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ThemaBehinderung beim Einsatz52 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorDavi8d S8., Bergfeld / Niedersachsen616953
Datum31.03.2010 11:2019307 x gelesen
Behinderung am Einsatzort

Gerade gelesen,falls jemand schon einen Thread darüber geöffnet hat, dann kann der wieder geschlossen werden


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW616957
Datum31.03.2010 11:3716502 x gelesen
Geschrieben von David SchnehageBehinderung am Einsatzort

Gerade gelesen,falls jemand schon einen Thread darüber geöffnet hat, dann kann der wieder geschlossen werden


Der ist gut....

"Beamte im Einsatz", rät Pfeiffer daher, sollten sich "angewöhnen, dass sie nicht anordnen dürfen, weil autoritäres Verhalten nicht mehr akzeptiert wird".
Christian Pfeiffer, Leiter des Kriminologischen Forschungsinstituts Hannover

Führt dann statt "Bitte verlassen Sie sofort den Gefahrenbereich!" zu:
"Darf ich Sie freundlich und zum 9. Mal bitten, das brennende Haus, die verrauchte U-Bahn, die von Gas bedrohte Senke, zu verlassen, weil Sie sonst sich und andere sowie Einsatzkräfte gefährden."
(Wollen wir wetten, dass jeder ggf. darauf basierende Schaden dann wieder gegen die Einsatzkräfte eingeklagt würde?)

Meine Güte, wo sind wir gelandet...?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSimo8n S8., Marl / NRW616960
Datum31.03.2010 11:5615496 x gelesen
Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- Wollen wir wetten, dass jeder ggf. darauf basierende Schaden dann wieder gegen die Einsatzkräfte eingeklagt würde?

Ist ja eh irgendwie ein Volkssport geworden, wenn was nicht so läuft wie man sich es Vorstellt wird ne Beschwerde geschrieben oder die Einsaatzkräfte werden verklagt.


mit kameradschaftlichen Grüßen

Schmidt-Zenner

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AutorKevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein616962
Datum31.03.2010 11:5815281 x gelesen
Ich hoffe mal ganz stark, dass der Herr falsch zitiert worden ist! Man soll auf Anordnungen verzichten, weil diese nicht akzeptiert werden? Mit der Argumentation kann man ja alle möglichen Ge- und Verbote aushebeln.


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AutorSimo8n B8., Venne / Niedersachsen616968
Datum31.03.2010 12:0515183 x gelesen
Ich fand das Zitat auch super. Ich meine was soll man denn nach Meinung der Politiker da machen wenn aus dem tödlichen Verkersunfall nen Familienausflug mit Pikinik gemacht wird, wenn man nicht mal mehr anordnen darf das sich die Schaulustigen zu entfernen haben.
Wobei ich das ausarten in Gewalt in solchen Fällen ja noch für das schlimmst halte, ich meine wo leben wir eigentlich das man die Helfer zusammenschlägt und beleidigt.


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen616972
Datum31.03.2010 12:1515040 x gelesen
Sicher generell ein wachsendes Problem, aber wer diese Woche den Bericht aus HH-Billstedt im TV gesehen hat weiß, dass das nicht irgendeine Gegend ist...


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorKlau8s S8., München / Bayern616975
Datum31.03.2010 12:1915845 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamSicher generell ein wachsendes Problem, aber wer diese Woche den Bericht aus HH-Billstedt im TV gesehen hat weiß, dass das nicht irgendeine Gegend ist...


Im 85er Gihl sind schon FW-Fahrzeuge von Berlin zu sehen , an denen man Schutzgitter gegen Steinwürfe einhängen kann, so neu ist das Thema leider nicht, aber das so aufzuhängen ist meiner Meinung nach ein neuer Stil,und schon mal zitiert von mir, bei der Abrissparty eines Teiles des Olympiadorfes 2007 sind wir empfangen worden mit den Worten "lasst sie durch das sind die Guten" nach uns flogen dann wieder die Steine -:)
Gruss Klaus


„Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg616994
Datum31.03.2010 13:0715225 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino"Beamte im Einsatz", rät Pfeiffer daher, sollten sich "angewöhnen, dass sie nicht anordnen dürfen, weil autoritäres Verhalten nicht mehr akzeptiert wird".
Christian Pfeiffer, Leiter des Kriminologischen Forschungsinstituts Hannover



Den Knaben nehme ich schon lange nicht mehr ernst. Der ist mir viel zu "staatsopferlastig" und "täterverständnisvoll".

Unser Problem ist, dass man seit den 1968er Zeiten das Gewaltmonopol des Staates sukzessive ausgehöhlt hat. Traut sich heute ein Polizeibeamter mal "hinzulangen", kommt anschließend gleich die große Ermittlung, die Pressekampagne die den (notorischen) Gesetzesbrecher als armes Systemopfer beschreibt,...

Es ist mir egal, ob jemand die Anordnung eines Polizeibeamten gut findet oder nicht. das kann jeder für sich persönlich halten wie er will. Hauptsache, er befolgt sie. Widespruch gegen den sofort volliziehbaren Verwaltungsakt kann er ja später immer noch einlegen, nur hat der eben keine aufschiebende Wirkung.
Und wenn eben die Polizei bei einer nicht angemeldeten Demo sagt "verlassen Sie sofoert den Platz, oder wir setzen körperliche Gewalt und Hilfsmittel der körperlichen Gewalt ohne weitere Vorwarnung gegen sie ein", dann wir danach jeder der das abgeriegelte Gebiet mit einer KoPlWu verursacht durch den Polizeischlagstock verlassen will nicht auch noch verhätschelt, sondern mit dem GefKW zur medizinischen Versorgung gebracht und danach über U-Haft im beschleunigten Verfahren wegen Landfriedensbruch und Widerstand 2 Jahre ohne Bewährung eingeknastet.

Sonst haben wir irgend wann ein Problem. Nimmt der Staat sein Gewaltmonopol nicht mehr in der Form wahr wie es erforderlich ist, dann werden die Bürger das nach und nach in zunehmendem Umfang selbst tun und das entstandene Vakuum füllen. Ich bewundere die Anwohner bestimmter Bezirke in Berlin, die jedes Jahr mit ansehen müssen, wie ihr Hab und Gut durch herbegereiste und örtliche oft polizeibekannte! Terroristen (und nicht wie es unsere Presse gerne als "Autonome", "Demonstranten",... bezeichnet) zerstört werden und irgend welche Innensenatoren und "Politoffiziere" der Polizei von Deeskalation faseln. Anstatt in einer konzertierten Aktion von Pol, StA und Gerichten da hart durchzugreifen und diese Leute für einen längeren Zeitraum außer Verkehr zu ziehen. Die Gesetze dazu haben wir. Man muß sie nur anwenden (wollen).


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW616995
Datum31.03.2010 13:0914786 x gelesen
Gitter vor den Fenstern sind heute aber nicht mehr üblich! Dazu hat man Bewurf- und Bruchsichere Lexanverglasung als Alternative entdeckt!

Fahrzeuge der Bereitschaftspolizei sind damit schon seit über 15 Jahren ausgestattet!

Wirkt legerer und man hat keine Beeinträchtigung des Sichtfeldes.


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW616997
Datum31.03.2010 13:1114752 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerEs ist mir egal, ob jemand die Anordnung eines Polizeibeamten gut findet oder nicht. das kann jeder für sich persönlich halten wie er will. Hauptsache, er befolgt sie. Widespruch gegen den sofort volliziehbaren Verwaltungsakt kann er ja später immer noch einlegen, nur hat der eben keine aufschiebende Wirkung.

Der Widerspruch ist gem. der VwGO und des LVwVfG ja auch schriftlich einzulegen und das kann man vor Ort dann sowieso nicht praktizieren. Vor allem nicht, wenn der Beamte den Sofortvollzug anordnet!


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern616999
Datum31.03.2010 13:1414658 x gelesen
Außerdem sind Gitter nicht wirklich ausbruchsicher


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AutorKlau8s S8., München / Bayern617001
Datum31.03.2010 13:1514673 x gelesen
Meinst der Stein versucht auszubrechen ,nachdem er getroffen hat *g*
Klaus


„Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg617002
Datum31.03.2010 13:1614680 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferDer Widerspruch ist gem. der VwGO und des LVwVfG ja auch schriftlich einzulegen und das kann man vor Ort dann sowieso nicht praktizieren. Vor allem nicht, wenn der Beamte den Sofortvollzug anordnet!


Deshalb schrieb ich das ja auch so.
Aber warum soll das schriftlich nicht gehen? Einen Notizblock wird ja wohl der geübter Demonstrant in der Tasche haben. *ggg*
Und wenns erfolgreich wäre, würden da sicherlich im www schnell vorgedruckte Widerspruchsformulare in Lückentextform bereit stehen, die man ausgedruckt mitführt und nur noch die fehlenden Details ergänzt ;-)

Deshalb bin ich über die Möglichkeit des Sofortvollzugs immer sehr dankbar ;-)


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorKlau8s S8., München / Bayern617003
Datum31.03.2010 13:1914834 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferFahrzeuge der Bereitschaftspolizei sind damit schon seit über 15 Jahren ausgestattet!
Sagte ich doch, das Thema ist älter als mancher Forumsnutzer :-)

Geschrieben von Jürgen RinghoferFahrzeuge der Bereitschaftspolizei sind damit schon seit über 15 Jahren ausgestattet!


Deine Kollegen die damls beworfen wurden waren zu Fuß unterwegs ,da steht Lexan gut am Parkplatz

Geschrieben von Jürgen RinghoferWirkt legerer und man hat keine Beeinträchtigung des Sichtfeldes.
sei mir nicht böse,aber bei eurem martialischen Auftreten wirkt nix mehr leger, siehe gestern Manu - Bayern eins drauf mit Mütze.
Grüssle Klaus


„Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen617007
Datum31.03.2010 13:3214564 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerIch bewundere die Anwohner bestimmter Bezirke in Berlin, die jedes Jahr mit ansehen müssen, wie ihr Hab und Gut durch herbegereiste und örtliche oft polizeibekannte! Terroristen (und nicht wie es unsere Presse gerne als "Autonome", "Demonstranten",... bezeichnet) zerstört werden und irgend welche Innensenatoren und "Politoffiziere" der Polizei von Deeskalation faseln.

Ich bin auch immer überrascht, daß da noch nicht im größeren Umfang zur Selbstjustiz gegriffen wurde.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern617009
Datum31.03.2010 13:3614836 x gelesen
..Randbemerkung: Ich habe zufällig mir gestern einen alten 16mm Film reingezogen der Anfang der 1970er Jahre gedreht wurde und die Arbeit der Feuerwehr zeigt. (Aufnahmen aus dem Bereich der BD München). Da sieht man:

Bergung einer drei tage alten Wasserleiche - Orginalaufnahmen mit unverdecktem Gesicht
Tiefbauunfall (erstickende Gase) im Kanalbau. Reanimation eines Verunfallten und erfolglose Reanimation einer wzeiten Person. Null Schutz der Privatspäre. dafür aber die Gaffer bis auf ca. 1 m am Notarzt dran der gerade intubiert; darunter auch Jugendliche...

Heuet zum Glück in einem Film für die breite Öffentlichkeit nicht merh denkbar


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorStef8an 8G., Wuppertal / NRW617010
Datum31.03.2010 13:3914578 x gelesen
Die Aussage vom Herrn Pfeiffer (Leiter des Kriminologischen Forschungsinstituts Hannover) finde ich sehr unpassend. Wer auf einen Verweis nicht hört, wird wohl kaum auf ein "Bitte bitte" anders reagieren.

Jedoch sollte man das Thema jetzt auch nicht zu hoch treiben. Wie oft passiert sowas? Die Medien warten doch auf solche Schlagzeilen. Sicherlich darf nicht abgestritten werden das es zu solchen Zwischenfällen kommt, jedoch hängen diese doch mit Gebieten eines bestimmten Milieus zusammen.


Gruß
Stefan Ganzke

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW617011
Datum31.03.2010 13:3914628 x gelesen
Geschrieben von Klaus SchillerDeine Kollegen die damls beworfen wurden waren zu Fuß unterwegs ,da steht Lexan gut am Parkplatz

Dafür haben sie dann die Körperschutzausstattung, welche sogar das Schutzschild unnötig macht!

Geschrieben von Klaus Schillersei mir nicht böse,aber bei eurem martialischen Auftreten wirkt nix mehr leger, siehe gestern Manu - Bayern eins drauf mit Mütze.
Grüssle Klaus


Da wo es sein muss! Leider zeigen die Gewaltaktionen klar auf, dass die Beamten sich entsprechend schützen müssen. Drin stecken aber immer noch Menschen mit denen man reden kann und die nur Zwang anwenden, wenn es wohl nicht anders geht! (wobei es auch hier wie bei Feuerwehrs auch immer Ausnahmen geben wird)


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorKlau8s S8., München / Bayern617013
Datum31.03.2010 13:4514461 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferDa wo es sein muss! Leider zeigen die Gewaltaktionen klar auf, dass die Beamten sich entsprechend schützen müssen. Drin stecken aber immer noch Menschen mit denen man reden kann und die nur Zwang anwenden, wenn es wohl nicht anders geht! (wobei es auch hier wie bei Feuerwehrs auch immer Ausnahmen geben wird)


Da gebe ich dir unumwunden recht ,leider ist das so, was dazu führt ,das viele Passanten gar nicht mehr zu grossen Veranstaltungen gehen ,da sie Angst haben den Kollateralschaden an eigener Haut zu spüren, mir ist es nie Wohl in der U-Bahn Münchner Freiheit vorm Arenaspiel oder dort an der Endstation.

Geschrieben von Jürgen RinghoferDafür haben sie dann die Körperschutzausstattung, welche sogar das Schutzschild unnötig macht!

Na , ja , mir wäre es lieber man bräuchte so eine Ausstattung gar nicht und tauschen möchte ich auch nicht, der Fall das bei uns wieder einer mit dem Messer auf uns losgeht ist zum Glück äusserst seltener.
Klaus


„Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“

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AutorKlau8s S8., München / Bayern617015
Datum31.03.2010 13:4814811 x gelesen
Geschrieben von Volker LeisteHeuet zum Glück in einem Film für die breite Öffentlichkeit nicht merh denkbar

Aber nur weil heute der Filmcrew eindeutig gesagt wird was geht und was nicht und sie nicht nur einen Aufpasser hingestellt bekommen, die Reisser jenseits des dritten Programms würden schon wollen wenn sie frei dürften.
Gruss klaus


„Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg617047
Datum31.03.2010 17:5414535 x gelesen
Ahlhaus, derzeit Vorsitzender der Innenministerkonferenz, hat eine Gesetzesänderung angeregt und dazu bereits beim Bundesinnenminister vorgesprochen.

Genau, der du-darfst-keine-Steine-auf-Feuerwehrautos-schmeißen-Paragraph fehlt mir in der täglichen Arbeit als Feuerwehrmann ungemein.

Paragraf 113 des Strafgesetzbuches, der den "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" regelt, reiche für willkürliche Angriffe vor allem auf Polizeibeamte nicht aus, sagt er (Ahlhaus, A.d.V.). Bayerns Innenminister Joachim Herrmann will ebenfalls eine Verschärfung.

Dann schauen wir doch mal, was im §113 StGB so drin steht:
(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.


Neben dieser Sonderstellung (die durchaus auch Feuerwehrkräfte betreffen kann!), dei im 113er zugebilligt werden steht einer Strafverfolgung wegen KV, etc. natürlich nichts im Wege. Wo bitte ist hier der gesetzgeberische Handlungsbedarf? Oder will man sich (mal wieder) mit populären Maßnahmen aus der Affäre ziehen, weil es schlicht einfacher ist, als den Job eines Innenministers richtig zu machen und gegen die Ursachen vorzugehen?

- Verslumung /Ghettoisierung ganzer Stadtviertel
- Nichtintegration ganzer Migrantengenerationen mit mittlerweile eigener Subkultur
- Bildungsdefizite
- (Jugend)Arbeitslosigkeit
- ....

Erst Anfang des Monats wussten sich Sanitäter im baden-württembergischen Singen nicht anders zu helfen, als die Polizei zu rufen: Betrunkene Jugendliche wurden gegen die Helfer handgreiflich, die einen 19-Jährigen versorgen wollten.

Schlimm, aber: was wird sich wohl mit einem neuen Gesetz ändern? Genau: nix. Das ist auch politisch gar nicht gewollt, ansonsten würde mancher der Pfeifen, die sich gerne darin übt mit dem Finger auf andere zu zeigen endlich mal ihren Job machen...

"Beamte im Einsatz", rät Pfeiffer daher, sollten sich "angewöhnen, dass sie nicht anordnen dürfen, weil autoritäres Verhalten nicht mehr akzeptiert wird"

Dann sollen die Herren Innenminister neben einem schönen neuen Gesetz den Feuerwehren gleich noch ein paar GW-Stuhl hinstellen. Für den Stuhlkreis an der Einsatzstelle. Vielleicht werden wir dann auch für eine bisher eher wenig vertretene Gruppe interessant und können uns vor lauter Aufnahmegesuchen von Sozialpädagogen nicht mehr retten?

Wie auch Christian Fischer schon schrieb nehme ich den Typ aber seit dem Fall Joseph in Sebnitz nicht mehr für voll. Bedenklich, dass der studierte Sozialpsychologe immer noch auf diesem Posten sitzt und seine Meinung verbreitet.

Was wir brauchen sind Richter und Staatsanwälte, die die bestehenden Spielräume ausschöpfen und eine Politik, die bereit ist das Problem an der Wurzel zu packen - keine Populär-Gestzgebung zum Wahlkampf in NRW.


Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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AutorChri8sti8an 8W., Vienenburg / Niedersachsen617048
Datum31.03.2010 17:5714158 x gelesen
Geschrieben von Stefan GanzkeJedoch sollte man das Thema jetzt auch nicht zu hoch treiben. Wie oft passiert sowas?

Leider oft genug!

Man braucht nur mal das beliebte OSTERFEUER betrachten, denn wenn dort viele Ansammlungen von Menschen/Jugendlichen aufeinander treffen, dann bleibt es leider nicht nur bei verbalen Auseinandersetzungen, und diejenigen die dort von der FW Brasiwa haben leiden leider mit darunter, denn auch die werden leider mit dummen Sprüchen attackiert. Sprich-es werden wie so oft immer Unschuldige hineingezogen. Oft genug gelesen/gehört/gesehen.



Geschrieben von Stefan Ganzkejedoch hängen diese doch mit Gebieten eines bestimmten Milieus zusammen.

Nein

Selbst auf einem sonst friedlichen Dorfleben passieren diese Sachen.




Mkg Christian Wittenberg


Ich vertrete hier nur meine EIGENE Meinung


Mit freundlich Kameradschaftlichen Grüßen

Christian Wittenberg

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AutorKim 8S., Hambergen / Niedersachsen617050
Datum31.03.2010 17:5814343 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoMeine Güte, wo sind wir gelandet...?

Genau da, wo wir seit 60 Jahren hinlaufen.


Gruß Kim

"Wer Visionen hat, der muß mal zum Arzt gehen" Helmut Schmidt

Alle meine Beiträge im Forum sind meine persönliche Meinung und haben aber auch sowas von nichts mit der vorherrschenden Meinung in meiner Feuerwehr zu tun.
Aber Anschauen könnt ihr sie euch ja mal: www.feuerwehr-hambergen.de

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AutorKim 8S., Hambergen / Niedersachsen617055
Datum31.03.2010 18:0414311 x gelesen
Ups, zu früh abgeschickt. Fehlt noch:

Seit dieser Zeit ,wird ja alles was nur annähernd nach Autorität, oder in Dienstausführung nach Autorität des Staates, aussieht, verteufelt und gleich in die "rechte" Ecke gestellt.

Vielleicht ist es aber auch erst seit 40 Jahren, denke das passt eher.


Gruß Kim

"Wer Visionen hat, der muß mal zum Arzt gehen" Helmut Schmidt

Alle meine Beiträge im Forum sind meine persönliche Meinung und haben aber auch sowas von nichts mit der vorherrschenden Meinung in meiner Feuerwehr zu tun.
Aber Anschauen könnt ihr sie euch ja mal: www.feuerwehr-hambergen.de

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW617058
Datum31.03.2010 18:1314766 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberWo bitte ist hier der gesetzgeberische Handlungsbedarf?

An der Stelle wo der Richter sein Mindestmaß ansetzten darf.

Hier wurde letztens der Angriff auf eine Polizeibeamtin (Schlag auf die Nase) mit 150€ vom örtlichen Amtsgericht "bestraft" ,
in meiner Welt ist dieses Urteil .....eine Schande und offener Schlag ins Gesicht für jedes "BOS Mitglied".


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern617065
Datum31.03.2010 18:3714107 x gelesen
Ich glaube es finden sich genug Leute, die auch 200€ zahlen würden, nur um mal einem Polizeibeamten eine auf die Nase zu geben.


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg617082
Datum31.03.2010 19:1814357 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberWo bitte ist hier der gesetzgeberische Handlungsbedarf?

Geschrieben von Thomas MiddekeAn der Stelle wo der Richter sein Mindestmaß ansetzten darf.

Das ist dann aber kein Handlungsbedarf des Gesetzgebers. Der Strafrahmen gibt genug her, er wird nur nicht ausgeschöpft. Oft werden die Argumente, die für den Täter sprechen im Gegensatz zu denen die gegen ihn sprechen einfach zu sehr gewichtet. Jugendstrafrecht bis 21, schwere Kindheit, Gruppenzwang, fremder Kultur zugehörig, etc. pp.

Ich ärgere mich seit Monaten in einem landwirtschaftlichen Forum mit einem Haufen Heißdüsen herum, für die Fahren ohne Fahrerlaubnis nur ein Witz ist. Wohlgemerkt, wir reden hier über Jugendliche die 40t-Gespanne mit 60km/h und ohne Führerschein bewegen. Weißt du was die mit mir machen, wenn ich denen erläutere, dass darauf bis zu einem Jahr Gefängnis steht? Genau, ausgelacht wird man. Die Strafe bezahlt der (in vielen Fällen straffrei ausgehende) Vater, und der XY durfte sogar mit 18 seinen BE machen. 'Was regste dich so auf, wird alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird'.

Gerade in der Gruppe, mit der wir es auch bei Feuerwehrs zu tun haben - Jugendliche und junge Erwachsene bis 25, sowie bei Menschen deren Ansichten in anderen Kulturkreisen verhaftet sind herrscht eine gewisse Risikobereitschaft. Gesetze werden nicht akzeptiert, nur weil es Gesetze sind, sondern nur dann, wenn aus dem Nichtbefolgen ein empfindlicher Nachteil droht. Wenn nicht gnadenlos durchgegriffen wird, dann erreicht man bei diesen Personengruppen überhaupt nichts. Hier müssen Richter und Staatsanwälte handeln, nicht der Gesetzgeber! Aus Goslar hört man dazu leider recht wenig, und wenn dann nur schwammig formuliertes.

Gruß,
Markus


Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW617090
Datum31.03.2010 19:3614215 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberGeschrieben von Thomas Middeke"An der Stelle wo der Richter sein Mindestmaß ansetzten darf."

Das ist dann aber kein Handlungsbedarf des Gesetzgebers. Der Strafrahmen gibt genug her, er wird nur nicht ausgeschöpft


Mindestmaß!
Das ist der Punkt an dem der Richter anfangen muß bzw. den er nicht unterschreiten darf.

Bsp.
Angriff auf "BOS" = min. 1Mon. Haft + 1 Monatsgehalt/-min.1000€
Angriff auf "BOS" mit Körperverletzung = min. 3Mon. Haft + 6 Monatsgehälter/-min. 6000€


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen617099
Datum31.03.2010 20:1614137 x gelesen
Geschrieben von Christian WittenbergMan braucht nur mal das beliebte OSTERFEUER betrachten, denn wenn dort viele Ansammlungen von Menschen/Jugendlichen aufeinander treffen, dann bleibt es leider nicht nur bei verbalen Auseinandersetzungen, und diejenigen die dort von der FW Brasiwa haben leiden leider mit darunter, denn auch die werden leider mit dummen Sprüchen attackiert. Sprich-es werden wie so oft immer Unschuldige hineingezogen. Oft genug gelesen/gehört/gesehen.

Dann bricht man diese ab und informiert den Veranstalter und dokumentiert dies. Ende, aus die Maus.

Ansonsten gehören auch bei solchen doch eher friedlichen Anlässen Tätlichkeiten Suchende unmittelbar vor den Kadi.
Auch hier ist dieses Machtvakuum nicht ganz unschuldig. Oder meinst du, wenn die Schläger wüßten es passiert was, würden diese Massenschlägereien angezettelt?

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP617102
Datum31.03.2010 20:2014019 x gelesen
Geschrieben von Peter LieffertzAuch hier ist dieses Machtvakuum nicht ganz unschuldig. Oder meinst du, wenn die Schläger wüßten es passiert was, würden diese Massenschlägereien angezettelt?Das Machtvakuum auf dem Land fängt je nachdem schon sehr früh an: Es ist einfach nicht (schnell) genug Polizei greifbar, um auch nur die Beteiligten einer kleinen Schlägerei/Provokation dem weiteren Verfahren zuzuführen.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW617111
Datum31.03.2010 20:4014190 x gelesen
Tag.

Geschrieben von Thomas MiddekeMindestmaß!
Das ist der Punkt an dem der Richter anfangen muß bzw. den er nicht unterschreiten darf.

Bsp.
Angriff auf "BOS" = min. 1Mon. Haft + 1 Monatsgehalt/-min.1000€
Angriff auf "BOS" mit Körperverletzung = min. 3Mon. Haft + 6 Monatsgehälter/-min. 6000€


Ich ergänze:
ungerechtfertigter Angriff von "BOS" auf Schaulustige = sofortige Entlassung aus dem Dienst
ungerechtfertigter Angriff von "BOS" gegen Presse = sofortige Entlassung aus dem Dienst + min. 1Mon. Haft (Monatsgehalt hat der Täter dann ja nicht mehr...)
dto. mit Körperverletzung = sofortige Entlassung aus dem Dienst + min. 3 Mon. Haft + lebenslange Gehaltspfändung

so, und wer ist jetzt noch dabei?

Henning.

P.S.: aber das Problem könnte man eigentlich ganz einfach lösen, indem man Rettungsdienst und Brandbekämpfung bundesweit und einheitlich an das THW abgibt. Angriffe auf THW-Helfer sind doch immerhin _deutlich_ seltener in der Presse...


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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen617118
Datum31.03.2010 21:0814226 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Christian Fischer
Und wenn eben die Polizei bei einer nicht angemeldeten Demo sagt "verlassen Sie sofoert den Platz, oder wir setzen körperliche Gewalt und Hilfsmittel der körperlichen Gewalt ohne weitere Vorwarnung gegen sie ein", dann wir danach jeder der das abgeriegelte Gebiet mit einer KoPlWu verursacht durch den Polizeischlagstock verlassen will nicht auch noch verhätschelt, sondern mit dem GefKW zur medizinischen Versorgung gebracht und danach über U-Haft im beschleunigten Verfahren wegen Landfriedensbruch und Widerstand 2 Jahre ohne Bewährung eingeknastet.
Nun bin ich nicht in der FDGU aufgewachsen, aber heißt Demonstrationsfreiheit grundsätzlich: sie muß erst mal genehmigt sein?
Das kommt mir etwas unverständlich vor.
(da gäbe es ja Spielräume, so mir jetzt ein Politiker von ganz oben fast Angst eingejagt hat, als er im Radio in etwa sagte: "Die moderne Armee (also BW) muß sich vom klassischen Kriegsgedanken lösen und sich den neuen Herausforderungen stellen...", die er so etwa umschrieb: Bekämpfung von Aufständischen die sich aus der zivilen Masse herausheben.
Mir wird etwas Schwummelig, was man darunter alles verstehen könnte...)


mkg hwk

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg617119
Datum31.03.2010 21:3314071 x gelesen
Geschrieben von Thomas MiddekeBsp.
Angriff auf "BOS" = min. 1Mon. Haft + 1 Monatsgehalt/-min.1000€
Angriff auf "BOS" mit Körperverletzung = min. 3Mon. Haft + 6 Monatsgehälter/-min. 6000€


Eine KV gibt heute schon bis zu fünf Jahre. Ich gehe davon aus, dass ein Angriff auf BOS während eines Einsatzes hier schwerer gewertet werden muss. Wenn das Einsatzziel dadurch gefährdet wird kommen evtl. noch weitere Straftaten hinzu.

Hier neue 'Mindestregeln' einzuführen halte ich für nicht zielführend, weil das bereits mit den heutigen rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden kann und weil es das Problem nicht löst.

Gruß,
Markus


Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg617124
Datum31.03.2010 21:5414182 x gelesen
Geschrieben von Hanswerner KöglerNun bin ich nicht in der FDGU aufgewachsen, aber heißt Demonstrationsfreiheit grundsätzlich: sie muß erst mal genehmigt sein?
Das kommt mir etwas unverständlich vor.


Es gibt durchaus spontane Demos, die nicht genehmigt werden müssen. Oft werden diese spontanen Demos aber aufgelöst, weil gerade AnitFa und linke K-Gruppen unter dem Deckmantel der spontanen Demonstration versuchen Krawall zu machen.

Wenn ich nach einer Stadtratsitzung, in der beschlossen wird, das man 40. Mio für etwas ausgibt, dass ich für nicht richtig halte, dann kann ich spontan mit meinen Kumpel auf dem Marktplatz von Schwäbisch Gmünd dagegen demonstrieren (muss allerdings imo die Polizei spätestens zu Beginn der Demo informieren, dass jetzt demonstriert wird).

Wenn Reisebusse aus ganz Deutschland 'spontan' nach Gorleben fahren und just an dem Tag auf der Straße demonstrieren wollen, auf der die Castoren rollen, dann ist das nicht spontan und muss angemeldet werdet. Das Ereignis war lange genug im Vorfeld bekannt. Dies dient der Sicherheit, und selbst ich als neoliberaler Phrasendrescher könnte es nicht gut heißen, wenn diese Reglementierung wegfallen würde. Dann hätten wir nämlich bald wieder Zustände wie zu Zeiten der Weimarer Republik auf unseren Straßen (und Feuerwehrleute mittendrin, die Barrikaden löschen sollen).

Der Großteil der Demos läuft friedlich, für die ist dies leider ein unnötiger bürokratischer Aufwand, ein Teil der Demos läuft erfahrungsgemäß aus dem Ruder. Vornehmlich dann, wenn der linke und rechte Rand involviert ist. Hier müssen von Seiten der Ordnungsbehörden im Vorfeld Vorkehrungen getroffen werden um sowohl das Recht auf Demonstrationsfreiheit durchzusetzen (siehe Dresden 2010) als auch genügend Personal heranzukarren, weil von Demonstranten vermutlich Gewalt ausgehen wird (siehe Heiligendamm).

Gruß,
Markus


Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen617125
Datum31.03.2010 21:5513874 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppDas Machtvakuum auf dem Land fängt je nachdem schon sehr früh an: Es ist einfach nicht (schnell) genug Polizei greifbar, um auch nur die Beteiligten einer kleinen Schlägerei/Provokation dem weiteren Verfahren zuzuführen.

Leider ja, ich kann dir für mein Umfeld sagen was ca. nicht kommt.... :-(

Und genau dies wird schamlos genutzt und im Nachhinein auch nicht entsprechend sanktioniert.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW617133
Datum31.03.2010 23:0913868 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberHier neue 'Mindestregeln' einzuführen halte ich für nicht zielführend, weil das bereits mit den heutigen rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden kann und weil es das Problem nicht löst.


Wie sollte die Judikative deiner Meinung nach Urteilen?
Und um nicht in die Weiten des Universums abzudriften, bleib bitte bei dem von mir o.g. Beispiel.
(im ganzen wort)


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorManu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW617136
Datum31.03.2010 23:2213911 x gelesen
Geschrieben von Thomas MiddekeWie sollte die Judikative deiner Meinung nach Urteilen?

Im von dir genannten Fall scheint es ja eine Einstellung nach §153a StPO gewesen zu sein.

Wir kennen die Hintergründe für die Einstellung nicht [1], aber eine Verurteilung wäre da IMHO schon "gerechter" gewesen [2].

[1]
Ggf. befürchtete man eh keine Verurteilung zu erreichen oder nur nach einer Langwierigen Verhandlung um dann auch keine höhere Strafe aussprechen zu können [3]

[2]
Sofern der Hergang so war, wie beschrieben.

[3]
150Eur können bei sehr geringem Einkommen shconmal ein paar Tagessätze sein.


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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW617137
Datum31.03.2010 23:2213811 x gelesen
Geschrieben von Henning Koch
so, und wer ist jetzt noch dabei?

Henning.


Ich
und hoffentlich alle anderen auch.


Was du aufgezählt hast erachte ich grundsätzlich als selbstverständlich.
Ehrlich gesagt - ich hoffe das kommt jetzt nicht falsch rüber- runzelt sich beim lesen meine Stirn.
Nach deinem "P.S." drängt sich sogar das Bild ein- oder mehrerer Bierflaschen vor mein geistiges Auge.


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW617138
Datum31.03.2010 23:2513913 x gelesen
Geschrieben von Manuel Schmidtaber eine Verurteilung wäre da IMHO schon "gerechter" gewesen

also;
Wie sollte die Judikative deiner Meinung nach Urteilen?


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg617140
Datum01.04.2010 00:0614033 x gelesen
Geschrieben von Thomas MiddekeWie sollte die Judikative deiner Meinung nach Urteilen?


Du willst den Strafrahmen den ich dafür gerne hätte besser nicht wissen. Für mich sind in diesen Fällen zeitliche Strafen die weniger als zweistellige Jahreszahlen als Möglichkeit beinhalten schlicht zu gering. Und ja, da geht es schlicht um "Wegsperren". Für gaaanz lange.

Auch im heutigen Strafrahmen würde ich da im heutigen Strafrahmen schlicht mal die 2 Jahre die der § 113 I StGB bietet ausschöpfen. Einfach nur rein präventiv. Und natürlich nicht zur Bewährung. Bewährung bekommt jemand, der einen Tat begangen hat bei der ich eine gewisse Einsichtsfähigkeit und einen Lernprozess erwarten kann.

Dazu additiv (ich halte von der Tateinheissch... überhaupt nichts, Strafen müssen sich addieren um weh zu tun) noch drei Jahre aus § 120 I/ III drauf.

Und dann natürlich noch 10 Jahre aus § 224 I Nr. 5 oben drauf.

Macht summa sumarum 10+3+2 = 15 Jahre.

Der Prozess findet spätestens 2 Wochen nach der Tat statt. Bis dahin U-Haft. diese bleibt aufrechterhalten während die Frist für Rechtsmittel läuft. Zwei Wochen nach Einlegung der Rechtsmittel ist dann Revision bzw. Berufung. Und wenn diese für die Angeklagten negativ ausgeht, ist unmittelbar Antritt der 15 Jahre.


Damit wäre das Problem ein für alle mal gelöst. Wenn die Täter dann in 15 Jahre im Alter von 45/ 65/ 68 wieder frei kommen wird (wie in diesem Fall auf Grund der geschilderten Details anzunehmen) der Aufenthaltsstatus geprüft und die Heimreise verfügt.

Das Lernergenis das entsprechend pulbliziert wird lautet dann für alle "Nachahmer": Leg dich nicht mit der Polizei an...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW617141
Datum01.04.2010 00:1813918 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischer
Das Lernergenis das entsprechend pulbliziert wird lautet dann für alle "Nachahmer": Leg dich nicht mit der Polizei an...


Wow!

Aber schön ist das wir uns über das "Lernziel" und dessen heutige Umsetzung einig sind.

....und mit dem Wissen nicht alleine zu sein
werde ich nun
das Land am Weißwurstäquator
heimsuchen.

Schöne Ostern!






PS
macht da unten schon mal die Heizung an, wir zelten


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen617147
Datum01.04.2010 08:4613844 x gelesen
Geschrieben von Peter Lieffertz
Dann bricht man diese ab und informiert den Veranstalter und dokumentiert dies. Ende, aus die Maus.
Schön wer´s, aber wir wissen doch wie das auch auf´m Dorf läuft: der Kurt (GF der Brandwache) kennt den Hermann (Chef des osterfeuer ausrichtenden Sportvereins) vom Kartenspielen und macht ihm daher die Veranstaltung nicht kaputt.

Auch hier fehlt dann das Verständnis von Feuerwehrs für das was "wir" sind und zu tun haben. Geht auch dann damit weiter, das Fahrzeug für die Brandwache vielleicht gerade mal mit 1:3 besetzt ist... (weil es wollen ja alle trinken....)


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY617148
Datum01.04.2010 08:5113731 x gelesen
Geschrieben von Thomas Middekemacht da unten schon mal die Heizung an, wir zelten

Hallo Thomas,

bleib´im Norden. Bei uns ist Schneeregen angesagt:-(


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorKai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen617162
Datum01.04.2010 09:4414040 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerAuch im heutigen Strafrahmen würde ich da im heutigen Strafrahmen schlicht mal die 2 Jahre die der § 113 I StGB bietet ausschöpfen. Einfach nur rein präventiv. Und natürlich nicht zur Bewährung. Bewährung bekommt jemand, der einen Tat begangen hat bei der ich eine gewisse Einsichtsfähigkeit und einen Lernprozess erwarten kann.

Da bin ich vollkommen bei Dir. Bewährung wird doch meist überhaupt nicht von den Verurteilten verstanden. Ebenso kann ich es nicht verstehen, wieso jemand nochmals zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wird, obwohl er eben gegen jene selbst im Vorfeld schon verstoßen hat. Wo bleibt da der Lerneffekt? Gegen Bewärhung verstoßen = nochmalige Bewährung?

Geschrieben von Christian FischerDamit wäre das Problem ein für alle mal gelöst. Wenn die Täter dann in 15 Jahre im Alter von 45/ 65/ 68 wieder frei kommen wird (wie in diesem Fall auf Grund der geschilderten Details anzunehmen) der Aufenthaltsstatus geprüft und die Heimreise verfügt.

Das Lernergenis das entsprechend pulbliziert wird lautet dann für alle "Nachahmer": Leg dich nicht mit der Polizei an...


Vollkommen dafür. Gab es nicht ein Gesetz in den USA, welches eine lebenslange Haftstrafe nach drei Straftaten verlangte?

VG
Kai


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen617163
Datum01.04.2010 09:4613867 x gelesen
Geschrieben von Lars TiedemannSchön wer´s, aber wir wissen doch wie das auch auf´m Dorf läuft: der Kurt (GF der Brandwache) kennt den Hermann (Chef des osterfeuer ausrichtenden Sportvereins) vom Kartenspielen und macht ihm daher die Veranstaltung nicht kaputt.

Oder die Feuerwehr richtet doch das Osterfeuer selbst aus und verdient so Geld...

MkG
Marc


"Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 617165
Datum01.04.2010 09:4713859 x gelesen
Geschrieben von Kai-Hendrick ProbstGab es nicht ein Gesetz in den USA, welches eine lebenslange Haftstrafe nach drei Straftaten verlangte?

Japp ..

http://de.wikipedia.org/wiki/Three_strikes="_blank">three strikes out law

Mit dem Erfolg das die Kosten für den Strafvollzug nach oben schiessen und die Gefängnisse aus den Nähten platzen.


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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AutorRalf8 H.8, Seebach / Baden-Würrtemberg617255
Datum01.04.2010 13:0013761 x gelesen
Hallo zusammen!

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen! Danke Christian!

Außer vielleicht, dass ich meinen Koppel wieder anziehe um das Beil griffbereit zuhaben und ich werde mir eine Maglite kaufen.


"Drum grüß´ ich Dich, mein Badnerland....."

Hunde, haben Herrchen und Katzen, haben Personal...!

Rechtschreibfehlermodus: EIN

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW617257
Datum01.04.2010 13:0413727 x gelesen
Geschrieben von Ralf HaasAußer vielleicht, dass ich meinen Koppel wieder anziehe um das Beil griffbereit zuhaben und ich werde mir eine Maglite kaufen.

Ersteres ist zu umständlich, zweites zu teuer um es für sowas einzusetzen. Auf jedem LF sind genug Dinge die den gleichen Zweck erfüllen.
Für mich persönlich ist der SA dafür sehr gut geeignet.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorMart8in 8K., Welle / Niedersachsen617273
Datum01.04.2010 14:4613697 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyOder die Feuerwehr richtet doch das Osterfeuer selbst aus und verdient so Geld...

bzw. der Förderverein. Ist da etwas verwerfliches dran?


Mit besten Grüßen aus der Nordheide

Martin
(Jeder sollte eine Meinung haben; ich habe meine eigene)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP617276
Datum01.04.2010 14:5913545 x gelesen
Beachte den Kontext.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen617292
Datum01.04.2010 16:0813633 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Lars TiedemannGeht auch dann damit weiter, das Fahrzeug für die Brandwache vielleicht gerade mal mit 1:3 besetzt ist...

... ja und ? Eigentlich ist das Fahrzeug wegen der Veranstaltung ohnehin gebunden (wobei BSD ja übrigens durchaus zum Pflichtaufgabengebiet der Fw gehören -> § 17 HBKG) und die Besetzung regelt sich nach dem Bedarf der zu schützenden Veranstaltung ...

Gruss
Gerhard


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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen617322
Datum01.04.2010 18:0213597 x gelesen
Geschrieben von Lars TiedemannSchön wer´s, aber wir wissen doch wie das auch auf´m Dorf läuft: der Kurt (GF der Brandwache) kennt den Hermann (Chef des osterfeuer ausrichtenden Sportvereins) vom Kartenspielen und macht ihm daher die Veranstaltung nicht kaputt.

Auch hier fehlt dann das Verständnis von Feuerwehrs für das was "wir" sind und zu tun haben. Geht auch dann damit weiter, das Fahrzeug für die Brandwache vielleicht gerade mal mit 1:3 besetzt ist... (weil es wollen ja alle trinken....)


Was soll ich dazu jetzt sagen?

Zu ersterem, dann muss halt der Prellbock gespielt werden. Allerdings idealerweise von den Kumpels von Herrmann.

Zum zweiten Teil mag ich dir zustimmen. Das ist die teils bittere Realität.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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 31.03.2010 11:20 Davi7d S7., Bergfeld
 31.03.2010 11:37 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 31.03.2010 11:56 Simo7n S7., Marl
 31.03.2010 11:58 Kevi7n M7., Kronshagen
 31.03.2010 12:05 Simo7n B7., Venne
 31.03.2010 13:36 Volk7er 7L., Erlangen
 31.03.2010 13:48 ., München
 31.03.2010 13:07 Chri7sti7an 7F., Wernau
 31.03.2010 13:11 ., Kirchheim unter Teck
 31.03.2010 13:16 Chri7sti7an 7F., Wernau
 31.03.2010 13:32 ., Bad Hersfeld
 31.03.2010 21:08 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 31.03.2010 21:54 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 01.04.2010 13:00 Ralf7 H.7, Seebach
 01.04.2010 13:04 Thom7as 7E., Nettetal
 31.03.2010 17:58 Kim 7S., Hambergen
 31.03.2010 18:04 Kim 7S., Hambergen
 31.03.2010 12:15 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 31.03.2010 12:19 ., München
 31.03.2010 13:09 ., Kirchheim unter Teck
 31.03.2010 13:14 Adol7f H7., Rosenheim
 31.03.2010 13:15 ., München
 31.03.2010 13:19 ., München
 31.03.2010 13:39 ., Kirchheim unter Teck
 31.03.2010 13:45 ., München
 31.03.2010 13:39 Stef7an 7G., Wuppertal
 31.03.2010 17:57 Chri7sti7an 7W., Vienenburg
 31.03.2010 20:16 Pete7r L7., Frankenberg
 31.03.2010 20:20 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 31.03.2010 21:55 Pete7r L7., Frankenberg
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 01.04.2010 09:46 ., Bad Hersfeld
 01.04.2010 14:46 Mart7in 7K., Welle
 01.04.2010 14:59 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 01.04.2010 16:08 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 01.04.2010 18:02 Pete7r L7., Frankenberg
 31.03.2010 17:54 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 31.03.2010 18:13 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 31.03.2010 18:37 Adol7f H7., Rosenheim
 31.03.2010 19:18 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 31.03.2010 19:36 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
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 31.03.2010 23:22 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 31.03.2010 21:33 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 31.03.2010 23:09 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
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 31.03.2010 23:25 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
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 01.04.2010 00:18 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 01.04.2010 08:51 Anto7n K7., Mühlhausen
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