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ThemaUnfall mit SoSi - hälftige Haftungsverteilung61 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorKatj8a R8., Köln / NRW596739
Datum15.12.2009 22:2816602 x gelesen
Hallo zusammen,

ich bin auf ein Urteil des OLG Brandenburg gestoßen, das es hier OLG Brandenburg v. 5.11.09, Az: 12 U 151/08 im Volltext gibt.

Dort wurde eine hälftige Haftungsverteilung zwischen einem FW-Fahrzeug, das mit Blaulicht und Horn über eine rote Ampel fuhr und mit einem Pkw kollidierte für angemessen erachtet.

Zentrale Aussagen des Urteils:

1.
Eine Haftungsteilung ist angemessen, wenn der Fahrer des Einsatzfahrzeugs trotz eingeschalteter Sondersignale nicht die notwendige Sorgfalt walten lässt und dem Pkw-Fahrer, der bei grün in die Kreuzung einfährt, gegen das Gebot des "freie Bahn schaffens" verstößt, obwohl er die Sondersignale rechtzeitig hätte wahrnehmen können.

2.
Bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile kommt es hinsichtlich des FW-Fahrzeug, das mit Blaulicht und Horn in die Kreuzung einfährt, maßgeblich auf die Geschwindigkeit an.

2.
Ein Einfahren in eine rot beampelte Kreuzung mit eingeschränkter Sicht zu einer Seite mit ca. 30 km/h ist zu schnell.

3. Nur weil andere Pkw bereits angehalten haben, ist das kein Freibrief für den FW-Fahrer blindlings in die Kreuzung einzufahren.

Gruß
Katja


"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg596767
Datum16.12.2009 08:1113208 x gelesen
Moin Katja,

danke für die Info.

Es ist immer wieder wichtig, solche Dinge zu lesen, um die Bodenhaftung (im wahrsten Sinne des Wortes) nicht zu verlieren.


Viele Grüße
Jan Ole

DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

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AutorSven8 T.8, Hamburg / Hamburg597177
Datum17.12.2009 23:2312777 x gelesen
Moin!

Geschrieben von Jan Ole UngerEs ist immer wieder wichtig, solche Dinge zu lesen, um die Bodenhaftung (im wahrsten Sinne des Wortes) nicht zu verlieren

Das klingt so, als wenn Du das Urteil für schlecht für die Feuerwehr hälst. Das Gegenteil ist der Fall. Das OLG hat die Haftungsverteilung zu Gunsten der Feuerwehr verschoben von 3/4 Haftung zu 1/2.

Dazu muss man Wissen, dass bei einem Verkehrsunfall zwischen Kfz die Haftungsverteilung grundsätzlich 50 zu 50 ist. Ausgehend von dieser Verteilung, wird geschaut, wer hat besondere Schuld und der bekommt etwas "auf seine Quote drauf". Das wird dann gegeneinander abgewogen. Man "redet" sich quasi von den eigenen 50 % runter und den anderen rauf.

Etwas besonderes gilt für LKW: Aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichtes, ist die Haftungsverteilung bei einem Unfall PKW gegen LKW nicht 50 zu 50. Der LKW hat eine größere Betriebsgefahr aus der sich eine höhere Haftunsgquote ergibt. Wobei für die konkrete Haftungsquote natürlich weitere Faktoren eine Rolle spielen (z.B. Fahrlverhalten, Fahrzeugzustand, Verkehrssituation usw.).

Eigentlich müsste die Haftungsquote in dem zitierten Fall beim OLG deutlich schlechter sein:
- LKW haben wegen der Betriebsgefahr eigentlich eine höhere Haftungsquote als 50 %
- das Fw-Fahrzeug ist mit 30 km/h in die Kreuzung gefahren was als zu schnell angesehen wurde und daher eine höhere Haftungsquote als 50 % bedeutet.

Diese beiden zu Lasten der Feuerwehr sprechenden Tatsachen wurden durch das nicht hören des Einsatzhorns aufgewogen, obwohl der Autofahrer ansonsten bei "grün" - also einem ganz normalen Fahrverhalten - in die Kreuzung eingefahren ist.

Noch etwas, was einem beim Lesen durchgehen kann: Die Klage hatte nur gegen den Beklagten zu 1) Erfolg, den Träger des Feuerschutzes. Die Klage gegen den Fahrer des Fw-Fahrzeuges hatte keinen Erfolg, da der Kläger keinen Anspruch gegen den Fahrer hat. (Amtshaftung!).

Gruß
Sven


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW597179
Datum17.12.2009 23:2712488 x gelesen
Prost!

Geschrieben von Sven TönnemannNoch etwas, was einem beim Lesen durchgehen kann: Die Klage hatte nur gegen den Beklagten zu 1) Erfolg, den Träger des Feuerschutzes. Die Klage gegen den Fahrer des Fw-Fahrzeuges hatte keinen Erfolg, da der Kläger keinen Anspruch gegen den Fahrer hat. (Amtshaftung!).

Das ist ja grundsätzlich nichts neues.

Für die Praxis dürften aber genau deswegen auch nicht die genauen Prozente der Haftungsverteilung interessant sein, sondern die Straf- bzw. OWi-Rechtliche Seite für den Fahrer.

Gruß,
Henning


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AutorSven8 T.8, Hamburg / Hamburg597182
Datum17.12.2009 23:3412435 x gelesen
Moin!

Geschrieben von Henning KochDas ist ja grundsätzlich nichts neues.

Nun ja, für den Rechtsanwalt des Klägers offensichtlich schon, denn sonst hätte er seinen Mandanten den folgenden Satz und die dadurch entstehenden Kosten in dem Urteil ersparen können: "Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2. und 3. tragen der Kläger zu 1. zu 68 %, die Klägerin zu 2. zu 5 % und die Klägerin zu 3. zu 27 %."

Gruß
Sven


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW597185
Datum18.12.2009 00:0012469 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sven Tönnemann"Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2. und 3. tragen der Kläger zu 1. zu 68 %, die Klägerin zu 2. zu 5 % und die Klägerin zu 3. zu 27 %."

Wer war denn Beklagter zu 3.?

Gruß,
Henning


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AutorSven8 T.8, Hamburg / Hamburg597190
Datum18.12.2009 00:2112451 x gelesen
Hi!

Habe auch nur das anonymisierte Urteil. Vermutlich so etwas wie der "Kommunale Schadensausgleich". Schließe ich zumindest aus der Formulierung, dass es sich bei dem Bekl. zu 3 um keine Haftpflichtversicherung handelt.

Würde auch den typischen drei Beklagten bei einer VU Klage entsprechen:
1. Halter
2. Fahrer
3. Versicherung

Gruß
Sven


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW597193
Datum18.12.2009 00:4512325 x gelesen
Hallo nochmal,

da bleibt dann irgendwo noch die Frage, wie die Sache wohl mit anderen Anwälten ausgegangen wäre...

gute Nacht,
Henning


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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg597207
Datum18.12.2009 09:4112377 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Sven TönnemannDas klingt so, als wenn Du das Urteil für schlecht für die Feuerwehr hälst.

Keineswegs. Ich halte es für wichtig, als Fahrer von Einsatzfahrzeugen sich immer wieder bewusst zu werden, dass man auch bei 30 km/h in der Haftung steckt.
Ich selbst habe mit einer DL eine rote Ampel überfahren, habe länger gestanden und dann ist mir eine Frau sanft in die Seite gefahren. Fast nichts passiert, ich musste 25 Euro zahlen.

Wer zu schnell fährt, kann die Bodenhaftung verlieren, das war eigentlich gemeint.


Viele Grüße
Jan Ole

DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

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AutorAlex8and8er 8M., Kelkheim / Hessen597212
Datum18.12.2009 10:1312258 x gelesen
kurze Frage zum Verständnis:

Du standest bereits IN der Kreuzung (mit SOSI), und der Unfallgegner ist dir dann in die Seite gefahren???

verwunderte Grüße,

Alex Markozic


ICH VERTRETE HIER MEINE EIGENE MEINUNG!!!

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW597217
Datum18.12.2009 10:3512268 x gelesen
Mahlzeit,

Geschrieben von Jan Ole UngerIch halte es für wichtig, als Fahrer von Einsatzfahrzeugen sich immer wieder bewusst zu werden, dass man auch bei 30 km/h in der Haftung steckt.

Gerade das wurde ja vom Gericht verneint.

Auch scheint das Gericht zwar ein Verschulden, aber keine grobe Fahrlässigkeit des SoSi-Fahrers zu sehen, so dass eine Regreßforderung eher nicht erfolgreich sein dürfte.

Geschrieben von Jan Ole Ungerich musste 25 Euro zahlen.

Das klingt aber mehr nach einer Verwarnung als nach Haftung.

Zu dem Thema sind für den hier diskutierten Fall ja bisher keine Informationen vorhanden.
Lediglich ist bekannt, dass es überhaupt ein Verfahren gegen den Fahrer gab (was angesichts von zumindestens einer schwerverletzten Person auch nicht weiter verwunderlich ist).

Gruß,
Henning


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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg597219
Datum18.12.2009 10:4112239 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Henning KochGerade das wurde ja vom Gericht verneint.

Das Gericht schreibt:

dass die Sicht für den Beklagten zu 2. auf die von rechts kommenden Fahrzeuge aufgrund der bis zur Kreuzung reichenden Bebauung deutlich eingeschränkt war (vgl. Bilder 11 und 12 des Gutachtens N…, Bl. 24 f GA), ist die gefahrene Einfahrtgeschwindigkeit von 30 km/h als überhöht anzusehen,


Viele Grüße
Jan Ole

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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg597220
Datum18.12.2009 10:4212208 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Alexander MarkozicDu standest bereits IN der Kreuzung (mit SOSI), und der Unfallgegner ist dir dann in die Seite gefahren???

Ja.


Viele Grüße
Jan Ole

DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

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AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW597229
Datum18.12.2009 11:1012227 x gelesen
Geschrieben von Jan Ole UngerIch selbst habe mit einer DL eine rote Ampel überfahren, habe länger gestanden und dann ist mir eine Frau sanft in die Seite gefahren. Fast nichts passiert, ich musste 25 Euro zahlen.



Na toll, etwa wegen der Betriebsgefahr? Unfallgegner:"Ich hatte doch grün und das feuerrote Feuerwehrauto hab ich gar nicht gesehen."

[sarkasmus]Es wird nicht mehr lange dauern, da wird ein FWFzg mit SoSi an der roten Ampel auf "grün" warten, weil der Maschi keinen Bock mehr hat, zur Rettung von Mensch und Tier oder zum Löscheisatz noch ein 25,00 €-billet zu ziehen.[/sarkasmus]



Grüßle
Jürgen




„Den Namen des Rechts würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.”
Heraklit von Ephesus (ca. 550 - ca. 480)

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW597250
Datum18.12.2009 12:2412186 x gelesen
Geschrieben von Jürgen Kahl[sarkasmus]Es wird nicht mehr lange dauern, da wird ein FWFzg mit SoSi an der roten Ampel auf "grün" warten, weil der Maschi keinen Bock mehr hat, zur Rettung von Mensch und Tier oder zum Löscheisatz noch ein 25,00 €-billet zu ziehen.[/sarkasmus]

Und gleich noch den Unfall melden, weil das erste Fahrzeug mit grün stehen bleibt um der Feuerwehr frei Bahn zu lassen und der nächste dann auffährt.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW597262
Datum18.12.2009 13:0212080 x gelesen
Mahlzeit,

Geschrieben von Jan Ole UngerDas Gericht schreibt:

Dass der Fahrer etwas falsch gemacht hat, aber wegen der Amtshaftung nicht haftet.

Gruß,
Henning


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AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern597265
Datum18.12.2009 13:0612138 x gelesen
das hatte ich schon. Blöde Sache: Gemütlich mit Hörner und Trara an einer roten Ampel gestanden: Vor Gericht wurde dann versucht, mir die Schuld zuzuschieben - das Einsatzfahrzeug hätte den Weg versperrt und 02 zum Bremsen gezwungen. Vor einem deutschen Gericht und auf hoher See....


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AutorAlex8and8er 8M., Kelkheim / Hessen597266
Datum18.12.2009 13:1012065 x gelesen
Die Geschichte von Jan Ole und Deine, lässt mich mittlerweile fragen in was für einer Welt wir leben....


ICH VERTRETE HIER MEINE EIGENE MEINUNG!!!

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AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern597270
Datum18.12.2009 13:1812071 x gelesen
In welcher Welt wir leben?
in einer gefährlichen. SoSi nur mit verlässlichen Zeugen und gaaaanz gemütlich. Bin auch schon vorgeladen worden, weil ein Kollege wegen Nötigung angezeigt wurde: Er hätte das Überholen eines anderen Verkehrsteilnehmers verhindert, weil er eine Kolonne mit SoSi (Hörner an!) auf der linken Spur überholt hat. Das mochte der Anzeigenerstatter nicht. Erst der Richter stellte nach Anhörung das Verfahren ein. Vor Gericht musste der Angezeigte aber natürlich erscheinen.


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW597273
Datum18.12.2009 13:2312059 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Frank EisenblaetterVor einem deutschen Gericht und auf hoher See....

und zu was bist du persönlich damals verurteilt worden?

Gleiche Frage geht an Jan-Ole: hast du da ein Verwarngeldangebot angenommen oder wurdest du dazu verurteilt?

Gruß,
Henning


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AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern597283
Datum18.12.2009 13:4312174 x gelesen
ich war primär nur Zeuge, zum Glück war die Sache aus meiner Sicht wohl auch nach 3 Jahren verjährt! Danke an die langen Prozesszeiten! Nebenbei war die Beweisaufnahme stümperhaft (Skizze falsch - stand aber drunter: Nicht maßstabsgetreu!). Letztlich mussten die beiden anderen Parteien das unter sich ausmachen. Aber ich habe aus der Sache gelernt. Die Richterin hatte wirklich keine Ahnung von ihrer Materie, klammerte sich verzweifelt an die Skizze und den beiden Anwälten war die Sache klar. Ich war froh, als ich dieses Gericht verlassen durfte. Das Urteil habe ich nicht mehr abgewartet.

Aber ich hatte noch so ein Ding: Landstraße, der Erste hält, der Zweite auch. Dem Dritten fährt ein Transporter mit Hänger rein und schiebt diesen auf den Zweiten, eine Vierte meint nun, auch noch dort hineinfahren zu müssen. Weil auf der Landstraße wird nicht gebremst.
Der Unfall passiert schon hinter mir im Vorbeifahren auf der Mittelspur. Große Landstraße, der T4 war beim Crash auf unserer Fahrbahnbreite. Wir wendeten und fuhren zur Versorgung zur Unfallstelle zurück.
Als die Pol den Unfall aufnimmt, wörtlich die Beteiligten: "Wir haben uns noch einmal ABGESPROCHEN, das Blaulichtfahrzeug fuhr auf unserer Fahrbahn und hat uns zur Vollbremsung gezwungen." Ich schon wieder am Schwitzen, schaue aber in den Transporter und sehe einen Fahrtenschreiber. 120 km/h mit Hänger. Daraufhin hat der andere Polizist die Beteiligten so etwas von zur Sau gemacht, es war eine Wonne - Abstand halten in Deutschland, Bremsweg, usw. Ich durfte weiterfahren. Das Glück ist mit den Dummen. Aber deswegen fahre ich auch nur noch Rentner Blaulicht.


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW597344
Datum18.12.2009 17:4512053 x gelesen
Geschrieben von Frank Eisenblaetterich war primär nur Zeuge,

du bist also nicht nur nicht verurteilt, sondern noch nichtmals angeklagt worden.

In beiden Fällen.

Ja, das muss ganz schlimm sein mit dem deutschen Rechtssystem...


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AutorPete8r S8., Aholming / BY597345
Datum18.12.2009 17:4712073 x gelesen
Geschrieben von Henning Kochdu bist also nicht nur nicht verurteilt, sondern noch nichtmals angeklagt worden.

Ich habe Franks Darstellung so verstanden, dass es sich um ein zivilrechtliches Verfahren handelte.

Gruß
Peter


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AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern597358
Datum18.12.2009 19:4811990 x gelesen
stimmt soweit. Zwei Unfallgegner hatten sich in den Haaren und vor Gericht sollte ich als Zeuge plötzlich als derjenige dargestellt werden, der Fahrer 2 zum Vollbremsen gezwungen hat, indem er sich quer in den Kreisverkehr stellt. Wäre die Sache nur einige Wochen nach dem Unfall vor Gericht gegangen, hätte die Sache wohl anders ausgesehen. Da der Auffahrende eine Rechtschutzversicherung besaß, ging es bei der Schadensregulierung bis vor das Gericht.

Nr. 2 hat einen Kollegen erwischt, dieser weigerte sich, seine Strafe zu bezahlen (Nötigung) und das Ganze ging vor Gericht. Dort Einstellung des Verfahrens.


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AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern597370
Datum18.12.2009 20:5512002 x gelesen
Ich verstehe zwar nicht, warum die Polemik hier - aber wenn man für jeden Dreck vor Gericht muss, kommt es einem irgendwann zu den Ohren raus. Habe ja nie behauptet, ich sei in diesen Fällen angeklagt gewesen.
Nur:
Mancher hat auch einen Job, in dem man etwas mehr als der Durchschnitt arbeitet und dann möchte man nicht noch zusätzlich seine Lebenszeit immer wieder als Zeuge vor Gericht verbringen. Und wenn man dann noch sieht, dass ein Richter oder Richterin überhaupt keine Ahnung von der Materie hat, dann geht der Glaube an das deutsche Rechtssystem verloren.


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AutorSven8 T.8, Hamburg / Hamburg597375
Datum18.12.2009 21:2811989 x gelesen
Geschrieben von Frank EisenblaetterIch verstehe zwar nicht, warum die Polemik hier

Ich sehe da keine Polemik. Mich wundert, dass auf das Rechtssystem geschimpft wird, obwohl das doch ganz akkurat gearbeitet. In beiden Fällen ist der Unschuldige nicht Schuld. Wenn man in Unfälle verwickelt wird, muss der Sachverhalt aufgeklärt werden. Das ist manchmal schwierig. Wenn ein Richter darüber entscheiden würde, ohne Dich angehört zu haben, wärest Du sicher auch nicht erbaut.

Das man heute so oft vor Gericht muss, liegt nicht am Rechtssystem, denn das ist das gleiche wie vor 20 Jahren auch. Der Unterschied ist, dass heute wegen jeder Kleinigkeit meint die Gerichte bemühen zu müssen.

Gruß
Sven


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AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern597377
Datum18.12.2009 21:4812032 x gelesen
das mit den Kleinigkeiten stimmt.

Bei dem Fall mit der Skizze war ersichtlich, dass aus den Beweismitteln nichts, aber auch gar nichts an Schlussfolgerungen zu ziehen war. Nebenbei auch deshalb, weil wir selbst die Skizze mal im Schnelldurchgang und vor Umbaumaßnahmen von diesem Kreisel erstellt hatten. Schnell noch den Spruch "nicht maßstabsgetreu" drunter und fertig.

Dann erschrickt man, wenn plötzlich dieser Schrott bei der Rechtsprechung auftaucht und auf Einwand reagiert ein Richter nicht. Da weiß man doch, wie viel Ahnung diese Person von ihrem Job hat.
Einmal die Woche flickst Du jemanden zusammen, der verprügelt wurde und musst dann mit 2-3 Jahren Verzögerung ständig als Zeuge aussagen. Dann geht das Ganze in die Revision und man muss schon wieder vor Gericht als Zeuge. Nö nö, ich habe von Gerichten die Nase voll, würde mir das Spass machen, hätte ich Jura studiert und was vernünftiges gelernt.


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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen597394
Datum18.12.2009 23:1112063 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Jürgen Kahl
Na toll, etwa wegen der Betriebsgefahr? Unfallgegner:"Ich hatte doch grün und das feuerrote Feuerwehrauto hab ich gar nicht gesehen."
Was ist da so unwahrscheinlich?
Z.B. an einer mehrspurigen Kreuzung fährst du auf der Geradeausspur und grüner Ampel. Links von dir steht ein Lastzug, oder Bus, oder Strabahn. Du denkst die stehen, weil sie links abbiegen wollen. Aber es könnte sein, sie sehen ein SoSi-Fhzg. von links, welches du wegen Ersteren eben nicht siehst. Und auch das SoSi sieht dich deshalb nicht. Und nun?

[sarkasmus]Es wird nicht mehr lange dauern, da wird ein FWFzg mit SoSi an der roten Ampel auf "grün" warten, weil der Maschi keinen Bock mehr hat, zur Rettung von Mensch und Tier oder zum Löscheisatz noch ein 25,00 €-billet zu ziehen.[/sarkasmus]
Für dich ist es Sarkasmus, für mich steht die Frage, sind eigentlich mehr Menschen/Tiere gerettet worden, weil man das hohe Risiko im Verkehr geht, oder sind dort selbst mehr Opfer diesbezüglich entstanden.
Nein, ich will nicht ins Fegefeuer...


mkg hwk

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AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW597423
Datum19.12.2009 10:3211901 x gelesen
Moin Hanswerner,

Geschrieben von Hanswerner KöglerUnd nun?ich bezog mich auf den geschilderten Fall von Jan Ole - da stand das FW-Fzg still und ein PKW ist aufgefahren. Trotzdem durfte Jan Ole blechen.


Geschrieben von Hanswerner KöglerNein, ich will nicht ins Fegefeuer...Na gut, bleibste eben noch ein Weilchen hier ;-)


„Den Namen des Rechts würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.”
Heraklit von Ephesus (ca. 550 - ca. 480)

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AutorKatj8a R8., Köln / NRW598435
Datum22.12.2009 22:4911989 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Frank EisenblaetterBei dem Fall mit der Skizze war ersichtlich, dass aus den Beweismitteln nichts, aber auch gar nichts an Schlussfolgerungen zu ziehen war.

Tja, der Richter war nunmal im Gegensatz zu Dir nicht dabei. Ich hätte manchmal auch lieber, dass jeder Mensch einen Anschluss im Kopf hat, den man an einen Fernseher anschließt, bis zu der fraglichen Erinnerung zurückspult und schon kann jeder sehen, wie es war.

Geschrieben von Frank EisenblaetterDann erschrickt man, wenn plötzlich dieser Schrott bei der Rechtsprechung auftaucht und auf Einwand reagiert ein Richter nicht.

Der Richter muss nunmal mit dem Arbeiten, was man ihm erzählt bzw. vorlegt. Wäre doch Deine Aufgabe als Zeuge gewesen, darauf hinzuweisen, dass die Skizze falsch ist. Wie gesagt, er war nicht dabei... und du nicht bis zum Urteil. Wer weiß, ob da nicht noch ein Sachverständiger dran war oder sonst was. Also immer den Ball flach halten.

Und wenn der Mensch nicht so furchtbar vergesslich wäre, bzw. nicht schlicht und ergreifend bei Verkehrsunfällen so viel rumgelogen würde, weil das Groß der Menschen verlernt hat, Fehler zuzugeben, dann hätten die Gerichte auch weniger Arbeit und müsste es in Köln nicht allein 9 Richter am Amtsgericht geben, die sich nur mit Verkehrsunfällen beschäftigen.

Geschrieben von Frank EisenblaetterEinmal die Woche flickst Du jemanden zusammen, der verprügelt wurde und musst dann mit 2-3 Jahren Verzögerung ständig als Zeuge aussagen.

Was heißt denn ständig? Und wofür musst du aussagen? Als Notarzt?!?

Geschrieben von Frank EisenblaetterDann geht das Ganze in die Revision und man muss schon wieder vor Gericht als Zeuge.


Ganz sicher nicht. Revisionen laufen ohne Beweisaufnahmen.Geschrieben von Frank Eisenblaetterhätte ich Jura studiert und was vernünftiges gelernt.

Naja, in meinen Augen widerspricht sich das ;-)

Gruß
Katja


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW598447
Datum23.12.2009 00:0611920 x gelesen
Geschrieben von Katja Midunsky"hätte ich Jura studiert und was vernünftiges gelernt."

Naja, in meinen Augen widerspricht sich das ;-)


Wie würdest Du dann deine Position richtig beschreiben ? *fg*


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW598494
Datum23.12.2009 09:3511874 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffWie würdest Du dann deine Position richtig beschreiben ? *fg*
LOL
"Feuerwehrfrau mit Fachlehrgang Recht"

wäre doch was oder?

Ist Jura eigentlich ein feuerwehrdienlicher Studiengang?

;-)

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg598499
Datum23.12.2009 09:5111795 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannIst Jura eigentlich ein feuerwehrdienlicher Studiengang?

Volljuristen (2. jur. StEx) haben ja eine universitäre Ausbildung mit Befähigung zur Promotion -> hD. Bei großen BF, die hD-Personal einstellen kann ich mir Juristen schon vorstellen, diese Personengruppe meint ja zumindest von allem eine Ahnung zu haben (vgl. Bundestag). Ob man sich einen Bc. LL o.ä. im gDfeu antun will hängt wohl von der Leidensfähigkeit des Amtsleiters ab. *duck&cover*

Gruß,

Markus


Die große www.FEUERWEHR.de-Bug-Show! Wer findet den nervigsten / häßlichsten / ältesten Bug?

Immer her damit!.

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW598507
Datum23.12.2009 10:0111746 x gelesen
LOL
gut das es in meinem Büro keinen Kaffee gibt, unsere IT hätte sonst wohl eine Sonderkostenstelle für Tastaturen aufmachen müssen.

Weihnachtliche Grüße

Thomas


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW598517
Datum23.12.2009 10:3711697 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannIst Jura eigentlich ein feuerwehrdienlicher Studiengang?

Dem hören sagen nach bildet Katja demnächst auch wieder in der RD-FoBi der RD-Schule der BF aus.....


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg598518
Datum23.12.2009 10:4011734 x gelesen
Zumindest der erste Teil mit den Volljuristen war Ernst gemeint.

Wollt ich nur nochmal gesagt haben,

Markus


Die große www.FEUERWEHR.de-Bug-Show! Wer findet den nervigsten / häßlichsten / ältesten Bug?

Immer her damit!.

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW598522
Datum23.12.2009 10:5911671 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberZumindest der erste Teil mit den Volljuristen war Ernst gemeint.

Dann ist Dr. Leupold von der BF Köln die Ausnahme?

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW598523
Datum23.12.2009 11:0011642 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberVolljuristen (2. jur. StEx) haben ja eine universitäre Ausbildung mit Befähigung zur Promotion -> hD. Bei großen BF, die hD-Personal einstellen kann ich mir Juristen schon vorstellen,

Wäre für die Findung rechtssichere Entscheidungen sicherlich kein flascher Ansatz,
wenn der gD die Taktik fachlcih unterstützt ,-)

Arbeiten wird eh überwiegend der mD unter Leitung des gD.


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW598524
Datum23.12.2009 11:0311737 x gelesen
Geschrieben von Thomas Edelmanngut das es in meinem Büro keinen Kaffee gibt, unsere IT hätte sonst wohl eine Sonderkostenstelle für Tastaturen aufmachen müssen.

@ Jürgen

Nimm endlich unter die Forumsregeln den Gebrauch wasserdichter Tastaturen auf,
nachher will noch einer von Dir Schadenersatz ,-))))) *duckundrenn*


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorKatj8a R8., Köln / NRW598712
Datum23.12.2009 22:1611731 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Markus WeberVolljuristen (2. jur. StEx) haben ja eine universitäre Ausbildung mit Befähigung zur Promotion -> hD.

Die hat man bereits nach dem 1. Staatsexamen, daher wäre das allein schon für den hD ausreichend. Denn nach 2 Jahren Rechtsreferendariat noch ein Brandreferendariat wäre etwas Verschwendung. :-)

Aber nach der Laufbahnverordnung NRW ist für den zugang zum hD ein naturwissenschaftliches oder technisches Studium erforderlich. Daher BF für Juristen in NRW grds (-)

Gruß
Katja


"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW598721
Datum23.12.2009 23:1311839 x gelesen
Geschrieben von Katja MidunskyDenn nach 2 Jahren Rechtsreferendariat noch ein Brandreferendariat wäre etwas Verschwendung. :-)

Wie viele Juristen mit FW-Ausbildung kennst Du ?


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW598728
Datum24.12.2009 00:0511698 x gelesen
Geschrieben von Frank EisenblaetterAber deswegen fahre ich auch nur noch Rentner Blaulicht.


Die Notärzte, die ich kenne, lassen sich fahren, weil: die sind nur "Teil der feuerwehrtechnischen Beladung" und haben erst eine Funktion, wenn sie an der Einsatzstelle die hintere Tür aufmachen...:-)

Als Unfallzeugen sind sie im Regelfall nicht zu gebrauchen, weil hinten im NAW kann man eh nichts sehen...

Wichtig für den Fahrer eines Einsatzfahrzeuges ist doch nur, ob er persönlich zur Kasse gebeten wird. Die Aufteilung der Kosten des Unfallschadens zwischen den beteiligten Haltern ist für ihn von nachgeordnetem Interesse.
Daher emfiehlt sich die Einschaltung eines eigenen Rechtsbeistands, der Vertreter des Dienstherrn hat auch nur dessen Wohl im Auge...


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer


*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

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AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern598757
Datum24.12.2009 10:1511675 x gelesen
Geschrieben von Katja Midunsky
Der Richter muss nunmal mit dem Arbeiten, was man ihm erzählt bzw. vorlegt. Wäre doch Deine Aufgabe als Zeuge gewesen, darauf hinzuweisen, dass die Skizze falsch ist.


habe ich ja mehrfach. Nutzte überhaupt nichts. Wahrscheinlich wollte die Richterin nur schnell fertig werden. Da mich die Sache persönlich nicht weiter betraf, habe ich dann aufgegeben. Das alles war so ein bisschen auf dem Niveau von Chief Wiggum bei den Simpsons.

Geschrieben von Katja MidunskyWas heißt denn ständig? Und wofür musst du aussagen? Als Notarzt?!?Geschrieben von Katja MidunskyWas heißt denn ständig? Und wofür musst du aussagen? Als Notarzt?!?

Als Arzt - medizinische Befunde müssen dokumentiert werden, damit ist mein Name in der Akte und ich in den Fall involviert. Sicher passiert so etwas nicht in einer Großstadt - dort findet sich auch nachts noch ein Rechtsmediziner. Aber wenn Du auf dem Land arbeitest, bist Du der einzige Arzt weit und breit - und dann bekommst Du alles gebracht, was medizinisch dokumentiert werden muss. Sei es jemand nach Vergewaltigung oder Autofahrer für ein Gutachten zur Fahruntüchtigkeit.
Ich darf alles nur sehr verallgemeinernd und hypothetisch niederschreiben - wie Du sicher verstehst.

Schöne Weihnachten


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AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern598759
Datum24.12.2009 10:2011666 x gelesen
Ich bin mit den Jahren ein immer ängstlicher werdender Beifahrer geworden. Jetzt verstehe ich auch die Angst meiner Zivi Patienten im PKW Rückholdienst.;-)

In Bayern geht Selbstfahren unter den Notärzten immer noch. Mir san mir! Hier ticken die Uhren immer noch anders.


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern598826
Datum24.12.2009 19:2711604 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Frank EisenblaetterIn Bayern geht Selbstfahren unter den Notärzten immer noch
bei uns haben fast alle einen Fahrer, wer will, kann aber auch selbst fahren. Grundsätzlich kann man das auch nicht verbieten, denn es gibt Bereiche (nicht bei uns im Kreis), da fahren die NA eine Woche durchgehend von zu Hause aus (~1 Einsatz/24h).


Gruß
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://www.kvamberg-sulzbach.brk.de/bereitschaft-sulzbach-rosenberg/rettungsdienst-1

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AutorStef8an 8H., Essen / NRW598837
Datum24.12.2009 22:1911597 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannDann ist Dr. Leupold von der BF Köln die Ausnahme?

Seit wann ist der Jurist im hD-Feu?

Gruß,
Stefan


Gruß, Stefan

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AutorStef8an 8H., Essen / NRW598838
Datum24.12.2009 22:2211508 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffWie viele Juristen mit FW-Ausbildung kennst Du ?

Mit FF- oder BF-Ausbildung?

Gruß,
Stefan


Gruß, Stefan

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW598839
Datum24.12.2009 22:2911522 x gelesen
Geschrieben von Stefan HeckGeschrieben von Michael Roleff"Wie viele Juristen mit FW-Ausbildung kennst Du ?"

Mit FF- oder BF-Ausbildung?


sowohl als auch


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW598840
Datum24.12.2009 22:3011530 x gelesen
Geschrieben von Stefan HeckGeschrieben von Thomas Edelmann"Dann ist Dr. Leupold von der BF Köln die Ausnahme?"

Seit wann ist der Jurist im hD-Feu?


bisher ist der im gD, zumindest war das Anfang des Monats noch so.-))


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW598841
Datum24.12.2009 22:3611524 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffNimm endlich unter die Forumsregeln den Gebrauch wasserdichter Tastaturen auf,

So etwas


mit kameradschaftlichen Grüssen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW598842
Datum24.12.2009 22:3711506 x gelesen
Geschrieben von Dennis Edner Geschrieben von Michael Roleff"Nimm endlich unter die Forumsregeln den Gebrauch wasserdichter Tastaturen auf,"

So etwas


IP 54 ?


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorStef8an 8H., Essen / NRW598843
Datum24.12.2009 22:3811481 x gelesen
Geschrieben von Michael Roleffsowohl als auch

Ein Kamerad aus meiner ehem. FF hat sich gegen Ende seines Jurastudiums mit den EInstellungsvoraussetzung für den hD-Feu auseinandergesetzt und kein Bundesland gefunden, in dem Jura eine geeignete Fachrichtng für die Feuerwehr war. Mit einem M.LL. dürfte es heute nicht anders sein.

Jura und FF ist kein Problem. ;-)

Gruß,
Stefan


Gruß, Stefan

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AutorStef8an 8H., Essen / NRW598844
Datum24.12.2009 22:4011580 x gelesen
Geschrieben von Michael Roleffbisher ist der im gD, zumindest war das Anfang des Monats noch so.-))

Passt ja, als Dipl.-Ing. (FH). ;-)

Und eine Promotion in Geschichte ist für die Karriere bei einer BF nicht wirklich relevant. Obwohl... als Pressesprecher beim Einsturz eines Stadtarchivs...

Gruß,
Stefan


Gruß, Stefan

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW598846
Datum24.12.2009 22:4211537 x gelesen
Geschrieben von Stefan Heckals Pressesprecher beim Einsturz eines Stadtarchivs

Hat der Kollege IMHO einen verdammt guten Job gemacht.


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorStef8an 8H., Essen / NRW598848
Datum24.12.2009 22:4511526 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffHat der Kollege IMHO einen verdammt guten Job gemacht.

Jep!

Aber was hat Dr. L. mit einem Juristen zu tun - darum ging es hier ja?

Gruß,
Stefan


Gruß, Stefan

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW598849
Datum24.12.2009 22:4711568 x gelesen
Geschrieben von Stefan HeckAber was hat Dr. L. mit einem Juristen zu tun

Das musst Du Thomas fragen, der kam mit dem Beispiel gelle ,-)


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW598852
Datum25.12.2009 01:5411647 x gelesen
Geschrieben von Frank EisenblaetterIn Bayern geht Selbstfahren unter den Notärzten immer noch. Mir san mir! Hier ticken die Uhren immer noch anders.

Das willst Du aber doch nicht wirklich als Vorteil verkaufen, oder?

Geschrieben von Frank EisenblaetterIch bin mit den Jahren ein immer ängstlicher werdender Beifahrer geworden.

Da wäre es doch wirklich angenehmer, im NAW hinten zu sitzen, und von der Alarmfahrt nichts mitzubekommen...

Sicherlich wird man mit zunehmendem Lebensalter sensibler für die Risiken, allerdings kennt man als Feuerwehrmann jeden Kollegen, der links neben einem sitzt. Ein NA hat da den Nachteil, dass er schichtenübergreifend heute mit dem und morgen mit jenem fährt...
Die Alternative selbst zu fahren ist allerdings auch nicht gerade wünschenswert, dafür gibt es zu viele schlimme Beispiele...


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer


*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

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AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern598874
Datum25.12.2009 13:0611545 x gelesen
Geschrieben von Dietmar ReimerDas willst Du aber doch nicht wirklich als Vorteil verkaufen, oder?


Ich antworte mal mit einem Vergleich: Jemand behauptet, ein Feuerwehr'ler alleine könnte kein Feuer löschen. Ein Zweiter sagt: "Doch! Das geht!"
Antwortet der Erste: "Willst Du jetzt wirklich, dass alle Feuerwehren nur noch mit einer Person herausfahren?"

Was man will und was möglich ist, sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Mir geht es persönlich nur um eine Richtigstellung der Wahrheit. Nicht um eine Abwägung der Möglichkeiten. Die Vor- und Nachteile sind doch längst bekannt.

(Noch einmal den Hauptvorteil: Der Außenarzt besetzt in Bayern dünn besiedelte Gebiete mit sonst einem Notfall pro Tag und noch weniger. Nebenbei geht der Arzt seiner Praxistätigkeit nach. Finanziell kann sich ein solcher Arzt keinen Assistenten leisten. Evtl. könnte hier aber die örtliche Feuerwehr mit FR aushelfen. Bedenke die Nicht-Eindeutigkeit der notärztlichen Hilfsfrist in Bayern.)


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg598893
Datum25.12.2009 15:5911728 x gelesen
An meinem ehem. Studienort praktiziert ein solcher rasender Allgemeinmediziner. Privat-PKW, elfenbeinfarben mit orangen Streifen beklebt, im Ernstfall zusätzlich mit Magnet-RKL ausgerüstet. Ich habe ihn ein paar mal gebraucht (als Ausrichter geselliger Studentenzusammenkünfte, nicht als Kunde), er kam dann immer mit einer Ledertasche Typ "Landarzt" an. Der konnte ohne das Material vom RTW sein RR-Gerät auspacken und das war es dann mit Versorgung.

Wie ist das bei euch eigentlich geregelt, gibt es da eine Vorschrift, was die Medizinmänner mitführen müssen? Wie ist das mit den Medis aus dem NEF, die sich ja von denem auf dem RTW unterscheiden?

Da die Eintreffzeiten doch gerade in diesen ländlichen Gebieten deutlich unterscheiden (im o.g. Fall: Doc 500m, RTW 25km) wäre es doch äußerst nett, wenn der Doc zumindest mal eine Grundausstattung mit hätte (Notfallkoffer) um im Zweifelsfall auch ohne RTW aufschnorcheln, Zugang legen, beatmen könnte, oder?Geschrieben von Frank Eisenblaetter

Evtl. könnte hier aber die örtliche Feuerwehr mit FR aushelfen.


Ich traue der fachlichen Kompetenz mancher Ärzte zwar nicht, aber ein gewisser Unterschied zum FR (hü) dürfte doch bestehen...

Gruß,

Markus


Die große www.FEUERWEHR.de-Bug-Show! Wer findet den nervigsten / häßlichsten / ältesten Bug?

Immer her damit!.

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AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern598931
Datum25.12.2009 18:5111495 x gelesen
Ausstattung und Medis sind regional völlig unterschiedlich - teils unbefriedigend, teils sehr gut. Kenne ich aber auch aus Niedersachsen nicht anders.

Mit dem First Responder meinte ich etwas anderes: Die Feuerwehr hat auf ihrem Fahrzeug einen Notfallkoffer, bei Bedarf wird diese Wehr zusammen mit dem ortsansässigen Arzt alarmiert und beide treffen sich am Einsatzort. So könnten bei den wenigen wirklich richtigen Notfällen enorm kurze Einsatzzeiten gewährleistet werden. (Natürlich nur in den dünn besiedelten Randgebieten.)
Der normale Rettungsdienst kommt dann mit den üblichen 10-15 Minuten Verzögerung. Was kein Vorwurf sein soll, aber leider manchmal der Realität entspricht.
Habe das selbst letztens so gehandhabt und es hat gut funktioniert. War nämlich zu einem Notfall (privat gerufen) mit dem falschen Auto gestartet und musste vor Ort feststellen, dass ich ausrüstungstechnisch "nackt" da stand.

Letztes Jahr ist in Bayern ein Junge beim Rodeln verblutet, er hat sich ein großes Beingefäß aufgeschnitten und verblutete. So die Nachrichten. Das macht nachdenklich und lässt überlegen, ob ein Sirenenalarm und die ortsansässige Wehr das Leben hätte retten können. Alleine durch Kompression der Wunde.

Aber ich trolle gerade vom Thema "Unfall mit SoSi weg. Sorry.


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW598935
Datum25.12.2009 18:5811392 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffDas musst Du Thomas fragen, der kam mit dem Beispiel gelle ,-)

Nein es ging nicht um Juristen, es ging um die Aussage von Markus Weber, das ein Unistudium generell zum hD bei der BF führt, und das ist mir auf Anhieb Dr. Leupold als Dr. phil eingefallen, der mit seinem Kolbenring etwas Verwirrung hier im Forum gestiftet hat.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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 15.12.2009 22:28 Katj7a R7., Köln
 16.12.2009 08:11 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
 17.12.2009 23:23 Sven7 T.7, Hamburg
 17.12.2009 23:27 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 17.12.2009 23:34 Sven7 T.7, Hamburg
 18.12.2009 00:00 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 18.12.2009 00:21 Sven7 T.7, Hamburg
 18.12.2009 00:45 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 18.12.2009 09:41 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
 18.12.2009 10:13 Alex7and7er 7M., Kelkheim
 18.12.2009 10:42 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
 18.12.2009 10:35 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 18.12.2009 10:41 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
 18.12.2009 13:02 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 18.12.2009 11:10 ., Castrop-Rauxel
 18.12.2009 12:24 Thom7as 7E., Nettetal
 18.12.2009 13:06 ., Diepersdorf
 18.12.2009 13:10 Alex7and7er 7M., Kelkheim
 18.12.2009 13:18 ., Diepersdorf
 18.12.2009 13:23 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 18.12.2009 13:43 ., Diepersdorf
 18.12.2009 17:45 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 18.12.2009 17:47 Pete7r S7., Aholming
 18.12.2009 19:48 ., Diepersdorf
 18.12.2009 20:55 ., Diepersdorf
 18.12.2009 21:28 Sven7 T.7, Hamburg
 18.12.2009 21:48 ., Diepersdorf
 22.12.2009 22:49 Katj7a R7., Köln
 23.12.2009 00:06 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 23.12.2009 09:35 Thom7as 7E., Nettetal
 23.12.2009 09:51 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 23.12.2009 10:01 Thom7as 7E., Nettetal
 23.12.2009 10:40 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 23.12.2009 10:59 Thom7as 7E., Nettetal
 24.12.2009 22:19 Stef7an 7H., Essen
 24.12.2009 22:30 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 24.12.2009 22:40 Stef7an 7H., Essen
 24.12.2009 22:42 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 24.12.2009 22:45 Stef7an 7H., Essen
 24.12.2009 22:47 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 25.12.2009 18:58 Thom7as 7E., Nettetal
 23.12.2009 11:03 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 24.12.2009 22:36 Denn7is 7E., Menden
 24.12.2009 22:37 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 23.12.2009 11:00 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 23.12.2009 22:16 Katj7a R7., Köln
 23.12.2009 23:13 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 24.12.2009 22:22 Stef7an 7H., Essen
 24.12.2009 22:29 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 24.12.2009 22:38 Stef7an 7H., Essen
 23.12.2009 10:37 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 24.12.2009 10:15 ., Diepersdorf
 24.12.2009 00:05 Diet7mar7 R.7, Essen
 24.12.2009 10:20 ., Diepersdorf
 24.12.2009 19:27 Chri7sto7f S7., Vilseck
 25.12.2009 01:54 Diet7mar7 R.7, Essen
 25.12.2009 13:06 ., Diepersdorf
 25.12.2009 15:59 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 25.12.2009 18:51 ., Diepersdorf
 18.12.2009 23:11 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 19.12.2009 10:32 ., Castrop-Rauxel
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