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Thema | G26.3 bei Einäugigkeit ? | 34 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Autor | Marc8el 8L., Norderstedt / Schleswig Holstein | 584337 | |||
Datum | 27.09.2009 17:37 | 16903 x gelesen | |||
Hallo Feuerwehrfreaks, ich habe mal eine kurze Frage die ich bereits mehrfach versucht habe mir selber übers Inet oder hier im Forum zu beantworten , leider Jedoch ohne Erfolg. Ich bin Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr in Schleswig Holstein . Nun gehts mit der Grundausbildung Super vorran und die G26.3 steht an . Jetzt der Haken : Ich bin Einäugig , das heisst mein rechtes Auge ist ein Glasauge ! ( Nur kurz zu Info Seit meinem 9 Lebensjahr nach einem Unfall ) Nun gibt es wiedersprüchliche Aussage ob die G26.3 erteilt werden kann . Ich habe bereits eine G26.3 für meinen Beruf der allerdings nichts mit Rettung zu tun hat . Hat jemand Erfahrung damit ? Kenn jemand einen Fall ? P.S. Ich bin ausgebildeter Tauchlehrer mit Attest und dies ist ohne Beanstandungen . Danke für eure Hilfe ... | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 584339 | |||
Datum | 27.09.2009 17:45 | 14286 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marcel Lobstedt Ich habe bereits eine G26.3 für meinen Beruf der allerdings nichts mit Rettung zu tun hat . ... m.W. gibt es nur eine G26.3 - wenn da nichts von "nur für Arbeitstätigkeiten - nicht für Rettung" o.ä. unter den Auflagen drin steht gilt die grundsätzlich auch für die Feuerwehr Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Flor8ian8 M.8, Witten / NRW | 584341 | |||
Datum | 27.09.2009 17:49 | 13825 x gelesen | |||
Hallo, Auch meiner bescheidenen Meinung nach gibt es, wie Gerhard schon sagte nur eine G26.3 egal was man dann damit macht. Das ist ja auch keine feuerwehrspezifische Untersuchung, sondern eine Arbeitsmedizinische, die auch bei der Arbeit in der Feuerwehr erforderlich ist. Gruß Florian Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel - Jan Böhmermann - | |||||
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Autor | Marc8el 8L., Norderstedt / Schleswig Holstein | 584342 | |||
Datum | 27.09.2009 17:50 | 14193 x gelesen | |||
Genau das ist es ! Es handelt sich dabei um eine Arbeitsbescheinigung und der Arzt ist nicht für Untersuchungen im Bereich der Feuerwehr zugelassen . | |||||
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Autor | Ansg8ar 8C., Riehen CH / Kanton Baselstadt | 584344 | |||
Datum | 27.09.2009 17:56 | 13987 x gelesen | |||
Moin, Marcel Der Arzt ist aber doch zugelassener Arbeitmediziner, sonst dürfte er dir die Bescheinigung nicht ausgestellt haben. Und nach meinem Wissen kannst du dir deinen Arzt selbst aussuchen wo du deine Untersuchung machenlassen lässt. Grüsse in den Norden Ansgar Alles von mir hier im Forum geschriebene ist meine eigene persönliche meinung und einstellung. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 584346 | |||
Datum | 27.09.2009 17:57 | 13888 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marcel Lobstedt Es handelt sich dabei um eine Arbeitsbescheinigung und der Arzt ist nicht für Untersuchungen im Bereich der Feuerwehr zugelassen . ... wäre mir jetzt neu: entweder der Arzt hat eine Ermächtigung für die Untersuchung nach G26(.3) oder eben nicht ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 584347 | |||
Datum | 27.09.2009 18:00 | 13876 x gelesen | |||
Moin, was heißt Arbeitsbescheinigung? Steht da konkret als Auflage "nur gültig für Tätigkeit als xyz" oder ähnliches bei? Wer entscheidet bei euch, welcher Doc für Untersuchungen bei Feuerwehrs zugelassen ist (fachliche Qualifikation für Arbeitsmedizinische Untersuchungne mal vorrausgesetzt)? Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Marc8el 8L., Norderstedt / Schleswig Holstein | 584348 | |||
Datum | 27.09.2009 18:02 | 13839 x gelesen | |||
Nein ! Der Arzt wird durch die Feuerwehrverwaltung bestimmt . Das andere G26 Attest ist wirklich nur für den Arbeitsbereicht steht auch so drauf | |||||
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Autor | Fran8k S8., München / Bayern | 584350 | |||
Datum | 27.09.2009 18:05 | 13618 x gelesen | |||
Servus Marcel, wir hatten in unserer Abteilung auch einen Kameraden mit nur einem Auge. Der war im Sinne der Feuerwehr voll Einsatzfähig und hat auch die G26.3 ohne Probleme bestanden. Wenn das in Bayern geht sollte das bei euch doch auch gehen - oder!?!? Gruß Frank Meine persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 584354 | |||
Datum | 27.09.2009 18:16 | 13729 x gelesen | |||
Unter den dauernden gesundheitlichen Bedenken (=Ausschlußkriterium) bei der G26.3 ist aufgeführt: "korrigierter Sehschärfe unter 0,7 auf jedem Auge für den Einsatz im Rettungswesen" Geschrieben von Marcel Lobstedt Ich habe bereits eine G26.3 für meinen Beruf der allerdings nichts mit Rettung zu tun hat . s.o. Die Forderung besteht für den Einsatz im Rettungswesen, d.h. Du kannst fr andere berufliche Tätigkeiten eine G26.3 haben, nicht aber für die Tätigkeit als AGT im Feuerwehrdienst. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Marc8el 8L., Norderstedt / Schleswig Holstein | 584355 | |||
Datum | 27.09.2009 18:19 | 13637 x gelesen | |||
Ok ! Aber scheinbar bestätigen Ausnahmen die Regeln ! Ich selber kenne Freiwillige die diese Anforderung nicht erfüllen . Alles schein eine Entscheidung des Arztes zu sein . | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 584356 | |||
Datum | 27.09.2009 18:21 | 13724 x gelesen | |||
Geschrieben von Marcel LobstedtOk ! Aber scheinbar bestätigen Ausnahmen die Regeln ! Nein. Scheinbar gibt es Ärzte, die sich nicht an diese Aussagen halten. Als Verantwortlicher würde ich mir da so meine Gedanken machen... Geschrieben von Marcel Lobstedt Ich selber kenne Freiwillige die diese Anforderung nicht erfüllen . Dann würde ich diese als Führungskraft im Zweifel aus dem Einsatzdienst als AGT raus nehmen. Denn wenn was passiert heißt es "das hätten Sie doch aber wissen müssen". Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Northeim / Niedersachsen | 584358 | |||
Datum | 27.09.2009 18:40 | 13688 x gelesen | |||
Der Arzt wird durch den Träger der Feuerwehr bestimmt (Stadt/Gemeinde), was daran liegt, dass diese die Untersuchung ja zahlen. In der Regel sind deshalb die Ärzte dafür bestimmt, die die Gemeinde am wenigsten Geld kosten und trotzdem gute Untersuchungen machen. | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Northeim / Niedersachsen | 584360 | |||
Datum | 27.09.2009 18:53 | 13587 x gelesen | |||
Ich würde sagen, verantwortlich ist das der entsprechende Arzt. Der unterschreibt eine Bescheinigung für G26.3 und trägt mit seine Unterschrift die Verantwortung für die gemachten Angaben. Als Führungskraft muss man sich darauf verlassen...es wird kaum jemanden geben, der in der Lage ist, die Angaben des Arztes in Frage zu stellen. Zur ursprünglichen Frage: Wir haben genau den gleichen Fall in unserer Wehr und uns vor einiger Zeit auch diese Frage gestellt...haben dann bei einem Arzt mal "vorgefühlt"...und Aussage war "eher nicht". Im zweifelsfall würde ich den zuständigen Arzt einfach aufsuchen...was kann passieren? Er sagt "Ja" oder "Nein" und fertig ist die Sache. | |||||
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Autor | Cars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen | 584361 | |||
Datum | 27.09.2009 18:54 | 13462 x gelesen | |||
Hallo Marcel, wir haben einen solchen Fall bei uns in der Wehr, weiteres über PN. Gruß, Carsten Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 584363 | |||
Datum | 27.09.2009 18:58 | 13498 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens RittgerodtAls Führungskraft muss man sich darauf verlassen...es wird kaum jemanden geben, der in der Lage ist, die Angaben des Arztes in Frage zu stellen. Im einzelnen dürfte das sicher schwierig sein - bei offenkundigen Ausschlußgründen sieht das meines Erachtens dann doch ein wenig anders aus. Wobei man sich da fragen muß warum man dann noch Geld für eine G26 ausgibt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 584366 | |||
Datum | 27.09.2009 19:03 | 13476 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens RittgerodtAls Führungskraft muss man sich darauf verlassen...es wird kaum jemanden geben, der in der Lage ist, die Angaben des Arztes in Frage zu stellen. So einfach kommst Du da nicht raus. Wenn Du weißt, daß an einem Einsatzfahrzeug die Bremse nicht tut aber aus irgend wlechen Gründen Du Doch den Stempel bei der HU bekommst kannst Du Dich damit auch nicht raus reden wenn die Karre jemanden plat walzt. m.W. gab es da auch mal vor nicht allzulanger Zeit eine Stellungnahme einer Unfallkasse? oder gar einen Artikel in einer Zeitschrift dazu. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Ralf8 L.8, Pfungstadt / Hessen | 584413 | |||
Datum | 27.09.2009 22:04 | 13285 x gelesen | |||
HAllo, die G26.3 darf nur ein Arzt machen, der auch die dafür notwendige Zulassung hat. Das muss kein Feuerwehrarzt sein. Die G26 ist ein Grundsatz, nach dem z.B. in der Industrie die Tauglichkeit nachgewiesen wird. Der Einfachheit halber wurde diese dann für die Feuerwehren mit übernommen. Gruß Ralf Leistner | |||||
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Autor | Eric8 M.8, Reinheim / Hessen | 584414 | |||
Datum | 27.09.2009 22:09 | 13304 x gelesen | |||
Man kann zu jedem Arzt gehen der eine entsprechende Zulassung hat, ob die Gemeinde die Kosten übernimmt ist denen überlassen. Aber man muss nicht unbedingt zu dem Arzt gehen, der die FW oder die Gemeinde bestimmt. Bin ich ein "Regular"? | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 584418 | |||
Datum | 27.09.2009 22:16 | 12707 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens RittgerodtDer Arzt wird durch den Träger der Feuerwehr bestimmt (Stadt/Gemeinde), was daran liegt, dass diese die Untersuchung ja zahlen. In der Regel sind deshalb die Ärzte dafür bestimmt, die die Gemeinde am wenigsten Geld kosten und trotzdem gute Untersuchungen machen. Na und? Die Untersuchung wurde ja vom Arbeitgeber und nicht von der Gemeinde bezahlt, damit kann es ihr eigentlich vollkommen egal sein. ausnahme natürlich, wenn bekannt wäre, dass der andere Arzt die Untersuchung nicht korrekt ausführt... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 584429 | |||
Datum | 27.09.2009 22:53 | 12723 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank Sewingwir hatten in unserer Abteilung auch einen Kameraden mit nur einem Auge. Wir haben auch 2 Kameraden mit nur einem funktionsfähigem Auge und bei denen das selbe. Die beiden fahren auch wie jeder andere Fahrzeuge mit Klasse C mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Mark8us 8P., Simbach a. Inn / Bayern | 584432 | |||
Datum | 27.09.2009 23:28 | 12937 x gelesen | |||
Hallo Marcel, der GUVV Bayern hat hierzu am 18.06.2008 ein Schreiben herausgebracht: http://www.guvv-bayern.de/Internet_I-Frame/Files/PDF/GBI/08_G-26_Neuerungen.pdf Hier steht: korrigierte Sehschärfe unter 0,7/0,7 oder unter 0,8 bei langjähriger Einäugigkeit Bin ein Leidensgenosse der seit seinem 18. Lebensjahr mit Leib und Seele gerne ATG war. Ein Arzt hatte mir dann vor etwa zwei Jahren wegen der damaligen Auslegung zurecht keine G26.3-Bescheinigung mehr ausgestellt. Damals galt bei uns noch "korrigierte Sehschärfe unter 0,7 auf beiden Augen". Erst alst dann 2008 das besagte Schreiben auf dem Tisch war durfte er mich wieder für AT-Dienst freigeben. Hier einmal ein Lob an den besagten Arzt der hier damals alles richtig gemacht hatte - auch wenn es mich damals riesig gefrustet hat. Gruß aus Niederbayern Markus Pilger http://www.feuerwehr-simbach.de Ist wie immer nur meine ganz private Meinung. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 584479 | |||
Datum | 28.09.2009 11:52 | 12679 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Eric Martini Aber man muss nicht unbedingt zu dem Arzt gehen, der die FW oder die Gemeinde bestimmt. Doch, wenn man in der Gemeinde/Stadt Atemschutz machen will, kann das durchaus der Fall sein. Nämlich genau dann, wenn die Gemeinde/Stadt nur noch genau die Bescheinigung von einem speziellen Arzt akzeptiert, weil sie genau weiß, dass dort die Untersuchung korrekt abläuft!! Solche strikten Auslegungen kommen in der Regel dann zum Tragen, wenn der bewährte Arzt jemanden untauglich geschrieben hat und 1 Woche später eine Tauglichkeit von einem ganz anderen Arzt, der vielleicht auch für seine Gutmütigkeit bekannt ist, vorliegt!!!! Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Ralf8 L.8, Pfungstadt / Hessen | 584481 | |||
Datum | 28.09.2009 12:15 | 12645 x gelesen | |||
Hallo, und genauso gibt es Feuerwehren, die nur deswegen zu einem bestimmten Arzt schicken, weil der nämlich lasche Prüfungen macht, sodass man keine Angst haben muss, KEINE G26.3 zu bekommen. Gruß Ralf Leistner | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Northeim / Niedersachsen | 589171 | |||
Datum | 27.10.2009 12:40 | 12542 x gelesen | |||
Hallo, da wir bei uns in der Wehr auch diesen Fall haben, würde mich mal Interessieren ob das auch in Niedersachsen so gilt? Weiß vielleicht jemand wo ich eine solches Schreiben, wie da für Bayern zittiert wurde, für Niedersachsen herbekomme? Das man das schriftlich hat, falls ein Arzt dann evt. das Gegenteil behauptet. Kann ja sein, dass die sowas auch nicht immer auf dem Schirm haben. | |||||
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Autor | Fran8k E8., Diepersdorf / Bayern | 589210 | |||
Datum | 27.10.2009 17:02 | 12305 x gelesen | |||
leider schwierig, da die FUK sich öffentlich nicht dazu äußert. Hier scheint nur die persönliche Anfrage zu helfen mit Verweis auf die GUV Aussage aus Bayern, wo Einäugigkeit kein Ausschlusskriterium ist. Zumindest hat mir das jetzt noch mal ein Kollege (Arbeitsmediziner und FF Arzt) bestätigt. Der macht allerdings nur in Bayern einige hundert dieser Untersuchungen im Jahr. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 589292 | |||
Datum | 27.10.2009 21:00 | 12256 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Frank Eisenblaetter leider schwierig, da die FUK sich öffentlich nicht dazu äußert. Hier scheint nur die persönliche Anfrage zu helfen mit Verweis auf die GUV Aussage aus Bayern, wo Einäugigkeit kein Ausschlusskriterium ist. Zumindest hat mir das jetzt noch mal ein Kollege (Arbeitsmediziner und FF Arzt) bestätigt. Der macht allerdings nur in Bayern einige hundert dieser Untersuchungen im Jahr. Im Zweifel zählt einzig die Entscheidung des Arztes und nicht irgendwelche Infoblätter. Sonst könnte man sich den Arzt sparen und Tante Erna eine Checkliste abarbeiten lassen. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Northeim / Niedersachsen | 589309 | |||
Datum | 27.10.2009 21:43 | 12262 x gelesen | |||
Hallo, es ist schon klar, dass der Arzt letztendlich entscheidet. Allerdings gibt ja nun die FUK Kriterien vor... bei der FUK Niedersachsen hab ich im Internet ein Schreiben gefunden vom Januar 2009 in diesem wird Einäugigkeit klar als Auschlusskriterium genannt. Wie hier gesehen, hat man dies in Bayern Mitte letzten Jahres geändert. Die Frage ist halt, ob es so ein aktualisiertes Schreiben auch für Niedersachsen existiert und vielleicht (noch) nicht im Internet steht? Logisch wäre ja, das eine solche Änderung alle Bundesländer betrifft. Denn nach dem alten Schreiben brauch man ja den Arzt erst gar nicht aufzusuchen. Wenn diese Neuerungen so gelten, kommt es natürlich noch drauf an, wie der Arzt die Einäugigkeit und die Einschränkungen dadurch, beurteilt. | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Northeim / Niedersachsen | 589314 | |||
Datum | 27.10.2009 21:47 | 12276 x gelesen | |||
kleiner Fehler... das Schreiben ist Stand Januar 2008. http://www.fuk.de/die-fuk PDF Datei an der rechten Seite. | |||||
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Autor | Fran8k E8., Diepersdorf / Bayern | 589320 | |||
Datum | 27.10.2009 22:05 | 12321 x gelesen | |||
ich finde es nicht - nur korrigierte Sehschärfe unter 0,7 bds wie in Bayern, aber bei Einäugigkeit unter 0,8 kommt nicht vor. Nur Augenerkrankung. Ist schon ärgerlich, dass die UV's sich so unterscheiden. Ein AGT aus Bayern könnte so in Niedersachsen sofort untauglich sein. Die Leistenbrüche sind ein anderer Spaß, der unter uns operativ Tätigen ebenfalls Schmunzeln auslöst. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 589388 | |||
Datum | 28.10.2009 12:21 | 12249 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank EisenblaetterDie Leistenbrüche sind ein anderer Spaß, der unter uns operativ Tätigen ebenfalls Schmunzeln auslöst. Ähh, von was redest du? | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 589392 | |||
Datum | 28.10.2009 12:42 | 12135 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherÄhh, von was redest du? Leistungenbruch ist, dass das Gewebe, dass den Bauchraum als "Hülle" umgibt im Leistenbereich eine Schwachstelle aufweist. halt kaputt ist. Durch diese Öffnung kann, wenn es dumm kommt, etwas das nrmalerweise in der Bauchhöhle sein sollte nach draußen dringen. Der Chirurg verschliest diese Lücke mit einem Netz und/oder mit einer Naht. Dummerweise heißt es dann mancherorts: "oh, ein Leistenbruch. Da geht bestimmt wieder mal was schief wenn sie schwer heben oder arbeiten müssen". -> Atemschutzuntauglich auf Dauer (oder bis man bei einem anderen Arzt war) | |||||
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Autor | Fran8k E8., Diepersdorf / Bayern | 589396 | |||
Datum | 28.10.2009 13:07 | 12120 x gelesen | |||
Leistenbruch als Säugling gehabt - operativ versorgt - 30 Jahre keine Probleme gehabt, aber ein Arzt sieht die Narbe, weiß: Einmal diagnostiziert, Diagnose bleibt im deutschen System bestehen, also ist der AGT eigentlich untauglich. Es sollte besser heißen: Klinisch auffällige oder relevante Eingeweidebrüche. | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Northeim / Niedersachsen | 590895 | |||
Datum | 07.11.2009 13:49 | 11984 x gelesen | |||
So...ich habe jetzt mal bei der FUK Niedersachsen eine Anfrage gestartet. Dort erteilte man mir folgende Auskunft: "Seit der Änderung der G26 im Jahr 2007 ist es formal möglich, dass auch Einäugige die G26 bestehen. Letztendlich liegt es im Ermessen des Arztes ob die Person für den Einsatz unter Atemschutz geeigenet ist." | |||||
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