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ThemaZ8 ausleihen26 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorMarc8us 8K., Walddrehna / Brandenburg612137
Datum02.03.2010 07:5113356 x gelesen
Hallöchen,

wir wollen zu unserer 100 Jahrfeier in einer benachbarten Berufsfeuerwehr ein Flugfeuerwehrfahrzeug Z8 ausleihen. So weit ist das auch schon geklärt, nur benötige ich noch einen Antrag in dem ich das Fahrzeuge mit besonderen Gründen anfordern kann, z.B. Öffentlichkeitsarbeit oder gemeinnützige Arbeit.

Hoffe das mir da irgend jemand weiter helfen kann.

MFG


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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen612158
Datum02.03.2010 11:2510693 x gelesen
Wie wäre es mit einem formlosen Schreiben?


Grüße
Jens

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AutorDirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen612169
Datum02.03.2010 12:5710311 x gelesen
Wichtig ist auch die Landegenehmigung des Bürgermeisters,falls es sich um ein Flugfeuerwehrfahrzeug handelt. Oder soll es nur drüber schweben?


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AutorHenr8y B8., Obernkirchen / Niedersachsen612172
Datum02.03.2010 13:1710071 x gelesen
Geschrieben von Dirk Ruzicka
Wichtig ist auch die Landegenehmigung des Bürgermeisters,falls es sich um ein Flugfeuerwehrfahrzeug handelt. Oder soll es nur drüber schweben?

Aber nur auf Gemeindestraßen.
Auf Kreis- und Landstraßen anderes Amt.

Wichtig auch der Brandschutz wenn so etwas landen soll.
Geeignetes Flugfeldlöschfahrzeug bereitstellen.

Mit formlosen Schreiben beim Flugplatz ausleihen ;-)


H3.


Alle meine Beiträge sind meine eigene Meinung
und nicht die anderer !

Nach Rechtschreibreformen 1876- 2006 alles richtig !

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AutorMart8in 8S., Lübau / Sachsen612175
Datum02.03.2010 13:469869 x gelesen
ein Z8 hat meines wissens nur schlechte Flugeigenschaften ;-)


der Fragesteller meinte wahrscheinlich statt einem Flugfeuerwehrfahrzeug ein FLF

Ziegler Z8

grüße


http://www.feuerwehr-lübau.de/

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AutorHara8ld 8D., Edenstetten / Bayern612176
Datum02.03.2010 13:489681 x gelesen
Geschrieben von Dirk RuzickaWichtig ist auch die Landegenehmigung des Bürgermeisters,falls es sich um ein Flugfeuerwehrfahrzeug handelt. Oder soll es nur drüber schweben?

Aber unbedingt mit einem Flugblatt beantragen!

Gruß Harald


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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen612178
Datum02.03.2010 14:079840 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Martin Schmiederein Z8 hat meines wissens nur schlechte Flugeigenschaften ;-)

eine Frage der Wurfttechnik. Ein paar Meter trau ich dem Ziegler "L" Z8 dann schon zu :o)

Aber wo möchte der TO das denn eigentlich beantragen? Bei seinem Bgm oder bei der besitzenden Flughafenfeuerwehr? Und was ist soweit abgeklärt? intern, dass man sich so einDing da hinstellen möchte oder bereits mit der Flughafen-Fw, dass man dort einen solchen bekommen kann?

Gruß,
Thorben


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Autorde V8rie8s H8., HH / HH612196
Datum02.03.2010 16:079648 x gelesen
Ich könnte zwei Z4 anbieten .... ;o)


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AutorMarc8us 8K., Walddrehna / Brandenburg612197
Datum02.03.2010 16:099565 x gelesen
Es ist mit dem Kommandeur schon so weit abgesprochen, der Z8 steht im Moment noch auf einem Bundeswehrgelände.
Er meinte zu mir nur das ich noch einen Antrag schreiben soll, in dem halt die Öffentlichkeitsarbeit bzw gemeinnützige Arbeit im Vordergrund steht, er muss es schliesslich auch irgend wie bei seinem Chef beantragen.
Wir benötigen auch keine Einsatzkräfte für das Fahrzeug, da wir die Möglichkeiten für die Überführung und eine auf das Fahrzeug eingewiesene Person besitzen.

Es hätte ja sein können das schon mal jemand von euch so einen Antrag stellen musste.

Trotzdem Vielen Dank !!!


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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW612198
Datum02.03.2010 16:109491 x gelesen
Hi,

Geschrieben von de Vries HolgerIch könnte zwei Z4 anbieten .... ;o)

Das ist doch eigentlich ähnlich wie ein 8er Loch in der Wand: Erst mit 5 Bohren und dann mit 3 hinterher. Wenn Du aber pfiffig bist, nimmste nen 4er Bohrer und brauchst nicht umspannen ...

;-))


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorMarc8us 8K., Walddrehna / Brandenburg612199
Datum02.03.2010 16:109556 x gelesen
Es ist mit dem Kommandeur schon so weit abgesprochen, der Z8 steht im Moment noch auf einem Bundeswehrgelände.
Er meinte zu mir nur das ich noch einen Antrag schreiben soll, in dem halt die Öffentlichkeitsarbeit bzw gemeinnützige Arbeit im Vordergrund steht, er muss es schliesslich auch irgend wie bei seinem Chef beantragen.
Wir benötigen auch keine Einsatzkräfte für das Fahrzeug, da wir die Möglichkeiten für die Überführung und eine auf das Fahrzeug eingewiesene Person besitzen.

Es hätte ja sein können das schon mal jemand von euch so einen Antrag stellen musste.

Trotzdem Vielen Dank !!!


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AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern612234
Datum02.03.2010 19:159253 x gelesen
kannst auch den 3er warm machen, dann wird er zum 4er.

Aber mal im ernst: Ich habe gelernt, dass alles fliegen kann - ist nur abhängig vom Schub.


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AutorMark8us 8P., Heukewalde / Thüringen612240
Datum02.03.2010 19:419408 x gelesen
Geschrieben von Marcus Klinkmüller
Wir benötigen auch keine Einsatzkräfte für das Fahrzeug, da wir die Möglichkeiten für die Überführung und eine auf das Fahrzeug eingewiesene Person besitzen.


Was noch zu beachten ist (ohne Scherz), ihr müss beim zuständigen LRA - FachBereich Verkehr und
bei der Polizei nachfragen, da das Fzg. überbreite hat und da es ein Fzg. für Werkverkehr ist, sicherlich auch keine Zulassung / Kennzeichen hat ----> Fzg. ohne Kennzeichen auf Dt. Straßen ---> no Go !!!


Alles meine persönliche Meinung, nicht die meiner FFW !!
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

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AutorFlor8ian8 E.8, Dettingen / Baden-Württemberg612258
Datum02.03.2010 21:189196 x gelesen
Geschrieben von Markus Piewakda das Fzg. überbreite hat und da es ein Fzg. für Werkverkehr ist

also da kann ich beruhigen:
Das Fahrzeug besitzt eine Gesamtbreite von 300cm und hat eine Dauergenehmigung für Überbreite, ähnlich wie große Landwirtschaftliche Zugmaschinen. Sollte der Z8 also eine Strassenzulassung haben, hat er auch die erforderliche Überbreitegenehmigung.

Gruß aus Schwaben


Jedem das Seine-mir das Meiste!

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AutorMarc8us 8K., Walddrehna / Brandenburg612296
Datum03.03.2010 07:549101 x gelesen
Es hat eine Strassenzulassung, es muss nur gewehrleistet sein das ein Vorrausfahrzeug zb ELW vor fährt, sonst sollte das eigentlich unser kleinstes Problem sein.


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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW612330
Datum03.03.2010 11:059037 x gelesen
Geschrieben von Marcus KlinkmüllerEs hat eine Strassenzulassung, es muss nur gewehrleistet sein das ein Vorrausfahrzeug zb ELW vor fährt, sonst sollte das eigentlich unser kleinstes Problem sein.
WARUM????

Im Übrigen weiß ich nicht wer der Chef vom Kommandeur ist.
Also mal bei der Flugplatzfeuerwehr nachfragen, an wen die Anforderung gehen soll. Dann formlos einen Antrag stellen, jurze Begründung zwecks Zusammenarbeit, Öffentlichkeitsarbeit usw. Dann sollte es kalppen. Bei uns wäre es zumindest kein Problem. Nur, da BW, Marschkredit beachten, weil die die Fahrstrecke vorgeben.


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg612339
Datum03.03.2010 11:298982 x gelesen
Geschrieben von Hubert KohnenWARUM????

Kommt wohl aufs LRA an, je nach LRA wird das bei der Genehmigung von Überbreiten vorgeschrieben. Kenne landwirtschaftliche Maschinen mit Überbreiten, die in Landkreis A mit gelber RKL fahren und in LK B nur mit Vorausfahrzeug mit gelber RKL fahren dürfen.

Gruß,
Markus


Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW612351
Datum03.03.2010 11:518990 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberKommt wohl aufs LRA an, je nach LRA wird das bei der Genehmigung von Überbreiten vorgeschrieben. Kenne landwirtschaftliche Maschinen mit Überbreiten, die in Landkreis A mit gelber RKL fahren und in LK B nur mit Vorausfahrzeug mit gelber RKL fahren dürfen.
Ich kenne es von FLF nur so, das es
a) entsprechende Eintragungen im Fahgrzeugschein gibt
b) Vorgaben der Bundeswehr (als Transportbehörde) gibt

Bei uns muß ein ELW o.ä. vorfahren, wenn wir nur einen Fahrer schicken, damit jemand im Bedarfsfall den Einweiser machen kann. Wenn wir zu zweit fahren, fahren wir OHNE Begleitfahrzeug, gilt für Fahrzeugschau und Werkstattfahrten.
Und der hat Überbreite


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg612356
Datum03.03.2010 12:068953 x gelesen
Geschrieben von Hubert KohnenUnd der hat Überbreite

Der auch. Trotzdem ändert sich die Gefährlichkeit von Zuckerrübenvollerntern unvermittelt an der Kreisgrenze. Hat irgendwie was vom Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, fehlen nur noch die Zollhäuschen an der nahen bayrischen Grenze.

Ist wohl dasselbe wie mit dem oft diskutierten Thema "lichttechnische Anlagen" und "Beklebung" - je nachdem wie der örtliche Gottvater im LRA drauf ist, ist es mal erlaubt und mal verboten.

Gruß,
Markus


Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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AutorAndr8é S8., Essen / NRW612444
Datum03.03.2010 18:488781 x gelesen
Hallo Markus,

Geschrieben von Markus WeberIst wohl dasselbe wie mit dem oft diskutierten Thema "lichttechnische Anlagen" und "Beklebung" - je nachdem wie der örtliche Gottvater im LRA drauf ist, ist es mal erlaubt und mal verboten.

Hubert schrieb etwas von einem Marschkredit. das ist nicht nur eine Nummer, sondern auch die Genehmigung. Und die Bundeswehr beantragt dies intern bei einer für sie zuständigen Stelle und diese koordiniert dann alles weitere. Auch mit der zivilen Seite.


Gruß
André


Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog

Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!

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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW612459
Datum03.03.2010 20:248815 x gelesen
Geschrieben von André SchildHubert schrieb etwas von einem Marschkredit. das ist nicht nur eine Nummer, sondern auch die Genehmigung. Und die Bundeswehr beantragt dies intern bei einer für sie zuständigen Stelle und diese koordiniert dann alles weitere. Auch mit der zivilen Seite.
Genau - außer der "blöden" Nummer auf der Tür stehen u.a. Fahrstrecke, vorgeschriebene Umleitung, Geschwindigkeit, Zeit in der die Fahrt durchgeführt werden darf UND ggf. weitere Auflagen wie "leere Löschwassertank" oder "Abbau von Anbauteilen" ö.ä. Die Auflagen sind von ALLEN zu beachten, auch von der "anfordernden" und begleitenden Feuerwehr.


Gruß Hubert

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Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorHinr8ich8 K.8, Wunstorf / Niedersachsen612460
Datum03.03.2010 20:348726 x gelesen
Geschrieben von Hubert KohnenGenau - außer der "blöden" Nummer auf der Tür stehen u.a. Fahrstrecke, vorgeschriebene Umleitung, Geschwindigkeit, Zeit in der die Fahrt durchgeführt werden darf UND ggf. weitere Auflagen wie "leere Löschwassertank" oder "Abbau von Anbauteilen" ö.ä. Die Auflagen sind von ALLEN zu beachten, auch von der "anfordernden" und begleitenden Feuerwehr.


sowie Flugfeldbeleuchtung ausschalten, Lampen abdecken, Fahrzeug mit Bordausstattung ausrüsten, mind. 2 Fahrer namentlich benannt, usw.....


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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW612461
Datum03.03.2010 20:408737 x gelesen
Geschrieben von Hinrich Kochsowie Flugfeldbeleuchtung ausschalten, Lampen abdecken, Fahrzeug mit Bordausstattung ausrüsten, mind. 2 Fahrer namentlich benannt, usw.....
Bei uns stand eine zeitlang drin, das wir nur mit leerem Löschwassertank fahren durften, obwohl wir komplett bei etwa 36 to liegen. Und die gelbe Rundumleuchte mußte nicht eingeschaltet, sondern abgebaut werden. Alles ziemlich sinnfrei.


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorHinr8ich8 K.8, Wunstorf / Niedersachsen612463
Datum03.03.2010 21:008641 x gelesen
Geschrieben von Hubert KohnenBei uns stand eine zeitlang drin, das wir nur mit leerem Löschwassertank fahren durften.

Da braucht man nicht drüber nachdenken, grins.

Geschrieben von Hubert KohnenUnd die gelbe Rundumleuchte mußte nicht eingeschaltet, sondern abgebaut werden

Bei uns fahren wir dauerhaft mit gelber Rundumkennleuchte, die Löschanlage bleibt auch scharf. Kollegen hatten mal einen PKW Brand auf der A2 als diese zur Werkstatt mussten, da war es sehr hilfreich. In der Werkstatt wurd die Anlage dann ausgeschaltet.


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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW612465
Datum03.03.2010 21:038686 x gelesen
Geschrieben von Hinrich KochBei uns fahren wir dauerhaft mit gelber Rundumkennleuchte, die Löschanlage bleibt auch scharf
Ich habe nur geschrieben was bei uns im Marschkredit stand. Ich habe nirgends erwähnt WIEl wir tatsächlich gefahren sind. Mittlerweile steht es ja nicht mehr drin.


Gruß Hubert

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AutorHinr8ich8 K.8, Wunstorf / Niedersachsen612466
Datum03.03.2010 21:138693 x gelesen
Geschrieben von Hubert KohnenIch habe nur geschrieben was bei uns im Marschkredit stand. Ich habe nirgends erwähnt WIEl wir tatsächlich gefahren sind. Mittlerweile steht es ja nicht mehr drin.


Was man macht steht auf einem anderen Blatt....


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 02.03.2010 07:51 ., Walddrehna
 02.03.2010 11:25 ., Bremervörde
 02.03.2010 12:57 Dirk7 R.7, Wiesbaden
 02.03.2010 13:17 ., Obernkirchen
 02.03.2010 13:46 Mart7in 7S., Lübau
 02.03.2010 14:07 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 02.03.2010 16:07 de V7rie7s H7., HH
 02.03.2010 16:10 Chri7sti7an 7R., Hilchenbach
 02.03.2010 19:15 ., Diepersdorf
 02.03.2010 16:10 ., Walddrehna
 02.03.2010 13:48 Hara7ld 7D., Edenstetten
 02.03.2010 16:09 ., Walddrehna
 02.03.2010 19:41 Mark7us 7P., Heukewalde
 02.03.2010 21:18 Flor7ian7 E.7, Dettingen
 03.03.2010 07:54 ., Walddrehna
 03.03.2010 11:05 Hube7rt 7K., Erkelenz
 03.03.2010 11:29 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 03.03.2010 11:51 Hube7rt 7K., Erkelenz
 03.03.2010 12:06 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 03.03.2010 18:48 Andr7é S7., Essen
 03.03.2010 20:24 Hube7rt 7K., Erkelenz
 03.03.2010 20:34 Hinr7ich7 K.7, Wunstorf
 03.03.2010 20:40 Hube7rt 7K., Erkelenz
 03.03.2010 21:00 Hinr7ich7 K.7, Wunstorf
 03.03.2010 21:03 Hube7rt 7K., Erkelenz
 03.03.2010 21:13 Hinr7ich7 K.7, Wunstorf
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