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ThemaTHW Helferin nach 'Zeltlagerstreich' verurteilt30 Beträge
RubrikJugendfeuerwehr
 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 615116
Datum19.03.2010 05:2814592 x gelesen
für die Freunde gepflegter Aufnahmerituale..

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Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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AutorChri8sto8ph 8S., Neuenbürg / Württ / Baden-Württemberg615135
Datum19.03.2010 08:559880 x gelesen
Oer-Erkenschwick - Klappe die Zweite.

Das Thema wurde so öffentlichkeitswirksam verbreitet, dass man meinen sollte es wäre auch bei anderen HiOrgs angekommen.

Schade eigentlich, dass jetzt auch das THW von solchem Blödsinn betroffen ist und Schaden am Image nimmt.


Gruß
Christoph

Everybody's Darling is everybody's Depp!!!! (F.J. Strauss)

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg615140
Datum19.03.2010 09:239640 x gelesen
Geschrieben von Christoph SchönthalerDas Thema wurde so öffentlichkeitswirksam verbreitet, dass man meinen sollte es wäre auch bei anderen HiOrgs angekommen.

Ich lese hier von einem Haarbüschel (sic!), dass einem 16jährigen abgeschnitten wurde und einer zweitätigen Gerichtsverhandlung gegen eine 19jährige (!) 'Täterin'. Daraus eine schwere (!) KV zu machen - naja. Oer-Erkenschwick ist definitiv anders.

Wie es aussieht hätte man das ganze Dilemma mit einer anderen Strategie seitens des THW verhindern können, dumm gelaufen. Das die Eltern deswegen vor Gericht ziehen, dass kann man so oder so sehen. Ich war mit 16 auf einem Internat. 120 Jungs 16-20 Jahre in 2-5 Bettzimmer mit gemeinsamen Sanitärräumen auf dem Stockwerk. Wir hätten einen Richter vermutlich vollbeschäftigen können...

Gruß,
Markus


Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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AutorTilm8an 8M., Bensheim-Wilmshausen / Hessen615142
Datum19.03.2010 09:349385 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberIch war mit 16 auf einem Internat. 120 Jungs 16-20 Jahre in 2-5 Bettzimmer mit gemeinsamen Sanitärräumen auf dem Stockwerk. Wir hätten einen Richter vermutlich vollbeschäftigen können...

oh ja ... das kenne ich


<< Ich gebe nur meine private Meinung wieder >>

"Leute, die sich die Finger verbrennen, verstehen nichts vom Spiel mit dem Feuer." Oscar Wilde

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AutorVolk8er 8T., Appen / Schleswig-Holstein615145
Datum19.03.2010 09:449317 x gelesen
Eure (Markus und Tilman) Einstellung - "Alles halb so schlimm. Bei uns damals ..." - löst bei mir mehr als Kopfschütteln aus.

Ohne Gruß


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg615147
Datum19.03.2010 09:499299 x gelesen
Geschrieben von Volker TankEure (Markus und Tilman) Einstellung - "Alles halb so schlimm. Bei uns damals ..." - löst bei mir mehr als Kopfschütteln aus.

Bei mir kommen Zweifel auf, ob es einer zweitätigen Gerichtsverhandlung bedarf, weil eine 19jährige, die zu diesem Zeitpunkt normale Teilnehmerin war einem 16jährigen Teilnehmer einen Haarbüschel abschneidet.

Sicherlich ist die Tatausführung in der Gruppe ein Merkmal der gefährlichen KV. Ob man ihn als solchen Qualifizieren kann glaub ich mit meinem laienhaften Rechtsverständnis zumindest nicht.

Und ja - ich finde den Vorfall halb so schlimm, was nicht bedeutet, dass ich ihn gutheiße.

Gruß,
Markus


Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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AutorVolk8er 8T., Appen / Schleswig-Holstein615148
Datum19.03.2010 09:569213 x gelesen
Und wie hättest Du reagiert, wenn es Dein Filius gewesen wäre? "Kann ja mal passieren, alles halb so schlimm"?

Die Berichterstattung läßt vermuten, dass in dem betroffenen OV noch mehr im Argen liegt, was die Aufklärung des Vorfalles betrifft. Insofern kann ich die Eltern schon vestehen, den Fall vors Gericht gebracht zu haben.


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AutorTilm8an 8M., Bensheim-Wilmshausen / Hessen615149
Datum19.03.2010 09:568951 x gelesen
Geschrieben von Volker TankEure (Markus und Tilman) Einstellung - "Alles halb so schlimm. Bei uns damals ..." - löst bei mir mehr als Kopfschütteln aus.

Bei mir löst es eher Kopfschütteln aus, was du in meine Antwort auf Markus Beitrag interpretierst.

Ich habe nur gesagt, dass ich die Verhältnisse in einem Internat kenne. Ich habe mich nicht zu dem THW-Thema geäußert - und erst recht nicht die Einstellung "Alles hab so schlimm. Bei uns damals ..." vertreten.


<< Ich gebe nur meine private Meinung wieder >>

"Leute, die sich die Finger verbrennen, verstehen nichts vom Spiel mit dem Feuer." Oscar Wilde

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AutorVolk8er 8T., Appen / Schleswig-Holstein615151
Datum19.03.2010 10:038961 x gelesen
Geschrieben von Tilman MarkowetzBei mir löst es eher Kopfschütteln aus, was du in meine Antwort auf Markus Beitrag interpretierst.

Ich habe nur gesagt, dass ich die Verhältnisse in einem Internat kenne. Ich habe mich nicht zu dem THW-Thema geäußert - und erst recht nicht die Einstellung "Alles hab so schlimm. Bei uns damals ..." vertreten.

Dein Beitrag läßt keinerlei Distanz zu dem Vorfall erkennen, dafür aber ein gewisses Maß an Zustimmung, oder?


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg615152
Datum19.03.2010 10:049158 x gelesen
Geschrieben von Volker TankUnd wie hättest Du reagiert, wenn es Dein Filius gewesen wäre? "Kann ja mal passieren, alles halb so schlimm"?

Ganz ehrlich? Sicher würde ich wegen einem abgeschnittenen Haarbüschel nicht vor Gericht ziehen.

Geschrieben von Volker TankDie Berichterstattung läßt vermuten, dass in dem betroffenen OV noch mehr im Argen liegt, was die Aufklärung des Vorfalles betrifft.

Das das nicht optimal war habe ich schon im ersten Post gesagt.

Geschrieben von Volker TankInsofern kann ich die Eltern schon vestehen, den Fall vors Gericht gebracht zu haben.

Und da sind wir anderer Meinung. Wenn dann der SA daraus noch eine gef. KV mit 90 Tagessätzen macht, dann hört mein Verständnis vollends auf. Bei 90 Tagessätzen steht dann nämlich "Gef. KV" im Führungszeugnis, und wenn ich das als Personaler lese, denke ich an andere Sachen, als an Haarbüschel...

Gruß,
Markus


Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen615153
Datum19.03.2010 10:049161 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Volker TankUnd wie hättest Du reagiert, wenn es Dein Filius gewesen wäre? "Kann ja mal passieren, alles halb so schlimm"?

da ich keine Kinder habe kann ich nicht sagen, wie ich mich verhalten hätte. Aber ich kann mutmaßen, was mein Vatergetan hätte. Es wäre heir sicher ein Gespräch mit derm Verantwortlichen beim THW geführt worden und, so ist meine Erfahrung, wäre dass geregelt worden ohne dafür eine Gerichtsverhandlung anstrengen zu müssen.

Geschrieben von Volker TankDie Berichterstattung läßt vermuten, dass in dem betroffenen OV noch mehr im Argen liegt, was die Aufklärung des Vorfalles betrifft.

Ich kann verstehen, dass Dinge, denen man, auch wenn sie noch so falsch waren, bislang eine andere Bedeutung zugemessen hat als sie in der öffentlichen Wahrnehmung und natürlich auch der rechtlichen Würdigung "prlötzlich" anders da stehen, falsch reagiert. Daraus jetzt auf generelle Missstände zu schließen halte ich für fragwürde Veralgemeinerung. Aber da stimmst du ja prima in die heutige Medienlandschaft ein...

Gruß, otti


Ein Psychopath ist jemand, der gerade heraus gefunden hat was wirklich los ist...

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AutorVolk8er 8T., Appen / Schleswig-Holstein615158
Datum19.03.2010 10:139084 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberWenn dann der SA daraus noch eine gef. KV mit 90 Tagessätzen macht, dann hört mein Verständnis vollends auf. Bei 90 Tagessätzen steht dann nämlich "Gef. KV" im Führungszeugnis, und wenn ich das als Personaler lese, denke ich an andere Sachen, als an Haarbüschel...

Bei einer Verurteilung zu 90 Tagessätzen kommen mir erhebliche Zweifel, dass es in diesem Fall nur um ein Haarbüschel ging.


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AutorTilm8an 8M., Bensheim-Wilmshausen / Hessen615160
Datum19.03.2010 10:188833 x gelesen
Wo liest du das "gewisse Maß an Zustimmung" denn heraus?

In meinem ersten Beitrag habe ich die Passage mit dem Internat zitiert und mich auf diese - und nichts anderes - bezogen. Ich weiß, was alles in einem Internat passieren kann. "Duschen" war bei uns eine nasse Angelegenheit. Von Oberstufenschülern abgefangen und mit Kleidern in die Dusche gestect, kann einem den Tag versauen ;)

Aber wenn es dich beruhigen sollte: Ich kann den Aufnahmeritualen wie sie wohl bei einigen Feuerwehren und wohl beim THW (Haarbüschel abschneiden) nichts abgewinnen. Ich heße sie nicht gut. Allerdings scheint mir der Gang vor Gericht übertrieben - was ich allerdings nicht endgültig bewerten kann, da ich nicht weiß, was sonst alles in dieser Vereinigung vor Ort vorgefallen ist.


<< Ich gebe nur meine private Meinung wieder >>

"Leute, die sich die Finger verbrennen, verstehen nichts vom Spiel mit dem Feuer." Oscar Wilde

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AutorVolk8er 8T., Appen / Schleswig-Holstein615161
Datum19.03.2010 10:199070 x gelesen
Geschrieben von Matthias Ottda ich keine Kinder habe kann ich nicht sagen, wie ich mich verhalten hätte. Aber ich kann mutmaßen, was mein Vatergetan hätte. Es wäre heir sicher ein Gespräch mit derm Verantwortlichen beim THW geführt worden und, so ist meine Erfahrung, wäre dass geregelt worden ohne dafür eine Gerichtsverhandlung anstrengen zu müssen.
Ich habe zwei Kinder und würde es selbstverständlich zunächst außergerichtlich regeln wollen.

Nur:
Geschrieben von ---Volker Tank--- Bei einer Verurteilung zu 90 Tagessätzen kommen mir erhebliche Zweifel, dass es in diesem Fall nur um ein Haarbüschel ging.


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg615162
Datum19.03.2010 10:218967 x gelesen
Geschrieben von Volker TankBei einer Verurteilung zu 90 Tagessätzen kommen mir erhebliche Zweifel, dass es in diesem Fall nur um ein Haarbüschel ging.

Mehr gibt aber der Pressebericht nicht her. Und damit sei es mir unbenommen, dass ich erhebliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils hege...

Gruß,
Markus


Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY615163
Datum19.03.2010 10:258798 x gelesen
Hallo Markus,

Geschrieben von Markus WeberIch war mit 16 auf einem Internat. 120 Jungs 16-20 Jahre in 2-5 Bettzimmer mit gemeinsamen Sanitärräumen auf dem Stockwerk. Wir hätten einen Richter vermutlich vollbeschäftigen können...

Ich war mit 13 auf einem kirchlichen Internat (Kloster) in Schlafsälen für 20 und mehr "Mann".
Wir hätten da auch einige Richter beschäftigen können.
Wenn man es dann noch ganz genau betrachtet, könnte man evtl. sogar heute noch einen Staatsanwalt beschäftigen.
Auf alle Fälle war dann der "Bund" für mich ein Witz.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorVolk8er 8T., Appen / Schleswig-Holstein615164
Datum19.03.2010 10:258970 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberMehr gibt aber der Pressebericht nicht her. Und damit sei es mir unbenommen, dass ich erhebliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils hege...

Und mir sei es unbenommen, Presseberichte in Frage zu stellen.


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AutorPete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg615166
Datum19.03.2010 10:328909 x gelesen
Das Haarbüschel ist nur ein Teil des Ganzen. Es ging mit der Fesselung eine Freiheitsberaubung vorraus.

also Freiheitsberaubung und Körperverletzung.

Nichts desto trotz aber bei der Sachlage vor Gericht zu ziehen, ich meine auch das hätte sich Aussergerichtlich regeln lassen können.

mfg Peter Lipp


wie immer mein private Meinung


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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen615167
Datum19.03.2010 10:358915 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Volker TankBei einer Verurteilung zu 90 Tagessätzen kommen mir erhebliche Zweifel, dass es in diesem Fall nur um ein Haarbüschel ging.

naja, genaus könnte ich mutmaßen, dass die Eltern nun mal gerne klagen, der Richter nen schlechten Tag hatte oder im einfach mal (verständlicher Wiese) das Rumeiern der Angeklagten und der Zeugen um die ganze Sache nicht gepasst hat...

In der Zeitung steht, dass es um das eine gefährliche Körpferverletzung gegangen ist. Und dieser Tatbestant wird schon mal erfüllt, wenn jemand körperlich misshandelt wird (also haare Abschneiden), man das mit anderen gemeinsam macht (hier der Fall) und/oder ein gefärhliches Werkzeug (hier eine Schere) verwendet. Laut § 224 StGB steht darauf eine Freiheitsstrafe ab 6 Monate, in minder schweren Fällen drei Monate. 90 Tagessätze sind 3 Monate. Und gemäß § 47 StGB gibt's diese kurzen Zeiträume als Freiheitsstrafen nur dann, wenn besondere Umstände vorliegen.

Objektiv nach den vorliegenden Fakten betrachten liegt das Urteil also am unteren Ende dessen, was man als Richter bei eine Verurteilung in der Hand hat.

Jetzt kannst weder du noch irgendjemand anderes kommen und sagen, "Jaja, also Strafe muss sein. Aber wegen dem Haare Abschneiden so eine dolle Strafe, da muss doch noch was anderes dahinter stecken...". Mein leiber Volker, die Geister die ich rief...

Bei allem rechtsstaatlichem Empfinden, das ich gerne Teilen will, wenn es für mich subjektiv gerechtfertigt ist, begibt man sich doch hier durch das bloße anrufen des Gerichtes in eine Situation, die man dann selbst nicht mehr in der Hand hat. Und da kann man sich dann das für einen selbst angemessene Strafmaß nicht mehr Aussuchen und es hinterher bedauern. Genauso, wie man verantwortlich mit der Gesundheit anderer Menschen umgehen muss muss man es auch mit deren strafrechtlicher Unbescholtenheit!

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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AutorBern8d L8., Dietersheim / Bayern615168
Datum19.03.2010 10:478724 x gelesen
Geschrieben von Markus Weber Ich war mit 16 auf einem Internat. 120 Jungs 16-20 Jahre in 2-5 Bettzimmer mit gemeinsamen Sanitärräumen auf dem Stockwerk. Wir hätten einen Richter vermutlich vollbeschäftigen können...

Geschrieben von Tilman Markowetz oh ja ... das kenne ich

Mit dem Zitat davor ist eindeutig gekennzeichnet, dass er das auch kennt.
Ich hätt jetzt ehr die Frage gestellt, wo die Richter nichts zu tun gehabt hätten?!? (wenn jeder "Gesetzesverstoss" angezeigt worden wäre) Wir haben im Zeltlager auch Fahnen gestolen, oder andere Kinder gefesselt, wenn sie unsere Fahne wollten?

Aber am nächsten Tag hat man sich wieder wunderbar mit den vertragen. Was in diesem Fall halt nicht so sein wird.

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AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü615174
Datum19.03.2010 10:588834 x gelesen
Geschrieben von Peter LippNichts desto trotz aber bei der Sachlage vor Gericht zu ziehen, ich meine auch das hätte sich Aussergerichtlich regeln lassen können.
Dazu steht doch was im Artikel:

Der Versuch der Familie, die Sache außergerichtlich aus der Welt zu schaffen, sei gescheitert, da es an der Bereitschaft zur Aussprache gemangelt habe.


Gruß Alex


Das ist meine persönliche Meinung!

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AutorChri8sto8ph 8S., Neuenbürg / Württ / Baden-Württemberg615177
Datum19.03.2010 11:149019 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberIch lese hier von einem Haarbüschel (sic!), dass einem 16jährigen abgeschnitten wurde und einer zweitätigen Gerichtsverhandlung gegen eine 19jährige (!) 'Täterin'. Daraus eine schwere (!) KV zu machen - naja. Oer-Erkenschwick ist definitiv anders.

Subjektiv gesehen hast Du Recht. Es wird hier aber sicherlich auch Menschen geben, die das anders sehen.

Ist schon interessant, dass solche Auswüchse nur bei BW, FW und sonstigen HiOrgs bekannt sind.
Habe z.B. noch nie gehört, dass sich jemand bei Eintritt in den Musikverein eine Trompete in den A... stecken musste :-(.


Gruß
Christoph

Everybody's Darling is everybody's Depp!!!! (F.J. Strauss)

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg615178
Datum19.03.2010 11:218932 x gelesen
Geschrieben von Christoph SchönthalerHabe z.B. noch nie gehört, dass sich jemand bei Eintritt in den Musikverein eine Trompete in den A... stecken musste :-(.

Das wäre etwas unhygienisch, aber nachdem ich in meinem Bekanntenkreis nach O-E etwas geforscht habe kann ich dir versichern, dass dergleichen bei Fußballvereinen, Musikvereinen, Burschen-Vereinen etc. deutlich verbreiteter ist - dort allerdings nicht so in der öffentlichen Wahrnehmung steht.

Im hier diskutierten Fall geht es auch nicht um 'das THW' sondern schlicht um Kinder und Jugendliche in einem Zeltlager. Dort kommen solche Sachen vor, egal ob der Veranstalter die örtliche FF, das THW, die Ministranten, die kirchliche Jugendgruppe oder sonstwer ist. Ich vermute, dass es bei den reinen Jugendgruppen sogar deutlich öfter vorkommt, weil die Wahrscheinlichkeit höher ist, dass eine reife Aufsichtsperson über 21 dabei ist...

Gruß,
Markus


Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg615179
Datum19.03.2010 11:228778 x gelesen
höher geringer ist die Wahrscheinlichkeit...


Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW615182
Datum19.03.2010 12:078709 x gelesen
Geschrieben von Markus Weberdass dergleichen bei Fußballvereinen, Musikvereinen, Burschen-Vereinen etc. deutlich verbreiteter ist - dort allerdings nicht so in der öffentlichen Wahrnehmung steht.

Sehe ich ähnlich. Die Grenze zwischen Streich und Straftat ist fließend und kann man an dem Wort "Nein" festmachen, auch wenn es nicht immer verbal artikuliert wird.

Und in diesem speziellen Fall könnte der THW Ortsverband noch ein paar Kopfschmerzen bekommen wenn der Richter richtig zitert wurde.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorSeba8sti8an 8M., Bubenreuth / Bayern615195
Datum19.03.2010 13:528600 x gelesen
Geschrieben von ---Matthias Ott--- In der Zeitung steht, dass es um das eine gefährliche Körpferverletzung gegangen ist. Und dieser Tatbestant wird schon mal erfüllt, wenn jemand körperlich misshandelt wird (also haare Abschneiden), man das mit anderen gemeinsam macht (hier der Fall) und/oder ein gefärhliches Werkzeug (hier eine Schere) verwendet. Laut § 224 StGB steht darauf eine Freiheitsstrafe ab 6 Monate, in minder schweren Fällen drei Monate. 90 Tagessätze sind 3 Monate. Und gemäß § 47 StGB gibt's diese kurzen Zeiträume als Freiheitsstrafen nur dann, wenn besondere Umstände vorliegen.

Genau, und sobald die Rechtsstaatlichkeit über solch einen Vorfall Kenntnis bekommt, ist sie auch verpflichtet diesen zu verfolgen. Wie er zu bestrafen ist, entscheidet der Richter. Und da das "Entfernen" eines Haarbüschels nur mit Gewalt oder mit einer "Waffe" (in diesem Fall eine Schere) möglich ist, handelt es sich nunmal nicht um eine einfache KV, sondern um die gefährliche KV. Und ob man den Fall als Elternteil zwingend anzeigen muss, würde ich als individuelle Entscheidung ansehen. Denn über die Entwicklung nach der Tat, erfährt man sehr wenig.

Bei allem rechtsstaatlichem Empfinden, das ich gerne Teilen will, wenn es für mich subjektiv gerechtfertigt ist, begibt man sich doch hier durch das bloße anrufen des Gerichtes in eine Situation, die man dann selbst nicht mehr in der Hand hat. Und da kann man sich dann das für einen selbst angemessene Strafmaß nicht mehr Aussuchen und es hinterher bedauern. Genauso, wie man verantwortlich mit der Gesundheit anderer Menschen umgehen muss muss man es auch mit deren strafrechtlicher Unbescholtenheit!

Und hier ist eben auch das Problem mit der Rechtsstaatlichkeit gegeben. Sobald die Polizei über solch einen Fall Kenntnis bekommt, sind sie verpflichtet diesen zu verfolgen. Darauf folgt die Berichtsverfassung, welche zusammen mit den Ermittlungsakten an die Staatsanwaltschaft geht. Und dieser alleine entscheidet, ob der Fall dem Gericht zur Verfahrenseröffnung mitgeteilt wird oder ob er das Verfahren einstellt. Und daraufhin entscheidet der Richter wiederum, ob es zur Verhandlung kommt oder das Verfahren einzustellen ist. ABER: Als anzeigender Bürger hat man nach dem Stellen eines Strafantrags keinen Einfluss mehr auf den weiteren Verlauf.


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AutorFlor8ian8 M.8, Witten / NRW615203
Datum19.03.2010 14:188551 x gelesen
Geschrieben von Sebastian MarstallerUnd da das "Entfernen" eines Haarbüschels nur mit Gewalt oder mit einer "Waffe" (in diesem Fall eine Schere) möglich ist
Ich komme nicht umhin die Ironie darin zu bemerken, dass es für die Dame günstiger ausgegangen wäre, wenn sie dem Betroffenen die Haare ausgerissen hätte.

Gruß Florian


Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel

- Jan Böhmermann -

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg615205
Datum19.03.2010 14:228426 x gelesen
Geschrieben von Florian MeurerIch komme nicht umhin die Ironie darin zu bemerken, dass es für die Dame günstiger ausgegangen wäre, wenn sie dem Betroffenen die Haare ausgerissen hätte.

Es steht nirgendwo, dass das Gericht die Schere als Waffe angesehen hat (was sie meines Erachtens auch nicht war, gab erst letztes Jahr ein Urteil dazu), es geht um die Begehung in der Gruppe, die grundsätzlich zur schweren KV führt.

...und das halte ich in dieser Form für überzogen, m.W.n. gibt es hier einen Spielraum seitens des Gerichts, der wohl nicht ausgeschöpft wurde. Mögen die Juristen das erklären.

Gruß,
Markus


Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern615209
Datum19.03.2010 14:258601 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Christoph SchönthalerIst schon interessant, dass solche Auswüchse nur bei BW, FW und sonstigen HiOrgs bekannt sind.

ich gehe davon aus, dass es bei den HiOrgs und der Fw noch am seltensten vorkommt.
In jedem Sportverein hast du da sicher ganz andere Dinge.

Kleines Beispiel, 15 km von hier: Mainpost Suche Eishockey ritual
Da wurden neuen Spielern der Schambereich in der Kabine vor versammelter Mannschaft rasiert. Leider kannst du ohne Abo die Artikel nicht lesen. Aber selbst im verlinkten Suchergebniss kannst du verschiedene Sätze dieser Art Geschrieben von ---Mainpost.de---
Auch die Verteidiger wiesen in ihren Plädoyers darauf hin, dass solche "Aufnahme-Rituale" beim Eishockey allgemein üblich seien.
lesen


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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AutorFlor8ian8 M.8, Witten / NRW615216
Datum19.03.2010 15:418428 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberEs steht nirgendwo, dass das Gericht die Schere als Waffe angesehen hat (was sie meines Erachtens auch nicht war, gab erst letztes Jahr ein Urteil dazu), es geht um die Begehung in der Gruppe, die grundsätzlich zur schweren KV führt.
Oh dann hab ich wohl was falsch verstanden. Danke für die Erklärung.

Zu dem Rest (Ermessensspielraum) kann ich keine Einschätzung abgeben.

Gruß Florian


Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel

- Jan Böhmermann -

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 19.03.2010 05:28 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 19.03.2010 08:55 Chri7sto7ph 7S., Neuenbürg / Württ
 19.03.2010 09:23 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 19.03.2010 09:34 Tilm7an 7M., Bensheim-Wilmshausen
 19.03.2010 09:44 ., Appen
 19.03.2010 09:49 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 19.03.2010 09:56 ., Appen
 19.03.2010 10:04 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 19.03.2010 10:13 ., Appen
 19.03.2010 10:21 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 19.03.2010 10:25 ., Appen
 19.03.2010 10:32 Pete7r L7., Trochtelfingen
 19.03.2010 10:58 Alex7and7er 7H., Weissach
 19.03.2010 10:04 Matt7hia7s O7., Waldems
 19.03.2010 10:19 ., Appen
 19.03.2010 10:35 Matt7hia7s O7., Waldems
 19.03.2010 13:52 Seba7sti7an 7M., Bubenreuth
 19.03.2010 14:18 Flor7ian7 M.7, Witten
 19.03.2010 14:22 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 19.03.2010 15:41 Flor7ian7 M.7, Witten
 19.03.2010 09:56 Tilm7an 7M., Bensheim-Wilmshausen
 19.03.2010 10:03 ., Appen
 19.03.2010 10:18 Tilm7an 7M., Bensheim-Wilmshausen
 19.03.2010 10:47 Bern7d L7., Dietersheim
 19.03.2010 10:25 Anto7n K7., Mühlhausen
 19.03.2010 11:14 Chri7sto7ph 7S., Neuenbürg / Württ
 19.03.2010 11:21 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 19.03.2010 11:22 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 19.03.2010 12:07 Thom7as 7E., Nettetal
 19.03.2010 14:25 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
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