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ThemaKräfteberechnung - Maurerschema - Sanitätsdienst58 Beträge
RubrikKatastrophenschutz
Infos:
  • Einsatzplanung des Sanitätsdienstes bei Großveranstaltungen
  •  
    AutorAndr8eas8 S.8, Köln / NRW609636
    Datum14.02.2010 16:3526737 x gelesen
    Hallo Forum,
    der personalintensive Faschingseinsatz dürfte zwar schön langsam zu Ende gehen, doch gerade in diesem Zug würde mich interessieren, welche Bemessungsgrundlagen ihr für die Personalaufstellung verwendet.
    Das Maurerschema für den Sanitätsdienst ist gekannt. Weis jmd. wo man sich das ganze als Software downloaden kann? nDie Version von sondereinsatz.com funktioniert auf WIN 7 nicht.
    Welche weiteren Schemen oder Vorgaben gibt es für die Absicherung von Veranstaltungen, (Faschings-) umzügen etc? Gibt es analog zum Maurerschema etwas vergleichbares für die Feuerwehr?
    Wie wird hierbei eine "Gefährdungsanalyse" bzw. Planung vorgenommen?
    Wie gestaltet sich dei Einsatzleitung wenn die Absicherung eines Umzugs sowohl durch das Rote Kreuz als auch durch die Feuerwehr durchgeführt wird? Ist hierbei jeder für seinen Part zuständig, oder hat der einsatzleiter Feuerwehr die Gesamtleitung? (spez. in Bayern!)

    Danke euch...
    Andreas


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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern609647
    Datum14.02.2010 16:5323363 x gelesen
    Geschrieben von Andreas Scherer
    Weis jmd. wo man sich das ganze als Software downloaden kann? nDie Version von sondereinsatz.com funktioniert auf WIN 7 nicht.
    Versuchs mal auf der Homepage des Katastrophenschutz e.V.. Musst Dich allerdings registrieren, dann kannst Du im Downloadbereich die jeweilige Excel-Tabelle downloaden.

    Geschrieben von Andreas Scherer
    Welche weiteren Schemen oder Vorgaben gibt es für die Absicherung von Veranstaltungen, (Faschings-) umzügen etc? Gibt es analog zum Maurerschema etwas vergleichbares für die Feuerwehr?
    Wäre mir so nichts bekannt.

    Geschrieben von Andreas Scherer
    Wie gestaltet sich dei Einsatzleitung wenn die Absicherung eines Umzugs sowohl durch das Rote Kreuz als auch durch die Feuerwehr durchgeführt wird? Ist hierbei jeder für seinen Part zuständig, oder hat der einsatzleiter Feuerwehr die Gesamtleitung? (spez. in Bayern!)
    Antwort speziell für Bayern: eigentlich jeder für sich... außer es gäbe einen ÖEL, dann wären letztlich alle nichtpol. Hilfskräfte diesem unterstellt (für reine Absicherungen aber eher unüblich).


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    AutorStef8fi 8H., Langenfeld / NRW609649
    Datum14.02.2010 16:5823254 x gelesen
    Geschrieben von Andreas SchererDas Maurerschema für den Sanitätsdienst ist gekannt

    Das Maurerschema ist kein Instrument zur Dimensionierung eines Sanitätsdienstes sondern nur zur Überprüfung!

    Jeder Sanitätsdienst muss anhand einer konkreten Einsatzplanung und dem darauf resutierenden Bedarf berechnet werden. (So profan die auch bei 95 % aller SanDienste sein wird)


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    AutorAndr8eas8 S.8, Köln / NRW609651
    Datum14.02.2010 17:0223058 x gelesen
    Hallo,
    welche Hilfsmittel setzt ihr dann zur Kalkulation eines Sanitätsdienstes ein, und welche Bemessungsgrundlagen sind entscheidend?
    Auf dem genannten link katastrophenschutz-ev.de finde ich unter downloads leider gar nix. Hat die Exel-Tabelle jmd. rumliegen und kann sie mir schicken?

    Gruß


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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY609683
    Datum14.02.2010 18:5123032 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Andreas SchererDas Maurerschema für den Sanitätsdienst ist gekannt.

    nee, ist nicht bekannt. Ich bin zwar Maurermeister, aber das Wort "Maurerschema" habe ich noch nie gehört.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW609687
    Datum14.02.2010 19:0223320 x gelesen
    Geschrieben von Anton Kastner Ich bin zwar Maurermeister, aber das Wort "Maurerschema" habe ich noch nie gehört

    Der Mann heißt Maurer, Klaus, hat das entwickelt als er dafür in Köln zuständig war...

    Seitdem war er Chef in KA und ist das jetzt in HH...

    http://de.wikipedia.org/wiki/Maurer-Schema


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY609694
    Datum14.02.2010 19:2822885 x gelesen
    Ok, Danke!


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW609808
    Datum15.02.2010 11:1323041 x gelesen
    Geschrieben von Steffi HuberDas Maurerschema ist kein Instrument zur Dimensionierung eines Sanitätsdienstes sondern nur zur Überprüfung!
    Schau mal auf die Berechnungseite (link im Kopf)
    Geschrieben von Siehe Kopf Instrument zur Einsatzplanung des Sanitätsdienstes bei Großveranstaltungen nach einer Handlungshilfe von K. MAURER


    Gruß Hubert

    Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
    Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW609822
    Datum15.02.2010 11:3923015 x gelesen
    Geschrieben von Steffi HuberDas Maurerschema ist kein Instrument zur Dimensionierung eines Sanitätsdienstes

    sagt wer ?

    Geschrieben von Steffi Hubersondern nur zur Überprüfung!

    durch wen ?

    Geschrieben von Steffi HuberJeder Sanitätsdienst muss anhand einer konkreten Einsatzplanung und dem darauf resutierenden Bedarf berechnet werden.

    Wie oft hast Du das schon gemacht ?

    Geschrieben von Steffi Huber(So profan die auch bei 95 % aller SanDienste sein wird)

    Wer legt die Bemessung des SWD den fest ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael


    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorOliv8er 8M., München / Bayern609834
    Datum15.02.2010 12:2423699 x gelesen
    Die Maurer-Formel ist für die Planung der sanitätsdienstlichen Versorgung einer Großveranstaltung viel zu grob, weil sie wichtige (die wichtigsten?) Einflussgrößen unberücksichtigt lässt und auch lassen muss:

    - das Gelände: Wenn das Gelände verhindert, dass ich manche Teile innerhalb der Hilfsfrist erreichen kann, muss ich diese Teil separat sichern.

    - das Wetter

    - die Einsatzmöglichkeiten des Rettungsdienstes: Wenn eine Veranstaltung (z.B. ein Faschingszug) ganze Stadtteile von der rettungsdienstlichen Versorgung abschneidet, muss der Sanitätswachdienst einspringen.

    Diese Einflussgrößen werden in der Maurer-Formel über den vom Benutzer festzulegenden Gefahrenfaktor nachgebildet. Bevor der Benutzer mit diesem Wert über eine Vervielfachung der berechneten Stärke entscheidet, kann er gleich selbst eine Gefährdungsbeurteilung anstellen.


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW609837
    Datum15.02.2010 12:2922902 x gelesen
    Geschrieben von Oliver Meisenbergdie Einsatzmöglichkeiten des Rettungsdienstes: Wenn eine Veranstaltung (z.B. ein Faschingszug) ganze Stadtteile von der rettungsdienstlichen Versorgung abschneidet, muss der Sanitätswachdienst einspringen.

    Nein, dann muss die Gefahrenabwehr ihre Kräfte anpassen.

    Geschrieben von Oliver MeisenbergDie Maurer-Formel ist für die Planung der sanitätsdienstlichen Versorgung einer Großveranstaltung viel zu grob, weil sie wichtige (die wichtigsten?) Einflussgrößen unberücksichtigt lässt und auch lassen muss:

    Wenn man weiß, das Maurer in seiner Formel nur den Kräfteansatz der HIOs bei vergangenen Sandiensten in eine Formel gebracht hat...........

    Geschrieben von Oliver Meisenbergdas Wetter

    Oder auch die Erfahrung mit dieser Veranstaltung.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael


    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen609839
    Datum15.02.2010 12:3222819 x gelesen
    Moin,

    nur seltsam, dass es sogar Bundesländer gibt, deren Ministerien ein Papier, welches das Maurerschema beinhaltet, als Empfhelung für die Einsatzplanung bei Großveranstaltungen heraus gegeben haben.

    Und natürlich ist es ein Hilfmittel. Das Gelände wie auch die Ausdehung, mögliche Anfahrtwege usw. wird man schwerlich mittels eines einfachen Rechenschemas abbilden können und wie jedes Instrument das Richtwerte ind Vorhaltung umrechnet wird man nie selbst aufhören können nachzudenken. Aber was meinst du, wie z.B. die hessische Feuerwehr-Organisationsverordnung die bemessung der "entsprechend leistungsfähigen Feuerwehr" macht?

    Nebenbei, wie rechnest du die Gefährdungsbeurteilung in tatsächliche Vorhaltungszeiten um? Anhand von Erfahrungswerten? Und wenn ja, ist das nicht dann auch wieder ein vereinfachtes Schema?

    Gruß, otti


    "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

    Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog

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    AutorOliv8er 8M., München / Bayern609850
    Datum15.02.2010 12:5122832 x gelesen
    Geschrieben von Matthias Ottnur seltsam, dass es sogar Bundesländer gibt, deren Ministerien ein Papier, welches das Maurerschema beinhaltet, als Empfhelung für die Einsatzplanung bei Großveranstaltungen heraus gegeben haben.
    Man kann natürlich zunächst eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und dann in der Maurer-Formel den Gefahrenfaktor so wählen, dass Maurer und die Gefährdungsbeurteilung auf die gleiche Stärke kommen. Oder empfehlen die Behörden auch, wie man den Gefahrenfaktor, der eben ein so großen Einfluss besitzt (u.U. Vervielfachung der Stärke), wählen soll?

    Geschrieben von Matthias OttNebenbei, wie rechnest du die Gefährdungsbeurteilung in tatsächliche Vorhaltungszeiten um?
    Auf dem Stegreif:
    Zahl der betroffenen Personen * Wahrscheinlichkeitsdichte für eine Hilfsbedürftigkeit * Dauer der entsprechenden Hilfeleistung * Zahl der dafür benötigten Helfer und Einsatzmittel = Zahl der Helfer und Einsatzmittel, die zu jedem Zeitpunkt in einem Gebiet zur Verfügung stehen müssen


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    AutorOliv8er 8M., München / Bayern609852
    Datum15.02.2010 12:5522861 x gelesen
    Geschrieben von Michael Roleff[Wenn der Rettungsdienst manche Gebiete nicht mehr erreichen kann], dann muss die Gefahrenabwehr ihre Kräfte anpassen.
    Das ist ja wohl vom Rettungsdienstgesetz des jeweiligen Bundeslandes abhängig.

    Geschrieben von Michael RoleffWenn man weiß, das Maurer in seiner Formel nur den Kräfteansatz der HIOs bei vergangenen Sandiensten in eine Formel gebracht hat...........
    ... dann weiß man auch, dass sich damit nur die Sanitätswachdienste, die Maurer für die Entwicklung der Formel verwendet hat, planen lassen.


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW609853
    Datum15.02.2010 12:5722787 x gelesen
    Geschrieben von Oliver MeisenbergGeschrieben von Michael Roleff"Wenn man weiß, das Maurer in seiner Formel nur den Kräfteansatz der HIOs bei vergangenen Sandiensten in eine Formel gebracht hat..........."
    ... dann weiß man auch, dass sich damit nur die Sanitätswachdienste, die Maurer für die Entwicklung der Formel verwendet hat, planen lassen.


    Du weißt schon, wo Maurer die Formel entwickelt hat ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael


    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorOliv8er 8M., München / Bayern609863
    Datum15.02.2010 13:5022776 x gelesen
    Das halte ich für unerheblich.

    Zwei Beispiele:

    Die Veranstaltungsart "Demonstration" ist sowohl bei einem Studentenprotest als auch bei einem Berliner 1. Mai anwendbar. Trotz möglicherweise vergleichbarer Eingabewerte brauche ich im zweiten Fall ein Vielfaches an Sanitätshelfern. Der in der Formel vorgeschlagene Gefahrenfaktor gilt höchstens für einen der beiden Fälle.

    Bei einem Rockkonzert kann ich den Gefahrenfaktor anhand der Art der gespielten Musik wählen. Bei einem Kuschelrock-Sänger kann ich einen deutlich kleineren Faktor wählen als bei einer Boygroup oder einer Punkrock-Band. Auch hier gilt der vorgeschlagene Gefahrenfaktor nur für eine bestimmte Art eines Rockkonzerts.

    Letztlich ist der vom Benutzer zu wählende Gefahrenfaktor die entscheidende Einflussgröße, um das Ergebnis der Maurer-Formel an die jeweilige Veranstaltung anzupassen.


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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW609865
    Datum15.02.2010 13:5022581 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffDu weißt schon, wo Maurer die Formel entwickelt hat ?

    Um in K die Veranstaltungen einer Dreierbeziehung in einer nicht existenten Jahreszeit absichern zu lassen?
    Ironie aus

    Gruß

    thomas


    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen609867
    Datum15.02.2010 13:5225730 x gelesen
    Mahlzeit,

    Geschrieben von Oliver MeisenbergOder empfehlen die Behörden auch, wie man den Gefahrenfaktor, der eben ein so großen Einfluss besitzt (u.U. Vervielfachung der Stärke), wählen soll?

    das habe ich ja auch nicht gesagt. Aber dennoch schließt doch eine Gefährungsbeurteilung nicht aus das Maurer-Schema zur Berrechnung der Vorhaltung zu verwenden? Insbesondere wenn du sowieso

    Geschrieben von Oliver MeisenbergZahl der betroffenen Personen * Wahrscheinlichkeitsdichte für eine Hilfsbedürftigkeit * Dauer der entsprechenden Hilfeleistung * Zahl der dafür benötigten Helfer und Einsatzmittel = Zahl der Helfer und Einsatzmittel, die zu jedem Zeitpunkt in einem Gebiet zur Verfügung stehen müssen

    so oder so ähnlich rechnen wills, denn eigentlich macht Maurer in seinem Schema auch nix anderes. Er legt hier eben Erfahrungswerte aus vergleichbaren Veranstaltungen zugrunde und man muss eben nur vorab entscheiden, in welche Kathegorie die aktuelle Sache fällt. Woher nimmst du denn z.B. eine belastbare Zahl für die Wahrscheinlichkeitsdichte einer Hilfsbedürftigkeit und wie unterscheidest du die Art und Dauer einer notwendigen Hilfeleistung bzw. die Wahrscheinlichkeit eines möglichen Transportes auf dem Veranstaltungsgelände?

    Gruß, otti


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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen609869
    Datum15.02.2010 14:0022682 x gelesen
    Moin,

    die Tatsache, dass es im Maurer-Schema einen zusätzlichen Zuschlag für Teilnehmer mit Sicherheitsstufe und für besondere Gewaltbereitschaft gibt?

    Du weißt darüber hinaus auch, dass der Sanitätswachdienst immer nur für den "regulären" Verlauf der Veranstaltung geplant werden wird und nicht für ein Ereignis dass von den Genehmigungsbehörden so nicht einberechnet werden kann? Der Sanitätswachdienst ist für die Kundgebung am 1. Mai berechnet, nicht für außufernde Straßenschlachten am Rande - selbiges dürfte Sache der Gefahrenabwehrbehörden sein, nicht des Veranstalters.

    Geschrieben von Oliver MeisenbergLetztlich ist der vom Benutzer zu wählende Gefahrenfaktor die entscheidende Einflussgröße, um das Ergebnis der Maurer-Formel an die jeweilige Veranstaltung anzupassen.

    Richtig. Deswegen muss man sich auch Eingangs entscheiden, welche Art der Veranstaltung man nun vor sich hat.

    Gruß, otti


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    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen609897
    Datum15.02.2010 17:5422798 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffNein, dann muss die Gefahrenabwehr ihre Kräfte anpassen.

    Das ist regional deutlich unterschiedlich. Es gibt da Aufsichtsbehörden die fordern mehr oder weniger die Rettungsdienstliche Versorgung der betroffenen Areals vom Veranstalter.

    Wenn man weiß, das Maurer in seiner Formel nur den Kräfteansatz der HIOs bei vergangenen Sandiensten in eine Formel gebracht hat...........

    Bei eigentlich allen Veranstaltungen bei dehnen ich die auf Erfahrung basierende Vorhaltung mit Maurer verglichen habe, wurde Aufgrund der Erfahrung ein niedrigerer Kräfteansatz gewählt.

    Kann mir bei der Gelegenheit irgendwer einmal erklären wozu die KTW gut sein sollen?
    Hier kennt man "Unfallhilfsstellen", "Unfallhilfs- und Meldestellen", "Sanitätsposten" o.ä. Das Kann ein KTW, Zelt oder ATrkw sein. Eben etwas stationäres zur Hilfeleistung.
    Für die Notfallversorgung und den Transport ins KH gibt es dann RTW und NEF.

    Gruß
    Ingo


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    AutorJürg8en 8B., Bad Krozingen / Baden-Württemberg609902
    Datum15.02.2010 18:2522757 x gelesen
    Geschrieben von Andreas SchererGibt es analog zum Maurerschema etwas vergleichbares für die Feuerwehr?

    Vielleicht hilft dieser Hinweis weiter

    Link

    Gruß


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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen609931
    Datum16.02.2010 08:5922640 x gelesen
    Moin,

    ein KTW ist eben dazu da, wozu ein Krankentransportwagen halt da ist - für Krankentransporte, in und ggf. auch außerhalb des Veranstaltungsraumes.

    Es gibt sicherlich Rettungsdienstbereiche oder ganze Bundesländer wo die Verwendung von KTW im Rettungsdienst unüblich ist, in anderen mag sie dann üblicher sein. Ich empfehle grundsätzlich mal in das dazu passende Buch von Hanno Peter und Klaus Maurer himself zu schauen, es heißt glaube ich "Gefahrenabwehr bei Großveranstaltungen" o.ä.

    Gruß, otti


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen610745
    Datum21.02.2010 01:2323389 x gelesen
    Geschrieben von Matthias Ottein KTW ist eben dazu da, wozu ein Krankentransportwagen halt da ist - für Krankentransporte, in und ggf. auch außerhalb des Veranstaltungsraumes.

    Spätestens wenn der Transport (egal ob mit KTW oder RTW) den Veranstaltungsraum verläßt, wird es da jedoch mitunter problematisch.

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen610762
    Datum21.02.2010 12:5622383 x gelesen
    Moin,

    wieso wird es problematisch, wenn der Trasnport den Veranstaltungsruam verlässt? Der durchführende muss ggf. eine netsprechende Konzession haben und sich an die geltenden Gesetze halten und die Veranstaltung sollte dadurch nicht unterversorgt sein. Aber sonst?

    Gruß, otti


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen610769
    Datum21.02.2010 14:4922678 x gelesen
    Geschrieben von Matthias OttDer durchführende muss ggf. eine netsprechende Konzession haben und sich an die geltenden Gesetze halten und die Veranstaltung sollte dadurch nicht unterversorgt sein.

    Sind schon mehrere "Wenns".


    Aus einer Kleinen Anfrage der Abg. Schönhut-Keil, MdL:
    Frage 6. Ist die Rechtsauffassung einiger Hilfsorganisationen zutreffend, dass sie im Rahmen
    eines Sanitätsdienstes bei öffentlichen Veranstaltungen Krankentransporte von dieser
    Veranstaltung ins Krankenhaus ohne Auftrag oder Genehmigung der zuständigen Rettungsleitstelle
    durchführen dürfen, weil die Bestimmungen des HRDG nicht für solche
    Sanitätsdienste gelten?



    Die Antwort des Sozialministeriums:
    Die Sanitätsdienste innerhalb von öffentlichen Veranstaltungen mit einer
    Vielzahl von Teilnehmern nach § 1 Nr. 2 HRDG sind wie der Bereich des
    betrieblichen Rettungswesens nach § 1 Nr. 3 HRDG zu sehen. Durch § 1
    Nr. 2 und 3 HRDG ist eine eindeutige Abgrenzung zwischen dem öffentlichen
    Rettungsdienst und dem Sanitätsdienst sowie dem betrieblichen Rettungswesen
    erfolgt. Die Einrichtungen des Sanitätsdienstes und des betrieblichen
    Rettungswesens, die ihre Grundlage in den Unfallverhütungsvorschriften
    finden, werden nicht durch das HRDG berührt. Diese Abgrenzung erfolgt
    nach der so genannten Schwellentheorie, wonach der öffentliche Rettungsdienst
    an der Schwelle des Veranstaltungsbereiches oder des Betriebes seine
    Grenze findet.

    Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Patienten, die in ein Krankenhaus zu
    transportieren sind, am Rande des Veranstaltungsbereiches bzw. des Betriebsbereiches
    an den öffentlichen Rettungsdienst zu übergeben sind. In
    dringenden Fällen können diese Patienten nach Absprache mit der zuständigen
    Zentralen Leitstelle jedoch unmittelbar mit dem Rettungsmittel des Sanitätsdienstes
    bzw. des betrieblichen Rettungswesens bei entsprechender Ausstattung
    und Besetzung in das nächstgeeignete Krankenhaus befördert werden.



    Aus einer Kleinen Anfrage der Abg. Schönhut-Keil, MdL:
    Frage 8. Wenn solche Transporte erlaubt sein sollten, gibt es Bestimmungen hinsichtlich der
    Qualifikation des Personals, das solche Transporte durchführt?



    Die Antwort des Sozialministeriums:
    Nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 HRDG können Leistungen im Krankentransport mit
    Fahrzeugen, die für den Katastrophenfall oder den allgemeinen Sanitätsdienst
    der Hilfsorganisationen, der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes
    vorgehalten werden, ohne Genehmigung erbracht werden. Diese Genehmigungsfreiheit
    entbindet jedoch nicht von der Einhaltung der fachlichen
    Anforderungen nach den §§ 10 bis 16 HRDG. Dazu gehören insbesondere
    auch die fachliche und gesundheitliche Eignung des Einsatzpersonals.



    Schlußfolgerungen:

    - Rettungsmittel des Sanitätwachsdienstes müpssen nicht zwingend entsprechend der Vorgaben des HRDG besetzt sein.
    - Transporte sind nur ausnahmsweise zulässig und dann auch nur wenn die Vorgaben des HRDG eingehalten werden.
    - Bei begrenzten Verantsaltungsräumen und dem Vorhandensein von entsprechenden Behandlungsmöglichkeiten stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit der Rettungsmittel KTW/RTW


    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorOliv8er 8M., München / Bayern611596
    Datum25.02.2010 17:0224946 x gelesen
    Die vfdb behandelt derzeit das Thema:

    (vfdb-Newsletter)
    "Zum Thema Risiko Großveranstaltungen hat die vfdb im Rahmen des gleichnamigen Forschungsprojektes mehrere Dokumente veröffentlicht. Kommentare und Anregungen hierzu sind erwünscht an info@vfdb.de

    Den Entwurf der Richtlinie 03-03 "Einsatzplanung Großveranstaltungen"
    http://www.vfdb.de/EVA/RL_03_03_Februar2010.pdf (Kommentare bis 31.5.2010)

    Einen Bericht mit einer Gegenüberstellung Maurer/Kölner Algorithmus
    http://www.vfdb.de/EVA/Vergleich_Maurer_Koelner_Algorithmus.pdf

    Einen Auswertungsbogen für Großveranstaltungen mit der Bitte um Beachtung und Rücksendung
    http://www.vfdb.de/EVA/AuswertungsbogenGrossveranstaltung.doc

    Den Kölner Algorithmus zur Planung der medizinischen Gefahrabwehr bei Großveranstaltungen
    http://www.vfdb.de/EVA/vfdb_KoelnerAlgorithmus2007.pdf "


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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen611611
    Datum25.02.2010 17:5422236 x gelesen
    Hallo,

    oder, Schlussfolgerung in die andere Richtung, das Rettungsmittel meldet den Transportbedarf bei der Rettungsleitstelle und wird dann von dieser beauftragt. Alle Spatzen gefangen...

    Gruß, otti


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen611613
    Datum25.02.2010 17:5622250 x gelesen
    Geschrieben von Matthias Ott(...) das Rettungsmittel meldet den Transportbedarf bei der Rettungsleitstelle und wird dann von dieser beauftragt.

    Was jedoch nur geht wenn das Fahrzeug nach den Vorgaben des HRDG besetzt ist.

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen611625
    Datum25.02.2010 19:2222156 x gelesen
    Geschrieben von Oliver MeisenbergDen Entwurf der Richtlinie 03-03 "Einsatzplanung Großveranstaltungen"


    Aus dem Entwurf:
    4.2.Medizinische Gefahrenabwehr
    (...)
    Ausbildung und Ausrüstung: Zur Sicherstellung der möglichen Lebensrettung ist wenigstens ein Sanitätstrupp vorzusehen, dessen Truppführer die Qualifikation zum Sanitäter, vorzugsweise Rettungssanitäter, besitzt und dessen Truppmann Sanitätshelfer ist. (...)


    Da fängt mal wieder das lustige Definitionsspiel an.

    Wer definiert mir mal die Begriffe "Sanitäter" und "Sanitätshelfer". Wird garantiert lustig, da es da seht viele verschiedene Ansichten gibt.

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen611629
    Datum25.02.2010 20:2822197 x gelesen
    N'abend,

    Geschrieben von Marc Dickey
    Was jedoch nur geht wenn das Fahrzeug nach den Vorgaben des HRDG besetzt ist.


    richtig, und deshalb werden entsprechende Fahrzeuge i.d.R. auch entsprechend besetzt.

    Gruß, otti


    "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen611630
    Datum25.02.2010 20:3222123 x gelesen
    Geschrieben von Matthias Ottrichtig, und deshalb werden entsprechende Fahrzeuge i.d.R. auch entsprechend besetzt.

    Was jedoch nicht zwingend notwendig ist, da es keine Vorgaben für die Qualifikation des Personals im SWD gibt sondern u.U. nur gemacht wird um das "Nebengeschäft" mitzunehmen.

    Langsam drehen wir uns im Kreis....

    MkG
    Marc


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW611631
    Datum25.02.2010 20:3722183 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyWas jedoch nicht zwingend notwendig ist, da es keine Vorgaben für die Qualifikation des Personals im SWD gibt

    Hier werden da durchaus Auflagen auch das Personal betreffend gemacht.


    Geschrieben von Marc Dickeysondern u.U. nur gemacht wird um das "Nebengeschäft" mitzunehmen.

    Welches Geschäft ?
    KTP fällt aus, weil per Definition jeder Patient als Notfallpatienten gilt,
    und RD unter Leitung der BF steht, und nu Marc ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael


    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen611632
    Datum25.02.2010 20:4322117 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffKTP fällt aus, weil per Definition jeder Patient als Notfallpatienten gilt,
    und RD unter Leitung der BF steht, und nu Marc ?


    Wir hatten in Bezug auf Hessen diskutiert.

    MkG
    Marc


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW611633
    Datum25.02.2010 20:4722075 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyWir hatten in Bezug auf Hessen diskutiert.

    Wie, es gibt eine Maurervariante für Hessen ? *fg*


    mit freundlichen Grüßen

    Michael


    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen611634
    Datum25.02.2010 20:5322024 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffWie, es gibt eine Maurervariante für Hessen ? *fg*

    1. Lies die vorangegangenen Postings
    2. Es gibt zumindest eine Umsetzung für Hessen (Link)

    MkG
    Marc


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    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen611637
    Datum25.02.2010 21:4322149 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffHier werden da durchaus Auflagen auch das Personal betreffend gemacht.

    Wie?
    mini Sanitätshelfer (so mit EH+SanA)
    richtige Sanitätshelfer (RH-NRW)
    RS

    Außerhalb von NRW gibt es im Schnitt über alle HiOrg als (fast) kleinsten gemeinsamen Nenner
    EH (16 Std) + San (48Std) =64 Std. Dies entspricht auch der Empfehlung der BAGEH für die Ausbilderqualifizierung.

    Bei DRK und DLRG gibt es noch den SanA (16+24Std=40Std). Ich hoffe aber das so ausgebildete Leute nur als Ersthelfer durchgehen.

    Die Tendenz geht zu einer Ausbildung >80 Std, leider sind da aber scheinbar die örtlichen Gliederungen weiter als die Papierlage der HiOrg oder Länder.

    Gruß
    Ingo


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen611638
    Datum25.02.2010 21:4722123 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum FeldeAußerhalb von NRW gibt es im Schnitt über alle HiOrg als (fast) kleinsten gemeinsamen Nenner EH (16 Std) + San (48Std) =64 Std.

    Und selbst der Inhalt dieser eben genannten 48 UStd. variieren stark. Teilweise ist da noch nicht einmal der Umgang mit der DIN-Trage dabei.

    MkG
    Marc


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    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen611639
    Datum25.02.2010 21:5622191 x gelesen
    Geschrieben von Oliver MeisenbergDen Entwurf der Richtlinie 03-03 "Einsatzplanung Großveranstaltungen"
    http://www.vfdb.de/EVA/RL_03_03_Februar2010.pdf (Kommentare bis 31.5.2010)


    Wenn man davon absieht das ich bei zwei Helfern noch nie von "Truppführer+Truppmann" gesprochen habe sondern eher von "Streife", sind da einige Dinge fachlich etwas merkwürdig.
    1) Wie an anderer Stelle schon geschrieben fehlt eine Definition von "Sanitäter" und "Sanitätshelfer" (für mich ist das erst einmal das gleiche)
    2) "Wird ein automatischer, externer Defibrillator fƒr notwendig erachtet, muss die Zugriffszeit auf 5 min beschr„nkt werden." ist für mich nicht haltbar. Ist natürlich schön, aber BLS nach 5 Min, AED nach 7 und RTW nach 10 min ist auch nicht schlechter als BLS nach 5 und RTW nach 10min
    3) Auch die angesprochene Ausrüstung nach DIN 13155 enthält weder BZ-Messgerät noch Sauerstoff


    Gruß
    Ingo

    P.S. Der Entwurf ist in der Rechtschreibung etwas schwach.


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW611640
    Datum25.02.2010 21:5722091 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum Feldemini Sanitätshelfer (so mit EH+SanA)
    richtige Sanitätshelfer (RH-NRW)


    Sanhelfer = SAn A-C bzw AV 10 Einsatzsanitäter bzw. B2 bzw. RH-NW

    RS

    RA

    NA (i.d.R. mit LNA Qualifikation)


    Geschrieben von Ingo zum FeldeAußerhalb von NRW gibt es im Schnitt über alle HiOrg als (fast) kleinsten gemeinsamen Nenner
    EH (16 Std) + San (48Std) =64 Std. Dies entspricht auch der Empfehlung der BAGEH für die Ausbilderqualifizierung.


    Mir ist keine Einsatzkraft bekannt, die z.B. Weiberfastnacht im Einsatz war, die nicht mind. eine Ausbildung zum Sanhelfer hatte, sogar beim THW ;-)

    Geschrieben von Ingo zum FeldeBei DRK und DLRG gibt es noch den SanA (16+24Std=40Std).

    Zumindst DLRG bildet seine Leute tw. bei den anderen HIORG aus => SanH

    Geschrieben von Ingo zum FeldeDie Tendenz geht zu einer Ausbildung >80 Std, leider sind da aber scheinbar die örtlichen Gliederungen weiter als die Papierlage der HiOrg oder Länder.


    Nunja, die Papierlage der HIOs ist doch ähnlich wie die Gesetzeslage,
    sie entwickelt sich meist erst nach der Praxis...........


    mit freundlichen Grüßen

    Michael


    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen611644
    Datum25.02.2010 22:1721998 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyUnd selbst der Inhalt dieser eben genannten 48 UStd. variieren stark.

    Kein Wunder. Die Zeit ist ja auch zu kurz um auch nur oberflächlich notfallmedizinische Basiskenntnisse sowie den Umgang mit dem heute üblichen Material (DIN13155+BZ+Sauerstoff+AED+Trage+HWS-Schiene) zu lernen.

    Gruß
    Ingo


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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen611653
    Datum26.02.2010 07:2522143 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Marc DickeyWas jedoch nicht zwingend notwendig ist, da es keine Vorgaben für die Qualifikation des Personals im SWD gibt sondern u.U. nur gemacht wird um das "Nebengeschäft" mitzunehmen.

    ja, genau so. Und die Leitstelle freut es in der Regel, da sie Fahrzeuge der Regelvorhaltung nicht für die Veranstaltung "verheizen" muss.

    Zudem gibt es noch die Option, dass für die Absicherung der Veranstaltung oder eines Gebietes, dass von der Veranstaltung tangiert wird, eine temporäre Erhöhung der Regelvorhaltung durch den Träger RD angeordnet wird. Sieht dann oberflächlich auch wie ein SanD aus, ist es aber i.e.S. nicht.

    Zudem gibt es Organisationen, die i.d.R. bestrebt sind Rettungsmittel immer den gesetzlichen Vorschriften folgend zu besetzen, unabhängig von der Frage ob transportiert werden kann/soll oder nicht. Das kann z.B. Ausfluss aus einem QM-System sein.

    Gruß, otti


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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen611654
    Datum26.02.2010 07:2722003 x gelesen
    Moin,

    ach ja, weil du es ja weiter oben verlinkt hast - zum Thema erhöhung der Regelvorhaltung / Rettungsdienstliche Absicherung siehe Punkt 4.1 der bekannten Empfehlung des HSM.

    Gruß, otti


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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen611655
    Datum26.02.2010 07:3122133 x gelesen
    Moin,

    den SanA gibt es in anderer Übersetzung auch beim ASB, heißt dort EHA (Erste-Hilfe-Aufbau-Lerhgang) und dient i.d.R. der Grundausbildung. Selbststeändig im SanD eingesetzt werden Helfer mit dem so genannten Sanitätsdiensthelfer-Lehrgang (SDL), der im Bereich um 70 Stunden (ohne den zuvor erforderlichen EH-Kurs) liegt. Meines erachtens ist dies für die Masse der Sanitätsdienste ausreichen. Es sei auf die Jahrelange Übung der BGen mit dem Betriebssanitäter-Lehrgang hingewiesen.

    Gruß, otti


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen611660
    Datum26.02.2010 08:0522090 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffKTP fällt aus, weil per Definition jeder Patient als Notfallpatienten gilt,

    Prima. Hoffentlich spielen die Ärzte in den aufnehmenden Häusern diese Finanzstrategie auch mit. denn nur DIE definieren ja bekanntlich, was was ist.


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW611663
    Datum26.02.2010 08:3221948 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamGeschrieben von Michael Roleff"KTP fällt aus, weil per Definition jeder Patient als Notfallpatienten gilt,"

    Prima. Hoffentlich spielen die Ärzte in den aufnehmenden Häusern diese Finanzstrategie auch mit. denn nur DIE definieren ja bekanntlich, was was ist.


    Wen der ÄLRD das so entschieden hat,
    was willst Du dann als § 18 Inhaber anders machen ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael


    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW611665
    Datum26.02.2010 08:4022182 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum FeldeWird ein automatischer, externer Defibrillator fƒr notwendig erachtet, muss die Zugriffszeit auf 5 min beschr„nkt werden." ist für mich nicht haltbar. Ist natürlich schön, aber BLS nach 5 Min, AED nach 7 und RTW nach 10 min ist auch nicht schlechter als BLS nach 5 und RTW nach 10min


    Das die schnelle Verfügbarkeit eines AED bei bestimmten Lagen das Outcomming beeinflußt wurde wohl schon nachgewiesen.

    Geschrieben von Ingo zum FeldeAuch die angesprochene Ausrüstung nach DIN 13155 enthält weder BZ-Messgerät noch Sauerstoff

    Das ist richtig, wobei BZ-Messung durch eine SanH wozu führt ?
    Daher sind solche Ausrüstungsgegenstände eher auf RD-Niveau sinnvoll.
    Da würde ich aber auch nicht nur nahc DIN 13155 (Sanitätstasche) ausrüsten wollen.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael


    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen611783
    Datum26.02.2010 15:2522226 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffDas die schnelle Verfügbarkeit eines AED bei bestimmten Lagen das Outcomming beeinflußt wurde wohl schon nachgewiesen.


    Das bezweifelt auch keiner. Falsch ist nur das ein AED nach 5 min nicht mehr nützlich ist.

    Geschrieben von Michael Roleffwobei BZ-Messung durch eine SanH wozu führt ?

    Das ein SanH bei einer Bewußtseinseintrübung / Bewußtlosigkeit überprüfen kann ob ein BZ Mangel vorliegt oder ob er weiter nach einer anderen Ursache suchen muss. Die Differenzierung zu Schlaganfall, Vergiftung (insbesondere auch durch Alkohol) oder SHT wird mit BZ Messung signifikant einfacher. Und es ist eben ein Unterschied ob der Patient ist besoffen und ich warte ab oder ob der Patient einen BZ Mangel hat und ich warte ab.

    Gruß
    Ingo


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    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen611784
    Datum26.02.2010 15:2721949 x gelesen
    Geschrieben von Matthias Ottauch beim ASB, heißt dort EHA (Erste-Hilfe-Aufbau-Lerhgang)

    Gab es bei der JUH bis 2006 als "Erste Hilfe für Fortgeschrittene", wird ab in der Fläche seit 1999 nicht mehr ausgebildet.

    Ist aber für sich eben keine Qualifikation zum "Sanitäter"

    Gruß
    Ingo


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW611787
    Datum26.02.2010 15:5322036 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum FeldeDie Differenzierung zu Schlaganfall, Vergiftung (insbesondere auch durch Alkohol) oder SHT wird mit BZ Messung signifikant einfacher. Und es ist eben ein Unterschied ob der Patient ist besoffen und ich warte ab oder ob der Patient einen BZ Mangel hat und ich warte ab.

    bewußtloser Patient => NA-Indikation / SanH SSL


    mit freundlichen Grüßen

    Michael


    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen611799
    Datum26.02.2010 17:3122105 x gelesen
    Geschrieben von Michael Roleffbewußtloser Patient => NA-Indikation / SanH SSL

    Es gibt genügend Patienten die nicht mehr orientiert sind aber noch nicht bewusstlos. Und wenn der RD zu einem Patienten kommt und bei der Übergabe der BZ mitgeteilt werden kann beschleunigt das die Versorgung.

    Und es gibt auch Patienten bei dehnen nach der BZ Bestimmung Banane+Apfelsaft ausreichen um den RD zu umgehen. Dann hat der Sanitätsdienst seine Aufgabe gut erfüllt.

    Gruß
    Ingo


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW611800
    Datum26.02.2010 17:3722044 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum FeldeUnd wenn der RD zu einem Patienten kommt und bei der Übergabe der BZ mitgeteilt werden kann beschleunigt das die Versorgung.

    wie regelt ihr das bei den BZ-Geräten mit dem MPG ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael


    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz611861
    Datum27.02.2010 13:4022196 x gelesen
    Geschrieben von Michael Roleffwie regelt ihr das bei den BZ-Geräten mit dem MPG ?

    wie bei jedem anderen Medizinprodukt auch?

    regelmäßige Wartung, Kontrolle und ebend wiederkehrende Prüfung mittels Kontrollösung.

    Eine spezielle Einweisungspflicht wie für andere MEdizinprodukte (Anlage1 MPBetreibV) gibt es nicht.
    Nur die allgemeine Forderung, das der, der ein MP anwendet, sich mit der Anwendung auskennen muss.
    Das halte ich im SanHelferbereich durchaus für machbar.


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW611864
    Datum27.02.2010 13:4822067 x gelesen
    Geschrieben von Manuel Schmidtregelmäßige Wartung, Kontrolle und ebend wiederkehrende Prüfung mittels Kontrollösung.

    und das in jeder Santasche ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael


    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz611867
    Datum27.02.2010 14:0421990 x gelesen
    Geschrieben von Michael Roleffund das in jeder Santasche ?

    Zumindest überall, wo ein BZ-Messgerät drinnen ist, wird das natürlich kontrolliert.
    Und mir fällt akut keine Zusammenstellung ein, mit der in meiner Heimateinheit ein Trupp losgeschickt würde, wo kein BZ-Messgerät drinnen ist.


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    AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern611911
    Datum27.02.2010 20:3622292 x gelesen
    die Dinger kosten doch gar nichts mehr. Halte ich für wichtiger als AED. Habe ehrlich gesagt auch mehr Leuten das Leben gerettet mit BZ Kontrolle und Zuckergabe als durch eine automatische Defibrillation. Man könnte auch wie früher Sticks pur nehmen und mit Messskala arbeiten!

    Ich wette, die Leute, die laut nach einem AED als wichtigstes Gerät schreien, können in der Mehrheit keine adäquaten Rea Maßnahmen durchführen.


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW611912
    Datum27.02.2010 20:4322271 x gelesen
    Geschrieben von Frank Eisenblaetterdie Dinger kosten doch gar nichts mehr.

    Stimmt die Sticks und Kontrolllösung sind deutlich teurer ,-)

    Geschrieben von Frank EisenblaetterHalte ich für wichtiger als AED. Habe ehrlich gesagt auch mehr Leuten das Leben gerettet mit BZ Kontrolle und Zuckergabe als durch eine automatische Defibrillation.

    Seltsamerweise gibt es dazu keine Vergleichsstudie ?

    Geschrieben von Frank EisenblaetterMan könnte auch wie früher Sticks pur nehmen und mit Messskala arbeiten!

    Wobei die auch kaum noch zu kriegen sind und je nach Hersteller mit Abwischen ect. reichlich Fehlerquellen bieten.

    Geschrieben von Frank EisenblaetterIch wette, die Leute, die laut nach einem AED als wichtigstes Gerät schreien, können in der Mehrheit keine adäquaten Rea Maßnahmen durchführen.

    viele glaube sogar, das ein AED die HLW ersetzen würde ,-((


    mit freundlichen Grüßen

    Michael


    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern611916
    Datum27.02.2010 20:5023124 x gelesen
    Geschrieben von Michael Roleffviele glauben sogar, dass ein AED die HLW ersetzen würde ,-((

    Das wollte ich nicht sagen, musste es aber schon feststellen!

    (Haste mit der Flutung Deines Kellers ja noch mal Glück gehabt, wa?)


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    AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz612020
    Datum28.02.2010 22:2221979 x gelesen
    Geschrieben von Frank EisenblaetterHabe ehrlich gesagt auch mehr Leuten das Leben gerettet mit BZ Kontrolle und Zuckergabe als durch eine automatische Defibrillation. Man könnte auch wie früher Sticks pur nehmen und mit Messskala arbeiten

    Ich bin ja noch nicht alt, aber selbst ich kenne die Zeiten noch, als man bei unklarer Bewustlosigkeit oder neurologischer Symptomaik mal 8-12g Glucose gegeben hat um zu schauen, was passiert :)


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     14.02.2010 16:35 Andr7eas7 S.7, Köln
     14.02.2010 16:53 Mark7us 7R., Höhenrain
     14.02.2010 16:58 Stef7fi 7H., Langenfeld
     14.02.2010 17:02 Andr7eas7 S.7, Köln
     15.02.2010 11:13 Hube7rt 7K., Erkelenz
     15.02.2010 11:39 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     15.02.2010 12:24 Oliv7er 7M., München
     15.02.2010 12:29 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     15.02.2010 12:55 Oliv7er 7M., München
     15.02.2010 12:57 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     15.02.2010 13:50 Oliv7er 7M., München
     15.02.2010 14:00 Matt7hia7s O7., Waldems
     15.02.2010 13:50 Thom7as 7E., Nettetal
     15.02.2010 17:54 Ingo7 z.7, Handeloh
     16.02.2010 08:59 Matt7hia7s O7., Waldems
     21.02.2010 01:23 ., Bad Hersfeld
     21.02.2010 12:56 Matt7hia7s O7., Waldems
     21.02.2010 14:49 ., Bad Hersfeld
     25.02.2010 17:54 Matt7hia7s O7., Waldems
     25.02.2010 17:56 ., Bad Hersfeld
     25.02.2010 20:28 Matt7hia7s O7., Waldems
     25.02.2010 20:32 ., Bad Hersfeld
     25.02.2010 20:37 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     25.02.2010 20:43 ., Bad Hersfeld
     25.02.2010 20:47 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     25.02.2010 20:53 ., Bad Hersfeld
     25.02.2010 21:43 Ingo7 z.7, Handeloh
     25.02.2010 21:47 ., Bad Hersfeld
     25.02.2010 22:17 Ingo7 z.7, Handeloh
     25.02.2010 21:57 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     26.02.2010 07:31 Matt7hia7s O7., Waldems
     26.02.2010 15:27 Ingo7 z.7, Handeloh
     26.02.2010 08:05 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     26.02.2010 08:32 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     26.02.2010 07:25 Matt7hia7s O7., Waldems
     26.02.2010 07:27 Matt7hia7s O7., Waldems
     15.02.2010 12:32 Matt7hia7s O7., Waldems
     15.02.2010 12:51 Oliv7er 7M., München
     15.02.2010 13:52 Matt7hia7s O7., Waldems
     14.02.2010 18:51 Anto7n K7., Mühlhausen
     14.02.2010 19:02 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     14.02.2010 19:28 Anto7n K7., Mühlhausen
     15.02.2010 18:25 Jürg7en 7B., Bad Krozingen
     25.02.2010 17:02 Oliv7er 7M., München
     25.02.2010 19:22 ., Bad Hersfeld
     25.02.2010 21:56 Ingo7 z.7, Handeloh
     26.02.2010 08:40 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     26.02.2010 15:25 Ingo7 z.7, Handeloh
     26.02.2010 15:53 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     26.02.2010 17:31 Ingo7 z.7, Handeloh
     26.02.2010 17:37 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     27.02.2010 13:40 ., Westerwald
     27.02.2010 13:48 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     27.02.2010 14:04 ., Westerwald
     27.02.2010 20:36 ., Diepersdorf
     27.02.2010 20:43 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     27.02.2010 20:50 ., Diepersdorf
     28.02.2010 22:22 ., Westerwald
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