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ThemaJährliche Belastungsübung - warum solls nicht 'pfeifen' dürfen?24 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorMart8in 8S., Eppelheim / Baden-Württemberg613567
Datum09.03.2010 22:3616211 x gelesen
Hallo Forum,
letztens sind wir bei einer Atemschutzübung auf die jährliche Belastungsübung zu sprechen gekommen. Dabei ist dann aufgefallen, dass es je nach Bediener der Atemschutzstrecke unterschiedliche "Durchfallgrenzen" gibt!?
Lt. FwDV 7 soll die Belastungsübung mit 1600 Liter Luft absolviert werden. Jetzt gab es aber Fälle, dass Kameraden als "nicht bestanden" galten, wenn ihre Restdruckwarneinrichtung vor dem Beenden der letzten Übungangesprochen hat - und das kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Jetzt frag ich mich: Warum solls denn nicht pfeifen dürfen?
Ist diese "Durchfallgrenze" weit verbreitet?
Worauf stützt sich dieses "willkürliche" Auslegung?


Danke im voraus für Eure Infos.

Gruss
Martin


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg613572
Datum09.03.2010 23:0613523 x gelesen
FwDV 7

Atemschutzgeräteträger müssen darüber hinaus jährlich mindestens

• eine Belastungsübung nach Anlage 4, Abschnitt 2.1.2.2 in einer Atemschutz-Übungsanlage

und

• eine Einsatzübung innerhalb einer taktischen Einheit unter Atemschutz durchführen.

Die Einsatzübung kann bei Einsatzkräften entfallen, die in entsprechender Art und Umfang unter Atemschutz im Einsatz waren. Wer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten ableistet, darf grundsätzlich bis zum Absolvieren der vorgeschriebenen Übungen nicht mehr die Funktion eines Atemschutzgeräteträgers wahrnehmen.

FwDV 7 Anlage 4

2.1.2.2 Belastungsübung
Die Belastungsübung ist in einer nach DIN 14 093 gestalteten Atemschutz-Übungsanlage oder mindestens einer für eine Belastungsübung geeigneten, gleichwertigen Anlage durchzuführen. Bei der Belastungsübung ist mit dem Atemluftvorrat von 1600 Litern eine Gesamtarbeit von 80 kJ, ab dem 50. Lebensjahr von 60 kJ, zu erbringen.

Erläuterungen zur Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 „Atemschutz“ (Rieck / Schröder)
Die Belastungsübung muss in einer Atemschutzübungsanlage unter fest definierten Belastungen durchgeführt werden und dient dazu, die körperliche Leistungsfähigkeit zu überprüfen. Die Belastungsübung ist für die Benutzung von Pressluftatmern in der Anlage 4 der FwDV 7 näher erläutert.

Das Ausbildungsziel wird unter anderem durch die vom Atemschutzgeräteträger im Rahmen der bei einer Belastungsübung zu erbringenden Arbeit von 80 kJ mit einem Atemluftvorrat von 1600 Liter und durch Einsatzübungen erreicht. Erreicht der Atemschutzgeräteträger das Ausbildungsziel bei der Belastungsübung nach Ziffer 2.1.2.2 auch bei einer Wiederholung nicht, muss eine erneute arbeitsmedizinische Untersuchung durchgeführt werden. Danach muss die Belastungsübung wiederholt werden.

Liegen zwischen erstmaliger Belastungsübung und der Wiederholung mehr als zwölf Monate, muss die gesamte Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger wiederholt werden.

Geschrieben von Martin SchumaekerWorauf stützt sich dieses "willkürliche" Auslegung?

Jedenfalls nicht auf die von mir zitierten überregional gültigen Vorschriften. Allenfalls ist es möglich, dass der letzte Durchgang mit 50bar nicht zu schaffen wäre - dass wäre dann aber eine sehr seltsame Strecke, die nicht der DIN entsprechen dürfte.

Gruß,
Markus


Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg613660
Datum10.03.2010 12:5312701 x gelesen
Hallo,

vielleicht weil bei Ansprechen der Warneinrichtung die Grenze von 1600 l Luft überschritten ist?

Flasche mit 6l und 300 bar macht 1800 l Atemluft in der Flasche, da dürfte die Grenze von 1600 l Luftverbrauch gerade erreicht sein, wenn es anfängt zu pfeifen.

Thomas


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AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW613665
Datum10.03.2010 13:0112306 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Martin SchumaekerJetzt frag ich mich: Warum solls denn nicht pfeifen dürfen?
Ist diese "Durchfallgrenze" weit verbreitet?
Worauf stützt sich dieses "willkürliche" Auslegung?


Was für Atemschutzgeräte wurden denn verwendet? Wurde der Fülldruck der Flaschen berücksichtigt (300 bar oder tatsächlich nur 270 bar?)? Die altbekannten 2*4L 200 bar und 1*6L 300 bar bieten beide einen effektiven Luftvorrat von ca. 1600 L. In diesen Fällen darf die Restdruckwarneinrichtung also pfeifen.

Hingegen bieten neuere Geräte mit 6,8 L 300 bar Flasche einen nutzbaren Luftvorrat von ca. 1850 L. Bei diesen Geräten muss also ein Restdruck von mindestens 30 bar verbleiben (ausgehend von einem Fülldruck von 300 bar). Allerdings sollte auch bei diesem Druck schon die Restdruckwarneinrichtung anschlagen. Lediglich bei Zweiflaschengeräten mit einem Fülldruck von 300 bar dürfte die Restdruckwarneinrichtung nicht anschlagen.

Die Bestehensgrenze »Restdruckwarner« kann also nur eine willkürlich festgelegte höhere Anforderung der jeweiligen Feuerwehr sein oder in der Strecke wird nicht die geforderte Arbeit von 80 kJ erbracht, wobei dann die Übung eigentlich nicht als Belastunsübung gezählt werden darf.

Um die starke Abweichung von Luft bei 300 bar vom idealen Verhalten zu berücksichtigen wurde ein Korrekturfaktor von 0,91 = 1/1,1 verwendet.

Gruß Stephan


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AutorBjör8n M8., Petershagen / NRW613673
Datum10.03.2010 13:1312524 x gelesen
Geschrieben von Thomas BräunerFlasche mit 6l und 300 bar macht 1800 l Atemluft in der Flasche, da dürfte die Grenze von 1600 l Luftverbrauch gerade erreicht sein, wenn es anfängt zu pfeifen.


Nein.
Geht man von 300bar Anfangsdruck aus sind bei Ansprechen der Warneinrichtung erst 1470l Verbraucht. Man kann zudem davon ausgehen das die Warneinrichtungen streuen, somit ist das sowiso nicht zuverlässig als Anhaltspunkt zu gebrauchen.

Die 1600l dürften daher kommen das auch 270bar Flaschdruck noch gerade zulässig ist, und dann sind es eben 1620l.

Wenn man schon die 1600l eingehalten wissen möchte, sollte man lieber Start- und Enddruck notieren und kurz rechnen. Da gibt es noch genügend Ungenauigkeiten.


Grüße
Björn

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AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen613676
Datum10.03.2010 13:3212433 x gelesen
Geschrieben von Björn MöhlenbrockNein.
Geht man von 300bar Anfangsdruck aus sind bei Ansprechen der Warneinrichtung erst 1470l Verbraucht. Man kann zudem davon ausgehen das die Warneinrichtungen streuen, somit ist das sowiso nicht zuverlässig als Anhaltspunkt zu gebrauchen.

Die 1600l dürften daher kommen das auch 270bar Flaschdruck noch gerade zulässig ist, und dann sind es eben 1620l.

Wenn man schon die 1600l eingehalten wissen möchte, sollte man lieber Start- und Enddruck notieren und kurz rechnen. Da gibt es noch genügend Ungenauigkeiten.



Das Volumen von Atemluft verhält sich unter zunehmenden Druck allerdings nicht linear, von daher stimmen die 1800 l, sowie die anderen Zahl nicht...


Gruß Sven

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AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW613677
Datum10.03.2010 13:4512217 x gelesen
Hallo!

Bei 300 bar verhält sich ein Gas nicht mehr ideal. Deshalb stimmt die Gleichung: Volumen bei Normaldruck = Flaschenvolumen * Flaschendruck/Normaldruck (1800 L = 6L * 300 bar/1bar) nicht!

Gase lassen sich zwar deutlich besser komprimieren als Flüssigkeiten oder Feststoffe, bei Drücken oberhalb von 200 bar gilt aber das, nach dem idealen Gasgesetz, erwartete lineare Verhalten nicht mehr. Tatsächlich beträgt der nutzbare Luftvorrat einer 6L 300 bar Flasche nur etwa 1600 L. Bei 300 bar weist Luft einen Kompressions- bzw. Realgasfaktor von 1,1 auf. Es gilt
Volumen bei Normaldruck = Flaschenvolumen * Flaschendruck/(Normaldruck*Realgasfaktor)

Gruß Stephan


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AutorKim 8S., Hambergen / Niedersachsen613683
Datum10.03.2010 14:1712133 x gelesen
Geschrieben von Sven NiclasDas Volumen von Atemluft verhält sich unter zunehmenden Druck allerdings nicht linear, von daher stimmen die 1800 l, sowie die anderen Zahl nicht...

Wollt ich auch gerade schreiben ;-)


Gruß Kim

"Wer Visionen hat, der muß mal zum Arzt gehen" Helmut Schmidt

Alle meine Beiträge im Forum sind meine persönliche Meinung und haben aber auch sowas von nichts mit der vorherrschenden Meinung in meiner Feuerwehr zu tun.
Aber Anschauen könnt ihr sie euch ja mal: www.feuerwehr-hambergen.de

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AutorBjör8n M8., Petershagen / NRW613764
Datum10.03.2010 20:2111728 x gelesen
Geschrieben von Sven NiclasDas Volumen von Atemluft verhält sich unter zunehmenden Druck allerdings nicht linear, von daher stimmen die 1800 l, sowie die anderen Zahl nicht...

Ja, war mir bekannt... nur das das schon 10% ausmacht hatte ich nicht aufm Schirm.
Aber auch wenn ich das berücksichtige bleibt es bei großen Fehlern. Die Luft kühlt sich ab und in den wenigsten Fällen haben wir genau 300bar Fülldruck (bei welcher Temperatur überhaupt) und das Manometer hat auch einen Fehler und die Warneinrichtung sowiso (20%!)... Rechnen ist hier also müssig.
Eigentlich sollte man das Volumen auch nicht betrachten, sondern die Masse. Alles andere ist Behelf.

In der Praxis heißt das: Nicht genauer sein wollen als es die Meßfehler zulassen. Und die Warneinrichtung ist nichtmal ein Meßgerät. Und trotzdem: Was will man machen? Wenn man keine Unterschrift bekommt muß man wohl nochmal ran.


Grüße
Björn

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AutorMart8in 8S., Eppelheim / Baden-Württemberg613765
Datum10.03.2010 20:2211777 x gelesen
Hallo Zusammen,
schon mal Danke an alle die mit Ihren Beiträgen und PN's mich in meiner Meinung und meinem Standpunkt bestätigt haben...

Viellecht gibt es ja aber doch noch welche da draußen die es anders handhaben!? ...und ich will ja gar nicht behaupten, dass die es "falsch" machen, aber mich würde für den Fall interessieren auf welche Grundlage sich das dann stützt.

BTW: weil die Frage in einem Beitrag aufkam - wir nutzen 6l-300bar-Geräte.

Gruß
Martin


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen613813
Datum11.03.2010 07:4611691 x gelesen
Geschrieben von Stephan BreuerDie Bestehensgrenze »Restdruckwarner« kann also nur eine willkürlich festgelegte höhere Anforderung der jeweiligen Feuerwehr sein oder in der Strecke wird nicht die geforderte Arbeit von 80 kJ erbracht, wobei dann die Übung eigentlich nicht als Belastunsübung gezählt werden darf.

sind die 80kJ eigentlich eine in die Strecke eingebaute Konstante? Oder gibt es dabei schon so große Abweichungen, dass die normativen Vorgaben eh ziemlich relativiert werden?


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorGunn8ar 8F., Altefähr / M-V613816
Datum11.03.2010 08:0311898 x gelesen
Liebe Freunde,

in der Tat sind die von Martin genannten Bedingungen willkürlich und die Auslegung von Markus mit Rückgriff auf die FDV 7 exakt. Ich selbst bilde seit einigen Jahren AGT's aus, wir üben vom Anfang des Lehrgangs an in der Anlage und in dieser Anlage absolviert auch eine BFW ihre jährliche Belastungsübung - soll heißen, dass der Mitarbeiter der FTZ kompetent ist. Die Restdruckwarnanzeige kann ein Signal geben, entscheiden ist, dass die gesamte Strecke inkl. Belastung mit der mitgeführten Luftmenge bewältigt wurde. Allen, die in den anderen Beiträgen Gasvolumina etc. berechnet haben, sei auch gesagt, dass die Restdruckwarnanzeige nie exakt bei 50 bar ein Signal gibt; bei einem Gerät schon mal bei etwas über 60 bar, beim anderen bei 55 bar, beim dritten Gerät exakt bei 50 bar usw. Deshalb wird in der Ausbildung auch ein von / bis -Wert gelehrt.


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW613829
Datum11.03.2010 09:3711483 x gelesen
Geschrieben von Andreas Bräutigamsind die 80kJ eigentlich eine in die Strecke eingebaute Konstante? Oder gibt es dabei schon so große Abweichungen, dass die normativen Vorgaben eh ziemlich relativiert werden?

Ergibt sich doch schon alleine aus den unterschiedlichen Gewichten der FA :-)
Ich kannte sogar mal eine Strecke die hat die Leute gewogen um es genau auszurechnen.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorFlor8ian8 M.8, Witten / NRW613834
Datum11.03.2010 09:4911476 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas EdelmannErgibt sich doch schon alleine aus den unterschiedlichen Gewichten der FA :-)
Ich kannte sogar mal eine Strecke die hat die Leute gewogen um es genau auszurechnen.

Soweit so klar, gewogen werden wir auch. Mich würde interessieren, wie das dann umgesetzt wurde. Durfte derjenige dann eher aus der Strecke, oder wie habe ich mir das vorzustellen. Wurde mit den übrigen Arbeiten verrechnet (Leiter, Laufband, Fahrrad)

Die physikalische Arbeit, die durch den Streckendurchgang erbracht wird und nur abhängig vom Körpergewicht ist (auf derselben Strecke) zu definieren halte ich für wenig sinnvoll. Hier wäre IMHO eine Festlegung einer Entfernung mit Hindernissen oä angebracht, wenn man es schon festlegen will, was man wohl aber muss.

Gruß Florian


Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel

- Jan Böhmermann -

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AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen613848
Datum11.03.2010 11:0511587 x gelesen
Geschrieben von Andreas Bräutigamsind die 80kJ eigentlich eine in die Strecke eingebaute Konstante? Oder gibt es dabei schon so große Abweichungen, dass die normativen Vorgaben eh ziemlich relativiert werden?
Meines Wissens gibt es eine Richtwert, der z.B. je 10 Meter Strecke angenommen wird, dazu gibt es dann glaube ich noch Unterscheidungen nach Schwierigkeitsgrad der Strecke. Unsere Strecke ist glaube ich als mittelschwer eingestuft. Den genauen Wert weiß ich gerade nicht, sind aber glaube ich irgendwas bei 5kJ je 10 Meter, bei 40 Meter Strecke also ca. 20kJ für den Streckendurchgang.

Die restlichen 60kJ müssen dann an der Endlosleiter, dem Laufband, Fahrradergometer und Armergometer erbracht werden, alternativ kann man auch noch den Übungsturm hochlaufen.

Gewogen werden wir vor der Übung auch, das Gewicht hat aber nur eine Auswirkung auf das Leitersteigen bzw. Turmlaufen. Wenn ich eine Gewicht nicht in der Höhe veränder, dann spielt es auch keine wesentliche Rolle bei der geleisteten Arbeit. Wir haben dann für verschiedene Gewichtsgruppen ein jeweils festgelegtes Programm (eigentlich zwei Programme: mit und ohne Turm), es findet also immer nur eine Annäherung an die 80kJ statt, es wird nicht für jedes Gewicht das Programm geändert.

Mein Wunsch wäre, dass man eine auf das Kilogramm genaue Tabelle erstellt und die Übung entsprechend des Gewichtes anpasst, sprich die Meterzahl beim Leitersteigen so anpasst, dass jeder (rechnerisch) möglichst genau auf 80kJ kommt. Das wäre gerecht und man hat vergleichbare Werte (Luftverbrauch für 80kJ), um die Fitness seiner AGT einschätzen zu können.


Grüße aus Lüneburg,

Lars

Alles natürlich nur meine persönliche Meinung!

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern613850
Datum11.03.2010 11:1411407 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Lars KonradMein Wunsch wäre, dass man eine auf das Kilogramm genaue Tabelle erstellt und die Übung entsprechend des Gewichtes anpasst, sprich die Meterzahl beim Leitersteigen so anpasst, dass jeder (rechnerisch) möglichst genau auf 80kJ kommt. Das wäre gerecht und man hat vergleichbare Werte (Luftverbrauch für 80kJ), um die Fitness seiner AGT einschätzen zu können.


diesbezüglich krame ich mal einen alten Thread von mir aus, der in eine ähnliche Richtung geht:
'Belastungsübung - Berechnung der Gesamtarbeit' von Magnus Hammerl


Grüße
Magnus

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AutorBach8 R.8, Weitolshausen / Hessen613920
Datum11.03.2010 20:5611439 x gelesen
Mir stellt sich die Frage wie man dies in modernen Atemschutzübungsanlagen umsetzen soll.

Hier werden Belastungsübungen (Dräger Fitness-Control) in der Software definiert, unterschiedliche Belastungswerte lassen sich nur für die Altersgruppen definieren z.B. unter 50 Jahre oder über 50 Jahre, die Software ordnet nach dem hinterlegeten Geburtsdatum die Teilnehmer einer Belastungsübung zu.

Eine andere Zuordnung ist nicht möglich oder würde einen überproportionalen Mehraufwand in der Programmierung bzw. der Zuordnung bei einer Belastungsübung und Verwaltung der hinterlegten Daten erfordern.

Mal ehrlich die Anforderungen nach der FwDV 7 und der G 26.3 sind Mindestanforderungen, die Belastungen im Einsatz gehen aber in beide Richtungen.

Wird denn jetzt bei jeder Übung um jedes Gramm Körpergewicht gefeilscht?

Wie haltet ihr es denn bei den Einsätzen, werden bei Euch die AGT's auch entsprechend der zu erwartenden Belastung und dem Körpergewicht der AGT's eingeteilt?

Oder werden die AGT's die im Fahrzeug z.B. als Angriffstrupp eingeteilt sind, vor Ort wieder ausgewechselt wenn sie zu dick oder zu dünn sind?

Man sollte die Kirche im Dorf lassen!


Grµß Rüdiger

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AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen613925
Datum11.03.2010 22:3011287 x gelesen
Geschrieben von Bach RüdigerMan sollte die Kirche im Dorf lassen!

Jetzt fehlt nur noch der Spruch "Wir machend das alles doch nur freiwillig!". :-(

Was hat denn die Belastungsübung mit Einsätzen zu tun?

Bei der Belastungsübung habe ich die Möglichkeit, alle AGT einer festgelgten Belastung auszusetzen: 80kJ.

Wenn ich alle AGT annähernd an die 80kJ bekomme, habe ich mindestens einmal im Jahr eine relativ objektive Möglichkeit, deren Fitness zu beurteilen, um ggf. Maßnahmen zu ergreifen, die Fitness einzelner zu steigern. Hat einer noch 120 bar auf der Uhr nach der Übung ist alles OK, sind es nur noch 30 bar sollte man demjenigen ggf. nahelegen, etwas mehr für die Fitness zu tun.

Hat jeder eine andere Arbeit geleistet, z.B. minimum 80kJ, aber einige auch 150kJ und mehr, kann ich diese Werte nicht mehr direkt vergleichen und versperre mir die Möglichkeit einer objeltiven Fitnesskontrolle. Mit etwas Aufwand könnte man das ja alles wieder zurück rechnen, aber wer macht das schon?

Geschrieben von Bach RüdigerEine andere Zuordnung ist nicht möglich oder würde einen überproportionalen Mehraufwand in der Programmierung bzw. der Zuordnung bei einer Belastungsübung und Verwaltung der hinterlegten Daten erfordern.
Jede Software ist nur so gut, wie der Programmierer gedacht hat! Eine Möglichkeit der Gewichtseingabe inkl. Anpassung des Übungsprogrammes auf jeweils 80kJ wäre für einen Programmierer kein großer Aufwand, es müsste nur gewollt sein.


Grüße aus Lüneburg,

Lars

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg613928
Datum11.03.2010 22:3811119 x gelesen
Geschrieben von Lars KonradHat jeder eine andere Arbeit geleistet, z.B. minimum 80kJ, aber einige auch 150kJ und mehr, kann ich diese Werte nicht mehr direkt vergleichen und versperre mir die Möglichkeit einer objeltiven Fitnesskontrolle.

Das körperliche Fitness und Luftverbrauch nicht unbedingt korreliert ist dir bewusst? M.M.n. sehr akademische Diskussion hier. Wer diese Parameter will soll seine Leute mal schön jedes Jahr zu einem Sportmediziner schicken, dann gibts auch aussagekräftige Werte.

Bei der von dir vorgeschlagenen Rechnung wird eine Scheingenauigkeit erreicht, indem irgendwelche Variablen angenommen werden. Das ganze ist eine Milchmädchenrechnung, und nicht objektiv.

Gruß,
Markus


Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt613929
Datum11.03.2010 22:4011103 x gelesen
Geschrieben von Lars KonradHat jeder eine andere Arbeit geleistet, z.B. minimum 80kJ, aber einige auch 150kJ und mehr, kann ich diese Werte nicht mehr direkt vergleichen und versperre mir die Möglichkeit einer objeltiven Fitnesskontrolle. Mit etwas Aufwand könnte man das ja alles wieder zurück rechnen, aber wer macht das schon?

Für die Bewertung der körperlichen Fitness gibt es bessere und billigere Möglichkeiten, als eine Atemschutzübungsstrecke.

Ich muss als Feuerwehrmann Leistung erbringen. Ich muss 30m eine Leiter besteigen können, ich muss einen Vorschlaghammer mehrmals heben und schlagen können, ich muss 2 Schaummittelkanister tragen können und diverse andere Sachen. Und hieran sollte man auch die Messlatte ansetzen und nicht daran, dass Kamerad Mustermann im letzten Jahr 10kg zugenommen hat und deshalb statt 2 Schaummittelkanistern jetzt 3 tragen muss.


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AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen613931
Datum11.03.2010 23:1011108 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberDas körperliche Fitness und Luftverbrauch nicht unbedingt korreliert ist dir bewusst?
Klar, gerade als Taucher weiß ich das. Statur, Gewicht, etc. muss man natürlich berücksichtigen. Die Belastungsübung ist aber in meinen Augen die einzige Möglichkeit, wo wirklich jeder AGT einmal im Jahr hin muss und erfordert keinen zusätzlichen Aufwand. Warum also nicht hierbei die Fitness überprüfen, auch wenn dabei einige Ungenauigkeiten zu beachten sind?

Eine bessere Möglichkeit, ohne zusätzlichen Aufwand und zusätzliche Kosten, haben wir nicht.

Geschrieben von Markus WeberWer diese Parameter will soll seine Leute mal schön jedes Jahr zu einem Sportmediziner schicken, dann gibts auch aussagekräftige Werte.
Wer will das bezahlen und auch noch organisieren? Die meisten stöhnen doch jetzt schon über die vielen Aufgaben.


Grüße aus Lüneburg,

Lars

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg613932
Datum11.03.2010 23:1811094 x gelesen
Geschrieben von Lars KonradWer will das bezahlen und auch noch organisieren? Die meisten stöhnen doch jetzt schon über die vielen Aufgaben.

Entweder ich will etwas beurteilen, dann muss ich das richtig machen, oder ich lass es. Ersteres kostet Geld.

Geschrieben von Lars KonradWarum also nicht hierbei die Fitness überprüfen, auch wenn dabei einige Ungenauigkeiten zu beachten sind?

Wie willst du denn die ganzen Ungenauigkeiten 'beachten' um damit zum Schluss zu einem aussagekräftigen Ergebnis zu kommen? Mit der jetzigen Form der Belastungsübung halte ich das für nicht darstellbar.

Gruß,
Markus


Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen613943
Datum12.03.2010 08:3111131 x gelesen
Hallo Namensvetter,

Geschrieben von Lars Konrad
Was hat denn die Belastungsübung mit Einsätzen zu tun?
was die Nähe zur Realität angeht, nicht unbedingt so viel.

Geschrieben von Bach Rüdiger
FwDV 7 und der G 26.3 sind Mindestanforderungen
Geschrieben von Lars Konrad
Wenn ich alle AGT annähernd an die 80kJ bekomme, habe ich mindestens einmal im Jahr eine relativ objektive Möglichkeit, deren Fitness zu beurteilen
und die hier genannten Mindesanforderungen kann man mit der Belastungsübung unter für alle gleichen Rahmenbedingungen überprüfen (nur halt nicht wissenschaftlich genau). Nicht mehr und nicht weniger.


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen613946
Datum12.03.2010 09:2211040 x gelesen
Hallo Lars,

Geschrieben von Lars TiedemannNicht mehr und nicht weniger.
Mehr möchte ich ja auch gar nicht, aber eben auch nicht weniger.

Viele "sammeln" ja gerne Höchstleistungen und versuchen dann bei der Belastungsübung möglichst viele Übungen zu durchlaufen, um dann sagen zu können: Ich habe dieses mal 270% erreicht! Bei uns ist das jedenfalls so.

Inzwischen werden nach der Soll-Arbeit Druck und Zeit eingetragen, um die 80kJ Werte zu haben, danach darf jeder gerne noch weiter"turnen", wenn er mag, Pflicht ist es nicht. Früher gab es bei manchen auch die Aussage: "Ihr lauft den Turm bis die Flasche leer ist!" Einen Grund dafür konnte mir leider keiner nennen.


Grüße aus Lüneburg,

Lars

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 09.03.2010 22:36 Mart7in 7S., Eppelheim
 09.03.2010 23:06 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 11.03.2010 08:03 Gunn7ar 7F., Altefähr
 10.03.2010 12:53 Thom7as 7B., Korntal-Münchingen
 10.03.2010 13:13 Björ7n M7., Petershagen
 10.03.2010 13:32 Sven7 N.7, Gehrden
 10.03.2010 14:17 Kim 7S., Hambergen
 10.03.2010 20:22 Mart7in 7S., Eppelheim
 10.03.2010 20:21 Björ7n M7., Petershagen
 10.03.2010 13:45 Step7han7 B.7, Wesseling
 10.03.2010 13:01 Step7han7 B.7, Wesseling
 11.03.2010 07:46 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 11.03.2010 09:37 Thom7as 7E., Nettetal
 11.03.2010 09:49 Flor7ian7 M.7, Witten
 11.03.2010 11:05 ., Lüneburg
 11.03.2010 11:14 Magn7us 7H., Pöttmes
 11.03.2010 20:56 Bach7 R.7, Weitolshausen
 11.03.2010 22:30 ., Lüneburg
 11.03.2010 22:38 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 11.03.2010 23:10 ., Lüneburg
 11.03.2010 23:18 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 11.03.2010 22:40 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
 12.03.2010 08:31 Lars7 T.7, Oerel
 12.03.2010 09:22 ., Lüneburg
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