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Thema | kein Unfallversicherungsschutz bei Teilnahme an Jugendfreizeit | 4 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 593612 | |||
Datum | 24.11.2009 21:52 | 5068 x gelesen | |||
Hallo zusammen, anliegendes Urteil dürfte auch für uns bzw. JF-Zeltlager etc. interessant sein. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 593615 | |||
Datum | 24.11.2009 22:07 | 3210 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja Midunskyanliegendes Urteil dürfte auch für uns bzw. JF-Zeltlager etc. interessant sein. Ich kenne zwar nicht den Gesamten Hintergrund dieses Falls, wäre aber in Bezug auf die JF nicht ganz so sicher in wieweit man die Sachverhalte vergleichen kann. Die DLRG hat -im Gegensatz zu den Feuerwehren- verschiedene Tätigkeitsfelder, die AFAIK auch bei verschiedenen Unfallversicherungsträgern (gesetzlich und privat) abgesichert sind. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Diet8mar8 K.8, Leidschendam-Voorburg NL / | 593617 | |||
Datum | 24.11.2009 22:15 | 2951 x gelesen | |||
Hallo, im Zweifel IMMER und VOR der entsprechenden Aktivitaet bei der Unfallversicherung nachfragen. Gruss Dietmar | |||||
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Autor | Step8han8 F.8, Karlsruhe/Lörrach / Ba-Wü | 593632 | |||
Datum | 24.11.2009 22:54 | 2917 x gelesen | |||
Hallo, das Urteil wurde heute auch schon im Forum der DLRG angesprochen: https://forum.dlrg.de/viewtopic.php?f=10&t=861 (nur mit Anmeldung lesbar). Es findet sich dort auch die Antwort eines Mitarbeiters des Referats Versicherungswesen der Bundesgeschäftsstelle der DLRG. Kurzfassung: Die Unfallkasse RLP erkannte den Unfall nicht an, obwohl laut Aussage der Unfallkassen für Kinder und Jugendliche ab 10 bei Jugendmaßnahmen GUVV-Schutz bestehe. Das Unfallopfer und die DLRG klagten dagegen beim Sozialgericht Speyer, welches die UK RLP zur Unfallanerkennung verurteilte (http://www.kostenlose-urteile.de/Gesetzlicher-Unfallversicherungsschutz-bei-der-Teilnahme-an-einer-Jugendfreizeit-der-Deutschen-Lebensrettungsgesellschaft.news5554.htm) Dagegen habe die UK RLP beim Landessozialgericht RLP Berufung eingelegt, welches das Urteil des Sozialgerichts aufhob (Ursprungsbeitrag). Dagegen habe nun wiederum die DLRG Revision beim Bundessozialgericht beantragt, um das grundsätzlich klären zu lassen. Bevor es jedoch zu einem Urteil des Bundessozialgerichts kam, habe die UK RLP den Fall doch anerkannt. Somit bestehe weiterhin Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Kinder ab 10 bei Jugendmaßnahmen. Soweit die Zusammenfassung, wie ich den Beitrag verstanden habe. Wer mehr Details wissen will, kann sich z.B. an die Bundesgeschäftsstelle der DLRG, Referat Versicherung, wenden: http://www.dlrg.de/kontakt/bundeszentrum.html. Die werden da auch einem Nicht-DLRGler Auskunft erteilen ;-) Symbadische Grüße, Stephan | |||||
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