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Thema | Ist eine Veratmung von LA und PA plicht? | 17 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Autor | Mich8ael8 S.8, Pöcking / Bayern | 589345 | |||
Datum | 28.10.2009 06:12 | 11961 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich bin in einer blöden Situation. Ich bin AGW in einer kleinen Fw, wir haben einen Prüfstand Proficheck-Lite von MSA ohne lunge. 28 PA und 36 LA-ÜD-AS und 60 Masken Ultra Elite. Bei uns in der FW ist nus die Diskusion entfacht ob LA und PA veratmet werden müssen oder nicht. Ich bitte um Hilfe. Wo steht es geschrieben das LA und PA wort wörtlich veratmet werden MÜSSEN. Da muß es doch dan eine DIN oder so geben? Danke für eure Mühe. MFG Michael Stellbogen www.FF-Poecking.de http://www.ff-poecking.de/ | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 589346 | |||
Datum | 28.10.2009 06:30 | 8559 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael StellbogenWo steht es geschrieben das LA und PA wort wörtlich veratmet werden MÜSSEN. In den Herstelleranweisungen. Wenn, dann müssen Lungenautomaten veratmet werden und i.d.R. auch nur dann, wenn 1)Reparaturen/Einstellungen am Dosierventil unternommen worden sind und 2)bei der 6 Jahres-Grundüberholung. Geschrieben von Michael Stellbogen Da muß es doch dan eine DIN oder so geben? Herstelleranweisungen! MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Pöcking / Bayern | 589347 | |||
Datum | 28.10.2009 06:39 | 8316 x gelesen | |||
Hallo, erst mal Danke für die schnelle Antwort. Ich habe was wichtiges vergessen. Klar steht es drin das: In den Herstelleranweisungen. Wenn, dann müssen Lungenautomaten veratmet werden und i.d.R. auch nur dann, wenn 1)Reparaturen/Einstellungen am Dosierventil unternommen worden sind und 2)bei der 6 Jahres-Grundüberholung. ABER ich will wissen ob es nach jedem Brandeinsatz zu erfolgen hat. Wir haben auch 4 CSA. wie sieht es denn da aus? Da muß die Luftlieferleistung doch passen, wie kann ich denn sonst noch feststellen auser zu veratmen? mfg Michael http://www.ff-poecking.de/ | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 589358 | |||
Datum | 28.10.2009 08:47 | 8023 x gelesen | |||
Hier, das geht schonmal in diese Richtung. http://www.werkfeuerwehrverband-bayern.de/pdf/Sicherheitshinweise_Therm_Belastung_PA.pdf Zitat: 1. Atemschutzgeräte, die im Einsatz einer extremen thermischen Belastung (siehe oben) ausgesetzt waren, müssen entsprechend gekennzeichnet und einer Atemschutzwerkstatt zugeführt werden. Dort müssen – neben den nach Einsätzen üblichen Prüfungen – zusätzlich alle Teile des Pressluftatmers sorgfältigst geprüft werden. Dazu ist es auch notwendig, den Lungenautomaten zu zerlegen, um insbesondere die darin enthaltenen Einzelteile gezielt auf Beschädigungen hin prüfen zu können. Die Einzelteile sind auf Sicht zu prüfen und nach anschließender Montage des Lungenautomaten ist dieser auf Dichtheit und Funktion zu prüfen. Diese Überprüfungen können nur die vom Hersteller autorisierten Atemschutzgerätewarte bzw. die Hersteller selbst durchführen. Diese Ausbildung kann ich mir nur so vorstellen, daß es AGWs sind, die die Berechtigung und die erforderliche Prüfausstattung haben um eine Grundüberholung durchzuführen. | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 589359 | |||
Datum | 28.10.2009 08:48 | 7781 x gelesen | |||
Die namhaften Hersteller haben, in Bezug auf die thermische Belastung bei Brandeinsätzen, unter der Hand bereits verlauten lassen, dass unter den vorgenannten Vorraussetzungen in Zukunft auch die Veratmungsprüfung kommen wird.![]() | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz | 589469 | |||
Datum | 28.10.2009 21:06 | 7081 x gelesen | |||
Hallo Michael, Geschrieben von Michael Stellbogen ABER ich will wissen ob es nach jedem Brandeinsatz zu erfolgen hat. Was haben denn die CSA mit der Luftlieferleistung zutun? Bisher berichtete mir kein AGW-Kollege, dass bei seiner Feuerwehr die LAs nach jedem "Brandeinsatz" (was dann ja entweder global gilt - unglaublicher Arbeitsaufwand - oder spezifiziert werden muss) veratmet werden. Gruß Christian | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8M., Maintal / Hessen | 589471 | |||
Datum | 28.10.2009 21:13 | 7076 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian DüsingBisher berichtete mir kein AGW-Kollege, dass bei seiner Feuerwehr die LAs nach jedem "Brandeinsatz" (was dann ja entweder global gilt - unglaublicher Arbeitsaufwand - oder spezifiziert werden muss) veratmet werden. Bei uns werden nach jedem Einsatz/Übung/ Wartung eine "Maximalprüfung" getätigt. Das einzigste was entfällt ist die Prüfung des Sicherheitsventils (nur bei der Grundüberholung), sonst wird bei uns immer die Veratmung mitgeprüft! MKG Christian ---- Es handelt sich um meine persönliche Meinung... http://www.feuerwehr-maintal.de Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss. Oberverwaltungsgericht Münster 10A 363/86 11.12.1987 ---- | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 589505 | |||
Datum | 29.10.2009 06:12 | 7103 x gelesen | |||
Je nach Prüfgerät wird die Veratmung sowiso immer durchgeführt. Siehe Dräger Questor, Mindestanforderungen sind das eine, ein eigenes Qualtätsmanagement bei den Feuerwehren etwas anderes. Schaden kann es aber auf jeden Fall nicht, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind..................... Früher oder später kommt es sowiso. ![]() | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 589528 | |||
Datum | 29.10.2009 09:47 | 6896 x gelesen | |||
Geschrieben von Bach RüdigerJe nach Prüfgerät wird die Veratmung sowiso immer durchgeführt. Dort kann man sich seine Prüfungen selbst konfigurieren. Wer es nicht möchte, kann die Veratmung ausschalten. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8M., Maintal / Hessen | 589539 | |||
Datum | 29.10.2009 10:45 | 6946 x gelesen | |||
Auch beim Labtronic 2000 kann man sich die Prüfung selbst zusammenstellen. MKG Christian ---- Es handelt sich um meine persönliche Meinung... http://www.feuerwehr-maintal.de Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss. Oberverwaltungsgericht Münster 10A 363/86 11.12.1987 ---- | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 589540 | |||
Datum | 29.10.2009 10:50 | 6849 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian MüllerAuch beim Labtronic 2000 kann man sich die Prüfung selbst zusammenstellen. Für den Multicheck weiß ich es aus dem Stehgreif nicht, müsst ich heut Abend mal nachfragen. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Eggenstein / BADEN - Württemberg | 589572 | |||
Datum | 29.10.2009 13:19 | 7082 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Bach Rüdiger Die namhaften Hersteller haben, in Bezug auf die thermische Belastung bei Brandeinsätzen, unter der Hand bereits verlauten lassen, dass unter den vorgenannten Vorraussetzungen in Zukunft auch die Veratmungsprüfung kommen wird. Aha komisch beim Kompetenzforum der Fa. Massong im September hat weder AUER noch DRÄGER mir darauf eine Antwort liefern können. Ich glaub ich werde mal unsere LFS in Bruchsal kontaktieren, die haben ja auch mit den Zulassungen zu tun. Für mich als AGW ist das Thema deshalb von hohem Interesse, da wir in der Planung einer Neuanschaffung eines Prüfkopfes stehen. Wenn die Veratmung Pflicht wird, dann kann das entweder bedeuten kleiner Kopf (ca. 3.000EUR zB der TESTOR 3100) für normale Prüfung und einen Dienstleister für die Veratmung suchen (über die Jahre gerechnet kann das auch teuer werden) oder "teuren" Kopf mit Veratmungmöglichkeit. Wo liegen denn die Preise der veratmungsfähigen Köpfe? Quaestor weiß ich was von ca. 25TEUR ich weiß aber auch von Geräten um die 15TEUR. Gruß aus Nordbaden Martin Streeb "Nur wer das Herz hat zu helfen, hat das Recht zu kritisieren." A.L. | |||||
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Autor | Klau8s F8., Stutensee / BW | 589622 | |||
Datum | 29.10.2009 19:22 | 7006 x gelesen | |||
Hallo Martin, ja die Preise liegen in diesem Bereich. Den AUER Proficheck.net wird man für um die 20T € bekommen, Labtec Lantronic 1500 bzw. den 2000 zw. 15T und 18T €. Du kannst ja mal hochrechnen, wie oft bei euch eine Veratmung notwendig ist, und die Kosten pro Jahr ermitteln. Dies über einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren gerechnet sollte zeigen was hier sinnvoll ist. Wir veratmen grundsätzlich nach jedem Gebrauch, der LA ist eh auf dem Prüfstand die zusätzliche Zeit ist unwesentlich. Da wir teilweise die LA's zum reinigen komplett zerlegen muss diese Prüfung sowieso sein. Falls ihr eine Herstellerautorisierung für Reparaturen und die Durchführung der 6-Jahresgrundüberholung habt (bald vielleicht auch 10-Jahres Grundüberholung) macht ein Prüfstand mit der Möglichkeit zu veratmen durchaus Sinn. Sollte man aber mal durchrechnen ob das in eurem Falle ebenfalls Sinn macht. Gruß aus Stutensee Klaus | |||||
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Autor | Tors8ten8 C.8, Oranienburg / Brandenburg | 593969 | |||
Datum | 27.11.2009 13:08 | 6840 x gelesen | |||
Hallo Michael, gestatte mir eine Frage. Von wem hast Du die Erlaubnis bekommen dich AGW zu nennen? Ich frage deshalb, weil die Gerätewarthandbücher ja von den Herstellern der Atemschutztechnik vergeben werden. Ausgehändigt bekommen die aber nur AGW's, die ihre Fach- und Sachkunde in einem Lehrgang beim Hersteller nachgewiesen haben. So jedenfalls bei uns. Wenn Deine Ausbildung an einer Feuerwehrschule stattfand, ist es eigentlich nur eine Vermittlung von grunsätzlichem Wissen über die Wartung. Ich muss aber zugeben, dass ich nicht weiß, ob eine Lehreinrichtung eines anderen Bundeslandes die Herstellerfreigaben besitzt. Wenn beim Hersteller diese Lehrgänge nicht besucht wurden lehnen diese es in der Regel ab, eine Haftung zu übernehmen, wenn die Geräte von Leuten geprüft werden, die nicht vom Hersteller zertifiziert sind. Mit freundlichstem Gruß Torsten Folge dessen, könnte es bei einem Unfall zu ganz anderen Problemen kommen. In den o. g. Gerätewarthandbüchern ist alles haarklein beschrieben. Desweiteren gelten die vfdb-RL 08-04 und das Atemschutz-Merkblatt ( GUV-R 190 (GUV 20.14) ZH 1/134) ebenfalls. Allgemein kann gesagt werden, wer sicher gehen will, nimmt aus den gegebenen rechtlichen Grundlagen immer die schärfste Regelung. Beispielsweise, wenn es um Prüfinterwalle geht. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 594018 | |||
Datum | 27.11.2009 21:05 | 6641 x gelesen | |||
Geschrieben von Torsten CronbergWenn Deine Ausbildung an einer Feuerwehrschule stattfand, ist es eigentlich nur eine Vermittlung von grunsätzlichem Wissen über die Wartung. Ich muss aber zugeben, dass ich nicht weiß, ob eine Lehreinrichtung eines anderen Bundeslandes die Herstellerfreigaben besitzt. Deine Aussagen sind schlichtweg falsch im Hinblick auf das Bundesland aus dem der Poster kommt. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Tors8ten8 C.8, Oranienburg / Brandenburg | 594022 | |||
Datum | 27.11.2009 21:29 | 6565 x gelesen | |||
Wie Du schon richtig zitiert hast Christian, habe ich geschrieben, dass ich nicht weiß, wie es in anderen BL ist. Ich schrieb auch, dass es bei uns so gehandhabt wird. Wenn es bei Euch anders ist, warum taucht dann so eine Frage auf? Ich wollte lediglich behilflich sein. Wenn man mein Posting falsch verstanden hat, ist das traurig. Schönen Gruß ins Bayerische. Mit freundlichstem Gruß Torsten | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 594024 | |||
Datum | 27.11.2009 21:49 | 6568 x gelesen | |||
Geschrieben von Torsten CronbergWie Du schon richtig zitiert hast Christian, habe ich geschrieben, dass ich nicht weiß, wie es in anderen BL ist. Ich schrieb auch, dass es bei uns so gehandhabt wird. Ja eben dann mach dich doch damit vertraut, anstatt im Nebel zu stochern. Geschrieben von Torsten Cronberg Wenn es bei Euch anders ist, warum taucht dann so eine Frage auf? Das ist das Problem, aber das hat ja nichts mit dem Bndesland zu tun, gelle? Gruß zurück aus dem wilden Süden Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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