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Thema | Helmnorm EN 443:2008 Gefährdungsbeurteilung, Typ-A oder Typ-B | 17 Beträge | |||
Rubrik | pers. Ausrüstung | ||||
Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 607466 | |||
Datum | 04.02.2010 11:22 | 10560 x gelesen | |||
Hallo liebe Forengemeinde, wie haltet ihr es zukünftig bei der Beschaffung von Helmen? Die Übergangsfrist für den Vertrieb von Helmen nach EN 443:97 endet im Jahr 2010. Ab diesem Datum wird der Handel nur noch Helme nach EN 443:2008 vertreiben. Wer führt bei Euch die Gefährdungsbeurteilungen durch, und welche Helme werden für die Brandbekämpfung (Gefahr Flashover) tendenziel beschafft Typ A oder B? Siehe auch: Link : Info auf Seite 230 Grµß Rüdiger | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 607492 | |||
Datum | 04.02.2010 12:44 | 7066 x gelesen | |||
Geschrieben von Bach Rüdiger
Kannst Du mir bitte mal sagen, wo das mit der Übergangsfrist genau steht? In der der EN 443:2008 steht: Beginn der Gültigkeit 01.06.2008 Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 607538 | |||
Datum | 04.02.2010 14:25 | 7248 x gelesen | |||
Geschrieben von Bach RüdigerHallo liebe Forengemeinde, wie haltet ihr es zukünftig bei der Beschaffung von Helmen? bei uns läuft aktuell eine Bachelorarbeit zu dem Thema... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 607582 | |||
Datum | 04.02.2010 15:32 | 6797 x gelesen | |||
Hier ein Link mit der Info. Grµß Rüdiger | |||||
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Autor | Volk8er 8T., Appen / Schleswig-Holstein | 607599 | |||
Datum | 04.02.2010 16:00 | 6985 x gelesen | |||
Moin, so wie ich die Angelegenheit verstanden habe und uns von mehreren Herstellern auch erzählt wurde, gilt die Übergangsfrist nur für die Hersteller, um Ihre Helmmodelle den Forderungen der neuen EN 443:2008 anzupassen und die entsprechenden Zulassungsverfahren zu absolvieren. Es dürfen auch im Jahre 2010 sehr wohl noch Helme nach EN 443:1997 verkauft werden (sog. Restbestände), aber nicht mehr hergestellt werden. Form A oder B? Geschmacksache - für die Brandbekämpfung zugelassen sind beide Formen. Die Gefährdungsbeurteilung und das Auswahlverfahren kann das Forum Dir nicht abnehmen. MkG | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 607600 | |||
Datum | 04.02.2010 16:09 | 8116 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Volker Tank so wie ich die Angelegenheit verstanden habe und uns von mehreren Herstellern auch erzählt wurde, gilt die Übergangsfrist nur für die Hersteller, um Ihre Helmmodelle den Forderungen der neuen EN 443:2008 anzupassen und die entsprechenden Zulassungsverfahren zu absolvieren. Es dürfen auch im Jahre 2010 sehr wohl noch Helme nach EN 443:1997 verkauft werden (sog. Restbestände), aber nicht mehr hergestellt werden. Es darf jede PSA in Verkehr gebracht werden, welchen den Anforderungen der PSA-Richtlinie entspricht. Dies ist erkennbar am CE-Zeichen. Bei PSA der sog. Kategorien II und III ist hierfür vorab eine Baumusterprüfung nach Art. 10 der Richtlinie gültig. Das Baumusterprüfzertifizikat wurde (bislang) mit unbegrenzter Gültigkeit ausgestellt. Hier wird zukünftig eine Begrenzung auf fünf Jahre erfolgen, welche ggf. verlängert werden kann. Dieser Prozess ist derzeit in der Einführung, während beispielsweise britische notified bodies seit einigen Wochen die 5-Jahres Begrenzung in ihren Bescheinigungen aufführen, tun die alle deutschen NB, mit denen ich zusammenarbeite, noch nicht. Fakt ist aber, das es aber, bis irgendwann man diese 5 Jahre im Zertifikat stehen, keine Frist gibt. Helme nach EN 443:1997 dürfen weiterhin verkauft werden und es gibt auch kein maximales Datum dafür. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Cars8ten8 G.8, Dormagen / NRW | 607603 | |||
Datum | 04.02.2010 16:16 | 6544 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierHelme nach EN 443:1997 dürfen weiterhin verkauft werden und es gibt auch kein maximales Datum dafür Hallo, der Verkauf ist die eine Sache. Wird sich aber ein Käufer im Schadensfalle nicht die Frage gefallen lassen müssen, warum er sich nicht am Stand der Technik orientiert? Grüße aus Dormagen! Carsten Gösch | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 607604 | |||
Datum | 04.02.2010 16:19 | 6722 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Carsten Gösch der Verkauf ist die eine Sache. Das ist eine gute Frage. Deshalb habe ich "Verkauf" geschrieben :-) Auf der anderen Seite könnte der Käufer argumentieren, dass es ja nur das kauft, was er jahrelang gekauft hat, so schlecht kann das dann ja nicht sein. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 607609 | |||
Datum | 04.02.2010 16:50 | 6714 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker Tankgilt die Übergangsfrist nur für die Hersteller, um Ihre Helmmodelle den Forderungen der neuen EN 443:2008 anzupassen und die entsprechenden Zulassungsverfahren zu absolvieren Bemerkenswert ist, dass es m.W. genau die Hersteller sind, die die Normung hier dominieren... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Volk8er 8T., Appen / Schleswig-Holstein | 607613 | |||
Datum | 04.02.2010 17:03 | 6369 x gelesen | |||
Moin, dass Du Dich als Fachmann äußerst war klar und ist auch sicher gut, da Du Dich auf diesem Gebiet allemal besser auskennst all das restliche Forum. Geschrieben von Christi@n Pannier Helme nach EN 443:1997 dürfen weiterhin verkauft werden und es gibt auch kein maximales Datum dafür. Das habe ich ja auch nicht bestritten. MkG | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 607660 | |||
Datum | 04.02.2010 20:12 | 6745 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierAuf der anderen Seite könnte der Käufer argumentieren, dass es ja nur das kauft, was er jahrelang gekauft hat, so schlecht kann das dann ja nicht sein. Bei dieser Argumentation hätte ich Bauchschmerzen. In TH gilt laut Brandschutzgesetz, dass die Feuerwehren "genormte" Geräte und Ausrüstungen verwenden. Nach dem Sinn des Gesetzes ist gemeint, das die Geräte und Ausrüstungen zum Zeitpunkt der Beschaffung den geltenden Normen entsprechen müssen. Wenn es anders wäre, könnten heute noch Geräte und Ausrüstungen "neu" beschafft werden, deren Normen schon lange Zeit abgelaufen ist. Was ist z.B. mit den Helmen nach DIN 14940, die waren zu ihrer Zeit ja auch genormt. Ich glaube, der "Käufer" (Feuerwehr) ist gut beraten, wenn er vor dem Kauf in die UVV "Feuerwehren" schaut. Dort steht (zu §12 Abs.1 Nr.2) dass die Forderung ... erfüllt ist wenn der Helm der DIN EN 443 entspricht. Da hier ohne konkrete Nennung der Ausgabe gearbeitet wird, versteht sich von selbst, dass die jeweils gültige Norm gemeint ist. Falls mir jetzt entgegen gehalten wird, dass die Durchführungsbestimmungen "ja nicht verbindlich" sind, möchte ich gern mal die entsprechende Gefährdungsanalyse sehen, mit der begründet wird, dass Helme nach der abgelösten Norm doch besser sind als die nach der geltenden Norm. Aber alle diese Gedanken sind letztlich überflüssig, wenn man die rechtliche Frage sauber beantworten will. Wie bereits in einem früheren Posting festgestellt, ist die PSA-Richtlinie zu beachten. Soweit ich weiß darf PSA nur Inverkehr gebracht werden, wenn sie der PSA-Richtlinie entspricht. Im Bundesanzeiger Nr. 135 vom 10.09.2009 wurden die aktuellen Normen veröffentlicht. Dort steht ausdrücklich, dass ab dem 31.082008 die Konformitätsvermutung für die Helme nach DIN EN 443 (Ausgabe 1997-12) endet. Somit dürfen Helme nach der alten Norm seit diesem Zeitpunkt nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Wenn ich das falsch sehe, bitte ich um entsprechnede Information. Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW | 607822 | |||
Datum | 05.02.2010 16:29 | 6375 x gelesen | |||
Hallo Rüdiger! Ich denke, ob man sich für Form A oder B entscheidet, ist ne reine Geschmackssache. Sind Unfälle bekannt, die eurch seitliche Stöße vor den Kopf geschehen sind und die hätten vermieden werden können, wenn man nen B Helm gehabt hätte? Andersherum: Bei einem A Helm kann ich mein Handmikro mal ans Ohr halten um genau hinzuhören was am Funk los ist, ich kann mit nem Handy telefonieren, laut Beirchten in ner Feuerwehr Zeitung vor ein paar Jahren kann man mit nem A Helm auch Geräusche besser einer Richtung zuordnen (kommts von hinten links, oder hinten rechts....). Ich persönlich habe mich für einfach Typ A Helme entschieden. Weniger Material, mehr Freiheit am Kopf und vielleicht (je nach Modell) auch ein paar Gramm weniger, die ich auf dem Kopf mit mri rumtrage. Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 607991 | |||
Datum | 06.02.2010 15:40 | 6296 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Harald Hilpert Bei dieser Argumentation hätte ich Bauchschmerzen. Mit der Argumentation kann man genauso Bauchschmerzen haben, weil man die logisch so weiterspinnen kann, dass eine Weiterverwendung von PSA nach einer alten Norm sicherheitstechnisch nicht zu vertreten sei. Geschrieben von Harald Hilpert Falls mir jetzt entgegen gehalten wird, dass die Durchführungsbestimmungen "ja nicht verbindlich" sind, möchte ich gern mal die entsprechende Gefährdungsanalyse sehen, mit der begründet wird, dass Helme nach der abgelösten Norm doch besser sind als die nach der geltenden Norm. Okay, nehmen wir statt dessen Feuerwehrhandschuhe. Mit welcher, rein fachlichen, Begründung wäre deiner Meinung nach eine Beschaffung von Feuerwehrhandschuhen nach EN 659:2003-10 sicherheitstechnisch nicht zu vertreten, wo doch der Unterschied zu EN 659:2008-06 lediglich darin besteht, dass in der neueren (2008) Ausgabe der EN 659 die Anforderungen an den Wärmedurchgang Strahlung gesenkt wurden? Geschrieben von Harald Hilpert Wie bereits in einem früheren Posting festgestellt, ist die PSA-Richtlinie zu beachten. Inverkehrbringen (im englischen Text der Richtlinie: "Placing on the market") im Sinne der PSA-Richtlinie ist das erstmalige Einführen einer PSA in den Binnenmarkt. Das hat die Kommission in Ihren PPE-Guidelines zur Richtlinie ganz eindeutig definiert: Definitions Wenn man also im Jahr 2010, 2012 oder sonstwann eine PSA, die vor Jahren mal unter Anwendung der harmonisierten Norm EN 443:1997 baumustergeprüft wurde, verkauft, dann ist das kein Inverkehrbringen i.S. der Richtlinie. Die Veröffentlichung der harmonisierten Normen dient lediglich der Feststellung der Konformitätsvermutung harmonisierter Normen für das erstmalige Inverkehrbringen einer neu in den Binnenmarkt einzuführenden PSA. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 608144 | |||
Datum | 06.02.2010 23:16 | 6085 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierWenn man also im Jahr 2010, 2012 oder sonstwann eine PSA, die vor Jahren mal unter Anwendung der harmonisierten Norm EN 443:1997 baumustergeprüft wurde, verkauft, dann ist das kein Inverkehrbringen i.S. der Richtlinie. OK, danke, ich habe wieder was dazu gelernt (ist wohl ja auch Ziel des Forumus!) ich komme jedoch nochmal auf meine Frage zurück: Wo ist geregelt, bis wann noch Helme nach der alten Norm nach Inkrafttreten der neuen Norm werkauft werden dürfen? Gilt diese Frist generell oder nur speziell für Helme? Gruß Harald Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 608146 | |||
Datum | 06.02.2010 23:22 | 6099 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Harald Hilpert Wo ist geregelt, bis wann noch Helme nach der alten Norm nach Inkrafttreten der neuen Norm werkauft werden dürfen? Derzeit nirgendwo. Ich habe vor einigen Jahren mal diesbzgl. recherchiert, das Ergebnis diverser Telefonate (DIN, Benannte Stellen) war, dass es diesbzgl. nichts gibt und man davon ausgeht, dass der Markt / die Nachfrage das schon regeln werde. Geschrieben von Harald Hilpert Gilt diese Frist generell oder nur speziell für Helme? Derzeit gibt es keine Frist. Ich kenne die Aussage von MSA, weiß aber nicht, wie man darauf kommt. Zumindest meine Zertifikate (mit Ausnahme der letzten beiden) geben das nicht her, da sie mit unbegrenzter Gültigkeit ausgestellt wurden. Die 5-Jahres Frist wird kommen, ja, und sie wird höchstwahrscheinlich noch in 2010 kommen (für NEUzertifizierungen), aber bisher gibt es sie (hierzulande) noch nicht. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Mich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen | 777260 | |||
Datum | 16.11.2013 13:49 | 4216 x gelesen | |||
Ist die fertig? Gruß Michael | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 777315 | |||
Datum | 17.11.2013 11:32 | 4283 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael T.Ist die fertig? ja, Verfasser Manuel Fabrizio.... Wir arbeiten gerade an einem PSA-Buch, da stehen viele Teile davon drin.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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