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ThemaGefahrgutunfall nichtöffentliche Bäder40 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorTom 8S., Burgkunstadt / Bay598188
Datum22.12.2009 10:2910274 x gelesen
Hallo Forum,

in einem Hallenbad in eurem Einsatzgebiet, dass nicht öffentlich (also für Schulen und Vereine) betrieben wird tritt ein Chlorgasunfall auf.

Gemäß der Objektplanung (AAO) rückt Ihr aus. Ist bei euch mit eingeplant, den Betreiber und/oder den Hausmeister mit zu informieren?

Wie und durch wen geschieht dass? Beispielsweise der Träger ist eine HiO (zB Wasserwacht, DLRG, ASB). Wäre es denkbar, die HiO als Betreiber mit in die Alarmplanung aufzunehmen, so dass quasi der Bademeister (der in der Hio aktiv ist) auf diese weise mit dazu kommt????


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AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen598190
Datum22.12.2009 10:337611 x gelesen
Geschrieben von Tom SchneiderGemäß der Objektplanung (AAO) rückt Ihr aus. Ist bei euch mit eingeplant, den Betreiber und/oder den Hausmeister mit zu informieren?

Wie und durch wen geschieht dass? Beispielsweise der Träger ist eine HiO (zB Wasserwacht, DLRG, ASB). Wäre es denkbar, die HiO als Betreiber mit in die Alarmplanung aufzunehmen, so dass quasi der Bademeister (der in der Hio aktiv ist) auf diese weise mit dazu kommt????


Die Alarmierung erfolgt durch die Leitstelle, da dort die Telefonnummern hinterlegt sind. Alles andere macht aus meiner Sicht auch keinen Sinn.


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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü598191
Datum22.12.2009 10:387486 x gelesen
Geschrieben von Tom SchneiderGemäß der Objektplanung (AAO) rückt Ihr aus. Ist bei euch mit eingeplant, den Betreiber und/oder den Hausmeister mit zu informieren?

Natürlich, schließlich will ich irgendwann wenn die Sache abgearbeitet ist das Objekt wieder übergeben.

Geschrieben von Tom SchneiderWie und durch wen geschieht dass?

Telefon, Leitstelle auf Funkanforderung von Einsatzstelle aus.

Geschrieben von Tom SchneiderWäre es denkbar, die HiO als Betreiber mit in die Alarmplanung aufzunehmen, so dass quasi der Bademeister (der in der Hio aktiv ist) auf diese weise mit dazu kommt????

Ist mit schnurzpiepsegal wer der Betreiber ist und wer der verantwortliche Ansprechpartner mit Rufbereitschaft.

Sie sollen drei Verantwortliche mit Rufnummer hinterlegen, von denen immer mindestens einer binnen 30 Minuten nach Anruf vor Ort ist und Generalschlüssel und mindestens Basisentscheidungsgewalt, technische Grundkenntnisse und räumliche Kenntnisse des Objektes hat.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern598242
Datum22.12.2009 13:387305 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Tom SchneiderWie und durch wen geschieht dass?
bei der Leitstelle sind Rufnummern hinterlegt. Der Disponent verständigt die Personen über Telefon. Sollte auch für jedes Objekt mit BMA vorliegen.


Gruß
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://www.kvamberg-sulzbach.brk.de/bereitschaft-sulzbach-rosenberg/rettungsdienst-1

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AutorTom 8S., Burgkunstadt / Bay598330
Datum22.12.2009 16:077367 x gelesen
aber wenn ich schon die möglichkeit habe, die leute schnell und ohne groß rufnummer wählen zu müssen via FME zu erreichen, warum dann nicht nutzen?

wenn ich das personal mit in die Objektplanung aufnehme, dann kann auch verankert werden,
dass der Beauftragte zB an der Einsatzstelle über einen Rufnamen X erreichbar ist, und so schnell,
da wo er gebraucht wird sein wissen zur verfügung stellen kann


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AutorJose8f M8., z. zt. in Zypern, sonst Bad Ur / BaWü598333
Datum22.12.2009 16:367094 x gelesen
Geschrieben von Tom Schneideraber wenn ich schon die möglichkeit habe, die leute schnell und ohne groß rufnummer wählen zu müssen via FME zu erreichen, warum dann nicht nutzen?

Weil es im Grunde Gemauschel ist, da die Leutchen nicht für die eigentliche dienstliche Funktion gerufen werden, für die sie die Melder bekommen haben.

Beim Telefon ist die Sache sauber getrennt.

Zusätzlich sollte es IMO möglich sein, sich bei seinem Arbeitgeber zum Urlaub zu melden und das Diensttelefon auszuschalten und trotzdem den Melder anzulassen. In dem Fall sollten dann auch keine "Arbeitsalarme" darauf auflaufen.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorRené8 W.8, Tecklenburg-Leeden / NRW598334
Datum22.12.2009 16:517105 x gelesen
Geschrieben von Tom SchneiderIst bei euch mit eingeplant, den Betreiber und/oder den Hausmeister mit zu informieren?

Es macht immer Sinn einen Ortskundigen/ bzw. Objektkundigen an der Einsatzstelle zu haben.


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern598458
Datum23.12.2009 01:246916 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Tom Schneideraber wenn ich schon die möglichkeit habe, die leute schnell und ohne groß rufnummer wählen zu müssen via FME zu erreichen
über FME? Wer von den benötigten Personen ist dazu berechtigt? Selbst wenn, wer von den Personen "schleppt" ständig einen FME mit rum, nur weil er alle Heilige Zeit mal gerufen werden soll...


Gruß
Christof

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AutorBern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern598459
Datum23.12.2009 02:196841 x gelesen
Hallo Tom,

der Bademeister, etc,. etc. kann immer nur dem Bayrischen OEL als Fachbarater dienen, ich als ausgbilder technischer Berater Deichverteidigung darf und will auch net mehr. Die Entscheidungen müssen beim ÖEL bleiben,

Also hat sich son Bademeister grad in BY sich erstmals bei der OEL zu melden - und in Zeiten der heutigen Kommunikation, braiuchts auch nicht mehr alsn Knopfdruck in der ILS um den Herren oder die Dame anzurufen.Und die Ansage kann ja auch noch automatisiert rüberkommen.

In diesem Sinne

Bernadette


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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern598477
Datum23.12.2009 08:146777 x gelesen
Moin,


Geschrieben von Bernadette Schedlder Bademeister, etc,. etc. kann immer nur dem Bayrischen OEL als Fachbarater dienen

den OEL wirst du bei einem normalen Einsatz nicht antreffen. Da müsste die Gefahrgutwolke schon ein ganzes Stadtgebiet bedrohen.... ;-)

Geschrieben von Bernadette Schedlund in Zeiten der heutigen Kommunikation, braiuchts auch nicht mehr alsn Knopfdruck in der ILS

Auf die ILS wartet ein Großteil Bayerns ja auch noch.....

Trotzdem hast du im Grunde recht. Jede Alarmauslösende Stelle hat auch ein Telefon und kann den zuständigen Hausmeister anrufen.
Hat den netten Vorteil, dass man auch sicher weiß, dass der Alarm angekommen ist.
Wenn die zwei Hausmeister mit Ihrem FME nämlich gerade im Keller den Grill putzen, kann sein, dass die Alarmierung ins leere läuft.


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


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AutorTom 8S., Burgkunstadt / Bay598481
Datum23.12.2009 08:316892 x gelesen
Wie etzt? Net richtig gelesen? Der Betreiber ist eine HiO. Folglich hat eine HiO auch Einsatzkräfte, die eh ständig einen FME mitrumschleppen und sehr wohl dazu berechtigt sind.


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AutorTom 8S., Burgkunstadt / Bay598482
Datum23.12.2009 08:336729 x gelesen
Das ist doch Käse, ein Handy kann im Keller genauso wenig funktionieren wie der Melder. Und bei nem normalen Einsatz, den ich ebenfalls über den Melder erhalte weiß ich dann auch net ob Hausmeister XY kommt oder net...

deswegen würden ja zwei oder drei kameraden die Schleife THL bekommen


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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern598485
Datum23.12.2009 08:476768 x gelesen
Geschrieben von Tom SchneiderDas ist doch Käse, ein Handy kann im Keller genauso wenig funktionieren wie der Melder. Und bei nem normalen Einsatz, den ich ebenfalls über den Melder erhalte weiß ich dann auch net ob Hausmeister XY kommt oder net...

Deshalb schrieb ich ja, dass die Alarmauslösende Stelle im Falle eines Anrufs sicher weiß, dass der Hausmeister verständigt ist, da sie selber mit ihm gesprochen haben.

Ich kann doch nicht 10 Mann per Melder alarmieren, um sicherzustellen, dass einer kommt?


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen598498
Datum23.12.2009 09:506873 x gelesen
Geschrieben von Tom SchneiderDer Betreiber ist eine HiO. Folglich hat eine HiO auch Einsatzkräfte, die eh ständig einen FME mitrumschleppen und sehr wohl dazu berechtigt sind.

Nö. Eine HiOrg ist erstmal (mit ein paar Ausnahmen) ein Verein. Dieser hat dann eine Reihe von lustigen Vereinszwecken. Darunter könnte das Ziel sein mit der LEMA Abkommen/Vereinbarungen zu schließen, die darauf hinauslaufen mit Vereinsangehörigen an der Gefahrenabwehr mitzuwirken. Mitunter wird dieser Vereinszweck auch irgendwie erfüllt. Dies hat aber rein gar nichts mit deren anderen Tätigkeitsfeldern zu tun.

Krasses Beispiel: Der Verein XY wirkt an der Gefahrenabwehr mit. Zugleich betreibt er ein horizontale Erleichterungsanstalt für Sozialbedürftige. Deiner Schlußfolgerung nach könte man jetzt den Damen einen FME geben, da der Verein in der Gefahrenabwehr tätig wird und es auch mal spontanen Bedarf für die Damen geben könnte.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern598500
Datum23.12.2009 09:556738 x gelesen
Hallo Marc,

Geschrieben von Marc Dickey
Nö. Eine HiOrg ist erstmal (mit ein paar Ausnahmen) ein Verein.

Das ist so - zumindest in Bayern für einen Teil der HiOrgs - nicht richtig. Das BRK, und dazu gehört auch die Wasserwacht, ist dort eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und eben kein Verein.

Gruß
Markus


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen598503
Datum23.12.2009 09:586831 x gelesen
Geschrieben von Markus ReichartDas ist so - zumindest in Bayern für einen Teil der HiOrgs - nicht richtig. Das BRK, und dazu gehört auch die Wasserwacht, ist dort eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und eben kein Verein.

Ach nee, deshalb wohl auch meine Einschränkungen in den Klammern...

Und selbst dann. Auch die Gemeinde XY (übrigens sind das die Leute, die für die kommunale Gefahrenabwehr zuständig sind) verteilen nicht FME (BOS) an die Mitarbeiter ihrer Bäderanlagen - und das obwohl sie gleichzeitig auch die Feuerwehr betreiben.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW598505
Datum23.12.2009 09:596666 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyDeiner Schlußfolgerung nach könte man jetzt den Damen einen FME geben, da der Verein in der Gefahrenabwehr tätig wird und es auch mal spontanen Bedarf für die Damen geben könnte.

Gab es dazu nicht mal einen Bericht einer Feuerwehr?

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern598506
Datum23.12.2009 09:596674 x gelesen
Guten morgen,

Geschrieben von Thorsten Schlotter
den OEL wirst du bei einem normalen Einsatz nicht antreffen.

Die ursprüngliche Frage ging von einem Chlorgasaustritt aus. Egal, wie groß die Chlorgaswolke am Anfang ist... ich kann mir nicht vorstellen, dass das ohne ÖEL gehandhabt wird. Ist schließlich ein Einsatz mit Koordinierungsbedarf.

Gruß
Markus


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern598508
Datum23.12.2009 10:056702 x gelesen
Geschrieben von Marc Dickey
Ach nee, deshalb wohl auch meine Einschränkungen in den Klammern...

Dann schreibs halt auch direkt so rein, dann gibt's keinen Spielraum für Interpretationen.

Geschrieben von Marc Dickey
Und selbst dann. Auch die Gemeinde XY (übrigens sind das die Leute, die für die kommunale Gefahrenabwehr zuständig sind) verteilen nicht FME (BOS) an die Mitarbeiter ihrer Bäderanlagen - und das obwohl sie gleichzeitig auch die Feuerwehr betreiben.

Das habe ich auch nie behauptet... und halte ich auch nicht für sinnvoll. Nach Anruf weiß der Disponent, dass er jemanden erreicht hat. Auf einen FME-Alarm kann das in der Hektik untergehen. Halten wir so bei uns im Landratsamt mit den Mitarbeitern der Unteren Wasserbehörde im übrigen ebenso. Verständigung "im Alarmfall" vorrangig über Telefon, nur ausnahmsweise über FME (z.B. Verständigung/ Information im Zuge eines Einsatzes des Gefahrgutzuges).

Gruß
Markus


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AutorTom 8S., Burgkunstadt / Bay598588
Datum23.12.2009 13:296764 x gelesen
ich glaub bei vielen die hier mitdiskutieren ist die frage wohl falsch angekommen...sorry dafür.

eine HiO ist Betreiber des Bades. Ebenfalls hat die HiO einen Einsatzzug mit XY Mitgliedern und XY Meldern. Die 5 Zugführer, die ebenfalls über Fachwissen bezügl. des Bades und entsprechend Entscheidungsbefugniss über das Bad haben können doch im Schadensfall nun einfach über FME hinzugerufen werden. Kann ich als Betreiber in der Objektplanung schließlich so mit planen lassen.
Zur Betreuung der Betroffenen wird ja ebenfalls eine Hio benötigt.


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern598626
Datum23.12.2009 15:056702 x gelesen
Hallo,


ich als ZF würde dir was husten wenn ich für was Fachdienstfremdes über FME alarmiert werden würde.
Es ist dann immer noch nicht gewährleistet ob einer oder viele kommen, bei einem Telefonanruf eiß man dann wenigstens das der richtige MAnn kommt.

Insofern ist die Frage beantwortet, Alarmierung macht keinen Sinn per FME.


Gruß
CS





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TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorTom 8S., Burgkunstadt / Bay598654
Datum23.12.2009 17:126781 x gelesen
was heißt hier was husten? du musst das bad mit deinem Gerätehaus vergleichen....
ach, hier versteht´s niemand


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern598660
Datum23.12.2009 17:286612 x gelesen
sei mir nicht böse, aber ich glaube schön langsam

Geschrieben von Tom Schneider
hier versteht´s niemand

trifft nicht so ganz die Wahrheit... es müsste wohl eher

einer

heißen. Die zahlreichen Meinungen hier waren doch eindeutig, oder?

Frohe Weihnachten
Markus


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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern598664
Datum23.12.2009 17:316631 x gelesen
Geschrieben von Tom Schneiderach, hier versteht´s niemand

Wenn du/Ihr das unbedingt braucht, dann machts halt einfach!
Dass es hier im Forum bis jetzt jeder für untauglich befunden hat, braucht euch
ja nicht interessieren...


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern598694
Datum23.12.2009 19:576584 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Tom SchneiderNet richtig gelesen?
richtig, Sorry! Trotzdem würde ich das über den Disponenten telefonisch erledigen lassen.


Gruß
Christof

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW598723
Datum23.12.2009 23:236628 x gelesen
Geschrieben von Tom SchneiderDie 5 Zugführer, die ebenfalls über Fachwissen bezügl. des Bades und entsprechend Entscheidungsbefugniss über das Bad haben

Ist das sicher ? Oder Deine Vermutung ?
Welche Entscheidungsbefugniss hat eine ZF über ein beliebiges Gebäude "seiner" Kommune ?

Geschrieben von Tom Schneiderkönnen doch im Schadensfall nun einfach über FME hinzugerufen werden.

Und dann ?
Kommt da eine komplette San- Betreuungseinheit an, nur weil du um 3:00 den Fme auslösen lässt.
Und jetzt komm mir nicht damit das um diese Zeit noch Gäste im Bad sind,
dürfte wenn ein Einzelfall sein.

Geschrieben von Tom SchneiderKann ich als Betreiber in der Objektplanung schließlich so mit planen lassen.

Wer ist für die `Planung zuständig Betreiber oder Gefahrenabwehrbehörde ( Kommune als Träger des Brandschutzes ?)

Geschrieben von Tom SchneiderZur Betreuung der Betroffenen wird ja ebenfalls eine Hio benötigt.

Die du um die Führung "berauben" willst, merkst Du was ?


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg598747
Datum24.12.2009 09:046576 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffIst das sicher ? Oder Deine Vermutung ?

Er hats zumindest geschrieben. In dubio pro reo. ;-)

Geschrieben von Michael RoleffWelche Entscheidungsbefugniss hat eine ZF über ein beliebiges Gebäude "seiner" Kommune ?

Bad gehört irgendeinem Club. Dieser Club unterhält auch eine Abteilung Lalülala. Die Abteilungsleiter der Abteilung Lalülala kennen auch das Bad ihres Clubs. Hat er auch so geschrieben. Nix Kommune.

Geschrieben von Michael RoleffWer ist für die `Planung zuständig Betreiber oder Gefahrenabwehrbehörde

Die Gemeinde, die diese Aufgabe an die Feuerwehr (Thread-Opener) deligiert hat.

Geschrieben von Michael RoleffDie du um die Führung "berauben" willst, merkst Du was ?

Die werden ja nicht in Ketten gelegt und im GW-L weggesperrt, die hampeln da dann rum. Sollte ihnen dann auffallen, dass der Rest des Clubs auch mitspielt, können sie den doch führen.

Kommt mal wieder auf den Teppich. Die können, wenn sie wollen auch einen BHP-50 zur Ölspurkehren einladen, falls während dessen irgendwann mal ein Schulbus verunfallt.

Wie ja bisher noch niemand bestritten hat, ist es sinnvoll einen ortskundigen "Hausmeister" dazuzuholen. Wenn dieser Hausmeister gleichzeitig ZF in der HiOrg ist, der das Bad gehört, dann können die auch die Zugführerschleife runterlaufen lassen. Und wenn die nicht kommen, weil die 5 Zugführer gerade gemeinsam in ihrem Atombunker karteln und der Melder keinen Empfang hat, dann ist das eben so und wird ohne Hausmeister abgearbeitet.

So und jetzt Frieden, schöne Weihnachten und blast die Kerzen aus, vor ihr zum Löschen geht - sonst gibts keine Geschenke,

Markus


Die große www.FEUERWEHR.de-Bug-Show! Wer findet den nervigsten / häßlichsten / ältesten Bug?

Immer her damit!.

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW598749
Datum24.12.2009 09:156517 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberGeschrieben von Michael Roleff"Ist das sicher ? Oder Deine Vermutung ?"

Er hats zumindest geschrieben. In dubio pro reo. ;-)


Wie ist es tatsächlich ?

Geschrieben von Markus WeberGeschrieben von Michael Roleff"Welche Entscheidungsbefugniss hat eine ZF über ein beliebiges Gebäude "seiner" Kommune ?"

Bad gehört irgendeinem Club. Dieser Club unterhält auch eine Abteilung Lalülala. Die Abteilungsleiter der Abteilung Lalülala kennen auch das Bad ihres Clubs. Hat er auch so geschrieben. Nix Kommune.


Sollte ein Vergleich werden,
bzgl. ZF FW und Entscheidungsbefugniss für kommunale Gebäude.-)


Geschrieben von Markus WeberSollte ihnen dann auffallen, dass der Rest des Clubs auch mitspielt, können sie den doch führen.

Wenn mir als El die FB davonlaufen um irgendwelche Einheiten zu führen stehen die mir nicht mehr zur Verfügung......

Geschrieben von Markus WeberWenn dieser Hausmeister gleichzeitig ZF in der HiOrg ist, der das Bad gehört, dann können die auch die Zugführerschleife runterlaufen lassen.

Wobei immer noch nicht klar ist, ob die dann auch als Entscheidungsträger für die HIO (für das Bad) wirken können. Ist das eine reine Schleife wo nur die ZF drauf sind, die auch das Bad kenne ? Oder ist das die Schleife für alle FüKr ?


mit freundlichen Grüßen

Michael


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg598750
Datum24.12.2009 09:296518 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffWie ist es tatsächlich ?

Wenn er es so geschrieben hat gehe ich davon aus, dass es so ist.

Geschrieben von Michael RoleffSollte ein Vergleich werden,
bzgl. ZF FW und Entscheidungsbefugniss für kommunale Gebäude.-)


Aha.

Geschrieben von Michael RoleffWenn mir als El die FB davonlaufen um irgendwelche Einheiten zu führen stehen die mir nicht mehr zur Verfügung......

Die ham fünf Zugführer. Das:


ist das Lehrschwimmbecken im Hallenbad der DLRG Burgkundstadt.

Geschrieben von Michael RoleffIst das eine reine Schleife wo nur die ZF drauf sind, die auch das Bad kenne ?

So hat ers geschrieben...

Geschrieben von Michael RoleffOder ist das die Schleife für alle FüKr ?

Preisfrage: ich piep dich jedes mal nachts an, wenn eine Kuh kalbt - du kommst vorbei und stehst doof rum. Wie oft würdest du das mitmachen, bevor du einfach sagen würdest, dass du nicht mehr geweckt werden willst, wenn bei mir Kühe kalben? Das sind denkende, intelligente Wesen, in Oberfranken. Die sprechen komisch, sind aber geistig ansonsten vermutlich in Ordnung.

Gruß,

Markus


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW598751
Datum24.12.2009 09:376344 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberDie ham fünf Zugführer.

Und wie viele Einheiten ?
Personalverfügbarkeit ?
Wenn man da 5 ZF vorhält wird das schon seine Gründe haben.

Was sagt eigentlich der Betreiber bzgl. Ansprechpartner ?


mit freundlichen Grüßen

Michael


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg598752
Datum24.12.2009 09:446490 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffUnd wie viele Einheiten ?
Personalverfügbarkeit ?
Wenn man da 5 ZF vorhält wird das schon seine Gründe haben.

Was sagt eigentlich der Betreiber bzgl. Ansprechpartner ?


Also ich lass es jetzt sein.

Gruß,

Markus


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern598756
Datum24.12.2009 10:156410 x gelesen
Hallo Michael,

Geschrieben von Michael Roleff
Wer ist für die `Planung zuständig Betreiber oder Gefahrenabwehrbehörde ( Kommune als Träger des Brandschutzes ?)

In Bayern die Kreisverwaltungsbehörde (hier: Landratsamt) für den Bereich Brand- und Katastrophenchutz. Steht so in der ABek.

Gruß
Markus


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AutorTom 8S., Burgkunstadt / Bay598760
Datum24.12.2009 10:496524 x gelesen
eine Objekt/Alarmplanung MUSS nicht zwangläufig eine Behörde oder Feuerwehr erstellen. Kann auch ein Sachverständiger oder Consultingbüro sein...
jenachdem, wer den Auftrag erhält. Das die Behörden mit eingebunden werden sollen und müssen ist klar. Aber federführend kann der Betreiber jemanden bestellen.


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AutorLars8 G.8, Marl / NRW598763
Datum24.12.2009 11:196457 x gelesen
Hallo,

ich kenne es so, das die installierte Melderanalage (vom Betreiber) die von ihm benötigten Mitarbeiter per Telefon (SMS) informiert.
Und diese dann kurz nach uns oder sogar mit uns eintreffen, je nach Anfahrtsweg.


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW598764
Datum24.12.2009 11:216399 x gelesen
Und welche Funktion hast Du dabei ?


mit freundlichen Grüßen

Michael


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern598771
Datum24.12.2009 12:036482 x gelesen
ist so nicht ganz richtig...

Geschrieben von Tom Schneider
eine Objekt/Alarmplanung MUSS nicht zwangläufig eine Behörde oder Feuerwehr erstellen

doch, nach der in Bayern geltenden Alarmierungsbekanntmachung ist für die Planungen im Brand- und Katastrophenschutz eben genau die Kreisverwaltungsbehörde zuständig... und NIEMAND anderes! Egal, ob für die Flächen- oder die spezielle Objektplanung. Wer ALARMIERT wird, entscheidet die KVB. Für den Bereich Rettungsdienst ist dies im übrigen der ZRF!

Geschrieben von Tom Schneider
Kann auch ein Sachverständiger oder Consultingbüro sein...
jenachdem, wer den Auftrag erhält.


DAS wäre dann die INTERNE Planung, meistens BAGaP - betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrplanung - genannt. Und DAS ist Aufgabe des Beteibers der Anlage. In Eurem Fall (Hallenbad) eine Anlage mit Chlosgas- und evtl. Ammoniakanlage. Daher u.U. auch die Verpflichtung diesen BAGaP - oder wie man ihn auch immer nennt - zu erstellen. Hängt meistens mit umweltschutzrechtlichen Vorschriften (Immissionsschutzgesetz und zugehörige Verordnungen) zusammen.

Hat aber primär noch NICHTS mit der Alarmplanung (Einsatzmittelketten, ggf. Schlagwort-/ Stichwortverknüpfung) zu tun, ist eine zusätzliche Planung für den Betreiber, der darin u.a. durch eigene Mittel auch die interne Verständigung des zuständigen/ notwendigen Personals sowie die Verständigung der Behörden im Alarmfall regelt.

Geschrieben von Tom Schneider
Das die Behörden mit eingebunden werden sollen und müssen ist klar.

Das wäre zumindest sinnvoll. Manchmal auch im Genehmigungsbescheid entsprechend geregelt.

Geschrieben von Tom Schneider
Aber federführend kann der Betreiber jemanden bestellen.

Richtig. Aber eben nur für die INTERNE PLANUNG!


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern598773
Datum24.12.2009 12:076425 x gelesen
Hallo Lars,

Geschrieben von Lars Gardhoff
ich kenne es so, das die installierte Melderanalage (vom Betreiber) die von ihm benötigten Mitarbeiter per Telefon (SMS) informiert.
Und diese dann kurz nach uns oder sogar mit uns eintreffen, je nach Anfahrtsweg.


genau so kenne ich das auch.

Frohe Weihnachten
Markus


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg598775
Datum24.12.2009 12:156573 x gelesen
Geschrieben von Tom Schneiderin einem Hallenbad in eurem Einsatzgebiet, dass nicht öffentlich (also für Schulen und Vereine) betrieben wird tritt ein Chlorgasunfall auf.

Nachdem du nicht widersprochen hast, gehe ich davon aus, dass es das DLRG-Schwimmbad in Burgkunstadt ist?

Ist mir heute morgen beim ersten Googeln entgangen, aber auf der Homepage steht:

Burgkunstadt. Pünktlich zum Schuljahresbeginn am 14. September wird wie jedes Jahr das Hallenbad wieder für die Nutzung durch die Schulen und Vereine geöffnet. Eigentlich keine Überraschung, hätte das Bad nicht bereits im Frühjahr den Betrieb dauerhaft eingestellt. Doch wegen der großen Nachfrage seitens der Vereine und auf Wunsch der Schulen einigte sich die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, die das Bad in den letzten Jahren in Eigenregie betrieben hatte, mit dem Landkreis Lichtenfels darauf, noch ein letztes Mal über die Wintermonate öffnen zu können. Der Landkreis bot dem Verein diese Möglichkeit an, da derzeit noch keine Baumaßnahmen an der Kathi-Baur-Halle, in der das Lehrschwimmbecken untergebracht ist, stattfinden. Spätestens im Februar 2010 wird dies aber der Fall sein, und dann muss das Hallenbad definitiv geschlossen werden

Ich hab die grundsätzliche Idee ja verteidigt, aber: Meinst du nicht, dass ein Hallenbad, dass seit 1973 ohne diese Alarmschleife überlebt hat die letzten 8 Wochen auch noch übersteht?

Gruß,

Markus


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Immer her damit!.

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AutorStef8an 8H., Essen / NRW598808
Datum24.12.2009 15:286428 x gelesen
Geschrieben von Marc Dickeyuch die Gemeinde XY (übrigens sind das die Leute, die für die kommunale Gefahrenabwehr zuständig sind) verteilen nicht FME (BOS) an die Mitarbeiter ihrer Bäderanlagen - und das obwohl sie gleichzeitig auch die Feuerwehr betreiben.

Das gibt es aber! Zumindest einige Städte in D haben Mitarbeiter der Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Bauhof, Hausmeister) mit DME ausgestattet, die über die Leitstelle und Telefon (!) angepiepst werden können.

Gruß,
Stefan


Gruß, Stefan

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AutorTom 8S., Burgkunstadt / Bay599001
Datum26.12.2009 10:106271 x gelesen
es bestehen ja Bstrebungungen für einen Ersatzbau....


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 22.12.2009 10:29 Tom 7S., Burgkunstadt
 22.12.2009 10:33 Falk7 S.7, Neukirchen-Vluyn
 22.12.2009 10:38 Jose7f M7., Bad Urach
 22.12.2009 13:38 Chri7sto7f S7., Vilseck
 22.12.2009 16:07 Tom 7S., Burgkunstadt
 22.12.2009 16:36 Jose7f M7., z. zt. in Zypern, sonst Bad Ur
 23.12.2009 01:24 Chri7sto7f S7., Vilseck
 23.12.2009 08:31 Tom 7S., Burgkunstadt
 23.12.2009 09:50 ., Bad Hersfeld
 23.12.2009 09:55 Mark7us 7R., Höhenrain
 23.12.2009 09:58 ., Bad Hersfeld
 23.12.2009 10:05 Mark7us 7R., Höhenrain
 24.12.2009 15:28 Stef7an 7H., Essen
 23.12.2009 09:59 Thom7as 7E., Nettetal
 23.12.2009 19:57 Chri7sto7f S7., Vilseck
 23.12.2009 02:19 Bern7ade7tte7 S.7, Marxheim
 23.12.2009 08:14 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 23.12.2009 08:33 Tom 7S., Burgkunstadt
 23.12.2009 08:47 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 23.12.2009 09:59 Mark7us 7R., Höhenrain
 22.12.2009 16:51 René7 W.7, Tecklenburg-Leeden
 23.12.2009 13:29 Tom 7S., Burgkunstadt
 23.12.2009 15:05 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 23.12.2009 17:12 Tom 7S., Burgkunstadt
 23.12.2009 17:28 Mark7us 7R., Höhenrain
 23.12.2009 17:31 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 23.12.2009 23:23 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 24.12.2009 09:04 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 24.12.2009 09:15 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 24.12.2009 09:29 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 24.12.2009 09:37 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 24.12.2009 09:44 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 24.12.2009 10:15 Mark7us 7R., Höhenrain
 24.12.2009 10:49 Tom 7S., Burgkunstadt
 24.12.2009 11:21 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 24.12.2009 12:03 Mark7us 7R., Höhenrain
 24.12.2009 11:19 Lars7 G.7, Marl
 24.12.2009 12:07 Mark7us 7R., Höhenrain
 24.12.2009 12:15 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 26.12.2009 10:10 Tom 7S., Burgkunstadt
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