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Themakein Unfallversicherungsschutz bei Teilnahme an Jugendfreizeit4 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorKatj8a R8., Köln / NRW593612
Datum24.11.2009 21:525068 x gelesen
Hallo zusammen,

anliegendes Urteil dürfte auch für uns bzw. JF-Zeltlager etc. interessant sein.

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz

Gruß
Katja


"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen593615
Datum24.11.2009 22:073210 x gelesen
Geschrieben von Katja Midunskyanliegendes Urteil dürfte auch für uns bzw. JF-Zeltlager etc. interessant sein.

Ich kenne zwar nicht den Gesamten Hintergrund dieses Falls, wäre aber in Bezug auf die JF nicht ganz so sicher in wieweit man die Sachverhalte vergleichen kann. Die DLRG hat -im Gegensatz zu den Feuerwehren- verschiedene Tätigkeitsfelder, die AFAIK auch bei verschiedenen Unfallversicherungsträgern (gesetzlich und privat) abgesichert sind.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorDiet8mar8 K.8, Leidschendam-Voorburg NL / 593617
Datum24.11.2009 22:152951 x gelesen
Hallo,

im Zweifel IMMER und VOR der entsprechenden Aktivitaet bei der Unfallversicherung nachfragen.

Gruss

Dietmar


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AutorStep8han8 F.8, Karlsruhe/Lörrach / Ba-Wü593632
Datum24.11.2009 22:542917 x gelesen
Hallo,

das Urteil wurde heute auch schon im Forum der DLRG angesprochen: https://forum.dlrg.de/viewtopic.php?f=10&t=861 (nur mit Anmeldung lesbar). Es findet sich dort auch die Antwort eines Mitarbeiters des Referats Versicherungswesen der Bundesgeschäftsstelle der DLRG.
Kurzfassung: Die Unfallkasse RLP erkannte den Unfall nicht an, obwohl laut Aussage der Unfallkassen für Kinder und Jugendliche ab 10 bei Jugendmaßnahmen GUVV-Schutz bestehe. Das Unfallopfer und die DLRG klagten dagegen beim Sozialgericht Speyer, welches die UK RLP zur Unfallanerkennung verurteilte (http://www.kostenlose-urteile.de/Gesetzlicher-Unfallversicherungsschutz-bei-der-Teilnahme-an-einer-Jugendfreizeit-der-Deutschen-Lebensrettungsgesellschaft.news5554.htm) Dagegen habe die UK RLP beim Landessozialgericht RLP Berufung eingelegt, welches das Urteil des Sozialgerichts aufhob (Ursprungsbeitrag). Dagegen habe nun wiederum die DLRG Revision beim Bundessozialgericht beantragt, um das grundsätzlich klären zu lassen. Bevor es jedoch zu einem Urteil des Bundessozialgerichts kam, habe die UK RLP den Fall doch anerkannt. Somit bestehe weiterhin Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Kinder ab 10 bei Jugendmaßnahmen. Soweit die Zusammenfassung, wie ich den Beitrag verstanden habe.
Wer mehr Details wissen will, kann sich z.B. an die Bundesgeschäftsstelle der DLRG, Referat Versicherung, wenden: http://www.dlrg.de/kontakt/bundeszentrum.html. Die werden da auch einem Nicht-DLRGler Auskunft erteilen ;-)

Symbadische Grüße,
Stephan


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 24.11.2009 21:52 Katj7a R7., Köln
 24.11.2009 22:07 ., Bad Hersfeld
 24.11.2009 22:15 Diet7mar7 K.7, Leidschendam-Voorburg NL
 24.11.2009 22:54 Step7han7 F.7, Karlsruhe/Lörrach
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