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ThemaFahren ohne Betriebserlaubnis: zivilrechtliche Folgen6 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorOliv8er 8M., München / Bayern607163
Datum02.02.2010 23:124745 x gelesen
Liebes Feuerwehr-Forum,

gegeben sei folgende Situation:

An einem Einsatzfahrzeug wird ein Einsatzhorn verbaut. Dabei hält man sich nach Anweisung der zuständigen Leitungskraft bewusst nicht an die Vorgaben der Betriebserlaubnis. Jetzt ist deshalb die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen. (Hintergrund: § 19 (3) letzter Satz StVZO, hier jedoch unwichtig.)

Meine Fragen:

Welche zivilrechtlichen Folgen (also kein Ordnungswidrigkeiten) kommen auf den gutgläubigen Fahrer des Fahrzeugs zu,
a) wenn er das Fahrzeug ohne Benutzung des Einsatzhorns fährt und einen Unfall verursacht?
b) wenn er das Fahrzeug mit Benutzung des Einsatzhorns fährt und unabhängig vom fehlerhaft eingebauten Einsatzhorn einen Unfall verursacht? (Wahrscheinlich gleiche Antwort wie bei a.)
c) wenn er das Fahrzeug mit Benutzung des Einsatzhorns fährt und aufgrund des unzulässig eingebauten Einsatzhorns einen Unfall verursacht?

Vielen Dank für Antworten


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg607166
Datum02.02.2010 23:212589 x gelesen
Geschrieben von Oliver MeisenbergWelche zivilrechtlichen Folgen (also kein Ordnungswidrigkeiten) kommen auf den gutgläubigen Fahrer des Fahrzeugs zu,
a) wenn er das Fahrzeug ohne Benutzung des Einsatzhorns fährt und einen Unfall verursacht?
b) wenn er das Fahrzeug mit Benutzung des Einsatzhorns fährt und unabhängig vom fehlerhaft eingebauten Einsatzhorn einen Unfall verursacht? (Wahrscheinlich gleiche Antwort wie bei a.)
c) wenn er das Fahrzeug mit Benutzung des Einsatzhorns fährt und aufgrund des unzulässig eingebauten Einsatzhorns einen Unfall verursacht?


Hallo,

keine!

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW607167
Datum02.02.2010 23:232567 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Oliver MeisenbergDabei hält man sich nach Anweisung der zuständigen Leitungskraft bewusst nicht an die Vorgaben der Betriebserlaubnis

Bauartgenehmigung.

Geschrieben von Oliver MeisenbergWelche zivilrechtlichen Folgen (also kein Ordnungswidrigkeiten) kommen auf den gutgläubigen Fahrer des Fahrzeugs zu,

Wenn man Fw-üblich von Fällen der Amtshaftung etc. ausgeht:
Der Fahrer kann frühestens bei grober Fahrlässigkeit in Regress genommen werden. Da er aber im guten Glauben gehandelt hat, fällt das im Hinblick auf das Einsatzhorn flach. Falls er den Unfall jedoch anderweitig grob fahrlässig oder (bedingt) vorsätzlich verursacht hat, ist er ggf. dran (aber das war ja hier nicht Thema).

Gruß,
Henning


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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen607180
Datum03.02.2010 00:172437 x gelesen
Hallo, vielleicht bin einfach zu einfach gestrickt ;-), erklär mir das:
Geschrieben von Oliver Meisenbergc) wenn er das Fahrzeug mit Benutzung des Einsatzhorns fährt und aufgrund des unzulässig eingebauten Einsatzhorns einen Unfall verursacht?
bitte mal.

Peter

Antworten hast du ja schon bekommen.


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorOliv8er 8M., München / Bayern607230
Datum03.02.2010 09:172457 x gelesen
Geschrieben von Henning KochBauartgenehmigung.
Tatsächlich.

Geschrieben von Henning KochWenn man Fw-üblich von Fällen der Amtshaftung etc. ausgeht:
Der Fahrer kann frühestens bei grober Fahrlässigkeit in Regress genommen werden.

Damit halte ich meine ursprüngliche Frage für beantwortet.

Ändert sich die Antwort, wenn man annimmt, dass der Fahrer von dem Mangel gewusst hat und trotzdem gefahren ist?


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW607273
Datum03.02.2010 13:182623 x gelesen
Geschrieben von Oliver MeisenbergÄndert sich die Antwort, wenn man annimmt, dass der Fahrer von dem Mangel gewusst hat und trotzdem gefahren ist?

dann wirds beliebig kompliziert, weil man dann diskutieren kann und wird,
- wie schwer war der Mangel (nur ein "Formfehler" oder ein erheblicher Mangel, zB völlig anderes Tonfolgesignal was so gar nicht zulässig ist, er also befürchten müsste, dass das SoSi gar nicht als solches wahrgenommen wird)
- wie er sich verhalten kann (Sonderrechte hat er im Einsatz ggf. auch ohne SoSi-Anlage an, Wegerechte natürlich nicht)
- was ggf. die Folgen wären, wenn er es nicht macht...

Auf der sicheren Seite ist der "Mitarbeiter" übrigens eigentlich nur, wenn er den Mangel erkennt, diesen meldet - wenn sich dann nichts tut, er aber der Auffassung ist, dass er schwerwiegend ist, ggf. noch remonstriert - und im schlimmsten Fall (wie gesagt, das ist schwer zu definieren und lageabhängig vermutlich anders zu werten) die Fahrt mit Wegerechten verweigert...

Viel Spaß...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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 02.02.2010 23:12 Oliv7er 7M., München
 02.02.2010 23:21 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 02.02.2010 23:23 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 03.02.2010 09:17 Oliv7er 7M., München
 03.02.2010 13:18 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 03.02.2010 00:17 Pete7r L7., Frankenberg
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