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ThemaAbsicherung (oder Teilnahme) an Karnevalsumzügen mit Feuerwehr melden13 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
Autorjürg8en 8s., Trier / RLP608912
Datum11.02.2010 10:098098 x gelesen
Ist einem ein Schreiben vom Land (LFV? IM?) für RLP bekannt, demnach Feuerwehrfahrzeuge die an Umzügen zu Karneval teilnehmen explizit der Versicherung (des Fahrzeugs) gemeldet werden müssen, da sie ansonsten keinen Versicherungsschutz genießen?


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AutorDenn8is 8E., Menden / NW608915
Datum11.02.2010 10:336012 x gelesen
Geschrieben von jürgen schmitzIst einem ein Schreiben vom Land (LFV? IM?) für RLP bekannt, demnach Feuerwehrfahrzeuge die an Umzügen zu Karneval teilnehmen explizit der Versicherung (des Fahrzeugs) gemeldet werden müssen, da sie ansonsten keinen Versicherungsschutz genießen?

Das nicht, aber was hat ein FW-Fahrzeug (ich gehe jetzt von einem Einsatzfahrzeug aus und keinem Oldtimer o.ä.) in einem Karnevalszug verloren?


mit kameradschaftlichen Grüssen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW608917
Datum11.02.2010 10:415896 x gelesen
Geschrieben von Dennis EdnerDas nicht, aber was hat ein FW-Fahrzeug (ich gehe jetzt von einem Einsatzfahrzeug aus und keinem Oldtimer o.ä.) in einem Karnevalszug verloren?

Als Absicherung gegen den fließenden Verkehr an der Spitze bzw. am Ende des Zuges?

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW608919
Datum11.02.2010 10:505898 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannAls Absicherung gegen den fließenden Verkehr an der Spitze bzw. am Ende des Zuges?

dann wäre das ja ggf. im Auftrag zur Gefahrenabwehr - und damit darüber zu regeln!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW608926
Datum11.02.2010 11:235768 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinodann wäre das ja ggf. im Auftrag zur Gefahrenabwehr - und damit darüber zu regeln!

Genau deshalb machen das ja viele FF.
"Früher" in meiner alten Heimat, kam regelmäßig die Polizei um zu kontrollieren ob der Zug abgesichert wird. Wenn die FF vor Ort war haben die Beamten sich höfflich recht schnell wieder verabschiedet.
Heute hier, machen wir das zusammen mit der Polizei.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorTom 8S., Burgkunstadt / Bay608932
Datum11.02.2010 11:525537 x gelesen
warum sollte das die Versicherung interessieren? Wenn es eine Absicherung und damit
ein begründeter Auftrag ist, sollte das der Versicherung doch sch... egal sein...


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AutorDenn8is 8E., Menden / NW608934
Datum11.02.2010 11:555611 x gelesen
Geschrieben von Tom Schneiderwarum sollte das die Versicherung interessieren? Wenn es eine Absicherung und damit
ein begründeter Auftrag ist, sollte das der Versicherung doch sch... egal sein...


Dann ja, fraglich nur wenn das Fahrzeug als Teilnehmer im Zug mit fährt, wie ich erst angenommen hatte. Weil das ist bestimmt keine Tätigkeit für die das Fahrzeug eigentlich gedacht ist


mit kameradschaftlichen Grüssen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorMitj8a S8., Pinneberg / SH608942
Datum11.02.2010 12:375317 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Dennis EdnerDann ja, fraglich nur wenn das Fahrzeug als Teilnehmer im Zug mit fährt, wie ich erst angenommen hatte. Weil das ist bestimmt keine Tätigkeit für die das Fahrzeug eigentlich gedacht ist

Das wäre dann ja Öffentlichkeitsarbeit und sollte doch kein Prblem darstellen, oder?

Gruß,
Mitja


Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich!

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW608944
Datum11.02.2010 12:395368 x gelesen
Geschrieben von Mitja SuchorskiDas wäre dann ja Öffentlichkeitsarbeit und sollte doch kein Prblem darstellen, oder?

Je nachdem was man als ÖA ansieht. IMHO kann man bei so was auch ganz schnell die altbekannten Vorurteile bekräftigen.


mit kameradschaftlichen Grüssen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP609091
Datum11.02.2010 22:565215 x gelesen
Wenn es um Versicherungsschutz geht, wäre mein erster Gedanke weder LFV, noch Innenmysterium - eher würde ich mich bei der Versicherung erkundigen...


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz609163
Datum12.02.2010 12:285045 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppInnenmysterium

Süß


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorWolf8gan8g M8., Kerpen / NRW613914
Datum11.03.2010 19:204891 x gelesen
Hallo,

das FSHG RLP kenne ich nicht. Aber wofür ist die Feuerwehr laut FSHG da?
Die Antwort steht im § 1.
Und da steht nichts von Karnevalsumzügen, Schützenzügen o.ä.
Damit ich richtig verstanden werde, bei uns begleitet die FF auch, aber ob das versichert ist???
Es ist zumindest nicht die Aufgabe der Feuerwehr.
Die Absicherung obliegt der Polizei. Die könnte maximal ein Amtshilfeersuchen stellen, aber das halte ich für unwahrscheinlich.
Fazit meines Erachtens:
Hoffentlich passiert nichts.

Grüße

Wolfgang


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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern613915
Datum11.03.2010 19:234865 x gelesen
Geschrieben von Wolfgang MohrDie könnte maximal ein Amtshilfeersuchen stellen, aber das halte ich für unwahrscheinlich.

Genau das ist bei uns Gang und Gäbe!


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 11.02.2010 10:09 jürg7en 7s., Trier
 11.02.2010 10:33 Denn7is 7E., Menden
 11.02.2010 10:41 Thom7as 7E., Nettetal
 11.02.2010 10:50 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 11.02.2010 11:23 Thom7as 7E., Nettetal
 11.02.2010 11:52 Tom 7S., Burgkunstadt
 11.02.2010 11:55 Denn7is 7E., Menden
 11.02.2010 12:37 Mitj7a S7., Pinneberg
 11.02.2010 12:39 Denn7is 7E., Menden
 11.02.2010 22:56 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 12.02.2010 12:28 Thom7as 7K., Hermeskeil
 11.03.2010 19:20 Wolf7gan7g M7., Kerpen
 11.03.2010 19:23 Adol7f H7., Rosenheim
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