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Thema | Verdienstausfall der Bundeswehr | 10 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Fran8k W8., Mömbris / Bayern | 593574 | |||
Datum | 24.11.2009 18:24 | 5363 x gelesen | |||
Hallo, folgende Frage: Stellt die Bundeswehr Verdienstausfall an die Gemeinden in Rechnung, wenn jemand auf einen Lehrgang an die Feuerwehrschule geht? Vielen Dank für Eure Infos. Freundlicher Gruß Frank | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 593576 | |||
Datum | 24.11.2009 18:32 | 3210 x gelesen | |||
Ich habe für meinen GF-Lehrgang damals 1 Woche Sonderurlaub bekommen. Die andere Woche musste ich Urlaub nehmen. So meine Erfahrung. Ob das 100% korrekt war kann ich nicht sagen, ich war froh gehen zu können. heute würde ich das evtl. nicht so auf mir sitzen lassen, d.h. ich würde mich mal beim Bundeswehrverband, etc. schlau machen. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Thom8as 8T., Thurmansbang / Bayern | 593577 | |||
Datum | 24.11.2009 18:39 | 3133 x gelesen | |||
Servus Frank, ich hatte bisher drei Leute unterschiedlichster Verpflichtung (sowohl Wehrpflichtiger als auch Zeitsoldat) auf unterschiedlichen Lehrgängen mit Freistellung vom Dienst BW. Dafür wurde kein Verdienstausfall bei der Gemeinde verlangt. Wobei ich das immer so gehandhabt habe, dass ich als Kommandant selbst mal kurz mit dem zuständigen Spieß telefoniert habe und ihm so kurz die Lage und Notwendigkeit erklären konnte. Gab überhaupt keine Probleme, weder von nem Wochenlehrgang an des SFS noch bei mehereren Terminen abends und Samstags z.B. zum Truppmannlehrgang auf Kreisebene. Leider ist das letztemal aber schon 3 oder 4 jahre her, so dass ich nicht sicher sagen kann wie es aktuell gehandhabt wird. Normalerweise ist die BW ein "Arbeitgeber" der öffentlichen Hand, die untereinander keinen Ausfall abrechenen können. vgl. diverse Kommentierungen zum BayFwG Allerbeste Grüße aus FRG nach Mömbris hoffe Zeltlager und Landes-JF Tag sind noch gut in Erinnerung Grüße Tom und ja, natürlich: Alles nur meine persönliche und absolut private Meinung! | |||||
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Autor | Fran8k W8., Mömbris / Bayern | 593578 | |||
Datum | 24.11.2009 18:48 | 2951 x gelesen | |||
Vielen Dank für die Info - ich selbst bin nicht auf dem Landes-JF Tag gewesen, habe aber nur Gutes gehört..... | |||||
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Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 593580 | |||
Datum | 24.11.2009 18:58 | 2866 x gelesen | |||
Ich habe zu meiner Zeit Kommandierungsverfühungen zur Feuerwehr erhalten. Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. --- Wenn Sekunden zählen, ist Hilfe oft nur Minuten entfernt. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 593582 | |||
Datum | 24.11.2009 19:04 | 2974 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas ThurnreiterNormalerweise ist die BW ein "Arbeitgeber" der öffentlichen Hand, die untereinander keinen Ausfall abrechenen können. vgl. diverse Kommentierungen zum BayFwG. Richtig. Dagegen steht aber, daß das Feuerwehrgesetz eines Landes eine Bundesbehörde nicht dazu zwingen kann die freistellung auch so umzusetzen. Mir auch bekannte VErfahrensweise bei Bundesbeamten: FM nimmt Bildungsurlaub. Bei Lehrgängen die dessen mögliche Dauer überschreiten (bzw. mehrere Lehrgänge/ Jahr deren Dauer über den Bildungsurlaubsanspruch gaht) wird Erholungsurlaub genommen bzw. die Freistellung ohne Fortzahlung der Bezüge umgesetzt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Günt8her8 S.8, Mayen / Rheinland-Pfalz | 593590 | |||
Datum | 24.11.2009 20:19 | 2725 x gelesen | |||
Hallo! Bei mir ging es ohne Erholungsurlaub ;-) Mein Staffelkapitän gewährte Sonderurlaub nach § 1 (2) der SUrlV. (Wobei der § 5 der gleichen VO für uns auch noch interessant ist.) SUrlV mkG Günther | |||||
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Autor | Jörn8 P.8, Briesen (Mark) / Brandenburg | 593597 | |||
Datum | 24.11.2009 21:09 | 2733 x gelesen | |||
ZDv 14/5 Freistellung vom Dienst zum Besuch von Feuerwehrschulen bis 14 Tage... MkG Gruss Jörn | |||||
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Autor | Jörn8 P.8, Briesen (Mark) / Brandenburg | 593598 | |||
Datum | 24.11.2009 21:10 | 2743 x gelesen | |||
Ich musste damals meinem Spieß zeigen, wo das geschrieben steht, um auf Lehrgang fahren können. MkG Gruss Jörn | |||||
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Autor | Mich8ael8 M.8, Bonn / NRW | 593706 | |||
Datum | 25.11.2009 17:53 | 2691 x gelesen | |||
Hallo, nicht nur die ZDv 14/5 spricht von der Freistellung, sondern erstmal das VMBL.(steht über der ZDv.) Es wurde eine Vereinbarung auf Ministerebene, Landesinnenmin. und Vert.Min. über die Freistellung für den Besuch der LFS bundesweit getroffen. Dieses betrifft jeden Bundeswehrangehörigen, egal welche Statusgruppe. Eine Erstattung von Verdienstausfall ist nicht vorgesehen. Habe zu meiner zeit noch Erholungsurlaub dafür opfern müssen, heute ist es eine Sache des Vorgesetzten, wie es am besten gehandhabt wird und mit dem muß man halt reden und ihm die Angelegenheit erklären. Die einzige Einschränkung besteht in der Formulierung: "soweit es dienstlich möglich ist". Aber nochmals: Eine Erstattung von Verdienstausfall ist nicht vorgesehen. MkG Michael | |||||
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