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ThemaVerhaltensregeln bei Waldbrandgefahr war: Rauchen im Wald9 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen621814
Datum20.04.2010 12:576715 x gelesen
Hallo zusammen,

da ja in einigen Teil Deutschlands Stand heute bereits wieder eine erhebliche Waldbrandgefahr besteht, bin ich auf der Suche nach eindeutigen (!) Verhaltensregeln, die besagen was man bei Waldbrandgefahrenstufe XY noch darf und was ggf. verboten ist.

Bei der Suche im www habe ich die Maßnahmen gegen Waldbrände und Schädlinge in Nds. gefunden. Das ist allerdings recht allgemein gehalten und so auch in anderen Bundesländern usus, orientiert sich aber nicht den Waldbrandgefahrenstufen.

Da die Suche hier und auch im www nicht weiter erfolgeich war, hoffe ich daß mir hier jemand helfen kann.


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorTors8ten8 G.8, Gifhorn / Niedersachsen621832
Datum20.04.2010 14:154841 x gelesen
Hallo Lars,

vielleicht ist das Nds. Waldgesetz (§35 "Schutz vor Brandgefahren") interessant für dich...

Nds. Waldgesetz

Gruß,
Torsten


Alles meine persönliche Meinung, nicht zwingend die meiner eigenen Stadt- oder Ortsfeuerwehr.

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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg621889
Datum20.04.2010 17:194707 x gelesen
Hallo Lars

Geschrieben von Lars Tiedemann Hallo zusammen,da ja in einigen Teil Deutschlands Stand heute bereits wieder eine erhebliche Waldbrandgefahr besteht, bin ich auf der Suche nach eindeutigen (!) Verhaltensregeln, die besagen was man bei Waldbrandgefahrenstufe XY noch darf und was ggf. verboten ist.

Eine recht gute Zusammenstellung welche Reglungen in der Stadt Cottbus und in Landkreis Spree-Neiße gelten findest du bei der Feuerwehr Cottbus

Irgendwo meine ich auch gelesen zu haben das wir damit so ziemlich die einzigen sind die bei WBWST III und IV das betreten der Wälder verbieten, es war wohl vom IM angeregt worden das Verbot aufzuhaben, jedoch haben sich sowohl die AG "Schutz der Wälder", als auch der KBM in Absprachen mit seinen Wehrführeren sowie auch die Forstbehörde dagegen ausgesprochen.

Gruß Ralf


www.ffw-drebkau.de

Das Gute an Feinden ist man weiß wo sie stehen, bei Freunden ist das anders. (Tom Clancy, Gnadenlos)

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AutorAndr8eas8 H.8, Weißwasser / Sachsen621917
Datum20.04.2010 20:324649 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Lars Tiedemannbin ich auf der Suche nach eindeutigen (!) Verhaltensregeln, die besagen was man bei Waldbrandgefahrenstufe XY noch darf und was ggf. verboten ist.

Hier mal was aus Sachsen. Auf der verlinkten Seite nach unten scrollen, da stehen Verhaltensregeln.

Sachsen

Darf man fragen, für was / wen du das brauchst?

Gruß Andreas


Alles meine ganz persönliche Meinung!

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AutorAndr8eas8 H.8, Weißwasser / Sachsen621919
Datum20.04.2010 20:374521 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ralf HauptvogelIrgendwo meine ich auch gelesen zu haben das wir damit so ziemlich die einzigen sind die bei WBWST III und IV das betreten der Wälder verbieten, es war wohl vom IM angeregt worden das Verbot aufzuhaben, jedoch haben sich sowohl die AG "Schutz der Wälder", als auch der KBM in Absprachen mit seinen Wehrführeren sowie auch die Forstbehörde dagegen ausgesprochen.

Ist damit das "komplette" betreten gemeint, oder nur das verlassen der Hauptwege?

In Sachsen gilt ab WBS 3 ein Verbot zum verlassen der Hauptwege, doch wie kann ein Laie einen Hauptweg zweifelsfrei erkennen? Steht ja nicht wirklich iwo dran, oder?

Gruß Andreas


Alles meine ganz persönliche Meinung!

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AutorAndr8eas8 H.8, Weißwasser / Sachsen621922
Datum20.04.2010 20:454509 x gelesen
Hallo,

hier nochmal der Gesetzestext Sachsen als Link:


SächsWaldG § 15

Gruß Andreas


Alles meine ganz persönliche Meinung!

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen621928
Datum20.04.2010 21:194528 x gelesen
Geschrieben von Andreas Hanl
Darf man fragen, für was / wen du das brauchst?
Rein aus Interesse und um ggf. fragenden Bürgern Rede und Antwort stehen zu können und zu guter Letzt natürlich um FM (SB) das mal unter die Nase halten zu können (s. Dein Ursprungs-Thread).


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen621929
Datum20.04.2010 21:194469 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Lars Tiedemann
da ja in einigen Teil Deutschlands Stand heute bereits wieder eine erhebliche Waldbrandgefahr besteht, bin ich auf der Suche nach eindeutigen (!) Verhaltensregeln, die besagen was man bei Waldbrandgefahrenstufe XY noch darf und was ggf. verboten ist.
Die Suche wird so erfolglos bleiben, weil es genau das nicht gibt in D!

Es ist alles eine mehr- oder weniger "Kann"bestimmung der Länder- und Forstbehörden.

I.d.R. gilt, das ab WBS 1 ein Kontrollmechanismus beginnen soll.
Ab WBS 3 sind Sperrungen der Wege möglich (Erholungsgebiete und Badeseen häufig ausgeschlossen).
Auch Streifendienste sind ab WBS 3 üblich.

Rauchen und Feuer machen sind in vielen Gegenden unabhängig der WBS ganzjährig verboten. Ausnahmen sind gekennzeichnete Feuerstellen...


mkg hwk

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AutorAndr8eas8 H.8, Weißwasser / Sachsen621949
Datum20.04.2010 21:414453 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Lars Tiedemannum ggf. fragenden Bürgern Rede und Antwort stehen zu können

Das Land Brandenburg hat Meiner Meinung nach gewisse Verhaltensregeln (auch bei Waldbrandgefahr) in einem schönen Knigge-Faltblatt herausgegeben.

Gruß Andreas


Alles meine ganz persönliche Meinung!

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 06.06.2008 20:49 Andr7eas7 H.7, Weißwasser Rauchen im Wald
 20.04.2010 12:57 Lars7 T.7, Oerel
 20.04.2010 14:15 Tors7ten7 G.7, Gifhorn
 20.04.2010 17:19 Ralf7 H.7, Drebkau
 20.04.2010 20:37 Andr7eas7 H.7, Weißwasser
 20.04.2010 20:32 Andr7eas7 H.7, Weißwasser
 20.04.2010 20:45 Andr7eas7 H.7, Weißwasser
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 20.04.2010 21:41 Andr7eas7 H.7, Weißwasser
 20.04.2010 21:19 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
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