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ThemaKostenersatz für Reparatur / Ersatzbeschaffung beschädigter Ausrüstung2 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorMath8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg585579
Datum06.10.2009 14:414029 x gelesen
Hallo,

ich habe in Gebührensatzungen für Feuerwehreinstätze (Brandenburg) mehrfach solche oder ähnliche Formulierungen gefunden:

"Werden bei kostenpflichtigen Einsätzen oder Leistungen nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung
Geräte, Ausrüstungsgegenstände, Fahrzeuge oder Einsatzkleidung beschädigt oder über das
übliche Maß hinaus verunreinigt, so werden die Kosten für Reparatur, Neubeschaffung oder
Reinigung in der tatsächlich angefallenen Höhe zzgl. einer Verwaltungskostenpauschale in
Höhe von 10 % ebenfalls in Rechnung gestellt."


Zum Teil wird dies auch für nicht kostenpflichtige Einsätze aufgeführt.

Das ist mir in der Form neu, da ich dachte, Beschädigungen von Ausrüstung muss als normales Risiko einkalkuliert und vom Träger des Brandschutzes übernommen werden.
Wie ist das bei euch und gibt es hierzu evtl. Grundsatzurteile?

MfG Mathias


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AutorJoer8g K8., Bad Salzungen / Thüringen585629
Datum06.10.2009 22:131654 x gelesen
Hallo,

So ähnlich steht es auch in unserer Gebührensatzung aber mit der Klausel "sofern die Beschädigungen oder die Unbrauchbarkeit nicht auf Verschleiß oder grobe Fahrläßigkeit der Feuerwehrangehörigen zurückzuführen sind"


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 06.10.2009 14:41 Math7ias7 B.7, Mühlberg
 06.10.2009 22:13 Joer7g K7., Bad Salzungen
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