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Thema | Fahren ohne Betriebserlaubnis: zivilrechtliche Folgen | 6 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Oliv8er 8M., München / Bayern | 607163 | |||
Datum | 02.02.2010 23:12 | 4745 x gelesen | |||
Liebes Feuerwehr-Forum, gegeben sei folgende Situation: An einem Einsatzfahrzeug wird ein Einsatzhorn verbaut. Dabei hält man sich nach Anweisung der zuständigen Leitungskraft bewusst nicht an die Vorgaben der Betriebserlaubnis. Jetzt ist deshalb die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen. (Hintergrund: § 19 (3) letzter Satz StVZO, hier jedoch unwichtig.) Meine Fragen: Welche zivilrechtlichen Folgen (also kein Ordnungswidrigkeiten) kommen auf den gutgläubigen Fahrer des Fahrzeugs zu, a) wenn er das Fahrzeug ohne Benutzung des Einsatzhorns fährt und einen Unfall verursacht? b) wenn er das Fahrzeug mit Benutzung des Einsatzhorns fährt und unabhängig vom fehlerhaft eingebauten Einsatzhorn einen Unfall verursacht? (Wahrscheinlich gleiche Antwort wie bei a.) c) wenn er das Fahrzeug mit Benutzung des Einsatzhorns fährt und aufgrund des unzulässig eingebauten Einsatzhorns einen Unfall verursacht? Vielen Dank für Antworten | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 607166 | |||
Datum | 02.02.2010 23:21 | 2589 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver MeisenbergWelche zivilrechtlichen Folgen (also kein Ordnungswidrigkeiten) kommen auf den gutgläubigen Fahrer des Fahrzeugs zu, Hallo, keine! Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 607167 | |||
Datum | 02.02.2010 23:23 | 2567 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Oliver Meisenberg Dabei hält man sich nach Anweisung der zuständigen Leitungskraft bewusst nicht an die Vorgaben der Betriebserlaubnis Bauartgenehmigung. Geschrieben von Oliver Meisenberg Welche zivilrechtlichen Folgen (also kein Ordnungswidrigkeiten) kommen auf den gutgläubigen Fahrer des Fahrzeugs zu, Wenn man Fw-üblich von Fällen der Amtshaftung etc. ausgeht: Der Fahrer kann frühestens bei grober Fahrlässigkeit in Regress genommen werden. Da er aber im guten Glauben gehandelt hat, fällt das im Hinblick auf das Einsatzhorn flach. Falls er den Unfall jedoch anderweitig grob fahrlässig oder (bedingt) vorsätzlich verursacht hat, ist er ggf. dran (aber das war ja hier nicht Thema). Gruß, Henning | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 607180 | |||
Datum | 03.02.2010 00:17 | 2437 x gelesen | |||
Hallo, vielleicht bin einfach zu einfach gestrickt ;-), erklär mir das: Geschrieben von Oliver Meisenberg c) wenn er das Fahrzeug mit Benutzung des Einsatzhorns fährt und aufgrund des unzulässig eingebauten Einsatzhorns einen Unfall verursacht? bitte mal. Peter Antworten hast du ja schon bekommen. Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Oliv8er 8M., München / Bayern | 607230 | |||
Datum | 03.02.2010 09:17 | 2457 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochBauartgenehmigung. Tatsächlich. Geschrieben von Henning Koch Wenn man Fw-üblich von Fällen der Amtshaftung etc. ausgeht: Damit halte ich meine ursprüngliche Frage für beantwortet. Ändert sich die Antwort, wenn man annimmt, dass der Fahrer von dem Mangel gewusst hat und trotzdem gefahren ist? | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 607273 | |||
Datum | 03.02.2010 13:18 | 2623 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver MeisenbergÄndert sich die Antwort, wenn man annimmt, dass der Fahrer von dem Mangel gewusst hat und trotzdem gefahren ist? dann wirds beliebig kompliziert, weil man dann diskutieren kann und wird, - wie schwer war der Mangel (nur ein "Formfehler" oder ein erheblicher Mangel, zB völlig anderes Tonfolgesignal was so gar nicht zulässig ist, er also befürchten müsste, dass das SoSi gar nicht als solches wahrgenommen wird) - wie er sich verhalten kann (Sonderrechte hat er im Einsatz ggf. auch ohne SoSi-Anlage an, Wegerechte natürlich nicht) - was ggf. die Folgen wären, wenn er es nicht macht... Auf der sicheren Seite ist der "Mitarbeiter" übrigens eigentlich nur, wenn er den Mangel erkennt, diesen meldet - wenn sich dann nichts tut, er aber der Auffassung ist, dass er schwerwiegend ist, ggf. noch remonstriert - und im schlimmsten Fall (wie gesagt, das ist schwer zu definieren und lageabhängig vermutlich anders zu werten) die Fahrt mit Wegerechten verweigert... Viel Spaß... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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