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ThemaKosten für Untersuchung bei Aufnahme in die JF12 Beträge
RubrikJugendfeuerwehr
 
AutorJoch8en 8W., Nellmersbach / Baden Württemberg612480
Datum03.03.2010 23:156826 x gelesen
Ich hab da mal zwei Fragen an Euch:

Wird bei Euch bei der Aufnahme in die JF eine ärztliche Untersuchung gefordert?

Wenn ja, verlangen die Ärzte bei Euch auch Geld für die Untersuchung?

Wir fordern auf unserem Aufnahmegesuch für die JF einen ärztlichen Check. Hier kann der Arzt auf dem Aufnahmegesuch gleich ankreuzen und abzeichnen (als Vereinfachung für uns und den Arzt).
Bisher wurden solche Untersuchungen von allen Ärzten bei uns in der Gegend ohne irgendwelche zusätzlichen Kosten durchgeführt.

Mittlerweile haben 2 Ärzte uns den Hinweis gegeben, dass sie in Zukunft (die eine 10 EUR, der Andere 50 EUR !!!) für diese Untersuchung in Zukunft verlangen.


MkG
Jochen
www.feuerwehr.leutenbach.de

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg612483
Datum03.03.2010 23:234214 x gelesen
Hallo,

eine Untersuchung zur Tauglichkeit in der JF ist doch keine kassenärztliche Leistung. Warum soll das die Krankenkasse oder der Arzt aus der eigenen Tasche bezahlen?

Auf welcher Basis wird von Euch die ärztliche Untersuchung und nach welchen Kriterien gefordert?

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg612484
Datum03.03.2010 23:234113 x gelesen
Was verlangt ihr bei dieser Untersuchung? Weitergehend als die J1-Untersuchung?

Gruß,
Markus


Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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AutorJoch8en 8W., Nellmersbach / Baden Württemberg612485
Datum03.03.2010 23:274159 x gelesen
Wenn Du mir jetzt sagst, was mit der J1-Untersuchung gemeint ist?


MkG
Jochen
www.feuerwehr.leutenbach.de

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen612486
Datum03.03.2010 23:294071 x gelesen
Geschrieben von Jochen WellerWird bei Euch bei der Aufnahme in die JF eine ärztliche Untersuchung gefordert?

Da nur die wenigsten Feuerwehren eine Aufnahmeuntersuchung für die Einsatzabteilung fordern dürfte eine entsprechende Untersuchung für die JF leider selten sein.

Geschrieben von Jochen WellerMittlerweile haben 2 Ärzte uns den Hinweis gegeben, dass sie in Zukunft (die eine 10 EUR, der Andere 50 EUR !!!) für diese Untersuchung in Zukunft verlangen.

Ist mE gerechtfertigt. Entsprechende spottaugliche Untersuchungen, welche Sportler mitunter für die Teilnahme am Vereinsspot und Wettkämpfen brauchen, sind in vergleichbarer Preisklasse angesiedelt. Wäre vermutlich sinnvoll diese Untersuchung durch den kommunalen Arbeitsmediziner durchführen zu lassen und dafür einen fixen Satz zu vereinbaren.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorJoch8en 8W., Nellmersbach / Baden Württemberg612488
Datum03.03.2010 23:384197 x gelesen
hab jetzt mal die J1 Kriterien angesehen.

Die Untersuchung für die JF Aufnahme enspricht dieser Untersuchung.
Wobei hier dem Arzt keine Vorgaben unsererseits gemacht werden.
Der Arzt kreuzt lediglich an, bestehen keine, geringe gesundheitliche Bedenken für die Aufnahme bei der JF.


MkG
Jochen
www.feuerwehr.leutenbach.de

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen612501
Datum04.03.2010 06:544006 x gelesen
Geschrieben von Jochen WellerDer Arzt kreuzt lediglich an, bestehen keine, geringe gesundheitliche Bedenken für die Aufnahme bei der JF.

Wobei ich mich da frage auf welcher Grundlage der Arzt das entscheiden kann wenn er nicht weiß welche Anforderungen die Mitwirkung in der JF an das Kind/den Jugendlichen stellt.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorJörg8 M.8, Rahden / NRW612804
Datum05.03.2010 19:203818 x gelesen
Ich hab noch nie gehört, das Jugendliche ärztlich untersucht werden müssen, bevor sie in der JF aufgenommen werden. Zumindest wird das bei uns nicht gefordert und 10 Km weiter hinter der Landesgrenze aus Niedersachsen hab ich das auch noch nicht mitgekriegt. Ist das in Baden Württemberg Pflicht? Wenn ja, wieso?


Gruß Jörg

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP612814
Datum05.03.2010 20:313680 x gelesen
Geschrieben von Jörg MittagWenn ja, wieso?Fürsorgepflicht?
Absicherung gegenüber evtl. unbekannten Vorerkrankungen, die im Rahmen eines JF-Dienstes zu Problemen führen können?
"Servicegedanken" gegenüber dem Bewerber (zumindest ich nehme Vorsorgeuntersuchungen, die mich selbst nix kosten, nicht unbedingt ungerne in Anspruch)?


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorDani8el 8R., Wuppertal / NRW612835
Datum06.03.2010 00:373747 x gelesen
Bei uns ist vor der Aufnahme in die JF auch eine ärztliche Untersuchung erforderlich.

Bei der Untersuchung handelt es sich um eine kleine "Sportuntersuchung".

Teilweise werden diese Untersuchungen von den Ärzten kostenlos gemacht, der Großteil nimmt eine Gebühr von 10€. Bisher ist mir kein Fall bekannt, in dem höhere Gebühren gefordert worden wären.


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW612882
Datum06.03.2010 11:453452 x gelesen
Geschrieben von Jörg MittagIst das in Baden Württemberg Pflicht? Wenn ja, wieso?

Nicht Pflicht, aber man macht das aus Gründen der Fürsorge. Um mal unseren Feuerwehrarzt zu zitieren: "Wenn ich den vor 6 Jahren beim Eintritt in die JF schon gehört hätte, würde ihm die Enttäuschung erspart bleiben" nachdem er bei der Untersuchung zum Übertritt in die Eisatzabteilung einen Herzfehler diagnostiziert hatte.

Gruß
Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorMarc8 B.8, Mannheim / Baden-Württemberg612942
Datum06.03.2010 17:503562 x gelesen
Also in Mannheim fordern wir auch eine Untersuchung. Hier sagen wir extra dazu, dass die Untersuchung aussagen soll, ob der Jugendliche den normalen Schulsport mitmachen kann.

Sinnvoll finde ich das allemal. Als Jugendwart sollte man schon wissen, ob man die Jugendlichen bedenkenlos über den Hof rennen lassen kann, oder ob da einer umkippen kann weil er Asthma hat und man es nicht weiß. Immerhin trage ich ja die Verantwortung.

Wenn ein Arzt Kosten fordert (kommt nur sehr selten vor und lag so im 10€ Bereich), werden diese von der Feuerwehr übernommen.

Gruß
Marc


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xxx

 03.03.2010 23:15 Joch7en 7W., Nellmersbach
 03.03.2010 23:23 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 03.03.2010 23:23 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 03.03.2010 23:27 Joch7en 7W., Nellmersbach
 03.03.2010 23:38 Joch7en 7W., Nellmersbach
 04.03.2010 06:54 ., Bad Hersfeld
 03.03.2010 23:29 ., Bad Hersfeld
 05.03.2010 19:20 Jörg7 M.7, Rahden
 05.03.2010 20:31 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 06.03.2010 11:45 Thom7as 7E., Nettetal
 06.03.2010 00:37 Dani7el 7R., Wuppertal
 06.03.2010 17:50 Marc7 B.7, Mannheim
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