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Thema | Kletterwand betreiben | 4 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Thom8as 8F., Bad Homburg / Hessen | 590929 | |||
Datum | 07.11.2009 18:03 | 4750 x gelesen | |||
Hallo Forum, eine Frage, an alle die vielleicht schon eine Kletterwand betreiben. Bislang gibt es da nur Material für Schulen bzw. über öffentliche Kletterhallen in Internet. Welche Vorraussetzungen sind notwendig, um eine Kletterwand zu Ausbildungszwecken bei der Feuerwehr zu betreiben? Dies soll eine nicht öffentliche Wand nur zu Ausbildungszwecken in einem Schlauchturm zu Trainigszwecken werden. Welche Vorschriften sind zu beachten? Welche Ausbildung für die durchführenden Kräfte muß vorhanden sein und wie sieht die versicherungstechnische Seite aus? Danke im Voraus. Thomas | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 590933 | |||
Datum | 07.11.2009 18:23 | 2562 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas FeyWelche Vorraussetzungen sind notwendig, um eine Kletterwand zu Ausbildungszwecken bei der Feuerwehr zu betreiben? Dies soll eine nicht öffentliche Wand nur zu Ausbildungszwecken in einem Schlauchturm zu Trainigszwecken werden. Welche Vorschriften sind zu beachten? Welche Ausbildung für die durchführenden Kräfte muß vorhanden sein und wie sieht die versicherungstechnische Seite aus? Hallo, da können Dir sicher einige Betreiber von Höhenrettungsgruppen weiterhelfen. Wir haben auf unserer FRW 5 auch eine und kann Dir daher nur empfehlen VORHER mit Eurem Arbeits-Sicherheitstechnischen Dienst/Sicherheitsverantwortlicher der Kommune Kontakt aufzunehmen und deren Vorstellungen und Vorgaben zur Ausführung und zur Abnahme anzuhören, - sonst könnte die Inbetriebnahme etwas länger dauern .... Die Frage der Aufsicht und deren Qualität muss ebenfalls mit der Sicherheitstechnik abgeklärt werden. Wenn Eure Feuerwehr das will und alles mit der Sicherheitstechnik abgesprochen und abgenommen ist, dürfte es mit der Versicherung keine Probleme geben. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | |||||
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Autor | Alex8and8er 8W., Linden / Hessen | 590970 | |||
Datum | 08.11.2009 02:29 | 2051 x gelesen | |||
Hi, ich betreibe zwar selbst keine Kletterwand, hab aber schonmal mit ein paar Leuten gesprochen, die für eine verantwortlich sind. Es gibt Richtlinien für den Betrieb von künstlichen Kletteranlagen, in denen z. B. definiert sind, welchen Kräften die Bauteile standhalten müssen, etc. Leider kann ich dir nicht sagen von wem diese Richtlinien erstellt wurden und demnach auch nicht, für wen sie gelten. Aber als Tipp: Frag doch mal bei der nächstgelegenen Sektion des Deutschen Alpenvereins nach, die eine Anlage betreibt. Die können da vielleicht weiterhelfen und haben sicherlich einiges an Know-How. In deinem Fall dürfte das wahrscheinlich Frankfurt, Gießen oder seit einiger Zeit auch Wetzlar sein. MkG, Alex "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth) | |||||
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Autor | Axel8 F.8, Samtens / Mecklenburg-Vorpommern | 591007 | |||
Datum | 08.11.2009 13:24 | 1902 x gelesen | |||
Hallo, es gibt dabei einige Normen und Vorschriften der DIN aber auch der Feuerwehr-Unfallkassen besonders zur Ausrüstung. Ich gebe Dir mal die E-Mail-Adresse der Betreiber des Seilgarten Prora, die u.a. Mitglieder der Höhenrettungsgruppe der FF Sassnitz sind. Da diese selbst eine mobile Kletterwand betreiben und u.a. auch im Bereich Rettung und Selbstrettung aus Höhen und Tiefen ausbilden, werde sie Dir bestimmt weiterhelfen können. Hier die E-Mail-Adresse: info@seilgarten-prora.de Beste Grüße Axel Fabig - HLM | |||||
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