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Thema | Erkennbarkeit von Krankenkraftwagen nach DIN EN 1789:2007 | 15 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Infos: | |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 453378 | |||
Datum | 09.01.2008 10:15 | 10813 x gelesen | |||
Hallo, mit der DIN EN 1789:2007 (Ersatz für DIN EN 1789:2003-08) wurde im (informativen) Anhang A der Star of Life (Mindestgröße 500 mm) alternativ zu den Symbolen der Rot-Kreuz-Gemeinschaften zusammen mit reflektierenden Buchstaben, Zahlen oder Symbolen zur Identifizierung des Fahrzeugs auf dem Dach (vgl. dazu für Deutschland die DIN 14035:1981-11 zur Dachbeschriftung mit dem KFZ-Kennzeichen!) vorgeschlagen. Ebenfalls soll an diesen Fahrzeugen danach an den Seiten und am Heck das entsprechende Zeichen (Rot-Kreuz-Gemeinschaft bzw. Star of Life) zusammen mit dem Wort "Ambulance" (oder dessen nationale Übersetzung) verwendet werden. Problematisch ist diese Empfehlung in Deutschland damit für die Fahrzeuge der Organisationen, die weder den Rot-Kreuz-Gemeinschaften, noch dem Unternehmerverband privater Rettungsdienste e.V. (BKS) angehören, z.B. die Feuerwehren. Dumm gelaufen... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 453389 | |||
Datum | 09.01.2008 10:31 | 8498 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoProblematisch ist diese Empfehlung in Deutschland damit für die Fahrzeuge der Organisationen, die weder den Rot-Kreuz-Gemeinschaften, noch dem Unternehmerverband privater Rettungsdienste e.V. (BKS) angehören, z.B. die Feuerwehren. Ja. Diese rein Markenrechtliche Geschichte ist halt ein rein deutsches Problem. AFAIK ist das im europäischen Ausland nicht der Fall. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 453395 | |||
Datum | 09.01.2008 10:46 | 8603 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolino"Ambulance" (oder dessen nationale Übersetzung) Wir beschriften aber die Fahrzeuge deswegen in Deutschland i.d.R. eben nicht mit "Krankenkraftwagen" oder "Rettungswagen" sondern mit "Rettungsdienst". Für die Feuerwehren sind die Grundfaben (Weiß und Schwefelgelb) sowie die Beklebung (Leuchtrote Streifen) eine größere Unterscheidung zum "Normaussehen". Ist in NRW eigentlich Elfenbein immer noch die per Erlass geregelte Grundfarbe für den RD? Gruß Ingo | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 453401 | |||
Datum | 09.01.2008 11:02 | 8426 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeIst in NRW eigentlich Elfenbein immer noch die per Erlass geregelte Grundfarbe für den RD? NRW weiß ich leider nicht, aber in By ist man jetzt endlich weg davon. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 453403 | |||
Datum | 09.01.2008 11:04 | 8456 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeGeschrieben von Ulrich Cimolino"Ambulance" (oder dessen nationale Übersetzung) "Deswegen" m.E. nicht, sondern eher weil ein RTW in Deutschland halt ein genormter Begriff war (neben Krankenwagen) und daher allgemeingültiger für die Fzge verwendbar ist. Geschrieben von Ingo zum Felde Für die Feuerwehren sind die Grundfaben (Weiß und Schwefelgelb) sowie die Beklebung (Leuchtrote Streifen) eine größere Unterscheidung zum "Normaussehen". Es soll Organisationen geben, die halten Krankenwagen und andere Einsatzfahrzeuge vor, die beide in ähnlicher Weise auffällig beklebt/lackiert sind. Es soll sogar welche geben, bei denen haben evtl. RTW etc. ein "2. Leben"... Geschrieben von Ingo zum Felde Ist in NRW eigentlich Elfenbein immer noch die per Erlass geregelte Grundfarbe für den RD? keine Ahnung, fahren wir nicht. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ilan8 N.8, Wuppertal / NRW | 453415 | |||
Datum | 09.01.2008 12:19 | 8499 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeIst in NRW eigentlich Elfenbein immer noch die per Erlass geregelte Grundfarbe für den RD? Meines Wissens gilt der Erlass im Thread-Container noch. Grundfarbe weiß mit rot und für die HiOrgs ist elfenbein mit Bauchbinde nach Genehmigung durch die Behörde möglich. Gruß Ilan | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 453420 | |||
Datum | 09.01.2008 12:42 | 8596 x gelesen | |||
Geschrieben von Ilan Neidhardtfür die HiOrgs ist elfenbein mit Bauchbinde nach Genehmigung durch die Behörde möglich. Das widerspricht dann der Empfehlung im Anhang A der DIN EN 1789, da ist weiß oder gelb (1016) als Grundfarbe empfohlen. Wobei m.E. schlicht der Kontrast weiß-leuchtrot besser zu sehen ist als gelb-leuchtrot... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ilan8 N.8, Wuppertal / NRW | 453442 | |||
Datum | 09.01.2008 15:33 | 8626 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoDas widerspricht dann der Empfehlung im Anhang A der DIN EN 1789, da ist weiß oder gelb (1016) als Grundfarbe empfohlen. Der Erlass ist von 2002. Die EN 1789 von 2003 bzw. 2007. Wer muss sich nach wem richten? Und müssen alle Erlasse (welche das RettG NRW konkretisieren) bei Änderungen von Normen überarbeitet werden? Geschrieben von Erlass von 2002 4 Also eigentlich ist dem Erlass nach hellelfenbein für KKW nur auf Antrag und Genehmigung zuzugestehen. Weiß und leiuchtrot sollten eigentlich das Bilder der KKW prägen - und das einheitlich. Geschrieben von Ulrich Cimolino Wobei m.E. schlicht der Kontrast weiß-leuchtrot besser zu sehen ist als gelb-leuchtrot... Das sieht der Erlass ja auch nicht anders. Gruß Ilan | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 583544 | |||
Datum | 22.09.2009 09:51 | 6263 x gelesen | |||
Der LFV NRW hat aktuell noch einmal auf die möglichen juristischen Folgen einer unerlaubten Verwendung des Markenzeichens "Star of Life" hingewiesen. Offensichtlich werden da reichlich Briefe durch eine Münchner Kanzlei verschickt. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 583546 | |||
Datum | 22.09.2009 10:08 | 6206 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamDer LFV NRW hat aktuell noch einmal auf die möglichen juristischen Folgen einer unerlaubten Verwendung des Markenzeichens "Star of Life" hingewiesen. Offensichtlich werden da reichlich Briefe durch eine Münchner Kanzlei verschickt. ich habe das DIN nochmal auf die Problematik hingewiesen und beantragt die entsprechenden Zeilen (auch wenn sie nur informativ in Anhang A.1 und A.2 der DIN EN 1789 sind) schlicht zu streichen... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Marc8el 8K., Ostdorf z.Z. Esslingen/N. / BW | 583561 | |||
Datum | 22.09.2009 13:00 | 6675 x gelesen | |||
Hallo Uli, Geschrieben von Ulrich Cimolino mit der DIN EN 1789:2007 (Ersatz für DIN EN 1789:2003-08) bissle OT, aber nur kurze Zwischenfrage. Du zitiert bei Wiki oder wiki zitiert von dir? Grüße Marcel Ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 583565 | |||
Datum | 22.09.2009 13:20 | 6074 x gelesen | |||
Geschrieben von Marcel Kesslerbissle OT, aber nur kurze Zwischenfrage. Du zitiert bei Wiki oder wiki zitiert von dir? ??? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen | 583572 | |||
Datum | 22.09.2009 13:43 | 6020 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolino??? http://de.wikipedia.org/wiki/Star_of_Life#Erkennbarkeit_von_Krankenkraftwagen Gruß Michael | |||||
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Autor | Step8han8 F.8, Karlsruhe/Lörrach / Ba-Wü | 583574 | |||
Datum | 22.09.2009 13:59 | 6028 x gelesen | |||
Jemand zitiert Uli. Der Eintrag in Wikipedia stammt vom 9. Januar 2008, 11:11 Uhr (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Star_of_Life&diff=40964509&oldid=38447203), Ulis Beitrag hier vom 09.01.2008 10:15 (http://feuerwehr-forum.de/s.php?m=453378) Symbadische Grüße, Stephan | |||||
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Autor | Step8han8 F.8, Karlsruhe/Lörrach / Ba-Wü | 583575 | |||
Datum | 22.09.2009 14:01 | 5988 x gelesen | |||
Hm, da bin ich beim Antworten ein bisschen im Thread verrutscht. Gehört eigentlich hierhin: http://feuerwehr-forum.de/s.php?n=583561 Bitte nicht übel nehmen. Symbadische Grüße, Stephan | |||||
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