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ThemaNeuer Erlass IM S-H: Organisationserlass Feuerwehren7 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorHauk8e H8., Negernbötel / S-H579850
Datum01.09.2009 10:435454 x gelesen
Hallo Forum!

Gerade hier auf den Seiten der LFS S-H gefunden. Neuer Erlass zur Organistaion und Ausrüstung der Feuerwehren.

Gruß
Hauke



Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw..
Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden!

FF Negernbötel

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg579888
Datum01.09.2009 14:453345 x gelesen
Hallo!
Wie sah den die bisherige Regelung in SH aus, bzw. was wurde verändert?


Freiwillige Feuerwehren in der (vollständigen) Trägerschaft eines Amtes sind gemäß § 8 Abs. 3 BrSchG Ortsfeuerwehren, die zusammen eine Gemeindefeuerwehr bilden.


Wie ist das mit "vollständige Trägerschaft" zu verstehen?


Bei der Konzeption der Standorte der Feuerwehrhäuser, der erforderlichen Feuerwehrfahrzeuge und Ausrüstung ist insbesondere auch die unter normalen Umständen innerhalb des Gemeindegebietes anzustrebende Hilfsfrist von zehn Minuten zu berücksichtigen. Die Hilfsfrist ist die Zeit zwischen dem Absetzen des Notrufs und dem Eintreffen/Tätigwerden der Feuerwehr.


Das bezieht sich auf den weiter oben genannten kritischen Wohnungsbrand? Sprich da muss nach 10min ein Fzg. der LF-Klasse mit 4 Gummigesichtern vor der Türe stehen? Sportlich...

Zur Bestimmung der erforderlichen Anzahl und der Art der Feuerwehrfahrzeuge ist das Merkblatt zur Ermittlung notwendiger Feuerwehrfahrzeuge aufgrund von Risikoklassen zugrunde zu legen ( Anlage 1).

Gute Sache. Auf den ersten Blick ist das Punktsystem auch schlüssig, es fehlt aber imo die Aussage, dass ein vernünftiger Erstangreifer vorzuhalten ist.

115 Punkte= TLF 20/40 + TSF ODER LF 10/6. Ist das gewünscht?

Was ist die Reserveabteilung? Pro LF rechnet ihr mit 18FA + 9FA Reserveabteilung... (Faktor 2 aus Einsatzabteilung, dieser Faktor sinkt (!) wenn man mehr als 9 Plätze hat, bekommt eine Wehr mit 24 Fahrzeugplätzen (ohne MTW, ELW!) und 43 FA ihre Kisten schnell genug vom Hof? Ich glaub da eher nicht dran...


Bei besonderen Bedingungen (z.B. Größe der Gemeinde, Insellage) kann von den Personalstärken nach Ziffer 2.3.1 abgewichen werden. In diesen Fällen ist die Aufsichtsbehörde zu informieren. Die Alarm- und Ausrückeordnung ist entsprechend anzupassen.


Das heißt eine FF darf gar nicht mehr FA in der Einsatzabteilung haben, als in Anlage 2 festgelegt? Einen Faktor 3 müsste ich mir vom KBM (oder wie der Mensch bei euch heißt) genehmigen lassen? Wie viele FF haben dies den in SH getan?

Zu Anlage 3: Was ist den bei euch ein Vorstand? Und warum hat der Einfluss auf die Beförderung zum HFM***?

Was ist ein HFM** und ein HFM***, bzw. wie spricht man das aus - Hauptfeuerwehrmann-Dreistern Max Müller?


Dies gilt nicht für die Kreis- bzw. die Stadtwehrführungen oder deren Stellvertretungen, die bereits zu ihrer Wahl die erforderlichen Lehrgänge erfolgreich abgeschlossen haben müssen.


Ich möchte den südschwedischen Kameraden ja nix böses unterstellen, aber das sind dann wohl eher recht eintönige Wahlveranstaltungen - diese Regelung öffnet dem Klüngel Tür und Tor! Wer pariert bekommt den Lehrgang spendiert und darf sich dann unter zig Mitbewerbern (is klar, ne?) zur Wahl stellen...

Ich habe nicht vor nach SH überzusiedeln, reines Interesse und über den Tellerrand gucken, vielleicht kann das einer der Küstenbewohnern ein bißchen aufklären.

Gruß aus Franken,

Markus


Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen579892
Datum01.09.2009 14:543075 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberHFM** und ein HFM***

** nennt sich in Niedersachsen Hauptfeuerwehrmann und *** 1. Hauptfeuerwehrmann.

der *** ist sowas wie nen Natozebra.


Grüße
Jens

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg579893
Datum01.09.2009 14:573097 x gelesen
Geschrieben von Jens Rugen** nennt sich in Niedersachsen Hauptfeuerwehrmann und *** 1. Hauptfeuerwehrmann.

Das war mir schon klar, mir ging es um die Sternchen. Das habe ich bisher noch nie gesehen - ist aber ehrlich gesagt die Frage, die mich am wenigsten interessiert. ;-)

Als Ungedienter wußte ich bis eben auch noch nicht, was ein NATO-Zebra ist.

Gruß,

MaWe


Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen579894
Datum01.09.2009 15:042935 x gelesen
Hier ist es besser erklärt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Oberstabsgefreiter


Grüße
Jens

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AutorHauk8e H8., Negernbötel / S-H579898
Datum01.09.2009 15:113512 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Markus WeberWie sah den die bisherige Regelung in SH aus, bzw. was wurde verändert?
Hat die noch jemand zur Verfügung? Der Link in die Juris-DB funzt nicht mehr!!

Geschrieben von Markus WeberDas bezieht sich auf den weiter oben genannten kritischen Wohnungsbrand? Sprich da muss nach 10min ein Fzg. der LF-Klasse mit 4 Gummigesichtern vor der Türe stehen?
So soll(te) es sein. Das die Realität, bis auf einige Aussnahmen, auch hier nicht anders ist wie im Rest der Republik dürfte ja bekannt sein.

Geschrieben von Markus WeberWas ist die Reserveabteilung? Pro LF rechnet ihr mit 18FA + 9FA Reserveabteilung... (Faktor 2 aus Einsatzabteilung, dieser Faktor sinkt (!) wenn man mehr als 9 Plätze hat, bekommt eine Wehr mit 24 Fahrzeugplätzen (ohne MTW, ELW!) und 43 FA ihre Kisten schnell genug vom Hof? Ich glaub da eher nicht dran...
Reserveabteilungen kann es bei einer FF geben muss es aber nicht. Ebenso wird ein FA wenn er nicht will dorthin überstellt. IMHo sind in der Reserve FA über 50 die dann nicht mehr alle Dienste absolvieren müssen und nur bei Vollalarm für die komplette Wehr mitalarmiert werden. An dem Faktor hat sich auch nichts geändert. Eigentlich hat sich an der Mindeststärke, also 3-fache Fahrzeugbesatzung, nichts geändert. Nur das man es jetzt etwas "aufgeweicht" hat und in Aktive FA und Resvere getrennt hat. Wobei die Reserve, so auf jedenfall bei uns, immernoch zu den Aktiven mitgezählt wurde/wird.

Geschrieben von Markus WeberDas heißt eine FF darf gar nicht mehr FA in der Einsatzabteilung haben, als in Anlage 2 festgelegt? Einen Faktor 3 müsste ich mir vom KBM (oder wie der Mensch bei euch heißt) genehmigen lassen? Wie viele FF haben dies den in SH getan?
Nach oben gibt es keine Grenze, jedoch muss man sich eine Unterschreitung vom KBM genehmigen lassen, da der KBM die Fachaufsicht über die FWen hat.

Geschrieben von Markus WeberWas ist den bei euch ein Vorstand? Und warum hat der Einfluss auf die Beförderung zum HFM***?
Der Wehrvorstand siehe Mustersatzung einer Ortsfeuerwehr

Geschrieben von Markus WeberWas ist ein HFM** und ein HFM***, bzw. wie spricht man das aus - Hauptfeuerwehrmann-Dreistern Max Müller?
Ich meine mal gelesen zun haben das sich das dann 1. Hauptfeuerwehrmann nennt. So wie es auch einen 1. HBM gibt.

Gruß
Hauke



Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw..
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FF Negernbötel

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg581062
Datum07.09.2009 09:122870 x gelesen
Geschrieben von Hauke HammerichIMHo sind in der Reserve FA über 50 die dann nicht mehr alle Dienste absolvieren müssen und nur bei Vollalarm für die komplette Wehr mitalarmiert werden. An dem Faktor hat sich auch nichts geändert. Eigentlich hat sich an der Mindeststärke, also 3-fache Fahrzeugbesatzung, nichts geändert. Nur das man es jetzt etwas "aufgeweicht" hat und in Aktive FA und Resvere getrennt hat. Wobei die Reserve, so auf jedenfall bei uns, immernoch zu den Aktiven mitgezählt wurde/wird.

Ich finde das ist schon eine Aufweichung, vor allem weil sich der u.g. Abschnitt eurer Mustersatzung eher nach Volkssturm liest:

(2) Der Eintritt in den aktiven Dienst ist mit Vollendung des 16. Lebensjahres möglich. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres ist ein Übertritt in die Reserveabteilung zulässig. Dies gilt ebenfalls für Angehörige der Feuerwehr, die die Eignung für den Feuerwehrdienst teilweise verloren haben und deshalb im entsprechenden Umfang vom Feuerwehrdienst zu entbinden sind2. Der aktive Dienst endet durch Übertritt in die Ehrenabteilung nach § 5.

Im Übrigen sinkt der Faktor bei FF mit 1+n Fahrzeugen unter 3,0 - kommt ihr damit hin? Mir fehlt der Glaube.

Geschrieben von Hauke HammerichNach oben gibt es keine Grenze, jedoch muss man sich eine Unterschreitung vom KBM genehmigen lassen, da der KBM die Fachaufsicht über die FWen hat.


Da steht doch:
Bei besonderen Bedingungen (z.B. Größe der Gemeinde, Insellage) kann von den Personalstärken nach Ziffer 2.3.1 abgewichen werden.

Heißt, das der Personalschlüssel bindend ist - nach oben und unten, oder?

Geschrieben von Hauke HammerichDer Wehrvorstand siehe Mustersatzung einer Ortsfeuerwehr

Ok, danke für den Link.

Gruß,

MaWe


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 01.09.2009 10:43 ., Negernbötel
 01.09.2009 14:45 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 01.09.2009 14:54 ., Bremervörde
 01.09.2009 14:57 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
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 01.09.2009 15:11 ., Negernbötel
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