alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

xxx

Sortierung umschalten zurück

ThemaGebührenbescheid nach Feuerwehreinsatz aufgehoben6 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJuli8a S8., Schramberg / BW612560
Datum04.03.2010 12:125484 x gelesen
http://mt-online.de/lokales/regionales/3417057_Kradfahrer_muss_fuer_Einsatz_nicht_zahlen.html

Ich hoffe, daß dieses Beispiel Schule macht, und nun erst mal überlegt wird, wieso was in Rechnung gestellt werden soll.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP612575
Datum04.03.2010 13:443096 x gelesen
Geschrieben von Julia SchmiderIch hoffe, daß dieses Beispiel Schule macht, und nun erst mal überlegt wird, wieso was in Rechnung gestellt werden soll.Das Gericht geht hier von einer "absoluten Ausnahmesituation" aus. Ich hoffe stark, dass auch zukünftig die Sachbearbeiter/Kommunen im Rahmen der Rechtslage ihrer normalen Arbeit nachgehen, und das Feststellen von "absoluten Ausnahmesituationen" weiterhin Sache der Gerichte bleibt.
Sonst ist man irgendwann an dem Punkt, das eine gebührenpflichtige Feuerwehrdienstleistung für den, der sie in Anspruch nimmt, in jedem Fall eine Ausnahmesituation darstellt.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen612581
Datum04.03.2010 14:202960 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Sebastian KruppIch hoffe stark, dass auch zukünftig die Sachbearbeiter/Kommunen im Rahmen der Rechtslage ihrer normalen Arbeit nachgehen, und das Feststellen von "absoluten Ausnahmesituationen" weiterhin Sache der Gerichte bleibt.
Da gibt's gar nix an Ausnahmesituation festzustellen. Da löst ein unterbeschäftigter xF eigenmächtig auf Verdacht 'nen THL-Einsatz aus, weil er wen auf den Abschlepper wartend an der Autobahn sitzen gesehen hat. Klassischer Fehlalarm, von der eigenen Brandschutzfraktion heraufbeschworen. Das soll nun auch noch durch die Kommune in Rechnung gestellt werden?

Gruß,
Thorben


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 612585
Datum04.03.2010 14:272964 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Thorben GruhlKlassischer Fehlalarm, von der eigenen Brandschutzfraktion heraufbeschworen. Das soll nun auch noch durch die Kommune in Rechnung gestellt werden?

Sehe ich genau so.
Obwohl man ja schlecht sagen kann, wie sich die Situation vor Ort dargestellt hat. Nachsehen mit einem MTW schadet ja nichts, das geht auch ohne Kostenrechnung.

Aber wieder mal ein schönes Beispiel warum man mit "Selbstalarmierung" etwas vorsichtig sein sollte.

Gruß vom Berg

Jakob


Keine Panik auf der Titanic!
Es ist genug Wasser für alle da!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP612612
Datum04.03.2010 16:562749 x gelesen
Geschrieben von Thorben GruhlDa löst ein unterbeschäftigter xF eigenmächtig auf Verdacht 'nen THL-Einsatz aus, weil er wen auf den Abschlepper wartend an der Autobahn sitzen gesehen hat. Klassischer Fehlalarm, von der eigenen Brandschutzfraktion heraufbeschworen.Ich lese den Bericht so, dass der RTW seitens der Polizei angefordert wurde, und der FW-"Einsatz" dann nach Rücksprache mit der Leitstelle erfolgte. Wäre die FW nicht vor Ort gewesen, so nehme ich aufgrund des Berichts (und gleichlautender Einsatzberichte auf der Bürener FW-Homepage) an, wäre sie zumindest mit 1 Fahrzeug zur Absicherung herangezogen worden, in dem Moment, wo der RTW auf die BAB gerufen wurde.

Geschrieben von Thorben GruhlDas soll nun auch noch durch die Kommune in Rechnung gestellt werden?Da die Kommune als Berechnungsgrundlage erstmal nur den Bericht vorliegen hat: Ja. Im bestehenden rechtlichen Rahmen gibt es für die Kommune meiner Ansicht nach erstmal wenig Spielraum.
Ob dann hinterher vom Kostenersatz abgesehen werden kann bzw. abzusehen ist (was ich in diesem Fall hier auch ausdrücklich befürworte!), ist dann wiederum in einer späteren Instanz zu klären. Und das ist in NRW seit dem Bürokratieabbaugesetz II nunmal gleich das Verwaltungsgericht. Insofern ist diese Aufhebung nichts anderes als vermutlich zig andere Aufhebungen quer durch D, die halt im vorgeschalteten Widerspruchsverfahren überprüft werden.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorWolf8gan8g M8., Kerpen / NRW613913
Datum11.03.2010 19:142520 x gelesen
Hallo zusammen,

wieso Gebührenbescheid. Hier liegt, zumindest wie ich das gelesen habe, kein Fall von Gefährdungshaftung vor und somit fehlt der Feuerwehr hier jegliche Grundlage für einen Kostenersatz.
Das Motorrad war unbeschädigt, keine auslaufenden Betriebsstoffe o.ä.
Was soll dann bitte schön hier in Rechnung gestellt werden ??? § 41 Abs. 2 Ziffer 3 FSHG (NRW) regelt das hier ganz eindeutig (von dem Fahrzeughalter, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb von Kraft-, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen entstanden ist, sowie von dem Ersatzpflichtigen
in sonstigen Fällen der Gefährdungshaftung).
Eine Gefahr weil das Mottorrad auf dem Standstreifen stand sehe ich auch nicht, da die Polizei vor Ort war. Diese ist für die Absicherung zuständig.

Viele Grüße aus NRW


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 04.03.2010 12:12 Juli7a S7., Schramberg
 04.03.2010 13:44 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 04.03.2010 14:20 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 04.03.2010 14:27 Jako7b T7., Bischheim
 04.03.2010 16:56 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 11.03.2010 19:14 Wolf7gan7g M7., Kerpen
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt