alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaKritik an Informationspolitik29 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorJoha8nne8s H8., Dingolfing / Bayern616979
Datum31.03.2010 12:238740 x gelesen
Link


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP616987
Datum31.03.2010 12:446593 x gelesen
Sicher nicht clever, sowas per Presse zu kommunizieren.

Der Kommentar unter dem verlinkten Bericht ist auch interessant.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW616991
Datum31.03.2010 13:036438 x gelesen
Vor allem, weil die Behörde an sich überhaupt nicht zu informieren ist. Das Landratsamt wird ja erst tätig, wenn eine Katastrophe ausgerufen worden ist N(was ja wohl nicht der Fall war). Bis dahin ist der örtliche Kommandant oder der Kreisbrandmeister (der kommt ja vom LRA) zuständig. Informieren würde ich da als EL von der Verwaltungsseite auch nur den zuständigen Bürgermeister der Gemeinde.

Klar wäre es gut gewesen, wenn das LRA hier informiert worden wäre. Wenn man es aber immer informiert, dann wäre das Geschrei (unnötig, nicht zuständig u.s.w.) auch wieder groß!

Der Landrat hätte m. E. gut getan sich diesbezüglich mit dem Kreisbrandmeister zu unterhalten und es mit ihm auf bilateraler Ebene zu besprechen! Dazu sollte man aber wissen, ob er alarmiert wurde, ob er vor Ort war u.s.w.


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern616996
Datum31.03.2010 13:096271 x gelesen
Ein Kommentator zu dem Bericht fordert mehr Hauptamtliche Kräfte. Nun frage ich mich doch, wer denn das LRA im Normalfall in Kenntnis setzt. Macht das nicht die Leitstelle, die ja mit ha Personal besetzt ist?
Auch die Übergabe der Einsatzleitung ist doch nicht so schlimm. Der gute Mann wird doch wohl zurecht Kreisbrandmeister und in den Augen des vorigen EL als geeignet eingestuft worden sein. Ich kann nicht ganz verstehen, dass dass LRA es nötig hat, angebliche interne Probleme sofort über die Presse auszutratschen. Auf anderem Wege würde sicherlich mehr erreicht werden.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen617005
Datum31.03.2010 13:306217 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferDas Landratsamt wird ja erst tätig, wenn eine Katastrophe ausgerufen worden ist N(was ja wohl nicht der Fall war). Bis dahin ist der örtliche Kommandant oder der Kreisbrandmeister (der kommt ja vom LRA) zuständig.

Ein überaus interessanter Ansatz. Eigentlich hat sich ja das LRA letztendlich bereits eingeschaltet oder wie läßt sich sonst die Einsatzleitung durch Führungspersonal des Landkreises erklären?

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg617054
Datum31.03.2010 18:046085 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferDer Landrat hätte m. E. gut getan sich diesbezüglich mit dem Kreisbrandmeister zu unterhalten und es mit ihm auf bilateraler Ebene zu besprechen! Dazu sollte man aber wissen, ob er alarmiert wurde, ob er vor Ort war u.s.w.

Wenn ich da im unteren Teil des Artikel lese, das da auch ein gewisses Gewirr zwischen den verschiedenen bayr. Kreisbrandonkel entstanden ist, und der Oberhäuptling gleich gar nicht informiert wurde, dann könnte man zwischen den Zeilen schon lesen, warum der Landrat sauer ist...

Gruß,
Markus


Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDan 8B., Grünwald b.München / Bayern617067
Datum31.03.2010 18:416052 x gelesen
Das ganze Hick Hack in diesem Landkreis zieht schon weite Kreise ging auch schon lange durch die Nieder/Oberbayrische Presse.

Der ehemalige Kreisbrandrat hat nach dem sich gewisse Personen aus dem Landkreis Plenum gegen geplante Beschaffungen eines Wechselladers ausgesprochen haben nach einen eklat in der Landkreis Kommandantenversammlung seinen Rücktritt bekundet und der bisherige KBI in dem Brandbezirk in welchen es dort jetzt gebrannt hat wurde Kommisarisch zum KBR und dieser hat auch seinen Rücktritt zum 1.4 bekanntgegeben nach all dem hick hack wurde dann ein neuer KBR gewählt der aber noch nicht im Amt ist. Soweit ich das in der Presse verfolgt habe

Die Feuerwehrwelt im Kreis LA hat man eh seit Jahren schon nicht mehr verstanden wenn man sich mit angehörigen von Wehren aus diesem Kreis unterhält.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg617068
Datum31.03.2010 18:475938 x gelesen
Dann hab ich da zwischen den Zeilen schon richtig gelesen. ;-)

Gruß,
Markus


Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern617073
Datum31.03.2010 19:025990 x gelesen
Geschrieben von Jürgen Ringhoferweil die Behörde an sich überhaupt nicht zu informieren ist
Das stimmt nicht. Das LRA ist in so einem Fall sehr wohl zu informieren. Könnte ja gut möglich sein das die sagen das es sich um einen Katastrophenfall handelt...


Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen617075
Datum31.03.2010 19:056014 x gelesen
Geschrieben von Thomas BruckmeierDas LRA ist in so einem Fall sehr wohl zu informieren. Könnte ja gut möglich sein das die sagen das es sich um einen Katastrophenfall handelt...
Aber ist das Aufgabe der Feuerwehr?
Das müsste doch dann die Gemeinde machen um den Dienstweg einzuhalten, oder täuche ich mich da?


Grüße
Jens

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern617076
Datum31.03.2010 19:075986 x gelesen
Geschrieben von Thomas BruckmeierDas stimmt nicht. Das LRA ist in so einem Fall sehr wohl zu informieren. Könnte ja gut möglich sein das die sagen das es sich um einen Katastrophenfall handelt... und der K-Fall wird nun mal vom Landrat oder dem StMI ausgerufen. Erst dann wird der restliche Führungsapperat des LRA tätig. Nämlich die FüGK (Führungsgruppe Katastrophenschutz). Diese Hat dann die Einsatzleitung inne. Der hier tätig gewesene Kreisbrandinspektor bzw. Kreisbrandmeister wäre dann zum Örtlichen Einsatzleiter (ÖEL) geworden.


Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern617078
Datum31.03.2010 19:095911 x gelesen
Geschrieben von Jens RugenAber ist das Aufgabe der Feuerwehr?
Das müsste doch dann die Gemeinde machen um den Dienstweg einzuhalten, oder täuche ich mich da?

Und wer informiert die Gemeinde? In diesem Fall meld ich das lediglich der ILS das der Landrat bzw. die FüGK zu informieren ist. Die Gemeinde hat da eigentlich garnichts zum mitreden.


Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW617079
Datum31.03.2010 19:116087 x gelesen
Geschrieben von Jens RugenAber ist das Aufgabe der Feuerwehr?

Tja, wenn ich Landrad wäre und "mein" bei mir mehr oder weniger direkt angesiedelter KBR würde mich über einen solchen Einsatz nicht informieren, wo davon auszugehen ist, dass ein erhöhtes Koordinierungsaufkommen zwischen verschiedenen Behörden des Landkreises (z.B. UWB, möglicherweise auch in den (landkreiseigenen?) Krankenhäusern) UND ein größerer Presserummel zu erwarten ist, würde ich ihn zum "Meinungsaustausch" bitten - und danach davon ausgehen, dass das nicht mehr vorkommen wird...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern617083
Datum31.03.2010 19:185868 x gelesen
Geschrieben von Dan BraunDie Feuerwehrwelt im Kreis LA hat man eh seit Jahren schon nicht mehr verstanden
Das ist eine der treffensten Aussagen die ich seit langem zu dieser ganzen Geschichte gehört hab :-)
Es ist wirklich ein Trauerspiel.

Wenn man nur die Hälfte der Geschichte kennt, wird man mit dem Kopfschütteln schon nicht mehr fertig.
Hoffen wir das es unter der neuen Führung besser läuft.


Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJoha8nne8s H8., Dingolfing / Bayern617088
Datum31.03.2010 19:295855 x gelesen
Geschrieben von Dan Braungegen geplante Beschaffungen eines Wechselladers ausgesprochen haben

Unser Landkreis oder die WF BMW Dingolfing helfen doch gerne aus.
Stehen sich die Dinger bei uns wenigstens nicht kaputt;-)


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg617094
Datum31.03.2010 19:525958 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoTja, wenn ich Landrad wäre und "mein" bei mir mehr oder weniger direkt angesiedelter KBR würde mich über einen solchen Einsatz nicht informieren

Der KBR wurde ja auch nicht informiert. Was den Landrat zu dem Zitat in der Presse veranlasst hat. Das haben wohl die untergeordneten KB-Onkels ohne Info an den neu Gewählten unter sich ausgemacht.

Daher meine Vermutung, dass das Problem ganz wo anders liegt - wurde ja inzwischen bestätigt.

Gruß,
Markus


Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern617098
Datum31.03.2010 20:125912 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberDer KBR wurde ja auch nicht informiert.
Kunststück, wenn es garkeinen amtierenden gibt...


Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW617103
Datum31.03.2010 20:215856 x gelesen
Zeig mir einer so geschrieben steht, dass der örtliche Einsatzleiter den Landrat zu informieren hat!

Ich denke mal, dass hier die Leitstelle als Einrichtung des Landkreises i. d. R. den KBM informiert und dieser die Lage dann beurteilen muss und die Verständigungen innerhalb seiner Behörde einzuleiten hat.

Schließt aber nicht aus, dass der örtliche EL sich im Bedarfsfall des KBM bedient und ihn anfordert um zu entscheiden, ob ein Katastrophe vorliegt oder nicht! Der muss das dann mit seinem Landrat klären und besprechen.

Auf alle Fälle nichts, was in die Öffentlichkeit gezogen gehört! Im Endeffekt bestätigt sich der Landrat dadurch, dass seine eigene Behörde ein Saustall ist!

Eigentor!!!


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern617106
Datum31.03.2010 20:295845 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferIch denke mal, dass hier die Leitstelle als Einrichtung des Landkreises i. d. R. den KBM informiert und dieser die Lage dann beurteilen muss und die Verständigungen innerhalb seiner Behörde einzuleiten hat.
Und was hab ich gesagt? nichts anderes, oder? Der Einsatzleiter vor Ort (egal ob Kommandant, KBR/I/M) muss irgendwann mal sagen, das die Sache nun so heiß ist das es sich der Landrat ansehen muss der dann ggf. den K-Fall fesstellt.

Geschrieben von Jürgen RinghoferAuf alle Fälle nichts, was in die Öffentlichkeit gezogen gehört!
Dort ist es schon seit einigen Jahren...

Geschrieben von Jürgen Ringhoferdass seine eigene Behörde ein Saustall ist!
auch das ist schon seit Jahren bekannt


Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen617108
Datum31.03.2010 20:365824 x gelesen
Es mag ja an den unterschiedlichen BL liegen...

Aber es soll auch Gegenden geben wo per Lst und nach Stichwort und nachfolgender Lage des EL zumindest der Leitungsdienst LRA informiert wurde und selbst über seine Reaktion entschieden hat.

Aber die Worte des LR lassen doch tiefer blicken. Hier ist der Beginn einer Generalabrechnung gefunden worden. Egal zu welchen Problemen.
Das konnte nun wirklich jeder rauslesen....

Peter

PS: Jeder EL ist gut beraten bei so einer Geschichte verwertbar die "Bürokratenmühle" anlaufen zu lassen....


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern617113
Datum31.03.2010 20:445860 x gelesen
Geschrieben von Peter LieffertzEs mag ja an den unterschiedlichen BL liegen...
stimmt

Geschrieben von Peter LieffertzAber es soll auch Gegenden geben wo per Lst und nach Stichwort und nachfolgender Lage des EL zumindest der Leitungsdienst LRA informiert wurde und selbst über seine Reaktion entschieden hat.
Ist bei uns auch so. Steht zumindest irgendwo. Obs gemacht wurde sieht man ja. Aber egal ob das die Lst von alleine macht oder nicht, würd ich es als EL nochmals anchdrücklich anordnen. Sagt mir dann die Lst das sie das schon erledigt hat, ists gut, wenn nicht wissen sie es jetzt.

Geschrieben von Peter LieffertzHier ist der Beginn einer Generalabrechnung gefunden worden
Das ende dieser Abrechnung ist in gut 3 Stunden dann dann ist der KBI nicht mehr im Amt. Hat er schon vor Wochen bekannt gegeben. Und der KBM der anschließend die EL hatte, kann meiner Meinung nach nicht wirklich was dafür, da er ein wenig überfordert war (meine Meinung).


Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg617115
Datum31.03.2010 20:545841 x gelesen
Geschrieben von Thomas BruckmeierKunststück, wenn es garkeinen amtierenden gibt...

Aber einen Gewählten, der dazu noch KBI ist. Wenn also der kommissarische KBI (oberster Chef) einen KBM (dritter Chef) zur Ablösung ruft, statt seinen Nachfolger und KBI (zweiter Chef), dann verwundert mich das bei einem derartigen Einsatz schon etwas. Vor allem wenn ich sehe, bei welchen Stichworten bei uns der KBM (Oberster Chef) alarmiert wird.

Rechtlich vermag ich das nicht zu würdigen, so genau hab ich mich mit der bayerischen Ämterhäufung noch nicht befasst, menschlich und fachlich halte ich das wie auch der Landrat für nicht so prickelnd. Ob er dann kommt ist ja nochmal etwas anderes, aber in Zeiten der mobilen Kommunikation wäre ein kurzer Anruf sicher nett gewesen.

Gruß,
Markus


Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern617117
Datum31.03.2010 21:045820 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberAber einen Gewählten, der dazu noch KBI ist. Wenn also der kommissarische KBI (oberster Chef) einen KBM (dritter Chef) zur Ablösung ruft, statt seinen Nachfolger und KBI (zweiter Chef), dann verwundert mich das bei einem derartigen Einsatz schon etwas
Du meinst also das der kommisarische oberste Chef (der gerne echter zukünftiger oberster Chef geworden wäre, aber nicht zur Wahl stand, da er gegangen ist/wurde) hätte dem neu gewähltem, aber noch nicht amtierenden, obersten Chef bescheid geben müssen, das dort die Hölle tobt und er jetzt Heim geht? Wäre wirklich nett gewesen. Bloß interessierts ihn nicht mehr wirklich und riechen können sich die beiden auch nicht


Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW617127
Datum31.03.2010 22:135925 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberDer KBR wurde ja auch nicht informiert. Was den Landrat zu dem Zitat in der Presse veranlasst hat. Das haben wohl die untergeordneten KB-Onkels ohne Info an den neu Gewählten unter sich ausgemacht.

auch die anderen heißen "Kreisbrand-"irgendwas...!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8W., Edewecht / Niedersachsen617132
Datum31.03.2010 23:055790 x gelesen
Bei den ganzen "Kreisbrand-Irgendwas" verliert man als Nichtbayer ja den Überblick. Wir
haben in Niedersachsen einen Kreisbrandmeister (als obersten Chef der Kreisfeuerwehr) und das wars. Darunter sind die Gemeindebrandmeister und dann die Ortsbrandmeister. Ist deutlich übersichtlicher.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW617150
Datum01.04.2010 09:055665 x gelesen
Geschrieben von Stefan WünkerBei den ganzen "Kreisbrand-Irgendwas" verliert man als Nichtbayer ja den Überblick. Wir
haben in Niedersachsen einen Kreisbrandmeister (als obersten Chef der Kreisfeuerwehr) und das wars. Darunter sind die Gemeindebrandmeister und dann die Ortsbrandmeister. Ist deutlich übersichtlicher.


Nur damit das vielleicht etwas übersichtlicher wird: In Bayern gibt es keine Samtgemeinde und deshalb hat man in Bezug auf die Feuerwehr die Funktion Kreisbrandmeister, der ist Chef von mehreren Feuerwehren (Ortsfeuerwehr).
Nur mal so als Beispiel: Der bayerische Landkreis aus dem ich komme wurde 1972 aus 2 Kreisen zusammen gelegt. Jeder dieser Vorgängerkreise hatte so 40 bis 45 Feuerwehren und wurde durch einen Kreisbrandinspektor geführt. Jeder KBI hatte 4 KBM die ihn dabei unterstützt haben. Mit der Kreisreform hat man für die neuen größeren Kreise die bisherigen Strukturen gelassen und als neuen Oberchef den Kreisbrandrat eingeführt. Hatte unter anderem den Vorteil das viele Funktionsträger ihren Titel behalten durften und nur einer befördert werden mußte.
Hat weiter den Vorteil, das die einzelnen Ortswehrführer nicht alle zum Verbandsführer qualifiziert werden müssen, da man das bei den Führungsdienstgraden der Kreisbrandinspektion schon hat.

Also was in Bayern Kreisbrand irgendwas heißt, gibt es in anderen Bundesländer auch, da heißen die dann Wehrführer, Gemeindebrandmeister, stellvertrender Kreisbrandmeister oder Unterkreisführer und Kreisbrandmeister, Kreisbrandinspektor.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8o K8., Hannover / Niedersachsen617244
Datum01.04.2010 12:325637 x gelesen
So grob gesehen könnte man das ganze wie folgt übersetzen (wenn man die bayerischen Fach-KBM mal nicht berücksichtigt):

Bayern -> Niedersachsen
Kreisbrandrat -> Kreisbrandmeister
Kreisbrandinspektor -> Abschnittsbrandmeister
Kreisbrandmeister -> Gemeinde- / Stadtbrandmeister


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlbe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern617301
Datum01.04.2010 16:475702 x gelesen
Hallo Forum,

Leider bekommt der gewöhnliche Leser im Landkreis nicht alles zu lesen, was im Hintergrund abgelaufen ist. Ich leider auch nicht.
So wie es sich allerdings mittlerweile rauskristallisiert, gab es massive Probleme zwischen der obersten Feuerwehrführung im Landkreis und dem Landrat.

Wieviel Feuerwehr-KnowHow ein Landrat allerdings mitbringt, um KOMPETENT mitreden zu können, weiß ich ned.

Ich hatte jetzt noch paar andere Punkte im Hinterkopf, aber das lasse ich lieber.
Die Uhren gehen in Bayern manchmal doch anders. Zeitverzerrungen treten besonders stark auf, wenn sich Populärpolitik und Stammtischpolitk kreuzen.

Eins kann ich mir doch ned ganz verkneifen. In unserem Landkreis gibt es immer noch das Wärmefenster, welches von so manchem Dienstgrad hatnäckig vertreten wird.

Grüße,

Albert


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW617319
Datum01.04.2010 17:365715 x gelesen
Geschrieben von Albert KißlingerIn unserem Landkreis gibt es immer noch das Wärmefenster, welches von so manchem Dienstgrad hatnäckig vertreten wird.

Sorry, aber gerade dann stellt sich die Frage, wer ggf. kompetent zu welchen Themen ist...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 31.03.2010 12:23 Joha7nne7s H7., Dingolfing
 31.03.2010 12:44 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 31.03.2010 13:03 ., Kirchheim unter Teck
 31.03.2010 13:09 Adol7f H7., Rosenheim
 31.03.2010 13:30 ., Bad Hersfeld
 31.03.2010 18:04 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 31.03.2010 18:41 Dan 7B., Grünwald b.München
 31.03.2010 18:47 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 31.03.2010 19:18 ., Ergolding
 31.03.2010 19:29 Joha7nne7s H7., Dingolfing
 31.03.2010 19:02 ., Ergolding
 31.03.2010 19:05 ., Bremervörde
 31.03.2010 19:09 ., Ergolding
 31.03.2010 19:11 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 31.03.2010 19:52 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 31.03.2010 20:12 ., Ergolding
 31.03.2010 20:21 ., Kirchheim unter Teck
 31.03.2010 20:29 ., Ergolding
 31.03.2010 20:36 Pete7r L7., Frankenberg
 31.03.2010 20:44 ., Ergolding
 31.03.2010 20:54 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 31.03.2010 21:04 ., Ergolding
 31.03.2010 23:05 Stef7an 7W., Edewecht
 01.04.2010 09:05 Thom7as 7E., Nettetal
 01.04.2010 12:32 Marc7o K7., Hannover
 31.03.2010 22:13 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 31.03.2010 19:07 ., Ergolding
 01.04.2010 16:47 Albe7rt 7K., Wuppertal / Mirskofen
 01.04.2010 17:36 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt