ist nicht zulässig. Geschrieben von Uwe Kleich Und zum dritten, auf einen Gehaltsscheck kann ich als Alleinverdiener mit Familie nicht verzichten Darauf wollte ich hinaus. Feuerwehr ist wichtig, keine Frage... aber die Familie und deren Versorgung steht an 1. Stelle... und sonst nichts. Sieh die positiven Dinge... Du hast mehr Zeit für deine Familie. Du siehst deine Kinder aufwachsen und verlierst die Jahre nicht. Und du schonst dein Nervenkostüm. Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 575566 | |||
Datum | 12.08.2009 15:08 | 10102 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Christian Fleschhut von mir aus, aber eben nen Job, der mit ner Wahl verknüpft ist. Siehe meine andere Antwort. Imho geht das nur, wenn für den SBI auch nach Abwahl noch finanzielle Sicherungssysteme greifen. Und ob man das bezahlen will, weiß ich nicht. Die Alternative wäre die Abschaffung der FüKr Position als Wahlamt, Das kann positiv sein, muss aber nicht... MfG Ingo -- Erster Atemschutzwettkampf der FF Vockenhausen "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 575608 | |||
Datum | 12.08.2009 19:34 | 10064 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter KofflerWenn man dann noch auswärts tätig ist, ist der Vorteil für die FF umso geringer. Und als LKW-Fahrer stell ich mir das schon schwer vor zwischendurch an Einsätzen teilnehmen zu können. Da muss man einfach mehr ehrlich zu sich selbst sein. In anderen Berufen und Arbeitsverhältnissen sieht das auch anderst aus. Nimms mir nicht übel. Aber ich kenne jede Menge Feuerwehrkommandanten (oder wie die Feuerwehroberhäuptlinge in den verschiedensten Ländern heißen), die alles andere als tagsüber immer abkömmlich sind. Manche sind sogar wochenlang auf Geschäftsreise (Verwaltung geht auch von unterwegs). Diese Funktionen sind nunmal in erster Linie schlicht Verwaltungspositionen. Diese können problemlos am Abend oder am Wochenende (und für eine bestimmte Zeit auch mal aus der Ferne) ausgeübt werden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit von Verhinderungsstellvertretern. d.h. ist der Amtsinhaber verhindert (tot, krank, im Urlaub,...) und es ist eine eine eilige Entscheidung zu treffen, so hat man dafür einen (oder mehrere) ebenfalls gewählten/ ernannten Stellvertreter. Für die Befugnisse einen Einsatz zu leiten gilt das selbe, wobei hier die Befugnisse noch auf andere Kräfte (z.B. Zugführer/ Verbandsführer ohne Verwaltungs(wahl)amt übertragen werden können. Und grundsätzlich ist der hier betrachtete FM nur Stellvertreter. d.h. eigentlich sollte es (vor allen nach Deiner Theorie) so sein, daß er eigentlich nie gebraucht wird. Denn wenn schon ein Stellv. Deiner Meinung nach immer zu 100% erreichbar sein muß, dann muß doch der Chef erst recht immer erreichbar sein... dies kannst Du eigentlich nur dann sicher stellen, wenn man den guten Mann auch dafür anstellt 8und zwar unbefristet) und bezahlt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü | 575610 | |||
Datum | 12.08.2009 19:44 | 9892 x gelesen | |||
Tach, Geschrieben von Christian Fischer Und grundsätzlich ist der hier betrachtete FM nur Stellvertreter. d.h. eigentlich sollte es (vor allen nach Deiner Theorie) so sein, daß er eigentlich nie gebraucht wird. Denn wenn schon ein Stellv. Deiner Meinung nach immer zu 100% erreichbar sein muß, dann muß doch der Chef erst recht immer erreichbar sein... Ich glaub wir reden aneinander vorbei... der muss nicht zu 100% erreichbar sein.. ich hab gesagt ich stells mir schwierig vor .. nicht unmöglich. Ich kann deinen Ausführungen schon folgen..ich vermute nur das der Bgm die Argumentationskette so aufbaut wie es bei mir steht...leider. Selbstverständlich kann JEDER ein solches Amt ausführen, egal was er beruflich macht. Ob es sinnvoll ist... lassen wir mal dahingestellt. Geschrieben von Christian Fischer dies kannst Du eigentlich nur dann sicher stellen, wenn man den guten Mann auch dafür anstellt 8und zwar unbefristet) und bezahlt. Da bin ich ganz bei Dir. Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Uwe 8K., Hermsdorf / Thueringen | 575619 | |||
Datum | 12.08.2009 20:37 | 9949 x gelesen | |||
Hallo zusammen, sehr interressant mal Meinungen aus vielen Ecken der Republick zu hören. Wichtig zu wissen wäre sicher, in unserer Feuerwehr gibt(oder gab) es sogar 2 gewählte Stellvertreter. Und es ging auch nicht um Einsatzteilnahme sondern vielmehr um allgemeine Anwesenheit. Ich selbst bin 24 Stunden telefon. erreichbar gewesen und habe viele Entscheidungen von unterwegs treffen können. Und am Wochenende wenn ich die Jugendfeuerwehr im Gerätehaus hatte ( immer Samstags von 9-12) war auch Zeit um Verwaltungskram zu machen. Das Problem bestand aber darin, man wollte mich nicht in die Karten gucken lassen, da es ,wie es der BM letztens in einer Versammlung nannte: einige Unregelmäßigkeiten gab !! Und Kameraden, die sowas ansprangern sind eben unerwünscht. Selbst finanzielle Ungereimtheiten, betr.Abrechnung der Aufwandsentschädigung und Diebstähle innerhalb der FW werden inzwischen vertuscht und unter den Tisch gekehrt. Leider besteht von Seiten der Stadt nach wie vor keine Gesprächsbereitschaft und so muß jetzt zwangsweise der Richter über den weiteren Verbleib im "Ehrenamt" entscheiden. Ist schon etwas irre oder ? | |||||
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Autor | Kars8ten8 B.8, Hermsdorf / Thüringen | 575643 | |||
Datum | 12.08.2009 22:40 | 9912 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich kann den "Unregelmäßigkeiten" nur zustimmen! Und es wurden noch 10 andere Kameraden entpflichtet die auf diese Sachen aufmerksam gemacht haben!!! | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 575644 | |||
Datum | 12.08.2009 22:49 | 10653 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Karsten Beier Und es wurden noch 10 andere Kameraden entpflichtet die auf diese Sachen aufmerksam gemacht haben!!! Jetzt wird die Sache aber richtig Interessant. Deute ich das richtig; es sollen Leute mundtot gemacht werden, die auf Unregelmäßigkeiten und evtl. auf Straftaten hingewiesen haben? Also man deckt mit der Entpflichtung evtl. Personen die an unregelmäßigkeiten bzw. Straftaten beteiligt waren? Hmmm.... mal wiede eine Provinzposse. Schon mal den Weg in Richtung kommunale Aufsichtsbehörde gegangen? Alternativ wäre wohl auch ein kleiner Hinweis an die Lokalpresse angebracht. Gruß vom Berg Jakob Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden... Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge): 22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern. | |||||
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Autor | Kars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein | 575645 | |||
Datum | 12.08.2009 22:53 | 9757 x gelesen | |||
Moin,Alternativ wäre wohl auch ein kleiner Hinweis an die Lokalpresse angebracht. Die bräuchte jetzt ja nur noch hier mitlesen. MkG Karsten Wallath Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön. Feuerwehr Heikendorf Brandschutzerziehung LZG Kreis Plön | |||||
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Autor | Kars8ten8 B.8, Hermsdorf / Thüringen | 575647 | |||
Datum | 12.08.2009 22:57 | 9788 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldDeute ich das richtig; es sollen Leute mundtot gemacht werden, die auf Unregelmäßigkeiten und evtl. auf Straftaten hingewiesen haben? Ja so könnte man das Sehen!!! Bin ja auch mit entpflichtet worden!!! Was ich nicht verstehen kann oder will. | |||||
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Autor | Uwe 8K., Hermsdorf / Thueringen | 575656 | |||
Datum | 13.08.2009 00:57 | 9901 x gelesen | |||
Lokale presse (Ostthüringer Zeitung) www.otz.de ist über alles informiert. Kommunalaufsicht hat eine Dienst und Fachaufsichtsbeschwerde erhalten, reagiert aber bisher nicht und die angezeigten straftaten werden vertuscht | |||||
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Autor | Flor8ian8 M.8, Witten / NRW | 575657 | |||
Datum | 13.08.2009 06:07 | 9743 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe Kleichdie angezeigten straftaten werden vertuscht Heist das die Polizei steckt mit unter der Decke, oder wurden die gar nicht wirklich angezeigt? Gruß Florian Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel - Lukas Podolski - | |||||
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Autor | Uwe 8K., Hermsdorf / Thueringen | 575658 | |||
Datum | 13.08.2009 07:23 | 9828 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe Kleich"die angezeigten straftaten werden vertuscht" Hat zunächst mit der Polizei mal garnichts zu tun, der Dienstweg ging zunächst mal über den BM als obersten Dienstherrn der freiwilligen Feuerwehr. Und der hat es wieder intern unter den Tisch fallen lasssen. | |||||
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Autor | Volk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen | 575659 | |||
Datum | 13.08.2009 07:28 | 9703 x gelesen | |||
Moin! Geschrieben von Uwe Kleich Hat zunächst mit der Polizei mal garnichts zu tun, der Dienstweg ging zunächst mal über den BM als obersten Dienstherrn der freiwilligen Feuerwehr. Und der hat es wieder intern unter den Tisch fallen lasssen. Hier kommt es ja sicher darauf an, ob es sich um strafrechtlich relevante Taten oder um "kleinere" Dinge handelt wie z.B. BM läßt sich Baum durch seine FW fällen oder so.. Gruß, Volker Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten! | |||||
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Autor | Uwe 8K., Hermsdorf / Thueringen | 575661 | |||
Datum | 13.08.2009 07:46 | 9715 x gelesen | |||
Ist ein Diebstahl im Feuerwehrgerätehaus mit einem Sachwert von ca. 700 Euro etwa nicht strafrechtlich relevant ? | |||||
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Autor | Uwe 8K., Hermsdorf / Thueringen | 575662 | |||
Datum | 13.08.2009 08:00 | 9865 x gelesen | |||
Muss mich aber jetzt kurz aus dem Forum ausklinken da es wieder Neuigkeiten gibt. Nachzulesen unter www.otz.de ( Lokalausgabe Stadtroda anklicken) Artikel: In der Hermsdorfer Wehr wird es kurzfristig Neuwahlen geben. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 575666 | |||
Datum | 13.08.2009 08:21 | 9697 x gelesen | |||
Mahlzeit.. naechster Halt waere fuer mich dann ~Polizei ~ Innenministerium ~ politische Opposition ~ ueberoertliche Presse und Fernsehen... Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Alex8and8er 8B., Wiesbaden / Hessen | 575676 | |||
Datum | 13.08.2009 09:46 | 9733 x gelesen | |||
Hallo hier der Bericht Bericht auf otz.de Gruß Das ist alles meine eigene Meinung!!! Wer keine eigene hat, kann sie gerne erwerben, kurze Nachricht an mich. | |||||
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Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü | 575678 | |||
Datum | 13.08.2009 09:57 | 9702 x gelesen | |||
Geschrieben von Bericht auf OTZAls Begründung nannte er, dass es seine Pflicht sei, die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr abzusichern. Und weil die entpflichteten Kameraden nach Aussage des Bürgermeisters aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage seien, Einsatzdienste zu leisten, sehe er sich zu diesem Schritt gezwungen. Du schreibst nichts von gesundheitlichen Problem sondern gibst als Begründung bei deiner Entpflichtung die Tätigkeit ausserhalb an. Was stimmt hier denn jetzt? Was steht wortwörtlich in den Entpflichtungsschreiben? Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Uwe 8K., Hermsdorf / Thueringen | 575687 | |||
Datum | 13.08.2009 10:43 | 9658 x gelesen | |||
Danke für die Verlinkung. Weiß leider noch nicht wie das funktioniert, vieleicht kannst du auch was anderes für mich verlinken wenn ich es per Mail schicke ? Die Entpflichtungsschreiben interressieren doch sicher viele ! | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 575695 | |||
Datum | 13.08.2009 11:27 | 9675 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe KleichDanke für die Verlinkung. Weiß leider noch nicht wie das funktioniert, vieleicht kannst du auch was anderes für mich verlinken wenn ich es per Mail schicke ? Die Entpflichtungsschreiben interressieren doch sicher viele ! Schick es mal bitte an mich, wir machen das. markus.weber@feuerwehr.de Gruß, MaWe www.FEUERWEHR.de Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande) | |||||
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Autor | Uwe 8K., Hermsdorf / Thueringen | 575714 | |||
Datum | 13.08.2009 13:05 | 9715 x gelesen | |||
Vorgehen wird immer radikaler ! Nochmal eine kurze Mitteilung für alle Interressierten : Trotz einer offenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes und unbeantworteten Widerspruchsschreiben wurden vollendete Tatsachen geschaffen. Die Schränke der 11 Feuerwehrangehörigen wurden bereits ausgeräumt und das Schließsystem im Gerätehaus umprogrammiert ! Aussperrung vom allerfeinsten ! | |||||
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Autor | Volk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen | 575718 | |||
Datum | 13.08.2009 13:30 | 9620 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe KleichTrotz einer offenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes und unbeantworteten Widerspruchsschreiben wurden vollendete Tatsachen geschaffen. Die Schränke der 11 Feuerwehrangehörigen wurden bereits ausgeräumt und das Schließsystem im Gerätehaus umprogrammiert ! Naja, das ist rechtlich gesehen erst mal in Ordnung und auch konsequent. Auch wenn der Grund für die Entpflichtung nicht i.O. ist. Gruß, Volker Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten! | |||||
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Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü | 575725 | |||
Datum | 13.08.2009 14:03 | 9681 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe Kleich Trotz einer offenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes und unbeantworteten Widerspruchsschreiben wurden vollendete Tatsachen geschaffen. Die Schränke der 11 Feuerwehrangehörigen wurden bereits ausgeräumt und das Schließsystem im Gerätehaus umprogrammiert ! Geschrieben von Volker Ehrhardt Naja, das ist rechtlich gesehen erst mal in Ordnung und auch konsequent. Auch wenn der Grund für die Entpflichtung nicht i.O. ist. Blöd ist nur, wenn man den "Deliquienten" Zeit gab bis zum 21.8.2009 zum Räumen der Spinde und Umprogrammierung der SChliessanlage. Die entstehenden Kosten hätten nämlich nach dem 21.08. in Rechnung gestellt werden sollen. Insofern vielleicht etwas voreilig. Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Flor8ian8 M.8, Witten / NRW | 575740 | |||
Datum | 13.08.2009 15:15 | 10075 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe KleichHat zunächst mit der Polizei mal garnichts zu tun, der Dienstweg ging zunächst mal über den BM als obersten Dienstherrn der freiwilligen Feuerwehr. Und der hat es wieder intern unter den Tisch fallen lasssen. Du schriebst was von "Straftaten" (Stichwort: Diesbstahl 750 Euronen im deinem nächsten Beitrag) und "angezeigt", dann gehe ich davon aus, dass diese, anzeigepflichtigen Straftaten (Stichwort: Strafvereitelung) auch bei der Polizei angezeigt und nicht nur dem BM gemeldet werden. Daher meine Verwirrung. Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel - Lukas Podolski - | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 575743 | |||
Datum | 13.08.2009 16:22 | 9487 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian MeurerDu schriebst was von "Straftaten" (Stichwort: Diesbstahl 750 Euronen im deinem nächsten Beitrag) und "angezeigt", dann gehe ich davon aus, dass diese, anzeigepflichtigen Straftaten (Stichwort: Strafvereitelung) auch bei der Polizei angezeigt und nicht nur dem BM gemeldet werden. Da der Bürgermeister den Eigentümer der entwendeten Dinge vertritt (soweit ich verstanden habe geht es um dienstliches Material), wäre es wohl sinnvoll, daß er die Entwendung bei den Ermittlungsbehörden anzeigt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Uwe 8K., Hermsdorf / Thueringen | 577661 | |||
Datum | 22.08.2009 21:29 | 9274 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker Ehrhardt"Naja, das ist rechtlich gesehen erst mal in Ordnung und auch konsequent. Auch wenn der Grund für die Entpflichtung nicht i.O. ist." Zurück aus dem Urlaub zur Info an alle die es interressiert: Verhandlung vor dem Verwaltungsgricht voraussichtlich am 11.09., werde mich deshalb auf anraten meines Anwaltes erst danach öffentlich zu weiteren Details äußern,sorry. Wird aber sicher interressant wie die Gerichte entscheiden. Traurig das es soweit kommen muß bei "Freiwilligen " MfG Uwe | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 667906 | |||
Datum | 18.02.2011 21:06 | 8870 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe KleichZurück aus dem Urlaub zur Info an alle die es interressiert: Verhandlung vor dem Verwaltungsgricht voraussichtlich am 11.09., werde mich deshalb auf anraten meines Anwaltes erst danach öffentlich zu weiteren Details äußern,sorry. Wird aber sicher interressant wie die Gerichte entscheiden. Traurig das es soweit kommen muß bei "Freiwilligen " MfG Uwe Hallo, wie ist der Sachstand? Besucht unsere ganz neue Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de ES LOHNT SICH!!!! Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 667915 | |||
Datum | 18.02.2011 21:32 | 8817 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf RötterHallo, wie ist der Sachstand? So... ;-) In einem Monat ist dort lt. http://www.feuerwehr-hermsdorf.de/main/ "Neuwahl der Wehrleitung und Feuerwehrausschuss". Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Klau8s K8., Mittweida / Sachsen | 668013 | |||
Datum | 19.02.2011 13:32 | 8611 x gelesen | |||
Mahlzeit, Geschrieben von Sebastian Krupp In einem Monat ist dort lt. http://www.feuerwehr-hermsdorf.de/main/ "Neuwahl der Wehrleitung und Feuerwehrausschuss".genau, so wie es die Feuerwehrsatzung § 11(8) zur (2. ?) Jahreshauptversammlung (Januar JHV?) vorsieht. Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Freundliche Grüsse Klaus | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 668041 | |||
Datum | 19.02.2011 17:48 | 8651 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus Kiliangenau, so wie es die Feuerwehrsatzung § 11(8) zur (2. ?) JahreshauptversammlungDie Satzung sieht vor, dass die Wahlen in einer Hauptversammlung stattfinden. Das kann die Jahreshauptversammlung sein, muss aber nicht, und es macht Sinn, daraus einen gesonderten Anlass zu machen. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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