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Thema | Unterweisung an Füllanlagen nach TRG 402 | 13 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Autor | Mark8us 8B., Hagen / NRW | 577248 | |||
Datum | 20.08.2009 13:52 | 18363 x gelesen | |||
Ich habe habe folgendes Problem: Beschäftigte, die an Füllanlagen (Atemluftkompressor / O²- Umfüllpumpe) arbeiten, müssen mind. einmal im Jahr eine Sicherheitsunterweisung erhalten. Welche Qualifikation muß diese Person, die diese Sicherheitsunterweisung durführt, besitzen und welche rechtlichen Grundlagen außer TRG 402 gibt es noch zu diesem Thema? Über konstruktive Infos währe ich wirklich sehr dankbar! | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 577251 | |||
Datum | 20.08.2009 13:59 | 11656 x gelesen | |||
Hallo, darüber haben wir uns auch Gedanken gemacht. Geschrieben von Markus Baumkötter Welche Qualifikation muß diese Person, die diese Sicherheitsunterweisung durführt, besitzen und welche rechtlichen Grundlagen außer TRG 402 gibt es noch zu diesem Thema? Außer in den Punkten der TRG 402 gibt es keine Ausführungen dazu. Und in der TRG 402 steht auch nur "Sachkundiger". Aber wer ist "Sachkundiger", bzw. wer stellt fest, wer sachkundig ist?! MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 577270 | |||
Datum | 20.08.2009 14:57 | 11200 x gelesen | |||
Hallo, da ja auch die Füllanlage regelmäßig gewartet werden muss, haben wir das z.B. mit einem solchen Termin kombiniert und die Unterweisung von dem Wartungstechniker machen lassen. Ich meine, wenn der´s nicht kann, wer dann? Jetzt revoluzze ich mal wieder, diese jährlichen Unterweisungen muss ich sagen, neven mich persönlich eh ein wenig, jetzt mal ehrlich, TRG hin oder her, aber was ändert sich denn innerhalb eines Jahres an einer bestehenden Anlage? Ich meine, ohne jemanden zu nahe treten zu wollen, aber ich denke an solche Anlagen lasse ich nur Leute, auf die ich mich 100% verlassen kann, und ob ich denen Jahr für Jahr das selbe erzählen muss, sei mal dahin gestellt. Bevor ich Schläge bekomme, wir machen die Unterweisungen, so wie es sein soll, aber trotzdem, wenn ich mir überlege, was alles ein mal im Jahr unterwiesen und geübt werden soll, dann ist dies bestimmt ein Termin, den man sich sparen kann. | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 577350 | |||
Datum | 20.08.2009 22:27 | 11008 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Middelda ja auch die Füllanlage regelmäßig gewartet werden muss, haben wir das z.B. mit einem solchen Termin kombiniert und die Unterweisung von dem Wartungstechniker machen lassen. Jetzt stell ich mal die Gegenfrage: Kann der Atemschutzgerätewart einer großen FF mit entsprechendem Füllaufkommen oder der AGW einer BF nicht auch "sachkundig" sein, weil/wenn er jeden Tag mit dem Gerät arbeitet? Geschrieben von Markus Middel diese jährlichen Unterweisungen muss ich sagen, neven mich persönlich eh ein wenig, jetzt mal ehrlich, TRG hin oder her, aber was ändert sich denn innerhalb eines Jahres an einer bestehenden Anlage? An der Anlage an sich nichts. Es ist m.E. aber schon sinnvoll, gewisse Dinge öfter zu hören, vgl. die jährlichen Unterweisungen am Arbeitsplatz. Es schleichen sich ab und an schon Unsitten ein, auf die man dann in der Unterweisung evtl. dann erinnert wird. Geschrieben von Markus Middel Ich meine, ohne jemanden zu nahe treten zu wollen, aber ich denke an solche Anlagen lasse ich nur Leute, auf die ich mich 100% verlassen kann, und ob ich denen Jahr für Jahr das selbe erzählen muss, sei mal dahin gestellt. Das sowieso. Am besten ein kleiner Kreis, dafür vertrauenswürdige Leute. Aber nichtsdestotrotz müssen die sich die Unterweisung genauso antun. Geschrieben von Markus Middel Bevor ich Schläge bekomme, wir machen die Unterweisungen, so wie es sein soll, aber trotzdem, wenn ich mir überlege, was alles ein mal im Jahr unterwiesen und geübt werden soll, dann ist dies bestimmt ein Termin, den man sich sparen kann. Diese Unterweisung dauert ja keine Stunde. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Uwe 8H., Kreuztal / NRW | 577371 | |||
Datum | 21.08.2009 07:52 | 11661 x gelesen | |||
Hallo Markus, wir diskutieren z.Z. das gleiche Thema, haben bis 2008 die Einweisung immer selbst durchgeführt, im Januar 09 bei der jährlichen Inspektion von Prüfstand und Kompressor kam dieses Thema dann vom Techniker der Fa. D.... auf, dass wir dieses so nicht machen sollten/könnten, zukünftig entweder durch Techniker der eine Unterweisung aller in Frage kommenden Kollegen vor Ort macht oder durch Belegung eines Seminars zur Sachkunde bei z.B. Fa. D... oder beim Kompressorhersteller, dieser sachkundige Kollege wäre dann als Multiplikator tätig und dürfte dies dann auch jährlich schulen muß allerdings wiederum alle 3 Jahre seine Sachkunde erneuern. Habe um diese Thematik auch noch die Unfallkassse (ehe.FUK NRW) befragt, die macht dieselbe Aussage Wir werden jetzt einen Mitarbeiter zum Sachkundenachweis wegschicken Außer den Inhalten der TRG402 gibt's normalerweise nichts zu schulen außer Notfallmanagment im eigenen Hause bei V-Fall, so haben wir's bis 2008 jedenfalls immer gemacht, laut Techniker ist die Schulung bei ihm nur theroretisch, ohne praktische Einweisung an der Füllleiste/Kompressor, dieses hatten wir z.B. immer mit angeboten ( außer bei "alten Hasen" ) Gruß aus dem Süden NRW's Uwe Heide bei weiterem Bedarf, über Arne anklingeln | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 577372 | |||
Datum | 21.08.2009 07:55 | 10649 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe Heidehaben bis 2008 die Einweisung immer selbst durchgeführt, im Januar 09 bei der jährlichen Inspektion von Prüfstand und Kompressor kam dieses Thema dann vom Techniker der Fa. D.... auf, dass wir dieses so nicht machen sollten/könnten, Begründung?! MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Uwe 8H., Kreuztal / NRW | 577373 | |||
Datum | 21.08.2009 08:04 | 10700 x gelesen | |||
Hi Daniel, Begründung: die nicht vorhandene Sachkunde ( keine Zertifikat ), der Amtsschimmel läßt grüßen, die Verantwortung des z.Z. Unterweisenden ohne die o.g. Qualifizierung, obwohl mit Sicherheit nichts anderes oder ich behaupte sogar evtl. weniger vermittelt wird Gruß Uwe | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 577447 | |||
Datum | 21.08.2009 18:08 | 10536 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe HeideBegründung: die nicht vorhandene Sachkunde ( keine Zertifikat ) Ich find nirgends was in der TRG, die die Sachkunde des Unterweisenden in irgendeiner Art beschreibt. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 577448 | |||
Datum | 21.08.2009 18:09 | 10553 x gelesen | |||
Geschrieben von mirIch find nirgends was in der TRG, Deutsch ist eine schwere Sprache... MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 577496 | |||
Datum | 22.08.2009 07:41 | 10705 x gelesen | |||
Für Hessen verweise ich auf das Schreiben des HMDI vom 13. Januar 2001. (Aktenzeichen V 13 65g 06/11) ![]() | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 577616 | |||
Datum | 22.08.2009 19:13 | 10571 x gelesen | |||
Siehe Link![]() | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Hagen / NRW | 577926 | |||
Datum | 24.08.2009 14:52 | 10571 x gelesen | |||
Ich danke euch für die Infos. Eins ist auf jeden Fall schon jetzt klar: Einweisungen nach TRG 402 müssen gemacht werden. Wer diese aber durchführt ist also nicht ganz klar geregelt und...WER weist eigentlich den ein der unterweisen soll und wie wird der der die Unterweisung durchführt fortgebildet? | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Augsburg / Bayern | 587149 | |||
Datum | 14.10.2009 20:05 | 10377 x gelesen | |||
Hi Ich habe dieses Jahr meinen AGW in der FW-S Geretsried (BY) gemacht. Dort wurde uns gesagt dass die Unterweisung der AGW machen darf. Wenn dieser vorher (glaube einmalig) vom Hersteller unterwiesen wurde. bis dann Sascha H. | |||||
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