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ThemaWandhydrant16 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorMark8us 8H., Auerbach / Bayern434283
Datum21.10.2007 21:308878 x gelesen
Hi,

wieviel Spielraum hat der Hersteller eines Wandhydranten der an einer nassen Steigleitung angeschlossen ist?

Kann ich immer bedenkenlos meinen C-Schlauch + HSR anschließen oder kann es passieren (bzw. muss ich in den Einsatzplänen die Leistungsdaten der Wandhydranten festhalten), dass Druck und Wassermenge für Eigenschutz und Brandbekämpfung nicht ausreichen)?

Gibt es Wandhydranten die nur speziell zur Bekämpfung von Entstehungsbränden eingesetzt werden können bzw. dürfen?

beste Grüße,

Markus


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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü434289
Datum21.10.2007 22:017192 x gelesen
IIRC gibt es 2 Typen:

Feuerwehr / 100 l / min

Eigenschutz 24 l / min


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorDani8el 8R., Ulm / Baden-Württemberg434297
Datum21.10.2007 22:477049 x gelesen
Hallo Markus,

in diesem PDF von der LFS B-W zur DIN 14462 findest du einige Informationen zu deinen Fragen (Unterschiede Wandhydrant Typ S/F, s. Post von Josef sowie die jeweiligen Anforderungen an die Dimensionierung der Löschwasserversorgung)

Grüße
Daniel


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg434301
Datum21.10.2007 23:157058 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleFeuerwehr / 100 l / min

Am Leitungsnetz wie ich das lese 3 x 100l (= 3 x CM mit Mundstücke oder eben 2 x 150 = 2 HSR ;-) ).
Das Problem ist eher der Druck. Mit 3 bar stehe ich mit einem HSR ganz schön dumm da, da das Sprühbild nicht berauschend sein wird.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorAndr8eas8 M.8, Bad Ems / RLP434335
Datum22.10.2007 14:237236 x gelesen
Hallihallo,

Geschrieben von Christian Fischer oder eben 2 x 150 = 2 HSR ;-)

...oder eben nicht :-(

Gem. DIN 14 462 muss die Wandhydrantenanlage bei Wandhydranten Typ F so ausgelegt sein, dass an den 3 ungünstigsten Entnahmestellen jeweils mindestens 100l/min bei 3 bar Fließdruck ansteht.

Dieses wird am Schlauchanschlussventil ermittelt, also ergeben sich zusätzliche Verluste durch die Schlauchleitung und das Strahlrohr.

Dies heißt nicht, dass wenn nur ein Wandhydrant benutzt wird, dort 300l/min zu entnehmen sind.

Wenn ihr in einem Objekt die Wandhydranten (natürlich nur Typ F und wie schon geschrieben, immer mit eigenem Schlauch und eigenem Strahlrohr !!) in euer Einsatzkonzept aufnehmen wollt, dann lasst euch vom zuständigen Kundendienst mal die real ermittelten Wasserlieferungen und Drücke zeigen.

Dann könnt ihr entscheiden, ob die Wandhydranten für den FW-Einsatz wirklich was taugen.

Im Übrigen: Auch wenn die Wandhydranten-"Strahlrohre" Typ Euro-Düse de facto Hohlstrahlrohre sind - mehr als 27 l/min ist am Gummiwasserschlauch nicht zu erwarten :-)

Als immer am Schlauchanschlussventil abkuppeln und Druckschläuche nutzen.

Wandhydranten Typ S (nur zur Selbsthilfe) könnt ihr getrost vergessen (24 l/min bei 2 bar), angeschlossen am Trinkwassernetz - da kommt nicht mehr !


Nicht auf das Hindernis schauen - sondern darüber !

Grüße
Andreas

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Wir sind keine Rheinländer, keine Westerwälder und auch keine Hessen - Wir sind Eeemser

Wer mit meiner, ausschließlich privaten Meinung nicht zurecht kommt, den lade ich gern zum ebenfalls privaten "Schlagabtausch" ein - Bitte die Gewichtsklassen beachten :-)

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AutorMark8us 8H., Auerbach / Bayern434356
Datum22.10.2007 15:207154 x gelesen
Hi,

habe soeben mit der zuständigen Servicestelle des Wandhydranten im KHS telefoniert. Die letzte Überprüfung des Wandhydranten ergab: Fördermenge 78 L/Min am Schlauchanschlussventil bei min. Ausgangsdruck von 0,35 bar und max. Ausgangsdruck 0,45 bar (mehr Druck liefert der Wandhydrant nicht!)

Wasserabgabe der Gummiwurst (mit fest installiertem Strahlrohr): 25 L/Min (zum Ausgangsdruck am Strahlrohr, also Druckverlusten im 35m Gummischlauch, konnte er leider keine Angaben machen)

Der Wandhydrant ist nicht als Typ F oder S gekennzeichnet. Anhand der Leistungsdaten gehe ich aber jetzt von einem Typ S aus und finde die Empfehlung der Landkreisführung, diesen zur Brandbekämpfung zu benutzen, lebensgefährlich für den Angriffstrupp.

beste Grüße,

Markus


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AutorAndr8eas8 M.8, Bad Ems / RLP434358
Datum22.10.2007 15:307142 x gelesen
Hallihallo,

Geschrieben von Markus Held Ausgangsdruck von 0,35 bar und max. Ausgangsdruck 0,45 bar (mehr Druck liefert der Wandhydrant nicht!)


Sicher ??

Das entspricht hinten und vorne nicht annähernd irgend einer Abnahmevoraussetzung.

Wie gesagt:
Typ F: 100l/min bei 3 bar Fließdruck, Gleichzeitigkeit 3 Wandhydranten
Typ S: 24/lmin bie 2 bar Fließdruck, Gleichzeitigkeit 2 Wandhydranten

0,35 bar reicht ja nicht mal zum Blumengießen :-(

Auf jeden Fall Finger weg für den Feuerwehreinsatz !!

Oder anderer Lösungsansatz: Die Servicestelle sollte mal überprüfen, ob ihre DEA (Druckerhöhungsanlage, falls vorhanden) noch funktioniert bzw. anläuft *LOL*

Die haben im Übrigen i. d. R. eine Zeitverzögerung, bis der Druck an der ungünstigsten Entnahmestelle ansteht.

Wer also seine Wandhydrantenprüfung mit einem Putzeimer macht, wird niemals korrekte Werte erhalten.


Nicht auf das Hindernis schauen - sondern darüber !

Grüße
Andreas

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AutorMark8us 8H., Auerbach / Bayern434367
Datum22.10.2007 15:457084 x gelesen
Hi,

ich habe nur wortwörtlich wiedergegeben, was mir vom zuständigen Servicebetrieb gesagt wurde. Wie die zu diesen Daten kommen bzw. wie sie die Wandhydranten überprüfen, habe ich nicht nachgefragt. Ich habe nur nachgehakt, ob der Druck oder die Menge noch irgendwie erhöht werden können und darauf kam als Antwort nur, dass die maximalen Angaben dem Prüfprotokoll zu entnehmen sind und darin stehen 0,45bar und 78 L/Min.

In wie weit das zulässig ist oder die auskunftgebende Person Fachkenntnis besitzt, entzieht sich meiner Kenntnis. Und nachdem ich nicht für den Brandschutz im Krankenhaus zuständig bin und sich aus Sicht der Feuerwehr der Einsatz dieser Wandhydranten auf jeden Fall verbietet, werde ich auch nicht weiter nachhaken.

beste Grüße,

Markus


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AutorFran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Franken (Bayern)434390
Datum22.10.2007 17:197098 x gelesen
Hallo,
wie hier schon geschrieben, mach Dich bitte mit den Grundagen vertraut, bevor Du anfängst rumzubasteln oder was unwissend zu bewerten.
Je nach Alter des Krankenhauses gab es evtl zum Genehmigungszeitpunkt noch keine Wandhydranten Typ F und Typ S, also bringt es wohl nix, hier darüber zu spekulieren.
Wie schon geschrieben, Genehmigungsunterlagen einsehen, technische Regeln zur Genehmigungs- und Bauzeit einsehen, Soll-Ist-Vergleich anstellen, und dann wirds langsam mal interessant.
Ggf. lässt Du Dir mal die letzte Bescheinigung über die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der nichtselbsttätigen Feuerlöschanlage gemäß §2, Abs. 1 Nr. 5 SPrüfV zeigen, da sollte die Prüfgrundlage drinstehen, aufgrund derer der Verantwortliche Sachverständige für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen oder der hier auch zugelassene Sachkundige gemäß §2, Abs. 3 SPrüfV die Anlage geprüft und bescheinigt hat. Die Bescheinigung sollte eigentlich vorhanden sein, da die Wiederholungsprüfung alle 3 Jahre stattfindet und der Bauherr oder Betreiber die Bescheinigung bis zu 5 Jahren aufzubewahren hat.

Es bringt aber überhaupt nix, etwas nicht belegtes (oder hast was in der Hand?) spekulativ im Forum mit weiteren Gebäudeunkundigen zu diskutieren, wennst wirklich was bewegen willst, dann hol aus zum großen Schlag!
Solltest Du zu viele Freunde haben und in Zukunft allein und in Ächtung leben wollen, empfielt sich für das wohl Deiner Ansicht nach brandschutztechnisch als Totalschaden anzusehende Krankenhaus eine Anzeige über die hochgradig gefährlichen Zustände bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, die möge sich die Bescheinigung (und die Bescheinigungen der anderen sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen nach §2, Abs. 1 SPrüfV, und auch noch die der sonstigen sicherheitstechnisch wichtigen Anlagen und Einrichtungen gemäß §2, Abs. 4 SPrüfV) mal vorlegen lassen.
Je nachdem ob die einen nix haben prüfen lassen, die anderen das falsche geplant haben, noch anderere das falsche genehmigt / ausgekaspert haben und wiederum noch viel anderere das ganze ausbaden dürfen, hast Du viele viele gute Freunde, die Dir am liebsten die Rübe abhacken wollen.

Hals- und Beinbruch, Grüßla
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen434391
Datum22.10.2007 17:217065 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Markus Held
ich habe nur wortwörtlich wiedergegeben, was mir vom zuständigen Servicebetrieb gesagt wurde.
Vielleicht haben die "wörtlich": MPa und nicht bar gesagt, oder bar gesagt aber MPa gemeint?

Das würde mehr Sinn machen. Und die DIN 14462 spricht ja auch von MPa und moderne Meßgeräte zeigen auch eher MPa an.

In wie weit das zulässig ist
nun ja, nach o.g. DIN ist das keine Löschwassereinrichtung mehr...


mkg hwk

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AutorAndr8eas8 M.8, Bad Ems / RLP434396
Datum22.10.2007 17:517069 x gelesen
Hallihallo,

an MPa hatte ich auch schon gedacht, dann würde es ja passen.

Abgesehen davon, dass die Wassermenge immer noch zuwenig ist, muss man sich überlegen, ob man das nicht doch für der Erstangriff nutzen kann, bevor man bis ins 6. OG (mal angenommen) Schläuche verlegt.

@Franz-Peter

Ich hatte nicht dass Gefühl, dass es um eine brandschutztechnische Stellungnahme geht, sondern im Hinblick auf den Thread "Brand im Krankenhaus" um eine grundsätzliche Bewertung der zur Verfügung stehenden Brandschutzmaßnahmen.

Wir machen uns bei derartigen Objekten die gleichen Gedanken, insbesondere bei Altobjekten mit "Loreley"-Anlagen (Ich weiss nicht was soll es bedeuten ... :-)).

Da will ich lieber (VORHER) auf der sicheren Seite sein, auch wenn das Gebäude eine Steigleitung "nass" oder "nass-trocken" vorhält.


Nicht auf das Hindernis schauen - sondern darüber !

Grüße
Andreas

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen434413
Datum22.10.2007 19:077064 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Andreas Mosel
an MPa hatte ich auch schon gedacht, dann würde es ja passen.
Ja, und:
Abgesehen davon, dass die Wassermenge immer noch zuwenig ist, muss man sich überlegen, ob man das nicht doch für der Erstangriff nutzen kann, bevor man bis ins 6. OG (mal angenommen) Schläuche verlegt.
Warum ist die Wassermenge grundsätzlich zu wenig? Man nehme ein HSR von 50 - 115l/min (z.B.:xxx;-)) und hat in der kleinsten Einstellung dann 0,45, vielleicht sogar 0,5MPa. Damit kann man nicht löschen - warum?
(der rel. zeitnahen Herstellung einer besseren WV steht doch nichts entgegen)


mkg hwk

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AutorAndr8eas8 M.8, Bad Ems / RLP434453
Datum22.10.2007 20:167005 x gelesen
Hallihallo,

neeee, hast`de falsch verstanden :-)

Die Wassermenge ist zuwenig für eine vorschriftenkonforme Wandhydrantenanlage.

Klar sind die 78 l besser als nix; ich würde damit jederzeit einen schnellen Löschangriff vornehmen lassen, aber, wie Du schon gesagt hast, eine zusätzliche Leitung aufbauen lassen (ist ggf. sowieso erforderlich).

Grundsätzlich ging es mir darum, sich vorher mit diesen Gegebenheiten in den Objekten vertraut zu machen, damit dann nicht beim Einsatz eine "könnte-sollte-müsste-wenn und aber" Diskussion ansteht.


Nicht auf das Hindernis schauen - sondern darüber !

Grüße
Andreas

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AutorMari8o S8., Egglkofen / Bayern578629
Datum27.08.2009 13:454810 x gelesen
Hallo zusammen,

zum Thema Wandhydranten in Gebäuden.

Wir haben bei uns inder Firma welche (steht soauf Schild):
- DIN 14461/62
- Fließdruck: 3,2bar
- S-Schlauch mit DM-Strahlrohr

Also nix für den FW-Einsatz sonder eher für den "Erstangriff" der Mitarbeiter.
Doch wer darf damit im Ernstfall "löschen".

Müssen Mitarbeiter hier eingewiesen sein ect.?

Mario


Wer aufhört dazu zu lernen, hört auf Gut zu sein!

Mir ist bewusst das ich zu wenig weiß…

Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren.
Dies ist ausschließlich meine persönliche Meinung und keinesfalls die meiner Wehr oder deren Führung!

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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü578631
Datum27.08.2009 13:544661 x gelesen
Geschrieben von Mario SaxMüssen Mitarbeiter hier eingewiesen sein ect.?

Hallo!

BGV A 1:

§ 22
Notfallmaßnahmen

(2) Der Unternehmer hat eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterwei-
sung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungs-
bränden vertraut zu machen.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen578634
Datum27.08.2009 14:024734 x gelesen
Geschrieben von Mario SaxAlso nix für den FW-Einsatz sonder eher für den "Erstangriff" der Mitarbeiter.
Doch wer darf damit im Ernstfall "löschen".


Naja, würde für n kleinen Zimmerbrand langen...auch schon gemacht ;-)


Die Kameraden, die die Winkerkelle schwenken, sind in jeder Feuerwehr die Gleichen ;-)

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