News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Ausstattung von Zivilfahrzeugen, war: Neue LF-KatS | 12 Beträge | |||
Rubrik | Katastrophenschutz | ||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 580285 | |||
Datum | 03.09.2009 06:22 | 6715 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard BayerEinen Sprechfunkgerätesatz-tragbar habe ich zwar auch nicht (...nie gehabt ...) - aber durchaus zwei Gerätesätze bestehend aus FuG 7, HA, 12-24V Wandler, Magnetantenne in meiner Feuerwehr. Hat sich bei Heranziehung "ziviler" Fahrzeuge (städt. Bauhof) oder Leih-Einsatzfahrzeug durchaus bewährt. schön wäre es, wenn es auch in Deutschland rechtlich möglich wäre, "zu beordernde Fahrzeuge" nicht nur mit Funkanlagen, sondern auch mit SoSi-Anlagen ausrüsten zu können. Dazu wäre aber eine Initiative der Bundesländer nötig... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 580286 | |||
Datum | 03.09.2009 06:44 | 4398 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino schön wäre es, wenn es auch in Deutschland rechtlich möglich wäre, "zu beordernde Fahrzeuge" nicht nur mit Funkanlagen, sondern auch mit SoSi-Anlagen ausrüsten zu können. hm, die Feldjäger haben da ja eine Lösung, allerdings hat die immer etwas endgültiges, weil zurückgeben braucht man dann das Fahrzeug definitiv nicht mehr ;-) Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
| |||||
Autor | Tim 8B., Blieskastel / Saarland | 580287 | |||
Datum | 03.09.2009 06:47 | 4285 x gelesen | |||
wahrscheinlich meinst du die Lösung, wo's dann anschließend durchs Dach tropft, wenns regnet... "Ab einem Wasserstand von 1.20 m beginnt der Soldat selbständig mit Schwimmbewegungen. Die Grußpflicht entfällt hierbei." (Bundeswehr, ZDv) | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 580289 | |||
Datum | 03.09.2009 06:57 | 4239 x gelesen | |||
Geschrieben von Tim Blankwahrscheinlich meinst du die Lösung, wo's dann anschließend durchs Dach tropft, wenns regnet... jepp. Auch des öfteren günstig im Internet zu erwerben... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
| |||||
Autor | Tim 8B., Blieskastel / Saarland | 580290 | |||
Datum | 03.09.2009 07:03 | 4260 x gelesen | |||
gibt ja auch div. Magnet- und Vakuumsaugversionen mit Licht und Ton, aber das grundlegende Problem ist dann ja eher die Sache mit der StVZO, Ausnahmegenehmigung oder in diesem Fall VV oder ähnliches "Ab einem Wasserstand von 1.20 m beginnt der Soldat selbständig mit Schwimmbewegungen. Die Grußpflicht entfällt hierbei." (Bundeswehr, ZDv) | |||||
| |||||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 580293 | |||
Datum | 03.09.2009 07:59 | 4361 x gelesen | |||
Wer hat denn noch zu beordernde Fahrzeuge im Konzept? Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 580467 | |||
Datum | 04.09.2009 08:38 | 3995 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamWer hat denn noch zu beordernde Fahrzeuge im Konzept? geht nicht nur um den echten KatS-Einsatz, sondern auch um andere Dinge, wie z.B. Hubsteigereinsatz nach Unwetter.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 580482 | |||
Datum | 04.09.2009 09:33 | 3842 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoHubsteigereinsatz nach Unwetter.... Hier könnte man über den Bedarf der Sonderrechte zumindest diskutieren. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8R., Wuppertal / Nordrhein-Westfalen | 580501 | |||
Datum | 04.09.2009 10:39 | 3693 x gelesen | |||
Zum Beispiel in Kropp (SH) Aber fragt mich nicht zu den Hintgründen, ich kenne auch nur die Texte auf der Webseite. Alles meine Meinung und mein Werk. | |||||
| |||||
Autor | Pete8r B8., Weißenthurm / Rheinland - Pfalz | 584340 | |||
Datum | 27.09.2009 17:46 | 3660 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffMichael Roleff, GL (Köln) Gemeint ist hier allerdings Wegerecht. Sonderrechte kann man mit dem Fzg im Zusammenhang mit dem Einsatz sowieso wahrnehmen. | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 584396 | |||
Datum | 27.09.2009 21:25 | 3481 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter BuchnerGemeint ist hier allerdings Wegerecht. Wegerecht siehe § 38 StVo Geschrieben von Peter Buchner Sonderrechte kann man mit dem Fzg im Zusammenhang mit dem Einsatz sowieso wahrnehmen. Unter Nutzung § 35 StVO, allerdings ohne die dezente Beluchtung auf dem Dach und der hintergrundmusik eher eingeschränkt .-)) mit freundlichen Grüßen Michael Roleff Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
| |||||
Autor | Pete8r B8., Weißenthurm / Rheinland - Pfalz | 584592 | |||
Datum | 28.09.2009 22:21 | 3423 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffUnter Nutzung § 35 StVO, allerdings ohne die dezente Beluchtung auf dem Dach und der hintergrundmusik eher eingeschränkt .-)) Wenn ich Dich da richtig verstehe, dann meinst Du, man kann nicht alle Sonderrechte ohne SoSi wahrnehmen? Angesichts mitlesender (jüngerer) Kameraden, die dann mit Blaulicht "in die Kreuzung brettern", wollte ich genau für dieses Problem sensibilisieren. Man braucht für Sonderechte kein SoSi und man kann SoSi fahren, ohne Sonderrechte wahrzunehmen. Zugegebenermaßen wirkt es befremdlich, wenn ein SoSi-Fzg an einer roten Ampel wartet, bis sie grün wird. Aber es ist wahrscheinlich auch ein sch ... Gefühl, wenn man beim Brettern mit SoSi einen überfährt, der einem zu wenig Platz gemacht hat. § 35 spricht da auch von Sorgfaltspflichten. § 38 entbindet davon allerdings nicht. | |||||
| |||||
|