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Thema | EU und Arbeitszeit... | 17 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 622401 | |||
Datum | 24.04.2010 10:50 | 9004 x gelesen | |||
Hallo, steht ja nicht viel drin, aber man sieht, dass das Thema weiter gekocht wird... http://www.pnp.de/nachrichten/dpartikel.php?cid=themaiptc-bdt-20100424-13-dpa_24620006.php&Ressort=thema "«Wenn Menschen zu viele Stunden arbeiten, schadet das ihrer Gesundheit», sagte EU-Arbeitskommissar Laszlo Andor in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel. Immerhin zehn Prozent aller Arbeitnehmer arbeiteten - inklusive Bereitschaftsdiensten - mehr als maximal 48 Stunden pro Woche. «Die meisten Probleme haben wir im Gesundheitssektor, bei Feuerwehrleuten und Polizisten.» Der Kommissar will auch einen freien Tag pro Woche vorschreiben. ..." ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Helg8e K8., Sulzbach/Main / Bayern | 622404 | |||
Datum | 24.04.2010 11:04 | 6341 x gelesen | |||
Hallo und guten Morgen, eigentlich tolle Idee aber: Zitat:"Einige Länder monierten aber, dass dann die Gesundheitsversorgung in Krankenhäusern nicht mehr gewährleistet sei und zogen einen Ausstieg aus den gemeinsamen Höchstarbeitszeiten im Gesundheitssektor vor." Und nicht nur im Krankenhaus, auch im ambulanten Bereich würde mit max 48. St. Arbeitszeit nichts mehr gehen!!! Ich denke mal auch jeder Selbstständige knackt die 48h/Woche locker. Gruß Helge (diese Woche mit über 60h). | |||||
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Autor | Irak8li 8W., Waldtrudering (MUC) / Haar / Bayern | 622406 | |||
Datum | 24.04.2010 11:19 | 6115 x gelesen | |||
Um diese Diskussion habe ich bisher einen extrem weiten Bogen gemacht, auch aus Unwissenheitsgründen, aber: Geschrieben von Helge Killinger Ich denke mal auch jeder Selbstständige knackt die 48h/Woche locker. kA ob jeder Selbständige sich einen Wolf arbeitet, aber ...wenn die vollen Stunden die man in die selbständige Arbeit auch noch vergütet bekäme, das wäre doch mal was. Das darf ich nur meiner kinder-aufpassenden-(Haus)frau nicht erzählen. Die arbeitet nämlich viel mehr als ich. Bin ich vom Thema ab? Irakli @fire (Bayern) Heavy Rescue FWnetz mit-twittern! | |||||
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Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 622426 | |||
Datum | 24.04.2010 13:44 | 5991 x gelesen | |||
Geschrieben von Irakli WestBin ich vom Thema ab?Nö, nur will das keiner hören und vielfach auch nicht als "richtige" Arbeit anerkannt. "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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Autor | Wolf8gan8g M8., Kerpen / NRW | 622515 | |||
Datum | 25.04.2010 14:04 | 5960 x gelesen | |||
Das Thema geistert ja seit geraumer Zeit herum. Und immer wieder gibt es neue Erklärungen, Ausnahmen etc. Worum geht es hierbei eigentlich? Da hat mal irgendein Arzt geklagt, dass er zu viele Stunden macht, bekommt Recht, die EU schreibt eine neue Arbeitszeit vor und die Feuerwehren müssen nun überwiegend dafür kämpfen, den geliebten 24h-Dienst beibehalten zu können (zumindest in Deutschland. Wird die Richtlinie in den anderen Ländern eigentlich auch umgesetzt?). Und was machen die Ärtze, um die es ja ursprünglich ging? Die machen ihren regulären Hausdienst, fahren dann Notarzt (natürlich als Selbstständige) und gehen dann wieder in ihren normalen Regeldienst. Da sie Freiberufler sind, ist dies auch noch zulässig. Wenn ich so einen neben mir im NEF sitzen habe, könnte ich jedesmal das große K..... kriegen. | |||||
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Autor | fran8k h8., wuppertal / nrw | 622532 | |||
Datum | 25.04.2010 19:20 | 5802 x gelesen | |||
Wo ist dasProblem ? Als Beamter kannst Du dich auch nebenbei selbstständig machen, ohne dass Dir das Dein Dienstherr verbieten kann. Nebenerwerbsgenehmigung nicht erforderlich. Also genau gleich bez. Arbeitszeiten und Belastungen. MkG F. | |||||
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Autor | Sven8 W.8, Hemer / NRW | 622535 | |||
Datum | 25.04.2010 19:33 | 5634 x gelesen | |||
Geschrieben von frank heereAls Beamter kannst Du dich auch nebenbei selbstständig machen, ohne dass Dir das Dein Dienstherr ...ups, das darf ich wirklich? Das wäre mir aber neu. Grüße Sven | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 622538 | |||
Datum | 25.04.2010 19:39 | 5640 x gelesen | |||
Geschrieben von Wolfgang MohrWenn ich so einen neben mir im NEF sitzen habe, könnte ich jedesmal das große K..... kriegen. Dann kotz mal nicht nur Richtung Ärzteschaft. Meines Wissens nach hat da nämlich auch einer deiner Kollegen dafür gekämpft, dass ihr in diesen Genuss kommt. Auf die Sache mit der Selbstständigkeit weiter unten: die muss der Dienstherr natürlich genehmigen, was er verständlicherweise nicht mehr tun wird, nachdem Klagen vorliegen, dass die BFler ja nur noch eine maximale Arbeitszeit pro Woche haben. Das war ein klassisches Eigentor, wenn ich richtig informiert bin mitgetragen von zumindest einer Gewerkschaft als Interessenvertreter eures Berufsstands... Gruß, Markus Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen. J. Mäschle, Forums-Philosoph | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 622540 | |||
Datum | 25.04.2010 19:41 | 5661 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven WalbrechtDas wäre mir aber neu. Um nicht zu sagen, ganz neu. Freundliche Grüße | |||||
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Autor | Andr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen | 622563 | |||
Datum | 25.04.2010 22:12 | 5539 x gelesen | |||
Hallo Frank, ich als hessischer Landesbeamter muss mir alle 5 Jahre meine "Nebenbeschäftigung" als EH-Ausbilder (Vergütung läuft über die Übungsleiterpauschale, also aus steuerrechtlicher Sicht gesehen eben kein Beschäftigungsverhältnis, für das Lohn- / Einkommenssteuer bezahlt werden müsste) genehmigen bzw. die Genehmigung verlängern lassen. Von daher kann ich mir es (zumindest in meinem Bereich) nicht vorstellen, dass eine Selbstständigkeit "nebenbei" überhaupt genehmigungsfähig ist... MfG Andreas | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 622569 | |||
Datum | 25.04.2010 23:00 | 5527 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Weberwas er verständlicherweise nicht mehr tun wird, nachdem Klagen vorliegen, dass die BFler ja nur noch eine maximale Arbeitszeit pro Woche haben. Mit hat neulich noch jemand, der sich im Beamtenrecht sehr gut auskennt (bzw. es in einem Land jahrzehntelang mitgestaltet hat), erläutert, dass das Quatsch ist. Der Mensch soll nur nicht gezwungen werden, mehr als 48 Stunden pro Woche zu arbeiten. Was er darüber hinaus freiwillig tut, könne ihm keiner vorschreiben. Insofern würde ich als Beamter (wenn es sich lohnt) auf jeden Fall eine Klage erwägen. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 622571 | |||
Datum | 25.04.2010 23:13 | 5544 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamDer Mensch soll nur nicht gezwungen werden, mehr als 48 Stunden pro Woche zu arbeiten. Was er darüber hinaus freiwillig tut, könne ihm keiner vorschreiben. Insofern würde ich als Beamter (wenn es sich lohnt) auf jeden Fall eine Klage erwägen. Hallo, so sehe ich das auch und deshalb kann man aus meiner Sicht auch mit individiuellen Regelungen zwischen AG und AN ganz gut leben. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 622577 | |||
Datum | 26.04.2010 08:49 | 5641 x gelesen | |||
Geschrieben von Wolfgang MohrEU schreibt eine neue Arbeitszeit vor und die Feuerwehren müssen nun überwiegend dafür kämpfen, den geliebten 24h-Dienst beibehalten zu können (zumindest in Deutschland nun einige Kollegen aus dt. Fw waren ja ganz vorn dabei, die bisherigen Dienstplanmodelle zu kippen... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 622578 | |||
Datum | 26.04.2010 08:49 | 5617 x gelesen | |||
Geschrieben von frank heereAls Beamter kannst Du dich auch nebenbei selbstständig machen, ohne dass Dir das Dein Dienstherr Das wäre mir völlig neu! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Olli8 K.8, Pfeddersheim / RLP | 622585 | |||
Datum | 26.04.2010 10:04 | 5418 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoDas wäre mir völlig neu! mir aber auch, klärt mich auf ? | |||||
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Autor | Olli8 K.8, Pfeddersheim / RLP | 622586 | |||
Datum | 26.04.2010 10:06 | 5408 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinonun einige Kollegen aus dt. Fw waren ja ganz vorn dabei, die bisherigen Dienstplanmodelle zu kippen... ...einige viele, die jetzt aber rumheulen. Wie schon etliche Male von mir beschrieben,.."die Geister, die ich rief !". | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 622604 | |||
Datum | 26.04.2010 13:09 | 5359 x gelesen | |||
Ich nehme an, er verwechselt das mit der Nebentätigkeit von Angestellten. Da hat sich der BAT aufs Beamtenrecht bezogen, mit Einführung des TVÖD gibt's nun keinen Genehmigungsvorbehalt mehr. Eine Änderung bei den Beamten hat es nicht gegeben. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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