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Thema | Gebührenbescheid nach Feuerwehreinsatz aufgehoben | 6 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Juli8a S8., Schramberg / BW | 612560 | |||
Datum | 04.03.2010 12:12 | 5484 x gelesen | |||
http://mt-online.de/lokales/regionales/3417057_Kradfahrer_muss_fuer_Einsatz_nicht_zahlen.html Ich hoffe, daß dieses Beispiel Schule macht, und nun erst mal überlegt wird, wieso was in Rechnung gestellt werden soll. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 612575 | |||
Datum | 04.03.2010 13:44 | 3096 x gelesen | |||
Geschrieben von Julia SchmiderIch hoffe, daß dieses Beispiel Schule macht, und nun erst mal überlegt wird, wieso was in Rechnung gestellt werden soll.Das Gericht geht hier von einer "absoluten Ausnahmesituation" aus. Ich hoffe stark, dass auch zukünftig die Sachbearbeiter/Kommunen im Rahmen der Rechtslage ihrer normalen Arbeit nachgehen, und das Feststellen von "absoluten Ausnahmesituationen" weiterhin Sache der Gerichte bleibt. Sonst ist man irgendwann an dem Punkt, das eine gebührenpflichtige Feuerwehrdienstleistung für den, der sie in Anspruch nimmt, in jedem Fall eine Ausnahmesituation darstellt. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 612581 | |||
Datum | 04.03.2010 14:20 | 2960 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Sebastian Krupp Ich hoffe stark, dass auch zukünftig die Sachbearbeiter/Kommunen im Rahmen der Rechtslage ihrer normalen Arbeit nachgehen, und das Feststellen von "absoluten Ausnahmesituationen" weiterhin Sache der Gerichte bleibt. Da gibt's gar nix an Ausnahmesituation festzustellen. Da löst ein unterbeschäftigter xF eigenmächtig auf Verdacht 'nen THL-Einsatz aus, weil er wen auf den Abschlepper wartend an der Autobahn sitzen gesehen hat. Klassischer Fehlalarm, von der eigenen Brandschutzfraktion heraufbeschworen. Das soll nun auch noch durch die Kommune in Rechnung gestellt werden? Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 612585 | |||
Datum | 04.03.2010 14:27 | 2964 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Thorben Gruhl Klassischer Fehlalarm, von der eigenen Brandschutzfraktion heraufbeschworen. Das soll nun auch noch durch die Kommune in Rechnung gestellt werden? Sehe ich genau so. Obwohl man ja schlecht sagen kann, wie sich die Situation vor Ort dargestellt hat. Nachsehen mit einem MTW schadet ja nichts, das geht auch ohne Kostenrechnung. Aber wieder mal ein schönes Beispiel warum man mit "Selbstalarmierung" etwas vorsichtig sein sollte. Gruß vom Berg Jakob Keine Panik auf der Titanic! Es ist genug Wasser für alle da! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 612612 | |||
Datum | 04.03.2010 16:56 | 2749 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlDa löst ein unterbeschäftigter xF eigenmächtig auf Verdacht 'nen THL-Einsatz aus, weil er wen auf den Abschlepper wartend an der Autobahn sitzen gesehen hat. Klassischer Fehlalarm, von der eigenen Brandschutzfraktion heraufbeschworen.Ich lese den Bericht so, dass der RTW seitens der Polizei angefordert wurde, und der FW-"Einsatz" dann nach Rücksprache mit der Leitstelle erfolgte. Wäre die FW nicht vor Ort gewesen, so nehme ich aufgrund des Berichts (und gleichlautender Einsatzberichte auf der Bürener FW-Homepage) an, wäre sie zumindest mit 1 Fahrzeug zur Absicherung herangezogen worden, in dem Moment, wo der RTW auf die BAB gerufen wurde. Geschrieben von Thorben Gruhl Das soll nun auch noch durch die Kommune in Rechnung gestellt werden?Da die Kommune als Berechnungsgrundlage erstmal nur den Bericht vorliegen hat: Ja. Im bestehenden rechtlichen Rahmen gibt es für die Kommune meiner Ansicht nach erstmal wenig Spielraum. Ob dann hinterher vom Kostenersatz abgesehen werden kann bzw. abzusehen ist (was ich in diesem Fall hier auch ausdrücklich befürworte!), ist dann wiederum in einer späteren Instanz zu klären. Und das ist in NRW seit dem Bürokratieabbaugesetz II nunmal gleich das Verwaltungsgericht. Insofern ist diese Aufhebung nichts anderes als vermutlich zig andere Aufhebungen quer durch D, die halt im vorgeschalteten Widerspruchsverfahren überprüft werden. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Wolf8gan8g M8., Kerpen / NRW | 613913 | |||
Datum | 11.03.2010 19:14 | 2520 x gelesen | |||
Hallo zusammen, wieso Gebührenbescheid. Hier liegt, zumindest wie ich das gelesen habe, kein Fall von Gefährdungshaftung vor und somit fehlt der Feuerwehr hier jegliche Grundlage für einen Kostenersatz. Das Motorrad war unbeschädigt, keine auslaufenden Betriebsstoffe o.ä. Was soll dann bitte schön hier in Rechnung gestellt werden ??? § 41 Abs. 2 Ziffer 3 FSHG (NRW) regelt das hier ganz eindeutig (von dem Fahrzeughalter, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb von Kraft-, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen entstanden ist, sowie von dem Ersatzpflichtigen in sonstigen Fällen der Gefährdungshaftung). Eine Gefahr weil das Mottorrad auf dem Standstreifen stand sehe ich auch nicht, da die Polizei vor Ort war. Diese ist für die Absicherung zuständig. Viele Grüße aus NRW | |||||
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