alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaPrüfungsfrage GF + ZF13 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorDirk8 S.8, Eggenstein-Leopoldshafen / Baden-Württemberg592098
Datum14.11.2009 15:237245 x gelesen
Hallo zusammen,
bei mittlerweile zwei Lehrgängen ist mir folgende Prüfungsfrage begegnet:

Sie werden zu einem Brand alarmiert und stellen beim Eintreffen fest, dass lediglich Gartenabfälle verbrannt werden.

Wie verhalten Sie sich:

Wir löschen das Feuer weil es unsere Aufgabe ist
Es handelt sich um keinen Einsatz für die Feuerwehr
Wir löschen das Feuer nur auf Anordnung der Polizei

Grundsätzlich sind bei den Ankreuzfragen ja auch immer mehrere richtige Antworten möglich.
Würde mich interessieren wer darauf eine Antwort weiß. Was mir auch nicht klar ist worauf die Frage eigentlich abzielt. Thema Recht/Feuerwehrgesetz? Dementsprechend würden wir ja nur ein "Schadenfeuer" löschen und darum handelt es sich ja eindeutig nicht. Wie ist aber die Sache mit der Polizei - Amtshilfe...?


Danke für Eure Antworten!


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg592102
Datum14.11.2009 15:304894 x gelesen
Wenn nur eine Antwort richtig ist, dann die 3.
Wenn zwei Antworten möglich sind, dann auch 2., da es sich nicht um ein Schadensfeuer handelt.

Und 3. wäre im Zweifel Amtshilfe bzw. Durchführung einer von der Polizei angeordneten Ersatzvornahme ("Verbrenner" kann es nicht oder nicht rechtzeitig selbst löschen (lassen) ).


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r A8., Ohrdruf / Thüringen592104
Datum14.11.2009 15:374480 x gelesen
Frage zielt ab auf Recht

-kein Schadensfeuer- keine Zuständigkeit Feuerwehr
-keine Ermächtigungsgrundlage zum Betreten des Grundstückes

sicher wird die eintreffende Pol den Verursacher auffordern, Feuer selbst zu löschen


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r A8., Ohrdruf / Thüringen592106
Datum14.11.2009 15:394408 x gelesen
Sorry Christian,
habe deine Antwort zu spät gelesen


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen592119
Datum14.11.2009 17:204152 x gelesen
Moin


Geschrieben von Dirk SchellingDementsprechend würden wir ja nur ein "Schadenfeuer" löschen und darum handelt es sich ja eindeutig nicht. Wie ist aber die Sache mit der Polizei - Amtshilfe...?Wie oben schon genannt, scheitert die Sache für uns schon an der Zuständigkeit. Ausnahme mag sein, wenn da einer seine halbe Tuya-Hecke abfackelt und ganz objektiv z.B. das Nachbarhaus bedroht ist. Bei "normalen" Nutzfeuern sind wir aber raus.
Seltsamerweise verfahren nun viele so, dass sie zwar nicht selbst löschen, aber dem Verursacher das löschen anordnen. Für irgendwelche immisionsschutzrechtlichen Aspekte oder Verstöße gegen kommunale Satzungen sind wir aber ebenfalls nicht zuständig.
Wenn der mündige Bürger also nicht gewillt ist, sein Feuerchen zu löschen, wir das Verbrennen aber für rechtswidrig halten, müssten wir die Polizei nachfordern, die klären die Rechtslage und ordnen das löschen ggf. an - und wenn der liebe Mitbürger dann nicht kann oder will, dann kann die Polizei uns in Amtshilfe bitten, es aus zu machen. Das schöne bei der Amtshilfe: Die Rechtmäßigkeit der "Löschanordnung" geht uns dann nix mehr an, eventuellen Zorn des Bürgers bekommt die ersuchende Stelle (=Polizei) ab.

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg592123
Datum14.11.2009 17:303991 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Weißür irgendwelche immisionsschutzrechtlichen Aspekte oder Verstöße gegen kommunale Satzungen sind wir aber ebenfalls nicht zuständig.

Oder gegen die Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen .

Was es alles für Vorschriften gibt ist schon spannend ;-)


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen592138
Datum14.11.2009 18:294000 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian Fischer
Wenn nur eine Antwort richtig ist, dann die 3.

Kam hier mal vor.

Alarmierung wegen starkem Brandgeruch morgens um fünf, noch dunkel gewesen.

Tatsächlich fanden wir nach einigem herum fahren mit offenen Fenstern - schnupperschnüff - in der Siedlung auf einem Einfamilienhausgrundstück praktisch zeitgleich mit der Polizei jemand in grauem Stahlwerkerarbeitsanzug vor, der nachts heimlich mal was an Gartenabfällen verbrannte.

Brennetag war aber nicht, Polizei sagt "Ausmachen, sofort!", *g* Gummiwurst in den Garten gezerrt ... Anzeige folgt ;-)

MkG, Sven


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg592146
Datum14.11.2009 19:123759 x gelesen
Hallo zusammen,
diese Frage habe ich u.a. in der TF-Ausbildung drin. Hintergrund ist die Frage ob dies nach dem Fw-Gesetz (BW) eine Muß-, Kann- oder überhaupt eine Aufgabe der Feuerwehr ist. Eigentlich eine einfache Antwort: Nein, da kein Schadenfeuer. Aber es gibt immer wieder eine Diskussion und folgende Punkte sollten berücksichtigt werden:

-bei Gefahr der Ausbreitung - Pflichtaufgabe
-bei größerer Menge Abfall - Gefahr für die Umwelt - Pflichtaufgabe

Wenn die Polizei ins Spiel kommt ist es meist so das sie uns den "schwarzen Peter" gibt. Die Frage lautet: "Meint ihr das ist gefährlich"? Wir sagen "Ja, könnte sein". Anwort: "Dann macht das aus".
Wir machen aus und Ruhe kehrt ein.

Gruß vom See
Jürgen


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW592153
Datum14.11.2009 19:523731 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Jürgen Grafdiese Frage habe ich u.a. in der TF-Ausbildung drin. Hintergrund ist die Frage ob dies nach dem Fw-Gesetz (BW) eine Muß-, Kann- oder überhaupt eine Aufgabe der Feuerwehr ist. Eigentlich eine einfache Antwort: Nein, da kein Schadenfeuer. Aber es gibt immer wieder eine Diskussion

Ack.

Eigentlich ist die Sache wirklich ganz einfach.

Aber rein praktisch tun sich auch gestandene Führungskräfte in der Praxis oft schwer, so eine Situation korrekt abzuarbeiten.

Geschrieben von Jürgen GrafWenn die Polizei ins Spiel kommt ist es meist so das sie uns den "schwarzen Peter" gibt. Die Frage lautet: "Meint ihr das ist gefährlich"? Wir sagen "Ja, könnte sein". Anwort: "Dann macht das aus".
Wir machen aus und Ruhe kehrt ein.


naja.

Den schwarzen Peter haben wir erstmal sowieso.

Wenn wir entscheiden, dass keine Pflichtaufgabe vorliegt ändert sich doch an unserer Einschätzung nicht deswegen etwas, weil uns nun ein Polizist danach fragt?!

Der Polizist ist einfach nicht der Fachmann für Gefahren durch Feuer und Rauch, und natürlich wird er den Fachmann fragen, wenn der neben ihm steht. Das sind wir nunmal.

Sorry, aber soviel Rückgrat muss ich doch als Einsatzleiter haben, dass meine Entscheidungen auch die erste vorsichtige Rückfrage überstehen. Wenn ich keine Gefahr sehe, dann stehe ich dazu.

Wenn ich mir nicht sicher bin (und auch durch weitere Erkundung keine Klarheit erlangen kann), muss ich notfalls so entscheiden, dass der Fehler zur sicheren Seite geht:
Pflichtaufgabe, Einschreiten in eigener Zuständigkeit (und i.d.R. keine Möglichkeit, hinterher eine Rechnung zu schreiben). Dann ist aber die Polizei erstmal nur Zuschauer und _ich_ muss im Zweifelsfall hinterher begründen können, warum ich in die Rechte des Grundstückseigentümers eingegriffen habe.

Gruß,
Henning


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDenn8is 8E., Menden / NW592180
Datum14.11.2009 22:543606 x gelesen
Geschrieben von Sebastian WeißDas schöne bei der Amtshilfe: Die Rechtmäßigkeit der "Löschanordnung" geht uns dann nix mehr an, eventuellen Zorn des Bürgers bekommt die ersuchende Stelle (=Polizei) ab.

Nennt sich dann sowit ich weiß aber dann Verwaltungsvollstreckungshilfe wenn eine Behörde nur für eine andere die Durchführung übernimmt.


mit kameradschaftlichen Grüssen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg592183
Datum14.11.2009 23:103578 x gelesen
Hallo Henning,
da habe ich mich ein wenig unglücklich ausgedrückt. Sicher werde ich oder unsere Führungskräfte die Lage erkunden und auch richtig einschätzen. Wenn das "Feuer" ein Eingreifen (der Feuerwehr) bedingt wird dies auch so von uns erledigt. Aber stell die folgende Lage vor:

An einem Frühlingsabend in der Dämmerung wird die Feuerwehr zu einem Flächenbrand (mehrere Anrufe so bei der Leitstelle) im Naturschutzgebiet ca. 700 m außerhalb des Ortes gerufen. Trockene Witterung, leichter Wind, in der Umgebung Kleingärten, Obstbaumanlagen und eben auch mehr oder weniger nicht mehr gepflegte Naturflächen. Vor Ort finden wir einen brennenden Haufen Baumschnitt, Grünzeug u.ä., nichts schlimmes, weitere Gefahren (Ausbreitung) bestehen nicht. Der Haufen wurde offensichtlich ordentlich geschichtet und zur Entsorgung angezündet. Ein Verantwortlicher (=Eigentümer, Anzünder) ist nicht mehr vor Ort. Die Lage gebietet eigenlich kein Eingreifen der Feuerwehr.

Es erscheint die diensthabende Streife der Polizei aus der nahen großen Kreisstadt (ca. 12 km Anfahrt). Aussage des GF zur Polizei "Ist nichts für uns, da keine Gefahr". Polizei zum GF wisst ihr wem das Grundstück gehört oder gar wer es angezündet hat? GF dreht sich zur Mannschaft um, dort Schulterzucken und anwortet dann zur Polizei "nein". Polizei " Vor morgen früh bekommen wir nicht mehr heraus wem das Grundstück gehört". Problem was machen wir jetzt.

- Polizei möchte wieder in den regulären Streifendienst und sich mit wichtigeren Dingen beschäftigen und die Ermittlungsarbeit dem Polizeiposten vor Ort am nächsten Tag überlassen,
- Feuerwehr möchte heim und nicht in einer Stunde wieder wegen dem selben Feuer gerufen werden.

Lösung: Erneute Frage der Polizei "könnte das nicht doch gefährlich werden". Erneute Prüfung durch den GF "Ja, wenn doch noch ein stärkerer Wind aufkommt könnte sich das Feuer ohne Aufsicht ggf. ausbreiten". Polizei, "Es sind Gewitter vorhergesagt. GF "Ja dann, los Jungs lasst uns das mal ausmachen".

So wird/wurde aus einem ungefährlichen Feuer ein "gefährliches". Alle waren zufrieden und eine Viertelstunde später wieder zu Hause / auf Streife. Der Eigentümer kann nun auch endlich sein Versteck im nahen Gebüsch verlassen und nach Hause gehen. An nächsten Tag wird er den Polizisten vom Posten erklären das er sehr wohl einen Haufen zum verbrennen gerichtet hätte dieser aber wohl ohne sein Wissen von Kindern gestern abend angezündet wurde.

Lange Geschichte aber ist mir in mehren Varianten schon so passiert.

Gruß vom See
Jürgen


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW592191
Datum15.11.2009 00:083644 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Jürgen GrafSo wird/wurde aus einem ungefährlichen Feuer ein "gefährliches". Alle waren zufrieden und eine Viertelstunde später wieder zu Hause / auf Streife. Der Eigentümer kann nun auch endlich sein Versteck im nahen Gebüsch verlassen und nach Hause gehen. An nächsten Tag wird er den Polizisten vom Posten erklären das er sehr wohl einen Haufen zum verbrennen gerichtet hätte dieser aber wohl ohne sein Wissen von Kindern gestern abend angezündet wurde.

Lange Geschichte aber ist mir in mehren Varianten schon so passiert.


Klar, solche Lagen kennen wir vermutlich alle ;-)

Natürlich auch mit Variationen des an der E-Stelle auftauchenden Besitzers, der gleich losschimpft "haben die §!§%§%-Blagen doch wieder gezündelt! Ja, ich habe das hier aufgestapelt und wollte es morgen zur Deponie fahren!" oder man fragt die anwesenden Personen gleich "habt ihr das angesteckt oder ist das zufällig in Brand geraten?" "Zufällig in Brand geraten!".

In beiden Fällen ist es dann ein bedauerliches Schadenfeuer, das schnell und gebührenfrei durch die Feuerwehr abgearbeitet wird...


Gruß,
Henning


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen592213
Datum15.11.2009 11:393413 x gelesen
Hier ein Beispiel aus Hessen

Vielleicht hilft es bei der Entscheidungsfindung, es geht zwar mehr um die Kostenerstattung für den Einsatz, aber da steht auch so einiges zu den Gründen drin.


Gruß

Flo

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 14.11.2009 15:23 Dirk7 S.7, Eggenstein-Leopoldshafen
 14.11.2009 15:30 Chri7sti7an 7F., Wernau
 14.11.2009 15:37 Pete7r A7., Ohrdruf
 14.11.2009 15:39 Pete7r A7., Ohrdruf
 14.11.2009 18:29 Sven7 B.7, Peine
 14.11.2009 17:20 Seba7sti7an 7W., Linden
 14.11.2009 17:30 Chri7sti7an 7F., Wernau
 14.11.2009 22:54 Denn7is 7E., Menden
 14.11.2009 19:12 Jürg7en 7G., Gaienhofen
 14.11.2009 19:52 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 14.11.2009 23:10 Jürg7en 7G., Gaienhofen
 15.11.2009 00:08 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 15.11.2009 11:39 Flor7ian7 S.7, Hasselroth
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt