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ThemaKreisbrandmeister in NRW22 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorThom8as 8S., Bad Wünnenberg / NRW624092
Datum05.05.2010 11:0614546 x gelesen
Hallo alle zusammen,

weis hierzu jemand was genaueres?

Vor allem die geplante Abschaffung der von ehrenamtlichen Feuerwehrleuten besetzten Ämter der Kreis- und Bezirksbrandmeister


Danke für die Infos


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen624094
Datum05.05.2010 11:1710897 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas SiekaupVor allem die geplante Abschaffung der von ehrenamtlichen Feuerwehrleuten besetzten Ämter der Kreis- und Bezirksbrandmeister


... ohne da was zu wissen:
In Hessen funktioniert das seit Jahren/Jahrzehnten mit hauptamtlich besetzten Kreisbrandinspektoren, ohne dass der Untergang der Ehrenamtlichkeit droht.

Irgendwas versteht da auch der Ehren-KBM grundsätzlich falsch: Die Feuerwehrkräfte bei den Landkreisen und Regierungspräsidien sind (Fach-/Rechts-) Aufsichtsbehörden und keine Interessenvertreter der Feuerwehren - insoweit ist der "Marionettenvorwurf" unsinnig - die sind egal ob EA oder HA eigentlich an Recht und Gesetz gebunden bzw. in ihrer Behörde weisungsgebunden.

Gruss
Gerhard


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen624099
Datum05.05.2010 11:4710268 x gelesen
Geschrieben von Thomas Siekaupweis hierzu jemand was genaueres?

das Thema könnte auf dem Zettel zur Novellierung des FSHG NRW stehen, sagt man...


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP624109
Datum05.05.2010 12:349882 x gelesen
Der letzte Absatz passt schön in die Diskussion um politische Neutralität bzw. Positionierung der Feuerwehr.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorDani8el 8S., FRiedberg / Hessen624115
Datum05.05.2010 13:2610313 x gelesen
Geschrieben von Gerhard BayerIrgendwas versteht da auch der Ehren-KBM grundsätzlich falsch: Die Feuerwehrkräfte bei den Landkreisen und Regierungspräsidien sind (Fach-/Rechts-) Aufsichtsbehörden und keine Interessenvertreter der Feuerwehren - insoweit ist der "Marionettenvorwurf" unsinnig - die sind egal ob EA oder HA eigentlich an Recht und Gesetz gebunden bzw. in ihrer Behörde weisungsgebunden.

Wenn es so ist, wie wollen die Kreisbrandräte/Inspektoren dann die Interessen als Verbandsvorsitzende gegenüber dem IM in NRW vertreten, wenn dieser einen Maulkorb erlassen könnte.

Oder beurteile ich das falsch


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen624117
Datum05.05.2010 13:3810019 x gelesen
Geschrieben von Daniel SchreiberWenn es so ist, wie wollen die Kreisbrandräte/Inspektoren dann die Interessen als Verbandsvorsitzende gegenüber dem IM in NRW vertreten, wenn dieser einen Maulkorb erlassen könnte.

Das hätten sie sich überlegen müssen bevor sie diese beiden Ämter angenommen haben. Ich nenne das einen klassischen Interessenskonflikt.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg624123
Datum05.05.2010 13:469820 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyDas hätten sie sich überlegen müssen bevor sie diese beiden Ämter angenommen haben. Ich nenne das einen klassischen Interessenskonflikt.

Den es so auch nur bei Feuerwehrs gibt. Ich kenne mehrere Fälle, wo der Dienstherr eine Mitarbeit im Kreisbauernverband nennen wir es mal "kritisch sieht". Eine Arbeit als Vorstand wird regelmäßig untersagt...

Gruß,
Markus


Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

J. Mäschle, Forums-Philosoph

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW624124
Datum05.05.2010 13:579696 x gelesen
Geschrieben von Daniel SchreiberWenn es so ist, wie wollen die Kreisbrandräte/Inspektoren dann die Interessen als Verbandsvorsitzende gegenüber dem IM in NRW vertreten, wenn dieser einen Maulkorb erlassen könnte.

Wenn sie überhaupt beide Ämter haben. Zumindest bei uns im Kreis ist es nicht so.


mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen624125
Datum05.05.2010 13:589929 x gelesen
Geschrieben von Daniel SchreiberWenn es so ist, wie wollen die Kreisbrandräte/Inspektoren dann die Interessen als Verbandsvorsitzende gegenüber dem IM in NRW vertreten, wenn dieser einen Maulkorb erlassen könnte.

Es zwingt den KBM ja keiner, Vorsitzender eines KFV zu werden. Ich denke, es gibt da eine gewisse Bandbreite. Die einen sehen sich eher als Schlichter oder Klassensprecher der Wehrführer, die anderen nehmen ihr Amt eher so war, wie es in §§ 32 und 34 FSHG beschrieben ist. Womit man besser fährt, weiß ich mangels Erfahrung nicht.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg624126
Datum05.05.2010 14:009693 x gelesen
Geschrieben von Marc Dickey

Das hätten sie sich überlegen müssen bevor sie diese beiden Ämter angenommen haben. Ich nenne das einen klassischen Interessenskonflikt.
Soll es ja immer wieder geben; LdF und Präsi von nem Verband in Personalunion.
Bei den Verbandsversammlungen wird dann Wein predigen und daheim kann die Mannschaft Wasser saufen ;-)

Gruß
Jörg


Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren.


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AutorDani8el 8S., FRiedberg / Hessen624128
Datum05.05.2010 14:109850 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamEs zwingt den KBM ja keiner, Vorsitzender eines KFV zu werden. Ich denke, es gibt da eine gewisse Bandbreite. Die einen sehen sich eher als Schlichter oder Klassensprecher der Wehrführer, die anderen nehmen ihr Amt eher so war, wie es in §§ 32 und 34 FSHG beschrieben ist. Womit man besser fährt, weiß ich mangels Erfahrung nicht.

IM FSHG NRW §§ 32 = Aufsichtsbehörden. Stellt sich die Frage wo braucht ein Verband eine Aufsichtsbehörde zur Interessenvertretung seiner Mitglieder.

§§ 34 Kreisbrandmeister, Bezirksbrandmeister. Hier steht etwas wie diese zu bestellen sind. Kein Wort vom Verband.

Ich hab in der kurzen Zeit keinen Kreisverband gefunden ( Quelle VDF NRW) der nicht von einem Kreisbrandrat geführt wird.


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen624131
Datum05.05.2010 14:129604 x gelesen
Verbände sind im § 16 geregelt. Und richtig, es findet sich kein Querschlag zur Funktion KBM. Muss ja auch nicht.
Wie Thomas schon schrieb: z. B. KFV MK


Gruß

A.

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INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW624132
Datum05.05.2010 14:1410083 x gelesen
Hallo Thomas,

ich kenne von dieser Geschichte auch nicht mehr als Du. Aber ich finde, das ist mal wieder ein klassischer Fall von falsch verstandenem "Ehrenamt". Ein KBM ist heutzutage zumindest hier bei uns kein Ehrenamt mehr, das man mal eben nebenbei ausübt. Die Aufgaben sind so vielfältig und umfangreich, das wir hier im Kreis mittlerweile einen hauptamtlichen KBM haben.
Übrigens hat sich in unserem Kreis kein ehramtler gefunden, der diese Funktion als Ehrenamt übernehmen wollte. Als dann drei Leiter von hauptamtlichen Wachen aus unserem Kreis das Amt des KBM und seiner Stellvertreter annehmen wollten wurde dieser Vorschlag durch den Bez.Bm. direkt abgelehnt. Das sind ja alles berufliche und keine ehrenamtlichen.............
Verstehen muss man das nicht :-)

Gruß
Christian


Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorWilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW624139
Datum05.05.2010 15:0810855 x gelesen
Geschrieben von ---Daniel Schreiber, FRiedberg--- Ich hab in der kurzen Zeit keinen Kreisverband gefunden ( Quelle VDF NRW) der nicht von einem Kreisbrandrat geführt wird

Aber ich,
Vorsitzender Feuerwehrverband Märkischer Kreis Georg Würth
Kreisbrandmeister des Märkischen Kreis Rainer Blumentrath


Wilhelm Sperling

Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG
Beiträge von mir sind meine persönliche Meinung, da ich keiner Feuerwehr mehr angehöre, sage ich hier was ich zu dem Thema Feuerwehr denke aus ganz privaten Stücken.



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AutorPete8r S8., Köln / NRW624155
Datum05.05.2010 16:3510209 x gelesen
Guten Tag zusammen,

Geschrieben von Christian T.
Übrigens hat sich in unserem Kreis kein ehramtler gefunden, der diese Funktion als Ehrenamt übernehmen wollte. Als dann drei Leiter von hauptamtlichen Wachen aus unserem Kreis das Amt des KBM und seiner Stellvertreter annehmen wollten wurde dieser Vorschlag durch den Bez.Bm. direkt abgelehnt. Das sind ja alles berufliche und keine ehrenamtlichen.............
Verstehen muss man das nicht :-)


Wie bereits im FSHG beschrieben unterstützt der Kreisbrandmeister den Landrat in seiner Aufsichtsfunktion.
Wie soll der Leiter einer hauptamtlichen Wache, der zugleich auch Leiter der Feuerwehr seiner Kommune ist, die Aufsicht wahrnehmen. Er würde faktisch seine Arbeit als LdF selbst beaufsichtigen.
Dieses ist jedoch nicht zulässig.
Ich glaube die Novellierung des FSHG wird hier noch die ein oder andere Überraschung beinhalten.

Gruß
Peter


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AutorDenn8is 8E., Menden / NW624156
Datum05.05.2010 16:419480 x gelesen
Geschrieben von Peter SchmitzWie soll der Leiter einer hauptamtlichen Wache, der zugleich auch Leiter der Feuerwehr seiner Kommune ist

War er das in dem Fall? Der Leiter einer hauptamtlichen Wache in NRW ist nicht gleichzeitig der Leiter der Feuerwehr.


mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW624157
Datum05.05.2010 16:459919 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Peter SchmitzWie soll der Leiter einer hauptamtlichen Wache, der zugleich auch Leiter der Feuerwehr seiner Kommune ist, die Aufsicht wahrnehmen.

Der Leiter der hauptamtlichen Wache ist in NRW nicht automatisch auch Leiter der Feuerwehr. Ich kenne einige Kommunen, die eine »Doppelspitze« (ehrenamtlicher LdF und bis zu zwei ehrenamtliche oder auch hauptamtliche Stellis sowie Leiter der HAW) haben oder bis vor kurzem hatten.

Ich wäre allerdings nicht traurig, wenn mit der Neufassung des FSHG auch die »Doppelspitze« auf kommunaler Ebene fallen würde und der Leiter der HAW automatisch auch LdF wäre. (Meine Meinung als ehrenamtlicher FW ohne Leitungsfunktion.)

Gruß Stephan


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AutorDenn8is 8E., Menden / NW624158
Datum05.05.2010 16:4610096 x gelesen
Geschrieben von Wilhelm SperlingAber ich,
Vorsitzender Feuerwehrverband Märkischer Kreis Georg Würth
Kreisbrandmeister des Märkischen Kreis Rainer Blumentrath


Wie ich oben auch schon geschrieben hatte (hatte jetzt die Angabe welcher Kreis ich bin vergessen)


mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW624159
Datum05.05.2010 16:479490 x gelesen
Geschrieben von Stephan BreuerIch wäre allerdings nicht traurig, wenn mit der Neufassung des FSHG auch die »Doppelspitze« auf kommunaler Ebene fallen würde und der Leiter der HAW automatisch auch LdF wäre. (Meine Meinung als ehrenamtlicher FW ohne Leitungsfunktion.)

Also wie es bei einer Berufsfeuerwehr ist. Wäre vielleicht für die Qualität der Arbeit, die ein hauptamtlicher aufgrund seiner Ausbildung machen könnte vielleicht nicht verkehrt


mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorPete8r S8., Köln / NRW624167
Datum05.05.2010 18:089656 x gelesen
Geschrieben von Dennis E.
War er das in dem Fall? Der Leiter einer hauptamtlichen Wache in NRW ist nicht gleichzeitig der Leiter der Feuerwehr.


Jepp, war wohl der Fall.

Geschrieben von Stephan B.
Der Leiter der hauptamtlichen Wache ist in NRW nicht automatisch auch Leiter der Feuerwehr. Ich kenne einige Kommunen, die eine »Doppelspitze« (ehrenamtlicher LdF und bis zu zwei ehrenamtliche oder auch hauptamtliche Stellis sowie Leiter der HAW) haben oder bis vor kurzem hatten.

Ist bekannt und bezog sich auf die Aussage "die zugleich LdF ... sind.".

Schau Dich mal im Rhein-Erft-Kreis um und dann weißt Du, warum der neue KBM nur aus einer von 4 Kommunen kommen konnte.

Gruß Peter


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AutorPete8r S8., Köln / NRW753076
Datum05.02.2013 21:438033 x gelesen
Nach dem RettG geht es jetzt wohl mit dem FSHG weiter.
Verdi und Komba wurden zu Gesprächen eingeladen.
Der VdF, AGBF, AGHFund WFV haben wohl schon Stellung bezogen. Das genannte Thesenpapier soll mit AGBF, AGHF, WFV und VdF abgestimmt sein und derzeit nur intern verfügbar sein.

Gruß
Peter

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen753109
Datum06.02.2013 11:227155 x gelesen
Geschrieben von Dennis E.Geschrieben von Peter Schmitz
Wie soll der Leiter einer hauptamtlichen Wache, der zugleich auch Leiter der Feuerwehr seiner Kommune ist


War er das in dem Fall? Der Leiter einer hauptamtlichen Wache in NRW ist nicht gleichzeitig der Leiter der Feuerwehr.


Ich fände das aber auch "blödsinnig". Der Leiter der HAW wird vom LDF "beaufsichtigt", und der wiederum "beaufsichtigt" in seiner Funktion als KBM der LDF, also seinen dienstlichem Vorgesetzten. Wie soll das klappen/ gut gehen?

Heinrich

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 05.05.2010 11:06 Thom7as 7S., Bad Wünnenberg
 05.05.2010 11:17 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 05.05.2010 13:26 Dani7el 7S., FRiedberg
 05.05.2010 13:38 ., Bad Hersfeld
 05.05.2010 13:46 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 05.05.2010 14:00 ., Stuttgart
 05.05.2010 13:57 Denn7is 7E., Menden
 05.05.2010 13:58 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 05.05.2010 14:10 Dani7el 7S., FRiedberg
 05.05.2010 14:12 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 05.05.2010 15:08 ., Kierspe
 05.05.2010 16:46 Denn7is 7E., Menden
 05.05.2010 11:47 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 05.05.2010 12:34 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 05.05.2010 14:14 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen
 05.05.2010 16:35 Pete7r S7., Köln
 05.05.2010 16:41 Denn7is 7E., Menden
 06.02.2013 11:22 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 05.05.2010 16:45 Step7han7 B.7, Wesseling
 05.05.2010 16:47 Denn7is 7E., Menden
 05.05.2010 18:08 Pete7r S7., Köln
 05.02.2013 21:43 Pete7r S7., Köln
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