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Thema | (humane?) Tiertötung, Folgen für Mensch und Tier, war: 'Großeinsatz' | 8 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 617360 | |||
Datum | 02.04.2010 02:00 | 5648 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg FischerOhne mich darin auszukennen und somit behaupten zu können, dass es genau diese Waffe/Munition war, habe ich das mal miterleben müssen, wie ein Polizist doch mehrere Schüsse für eine bei einem Brand stark verletzte Kuh benötigte. Sehr viel effektiveres steht dort meiner Meinung nach zumindest in BaWü nicht zur Verfügung. Richtige Langwaffen mit richtiger Munition (i.d.R. 7,62x51mm NATO) gibts nur beim SEK. Durfte so was auch schon live miterleben :-(. Beim Bauernhofbrand gehört der Metzger und der Jäger vor Ort. Alles andere ist ist böse Tierquälerei und auch für die betroffenen Kunden traumatisierend. Eine Kuh ist kein Gebrauchsgegenstand, den man auf dem Markt kaufen kann. Bis zum Neuaufbau der Herde vergehen grob geschätzt fünf Jahre. Da Kühe auch mal 10 Jahre alt werden können besteht da eine Beziehung zum Tier, die einem Haustierstatus schon recht nahe kommt. Außerdem steckt in einer Herde die Arbeit von Generationen. Der Erfolg 'meiner' Herde geht auf die Zuchtarbeit von mittlerweile 4 Generationen meiner Familie zurück. Wenn man dann zusätzlich zum Brand seiner Existenzgrundlage noch mit anschauen muss, wie ein (man Verzeihe mir den Ausdruck) schießwütiger Polizist die eigenen Tiere meuchelt geht das an die Substanz der betroffenen Familie. Daran sollte man beim nächsten mal auch denken. Bei der letzten großen Überlandhilfe Bauernhofbrand war ich nicht dabei, allerdings war mein Bruder (als Privatmann) da und hat Weiden für die geretteten Tiere gebaut, meine Mutter und meine Schwester haben Kaffee für die Einsatzkräfte geliefert. Was mir von dort über Hilfsorganisationen (nicht FF) erzählt wurde hatte das wohl teilweise für die Helfer eher den Charakter eines Happenings und recht wenig mit professioneller Hilfe zu tun. Im Interesse des Seelenfriedens meiner Berufskollegen sollte man beim nächsten mal dran denken, dass da weit mehr zerstört wird als ein Gebäude... Sehr interessantes Projekt zu dieser Thematik: Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt: Tierseuchenfall Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 617370 | |||
Datum | 03.04.2010 08:44 | 2995 x gelesen | |||
Hallo Markus, so schnell erschießt ein Polizist auch nicht ein Tier. Soviel ich weiß, darf er es auch gar nicht, höchstens bei Gefahr im Verzug oder Notwehr. Wir hatten vor einigen Jahren so einen Fall. Im Zuge der "Vogelgrippe" wurde ein Schwan gefunden, der kurz vorm Sterben war. Lt. Anordnung war damals unser KBM vor Ort und die Polizei. Diese wollten oder durften das Tier nicht töten, sonder es mußte der zuständige Jäger verständigt werden. Der kam dann nach einger Zeit auch an und erlöste das Tier . Ob da was dran ist, wegen des Tötungsverbotes durch Polizei weiß ich nicht, Da müßte man mal einen Polizisten fragen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen | 617371 | |||
Datum | 03.04.2010 08:59 | 2899 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerOb da was dran ist, wegen des Tötungsverbotes durch Polizei weiß ich nicht, Da müßte man mal einen Polizisten fragen. Da ist nichts dran! MfG Sven R. Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 617372 | |||
Datum | 03.04.2010 08:59 | 2841 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus Weber Sehr viel effektiveres steht dort meiner Meinung nach zumindest in BaWü nicht zur Verfügung. in Hessen wohl auch nicht... Bericht HR-Online zu einer "Wildschweinjagd" der Polizei in Rüsselsheim Bericht der Jäger dazu... Geschrieben von Markus Weber Beim Bauernhofbrand gehört der Metzger und der Jäger vor Ort. Beim letzten, bei dem ich dabei war, waren es zumindest Veterinäre... Und da wurden dann auch entsprechend Notschlachtungen vorgenommen... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 617373 | |||
Datum | 03.04.2010 09:06 | 2842 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Sven Reimer Da ist nichts dran! Siehe auch die Geschichte von Hase und Igel....ähhhh Reh und Fuchs....;-) Gruß Andi | |||||
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Autor | Jörg8 F.8, Nonnenhorn/Bodensee / Bayern | 617383 | |||
Datum | 03.04.2010 10:44 | 2843 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberBeim Bauernhofbrand gehört der Metzger und der Jäger vor Ort. Alles andere ist böse Tierquälerei und auch für die betroffenen Kunden traumatisierend. Das Landratsamt hält eine Notrufnummer 24/7 der Veterinäre bereit. Wäre das nicht auch eine Möglichkeit, oder können die keine Notschlachtungen durchführen? Gruß, Jörg meine pers. Meinung, welche nicht zwangsweise deckungsgleich mit der offiziellen Feuerwehr-/Landkreismeinung sein muss. Eigentlich klar ... | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 617404 | |||
Datum | 03.04.2010 12:27 | 2724 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg FischerDas Landratsamt hält eine Notrufnummer 24/7 der Veterinäre bereit. Wäre das nicht auch eine Möglichkeit, oder können die keine Notschlachtungen durchführen? Notschlachten nicht, aber einschläfern. Ist ne Möglichkeit, wenn ich mir aber die Fahrtzeiten unseres TA anschaue, dann hab ich bis der da ist genug Jäger beisammen um sämtliche Wildschweine der Umgebung auszurotten. ;-) Musst du mal prüfen, wer bei euch in dieser Rufbereitschaft drin ist, sind das nur Amts-Vet (wenige) oder Ärzte mit Großtierpraxen (auch immer weniger), dann kann das auf dem Land länger dauern. Beim Bauernhofbrand werden sich viele Landwirte, auch Nicht-FA, selbst alarmieren. Läuft hier zumindest so, dass man auch nachts angerufen wird und dann auch in die Umgebung fährt. Das kann der Feuerwehr schon viel Arbeit abnehmen. Die bringen Werkzeug mit oder wissen wo es welches gibt und fangen Viechereien ein, bauen Weiden und Koppeln und sorgen für die Unterbringung der Tiere, etc. Sollte das nicht so sein muss die Feuerwehr überlegen, wie sie das in den Griff bekommt. Was braucht man sonst noch?
Eine Einsatzplanung sollte jede FF für derartige Fälle in der Hinterhand haben. Nach den Schlüssen aus diesem Thread könnte man sogar auf die Idee kommen, dass ein Feuerwehr-Einsatzplan schon aufgrund der gelagerten Gülle zwingend vorgeschrieben ist. Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | |||||
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Autor | Marc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg | 617414 | |||
Datum | 03.04.2010 13:07 | 2672 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberEine Einsatzplanung sollte jede FF für derartige Fälle in der Hinterhand haben. .... und in der AAO bei entsprechendem Stichwort gleich mit berücksichtigen. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, das bei Einsätzen auf landwirtschaftlichen Anwesen Leute mit einschlägiger Erfahrung unverzichtbar sind. Bin selbst schon mehrfach als Überlandhilfe bei so etwas aufgeschlagen und wir waren heilfroh über die "TSF Bauernfeuerwehren" die sich professionell um die Tiere gekümmert haben. | |||||
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