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ThemaVerdienstausfall der Bundeswehr10 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorFran8k W8., Mömbris / Bayern593574
Datum24.11.2009 18:245363 x gelesen
Hallo,

folgende Frage:

Stellt die Bundeswehr Verdienstausfall an die Gemeinden in Rechnung, wenn jemand auf einen Lehrgang an die Feuerwehrschule geht?

Vielen Dank für Eure Infos.

Freundlicher Gruß
Frank


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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP593576
Datum24.11.2009 18:323210 x gelesen
Ich habe für meinen GF-Lehrgang damals 1 Woche Sonderurlaub bekommen. Die andere Woche musste ich Urlaub nehmen. So meine Erfahrung. Ob das 100% korrekt war kann ich nicht sagen, ich war froh gehen zu können.
heute würde ich das evtl. nicht so auf mir sitzen lassen, d.h. ich würde mich mal beim Bundeswehrverband, etc. schlau machen.


Gruß
ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorThom8as 8T., Thurmansbang / Bayern593577
Datum24.11.2009 18:393133 x gelesen
Servus Frank,

ich hatte bisher drei Leute unterschiedlichster Verpflichtung (sowohl Wehrpflichtiger als auch Zeitsoldat) auf unterschiedlichen Lehrgängen mit Freistellung vom Dienst BW.
Dafür wurde kein Verdienstausfall bei der Gemeinde verlangt.
Wobei ich das immer so gehandhabt habe, dass ich als Kommandant selbst mal kurz mit dem zuständigen Spieß telefoniert habe und ihm so kurz die Lage und Notwendigkeit erklären konnte.
Gab überhaupt keine Probleme, weder von nem Wochenlehrgang an des SFS noch bei mehereren Terminen abends und Samstags z.B. zum Truppmannlehrgang auf Kreisebene.

Leider ist das letztemal aber schon 3 oder 4 jahre her, so dass ich nicht sicher sagen kann wie es aktuell gehandhabt wird. Normalerweise ist die BW ein "Arbeitgeber" der öffentlichen Hand, die untereinander keinen Ausfall abrechenen können. vgl. diverse Kommentierungen zum BayFwG

Allerbeste Grüße aus FRG nach Mömbris
hoffe Zeltlager und Landes-JF Tag sind noch gut in Erinnerung

Grüße

Tom


und ja, natürlich: Alles nur meine persönliche und absolut private Meinung!

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AutorFran8k W8., Mömbris / Bayern593578
Datum24.11.2009 18:482951 x gelesen
Vielen Dank für die Info - ich selbst bin nicht auf dem Landes-JF Tag gewesen, habe aber nur Gutes gehört.....


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AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H593580
Datum24.11.2009 18:582866 x gelesen
Ich habe zu meiner Zeit Kommandierungsverfühungen zur Feuerwehr erhalten.


Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
Und das ist gut so.
---
Wenn Sekunden zählen, ist Hilfe oft nur Minuten entfernt.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg593582
Datum24.11.2009 19:042974 x gelesen
Geschrieben von Thomas ThurnreiterNormalerweise ist die BW ein "Arbeitgeber" der öffentlichen Hand, die untereinander keinen Ausfall abrechenen können. vgl. diverse Kommentierungen zum BayFwG.


Richtig. Dagegen steht aber, daß das Feuerwehrgesetz eines Landes eine Bundesbehörde nicht dazu zwingen kann die freistellung auch so umzusetzen.
Mir auch bekannte VErfahrensweise bei Bundesbeamten: FM nimmt Bildungsurlaub. Bei Lehrgängen die dessen mögliche Dauer überschreiten (bzw. mehrere Lehrgänge/ Jahr deren Dauer über den Bildungsurlaubsanspruch gaht) wird Erholungsurlaub genommen bzw. die Freistellung ohne Fortzahlung der Bezüge umgesetzt.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorGünt8her8 S.8, Mayen / Rheinland-Pfalz593590
Datum24.11.2009 20:192725 x gelesen
Hallo!

Bei mir ging es ohne Erholungsurlaub ;-)
Mein Staffelkapitän gewährte Sonderurlaub nach § 1 (2) der SUrlV.
(Wobei der § 5 der gleichen VO für uns auch noch interessant ist.)
SUrlV


mkG
Günther

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AutorJörn8 P.8, Briesen (Mark) / Brandenburg593597
Datum24.11.2009 21:092733 x gelesen
ZDv 14/5 Freistellung vom Dienst zum Besuch von Feuerwehrschulen bis 14 Tage...


MkG
Gruss Jörn

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AutorJörn8 P.8, Briesen (Mark) / Brandenburg593598
Datum24.11.2009 21:102743 x gelesen
Ich musste damals meinem Spieß zeigen, wo das geschrieben steht, um auf Lehrgang fahren können.


MkG
Gruss Jörn

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AutorMich8ael8 M.8, Bonn / NRW593706
Datum25.11.2009 17:532691 x gelesen
Hallo,
nicht nur die ZDv 14/5 spricht von der Freistellung, sondern erstmal das VMBL.(steht über der ZDv.)
Es wurde eine Vereinbarung auf Ministerebene, Landesinnenmin. und Vert.Min. über die Freistellung für den Besuch der LFS bundesweit getroffen. Dieses betrifft jeden Bundeswehrangehörigen, egal welche Statusgruppe. Eine Erstattung von Verdienstausfall ist nicht vorgesehen. Habe zu meiner zeit noch Erholungsurlaub dafür opfern müssen, heute ist es eine Sache des Vorgesetzten, wie es am besten gehandhabt wird und mit dem muß man halt reden und ihm die Angelegenheit erklären. Die einzige Einschränkung besteht in der Formulierung: "soweit es dienstlich möglich ist".
Aber nochmals: Eine Erstattung von Verdienstausfall ist nicht vorgesehen.

MkG
Michael


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xxx

 24.11.2009 18:24 Fran7k W7., Mömbris
 24.11.2009 18:32 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 24.11.2009 18:39 Thom7as 7T., Thurmansbang
 24.11.2009 18:48 Fran7k W7., Mömbris
 24.11.2009 19:04 Chri7sti7an 7F., Wernau
 24.11.2009 20:19 Günt7her7 S.7, Mayen
 24.11.2009 18:58 Alex7and7er 7S., Wedel
 24.11.2009 21:09 Jörn7 P.7, Briesen (Mark)
 24.11.2009 21:10 Jörn7 P.7, Briesen (Mark)
 25.11.2009 17:53 ., Bonn
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