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Thema | Helmlampe EX-Prüfung | 8 Beträge | |||
Rubrik | pers. Ausrüstung | ||||
Autor | Mike8 K.8, Schleiden / NRW | 617946 | |||
Datum | 05.04.2010 21:13 | 5110 x gelesen | |||
Hallo zusammen, bei uns im Löschzug sind Sie jetzt schwer mit den Helmlampen dran. Jahre hat es keinen Interessiert und jetzt heißt es wir dürfen sie nicht mehr mit in den Innenangriff nehmen. Nun meine Frage ist das berechtigt? Da die Helmlampen die ich zu mindestens habe Ex-Geschützt ist. Oder müssen die Helmlampen jährlich geprüft werden? Darf ich sie selber Prüfen als Elektrofachkraft aber wahrscheinlich muss dafür wieder einen Lehrgang haben. Vielleicht kennt ja einer die Vorschriften oder hat ein PDF dazu. Gruß Liner | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 617949 | |||
Datum | 05.04.2010 21:44 | 3449 x gelesen | |||
Schau mal in die FAQ zum Thema Leuchten. - Geschrieben von Mike Klasen Jahre hat es keinen Interessiert und jetzt heißt es wir dürfen sie nicht Wer sagt das? Gib es dazu eine Begründung? - Geschrieben von Mike Klasen Oder müssen die Helmlampen jährlich geprüft werden? Wie wurde mit den bisherigen Handleuchten verfahren? - Geschrieben von Mike Klasen Vielleicht kennt ja einer die Vorschriften Euer Gerätewart? - Gruß Ulrich Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schoppenhauer) - Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 617950 | |||
Datum | 05.04.2010 21:45 | 3342 x gelesen | |||
FAQ mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 617951 | |||
Datum | 05.04.2010 21:46 | 3322 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich WolfSchau mal in die FAQ zum Thema Leuchten. Da warst du wohl schneller ;-) mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 617953 | |||
Datum | 05.04.2010 21:49 | 3282 x gelesen | |||
Innenangriff bei Brandeinsätzen -> Ex-Schutz? Sag das mal dem Feuer :-) Vorgehen bei "Gasgeruch", bzw. ausströmendes Gas, bzw. GSG-Lage -> da läuft zZ. ein schöner Thread "Vorgehen Gasgeruch / Gasaustritt" ________________________________________________ Gruß Daniel | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 617970 | |||
Datum | 05.04.2010 22:33 | 3204 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Mike Klasen bei uns im Löschzug sind Sie jetzt schwer mit den Helmlampen dran. Wenn sie nicht gleichzeitig nur noch Ex-geschützte Funkgeräte verwenden dann haben sie sich damit das Armutzeugnis ausgestellt das Konzept überhaupt nicht verstanden zu haben. Geschrieben von Mike Klasen Nun meine Frage ist das berechtigt? Nein, siehe FAQ. Geschrieben von Mike Klasen Da die Helmlampen die ich zu mindestens habe Ist sie theoretisch nur wenn Du immer brav die Originalbatterien verwendest, auf die die Zulassung eingetragen ist. Geschrieben von Mike Klasen Oder müssen die Helmlampen jährlich geprüft werden? Siehe GUV G 9102, die Tabelle unten. -Prüfung nach Gebrauch -Prüfung monatlich nach Herstellervorgaben Geschrieben von Mike Klasen Darf ich sie selber Prüfen als Elektrofachkraft aber wahrscheinlich siehe Fußnoten in der GUV, es ist keine befähigte Person gefordert, also eine "jedermannprüfung" Anhand der Herstellervorgaben für die Leuchte. Geschrieben von Mike Klasen Vielleicht kennt ja einer die Vorschriften oder hat ein PDF dazu. Du jetzt auch. Viel Spaß damit :-) mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Tobi8as 8B., Anzing / Bayern | 617981 | |||
Datum | 05.04.2010 22:57 | 3372 x gelesen | |||
Hallo Mike, liegt das Vorgehen der Wehrführung ggü. den Helmlampen wirklich am Ex-Schutz? Es kam nämlich vor nicht allzu langer Zeit mal wieder ein Schreiben des GUVV heraus, in dem darauf hingewiesen wurde, dass bei einer festen Verbindung eines Anbauteils mit dem Helm, dieser seine Zulassung verliert und der Hersteller keine Produkthaftung mehr übernimmt. Muss mal suchen, ob ich das Schreiben finde. Vielleicht hats noch jmd. anderes? Könnte nämlich auch an diesem Schreiben liegen, dass Deine Wehrführung ggü. den Helmlampen nun skeptisch ist. Denn auch bei uns gabs deswegen Aufruhr. Meine persönliche Meinung dazu ist, dass die Helmlampe an sich die Schutzwirkung des Helms nicht beeinträchtigt und das Schreiben daher ziemlich überflüssig ist. Aber jetzt gibts halt bei Helmlampen die gleiche Diskussion, die vor einigen Jahren bei am PA angebrachten Holstern, Messern, Lampen etc. geführt wurden. Zum Thema EX-Schutz ist ja schon fast alles gesagt worden: Monatliche Sicht- und Funktions-Prüfung erforderlich, wie auch bei jedem ex-geschützten Handscheinwerfer. Hoffe, ich konnte helfen! Schönen Gruß Tobi - Dieser Beitrag ist nur meine eigene Meinung und nicht die meiner Feuerwehr - | |||||
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Autor | Mike8 K.8, Schleiden / NRW | 618085 | |||
Datum | 06.04.2010 05:45 | 3222 x gelesen | |||
Das könnte gut möglich sein da wir jetzt neue Helme bekommen haben diese Begründung ist aber nie gefallen der Brief wäre sehr hilfreich dann würde ich mal nachfragen! Gruß Mike | |||||
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