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ThemaFreistellung vom Arbeitgeber für den TM-Lehrgang23 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorNico8 S.8, Steinbek / Schleswig-Holstein617424
Datum03.04.2010 14:118256 x gelesen
Folgende Situation: momentan läuft bei uns auf Amtsebene der Lehrgang zum Truppmann (Teil 1). Am nächsten Mittwoch wird der nächste Lehrgangsabend sein. Bei meinem momentanen Arbeitgeber habe ich gekündigt, da ich ab dem 14.4. einer neuen Beschäftigung nachgehen werde (die Kündigung wurde akzeptiert). Es ist soweit alles geklärt und es gibt auch (eigentlich) keine Streitigkeiten mit meinem aktuellen Arbeitgeber bezüglich der Kündigung. Ich bin der Meinung, dass mir noch 3 Urlaubstage zustehen und einen dieser Urlaubstage hätte ich nun gerne am nächsten Mittwoch genommen, um beim Unterrichtsabend für den Truppmann teilnehmen zu können - Beginn ist nämlich um 19:30 Uhr, aber eigentlich müsste ich bis 20:45 Uhr arbeiten. Eine (gleichwertige) Vertretung für den Mittwoch habe ich bereits gefunden, um somit auch meinem jetzigen Arbeitgeber die Arbeit abzunehmen, dass er die Belegschaft durchtelefonieren und einen Ersatz für Mittwoch suchen muss. Allerdings gibt es bei uns eine kleine Meinungsverschiedenheit bezüglich der mir noch zustehenden Urlaubstage. Was soll ich nun machen, falls der Arbeitgeber sich querstellt ? Ich würde ihm auch anbieten, an diesem Tag unbezahlten Urlaub zu nehmen, da mir die Teilnahme an dem Lehrgang wichtig ist (und wie bereits geschrieben - gleichwertiger Ersatz für mich würde bereitstehen). Falls es hart auf hart kommt - kann ich mich auf das Brandschutzgesetz berufen ? Nach diesem Gesetz wäre ich für einen Lehrgang freizustellen (ich hoffe, dass ich das richtig verstanden habe). Oder soll ich meinen Wehrführer fragen, ob er mit meinem Arbeitgeber sprechen und ihm erklären kann, dass dieser Lehrgang für mich wichtig ist ?
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten.


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AutorEric8 E.8, Püttlingen / Saarland617425
Datum03.04.2010 14:215825 x gelesen
Hallo Nico,
Ich schätze einfach mal, dass es kein Problem darstellen sollte, wenn du mit deinem Kommandant redest und ihm sagst das du später kommst.
Ich gehe einfach mal davon aus, das ihr auch adäquates Unterrichtsmaterial erhaltet, so dass ihr eventuelle Fehlstunden auch nacharbeiten könnt.


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg617429
Datum03.04.2010 15:285582 x gelesen
Geschrieben von Nico StollFalls es hart auf hart kommt - kann ich mich auf das Brandschutzgesetz berufen ?

Ja. Du mußt weder bezahlten noch unbezahlten Urlaub nehmen. Du bist für den Lehrgang gem. Brandschutzgesetzt freizustellen. D.h. es ist schon (zu) sehr entgegenkommend von Dir, Urlaub zu nehmen.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMari8o D8., Nettetal / NRW617440
Datum03.04.2010 16:535493 x gelesen
Hallo Nico,
Was soll ich nun machen, falls der Arbeitgeber sich querstellt ?
Wie wäre es, wenn Du Deinen Arbeitsgeber erstmal fragst? Dann müssen wir nicht hypothetische Antworten auf Fragen zu ungelegten Eiern geben.

Vielleicht mal ein Tipp generell, vor allem an viele junge Kameraden: Es ist meistens einfacher, direkt mit den Kameraden / Arbeitgebern / Vorgesetzten / Komandanten / Gruppen- Zug- oder Wehrführen / Polizisten / Richtern / Anwälten / Kollegen / Lehrern / Ausbildungsleitern / Eltern / etc pp zu reden, bevor man hier eine für alle öffentlich zugängliche Frage stellt, deren spezifische Beantwortung aus der Ferne eh schwer bis gänzlich unmöglich ist, weil es halt doch letzten Endes auf den Einzelfall ankommt.

Oder kurz: vor dem Posten den GMV benutzen.

Beste Grüße von der Grenze

Mario


Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden.

"So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn)

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AutorNico8 S.8, Steinbek / Schleswig-Holstein617443
Datum03.04.2010 17:035329 x gelesen
Wenn meine Frage komplett hypothetisch wäre, hätte ich sie nicht gestellt. Ich dachte eigentlich, dass das aus meinem Beitrag hervorgeht.


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AutorHauk8e H8., Negernbötel / S-H617447
Datum03.04.2010 17:205402 x gelesen
Hallo!

Die TM-Ausbildung wird ja mit Sicherheit über mehrere Abende/Wochen gehen. Somit sollte es möglich sein, auch mal fehlen zu dürfen. Gerade wenn man so wie Du gerade bei einem neuen Arbeitgeber ist mit dem man sich das ja nicht unbedingt verscherzen möchte. Somit würde ich ggf. mal mit den Ausbildern bzw. Ausbildungsleitung sprechen, die dafür mit Sicherheit auch Verständnis für haben.
Ansonsten solltest Du Deinem Arbeitgeber vielleicht auch mal sagen, das er Dich nicht für lau freistellen muss/soll, sondern das er Deinen Lohn für diese Zeit von der Gemeinde erstattet bekommt. Denn das wissen viele (feuerwehrfremde) Arbeitgeber meist nicht.

Gruß
Hauke

P.S.: Liegt das Steinbek im Kr. SE?



Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw..
Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden!

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AutorNico8 S.8, Steinbek / Schleswig-Holstein617448
Datum03.04.2010 17:335246 x gelesen
Hallo Hauke,

es geht um meinen alten Arbeitgeber. Der nächste Mittwoch fällt noch in die verbleibende Arbeitszeit bei ihm. Deshalb wollte ich mich hier erkundigen, welche Mittel mir zur Verfügung stehen, falls ich als "Abschiedsgeschenk" eben nicht freigestellt werde.
Und ja, es handelt sich um das Steinbek im Kreis SE (Gemeinde Weede).

Viele Grüße in die Heimat
Nico


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg617451
Datum03.04.2010 17:365343 x gelesen
Geschrieben von Hauke HammerichSomit sollte es möglich sein, auch mal fehlen zu dürfen.

Für Ba-Wü klares Nein.
Die VwV-Feuerwehrausbildung ist da unter Punkt 2.6. recht eindeutig. Sie sieht vor, dass der Teilnehmer an allen Ausbildungseinheiten und dem gesamten Stoffumfang teilgenommen haben muss, um den Lehrgang erfolgreich bestanden zu haben.
Bis zu 5% der Stundenzahl können auch in einem anderen (späteren) Lehrgang nachgeholt werden. Aber so lange gilt der Lehrgang als nicht bestanden.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY617456
Datum03.04.2010 17:485258 x gelesen
Und sind alle in B-W päpstlicher als der Papst?

Warum wundert mich diese Antwort nicht?
Übrigens, es gibt auch ein Leben neben der Feuerwehr.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP617459
Datum03.04.2010 17:515265 x gelesen
Außerhalb von BW gibt es auch solche Regelungen. Und wo ist das Problem? Das jagt nicht den ganzen Lehrgang übern Jordan, sondern man holt zu einem späteren Zeitpunkt den fehlenden Stoff nach, und fertig.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg617462
Datum03.04.2010 18:355183 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerUnd sind alle in B-W päpstlicher als der Papst?

Bei uns: ja. Ich habe einen Abend beim Truppführer gefehlt, fiel damals in den Prüfungszeitraum, am nächsten Tag irgend eine Diplomprüfung. Hab den Abend dann im nächsten Lehrgang nachgeholt und auch dann erst die Prüfung geschrieben.

Gruß,
Markus


Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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AutorKlau8s S8., München / Bayern617464
Datum03.04.2010 18:385113 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberBei uns: ja. Ich habe einen Abend beim Truppführer gefehlt, fiel damals in den Prüfungszeitraum, am nächsten Tag irgend eine Diplomprüfung. Hab den Abend dann im nächsten Lehrgang nachgeholt und auch dann erst die Prüfung geschrieben.

Gruß,


Ja gut Ding will weile haben und mann muss Priritäten setzen für sich selbst, aber ich denke das S-H es nicht so päpstlich sieht, ausserdem sollte der kollege einfach mal reden.Dann klappts auch mit dem bald Ex-chef.
Gruss und frohe Ostern @all :-) Klaus


„Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY617467
Datum03.04.2010 18:565198 x gelesen
Das meinte ich ja auch.
Warum muß man denn alles so eng sehen?
Wenn der/die Kamerad/in mal für einen Unterricht fehlt, dann sollte das doch kein Beinbruch sein, oder? Das verstehe ich unter päpstlicher sein als der Papst. Und, auch wenn´s Feuerwehr ist, und auch hier DVs gibt, diese nicht bis ins "Lächerliche" ausnützen.

P.S.: Es gibt auch ein Leben neben der FF und das ist gut so!


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg617472
Datum03.04.2010 19:085154 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerWenn der/die Kamerad/in mal für einen Unterricht fehlt, dann sollte das doch kein Beinbruch sein, oder?

Wenn er die Inhalte nachholt, dann ist das kein Problem. Aber einfach an irgend etwas nicht teil zu nehmen, das geht schlicht nicht. Ich bescheinige als Lehrgangsleiter auf der Urkunde, die Ausbildung gemäß bestimmten Vorgaben durchgeführt zu haben. Und wenn ich dies nicht unterschreiben kann, dann werde ich das auch nicht tun.



Geschrieben von Anton KastnerP.S.: Es gibt auch ein Leben neben der FF und das ist gut so!

Selbstverständlich. Aber dennoch muß die Ausbildung vorschriftsgemäß durchgeführt werden. Es gibt zwar Möglichkeiten (s.o.), aber einfach zu sagen "ich hab auch noch was anderes zu tun" gilt in diesem Fall eben nicht.
Denn damit legst Du dann genau die Grundlagen für die Argumentationskette nach dem Motto: "Wir machend as doch nur freiwillig".


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY617479
Datum03.04.2010 20:115124 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerWenn er die Inhalte nachholt, dann ist das kein Problem. Aber einfach an irgend etwas nicht teil zu nehmen, das geht schlicht nicht.

Das setze ich selbstverständlich voraus.


Geschrieben von Christian FischerIch bescheinige als Lehrgangsleiter auf der Urkunde, die Ausbildung gemäß bestimmten Vorgaben durchgeführt zu haben. Und wenn ich dies nicht unterschreiben kann, dann werde ich das auch nicht tun.

Das würde ich als Lehrgangsleiter auch nicht anders machen:

Geschrieben von Christian FischerSelbstverständlich. Aber dennoch muß die Ausbildung vorschriftsgemäß durchgeführt werden. Es gibt zwar Möglichkeiten (s.o.), aber einfach zu sagen "ich hab auch noch was anderes zu tun" gilt in diesem Fall eben nicht.

Da stimme ich dir nur zum Teil zu.
Wie schon in einigen Threads besprochen, sollte mir die Tätigkeit, bei der ich mein Geld verdiene, wichtiger sein, als die Tätigkeit in der FF.
Wenn´s von der Zeit her geht, dann habe ich auch kein Verständnis, wenn man den Unterricht "schwänzt". Sollte aber der AG was dagegen haben, dann hilft sicherlich ein Gespräch mit dem Lehrgansleiter weiter. Und im Zweifel setze ich dann meine Prioritäten und bleibe dem Unterricht fern.

Geschrieben von Christian FischerDenn damit legst Du dann genau die Grundlagen für die Argumentationskette nach dem Motto: "Wir machend as doch nur freiwillig".

Klar machen wir das freiwillig.
Aber es steckt auch sehr viel Idealismus dahinter. Wenn ich denke, dass ich zeitweise bis zu 1200 Stunden im Jahr für die Feuerwehr aufgewendet habe, dann bin ich doch froh, jetzt nicht mehr so aktiv zu sein.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen617484
Datum03.04.2010 20:465078 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Anton KastnerUnd im Zweifel setze ich dann meine Prioritäten und bleibe dem Unterricht fern.


... damit hättest Du aber auch in Hessen bei Lehrgängen ein grundsätzliches Problem ...

Gruss
Gerhard


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern617488
Datum03.04.2010 21:165048 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerFür Ba-Wü klares Nein.

Dito. hier in Bayern, Fehlstunden gehen nicht.


Gruß
CS





TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg617490
Datum03.04.2010 21:355038 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerWie schon in einigen Threads besprochen, sollte mir die Tätigkeit, bei der ich mein Geld verdiene, wichtiger sein, als die Tätigkeit in der FF.

Richtig.


Geschrieben von Anton KastnerWenn´s von der Zeit her geht, dann habe ich auch kein Verständnis, wenn man den Unterricht "schwänzt". Sollte aber der AG was dagegen haben, dann hilft sicherlich ein Gespräch mit dem Lehrgansleiter weiter. Und im Zweifel setze ich dann meine Prioritäten und bleibe dem Unterricht fern.


Und das Ergebnis ist dann eben, dass der Lehrgang nicht bestanden ist bevor der verpasste Stoff nachgeholt wird. Ich mache das in meinenLehrgängen tlw. sogar so, dass ich eben die verpassten Stunden dann nochmal gesondert anbiete. Da müssen dann aber ggf. noch andere Teilnehmer mitziehen (z.B. bei Staffel/ Gruppe Löscheinsatz).


Geschrieben von Anton KastnerKlar machen wir das freiwillig.
Aber es steckt auch sehr viel Idealismus dahinter. Wenn ich denke, dass ich zeitweise bis zu 1200 Stunden im Jahr für die Feuerwehr aufgewendet habe, dann bin ich doch froh, jetzt nicht mehr so aktiv zu sein.


Wir reden hier von TrM Teil 1. Da hat noch keiner eine hohe Stundenzahl pro Jahr.
Und wenn Du da schon das Gefühl vermittelst: "Ist doch gar nicht so wichtig, fehlt halt mal", dann läuft was schief.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg617510
Datum03.04.2010 21:575007 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Christian Fischer

mache das in meinenLehrgängen tlw. sogar so, dass ich eben die verpassten Stunden dann nochmal gesondert anbiete.

In BaWü wird eine modulare Ausbildung (ähnlich NRW) für die TM- u. TF-Ausbildung diskutiert, dies würde das Nachholen entsprechender Unterrichtsheiten erleichtert da nur das fehlende Modul besucht werden müsste.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY617544
Datum04.04.2010 07:075041 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerDito. hier in Bayern, Fehlstunden gehen nicht.

Hallo Christian,

da kenne ich aber was anderes:-(


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorNico8 S.8, Steinbek / Schleswig-Holstein618136
Datum06.04.2010 12:264960 x gelesen
So, ich habe meine Freistellung bekommen. Vielen Dank für die Antworten. Was ich noch an dieser Stelle zum Thema "ungelegte Eier" loswerden wollte: ich denke mal, dass der Sinn dieses Forums auch der ist, dass man sich bei den Kameraden auch den ein oder anderen Ratschlag holen kann - wenn alles von vorneherein klar wäre, könnte man das Forum ja auch getrost schließen. Ach so - nur, weil ich hier etwas vom Truppmann-Lehrgang geschrieben habe, sollte man nicht automatisch davon ausgehen, dass es sich bei mir um jungen Nachwuchs handelt, der unüberlegt ein neues Thema erstellt. Es soll ja auch z.b. "Ü30-ex-JF´ler" geben, die wieder in der FF mitwirken wollen und sich der Öffentlichkeit dieses Forums durchaus bewusst sind :) In diesem Sinne - euch allen noch einen schönen Tag !


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AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW618143
Datum06.04.2010 13:044848 x gelesen
Hallo Nico,

nur mal ein kleiner Hinweis von mir:

Du schreibst am 03.04.2010:
Falls es hart auf hart kommt - kann ich mich auf das Brandschutzgesetz berufen ? Nach diesem Gesetz wäre ich für einen Lehrgang freizustellen (ich hoffe, dass ich das richtig verstanden habe).

und heute dann:
Ach so - nur, weil ich hier etwas vom Truppmann-Lehrgang geschrieben habe, sollte man nicht automatisch davon ausgehen, dass es sich bei mir um jungen Nachwuchs handelt, der unüberlegt ein neues Thema erstellt.

Schön, dass Dir bewußt ist, was und wie Du hier etwas formulierst.
Bist Du sicher, dass Deine Arbeitgeber [alt und neu, aber das ist egal, denn die sollen ja ab und zu miteinander reden;-)] hier nicht mitlesen? Wenn ich Dein neuer AG wäre, würde ich gleich mal nachschauen, welche Probezeit vereinbart ist und die mal ganz locker verlängern ;-)

Besser für Dich, wenn hier keiner mitliest und noch besser, dass Du Deine Freistellung ohne Brechstange bekommen hast.

Besser auch, wenn Dein neuer AG über Dein Ehrenamt informiert ist - - - aber das weisst Du ja :~)


„Den Namen des Rechts würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.”
Heraklit von Ephesus (ca. 550 - ca. 480)

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AutorNico8 S.8, Steinbek / Schleswig-Holstein618150
Datum06.04.2010 13:304828 x gelesen
Wie bereits geschrieben - die Frage bezüglich des Brandschutzgesetzes hatte ich nur gestellt, falls es irgendwelche Probleme in Bezug auf meine laufende Kündigung geben sollte. Übrigens bin ich auch absolut kein Freund der Brechstangen-Methode, sondern bevorzuge das Mittel der Kommunikation unter erwachsenen Menschen - trotzdem hat es mich interessiert, wie das Ganze gesetzlich geregelt ist, was ja durchaus legitim ist. Bei meinem neuen Arbeitgeber wird es keine Konflikte geben bezüglich Arbeit und Feuerwehr.
Den Rest werde ich dir in einer persönlichen Nachricht erklären.


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 03.04.2010 14:11 Nico7 S.7, Steinbek
 03.04.2010 14:21 ., Püttlingen
 03.04.2010 15:28 Chri7sti7an 7F., Wernau
 03.04.2010 16:53 Mari7o D7., Nettetal
 03.04.2010 17:03 Nico7 S.7, Steinbek
 03.04.2010 17:20 ., Negernbötel
 03.04.2010 17:33 Nico7 S.7, Steinbek
 03.04.2010 17:36 Chri7sti7an 7F., Wernau
 03.04.2010 17:48 Anto7n K7., Mühlhausen
 03.04.2010 17:51 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 03.04.2010 18:56 Anto7n K7., Mühlhausen
 03.04.2010 19:08 Chri7sti7an 7F., Wernau
 03.04.2010 20:11 Anto7n K7., Mühlhausen
 03.04.2010 20:46 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 03.04.2010 21:35 Chri7sti7an 7F., Wernau
 03.04.2010 21:57 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 03.04.2010 18:35 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 03.04.2010 18:38 ., München
 03.04.2010 21:16 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 04.04.2010 07:07 Anto7n K7., Mühlhausen
 06.04.2010 12:26 Nico7 S.7, Steinbek
 06.04.2010 13:04 ., Castrop-Rauxel
 06.04.2010 13:30 Nico7 S.7, Steinbek
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