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ThemaVorschrift DL-Besatzung!19 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorKars8ten8 H.8, Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern587277
Datum15.10.2009 12:596046 x gelesen
Hallo Forumgemeinde,

habe da mal eine Frage an die,welche recht fit in Sachen Vorschriften sind.
Ich brauche Hinweise dadrauf,wo ich Vorschriften/Rechtsgrundlagen finden oder nachlesen kann,in denen ganz klar und unmissverständlich drin steht,was die Mindesbesatzung für eine DL und die dazugehörigen Mindestqualikfikationen der Kollegen sein muss.
Nach meinem Kenntnisstand sollte eine DL mit einem Fahrzeugführer(Gruppenführerqualifikation,DL-Maschinist) und einem DL-Maschinisten besetzt sein,was auf der Seite Drehleiter.Info auch als Standard angesehen wird.Auch gab es in diesem Jahr in der Brandschutz einen Artikel darüber,welcher mich aber noch nicht ganz zufrieden gestellt hat.
So,ich hoffe nun auf aufschlußreiche Informationen, bedanke mich schonmal im Vorraus verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Karsten


Ich vertrete hier ausschließlich nur meine private Meinung.Respekt ist eine Tugend die leider immer mehr verkommt!!

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW587285
Datum15.10.2009 13:113935 x gelesen
Hier wird darüber schon diskutiert.


mit kameradschaftlichen Grüssen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW587296
Datum15.10.2009 14:283812 x gelesen
Geschrieben von Karsten HamannIch brauche Hinweise dadrauf,wo ich Vorschriften/Rechtsgrundlagen finden oder nachlesen kann,in denen ganz klar und unmissverständlich drin steht,was die Mindesbesatzung für eine DL und die dazugehörigen Mindestqualikfikationen der Kollegen sein muss.

es gibt (leider!) keine, weder eine FwDV, noch eine UVV oder sonst was in der Richtung....

Es gibt allenfalls bei neueren Geräten Vorgaben der Hersteller (über die Produkthaftung!)...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorKars8ten8 H.8, Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern587314
Datum15.10.2009 15:273551 x gelesen
Das ist doch sehr ernüchternd und erstaunlich bei einem so komplexen und vielseitigen Rettungsgerät.Somit hat also jede FW freie Hand,wie sie die DL mit Personal bestückt........
Ab welchem Jahr haben denn die Hersteller diese Vorgaben mit aufgenommen?


mfg

Karsten


Ich vertrete hier ausschließlich nur meine private Meinung.Respekt ist eine Tugend die leider immer mehr verkommt!!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW587318
Datum15.10.2009 16:003500 x gelesen
Geschrieben von Karsten HamannDas ist doch sehr ernüchternd und erstaunlich bei einem so komplexen und vielseitigen Rettungsgerät.Somit hat also jede FW freie Hand,wie sie die DL mit Personal bestückt........

ich weiß, umso mehr, als es schon etliche SEHR schwere Unfälle deshalb gab...


Geschrieben von Karsten HamannAb welchem Jahr haben denn die Hersteller diese Vorgaben mit aufgenommen?

Keine Ahnung, dürfte aber weitgehend nach den entsprechenden Verschärfungen im EU-Recht gekommen sein...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorJörg8 K.8, Soltau / Niedersachsen587321
Datum15.10.2009 16:193480 x gelesen
Hallo Karsten,
wir haben schon in der BRANDSCHUTZ 10/2002 die Frage aufgeworfen:

Drehleitern: Reicht eine Herstellereinweisung aus?

Angeregt durch die Fragestellung hat es sich mittlerweile mehr als herumgesprochen, dass eine Herstellereinweisung nicht ausreichend sein kann. Gesetzliche Vorgaben gibt es nicht, die Hersteller lassen sich aber die Einweisung in die Bedienung von jedem Teilnehmer quittieren. Produkthaftung, Gerätesicherheitsgesetz etc.

Die Bedienungsanleitungen schreiben lediglich vor, dass man mit dem Gerät ausreichend vertraut sein muss um es zu bedienen. Die Bedienungsanleitung sollte gelesen und verstanden worden sein. So oder so ähnlich formulieren es die Hersteller.

Wer dann rechts bzw. in der Mitte sitzt, ist nirgends wirklich verbindlich geregelt. Wir meinen, es wäre gut, wenn es sich ebenfalls um einen DL-Maschinisten handelt. Zumindest sollte aber die Einsatztaktik im Hubrettungseinsatz (Standortbetimmung etc.) bekannt sein.

Mit Grüßen aus der Heide
Jörg Kurtz
www.Drehleiterausbildung.de ...wir sind die mit dem ROTEN HEFT 201: Taktik im Drehleitereinsatz


" Eigentlich ist alles schon gesagt - aber noch nicht von allen!"
Karl Valentin

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW587334
Datum15.10.2009 18:033277 x gelesen
Geschrieben von Jörg Kurtzwir haben schon in der BRANDSCHUTZ 10/2002 die Frage aufgeworfen:

Drehleitern: Reicht eine Herstellereinweisung aus?


ich hab nach diversen schweren Unfällen in den 1990ern die mir (ALLE nur "hinten" herum bzw. inoffiziell!) bekannt wurden sowohl über die Kollegen die an den FwDV wie auch über die Träger der Unfallversicherer = Verfasser der UVV versucht, hier wenigstens was analog zum Gabelstapler zu erhalten.
Ich bin nirgendwo so grandios gescheitert wie zu dem Thema - und es wird - abgesehen von den Tagesalarmstärken - vermutlich nirgendwo so gelogen, wie bei der Einsatzbereitschaft (= Taktik UND Ausbildung UND Technik) von Hubrettungsgeräten...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorKars8ten8 H.8, Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern587361
Datum15.10.2009 20:023080 x gelesen
Sind die schweren Unfälle überwiegend auf menschliches Versagen zurück zuführen?
Und wie kommt es,daß diese Thematik so stiefmütterlich behandelt wird?Für tragbare Leitern gibt es ja bekanntlich auch die FWDV 10...........und für diese High-Tech-Maschinen nicht.
Sonst wird in Deutschland und bei der FW auch alles reglementiert und in Vorschriften festgezurrt.
Komisch......Komisch


Ich vertrete hier ausschließlich nur meine private Meinung.Respekt ist eine Tugend die leider immer mehr verkommt!!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW587370
Datum15.10.2009 20:273071 x gelesen
Geschrieben von Karsten HamannSind die schweren Unfälle überwiegend auf menschliches Versagen zurück zuführen?

die mir bekannten (das sind 3 mit schwersten Verletzungen für die Kollegen): vermutlich ja


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg587371
Datum15.10.2009 20:323048 x gelesen
Moin,

wenn man die gültigen Rechtsgrundlagen, die sich auf die DL-Besatzung beziehen, wie FwDV 1, FwDV 2, FwDV 3, ArSchG, BetrSichV, diverse UVVen, BA des Hubrettungsfahrzeugs zusammen betrachtet, dann kann man nur zu dem Schluss kommen, dass eine DL-Besatzung nur durch einen DL-Maschinisten mit mindestens 40 Stunden Ausbildung und einen Einheitsführer mit einer DL-Maschinisten-Ausbildung und einer GF-Qualifikation besetzt werden kann.

Dies haben wir in der Ausbildungsempfehlung, dem Rahmenausbildungsplan und dem Artikel im BS 3/2009 zusammengefasst.

Interessant wird sein, wenn man davon deutlich abweicht, es zu einem Unfall kommt und vor Gericht dann unangenehme Fragen gestellt werden sollten...


Viele Grüße
Jan Ole

DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg587373
Datum15.10.2009 20:373071 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Karsten HamannSind die schweren Unfälle überwiegend auf menschliches Versagen zurück zuführen?

Der, der, der oder der bestimmt.

Wir sind dabei, weitere Unfälle aufzuarbeiten. Leider auch einige dabei, ausgelöst durch menschliches Versagen, bzw. durch unzureichende Ausbildung.


Viele Grüße
Jan Ole

DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW587375
Datum15.10.2009 20:452985 x gelesen
Geschrieben von Karsten HamannUnd wie kommt es,daß diese Thematik so stiefmütterlich behandelt wird?Für tragbare Leitern gibt es ja bekanntlich auch die FWDV 10...........und für diese High-Tech-Maschinen nicht.

Spekulationsmodus an:

- tragbare Leitern sind n-fach mehr vorhanden als Hubrettungsfahrzeuge => Handlungsbedarf erkannt

- Hubrettungsfahrzeuge gelten Aufgrund ihrer Sicherheitseinrichtungen als Ideotensicher = FW-Sicher ?

Geschrieben von Karsten HamannSonst wird in Deutschland und bei der FW auch alles reglementiert und in Vorschriften festgezurrt.

Blindes Vertrauen auf die (Sicherheits-) Technik ? Technik Verliebtheit ? ....


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff



Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorKars8ten8 H.8, Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern587379
Datum15.10.2009 20:572949 x gelesen
Diese Unfälle zeigen doch sehr deutlich die hohe Verantwortung auf,die ein DL-Maschinist bei der Bedienung einer DL hat.Und somit wird auch ganz klar deutlich,wie wichtig die Ausbildung auf diesem Gebiet ist.
Wird Zeit,das sich hier ganz schnell ein einheitlicher Ausbildungsstandard durchsetzt und auch in Bereich der Vorschriften was passiert.


Ich vertrete hier ausschließlich nur meine private Meinung.Respekt ist eine Tugend die leider immer mehr verkommt!!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW587380
Datum15.10.2009 21:073101 x gelesen
Geschrieben von Jan Ole UngerDer, der, der oder der bestimmt.

da sind noch nicht mal die dabei, von denen ich informiert wurde...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg587381
Datum15.10.2009 21:102998 x gelesen
Moin,

ich habe leider auch noch einige in der Hinterhand.


Viele Grüße
Jan Ole

DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

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AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP587386
Datum15.10.2009 21:183012 x gelesen
Was sagen denn die Vorschriften für Dachdecker, die mit Hubarbeitsbühnen arbeiten, ist ja vom Prinzip her ähnlich.

Christian


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg587387
Datum15.10.2009 21:192981 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffBlindes Vertrauen auf die (Sicherheits-) Technik ? Technik Verliebtheit ? ....

Widerstände, da "diese ganze Ausbildung mit all diesen übertriebenen Vorschriften die armen ehrenamtlichen Kräfte nicht mehr leisten können..."


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg587538
Datum16.10.2009 17:482898 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Christian WohlfahrtWas sagen denn die Vorschriften für Dachdecker, die mit Hubarbeitsbühnen arbeiten, ist ja vom Prinzip her ähnlich.

Aber auch nur vom Prinzip her, denn bei Dachdeckern geht es nicht um eine Fahrzeugaufstellung mit "Genauigkeit Just in Time" zu einer Menschenrettung mit einem 600.000 Euro teuren Fahrzeug.

Sicherlich sind Bewegungsabläufe der Hubarbeitsbühne ähnlich. Es gelten auch dabei die Unfallverhütungsvorschriften, die dann BGV-XY 123, anstatt GUV-XY 123 heissen, das ArbSchG, die BetrSichV, usw.

Zudem bietet die IPAF seriöse Bediener- und Sicherheits-Trainings an.


Viele Grüße
Jan Ole

DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 587562
Datum16.10.2009 20:012772 x gelesen
Geschrieben von Jan Ole Ungerweitere Unfälle

Was ich nicht verstehe:

Unfallverhütungsvorschriften sind mit Blut geschrieben! Für jeden Scheiß gab und gibt (ja, ich kenne die Umbauprozesse in der UV Gesetzgebung) Auswirkungen in den UVVen. So war es früher verboten mit einer langen spitzen Stange um eine nicht einsehbare Ecke zu gehen.

Warum schaffen es die UKen nicht endlich das Thema auf die Agenda zu nehmen?


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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 15.10.2009 12:59 Kars7ten7 H.7, Greifswald
 15.10.2009 13:11 Denn7is 7E., Menden
 15.10.2009 14:28 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 15.10.2009 15:27 Kars7ten7 H.7, Greifswald
 15.10.2009 16:00 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 15.10.2009 16:19 Jörg7 K.7, Soltau
 15.10.2009 18:03 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 15.10.2009 20:02 Kars7ten7 H.7, Greifswald
 15.10.2009 20:27 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 15.10.2009 20:37 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
 15.10.2009 20:57 Kars7ten7 H.7, Greifswald
 15.10.2009 21:07 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 15.10.2009 21:10 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
 15.10.2009 21:18 ., Nentershausen
 16.10.2009 17:48 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
 16.10.2009 20:01 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 15.10.2009 20:45 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 15.10.2009 21:19 Chri7sti7an 7F., Wernau
 15.10.2009 20:32 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
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