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Thema | Kreisbrandmeister in NRW | 22 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Thom8as 8S., Bad Wünnenberg / NRW | 624092 | |||
Datum | 05.05.2010 11:06 | 14546 x gelesen | |||
Hallo alle zusammen, weis hierzu jemand was genaueres? Vor allem die geplante Abschaffung der von ehrenamtlichen Feuerwehrleuten besetzten Ämter der Kreis- und Bezirksbrandmeister Danke für die Infos | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 624094 | |||
Datum | 05.05.2010 11:17 | 10897 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas Siekaup Vor allem die geplante Abschaffung der von ehrenamtlichen Feuerwehrleuten besetzten Ämter der Kreis- und Bezirksbrandmeister ... ohne da was zu wissen: In Hessen funktioniert das seit Jahren/Jahrzehnten mit hauptamtlich besetzten Kreisbrandinspektoren, ohne dass der Untergang der Ehrenamtlichkeit droht. Irgendwas versteht da auch der Ehren-KBM grundsätzlich falsch: Die Feuerwehrkräfte bei den Landkreisen und Regierungspräsidien sind (Fach-/Rechts-) Aufsichtsbehörden und keine Interessenvertreter der Feuerwehren - insoweit ist der "Marionettenvorwurf" unsinnig - die sind egal ob EA oder HA eigentlich an Recht und Gesetz gebunden bzw. in ihrer Behörde weisungsgebunden. Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 624099 | |||
Datum | 05.05.2010 11:47 | 10268 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Siekaupweis hierzu jemand was genaueres? das Thema könnte auf dem Zettel zur Novellierung des FSHG NRW stehen, sagt man... Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 624109 | |||
Datum | 05.05.2010 12:34 | 9882 x gelesen | |||
Der letzte Absatz passt schön in die Diskussion um politische Neutralität bzw. Positionierung der Feuerwehr. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Dani8el 8S., FRiedberg / Hessen | 624115 | |||
Datum | 05.05.2010 13:26 | 10313 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard BayerIrgendwas versteht da auch der Ehren-KBM grundsätzlich falsch: Die Feuerwehrkräfte bei den Landkreisen und Regierungspräsidien sind (Fach-/Rechts-) Aufsichtsbehörden und keine Interessenvertreter der Feuerwehren - insoweit ist der "Marionettenvorwurf" unsinnig - die sind egal ob EA oder HA eigentlich an Recht und Gesetz gebunden bzw. in ihrer Behörde weisungsgebunden. Wenn es so ist, wie wollen die Kreisbrandräte/Inspektoren dann die Interessen als Verbandsvorsitzende gegenüber dem IM in NRW vertreten, wenn dieser einen Maulkorb erlassen könnte. Oder beurteile ich das falsch | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 624117 | |||
Datum | 05.05.2010 13:38 | 10019 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel SchreiberWenn es so ist, wie wollen die Kreisbrandräte/Inspektoren dann die Interessen als Verbandsvorsitzende gegenüber dem IM in NRW vertreten, wenn dieser einen Maulkorb erlassen könnte. Das hätten sie sich überlegen müssen bevor sie diese beiden Ämter angenommen haben. Ich nenne das einen klassischen Interessenskonflikt. MkG Marc | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 624123 | |||
Datum | 05.05.2010 13:46 | 9820 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyDas hätten sie sich überlegen müssen bevor sie diese beiden Ämter angenommen haben. Ich nenne das einen klassischen Interessenskonflikt. Den es so auch nur bei Feuerwehrs gibt. Ich kenne mehrere Fälle, wo der Dienstherr eine Mitarbeit im Kreisbauernverband nennen wir es mal "kritisch sieht". Eine Arbeit als Vorstand wird regelmäßig untersagt... Gruß, Markus Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen. J. Mäschle, Forums-Philosoph | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 624124 | |||
Datum | 05.05.2010 13:57 | 9696 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel SchreiberWenn es so ist, wie wollen die Kreisbrandräte/Inspektoren dann die Interessen als Verbandsvorsitzende gegenüber dem IM in NRW vertreten, wenn dieser einen Maulkorb erlassen könnte. Wenn sie überhaupt beide Ämter haben. Zumindest bei uns im Kreis ist es nicht so. mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 624125 | |||
Datum | 05.05.2010 13:58 | 9929 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel SchreiberWenn es so ist, wie wollen die Kreisbrandräte/Inspektoren dann die Interessen als Verbandsvorsitzende gegenüber dem IM in NRW vertreten, wenn dieser einen Maulkorb erlassen könnte. Es zwingt den KBM ja keiner, Vorsitzender eines KFV zu werden. Ich denke, es gibt da eine gewisse Bandbreite. Die einen sehen sich eher als Schlichter oder Klassensprecher der Wehrführer, die anderen nehmen ihr Amt eher so war, wie es in §§ 32 und 34 FSHG beschrieben ist. Womit man besser fährt, weiß ich mangels Erfahrung nicht. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 624126 | |||
Datum | 05.05.2010 14:00 | 9693 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyDas hätten sie sich überlegen müssen bevor sie diese beiden Ämter angenommen haben. Ich nenne das einen klassischen Interessenskonflikt. Soll es ja immer wieder geben; LdF und Präsi von nem Verband in Personalunion. Bei den Verbandsversammlungen wird dann Wein predigen und daheim kann die Mannschaft Wasser saufen ;-) Gruß Jörg Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren. | |||||
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Autor | Dani8el 8S., FRiedberg / Hessen | 624128 | |||
Datum | 05.05.2010 14:10 | 9850 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamEs zwingt den KBM ja keiner, Vorsitzender eines KFV zu werden. Ich denke, es gibt da eine gewisse Bandbreite. Die einen sehen sich eher als Schlichter oder Klassensprecher der Wehrführer, die anderen nehmen ihr Amt eher so war, wie es in §§ 32 und 34 FSHG beschrieben ist. Womit man besser fährt, weiß ich mangels Erfahrung nicht. IM FSHG NRW §§ 32 = Aufsichtsbehörden. Stellt sich die Frage wo braucht ein Verband eine Aufsichtsbehörde zur Interessenvertretung seiner Mitglieder. §§ 34 Kreisbrandmeister, Bezirksbrandmeister. Hier steht etwas wie diese zu bestellen sind. Kein Wort vom Verband. Ich hab in der kurzen Zeit keinen Kreisverband gefunden ( Quelle VDF NRW) der nicht von einem Kreisbrandrat geführt wird. | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 624131 | |||
Datum | 05.05.2010 14:12 | 9604 x gelesen | |||
Verbände sind im § 16 geregelt. Und richtig, es findet sich kein Querschlag zur Funktion KBM. Muss ja auch nicht. Wie Thomas schon schrieb: z. B. KFV MK Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW | 624132 | |||
Datum | 05.05.2010 14:14 | 10083 x gelesen | |||
Hallo Thomas, ich kenne von dieser Geschichte auch nicht mehr als Du. Aber ich finde, das ist mal wieder ein klassischer Fall von falsch verstandenem "Ehrenamt". Ein KBM ist heutzutage zumindest hier bei uns kein Ehrenamt mehr, das man mal eben nebenbei ausübt. Die Aufgaben sind so vielfältig und umfangreich, das wir hier im Kreis mittlerweile einen hauptamtlichen KBM haben. Übrigens hat sich in unserem Kreis kein ehramtler gefunden, der diese Funktion als Ehrenamt übernehmen wollte. Als dann drei Leiter von hauptamtlichen Wachen aus unserem Kreis das Amt des KBM und seiner Stellvertreter annehmen wollten wurde dieser Vorschlag durch den Bez.Bm. direkt abgelehnt. Das sind ja alles berufliche und keine ehrenamtlichen............. Verstehen muss man das nicht :-) Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Wilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW | 624139 | |||
Datum | 05.05.2010 15:08 | 10855 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Daniel Schreiber, FRiedberg--- Ich hab in der kurzen Zeit keinen Kreisverband gefunden ( Quelle VDF NRW) der nicht von einem Kreisbrandrat geführt wird Aber ich, Vorsitzender Feuerwehrverband Märkischer Kreis Georg Würth Kreisbrandmeister des Märkischen Kreis Rainer Blumentrath Wilhelm Sperling Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG Beiträge von mir sind meine persönliche Meinung, da ich keiner Feuerwehr mehr angehöre, sage ich hier was ich zu dem Thema Feuerwehr denke aus ganz privaten Stücken. | |||||
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Autor | Pete8r S8., Köln / NRW | 624155 | |||
Datum | 05.05.2010 16:35 | 10209 x gelesen | |||
Guten Tag zusammen, Geschrieben von Christian T. Übrigens hat sich in unserem Kreis kein ehramtler gefunden, der diese Funktion als Ehrenamt übernehmen wollte. Als dann drei Leiter von hauptamtlichen Wachen aus unserem Kreis das Amt des KBM und seiner Stellvertreter annehmen wollten wurde dieser Vorschlag durch den Bez.Bm. direkt abgelehnt. Das sind ja alles berufliche und keine ehrenamtlichen............. Wie bereits im FSHG beschrieben unterstützt der Kreisbrandmeister den Landrat in seiner Aufsichtsfunktion. Wie soll der Leiter einer hauptamtlichen Wache, der zugleich auch Leiter der Feuerwehr seiner Kommune ist, die Aufsicht wahrnehmen. Er würde faktisch seine Arbeit als LdF selbst beaufsichtigen. Dieses ist jedoch nicht zulässig. Ich glaube die Novellierung des FSHG wird hier noch die ein oder andere Überraschung beinhalten. Gruß Peter | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 624156 | |||
Datum | 05.05.2010 16:41 | 9480 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter SchmitzWie soll der Leiter einer hauptamtlichen Wache, der zugleich auch Leiter der Feuerwehr seiner Kommune ist War er das in dem Fall? Der Leiter einer hauptamtlichen Wache in NRW ist nicht gleichzeitig der Leiter der Feuerwehr. mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Step8han8 B.8, Wesseling / NRW | 624157 | |||
Datum | 05.05.2010 16:45 | 9919 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Peter Schmitz Wie soll der Leiter einer hauptamtlichen Wache, der zugleich auch Leiter der Feuerwehr seiner Kommune ist, die Aufsicht wahrnehmen. Der Leiter der hauptamtlichen Wache ist in NRW nicht automatisch auch Leiter der Feuerwehr. Ich kenne einige Kommunen, die eine »Doppelspitze« (ehrenamtlicher LdF und bis zu zwei ehrenamtliche oder auch hauptamtliche Stellis sowie Leiter der HAW) haben oder bis vor kurzem hatten. Ich wäre allerdings nicht traurig, wenn mit der Neufassung des FSHG auch die »Doppelspitze« auf kommunaler Ebene fallen würde und der Leiter der HAW automatisch auch LdF wäre. (Meine Meinung als ehrenamtlicher FW ohne Leitungsfunktion.) Gruß Stephan | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 624158 | |||
Datum | 05.05.2010 16:46 | 10096 x gelesen | |||
Geschrieben von Wilhelm SperlingAber ich, Wie ich oben auch schon geschrieben hatte (hatte jetzt die Angabe welcher Kreis ich bin vergessen) mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 624159 | |||
Datum | 05.05.2010 16:47 | 9490 x gelesen | |||
Geschrieben von Stephan BreuerIch wäre allerdings nicht traurig, wenn mit der Neufassung des FSHG auch die »Doppelspitze« auf kommunaler Ebene fallen würde und der Leiter der HAW automatisch auch LdF wäre. (Meine Meinung als ehrenamtlicher FW ohne Leitungsfunktion.) Also wie es bei einer Berufsfeuerwehr ist. Wäre vielleicht für die Qualität der Arbeit, die ein hauptamtlicher aufgrund seiner Ausbildung machen könnte vielleicht nicht verkehrt mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Pete8r S8., Köln / NRW | 624167 | |||
Datum | 05.05.2010 18:08 | 9656 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis E. War er das in dem Fall? Der Leiter einer hauptamtlichen Wache in NRW ist nicht gleichzeitig der Leiter der Feuerwehr. Jepp, war wohl der Fall. Geschrieben von Stephan B. Der Leiter der hauptamtlichen Wache ist in NRW nicht automatisch auch Leiter der Feuerwehr. Ich kenne einige Kommunen, die eine »Doppelspitze« (ehrenamtlicher LdF und bis zu zwei ehrenamtliche oder auch hauptamtliche Stellis sowie Leiter der HAW) haben oder bis vor kurzem hatten. Ist bekannt und bezog sich auf die Aussage "die zugleich LdF ... sind.". Schau Dich mal im Rhein-Erft-Kreis um und dann weißt Du, warum der neue KBM nur aus einer von 4 Kommunen kommen konnte. Gruß Peter | |||||
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Autor | Pete8r S8., Köln / NRW | 753076 | |||
Datum | 05.02.2013 21:43 | 8033 x gelesen | |||
Nach dem RettG geht es jetzt wohl mit dem FSHG weiter. Verdi und Komba wurden zu Gesprächen eingeladen. Der VdF, AGBF, AGHFund WFV haben wohl schon Stellung bezogen. Das genannte Thesenpapier soll mit AGBF, AGHF, WFV und VdF abgestimmt sein und derzeit nur intern verfügbar sein. Gruß Peter | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 753109 | |||
Datum | 06.02.2013 11:22 | 7155 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis E.Geschrieben von Peter Schmitz Ich fände das aber auch "blödsinnig". Der Leiter der HAW wird vom LDF "beaufsichtigt", und der wiederum "beaufsichtigt" in seiner Funktion als KBM der LDF, also seinen dienstlichem Vorgesetzten. Wie soll das klappen/ gut gehen? Heinrich | |||||
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