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Thema | THW Helferin nach 'Zeltlagerstreich' verurteilt | 30 Beträge | |||
Rubrik | Jugendfeuerwehr | ||||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 615116 | |||
Datum | 19.03.2010 05:28 | 14592 x gelesen | |||
für die Freunde gepflegter Aufnahmerituale.. Link 1 # Link 2 Link 3 Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8S., Neuenbürg / Württ / Baden-Württemberg | 615135 | |||
Datum | 19.03.2010 08:55 | 9880 x gelesen | |||
Oer-Erkenschwick - Klappe die Zweite. Das Thema wurde so öffentlichkeitswirksam verbreitet, dass man meinen sollte es wäre auch bei anderen HiOrgs angekommen. Schade eigentlich, dass jetzt auch das THW von solchem Blödsinn betroffen ist und Schaden am Image nimmt. Gruß Christoph Everybody's Darling is everybody's Depp!!!! (F.J. Strauss) | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 615140 | |||
Datum | 19.03.2010 09:23 | 9640 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph SchönthalerDas Thema wurde so öffentlichkeitswirksam verbreitet, dass man meinen sollte es wäre auch bei anderen HiOrgs angekommen. Ich lese hier von einem Haarbüschel (sic!), dass einem 16jährigen abgeschnitten wurde und einer zweitätigen Gerichtsverhandlung gegen eine 19jährige (!) 'Täterin'. Daraus eine schwere (!) KV zu machen - naja. Oer-Erkenschwick ist definitiv anders. Wie es aussieht hätte man das ganze Dilemma mit einer anderen Strategie seitens des THW verhindern können, dumm gelaufen. Das die Eltern deswegen vor Gericht ziehen, dass kann man so oder so sehen. Ich war mit 16 auf einem Internat. 120 Jungs 16-20 Jahre in 2-5 Bettzimmer mit gemeinsamen Sanitärräumen auf dem Stockwerk. Wir hätten einen Richter vermutlich vollbeschäftigen können... Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
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Autor | Tilm8an 8M., Bensheim-Wilmshausen / Hessen | 615142 | |||
Datum | 19.03.2010 09:34 | 9385 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberIch war mit 16 auf einem Internat. 120 Jungs 16-20 Jahre in 2-5 Bettzimmer mit gemeinsamen Sanitärräumen auf dem Stockwerk. Wir hätten einen Richter vermutlich vollbeschäftigen können... oh ja ... das kenne ich << Ich gebe nur meine private Meinung wieder >> "Leute, die sich die Finger verbrennen, verstehen nichts vom Spiel mit dem Feuer." Oscar Wilde | |||||
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Autor | Volk8er 8T., Appen / Schleswig-Holstein | 615145 | |||
Datum | 19.03.2010 09:44 | 9317 x gelesen | |||
Eure (Markus und Tilman) Einstellung - "Alles halb so schlimm. Bei uns damals ..." - löst bei mir mehr als Kopfschütteln aus. Ohne Gruß | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 615147 | |||
Datum | 19.03.2010 09:49 | 9299 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker TankEure (Markus und Tilman) Einstellung - "Alles halb so schlimm. Bei uns damals ..." - löst bei mir mehr als Kopfschütteln aus. Bei mir kommen Zweifel auf, ob es einer zweitätigen Gerichtsverhandlung bedarf, weil eine 19jährige, die zu diesem Zeitpunkt normale Teilnehmerin war einem 16jährigen Teilnehmer einen Haarbüschel abschneidet. Sicherlich ist die Tatausführung in der Gruppe ein Merkmal der gefährlichen KV. Ob man ihn als solchen Qualifizieren kann glaub ich mit meinem laienhaften Rechtsverständnis zumindest nicht. Und ja - ich finde den Vorfall halb so schlimm, was nicht bedeutet, dass ich ihn gutheiße. Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
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Autor | Volk8er 8T., Appen / Schleswig-Holstein | 615148 | |||
Datum | 19.03.2010 09:56 | 9213 x gelesen | |||
Und wie hättest Du reagiert, wenn es Dein Filius gewesen wäre? "Kann ja mal passieren, alles halb so schlimm"? Die Berichterstattung läßt vermuten, dass in dem betroffenen OV noch mehr im Argen liegt, was die Aufklärung des Vorfalles betrifft. Insofern kann ich die Eltern schon vestehen, den Fall vors Gericht gebracht zu haben. | |||||
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Autor | Tilm8an 8M., Bensheim-Wilmshausen / Hessen | 615149 | |||
Datum | 19.03.2010 09:56 | 8951 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker TankEure (Markus und Tilman) Einstellung - "Alles halb so schlimm. Bei uns damals ..." - löst bei mir mehr als Kopfschütteln aus. Bei mir löst es eher Kopfschütteln aus, was du in meine Antwort auf Markus Beitrag interpretierst. Ich habe nur gesagt, dass ich die Verhältnisse in einem Internat kenne. Ich habe mich nicht zu dem THW-Thema geäußert - und erst recht nicht die Einstellung "Alles hab so schlimm. Bei uns damals ..." vertreten. << Ich gebe nur meine private Meinung wieder >> "Leute, die sich die Finger verbrennen, verstehen nichts vom Spiel mit dem Feuer." Oscar Wilde | |||||
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Autor | Volk8er 8T., Appen / Schleswig-Holstein | 615151 | |||
Datum | 19.03.2010 10:03 | 8961 x gelesen | |||
Geschrieben von Tilman MarkowetzBei mir löst es eher Kopfschütteln aus, was du in meine Antwort auf Markus Beitrag interpretierst. Dein Beitrag läßt keinerlei Distanz zu dem Vorfall erkennen, dafür aber ein gewisses Maß an Zustimmung, oder? | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 615152 | |||
Datum | 19.03.2010 10:04 | 9158 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker TankUnd wie hättest Du reagiert, wenn es Dein Filius gewesen wäre? "Kann ja mal passieren, alles halb so schlimm"? Ganz ehrlich? Sicher würde ich wegen einem abgeschnittenen Haarbüschel nicht vor Gericht ziehen. Geschrieben von Volker Tank Die Berichterstattung läßt vermuten, dass in dem betroffenen OV noch mehr im Argen liegt, was die Aufklärung des Vorfalles betrifft. Das das nicht optimal war habe ich schon im ersten Post gesagt. Geschrieben von Volker Tank Insofern kann ich die Eltern schon vestehen, den Fall vors Gericht gebracht zu haben. Und da sind wir anderer Meinung. Wenn dann der SA daraus noch eine gef. KV mit 90 Tagessätzen macht, dann hört mein Verständnis vollends auf. Bei 90 Tagessätzen steht dann nämlich "Gef. KV" im Führungszeugnis, und wenn ich das als Personaler lese, denke ich an andere Sachen, als an Haarbüschel... Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 615153 | |||
Datum | 19.03.2010 10:04 | 9161 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Volker Tank Und wie hättest Du reagiert, wenn es Dein Filius gewesen wäre? "Kann ja mal passieren, alles halb so schlimm"? da ich keine Kinder habe kann ich nicht sagen, wie ich mich verhalten hätte. Aber ich kann mutmaßen, was mein Vatergetan hätte. Es wäre heir sicher ein Gespräch mit derm Verantwortlichen beim THW geführt worden und, so ist meine Erfahrung, wäre dass geregelt worden ohne dafür eine Gerichtsverhandlung anstrengen zu müssen. Geschrieben von Volker Tank Die Berichterstattung läßt vermuten, dass in dem betroffenen OV noch mehr im Argen liegt, was die Aufklärung des Vorfalles betrifft. Ich kann verstehen, dass Dinge, denen man, auch wenn sie noch so falsch waren, bislang eine andere Bedeutung zugemessen hat als sie in der öffentlichen Wahrnehmung und natürlich auch der rechtlichen Würdigung "prlötzlich" anders da stehen, falsch reagiert. Daraus jetzt auf generelle Missstände zu schließen halte ich für fragwürde Veralgemeinerung. Aber da stimmst du ja prima in die heutige Medienlandschaft ein... Gruß, otti Ein Psychopath ist jemand, der gerade heraus gefunden hat was wirklich los ist... | |||||
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Autor | Volk8er 8T., Appen / Schleswig-Holstein | 615158 | |||
Datum | 19.03.2010 10:13 | 9084 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberWenn dann der SA daraus noch eine gef. KV mit 90 Tagessätzen macht, dann hört mein Verständnis vollends auf. Bei 90 Tagessätzen steht dann nämlich "Gef. KV" im Führungszeugnis, und wenn ich das als Personaler lese, denke ich an andere Sachen, als an Haarbüschel... Bei einer Verurteilung zu 90 Tagessätzen kommen mir erhebliche Zweifel, dass es in diesem Fall nur um ein Haarbüschel ging. | |||||
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Autor | Tilm8an 8M., Bensheim-Wilmshausen / Hessen | 615160 | |||
Datum | 19.03.2010 10:18 | 8833 x gelesen | |||
Wo liest du das "gewisse Maß an Zustimmung" denn heraus? In meinem ersten Beitrag habe ich die Passage mit dem Internat zitiert und mich auf diese - und nichts anderes - bezogen. Ich weiß, was alles in einem Internat passieren kann. "Duschen" war bei uns eine nasse Angelegenheit. Von Oberstufenschülern abgefangen und mit Kleidern in die Dusche gestect, kann einem den Tag versauen ;) Aber wenn es dich beruhigen sollte: Ich kann den Aufnahmeritualen wie sie wohl bei einigen Feuerwehren und wohl beim THW (Haarbüschel abschneiden) nichts abgewinnen. Ich heße sie nicht gut. Allerdings scheint mir der Gang vor Gericht übertrieben - was ich allerdings nicht endgültig bewerten kann, da ich nicht weiß, was sonst alles in dieser Vereinigung vor Ort vorgefallen ist. << Ich gebe nur meine private Meinung wieder >> "Leute, die sich die Finger verbrennen, verstehen nichts vom Spiel mit dem Feuer." Oscar Wilde | |||||
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Autor | Volk8er 8T., Appen / Schleswig-Holstein | 615161 | |||
Datum | 19.03.2010 10:19 | 9070 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias Ottda ich keine Kinder habe kann ich nicht sagen, wie ich mich verhalten hätte. Aber ich kann mutmaßen, was mein Vatergetan hätte. Es wäre heir sicher ein Gespräch mit derm Verantwortlichen beim THW geführt worden und, so ist meine Erfahrung, wäre dass geregelt worden ohne dafür eine Gerichtsverhandlung anstrengen zu müssen. Ich habe zwei Kinder und würde es selbstverständlich zunächst außergerichtlich regeln wollen. Nur: Geschrieben von ---Volker Tank--- Bei einer Verurteilung zu 90 Tagessätzen kommen mir erhebliche Zweifel, dass es in diesem Fall nur um ein Haarbüschel ging. | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 615162 | |||
Datum | 19.03.2010 10:21 | 8967 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker TankBei einer Verurteilung zu 90 Tagessätzen kommen mir erhebliche Zweifel, dass es in diesem Fall nur um ein Haarbüschel ging. Mehr gibt aber der Pressebericht nicht her. Und damit sei es mir unbenommen, dass ich erhebliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils hege... Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 615163 | |||
Datum | 19.03.2010 10:25 | 8798 x gelesen | |||
Hallo Markus, Geschrieben von Markus Weber Ich war mit 16 auf einem Internat. 120 Jungs 16-20 Jahre in 2-5 Bettzimmer mit gemeinsamen Sanitärräumen auf dem Stockwerk. Wir hätten einen Richter vermutlich vollbeschäftigen können... Ich war mit 13 auf einem kirchlichen Internat (Kloster) in Schlafsälen für 20 und mehr "Mann". Wir hätten da auch einige Richter beschäftigen können. Wenn man es dann noch ganz genau betrachtet, könnte man evtl. sogar heute noch einen Staatsanwalt beschäftigen. Auf alle Fälle war dann der "Bund" für mich ein Witz. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Volk8er 8T., Appen / Schleswig-Holstein | 615164 | |||
Datum | 19.03.2010 10:25 | 8970 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberMehr gibt aber der Pressebericht nicht her. Und damit sei es mir unbenommen, dass ich erhebliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils hege... Und mir sei es unbenommen, Presseberichte in Frage zu stellen. | |||||
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Autor | Pete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg | 615166 | |||
Datum | 19.03.2010 10:32 | 8909 x gelesen | |||
Das Haarbüschel ist nur ein Teil des Ganzen. Es ging mit der Fesselung eine Freiheitsberaubung vorraus. also Freiheitsberaubung und Körperverletzung. Nichts desto trotz aber bei der Sachlage vor Gericht zu ziehen, ich meine auch das hätte sich Aussergerichtlich regeln lassen können. mfg Peter Lipp wie immer mein private Meinung | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 615167 | |||
Datum | 19.03.2010 10:35 | 8915 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Volker Tank Bei einer Verurteilung zu 90 Tagessätzen kommen mir erhebliche Zweifel, dass es in diesem Fall nur um ein Haarbüschel ging. naja, genaus könnte ich mutmaßen, dass die Eltern nun mal gerne klagen, der Richter nen schlechten Tag hatte oder im einfach mal (verständlicher Wiese) das Rumeiern der Angeklagten und der Zeugen um die ganze Sache nicht gepasst hat... In der Zeitung steht, dass es um das eine gefährliche Körpferverletzung gegangen ist. Und dieser Tatbestant wird schon mal erfüllt, wenn jemand körperlich misshandelt wird (also haare Abschneiden), man das mit anderen gemeinsam macht (hier der Fall) und/oder ein gefärhliches Werkzeug (hier eine Schere) verwendet. Laut § 224 StGB steht darauf eine Freiheitsstrafe ab 6 Monate, in minder schweren Fällen drei Monate. 90 Tagessätze sind 3 Monate. Und gemäß § 47 StGB gibt's diese kurzen Zeiträume als Freiheitsstrafen nur dann, wenn besondere Umstände vorliegen. Objektiv nach den vorliegenden Fakten betrachten liegt das Urteil also am unteren Ende dessen, was man als Richter bei eine Verurteilung in der Hand hat. Jetzt kannst weder du noch irgendjemand anderes kommen und sagen, "Jaja, also Strafe muss sein. Aber wegen dem Haare Abschneiden so eine dolle Strafe, da muss doch noch was anderes dahinter stecken...". Mein leiber Volker, die Geister die ich rief... Bei allem rechtsstaatlichem Empfinden, das ich gerne Teilen will, wenn es für mich subjektiv gerechtfertigt ist, begibt man sich doch hier durch das bloße anrufen des Gerichtes in eine Situation, die man dann selbst nicht mehr in der Hand hat. Und da kann man sich dann das für einen selbst angemessene Strafmaß nicht mehr Aussuchen und es hinterher bedauern. Genauso, wie man verantwortlich mit der Gesundheit anderer Menschen umgehen muss muss man es auch mit deren strafrechtlicher Unbescholtenheit! Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa | |||||
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Autor | Bern8d L8., Dietersheim / Bayern | 615168 | |||
Datum | 19.03.2010 10:47 | 8724 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Weber Ich war mit 16 auf einem Internat. 120 Jungs 16-20 Jahre in 2-5 Bettzimmer mit gemeinsamen Sanitärräumen auf dem Stockwerk. Wir hätten einen Richter vermutlich vollbeschäftigen können... Geschrieben von Tilman Markowetz oh ja ... das kenne ich Mit dem Zitat davor ist eindeutig gekennzeichnet, dass er das auch kennt. Ich hätt jetzt ehr die Frage gestellt, wo die Richter nichts zu tun gehabt hätten?!? (wenn jeder "Gesetzesverstoss" angezeigt worden wäre) Wir haben im Zeltlager auch Fahnen gestolen, oder andere Kinder gefesselt, wenn sie unsere Fahne wollten? Aber am nächsten Tag hat man sich wieder wunderbar mit den vertragen. Was in diesem Fall halt nicht so sein wird. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Weissach / BaWü | 615174 | |||
Datum | 19.03.2010 10:58 | 8834 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LippNichts desto trotz aber bei der Sachlage vor Gericht zu ziehen, ich meine auch das hätte sich Aussergerichtlich regeln lassen können. Dazu steht doch was im Artikel: Der Versuch der Familie, die Sache außergerichtlich aus der Welt zu schaffen, sei gescheitert, da es an der Bereitschaft zur Aussprache gemangelt habe. Gruß Alex Das ist meine persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8S., Neuenbürg / Württ / Baden-Württemberg | 615177 | |||
Datum | 19.03.2010 11:14 | 9019 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberIch lese hier von einem Haarbüschel (sic!), dass einem 16jährigen abgeschnitten wurde und einer zweitätigen Gerichtsverhandlung gegen eine 19jährige (!) 'Täterin'. Daraus eine schwere (!) KV zu machen - naja. Oer-Erkenschwick ist definitiv anders. Subjektiv gesehen hast Du Recht. Es wird hier aber sicherlich auch Menschen geben, die das anders sehen. Ist schon interessant, dass solche Auswüchse nur bei BW, FW und sonstigen HiOrgs bekannt sind. Habe z.B. noch nie gehört, dass sich jemand bei Eintritt in den Musikverein eine Trompete in den A... stecken musste :-(. Gruß Christoph Everybody's Darling is everybody's Depp!!!! (F.J. Strauss) | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 615178 | |||
Datum | 19.03.2010 11:21 | 8932 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph SchönthalerHabe z.B. noch nie gehört, dass sich jemand bei Eintritt in den Musikverein eine Trompete in den A... stecken musste :-(. Das wäre etwas unhygienisch, aber nachdem ich in meinem Bekanntenkreis nach O-E etwas geforscht habe kann ich dir versichern, dass dergleichen bei Fußballvereinen, Musikvereinen, Burschen-Vereinen etc. deutlich verbreiteter ist - dort allerdings nicht so in der öffentlichen Wahrnehmung steht. Im hier diskutierten Fall geht es auch nicht um 'das THW' sondern schlicht um Kinder und Jugendliche in einem Zeltlager. Dort kommen solche Sachen vor, egal ob der Veranstalter die örtliche FF, das THW, die Ministranten, die kirchliche Jugendgruppe oder sonstwer ist. Ich vermute, dass es bei den reinen Jugendgruppen sogar deutlich öfter vorkommt, weil die Wahrscheinlichkeit höher ist, dass eine reife Aufsichtsperson über 21 dabei ist... Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 615179 | |||
Datum | 19.03.2010 11:22 | 8778 x gelesen | |||
Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 615182 | |||
Datum | 19.03.2010 12:07 | 8709 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Weberdass dergleichen bei Fußballvereinen, Musikvereinen, Burschen-Vereinen etc. deutlich verbreiteter ist - dort allerdings nicht so in der öffentlichen Wahrnehmung steht. Sehe ich ähnlich. Die Grenze zwischen Streich und Straftat ist fließend und kann man an dem Wort "Nein" festmachen, auch wenn es nicht immer verbal artikuliert wird. Und in diesem speziellen Fall könnte der THW Ortsverband noch ein paar Kopfschmerzen bekommen wenn der Richter richtig zitert wurde. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8M., Bubenreuth / Bayern | 615195 | |||
Datum | 19.03.2010 13:52 | 8600 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Matthias Ott--- In der Zeitung steht, dass es um das eine gefährliche Körpferverletzung gegangen ist. Und dieser Tatbestant wird schon mal erfüllt, wenn jemand körperlich misshandelt wird (also haare Abschneiden), man das mit anderen gemeinsam macht (hier der Fall) und/oder ein gefärhliches Werkzeug (hier eine Schere) verwendet. Laut § 224 StGB steht darauf eine Freiheitsstrafe ab 6 Monate, in minder schweren Fällen drei Monate. 90 Tagessätze sind 3 Monate. Und gemäß § 47 StGB gibt's diese kurzen Zeiträume als Freiheitsstrafen nur dann, wenn besondere Umstände vorliegen. Genau, und sobald die Rechtsstaatlichkeit über solch einen Vorfall Kenntnis bekommt, ist sie auch verpflichtet diesen zu verfolgen. Wie er zu bestrafen ist, entscheidet der Richter. Und da das "Entfernen" eines Haarbüschels nur mit Gewalt oder mit einer "Waffe" (in diesem Fall eine Schere) möglich ist, handelt es sich nunmal nicht um eine einfache KV, sondern um die gefährliche KV. Und ob man den Fall als Elternteil zwingend anzeigen muss, würde ich als individuelle Entscheidung ansehen. Denn über die Entwicklung nach der Tat, erfährt man sehr wenig. Bei allem rechtsstaatlichem Empfinden, das ich gerne Teilen will, wenn es für mich subjektiv gerechtfertigt ist, begibt man sich doch hier durch das bloße anrufen des Gerichtes in eine Situation, die man dann selbst nicht mehr in der Hand hat. Und da kann man sich dann das für einen selbst angemessene Strafmaß nicht mehr Aussuchen und es hinterher bedauern. Genauso, wie man verantwortlich mit der Gesundheit anderer Menschen umgehen muss muss man es auch mit deren strafrechtlicher Unbescholtenheit! Und hier ist eben auch das Problem mit der Rechtsstaatlichkeit gegeben. Sobald die Polizei über solch einen Fall Kenntnis bekommt, sind sie verpflichtet diesen zu verfolgen. Darauf folgt die Berichtsverfassung, welche zusammen mit den Ermittlungsakten an die Staatsanwaltschaft geht. Und dieser alleine entscheidet, ob der Fall dem Gericht zur Verfahrenseröffnung mitgeteilt wird oder ob er das Verfahren einstellt. Und daraufhin entscheidet der Richter wiederum, ob es zur Verhandlung kommt oder das Verfahren einzustellen ist. ABER: Als anzeigender Bürger hat man nach dem Stellen eines Strafantrags keinen Einfluss mehr auf den weiteren Verlauf. | |||||
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Autor | Flor8ian8 M.8, Witten / NRW | 615203 | |||
Datum | 19.03.2010 14:18 | 8551 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian MarstallerUnd da das "Entfernen" eines Haarbüschels nur mit Gewalt oder mit einer "Waffe" (in diesem Fall eine Schere) möglich ist Ich komme nicht umhin die Ironie darin zu bemerken, dass es für die Dame günstiger ausgegangen wäre, wenn sie dem Betroffenen die Haare ausgerissen hätte. Gruß Florian Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel - Jan Böhmermann - | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 615205 | |||
Datum | 19.03.2010 14:22 | 8426 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian MeurerIch komme nicht umhin die Ironie darin zu bemerken, dass es für die Dame günstiger ausgegangen wäre, wenn sie dem Betroffenen die Haare ausgerissen hätte. Es steht nirgendwo, dass das Gericht die Schere als Waffe angesehen hat (was sie meines Erachtens auch nicht war, gab erst letztes Jahr ein Urteil dazu), es geht um die Begehung in der Gruppe, die grundsätzlich zur schweren KV führt. ...und das halte ich in dieser Form für überzogen, m.W.n. gibt es hier einen Spielraum seitens des Gerichts, der wohl nicht ausgeschöpft wurde. Mögen die Juristen das erklären. Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 615209 | |||
Datum | 19.03.2010 14:25 | 8601 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Christoph Schönthaler Ist schon interessant, dass solche Auswüchse nur bei BW, FW und sonstigen HiOrgs bekannt sind. ich gehe davon aus, dass es bei den HiOrgs und der Fw noch am seltensten vorkommt. In jedem Sportverein hast du da sicher ganz andere Dinge. Kleines Beispiel, 15 km von hier: Mainpost Suche Eishockey ritual Da wurden neuen Spielern der Schambereich in der Kabine vor versammelter Mannschaft rasiert. Leider kannst du ohne Abo die Artikel nicht lesen. Aber selbst im verlinkten Suchergebniss kannst du verschiedene Sätze dieser Art Geschrieben von ---Mainpost.de--- lesen Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Flor8ian8 M.8, Witten / NRW | 615216 | |||
Datum | 19.03.2010 15:41 | 8428 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberEs steht nirgendwo, dass das Gericht die Schere als Waffe angesehen hat (was sie meines Erachtens auch nicht war, gab erst letztes Jahr ein Urteil dazu), es geht um die Begehung in der Gruppe, die grundsätzlich zur schweren KV führt. Oh dann hab ich wohl was falsch verstanden. Danke für die Erklärung. Zu dem Rest (Ermessensspielraum) kann ich keine Einschätzung abgeben. Gruß Florian Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel - Jan Böhmermann - | |||||
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