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Thema | Feuerwehr-Haltegurt EN 358 | 43 Beträge | |||
Rubrik | pers. Ausrüstung | ||||
Autor | Holg8er 8S., Adelsdorf / Bayern | 596092 | |||
Datum | 11.12.2009 14:16 | 18766 x gelesen | |||
Hallo, ich habe Haltegurte nach EN 358. Nach welcher zeit müssen diese ausgemustert werden. In der Geräteprüfordnung der Guv finde ich nur Gurte nach DIN 14927, DIN 14923 und E DIN 14926. | |||||
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Autor | Mich8ael8 D.8, Marl / NRW | 596093 | |||
Datum | 11.12.2009 14:19 | 16421 x gelesen | |||
Hallo Holger, die Angaben dazu findest du in der zum Gurt gehörigen Bedienungsanleitung. Grüße Michael www.hoehenretter-online.de | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Pommelsbrunn / Bayern | 596096 | |||
Datum | 11.12.2009 14:37 | 16317 x gelesen | |||
Servus, bei uns werden die nach 10 Jahre ausgemustert. Muss mal meinen Gerätewart fragen wo das steht. Gruß Stefan | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 596111 | |||
Datum | 11.12.2009 16:24 | 16314 x gelesen | |||
Solche Antworten sind immer der Klassiker hier, was denkst du? würd er fragen wenn er es irgendwo anders erfahren könnte oder Angaben hätte ? | |||||
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Autor | Marc8 S.8, Borken / NRW | 596138 | |||
Datum | 11.12.2009 18:04 | 16177 x gelesen | |||
Konnte den Ursprungsthread nicht beantworten, da nehme ich mal diesen hier. Der Gurt ist wohl eher ein Industrieprodukt, denn ein reines Feuerwehr-Produkt. Deswegen steht er in der Geräteprüfordnung auch wohl nicht drin. Dementsprechend habe ich nur einen Verweis auf die BGR 198 zum Einsatz von PSA gegen Absturz. Die könnte man hilfsweise heranziehen. Ist eine witzige Situation. Die Prüfungen lassen sich auf die PSA-Benutzungsverordnung zurück führen. Die gilt aber eigentlich nicht für Militär, Polizei, KatS usw. Was aber, wenn diese Organisationen jetzt ein Industrieprodukt einsetzen??? Egal, zurück zum Thema. In der BGR 198 steht dann unter Ziff. 8.2.2: Der Unternehmer hat persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. Die erforderliche Qualifikation des Sachkundigen ist dann dementsprechend nicht automatisch "Gerätewart Feuerwehr", sondern sie bestimmt sich nach den Maßgaben der Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS ... wir befinden uns ja im Arbeitsschutzrecht. Kann aber sein, dass man nach Studium der Sachkundigen-Vorschriften der TRBS feststellt, dass Gerätewart Feuerwehr eine ausreichende Qualifikation ist. Müsste man mal nachschauen. | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 596194 | |||
Datum | 11.12.2009 23:17 | 15836 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Marc Stolbrink In der BGR 198 steht dann unter Ziff. 8.2.2: Der Unternehmer hat persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. Richtige Quelle, falsche Stelle: unter 6.7 gibt es Aussagen zur üblichen Lebensdauer, für Gurte 6 bis 8 Jahre. Unter üblicher Feuerwehranwendung mit wenig mechanischen Verschleiß, selterner Nutzung und Aufbewahrung kühl, dunkel und trocken würde ich auf die 8 Jahre gehen. Nach Sturz in das System natürlich sofort aussondern. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 596200 | |||
Datum | 11.12.2009 23:50 | 15799 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc StolbrinkDementsprechend habe ich nur einen Verweis auf die Für uns Feuerwehren unrelevant, wir sind ja kein Teil des KatS (siehe PSA-Diskussion um den Fw-Haltegurt vor ein paar Jahren). Gruß, Stefan Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Pommelsbrunn / Bayern | 596205 | |||
Datum | 12.12.2009 00:36 | 15706 x gelesen | |||
Dann bring doch du ne antwort zum Thema..... | |||||
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Autor | Marc8 S.8, Borken / NRW | 596213 | |||
Datum | 12.12.2009 08:52 | 15689 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef MäschleRichtige Quelle, falsche Stelle: unter 6.7 gibt es Aussagen zur üblichen Lebensdauer, für Gurte 6 bis 8 Jahre. Du hast natürlich Recht. Es ging im Ursprungthread nicht um die regelmäßige Prüfung, sondern um die Aussonderung. | |||||
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Autor | Marc8 S.8, Borken / NRW | 596216 | |||
Datum | 12.12.2009 09:10 | 15689 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan HeckFür uns Feuerwehren unrelevant, wir sind ja kein Teil des KatS (siehe PSA-Diskussion um den Fw-Haltegurt vor ein paar Jahren). O.k., dann liefere ich mal den "vollständigen Auszug" aus der PSA-BenutzungsVO, um zu zeigen, warum ich zumindest "gezuckt" habe: § 1(3) Als persönliche Schutzausrüstungen im Sinne des Absatzes 2 gelten nicht: 2. Ausrüstungen für Not- und Rettungsdienste, 3. persönliche Schutzausrüstungen für ... den Zivil- und Katastrophenschutz ... sowie sonstige Einrichtungen, die der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung dienen. Also nicht nur KatS steht drin. Not- und Rettungsdienst ist für unsere Tätigkeit wohl zutreffend, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen wir auch. Damit wäre die PSA-BenutzungsVO für die Feuerwehren nicht anzuwenden. Ich bin allerdings der Meinung, dass das nur für solche PSA gilt, die speziell für uns gemacht ist und nicht für herkömmliche Industrie-PSA, die wir anstelle spezieller Feuerwehr-PSA verwenden. Daher ist aus meiner Sicht eine Prüfung erforderlich. Diese kann nicht deswegen entfallen, weil die GeräteprüfVO keine Prüfvorschriften für Industrie-PSA kennt. Vielmehr sind andere Vorschriften (bspw. die BGR) hilfsweise heran zu ziehen. Wobei ich deinem Beitrag entnehme, dass Du im Grundsatz die Prüfung der PSA ebenfalls stützt. | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 596217 | |||
Datum | 12.12.2009 09:18 | 15667 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Stefan Heck Für uns Feuerwehren unrelevant, wir sind ja kein Teil des KatS (siehe PSA-Diskussion um den Fw-Haltegurt vor ein paar Jahren). Hälst Du die GUV-V C 53 für die Feuerwehren für relevant? In deren Anhang sind auch weitere für die Feuerwehr zu berücksichtigende Regelwerke aufgelistet. Darunter findet sich auch die GUV-R 198, dort unter 6.7 dieselbe Referenz hinsichtlich Aussonderung. Insofern ist zumindest in dem Bereich die Sache "durch die Hintertür" etwas klarer geworden. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Mich8ael8 D.8, Marl / NRW | 596218 | |||
Datum | 12.12.2009 09:28 | 15682 x gelesen | |||
Hallo Klaus, ich weiss jetzt nicht was du mit "solche Antworten" meinst. Es gibt durchaus mehrere Hersteller von Haltegurten. Bindend für die Ablegereife sind die Herstellerangaben, oder etwa nicht? Beispiel von Auffanggurten: Hersteller A gibt eine Ablegereife von 4-6 Jahren an Hersteller B gibt eine Ablegereife von 10 Jahren an, bei Entsprechender Lagerung und Handhabung. Wenn nun in einer Prüfordnung etwas von 6 Jahren (fiktiv) steht, werfe ich doch den Gurt der nach Herstellerangaben 4 Jahre länger hält nicht weg... Also ist meine schlimme Aussage gar nicht so dumm, oder? Man schaut eben auf das Typenschild am Gurt und Voilá hat man den Hersteller... Google und man hat ne Rufnummer... Telefon und man hat ne verbindliche Aussage... So what? Grüße Michael www.hoehenretter-online.de | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 601307 | |||
Datum | 05.01.2010 18:42 | 15445 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Stolbrink"vollständigen Auszug" aus der PSA-BenutzungsVO, Was sagst du zur 8. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz? Fällt die FW unter die Ausnahmen von § 1 (5)? Gruß, Stefan Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 601311 | |||
Datum | 05.01.2010 18:50 | 15380 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Stefan Heck Was sagst du zur 8. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz? Fällt die FW unter die Ausnahmen von § 1 (5)? Nein. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 601326 | |||
Datum | 05.01.2010 19:15 | 15536 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Holger Seelbach ich habe Haltegurte nach EN 358 was macht ihr mit denen?? Kauft halt einfach das was genormt ist. Sprich nen Auffanggurt Nach EN 361 wie er in der DIN 14800 Teil 17 gefordert ist. Ein Haltegurt nach EN 358 hat meiner Meinung nach bei der Feuerwehr nichts zu suchen. Zum reinen Halten soll ein Fw-Haltegurt benutzt werden, zu allem anderen der Auffanggurt. Nichts desto trotz steht die Aussonderungsfrist tatsächlich in der Bedienungsanleitung. Gruß Tom Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 601331 | |||
Datum | 05.01.2010 19:22 | 15544 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Thomas Bruckmeier Ein Haltegurt nach EN 358 hat meiner Meinung nach bei der Feuerwehr nichts zu suchen. Interessant, da alle Feuerwehr-Haltegurte nach DIN 14927 immer auch EN 358 entsprechen. Das steht in DIN 14927 auch ausdrücklich drin. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 601336 | |||
Datum | 05.01.2010 19:27 | 15529 x gelesen | |||
Das stimmt. Aber die EN ist so ne wischiwaschi Norm wo alles umfasst. Nach EN 358 könntest grob gesagt nen Gürtel nehmen mit dem man sich irgendwo einhängt. Die DIN 14927 ist da sehr viel präziser, also richte ich mich auch nach der Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 601337 | |||
Datum | 05.01.2010 19:43 | 16394 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Thomas Bruckmeier Das stimmt. Aber die EN ist so ne wischiwaschi Norm wo alles umfasst. Nach EN 358 könntest grob gesagt nen Gürtel nehmen mit dem man sich irgendwo einhängt. Die DIN 14927 ist da sehr viel präziser, also richte ich mich auch nach der Du müsstest mir mal erklären, wo DIN 14927 "sehr viel präziser sein soll". In DIN 14927 steht unter 5.2.1: Der Feuerwehr-Haltegurt muss Abschnitt 4 und DIN EN 358 entsprechen, mit folgenden Ergänzungen/Abweichungen in 5.2.2 bis 5.2.7. Abschnitt 4 der DIN 14927 enthält u.a. die Stücklisten und beschreibt diverse Maße sowie in 4.6 die exakte Bezeichnung. Die Abschnitte 5.2.2 bis 5.2.7 sind zusammen genau 17 Zeilen lang. Zwei Zeilen, nämlich 5.2.7, sind lediglich der Verweis auf EN 362, was die Anforderungen an den Karabinerhaken angeht. Bleiben also neben den Millimeterangaben in Abschnitt 4 noch echte 15 Zeilen Mehrwert gegenüber EN 358, das sind - die Materialforderung (Polyester-Filamentgarn, spinngefärbt, schwarz) - die Forderung, dass Feuerwehrbeil mit Schutztasche am Feuerwehr-Haltegurt mitgeführt werden kann - das Verschmelzen der Schnittkanten - zwei Temperaturforderungen (formbeständig bei 150°C und schließfähig bei -20°C) - Unterlagen für die Halteösen - die Art des Einspleißens des Verbindungsmittels - und das letzteres mit einer Lederhülle zu umnähen ist. Mehr nicht. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 601338 | |||
Datum | 05.01.2010 19:48 | 15527 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierAbschnitt 4 der DIN 14927 enthält u.a. die Stücklisten und beschreibt diverse Maße sowie in 4.6 die exakte Bezeichnung. Die Abschnitte 5.2.2 bis 5.2.7 sind zusammen genau 17 Zeilen lang. Zwei Zeilen, nämlich 5.2.7, sind lediglich der Verweis auf EN 362, was die Anforderungen an den Karabinerhaken angeht. Bleiben also neben den Millimeterangaben in Abschnitt 4 noch echte 15 Zeilen Mehrwert gegenüber EN 358, das sind ist das nun präziser oder nicht? Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 601339 | |||
Datum | 05.01.2010 19:52 | 15347 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Thomas Bruckmeier ist das nun präziser oder nicht? Es ist präziser, man kann sich jetzt drüber streiten, ob es "sehr viel präziser" ist. Zumal es ausschließlich Dinge beschreibt, die scheinbar Feuerwehren außerhalb Deutschlands für verzichtbar halten. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 601340 | |||
Datum | 05.01.2010 19:56 | 15360 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n Panniersehr viel präziser könnte man jetzt ne Grundsatzdikusion anzetteln was man dazu interprätieren könnte. Da würden bestimmt auch zwei drei unterschiedliche Meinungen dabei rauskommen. Geschrieben von Christi@n Pannier Zumal es ausschließlich Dinge beschreibt, die scheinbar Feuerwehren außerhalb Deutschlands für verzichtbar halten Mag sein. Aber nur weil die ins Wasser hüpfen muss ich nicht mithüpfen, oder? Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 601343 | |||
Datum | 05.01.2010 20:11 | 15346 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Thomas Bruckmeier Mag sein. Aber nur weil die ins Wasser hüpfen muss ich nicht mithüpfen, oder? Es ging um die Aussage, "Ein Haltegurt nach EN 358 hat meiner Meinung nach bei der Feuerwehr nichts zu suchen." Komischerweise funktioniert das aber überall außerhalb Deutschlands. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 601344 | |||
Datum | 05.01.2010 20:13 | 15391 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierKomischerweise funktioniert das aber überall außerhalb Deutschlands Dann geh doch nach "außerhalb Deutschland" wenn dir die DIN 14927 nicht schmeckt Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 601346 | |||
Datum | 05.01.2010 20:17 | 15392 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Thomas Bruckmeier Dann geh doch nach "außerhalb Deutschland" wenn dir die DIN 14927 nicht schmeckt Es geht nicht darum was mir schmeckt oder nicht, es geht um deine Behauptung ein Haltegurt nach EN 358 habe bei der Feuerwehr nichts zu suchen. Dafür suche ich immer noch einen fachlichen Grund. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 601348 | |||
Datum | 05.01.2010 20:19 | 15506 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Thomas Bruckmeier ist das nun präziser oder nicht? Wo sind die Vorteile, die den FW-Haltegurt nun zum besseren Haltegurt in Bezug auf die Funktion "Halten" machen? Einen wesentlichen Vorteil würde ich z. B. darin sehen, ein längenverstellbares Verbindungsmittel zu ermöglichen, was die DIN jedoch nicht zulässt, während dies die EN ermöglicht. MkG Sascha | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 601377 | |||
Datum | 05.01.2010 21:44 | 15333 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierEs geht nicht darum was mir schmeckt oder nicht, es geht um deine Behauptung ein Haltegurt nach EN 358 habe bei der Feuerwehr nichts zu suchen. Entscheide dich mal um was es denn jetzt geht. Vorhin meintest noch das es außerhalb Deutschlands besser funktioniert. Bei uns ist halt mal das Ding nach DIN 14927 vorgeschrieben. Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 601378 | |||
Datum | 05.01.2010 21:45 | 15319 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha TrögerWo sind die Vorteile, die den FW-Haltegurt nun zum besseren Haltegurt in Bezug auf die Funktion "Halten" machen? Hä??? Um das gehts hier garnicht... Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 601386 | |||
Datum | 05.01.2010 22:00 | 15340 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas BruckmeierVorhin meintest noch das es außerhalb Deutschlands besser funktioniert. Er schrieb, dass es außerhalb D auch ohne DIN xxx geht, nicht dass es dort besser funktioniert. Bei uns ist halt mal das Ding nach DIN 14927 vorgeschrieben. Wo ist das konkret vorgeschrieben? Und dann noch mal die Frage, warum ein Haltegurt nach EN 358 bei Feuerwehrs nix zu suchen hat? MkG Sascha | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 601393 | |||
Datum | 05.01.2010 22:32 | 15345 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Thomas Bruckmeier Entscheide dich mal um was es denn jetzt geht. Vorhin meintest noch das es außerhalb Deutschlands besser funktioniert. Lies meinen Beitrag nochmal genauer. Ich schrieb, dass es außerhalb Deutschlands auch ohne DIN 14927 geht. Geschrieben von Thomas Bruckmeier Bei uns ist halt mal das Ding nach DIN 14927 vorgeschrieben. Bei uns ist nirgendwo DIN 14927 vorgeschrieben. Ob es dir gefällt oder nicht, es gibt in Deutschland auch Feuerwehren, die EN 358-Haltegurte (ohne DIN 14927) einsetzen. Die Feuerwehr Frankfurt / Main beispielsweise. Im Übrigen drückst du dich elegant um die Beantwortung meiner Frage, warum deiner Meinung nach EN 358-Haltegurte für die Feuerwehr ungeeignet sind. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 601395 | |||
Datum | 05.01.2010 22:39 | 15440 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierIch schrieb, dass es außerhalb Deutschlands auch ohne DIN 14927 geht. Hab ich gelesen. Und dann hast wieder was anderes gesagt (in meinen Augen!) Geschrieben von Christi@n Pannier Bei uns ist nirgendwo DIN 14927 vorgeschrieben Stimmt. aber in der FwDV 1 steht Feuerwehr-Haltegurt. Und außer dem nach DIN 14927 ist mir keiner bekannt. Geschrieben von Christi@n Pannier Im Übrigen drückst du dich elegant um die Beantwortung meiner Frage, warum deiner Meinung nach EN 358-Haltegurte für die Feuerwehr ungeeignet sind. Weil der Feuerwehr-Haltegurt vorgeschrieben ist. Meiner Meinung nach. Wenn du anderer Meinung bist, ist mir das auch recht. Geschrieben von Christi@n Pannier Die Feuerwehr Frankfurt / Main beispielsweise Welchen nehmen die? Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 601396 | |||
Datum | 05.01.2010 22:40 | 15242 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha TrögerEr schrieb, dass es außerhalb D auch ohne DIN xxx geht, nicht dass es dort besser funktioniert Da nimmts einer aber GAAANZ genau... Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 601397 | |||
Datum | 05.01.2010 22:45 | 15288 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas BruckmeierWeil der Feuerwehr-Haltegurt vorgeschrieben ist. Meiner Meinung nach. Wie kommst du zu dieser Meinung? Gruß, Markus Die große www.FEUERWEHR.de-Bug-Show! Wer findet den nervigsten / hässlichsten / ältesten Bug? Der Bug-Report! | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 601398 | |||
Datum | 05.01.2010 22:49 | 15234 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberWie kommst du zu dieser Meinung Lest ihr alle nicht was ich schreibe??? In der FWDV1 steht Feuerwehr-Haltegurt. Seite 10 recht weit oben. Ein anderer Feuerwehr-Haltegurt aßer der genormte ist mir nicht bekannt Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) | |||||
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Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 601400 | |||
Datum | 05.01.2010 23:02 | 15273 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas BruckmeierIn der FWDV1 steht Feuerwehr-Haltegurt. Seite 10 recht weit oben. Ein anderer Feuerwehr-Haltegurt aßer der genormte ist mir nicht bekannt Ja, das steht da - als Beispiel, nicht als konkrete Forderung. mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 601402 | |||
Datum | 05.01.2010 23:05 | 15289 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Thomas Bruckmeier aber in der FwDV 1 steht Feuerwehr-Haltegurt. Bei mir steht da (in Kap. 2) "z.B. Feuerwehr-Haltegurt" Geschrieben von Thomas Bruckmeier Welchen nehmen die? Keine Ahnung. Markus Groß hat das hier vor einigen Jahren mal geschrieben. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 601403 | |||
Datum | 05.01.2010 23:06 | 15222 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas BruckmeierIn der FWDV1 steht Feuerwehr-Haltegurt. Da steht weder was von müssen, noch von soll o. ä. Aus einer beispielhaften Auflistung abzuleiten, dass ein Haltegurt nach DIN xxx zu tragen und alles andere unzulässig sei, ist naja, zumindest diskussionwürdig. MkG Sascha | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 601404 | |||
Datum | 05.01.2010 23:08 | 15189 x gelesen | |||
Wisst ihr was, nehmt her was ihr wollt Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 601405 | |||
Datum | 05.01.2010 23:12 | 15326 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas BruckmeierWisst ihr was, nehmt her was ihr wollt Ich nehm meistens keinen ... ;-) Und für's richtige Geschäft haben wir ne AbStuSi. Gruß Jörg Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren. | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 601421 | |||
Datum | 06.01.2010 02:18 | 15486 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha TrögerEinen wesentlichen Vorteil würde ich z. B. darin sehen, ein längenverstellbares Verbindungsmittel zu ermöglichen, was die DIN jedoch nicht zulässt, während dies die EN ermöglicht. Und gerade ein solches empfinde ich als Sehr praktisch. WEnn man z.B. mal auf einer Arbeitsplatform "gehalten" wird und sich dabei mal näher, mal etwas weiter weg vom Festpunkt befindet um immer möglichst wenig Schlappseil zu haben. | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 603835 | |||
Datum | 19.01.2010 14:51 | 16079 x gelesen | |||
Also eine wirkliche Antwort auf die Frage habe ich jetzt immer noch nicht entdecken können. Ich habe dazu folgendes gefunden (leider fine ich die Quellen nicht mehr. • Feuerwehr Haltegurte nach DIN 14 927 sind nach den zurzeit verfügbaren Erkenntnissen nach zehn Jahren auszusondern. • Es ist vorgesehen, diese Aussonderungsfrist in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und bei neuen Erkenntnissen entsprechend anzupassen. • Ältere Feuerwehr Sicherheitsgurte nach DIN 14 923 (mit Klemmschnalle) sind nach 20 Jahren auszusondern. • Gurte nach E-DIN 14 926 (ab 1994) und DIN 14 926 (bis 2003) sind wie Feuerwehr Haltegurte nach DIN 14 927 zu behandeln. Sie müssen also nach zehn Jahren ausgesondert werden DIN 14 927 mit Zweidornschnalle ersetzt alte DIN 14 926 Im September 2005 ist die DIN 14927 "Feuerwehr-Haltegurt mit Zweidornschnalle und Karabinerhaken mit Multifunktionsöse - Anforderungen, Prüfung" erschienen, welche die DIN 14926 "Feuerwehr-Haltegurt mit Zweidornschnalle für den Selbstrettungseinsatz - Anforderungen, Prüfung" 2003-06 ersetzt. Ist die Frist für DIN 14 927 verlängert worden? | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Jardinghausen / Niedersachsen | 603853 | |||
Datum | 19.01.2010 17:28 | 15131 x gelesen | |||
Geschrieben von jürgen schmitzIst die Frist für DIN 14 927 verlängert worden? Ich würde sagen Nein. Bei uns wurden letztes Jahr 10 Gurte(DIN 14 927) ausgesondert weil sie das Alter von 10 Jahren erreicht hatten. MfG Andreas | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren / NRW | 603907 | |||
Datum | 19.01.2010 21:21 | 15197 x gelesen | |||
Geschrieben von Holger SeelbachIn der Geräteprüfordnung der Guv finde ich nur Gurte nach DIN 14927, DIN 14923 und E DIN 14926. Wofür werden die Gurte denn genutzt? Wer hat sie angeschaft? Die Feuerwehr, oder du selbst? Im Zweifelsfall beim Hersteller nachfragen, wobei die Frage ist ob die Gurte für den Feuerwehrbereich eine Zulassung haben. Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 603917 | |||
Datum | 19.01.2010 22:00 | 15099 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Lutz Wagner wobei die Frage ist ob die Gurte für den Feuerwehrbereich eine Zulassung haben. Es gibt keine Feuerwehrzulassung. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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